Kosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen
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- Helmuth Wagner
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1 Alternativer Wohngipfel Wohnen für alle Individualhilfen anpassen Kosten der Unterkunft - Anpassung der Leistungen an die tatsächlichen Aufwendungen Sigmar Gude
2 Kerndaten zu Alg II und KDU in Berlin (April 2018): - Bedarfsgemeinschaften (BG) Personen in BG Mieter (BG) Miete pro BG (bruttowarm) 550,54 - anerkannte Miete pro BG (bruttowarm) 533,77 - Miete/m² pro BG (bruttowarm) 10,05 - anerkannte Miete pro BG (bruttowarm) 9,79 - Differenz tatsächlich-anerkannt pro Monat 4,19 Mio - pro Jahr 50,28 Mio 2
3 Angemessener Wohnkonsum (entsprechend den Vorgaben für ein schlüssiges Konzept ): - Wohnungen in durchschnittlicher Größe und Qualität - Wohnungen, die die Betroffenen anmieten können - Wohnsituationen, die die Betroffenen gesellschaftlich integrieren 3
4 Angemessener Wohnkonsum (entsprechend den Vorgaben für ein schlüssiges Konzept ): Bei der Anwendung dieser Ausführungsvorschriften steht die Sicherung des angemessenen Wohnraums, der Verbleib von leistungsberechtigten Personen in ihrem bisherigen Wohnraum und der Erhalt der sozialen Mischung in den Kiezen im Vordergrund. (AV-Wohnen Berlin) 4
5 Angemessener Wohnkonsum (entsprechend den Vorgaben für ein schlüssiges Konzept ): Leitsatz zu den Kosten: Übersteigen die tatsächlich aufzubringenden Wohnkosten die abstrakt ermittelte Referenzmiete, ist zu überprüfen, ob eine Wohnung, die den abstrakten Kriterien entspricht, für den Leistungsberechtigten auf dem Mietmarkt tatsächlich verfügbar und konkret anmietbar ist, es ihm also konkret möglich ist, die Kosten für die Unterkunft auf das abstrakt angemessene Maß zu senken. Karen Krauß, Richterin am Bundessozialgericht - 5
6 Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum am Markt Verordnung geht bei der Ermittlung der angemessenen Wohnkosten (Gesamtangemessenheitsgrenze) von dem Produkt aus angemessene Fläche x Mietspiegelmittelwert (+ Betriebskosten) aus. Wohnungen zu der als angemessen anerkannten Wohnfläche sind vor allem für 1- aber auch für 2-Personenhaushalte nicht in ausreichendem Maße vorhanden. Tab. 2 Haushalte und Wohnungen Hartz IV-Haushalte Wohnungen (Mikrozensus 2006) 1-Personenhaushalte (bis 50 m² 2-Personenhaushalte (50 bis 60 m²) Summe
7 Haushalte 2016 über neuen Mietgrenzen (nettokalt) BG (41,7%) liegen über den Obergrenzen für Nettokaltmieten. Dieser Wert zeigt einen deutlichen Anstieg gegenüber früheren Jahren.. 7
8 Miete pro m², die die BG zahlen müssen, liegen weit über den Quadratmetermieten, die die Senatsverwaltung für ihre Berechnung annimmt:. Mieten im Vergleich zur KDU-Richtlinie TOPOS Stadtforschung 2018 Quelle: Agentur für Arbeit ,46 7,6 7,33 6,94 6,72 6,88 7,02 6,86 6,67 6,81 6,8 6,6 6,61 6,25 6,18 6,18 5,94 5,94 Richtlinie Reale Miete anerkannte Miete 1 Person 2 Personen 3 Personen 4 Personen 5 Personen jede weitere Person 8
9 Mietentwicklung bei Neuvermietung TOPOS Stadtforschung 10 Verfügbarkeit von angemessenem Wohnraum am Markt 9 8 Hartz IV- Haushalte Alle Haushalte müssen sich der Mietpreisentwicklung anpassen. 7 alle Haushalte ab2016 Studentenhaushalte prekäres Einkommen 9
10 . Wie versuchen die BG diesem gravierenden Auseinanderklaffen von Wunsch (Senat) und Realität (Wohnungsmarkt) zu entgehen? Eine Erklärung - rapide Abnahme der Wohnflächen der BG. Wohnfläche pro Person 30,5 30,0 29,5 29,9 30,0 30,1 30,1 29,9 29,6 29,3 29,1 29,0 28,5 28,0 27,5 28,3 27,7 27,3 27,0 26,5 26,0 25,5 10
11 Folge:. Hohe Anteile an überbelegten Wohnungen Gravierend überbelegt wohnen ca Alg. II-Haushalte. Fast ausschließlich Haushalte mit Kindern Betroffen ca Kinder unter 18. Das sind ca. 7% aller Kinder unter 18 in Berlin. Besonders hoher Migrantenanteil bei Überbelegung. (Ergebnisse einer Studie von TOPOS Stadtforschung von 2012) 11
12 Ein Umzug in eine billigere Wohnung ist fast ausgeschlossen:. Von ca BG Haushalte, die pro Jahr aufgefordert wurden, ihre Wohnkosten zu senken, konnten ca. 500 in eine billigere Wohnung umziehen. Die weitaus größte Zahl aller BG haben ihre Wohnung vor der Beantragung von Alg II-Leistungen bezogen! Daher hat die Begrenzung von KdU-Leistungen keinen Einfluss auf den Wohnkonsum der BG. 12
13 Folge:. Mindestens Haushalte bekamen 2016 weniger KdU als sie selbst für die Miete zahlen müssen. Damit sinkt der Betrag, den sie für ihren Lebensunterhalt haben, unter das Minimum ab, ohne dass sie die Chance haben, eine angemessene Wohnung tatsächlich anzumieten. 13
14 Wohnungen mit einem Mietpreis unterhalb der Gesamtangemessenheitsgrenze sind am Markt nicht vorhanden! Eine Verordnung, die die Realitäten am Wohnungsmarkt nicht berücksichtigt und für einen erheblichen Anteil der Bedarfsgemeinschaften faktisch eine Reduzierung der Mittel zum Lebensunterhalt bedeutet, entspricht nicht den selbst gesetzten Anforderungen. 14
15 Die zusätzlichen Kosten bei Übernahme aller Mietkosten sind relativ gering (im Vergleich zum Verwaltungsaufwand): - Bedarfsgemeinschaften (BG) Personen in BG Mieter (BG) Miete pro BG (bruttowarm) 550,54 - anerkannte Miete pro BG (bruttowarm) 533,77 - Miete/m² pro BG (bruttowarm) 10,05 - anerkannte Miete pro BG (bruttowarm) 9,79 - Differenz tatsächlich-anerkannt pro Monat 4,19 Mio - pro Jahr 50,28 Mio 15
16 Forderungen: - Die Begrenzung von KdU-Leistungen in der jetzigen Form ist abzuschaffen. - Wenn überhaupt müsste ein neues System zur Grundlage haben: Berücksichtigung der tatsächlich am Markt vorhandenen Wohnungsangebote - Umkehr der Beweispflicht: Arbeitsagentur soll belegen, dass günstigere Wohnungen am Markt sind bzw. den BG über kommunale Gesellschaften solche Wohnungen anbieten. - Haushalte mit Kindern sollten grundsätzlich von der Reduzierung ausgenommen werden. 16
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