Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang
|
|
- Dagmar Lenz
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang nternationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund des 52 Abs. 1, Satz 1 des Hochschulgesetzes (HSG) vom 28. Februar 2007 (GVOBl. Schl.-H. S. 184), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 4. Februar 2011 (GVOBl. Schl.H. S. 34, ber. S. 67) wird nach Beschlussfassung durch den Konvent des Fachbereichs Wirtschaft der Fachhochschule Flensburg vom 14. März 2012, Beschlussfassung des Senats vom und nach Genehmigung des Präsidiums der Fachhochschule Flensburg vom die folgende Prüfungs- und Studienordnung für den Master-Studiengang nternationale Fachkommunikation als Satzung erlassen. (2) Diese Prüfungs- und Studienordnung bezieht sich auf die fachübergreifenden Bestimmungen der Prüfungsverfahrensordnung (PVO) der Fachhochschule Flensburg. 1 Studienziel (1) Ziel des Studiums ist es, sowohl vertiefte wissenschaftliche Grundlagen als auch vertiefte Anwendungskompetenz im Bereich der nternationalen Fachkommunikation zu vermitteln. (2) Die Studierenden sollen die Kompetenz erwerben, die erforderlich ist, um in einund mehrsprachiger schriftlicher Kommunikation über fachliche Themen eine berufliche Tätigkeit auszuüben, zu planen und zu leiten. (3) Die Studierenden sollen außerdem die Kompetenz erwerben, über das professionelle Handeln im Bereich der internationalen Fachkommunikation mit wissenschaftlichen Methoden zu reflektieren und selbstständige nnovationssuche zu betreiben. 2 Kompetenzprofil (1) Der Studiengang richtet sich an Studierende mit muttersprachlicher Kompetenz im Deutschen sowie an Studierende anderer Muttersprachen, die sich die erforderliche hohe Sprachkompetenz in eigener nitiative verschafft haben. (2) Der Studiengang richtet sich an Studierende mit der einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss entsprechenden Kompetenz in internationaler Fachkommunikation oder wesentlichen ihrer Teilbereiche. Hierzu zählt insbesondere die Kompetenz zur aktiven Ausübung schriftlicher technischer Kommunikation mit ihren inhaltlichen, sprachlichen, medientechnischen und arbeitsorganisatorischen Aspekten einschließlich der Erstellung und der Übersetzung fachlicher Dokumente. (3) Den Nachweis dieser sprachlichen und wissenschaftlich-fachlichen Kompetenz regeln 3 und 4 im Einzelnen.
2 3 Wissenschaftlich-fachliche Zulassungsvoraussetzungen (1) Zum Master-Studium wird zugelassen, wer in einem Studiengang nternationale Fachkommunikation oder in einem fachverwandten Studiengang die Abschlussprüfung zum Bachelor oder Diplom an einer Fachhochschule, Gesamthochschule oder Universität im Geltungsbereich des Hochschulrahmengesetzes mit einer Gesamtnote von mindestens gut bestanden hat und wenigstens 210 Credit Points (CP) erworben hat. (2) Bewerberinnen und Bewerber, die das in Absatz (1) genannte Studium mit einer Gesamtnote von mindestens befriedigend bestanden haben, können zum Master-Studium zugelassen werden. Hierzu ist eine positive Stellungnahme durch eine vom Konvent des Fachbereichs Wirtschaft benannte Auswahlkommission notwendig. (3) Bewerberinnen und Bewerber anderer fachlich benachbarter Studiengänge, die die Abschlussprüfung mit einer Gesamtnote von mindestens gut bestanden haben, können zum Studium zugelassen werden mit der Auflage, einzelne Veranstaltungen aus dem Lehrangebot des Bachelor-Studiengangs nternationale Fachkommunikation nachholen zu müssen. Die Vorgabe der Fächer erfolgt durch die Studienfachberatung des Studiengangs nternationale Fachkommunikation. Ein Nachweis der erfolgreichen Teilnahme in diesen nachzuholenden Lehrveranstaltungen ist Voraussetzung für die Anmeldung der Abschlussarbeit. (4) Bewerberinnen und Bewerber, die das in Absatz (1) genannte Studium mit weniger als 210 Credit Points, mindestens aber 180 CP, erfolgreich abgeschlossen haben, werden mit der Auflage zum Master-Studium zugelassen, die fehlenden Credit Points über die unter 7 (2) aufgeführten Spezialmodule nachzuholen. Die Erfüllung dieser Auflage ist Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussarbeit. 4 Sprachliche Zulassungsvoraussetzungen (1) Studierende, deren bisheriges Studium das Fach Englisch nicht oder nur zu geringen Teilen beinhaltete, müssen einen Nachweis über die erforderliche hohe Sprachkompetenz im Englischen entsprechend dem Europäischen Referenzrahmen, Niveau C2 (entspricht Cambridge Proficiency Certificate bzw. UNcert V) vorlegen. (2) Studierende anderer Muttersprachen als Deutsch müssen einen Nachweis über die erforderliche hohe Sprachkompetenz im Deutschen entsprechend dem Großen Deutschen Sprachdiplom des Goethe-nstituts vorlegen. (3) Über die Vergleichbarkeit anderer als der genannten Sprachkompetenznachweise entscheidet die Studienfachberatung des Studiengangs nternationale Fachkommunikation.
3 5 Abschluss (1) Aufgrund der bestandenen Master-Prüfung wird der folgende Hochschulgrad verliehen: Master of Arts (abgekürzt M. A.) (2) Der Master-Abschluss ist ein weiterer qualifizierender Abschluss und befähigt zur Promotion. (3) Der Master-Abschluss eröffnet den Zugang zu Laufbahnen des Höheren Dienstes. 6 Regelstudienzeit, Studienabschnitte und Studienvolumen (1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Abschlussarbeit drei Semester. (2) Das Studienvolumen beträgt 90 Credit Points (CP). 7 Module und Prüfungen (1) Die folgende Tabelle zeigt den Regelstudien-, Modul- und Prüfungsplan in der zeitlichen Gliederung sowie die zugeordneten Credit Points (CP).
4 1. Semester 2. Semester 3. Semester Forschungsmethodik Forschungsmethodik S 2 SWS 5 CP PL:SP S 2 SWS 5 CP PL:SP Projekt angeleitete Forschung Projekt angeleitete Forschung S 2 SWS 5 CP PL:SP S 4 SWS 10 CP PL:SP Fachkommunikationswissenschaft Fachkommunikationswissenschaft S 4 SWS 10 CP PL:SP S 2 SWS 5 CP PL:SP Fachkommunikationspraxis Fachkommunikationspraxis S 2 SWS 5 CP PL:SP S 2 SWS 5 CP PL:SP Fachkommunikationsprojekt Fachkommunikationsprojekt P 2 SWS 5 CP PL:SP P 2 SWS 5 CP PL:SP Master-Betreuungsseminar S 2 SWS 5 CP SL Abschlussarbeit 25 CP PL 30 CP 30 CP 30 CP insgesamt 90 CP n der Tabelle entspricht jedes umrandete Rechteck einem Modul. Die erste Zeile im Rechteck gibt die Bezeichnung des Moduls an. Die zweite Zeile nennt von links nach rechts die Art der Lehrveranstaltung, die Zahl der Semesterwochenstunden (SWS), die Zahl der Credit Points (CP) und den Prüfungstyp.
5 Legende Die Art der Lehrveranstaltung ist jeweils in einer oder mehreren der folgenden Abkürzungen angegeben: V = Vorlesung Ü = Übung zur Vorlesung S = Seminar L = Labor P = Projekt W = Workshop F = Fern-Lehrveranstaltung, virtuelle Lehrveranstaltung E = Exkursion X = sonstige Lehrveranstaltung (vgl. 3 (5) Prüfungsverfahrensordnung). Der Prüfungstyp ist jeweils mit einer der folgenden Abkürzungen angegeben: PL = Prüfungsleistung SP = sonstige Prüfungsleistung PVL = Prüfungsvorleistung SL = Studienleistung Die sonstigen Prüfungen (SP) sind für die einzelnen Studienfächer auf folgende Prüfungsformen festgelegt. ( 13 Absatz 1, PVO) Forschungsmethodik und : Hausarbeit mit Kurzreferat oder Übungsleistungen Projekt angeleitete Forschung und : Hausarbeit mit Kurzreferat oder Übungsleistungen Fachkommunikationswissenschaft und : Hausarbeit mit Kurzreferat oder schriftliche Abschlussprüfung oder Übungsleistungen Fachkommunikationspraxis und : Hausarbeit mit Kurzreferat oder schriftliche Abschlussprüfung oder Übungsleistungen Fachkommunikationsprojekt und : Projekt oder Hausarbeit mit Kurzreferat oder Übungsleistungen (2) Die in 3 Absatz (4) genannten Spezialmodule für Bewerberinnen oder Bewerber mit weniger als 210 CP umfassen folgende Veranstaltungen, aus denen die Studierenden eine oder mehrere auswählen, um die fehlenden Credit Points (CP) zu erbringen. Diese Spezialmodule werden als Studienleistungen (SL) ausgewiesen. Gastlehrveranstaltungen Präsenz- oder Fernlehrstudienangebote der Fachhochschule Flensburg
6 Fernlehrstudienangebote anderer, auch ausländischer Hochschulen Unternehmensseminar Das vom Studiengang nternationale Fachkommunikation organisierte Veranstaltungsangebot wird laufend aktualisiert und nach Beschluss des Konvents bekannt gegeben. (3) Art und Umfang der gewählten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch ein vom Fachbereichskonvent benanntes Mitglied des Lehrkörpers im Studiengang nternationale Fachkommunikation. 8 Prüfungssprache Prüfungssprache kann je nach Ausrichtung der Veranstaltung eine oder mehrere der Sprachen sein, die Gegenstand oder Medium von Lehrveranstaltungen des Studiengangs nternationale Fachkommunikation sind. ( 6 Absatz 4, PVO) 9 Abschlussarbeit (1) Zur Master-Prüfung wird zugelassen, wer alle Prüfungsleistungen der Semester 1 und 2 im Umfang von 60 Credit Points (CP) erbracht hat. (2) Die Bearbeitungszeit für die Abschlussarbeit beträgt in der Regel vier Monate. ( 21 Absatz 6, PVO) (3) Das Thema der Abschlussarbeit kann nur einmal und nur innerhalb der ersten vier Wochen der Bearbeitungszeit zurückgegeben werden. ( 21 Absatz 7, PVO) (4) Die Bearbeitungszeit der Abschlussarbeit kann in Ausnahmefällen auf Antrag um höchstens vier Wochen verlängert werden. Ein Antrag auf Verlängerung ist spätestens 14 Tage vor dem Abgabetermin dem Prüfungsausschuss vorzulegen. ( 21 Absatz 8, PVO) 10 Bildung der Gesamtnote Die Gesamtnote der Master-Prüfung wird als gewichtetes, arithmetisches Mittel aus den Noten der Prüfungsleistungen und der Abschlussarbeit ermittelt. Die Gewichtung erfolgt nach Credit Points entsprechend der Zuordnung nach 7.
7 11 nkrafttreten, Übergangsbestimmungen (1) Diese Prüfungs- und Studienordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. (2) Diese Prüfungs- und Studienordnung gilt erstmals für alle Studierenden, die zum Wintersemester 2012/2013 das Studium im Master-Studiengang nternationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg aufnehmen. (3) Ein Anspruch auf das Lehrangebot sowie die Prüfungen besteht nur im Rahmen der semesterweisen Einführung dieser Prüfungs- und Studienordnung. (4) Die Veranstaltungen nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom 23. Mai 2007 laufen parallel zur Einführung dieser Prüfungs- und Studienordnung aus und enden mit dem Sommersemester (5) Die Prüfungen nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom 23. Mai 2007 werden letztmalig zum Prüfungszeitraum Sommersemester angeboten. (6) Die Ableistung der Abschlussarbeit nach der bisherigen Prüfungs- und Studienordnung vom 23. Mai 2007 ist bis zum möglich. (7) Die bisherige Prüfungs- und Studienordnung vom 23. Mai 2007 tritt am außer Kraft. (8) Studierende, die bereits vor dem im Master-Studiengang nternationale Fachkommunikation immatrikuliert waren, können unwiderruflich beantragen, das Studium nach dieser Prüfungs- und Studienordnung fortzuführen. Flensburg, FACHHOCHSCHULE FLENSBURG Fachbereich Wirtschaft Der Dekan gez. Prof. Dr. Winfried Krieger
Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang
Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund des 52 Abs. 1, Satz 1 des Hochschulgesetzes
MehrPrüfungs- und Studienordnung Bachelor Internationale Fachkommunikation Seite 1
Seite 1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund 52 Absatz 1 und 10 des
MehrPrüfungs- und Studienordnung Master Internationale Fachkommunikation Seite 1
Seite 1 Prüfungs- und Studienordnung Satzung des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Internationale Fachkommunikation an der Fachhochschule Flensburg (1) Aufgrund 52 Absatz 1 und 10 des
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2007, S. 103
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2007, S. 103 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Master-Studiengang Biotechnology and Process Engineering an der Fachhochschule
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 10 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der Fachhochschule
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: MWV Schl.-H. 2006, S. 421 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie- an der Fachhochschule Flensburg
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/2006, S. 426
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 4/006, S. 46 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energiesystemtechnik an der Fachhochschule Flensburg vom
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13 vom
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13 vom 10.01.2014 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang Business Management an der Fachhochschule
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13 vom
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/2014, S. 13 vom 10.01.2014 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor Studiengang Betriebswirtschaft an der Fachhochschule
MehrStudienziel. 2 Abschluss
Veröffentlicht im NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 5/2016, S. 85 vom 29. September 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 12. September 2016 Prüfungs- und Studienordnung
MehrStudien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/20015, S. 87 am 26.02.2015 Studien und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master Studiengang ehealth an der Fachhochschule Flensburg
MehrVeröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107,
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107, 23.12.2011 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik an der Fachhochschule
Mehr4 Module und Prüfungen Art der Veranstaltung Art der Prüfung Umfang der Veranstaltung Form der Prüfung
Veröffentlicht: NBl. HS MBW Schl.-H. Nr. 1/2014, S. 13 vom 10.01.2014 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang Medieninformatik des Fachbereichs Information und Kommunikation
MehrNBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20.
NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. 3/2016, S. 60 vom 14. Juli 2016 Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule Flensburg: 20. April 2016 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MSGJFS: Nr. 03/2017, S. 63 vom 13. Juli 2017 Veröffentlicht auf der Homepage: 22.
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MSGJFS: Nr. 03/2017, S. 63 vom 13. Juli 2017 Veröffentlicht auf der Homepage: 22. Juni 2017 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 06/2016, S. 102 vom 20. Dezember 2016 Veröffentlicht auf der Homepage: 2. November 2016
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 06/2016, S. 102 vom 20. Dezember 2016 Veröffentlicht auf der Homepage: 2. November 2016 s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Information und Kommunikation
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul-Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter!
Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul-Nachrichtenblatt MSGWG hat die Satzung Entwurfscharakter! NBl. HS MSGWG. Schl.-H. Nr. XX Tag der Bekanntmachung auf der Internetseite der Hochschule
MehrModul- und Prüfungsplan im Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik:
s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Angewandte Mathematik an der Fachhochschule Flensburg vom 27. Juli 2006 (1) Aufgrund des 84 Abs. 1 und des 86 Abs.
Mehr1 Studienziel. 2 Abschluss
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 1/2011, S. 46 vom 31. März 2011 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Seeverkehr, Nautik und Logistik an der
Mehr1 Studienziel. 2 Abschluss
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 3/2009, S. 35 vom 13. Juli 2009 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Seeverkehr, Nautik und Logistik an der
MehrPrüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 8/2010, S. 8, 29.12.2010 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Energie- und Umweltmanagement an der
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MSGWG: Nr. 01/2017, S. 8 vom 16. Februar 2017 Veröffentlicht auf der Homepage: 23.
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MSGWG: Nr. 01/2017, S. 8 vom 16. Februar 2017 Veröffentlicht auf der Homepage: 23. Januar 2017 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 01/2018, S. 7 vom 15. Februar 2018 Veröffentlicht auf der Homepage: 23.
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 01/2018, S. 7 vom 15. Februar 2018 Veröffentlicht auf der Homepage: 23. Januar 2018 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) für den Bachelor-Studiengang
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 03/2018, S. 45 vom 13. Juli 2018 Veröffentlicht auf der Homepage: 25.
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 03/2018, S. 45 vom 13. Juli 2018 Veröffentlicht auf der Homepage: 25.Mai 2018 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Energie
MehrFH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1
s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Fachhochschule Flensburg vom 16.07.2008 (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 in Verbindung mit
Mehr1 Studienziel. 2 Abschluss
Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Seeverkehr, Nautik und Logistik an der Fachhochschule Flensburg vom 16.10.2007 (1) Aufgrund 52 Abs. 1 und 10
Mehr4 Module und Prüfungen (1) Die Tabelle in der Anlage 1 zeigt den Modul und Prüfungsplan des Bachelor Studiums Wirtschaftsinformatik
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 3/ 2015, S. 131 am 14.07.2015 Prüfungs und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Bachelor Studiengang Wirtschaftsinformatik an der
MehrStaatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh PRÜFUNGSORDNUNG E-COMMERCE
Prüfungsordnung - Bachelor-Studiengang "E-Commerce" Staatlich anerkannte Fachhochschule PTL Wedel, Prof. Dr. D. Harms, Prof. Dr. H. Harms Gemeinnützige Schulgesellschaft mbh PRÜFUNGSORDNUNG BACHELOR-STUDIENGANG:
MehrFH Flensburg Fachbereich Wirtschaft Seite 1
s- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Business Management an der Fachhochschule Flensburg vom 31.08.2007 (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 in Verbindung mit Abs.
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul-Nachrichtenblatt MBWK hat die Satzung Entwurfscharakter! (Wird nach Veröffentlichung entfernt.
Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul-Nachrichtenblatt MBWK hat die Satzung Entwurfscharakter! (Wird nach Veröffentlichung entfernt.) Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des
MehrIm 4 Module und Prüfungen werden folgende Änderungen vorgenommen:
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 1/014, S. 1, 10.01.014 1. Änderungssatzung des Fachbereichs Maschinenbau, Verfahrenstechnik maritime Technologien sowie des Fachbereichs Energie Biotechnologie
MehrStudienablauf und Studienziel
Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Schiffstechnik an der Fachhochschule Flensburg vom 6. Februar 2008 (1) Aufgrund 52 Abs.1 und 10 des Gesetzes
MehrStudienablauf und Studienziel
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 1/011, S. 46 vom 31. März 011 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Schiffstechnik an der Fachhochschule Flensburg
MehrMitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen
Der Präsident Mitteilungen der Justus-Liebig-Universität Gießen 7.36.09 Nr. 2 Studienordnung für den Master-Studiengang Oenologie Beschluss Ordnung FBR 09 Gießen: 10.12.2003 FBR Geisenheim: 05.01.2004
Mehr1 Geltungsbereich. 2 Studienziel
Studiengangsordnung (Satzung) für Studierende des Zweitfachs Mathematik Vermitteln in Kooperation mit der Musikhochschule Lübeck an der Universität zu Lübeck mit dem Abschluss Master of Education vom 24.
MehrStudienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel
Studienordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online-Master- Studiengang Betriebswirtschaftslehre am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 10. April 014 Aufgrund des 5 Abs. 10 des Gesetzes
Mehr1 Studienziel. 2 Abschluss
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt MWAVT. Schl.-H., Nr. 4/202, S. 49, 3.07.202 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Biotechnologie-Verfahrenstechnik
MehrNBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Wirtschaftsrecht (LL.M.) ab Jahrgang 17 (Oktober) Vom 22. August 2017 NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S.
MehrFachbereiche 1 und 2 (gemeinsame Studiengänge):
Hochschule Flensburg - Zulassungsamt - Kanzleistraße 91-93 24943 Flensburg Zulassungsvoraussetzungen für Masterstudiengänge an der Hochschule Flensburg Fachbereiche 1 und 2 (gemeinsame Studiengänge): 1.
MehrFH Flensburg Fachbereich Wirtschaft SPO Master Business Management
Studien- und Prüfungsordnung (Satzung) des Fachbereichs Wirtschaft für den Master-Studiengang Business-Management an der Fachhochschule Flensburg vom 19.09.2013 (1) Aufgrund des 52 Abs. 1 Satz 1 des Hochschulgesetzes
MehrErste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
Amtliche Bekanntmachung Nr. 29/2018 Veröffentlicht am: 23.04.2018 Erste Satzung zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre/Business Economics vom 1.
MehrSpezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting
Spezielle Prüfungsordnung für den konsekutiven Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik mit Schwerpunkt Data Science & Consulting Vom XX.XX.XXXX Präambel Aufgrund des 7 Absatz 2 Nr. 2 und 86 Absatz 2 Nr.
MehrBesonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
Besonderer Teil (Teil B) der Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Maschinenbau der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth Genehmigt vom Präsidium der Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM 05.12.2016 - Der Präsident - Az.: Dez.4-Ho Studiengangsprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Nachhaltige Entwicklung und Angewandte Nachhaltigkeit der Hochschule Bochum vom 05. Dezember
MehrNichtamtliche Lesefassung
Nichtamtliche Lesefassung Fachprüfungsordnung für die Masterstudiengänge Architektur und Innenarchitektur an der Hochschule Kaiserslautern vom 8. November 2011 (Staatsanzeiger Nr. 5 vom 13. Februar 2012)
Mehrp u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier
p u b l i c u s Amtliches Veröffentlichungsorgan der Fachhochschule Trier 2010 Veröffentlicht am 07.09.2010 Nr. 11/S. 96 Tag Inhalt Seite 07.09.2010 Prüfungsordnung für Studierende im Master- Studiengang
MehrNBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik (B.Sc.) ab Jahrgang 17 Vom 22. August 2017 NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S.
MehrLesefassung Prüfungsordnung Bachelor-Studiengänge Informatik 2016
Prüfungsordnung für Studierende in den Bachelor-Studiengängen Informatik, Informatik - Digitale Medien und Spiele, Informatik - Sichere und mobile Systeme sowie Medizininformatik des Fachbereichs Informatik
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Textil-
MehrNBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017, S. 82. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE: 12. September 2017.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.) ab Jahrgang 17 Vom 22. August 2017 NBI. HS MBWK Schl.-H. Heftnr. 4/2017,
MehrSatzung des Fachbereichs Bauwesen. der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen. im grundständigen Studiengang Architektur. mit dem Abschluss Bachelor
1 Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck über die Prüfungen im grundständigen Studiengang Architektur mit dem Abschluss Bachelor (Prüfungsordnung Architektur Bachelor) Vom 19.11.2007
MehrNBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 07/2013, S Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Marketing and Sales Management (M.A.) ab Jahrgang 13 (Oktober) vom 26. September 2013 NBl. HS MBW
MehrVeröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2014, S. 77, 30. Dezember 2014
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2014, S. 77, 30. Dezember 2014 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Maschinenbau, Verfahrenstechnik und maritime Technologien sowie
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen-
MehrStudienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design. vom
Studienordnung für den Master-Studiengang Innenarchitektur der Hochschule Wismar University of Technology, Business and Design vom 25.05.2007 Aufgrund von 2 Abs. 1 in Verbindung mit 39 Abs. 1 des Gesetzes
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom Version 5
und C Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Abschluss: Master of Science (M. Sc.) vom 24.03.2010 Version 5 40-W/M Aufbau des Studiengangs 41-W/M Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrFachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013
Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Language Sciences der Universität Bremen Vom 26. Juni 2013 Der Fachbereichsrat 10 hat auf seiner Sitzung am 26. Juni 2013 gemäß 87 Absatz 1 Nummer
MehrBestimmungen. für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master. Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom Version 6
Bestimmungen für den Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen Master Abschluss: Master of Science (M.Sc.) vom 24.06.15 Version 6 40-WINM Aufbau des Studiengangs 41-WINM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
MehrSeite 1 von 6. Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 5/2007, S. 115 vom 27. Dezember 2007 Veröffentlicht auf der Homepage: 28.
Seite 1 von 6 Veröffentlicht im Nachrichtenblatt: Nr. 5/2007, S. 115 vom 27. Dezember 2007 Veröffentlicht auf der Homepage: 28. März 2007 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik
MehrVeröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 01/2019, S. 8 vom 22. Februar 2019 Veröffentlicht auf der Homepage:
Veröffentlicht im Nachrichtenblatt Hochschule des MBWK: Nr. 01/2019, S. 8 vom 22. Februar 2019 Veröffentlicht auf der Homepage: 1.01.2019 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Maschinenbau,
Mehr4. Nach 8 wird folgender neuer 8 a eingefügt: 8 a Wahlfächer
Satzung des Fachbereichs Bauwesen der Fachhochschule Lübeck zur Änderung der Prüfungsordnung und der Studienordnung für den Master-Studiengang Architektur Vom 14. Juli 2009 Aufgrund des 52 und des 52 Abs.
Mehr2 Akademische Grade, Profiltyp
Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Sozialrecht und Sozialwirtschaft der Fachbereiche Wirtschaftswissenschaften und Sozialwesen der Universität Kassel und Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule
MehrPrüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom PO2
Prüfungsordnung des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen vom 11.09.2017 PO2 Auf der Grundlage des Hessischen Hochschulgesetzes (zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Juni 2012
MehrHinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul- Nachrichtenblatt MBWK hat die Satzung Entwurfscharakter!
Hinweis: Bis zur Veröffentlichung der URL im Hochschul- Nachrichtenblatt MBWK hat die Satzung Entwurfscharakter! Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen
MehrAmtliches Mitteilungsblatt. der Hochschule Harz Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode. Herausgeber: Der Rektor Nr.
Amtliches Mitteilungsblatt der Hochschule Harz Herausgeber: Der Rektor Nr. 2/2015, 27. Mai 2015 1 Herausgeber: Redaktion: Hochschule Harz Der Rektor Friedrichstraße 57-59 38855 Telefon: (0 39 43) 659-100
MehrNBl. MBWK Schl.-H. 2018, S. 9. Tag der Bekanntmachung auf der Homepage der NORDAKADEMIE:
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang General Management (M.A.) ab Jahrgang 18 (April) Vom 16. Januar 2018 NBl. MBWK Schl.-H. 2018, S. 9.
MehrNeufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
Verkündungsblatt der Universität Hildesheim - Heft 93 - Nr. 13 / 201 (23.09.201) - Seite 32 - Neufassung der Studienordnung für das Fach Biologie Master-Studiengang Lehramt an Haupt- und Realschulen (M.Ed.)
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Kommunikationswissenschaft der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 2. Oktober 2006 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2006/2006-46.pdf)
MehrStudiengangsprüfungsordnung
HOCHSCHULE BOCHUM Bochum, 22.07.2013 - Der Präsident - Az.: Dez.4 Ho Studiengangsprüfungsordnung für den Masterstudiengang Accounting, Auditing and Taxation des Fachbereichs Wirtschaft der Hochschule Bochum
MehrBesondere Bestimmungen. für den. Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts. Version 5
Besondere Bestimmungen für den Studiengang Architektur (konsekutiv) Abschluss: Master of Arts Version 5 40-ARTM Aufbau des Studiengangs 41-ARTM Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-ARTM Master-Thesis
MehrErfolgreich studieren.
Erfolgreich studieren. Studien- und Prüfungsordnung der Hochschule Albstadt-Sigmaringen für Masterstudiengänge (ausgenommen weiterbildende Masterstudiengänge) Besonderer Teil für den Studiengang Systems
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Maschinenbau. Abschluss: Master of Science
Bestimmungen für den Studiengang Maschinenbau Abschluss: Master of Science Version 1 40-MMT Aufbau des Studiengangs 41-MMT Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan 42-MMT Master-Thesis 43-MMT Zeugnis
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studienordnung für den Master-Studiengang Wirtschaftsinformatik an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Vom 10. November 2005 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/uni/amtliche_veroeffentlichungen/2005/2005-84.pdf)
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 607 2013 Verkündet am 9. Juli 2013 Nr. 155 Fachspezifische Prüfungsordnung für den Masterstudiengang Betriebswirtschaftslehre der Universität Bremen Vom 17. April
Mehr2 Studieninhalte und Studienziele, Regelstudienzeit, Studienbeginn
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Lehramt Gymnasium mit akademischer Abschlussprüfung Bachelor of Education (B.Ed.) Besonderer Teil II 5 für das Fach Englisch Aufgrund
MehrTechnische Universität Ilmenau
Technische Universität Ilmenau Prüfungsordnung - Besondere Bestimmungen - für den Studiengang Ingenieurinformatik mit dem Abschluss Master of Science Gemäß 3 Abs. 1 in Verbindung mit 34 Abs. 3 des Thüringer
MehrBestimmungen. für den. Studiengang Effiziente Mobilität in der Fahrzeugtechnologie. Abschluss: Master of Science
Bestimmungen für den Studiengang Effiziente Mobilität in der Fahrzeugtechnologie Abschluss: Master of Science Version 1 40-MMT Aufbau des Studiengangs 41-MMT Lehrveranstaltungen, Studien- und Prüfungsplan
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Studien- und Fachprüfungsordnung für den Masterstudiengang Klassische hilologie Vom 30. September 2013 (Fundstelle: http://www.uni-bamberg.de/fileadmin/www.abt-studium/amtliche-veroeffentlichungen/2013/2013-62.pdf)
MehrNr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni
Nr. 72 Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen vom 30. Juni 2011 637 2 Durchführung von Prüfungen als e-klausur (1) Eine e-klausur ist eine Prüfung, deren Erstellung, Durchführung und Auswertung (mit Ausnahme
MehrOtto-Friedrich-Universität Bamberg
Otto-Friedrich-Universität Bamberg Fachprüfungsordnung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg für den European Joint Master s Degree in English and American Studies Vom 30. September 2011 (Fundstelle:
MehrV E R K Ü N D U N G S B L A T T
V E R K Ü N D U N G S B L A T T AMTLICHE BEKANNTMACHUNGEN DER FACHHOCHSCHULE SCHMALKALDEN Nr. 3/2011 2. August 2011 Inhalt Inhaltsverzeichnis (Deckblatt)... 9 Vierte Änderung der Studienordnung für den
MehrPrüfungsordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik. Vom
Prüfungsordnung (Satzung) für den weiterbildenden Online Masterstudiengang Wirtschaftsinformatik am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Vom 21.7.2017 Aufgrund des 52 Absatz 1 des Hochschulgesetzes
MehrVeröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107, 23.12.2011
Veröffentlicht: Nachrichtenblatt Hochschule Nr. 6/2011, S. 107, 23.12.2011 Prüfungs- und Studienordnung (Satzung) des Fachbereichs Technik für den Bachelor-Studiengang Angewandte Informatik an der Fachhochschule
MehrNeufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.)
Neufassung Studienordnung für den Studiengang Tourismusmanagement (B.A.) des Fachbereichs Wirtschaftswissenschaften der Hochschule Harz, Hochschule für angewandte Wissenschaften Wernigerode vom 08.06.2016
Mehr(1) Die Inhalte des Studiums ergeben sich gemäß Anlage 1 zu dieser Studienordnung.
Neufassung der Studienordnung (Satzung) für den nicht-konsekutiven Masterstudiengang Betriebswirtschaft für Juristen/Juristinnen (Master of Arts) am Fachbereich Wirtschaft der Fachhochschule Kiel Aufgrund
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG
FACHBEREICH MATHEMATIK / INFORMATIK STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTERSTUDIENGANG UMWELTSYSTEME UND RESSOURCENMANAGEMENT Neufassung beschlossen in der 233. Sitzung des Fachbereichsrats
MehrVierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München
Vierte Satzung zur Änderung der Promotionsordnung für die Fakultät für Chemie und Pharmazie der Ludwig-Maximilians-Universität München Vom 26. November 2004 Aufgrund des Art. 6 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung
MehrPrüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.
Prüfungsordnung (Satzung) der NORDAKADEMIE Hochschule der Wirtschaft für den postgradualen Studiengang Wirtschaftsinformatik (M.Sc.) ab Jahrgang 12 NBl. HS MBW Schl.-H. Heftnr. 01/2012, S. 15. Tag der
MehrBesonderer Teil für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies
Studien- und Prüfungsordnung der Universität Tübingen für den Studiengang Japanologie/Japanese Studies mit akademischer Abschlussprüfung Master of Arts (M. A.) Besonderer Teil Aufgrund von 19 Abs. 1 Satz
MehrFachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG
Fachhochschule Eberswalde Fachbereich Wirtschaft PRÜFUNGSORDNUNG für den Studiengang Regionalmanagement (Bachelor of Arts) am Fachbereich Wirtschaft, gültig ab WS 2004/05. Die folgenden fachspezifischen
Mehr