wissen wandeln wachsen Weit verbreitet - nah bei Ihnen!
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- Florian Kranz
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1 DEUTSCHE ANGESTELLTEN-AKADEMIE wissen wandeln wachsen Weit verbreitet - nah bei Ihnen! QM-Fachtagung AZAV Lust oder Last? AZAV-Beirat nach 182 SGB III bag arbeit e.v.
2 Die Instrumentenreform Ziele der Instrumentenreform ab Wirkung arbeitsmarktpolitischer Instrumente weiter erhöhen mehr Dezentralität höhere Flexibilität größere Individualität höhere Qualität mehr Transparenz mehr Wirtschaftlichkeit Peter Schliebeck
3 Zulassungen von Trägern und Maßnahmen Verfahren seit DAkkS Fachaufsicht Prüfung der Einhaltung der Empfehlungen Akkreditierung FKS BA Empfehlungen zur Anwendung SGB III / AZAV Beirat verschiedene Fachbereiche Träger Zulassung Zulassung Maßnahmen FbW 45 Abs. 4 Nr. 1
4
5 AZAV Akkreditierungsund Zulassungsverordnung Arbeitsförderung Vom 2. April 2012
6 AZAV Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung 1 Akkreditierungsverfahren 2 Trägerzulassung 3 Maßnahmenzulassung 4 Ergänzende Anforderungen an Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung 5 Zulassungsverfahren 6 Zusammenarbeit 7 Übergangsregelungen 8 Inkrafttreten, Außerkrafttreten AZAV-Beirat nach 182 SGB III Bei der Bundesagentur für Arbeit wird auf der Grundlage des 182 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III) ein Beirat eingerichtet, der Empfehlungen für die Zulassung von Trägern und Maßnahmen aussprechen kann. Die Mitglieder des Beirats werden durch die Bundesagentur im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung berufen.
7 AZAV-Beirat nach 182 SGB III Die Berufungen sind erfolgt und der Beirat hat am seine Arbeit aufgenommen. Folgende Mitglieder sind im Beirat vertreten: als Vertreter der Länder: Herr Udo Philippus (Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Arbeit) als Vertreter der kommunalen Spitzenverbände: nicht besetzt als Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer: Herr Mario Patuzzi (DGB-Bundesvorstand) als Vertreterin der Arbeitgeber: Frau Christina Ramb (Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände) als Vertreter der Bildungsverbände: Herr Peter Schliebeck (Bundesverband der Träger beruflicher Bildung e.v.) als Vertreter der Verbände privater Arbeitsvermittler: Herr Heinz Ostermann (Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e.v.) als Vertreter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales: Herr Lutwin Marchand als Vertreter des Bundesministeriums für Bildung und Forschung: Herr Peter Munk als Vertreter der Deutschen Akkreditierungsstelle: Herr Dr. Sigurd Riemer als unabhängige Expertin: Frau Bogumila Szyja und als unabhängiger Experte: Herr Jürgen Kluin. (s. Website der BA )
8 Empfehlungen Empfehlungen des Beirats I (Stand ) Qualifikation von Auditoren Benennung von Schulungsstätten Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität Zertifizierung staatlicher Schulen Vergabe von Maßnahmen im Unterauftrag Anforderung an Maßnahmen für die Förderung nach 9 AZWV Prüfung und Entscheidung der Zertifizierungsstelle gem. 10 AZWV
9 Empfehlungen Bekanntmachung am Der Beirat nach 182 SGB III hat die bisherigen Empfehlungen und Feststellungen des Anerkennungsbeirats nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung vom 16. Juni 2004 überprüft und sich entschieden, die nachfolgenden Empfehlungen neu zu erlassen Für die übrigen Empfehlungen des Anerkennungsbeirats gilt die Übergangsregelung des 7 der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV), wonach Empfehlungen des Anerkennungsbeirats in der zum 31. März 2012 gültigen Fassung bis zum Wirksamwerden neuer Empfehlungen fortgelten
10 Empfehlungen Empfehlungen II Förderung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf nach 8 SGB III ( ) Benennung von Standorten des Trägers gültig für alle Fachbereiche ( ) Übergangsfrist zur Umsetzung neuer Empfehlungen des Beirats nach 182 SGB III gültig für alle Fachbereiche ( ) Vorliegen eines Systems zur Sicherung der Qualität gültig für alle Fachbereiche gültig ab Änderungen bei Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung sowie bei Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ( ) Referenzauswahl - gültig ab Monatliche Meldungen der vorgenommenen Maßnahmenzulassungen ( ) Vorlage von Berechtigungen ( ) Maßnahmen im Unterauftrag ( ) Zulassung stattlicher Schulen ( ) Vorlage von Bestätigungen ( ) Darüber hinaus: Empfehlungen des Beirats liegen jetzt im Zuständigkeitsbereich der Deutschen Akkreditierungsstelle.
11 DEUTSCHE ANGESTELLTEN-AKADEMIE Vielen Dank
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