Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht
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- Helmut Mann
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1 Zwang und Kontrolle aus jugendhilferechtlicher Sicht Zwang und Kontrolle in der Kinder- und Jugendhilfe Fachgespräch des Diakonie Bundesverbands Dr. Thomas Meysen Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht (DIJuF) e.v. Berlin, 25. Februar 2009
2 Gliederung Zwang im Kinder- und Jugendhilferecht? Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe Kontrolle im Kinder- und Jugendhilferecht Kontrolle als Bestandteil des Hilfeauftrags nach SGB VIII Recht zwanghaft außer Kontrolle Ausblick
3 Zwang im Kinder- und Jugendhilferecht? SGB VIII Anwendung unmittelbaren Zwangs erforderlich ( 42 Abs. 6) Eingriffe in elterliche Sorge erforderlich ( 8a Abs. 3) Konsequenz: Hinzuziehung der dazu befugten Stellen
4 Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe BGB Anordnung der Inanspruchnahme öffentlicher Hilfen ( 1666 Abs. 3 Nr. 1 BGB)
5 Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe BGB Genehmigung freiheitsentziehender Unterbringung ( 1631b BGB)
6 Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe FamFG Anordnung von Beratung ( 156 Abs. 1 Satz 4) nicht zwangsweise durchsetzbar, aber Kostenfolge ( 81 Abs. 2 Nr. 5 FamFG)
7 Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe FamFG Erörterung der Kindeswohlgefährdung, insb. wie Gefährdung mit öffentlichen Hilfen begegnet werden kann ( 157 Abs. 1)
8 Zwang durch Recht in der Kinder- und Jugendhilfe FamFG Jugendamt leistet in geeigneten Fällen Unterstützung bei Vollstreckung von Umgangs- und Herausgabeentscheidungen ( 88 Abs. 2 FamFG, 9 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 IntFamRVG) Jugendamt hat Personensorgeberechtigten zu unterstützen bei Zuführung zur freiheitsentziehenden Unterbringung ( 167 Abs. 5 FamFG)
9 Kontrolle im Kinder- und Jugendhilferecht 68 Abs. 1 Satz 2 SGB VIII Zulässigkeit der Datenweitergabe durch den Amtsvormund/Beistand zum Zweck zulässiger Kontrolle einzige Erwähnung von Kontrolle im SGB VIII
10 Kontrolle als Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII Hilfeplanung ( 36 Abs. 2 SGB VIII) Hilfegewährung als kooperativer Prozess Kontrolle der Geeignetheit und Erforderlichkeit ( 27 Abs. 1 SGB VIII) Untersuchungsgrundsatz ( 20 SGB X) Aufstellung Hilfeplan und Fortschreibung Aufgabe des Jugendamts Beteiligung der Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe
11 Kontrolle als Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII Eingliederungshilfe ( 35a SGB VIII) diagnostische Kontrolle vor der Leistungsgewährung bei Fortschreibung des Hilfeplans ( 36 Abs. 3 SGB VIII) vor Auslandsmaßnahmen ( 36 Abs. 4 SGB VIII)
12 Kontrolle als Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Jugendamt Gefährdungseinschätzung ( 8a Abs. 1 Satz 1 SGB VIII) Untersuchungsgrundsatz ( 20 SGB X)
13 Kontrolle als Bestandteil des Hilfeauftrags nach dem SGB VIII Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ( 8a SGB VIII) Träger von Einrichtungen und Diensten Gefährdungseinschätzung ( 8a Abs. 2 Satz 1 SGB VIII)
14 Recht zwanghaft außer Kontrolle Jugendämter als Meldebehörde Kinderschutz durch Früherkennung? Z.B. Direktmeldung ans Jugendamt in Hessen, NRW, Niedersachsen und Thüringen
15 Recht zwanghaft außer Kontrolle Jugendämter als Meldebehörde Kinderschutzgesetz des Bundes Befugnis zur Informationsweitergabe ans Jugendamt Senkung der Schweigepflicht der Ärzt/inn/e/n ( 2 KiSchZusG-E) indirekte Aufforderung an alle Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungspersonen ( 3 KiSchZusG-E)
16 Recht zwanghaft außer Kontrolle Jugendämter als Meldebehörde Bayern Meldepflicht für Heilberufe bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für eine Gefährdung Berlin (Entwurf) Meldepflicht auch für alle, die Kinder behandeln, untersuchen, fördern, bei bloßen Anzeichen für eine Gefährdung Meldepflicht für Kitas bei Anzeichen für eine Gefährdung, wenn sofortiges Tätigwerden erforderlich erscheint
17 Recht zwanghaft außer Kontrolle Jugendämter als Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst? Kinderschutzgesetz des Bundes Regelpflicht zum Hausbesuch
18 Recht zwanghaft außer Kontrolle Jugendämter als Gefährdungsmeldungs-Sofortdienst? Kinderschutzgesetz des Bundes Regelpflicht zum Hausbesuch sozialpädagogische Fachlichkeit bei der Methodenwahl? Scheinsicherheit (Bremen) Erschwerung des Zugangs (Schwerin, frühe Hilfen)
19 Recht zwanghaft außer Kontrolle Hausbesuchspflicht fürs Jugendamt
20 Ausblick Jugendamt unter Druck Zuschreibungen und Aufträge ans Jugendamt Überforderung Gefährdung triggert Abgrenzung fällt schwer ( Wir können nur schützen, wenn wir von Gefährdung erfahren. )
21 Ausblick Freie Träger unter Druck Zwischen Retterfantasien und Delegation ans Jugendamt Verunsicherung Abschottung oder Abschiebung beim Schutz vorneweg oder Wegducken
22 Ausblick Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland am Scheideweg Wie viel Raum bleibt für Hilfe neben dem Schutz? Wie viel Raum bleibt für Fachlichkeit beim Schützen und Helfen?
23 Ausblick Kinderschutzaktionismus als paradoxe Intervention macht Wut und Mut weckt Ärger und Hoffnung lässt zweifeln und bringt Zuversicht
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