Aufgaben der Studienordnung

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1 Studienordnung und Modulhandbuch für das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement (IIM) Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften Universität Hildesheim Auf der Grundlage des 6 Absatz 1 des Niedersächsischen Hochschulgesetzes (NHG) in der Fassung vom 26. Februar 2007 (Nds. GVBl. S. 69), zuletzt geändert mit Art. 4 des Gesetzes vom 18. Juni 2009 (Nds. GVBl. S.280) hat die Universität Hildesheim, Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften gemäß 44 Absatz 1 Satz 2, 41 Absatz 2 Satz 2 und 44 Abs. 1 S. 3 NHG die folgende Studienordnung beschlossen. Präambel Die folgende Studienordnung regelt den Studienaufbau und die inhaltliche Bestimmung der für das Wahlpflichtfach Musik im Fachbereich III Sprach- und Informationswissenschaften an der Stiftung Universität Hildesheim auf der Grundlage der Prüfungsordnung des Bachelor-Studiengangs Internationale Kommunikation und Übersetzen. 1 Aufgaben der Studienordnung Die Studienordnung legt in Verbindung mit der Bachelor-Prüfungsordnung und entsprechend dem Studienziel den Inhalt und den Aufbau des Wahlpflichtfaches Musik fest. Insofern dient sie als Grundlage a) für die Planung des Studiums seitens der Studierenden, b) für die Beratung der Studierenden und c) für die Planung des Lehrangebots. 2 Ziele des Studiums (1) Das Wahlpflichtfach Musik im Bachelor-Studiengang Internationales Informationsmanagement vermittelt Kompetenzen in den Bereichen musikalischkünstlerische Praxis und Musikwissenschaft (Historische, Systematische und Angewandte Musikwissenschaft). (2) Die Absolventinnen und Absolventen sollen in die Lage versetzt werden, sich qualifiziert musikalisch-künstlerisch zu betätigen und musikwissenschaftliche Zusammenhänge in einer z.b. informationswissenschaftlich geprägten Berufstätigkeit einzubringen. Die musikalischkünstlerische Betätigung bildet dabei die Basis für Berufsfelder wie z.b. Event-Management, in denen sich die wissenschaftlich-künstlerische Ausrichtung mit Fähigkeiten in Projektmanagement und der sach- und adressatengerechten Darstellung in neuen Medien verbindet. (3) Eine konsekutive Fortführung des Studiums des Wahlpflichtfaches in einem der auf dem BA-Studiengang IIM aufbauenden konsekutiven Master-Studiengänge ist nicht vorgesehen. 1

2 3 Studienberatung (1) Studienberatung ist ein integraler Bestandteil des Studienganges. Alle im Studiengang hauptamtlich Lehrenden bieten Studienberatung an, insbesondere durch besondere Termine zu Beginn des Studiums und durch regelmäßige Sprechstunden. Allen Studierenden wird empfohlen, diese Sprechstunden nicht nur zur Vorbereitung von Prüfungen, sondern zur Beratung bei allen fachlichen Problemen ihres Studiums zu nutzen. Studienberatung soll hier insbesondere sicherstellen, dass bei der individuellen Studienplanung die Wahlmöglichkeiten beachtet werden. (2) Daneben haben einige Lehrveranstaltungen zugleich Aufgaben der Studienberatung. Zu diesen Lehrveranstaltungen zählen insbesondere - Einführung(en) in das Studium der Musik und - Musikwissenschaft 2

3 4 Modulhandbuch Das Modulhandbuch dient der Beschreibung des Studiums besonders nach Inhalten, Lernzielen und veranschlagtem Arbeitsaufwand. Die im Wahlpflichtfach zu erbringenden Leistungspunkte sind in der Prüfungsordnung, Anlage 3, festgelegt LP (kurzes Wahlpflichtfach) Modul 1: Musikpraxis Die Studierenden sollen in der Lage sein, ihrem Entwicklungstand gemäß Musikwerke in Ensembles darzubieten. Lehr- und Lernform Gruppen-/Ensembleunterricht Übung/Seminar Inhalte: Erarbeitung von Musikwerken Teilmodul - LP: 3 90h SWS 2 Dauer in Semestern 1 Zweimal im Studienjahr Modulprüfung/Vorspiel Regelmäßige Teilnahme 3

4 Modul 2: Musikwissenschaft Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Entwicklung der Musik in ausgewählten Epochen darzustellen sowie die theoretische Grundlagen der Musik zu erfassen und anzuwenden. Lehr- und Lernform Vorlesung / Seminar Inhalt: Musiktheorie des 19. und 20. Jahrhunderts / Geschichte der Musik vom Jahrhundert (Auswahl) / Musiksoziologie, -psychologie, etc. Teilmodule: - Harmonielehre I (2 SWS) (3 AP) - Harmonielehre II (2 SWS) (3 AP) - Musikgeschichte (Ausgewählte Themen der Musikgeschichte nach Angebot und Wahl der Studierenden (2 Veranstaltungen) (4 SWS) (je 2 AP) - Systematische Musikwissenschaft (2 SWS) (2 AP) LP: h SWS 10 Dauer in Semestern 2 Einmal im Studienjahr Teilmodulprüfungen (Klausur, Referat, Hausarbeit) Regelmäßige Teilnahme 4

5 2 25 LP (mittleres Wahlpflichtfach) Modul 1: Musikpraxis Die Studierenden sollen in der Lage sein, ihrem Entwicklungstand gemäß Musikwerke sowohl solistisch als auch in Ensembles darzubieten. Lehr- und Lernform Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht Übung/Seminar Inhalt: Erarbeitung von Musikwerken Teilmodul - Instrumental-/Gesangsunterricht (Einzeln/Gruppen) (2 Semester, je 0,5 Stunden) (4 AP) - Musikpraxis in Ensembles (6 SWS) (9AP) LP: h SWS 7 Dauer in Semestern 3 Jedes Semester Teilmodulprüfungen/Vorspiel Vorspiel/-singen bzw. regelmäßige Teilnahme 5

6 Modul 2: Musikwissenschaft Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Entwicklung der Musik in ausgewählten Epochen darzustellen sowie die theoretische Grundlagen der Musik zu erfassen und anzuwenden. Lehr- und Lernform Vorlesung / Seminar Vorlesung / Seminar Inhalt: Musiktheorie des 19. und 20. Jahrhunderts / Geschichte der Musik vom Jahrhundert (Auswahl) / Musiksoziologie, -psychologie, etc. Teilmodule: -Harmonielehre I (2 SWS) (3 AP) -Harmonielehre II (2 SWS) (3 AP) -Musikgeschichte (Ausgewählte Themen der Musikgeschichte nach Angebot und Wahl der Studierenden (2 Veranstaltungen) (4 SWS) (je 2 AP) -Systematische Musikwissenschaft (2 SWS) (2 AP) LP: h SWS 10 Dauer in Semestern 2 Einmal im Studienjahr Teilmodulprüfungen (Klausur, Referat, Hausarbeit) Regelmäßige Teilnahme 6

7 3 40 LP (langes Wahlpflichtfach) Modul 1: Musikpraxis Die Studierenden sollen in der Lage sein, ihrem Entwicklungstand gemäß Musikwerke sowohl solistisch als auch in Ensembles darzubieten. Lehr- und Lernform Einzel-/Gruppen-/Ensembleunterricht Übung/Seminar Inhalt: Erarbeitung von Musikwerken Teilmodul - Instrumental-/Gesangsunterricht (Einzeln/Gruppen) (4 Semester, je 1 Stunde) (16 AP) - Musikpraxis in Ensembles (4 SWS) (6 AP) LP: h SWS 8 Dauer in Semestern 4 Jedes Semester Teilmodulprüfungen (Vorspiel) Vorspiel/-singen bzw. regelmäßige Teilnahme 7

8 Modul 2: Musikwissenschaft Lehr- und Lernform Teilmodule: LP: SWS 12 Dauer in Semestern 4 Die Studierenden sollen in der Lage sein, die Entwicklung der Musik in ausgewählten Epochen darzustellen sowie die theoretische Grundlagen der Musik zu erfassen und anzuwenden. IIM / Wahlpflichtfach Musik Vorlesung / Seminar Inhalt: Theorie der Musik / Geschichte der Musik (Auswahl), Musiksoziologie, - psychologie, etc. Harmonielehre I (2 SWS) (3 AP) Harmonielehre II (2 SWS) (3 AP) Musikgeschichte (Ausgewählte Themen der Musikgeschichte nach Angebot und Wahl der Studierenden (4 Veranstaltungen) (je 2 SWS) (je 2 AP) Systematische Musikwissenschaft (2 Veranstaltungen) (je 2 SWS) (je 2 AP) Einmal im Studienjahr Teilmodulprüfungen (Klausur, Referat, Hausarbeit) Regelmäßige Teilnahme 5 Inkrafttreten Die Studienordnung tritt nach Genehmigung durch das Präsidium der Universität Hildesheim am Tag nach ihrer Bekanntmachung im Verkündungsblatt der Universität Hildesheim in Kraft. 8

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