Entgelte für Netznutzung
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- Astrid Küchler
- vor 8 Jahren
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1 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene <2500h/a Jahresbenutzungsdauer 2500h/a Leistungspreis Arbeitspreis Leistungspreis Arbeitspreis /kwa ct/kwh /kwa ct/kwh Höchstspannung mit Umspannung auf Hochspannung 4,55 0,888 19,25 0,300 Hochspannung 5,89 1,81 47,64 0,14 Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 6,36 1,93 50,86 0,15 Mittelspannung 11,31 2,63 63,06 0,56 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 11,53 2,91 69,28 0,60 Niederspannung 11,82 3,06 30,07 2,33 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 1
2 Monatsleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung Netz- oder Umspannebene Leistungspreis /kw u.m Arbeitspreis ct/kwh Höchstspannung mit Umspannung auf Hochspannung 3,21 0,300 Hochspannung 7,94 0,14 Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 8,48 0,15 Mittelspannung 10,51 0,56 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 11,55 0,60 Niederspannung 5,01 2,33 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 2
3 Jahresleistungspreissystem für Entnahme mit registrierender Lastgangmessung - Netzreserve Netz- oder Umspannebene Reserveinanspruchnahme 0 h/a h/a 200 h/a h/a 400 h/a h/a /kwa /kwa /kwa Höchstspannung mit Umspannung auf Hochspannung 21,03 23,05 25,07 Hochspannung 14,98 17,97 20,97 Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 16,00 19,20 22,40 Mittelspannung 28,03 33,64 39,24 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 30,46 36,55 42,64 Niederspannung 58,55 70,25 81,96 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 3
4 Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Haushaltsbedarf, landwirtschaftlicher Bedarf, gewerblicher Bedarf und sonstiger Bedarf Netz-oder Umspannebene Grundpreis /a Arbeitspreis ct/kwh Niederspannung 29,20 4,75 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 4
5 Entnahme durch unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen nach 14a EnWG (z.b. Entnahmen durch Elektromobile) Netz-oder Umspannebene Leistungs- oder Grundpreis /(kw)a Arbeitspreis ct/kwh Niederspannung - 1,50 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 5
6 Entnahme durch Elektro-Speicherheizungen und Elektro-Wärmepumpen Netz-oder Umspannebene Grundpreis Leistungspreis Arbeitspreis /a /kwa ct/kwh Mittelspannung - 0,00 1,50 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung - 0,00 1,50 Niederspannung 0,00 0,00 1,50 Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 6
7 Entgelte für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung mit registrierender Lastgangmessung Preis je Zähler/ Wandler Spannungsebene der Messung Messstellenbetrieb Messung / Ablesung Abrechnung /a /a /a Hochspannung Mittelspannung Niederspannung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 434,21 175,03 297,85 132,27 175,03 297,85 Wandler 77, Lastgangzähler und Kommunikationseinrichtung 124,97 175,03 297,85 Wandler 9, Die Preiskomponente "Abrechnung" entfällt für EEG-Einspeisezähler. Entgelte zzgl. Umsatzsteuer. Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung/Ablesung'): Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung/Ablesung' zusammen. Preisblatt 7
8 Entgelte für Messung und Abrechnung Entnahme und Einspeisung ohne registrierende Lastgangmessung (inkl. kurzzeitig angeschlossener Anlagen) Preis je Zähler/ Wandler Messstellenbetrieb jährliche Ablesung halbjährliche Ablesung Messung vierteljährliche Ablesung monatliche Ablesung Abrechnung /a /a /a /a /a /a Eintarifzähler 8,16 1,78 3,56 7,12 21,36 13,93 Eintarifzähler inkl. Tarifschaltung 15,51 1,78 3,56 7,12 21,36 13,93 Zweitarifzähler 10,17 1,78 3,56 7,12 21,36 13,93 Zweitarifzähler inkl. Tarifschaltung 17,52 1,78 3,56 7,12 21,36 13,93 Zweirichtungszähler 16,32 3,56 7,12 14,24 42,72 13,93 Maximumzähler 32,39 1,78 3,56 7,12 21,36 13,93 Schaltgerät oder Tarifschaltung 7, Pauschalanlagen (Preis je Anlage) ,93 Wandler in Mittelspannung 77, Wandler in Niederspannung 9, Rundsteuerempfänger Straßenbeleuchtung mit Betriebsführung durch Kunden 3, Weitere Zählertypen werden - sofern vorhanden - je nach Messfunktion als Ein- oder als Zweitarifzähler abgerechnet. Die Preiskomponente "Abrechnung" entfällt für EEG-Einspeissezähler. Entgelte zzgl. Umsatzsteuer. Messpreis (Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung/Ablesung'): Der Messpreis setzt sich aus den Komponenten 'Messstellenbetrieb' und 'Messung/Ablesung' zusammen. Preisblatt 8
9 Entnahme ohne registrierende Lastgangmessung - Preissystem für Entnahme durch Kurzzeit- und Baustromanschlüsse Netz-oder Umspannebene Grundpreis /a Arbeitspreis ct/kwh Niederspannung 29,20 4,75 Die Preisstellung für Baustromanschlüsse ist begrenzt auf einen Zeitraum von in der Regel 18 Monaten nach Inbetriebnahme. Preise zzgl. gesetzlicher Abgaben (Mehrkosten nach 9 Abs. 7 KWK-G, 19 Abs. 2 Satz 6 StromNEV, 17 f EnWG sowie Konzessionsabgabe) und Umsatzsteuer. Preisblatt 9
10 Pönale für Blindstrommehrinanspruchnahme Netz- oder Umspannebene Alle Netzebenen oder Umspannebenen Arbeitspreis ct/kvarh 0,92 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 10
11 Pönale für die Überschreitung der vereinbarten Netzanschlusskapazität Netz- oder Umspannebene Leistungsüberschreitung /kwa Hochspannung 17,50 Hochspannung mit Umspannung auf Mittelspannung 17,00 Mittelspannung 14,00 Mittelspannung mit Umspannung auf Niederspannung 12,00 Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 11
12 Mehrkosten nach dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G) Verbrauch KWK-Aufschlag ct/kwh Für die ersten kwh 0,126 oberhalb von kwh 0,060 oberhalb von kwh 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 12
13 Mehrkosten nach 19 Stromnetzentgeltverordnung (StromNEV) Verbrauch 19 StromNEV-Aufschlag ct/kwh Für die ersten kwh 0,329 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, des schienengebundenen Verkehrs oder der Eisenbahninfrastruktur, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 13
14 Offshore-Haftungsumlage (Mehrkosten nach 17 f EnWG) Verbrauch Offshore-Haftungsumlage ct/kwh Für die ersten kwh 0,250 oberhalb von kwh 0,050 oberhalb von kwh 1) 0,025 1) Für Unternehmen des produzierenden Gewerbes, deren Stromkosten im vorangegangenen Kalenderjahr 4% des Umsatzes überstiegen ( 9 Abs. 7 Satz 3 KWK-G). Der Nachweis ist durch ein Testat zu erbringen. Preise zzgl. Umsatzsteuer. Preisblatt 14
15 Preise für Grundversorgung/Ersatzbelieferung Bei der Grundversorgung/Ersatzbelieferung wird die Belieferung des Kunden mit elektrischer Energie durch den Grundversorger sichergestellt. (*) Netz- oder Umspannebene Preisstellung Hoch- / Mittelspannung Die Preisbestimmung erfolgt durch den zuständigen Grundversorger nach billigem Ermessen gemäß 315 ff. BGB Niederspannung Es gilt der jeweils gültige Grund- und Ersatzversorgungstarif des für ihr Gebiet zuständigen Grundversorgers. (*) (*) Den für Sie zuständigen Grundversorger entnehmen Sie bitte unserer Homepage Preisblatt 15
16 Entgelte gemäß 19 StromNEV Individuelles Netzentgelt gemäß 19 Abs. 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV Die Vereinbarung eines individuellen Netzentgeltes erfolgt unter dem Vorbehalt, dass seine jeweiligen Voraussetzungen nach 19 Absatz 2 Sätze 1 bis 4 StromNEV tatsächlich eintreten. Ist dies nicht der Fall, erfolgt die Abrechnung der Netznutzung nach den allgemein gültigen Netzentgelten. Die Hochlastzeitfenster (HLZ) für atypische Netznutzung werden jeweils bis zum eines Jahres für das Folgejahr veröffentlicht. Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV Die Entgelte für singulär genutzte Betriebsmittel gemäß 19 Abs. 3 StromNEV werden je Lieferstelle ermittelt. Bedingung hierfür ist, dass bei sämtlichen Betriebsmitteln in einer Netz- oder Umspannebene eine ausschließliche Nutzung durch den Netznutzer vorliegt. Preisblatt 16
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