Zur Regulation von Entschädigung und Impfung hinsichtlich Blauzungenkrankheit in Sachsen- Anhalt
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- Catrin Giese
- vor 5 Jahren
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1 Zur Regulation von Entschädigung und Impfung hinsichtlich Blauzungenkrankheit in Sachsen- Anhalt Dr. Folke Pfeifer Tiergesundheitsdienst Sachsen-Anhalt 9. Fortbildungsveranstaltung für Schaf- und Ziegenhalter sowie Hoftierärzte Bernburg-Strenzfeld,
2 Gliederung Leistungen der Tierseuchenkasse allgemein und hinsichtlich BT - Entschädigungen - Beihilfen Impfung gegen BT in Sachsen-Anhalt - Voraussetzungen - Verantwortlichkeiten - Logistik - Finanzierung - Beitrag des Tierhalters
3 Entschädigungen gesetzlich fixierte Hauptaufgabe der Tierseuchenkassen Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes ( )... Die Tierseuchenkasse hat die Aufgabe, nach Maßgabe dieses Gesetzes Tierverluste durch Tierseuchen oder seuchenartige Erkrankungen sowie Kosten und Schäden zu ersetzen, die bei der Bekämpfung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen entstehen,, und die übrigen ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben zu erfüllen. Sie kann Zuschüsse sse zu den Kosten von Forschungsvorhaben gewähren, die der Feststellung, der Bekämpfung oder der Verhütung von Tierseuchen oder seuchenartigen Erkrankungen dienen. Außerdem wirkt sie bei Vorbeugungs- und Bekämpfungsma mpfungsmaßnahmen nahmen gegen Tierseuchen und anderen Tierkrankheiten mit. Zur Förderung F der Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Haustiere unterhält sie einen Tiergesundheitsdienst.
4 Entschädigungen - wofür r? Entschädigungen beruhen auf dem Tierseuchengesetz Entschädigungen werden gewährt : (1) für r Tiere, die auf behördliche Anordnung getötet tet worden oder nach Anordnung der Tötung T verendet sind. (2) für f r Tiere, bei denen eine anzeigepflichtige Tierseuche nach dem Tode festgestellt worden ist, sofern die Voraussetzungen gegeben waren, unter denen die Tiere auf behördliche Anordnung hätten h getötet tet werden müssen. m (3) für f r Tiere, bei denen Milzbrand, Pararauschbrand oder Tollwut und für r Rinder, bei denen Aujetzkysche Krankheit nach dem Tode festgestellt worden ist. (4) für f r Tiere, von denen anzunehmen ist, das sie aufgrund einer tierseuchenrechtlich vorgeschriebenen oder behördlich angeordneten Impfung, Behandlung oder diagnostischen Maßnahme oder im Zusammenhang mit deren Durchführung hrung getötet tet werden mussten oder verendet sind.
5 Entschädigungen digungen- Versagungsgründe nde bzw. weitere Voraussetzungen Tierseuchengesetz 69 : Anspruch auf Entschädigung entfällt bei Nichtmeldung, Meldung einer zu geringen Tierzahl oder Nichtzahlung des Beitrages Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes ( ) 9 (1) Die Tierseuchenkasse ist im Einzelfall zur Entschädigung von Tierverlusten oder zu Beihilfen nur verpflichtet, wenn sich das Tier zur Zeit des Todes oder sonstigen Schadensfalls in Sachsen-Anhalt befand und wenn sich der Amtstierarzt zu der Schadensursache gutachterlich geäußert ert hat. Dieser hat das Tier dazu nach der Tötung T oder dem sonstigen Schadensfall unverzüglich zu untersuchen; 15 des Tierseuchengesetzes ist anzuwenden...
6 Entschädigungen - wer bezahlt das? Tierseuchengesetz 71: Entschädigungen werden zur Hälfte H vom Land, zur anderen Hälfte H von der Tierseuchenkasse geleistet. Soweit von Tierbesitzern keine Beiträge erhoben werden, zahlt das Land 100 %.
7 Entschädigung bei Blue Tongue? 5 (2) der BT-Verordnung (konsolidierte Fassung vom ) : Die zuständige Behörde ordnet die Tötung T und unschädliche Beseitigung der empfänglichen Tiere des betroffenen Betriebes insoweit an, als dies erforderlich ist, um eine Ausbreitung der Seuche zu verhindern.
8 ? Was nun? Der Verdacht auf das Auftreten der Erkrankung ist vom Tierhalter bei der zuständigen Behörde anzuzeigen (Anzeigepflicht!). Im Ermessen des jeweiligen Amtstierarztes steht es dann, Maßnahmen gemäß 5 bzw. 3 der BT-VO hinsichtlich der empfänglichen Tiere a) die behördliche Beobachtung, b) die regelmäß äßige klinische Untersuchung der lebenden und die pathologisch-anatomische anatomische Untersuchung der verendeten Tiere durch den beamteten Tierarzt sowie die virologische oder serologische Untersuchung der seuchenverdächtigen chtigen Tiere, c) Aufzeichnungen über den Bestand der Tiere und deren tägliche t Anpassung an Bestandsveränderungen nderungen durch Verenden oder Geburt, d) die unschädliche Beseitigung der verendeten Tiere sowie epizootiologische Nachforschungen anzuordnen und/ oder eine Tötungsanordnung auszusprechen.
9 Beihilfen- freiwillige Leistungen der Tierseuchenkassen Gesetz über die Tierseuchenkasse und zur Ausführung des Tierseuchengesetzes (AG TierSG ) 10 (1) Der Verwaltungsrat kann durch Satzung bestimmen,, dass die Tierseuchenkasse Beihilfen für f r Tierverluste durch Tierseuchen und seuchenartige Erkrankungen, zu den Kosten der Verhütung und Bekämpfung von Tierseuchen und seuchenartigen Erkrankungen sowie für f r Schäden infolge von Verhütungs tungs- und Bekämpfungsma mpfungsmaßnahmen nahmen gewährt. Für F r Pferde, Rinder, Schweine und Schafe soll er Beihilfen für f r den Fall vorsehen, dass vorbeugende Maßnahmen gegen einzelne Tierseuchen für f r das ganze Land oder Teile des Landesgebietes angeordnet werden, die dem einzelnen Tierbesitzer Kosten verursachen. (2) Die Tierseuchenkasse kann in einzelnen besonderen HärtefH rtefällen, in denen sie zu einer Entschädigung sonst nicht verpflichtet ist, Beihilfen für f r Tierverluste durch Seuchen und seuchenartige Erkrankungen oder zum Ausgleich von Schäden bei Bekämpfungsma mpfungsmaßnahmen nahmen gewähren.
10 Beihilfen- wer bezahlt das? Beihilfen finanzieren sich allein aus dem Beitragsaufkommen der entsprechenden Tierart!! Keine Beteiligung des Landes! Beihilfen dürfen d Entschädigungen nicht gefährden! Großzügige Beihilfen erfordern relativ hohe Beiträge!
11 Tierseuchenkassen-Beitr Beiträge für r Schafe in der BRD in Ba- Wü BY BRB Hess MV NDS NRW RP SL SA St SH Th
12 Tierseuchenkassen-Beitr Beiträge für r Ziegen in der BRD in 3 2,5 2 1,5 1 0,5 0 BaWü BY BRB Hess MV NDS NRW RP SL SA ST SH TH TSK-Beiträge für Ziegen in
13 Versuch einer Statistik BT-Verluste beim Schaf 2007 Schaf Daten FLI Daten Schaf-GD NRW Erkrankungsrate (Morbidität) t) in % 3,9 ( )( 9,11 ( )( Sterberate gesamte Herde (Mortalität) t) in % Sterberate der erkranktentiere (Letalität) t) in % 0,7 2,0 17,9 ( ( ) 22,3 ( ( )
14 Impfung gegen BT - Voraussetzungen Wegfall des Impfverbotes (EU-VO 1266/2007) Anwendung inaktivierter Serotyp- 8-Vakzinen vorgeschrieben (EU-BT BT-Durchführungsverordnung hrungsverordnung vom ) Behördliche Anordnung der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen möglichm (EU Durchführungsverordnung hrungsverordnung vom ) (EU-BT- Einsatz eines nicht zugelassenen Impfstoffes aufgrund 17 c Tierseuchengesetz
15 BT-Impfung Impfung- Verantwortlichkeiten Bestellung: Länder L (zentrale Ausschreibung) Verteilungsplan: Veterinärbeh rbehörden rden (Land, Kreise, Tierseuchenkasse) ) auf der Basis gemeldeter Bestände Auslieferung: Tierseuchenkasse/ Kurierdienst des LAV/ Veterinäramt/ ramt/ Hoftierarzt
16 BT-Impfung: Finanzierung Impfstoff für f TSK-gemeldete Wiederkäuer uer- bestände kostenneutral! Impfgebühr zunächst vom Tierhalter zu tragen, ggf. Gegenfinanzierung durch EU oder Beihilferegelung
17 Was kann/soll der Tierhalter tun? Meldung des Bestandes bei Veterinäramt/ ramt/ Tierseuchenkasse Hoftierarzt benennen technische Voraussetzungen für f r zügige z Impfung schaffen Stabilisierung der Herdengesundheit (Ernährungszustand, Endo- und Ektoparasitenbekämpfung mpfung,, Mangelkrankheiten, Kümmerer und chronisch Kranke merzen!!!)
18 Wer kann dabei helfen? Hoftierarzt Tiergesundheitsdienst der Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt vorhandene Beihilfemöglichkeiten nutzen insbesondere zur Problemerkennung!!! Tel. 0391/ oder
19 Vielen Dank für f r Ihre Aufmerksamkeit!
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