Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014)

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1 Hinweise zur Erstellung eines Energieausweises Stand: Erstellung von Energieausweisen nach der EnEV 2013 (2014) Energieausweise gibt es nur für ganze Gebäude - nicht für Wohnungen Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) sieht nur Energieausweise für ganze Gebäude zu. Es können also keine Energieausweise für einzelne Wohnungen erstellt werden. Wenn Sie einen Energieausweis zum Verkauf oder Vermietung einer Eigentumswohnung benötigen, dann wenden Sie sich bitte an die Hausverwaltung oder Eigentümergemeinschaft. Sie sind verpflichtet einen Energieausweis für das Gebäude erstellen zu lassen. Vier verschiedene Energieausweis-Versionen Es gibt folgende Energieausweis-Versionen: Energie-Verbrauchsausweis für Wohngebäude Energie-Verbrauchsausweis für Nicht-Wohngebäude (gewerbliche Nutzung) Energie-Bedarfsausweis für Wohngebäude Energie-Bedarfsausweis für Nicht-Wohngebäude Bei allen Energieausweisen wird ein spezifischer Energieverbrauchswert (kwh/m² pro Jahr) berechnet. Der Wert des "Endenergiebedarfs" entspricht dem Verbrauch des Heizmediums und/oder dem Stromverbrauch. Der Wert für den "Primärenergiebedarf" umfasst zusätzlich zum eigentlichen Energiebedarf an einem Energieträger die Energiemenge, die durch vorgelagerte Prozessketten außerhalb der Systemgrenze bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung des Energieträgers benötigt wird. Der Energieausweis weist auch die CO 2 -Emission pro m² und Jahr aus. Der CO 2 - Ausstoß und der Primärenergiebedarf erden werden aus umweltpolitischen Gründen im Energieausweis angeführt. Je niedriger der spezifische Energieverbrauch (Endenergie und Primärenergie), desto umweltfreundlicher ist das Gebäude. Wird ein umweltfreundlicher Energieträger verwendet (z.b. Holzpellets), dann kann der Wert für den Primärenergieverbrauch deutlich niedriger liegen, als der Endenergieverbrauch. Energieberater-Muenchen.info - Thomas Möller - Gebäude-Energieberater (HWK) Brunhamstrasse München - Tel Fax Mail: info@energienberater-muenchen.info

2 Seite 2 Notwendige Daten zur Ausstellung von Energie-Verbrauchsausweisen Zur Erfassung der Daten für die Erstellung eines Energie-Verbrauchsausweises soll ein Antragsformular ausgefüllt werden, das gleichzeitig der Datenaufnahme dient. Folgende Daten werden (u.a.) für die Erstellung des Energie-Verbrauchsausweises benötigt: Name und Adresse des Eigentümers / Verwalters des Gebäudes (wird nicht im Energieausweis genannt) Adresse des Gebäudes Baujahr des Gebäudes und des Anbaus (sofern vorhanden) Anzahl der Wohneinheiten Typ des Gebäudes (z.b. Doppelhaushälfte, Mehrfamilienhaus) Größe der beheizten Wohnfläche oder Nutzfläche (Nicht-Wohngebäude) Daten zur Heizungsanlage (Baujahr, Heizmedium, Leistung, Heiztechnologie, Warmwasserspeicher, usw.) Heizmedium und der Energieverbrauch für mindestens 3 Jahresperioden (>1.095 Tage) Angaben zum energetischen Zustand des Gebäudes und durchgeführter energetischer Sanierungen (z.b. neue Fenster, Außenwanddämmung, usw.) Für Energie-Verbrauchsausweise für Nicht-Wohngebäude werden zusätzlich Angaben für den Stromverbrauch und die Art der Nutzung des Gebäudes benötigt. In der Regel können diese Daten ohne Besuch eines Energieberaters vor Ort vom Eigentümer zur Verfügung gestellt werden. Ausnahme - kleine, ältere Wohnhäuser: Kleine Wohngebäude mit weniger als 5 Wohneinheiten, deren Bauantrag vor 11/1977 eingereicht und nachträglich keine Verbesserung der Wärmedämmung der Gebäudehülle durchgeführt wurde, darf nach der EnEV kein Energie- Verbrauchsausweis ausgestellt werden. Für diese Gebäude kann nur der teurere Energie-Bedarfsausweis ausgestellt werden. Energieausweis-Version: Energie-Verbrauchsausweis Wohngebäude Energie-Verbrauchsausweis Nicht-Wohngebäude Energie-Bedarfsausweis Voraussetzungen für die Erstellung des Ausweises: Energieverbrauch für mindestens 3 Jahre Keine älteren Gebäude unter 5 Wohneinheiten ohne energetische Sanierung Energieverbrauch für mindestens 3 Jahre Keine Änderung der Gebäude-Nutzung während der letzten 3 Jahre Für alle Gebäude möglich

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4 Seite 4 Für die Erstellung von Energieausweisen sind zum Teil umfangreiche Daten (insbesondere für Energie-Bedarfsausweise) des Gebäudes erforderlich, die vom Eigentümer zur Verfügung oder der Hausverwaltung zur Verfügung gestellt werden müssen Wie komme ich zu einem Energieausweis? Es sind nur ein paar Schritte bis zur Erstellung eines Energieausweises: Antrag und Formular zur Datenaufnahme von der Internet-Seite herunterladen ( Formular ausfüllen und an info@energieberater-muenchen.info oder Telefax senden. Für Anträge zur Erstellung von Energie-Bedarfsausweisen sind weitere Unterlagen notwendig (siehe nächster Abschnitt). Reichen die eingesendeten Unterlagen für die Erstellung eines Energie-Bedarfsausweises nicht für die Berechnung der Werte des Energieausweises aus, dann können die Daten durch einen Energieberater vor Ort ermittelt werden. Nach Eingang des Antrags und der Gebäudedaten / Gebäudedokumentation werden die Daten geprüft und der Energieausweis erstellt. Sind die Daten unvollständig oder nicht schlüssig, dann werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen um die offenen Punkte zu klären. Zusätzliche Informationen für die Erstellung von Energie-Bedarfsausweisen Für die Erstellung des Energieausweises nach dem Energiebedarf sind umfangreiche Daten zum Gebäude und der Anlagentechnik erforderlich. Im Gegensatz zum Energieausweis (Verbrauch) muss der Energieverbrauch anhand des Gebäudevolumens, Wärmeverluste durch die Gebäudehülle, Art der Raumheizung und Anlagentechnik (usw.) berechnet werden. In der Regel muss ein Energieberater die Unterlagen des Gebäudes sichten (Grundrisspläne, Seitenansichten, Baubeschreibung), den baulichen Zustand des Gebäudes und der Anlagentechnik bewerten, sowie die technischen Daten der Anlagentechnik (z.b. Heizungs- und Lüftungsanlage) vor Ort aufnehmen. Fehlen Grundrisszeichnungen und Seitenansichten, dann müssen die Aufmaße des Gebäudes vor Ort genommen werden. Nachdem die EnEV die Erstellung von Energieausweisen nach der Datenaufnahme durch den Eigentümer erlaubt, ist ein Vor-Ort-Besuch des Energieberaters nicht zwingend erforderlich. Ohne Vor-Ort-Besuch kann deshalb der Energieausweis zu niedrigeren Kosten erstellt werden. -4-

5 Seite 5 Kein Energieausweis ohne vollständige Daten und Unterlagen Der Energieausweis kann nur dann berechnet werden, wenn die Gebäudedaten vollständig vorliegen. Mit folgender Checkliste können Sie vorab testen, ob eine Erstellung des Energieausweises ohne "Vor-Ort-Besuch" überhaupt möglich ist: Grundrisspläne, Seitenansichten und Schnittzeichnung mit den Gebäudeabmessungen vorhanden Lageplan vorhanden Angaben zur Konstruktion des Mauerwerks (Material / Dicke) - vorhanden Angaben zur Dachkonstruktion (Winkel zur Dachschräge, Dämmung des Dachs) - vorhandenvorhanden Angaben zum Fenstertyp und Baujahr (ca.) - vorhanden Angaben zum Heizkessel und der Heizungsanlage (Kaminkehrerprotokoll) Baubeschreibung, sofern nützliche Daten zur Konstruktion des Mauerwerks und der Dämmung der Gebäudehülle vorhanden sind Informationen zu nachträglichen Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauchs Die Erstellung eines Energieausweises ohne "Vor-Ort-Besuch" ist nur dann aussichtsreich, wenn die oben angeführten Unterlagen und Informationen vorhanden sind und dem Energieberater zur Verfügung gestellt werden können. Zusätzlich muss ein umfangreicher Fragebogen zu spezifischen Eigenschaften des Gebäudes und der Anlagentechnik ausgefüllt werden. In der Regel sind diese Daten nur für Gebäude mit einfachen Grundrissen (Rechteck-Form) ohne "Vor-Ort-Besuch" handhabbar. Energieausweise für Gebäude mit komplexer Geometrie und gemischt genutzte Gebäude (Wohn- und Gewerbeanteile) können meist nur nach einen "Vor-Ort-Besuch" erstellt werden. Der Energieberater behält sich vor, Anträge auf die Erstellung eines Energieausweises abzulehnen, wenn die Daten nicht vollständig vorliegen oder sie nicht schlüssig sind.

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