X will nichtsdestotrotz von S Zahlung von 200 für das Modem sowie Zahlung von 50 für das Spiel. Zu Recht?

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1 PD Dr. Kathrin Brei Prof. Dr. Jens Koch Nachhausarbeit BGB I (WS 2018/19) Die Eheleute A und B haben einen 15jährigen Sohn (S). Um S an die Selbständigkeit heranzuführen, erlauben sie ihm von Zeit zu Zeit, bestimmte Geschäfte vorzunehmen. S, ein großer Computerfan, möchte sich neues Computerequipment kaufen. Am erklärten A und B gegenüber S, sie seien damit einverstanden, dass S im Computerladen des X Computerequipment im Umfang bis 200 kaufen könne. Um etwaige Rückfragen seitens X gleich auszuschließen, händigten A und B dem S außerdem im Anschluss ein von ihnen unterschriebenes Schriftstück aus, in dem es hieß: Wir haben S erlaubt, Computerequipment bis zu 200 bei X zu kaufen. (Datum 15.1.) Noch bevor S auf Einkaufstour gehen konnte, kam es ob einer schlechten Klassenarbeit des S zu einem Streit zwischen S und seinen Eltern. Diese sagten zu S, die Computereinkäufe könne S sich abschminken. Das Schreiben hatten die Eltern vergessen, und S gab es nicht zurück. Gleichwohl ging S am in den Laden des X. X bemerkte das Interesse des S an seiner Ware. X war darüber etwas verwundert. Der Sohn des X geht in dieselbe Klasse wie S. Am Vorabend hatte X in der Schule während einer Elternversammlung, an der auch die ihm von Schulveranstaltungen bekannten Eltern des S teilgenommen hatten, mitbekommen, wie diese sich darüber unterhielten, dass S in nächster Zeit keine Einkäufe mehr tätigen dürfe. Das bremste X in seinem geschäftlichen Eifer aber nicht. X ging mit einem neuen Modem zu S und sagte zu diesem, S könne es für 200 kaufen. S, der X das Schreiben seiner Eltern vorlegte, stimmte begeistert zu. X nahm das Schreiben erfreut zur Kenntnis, wiewohl es ihn angesichts des von ihm überhörten Gesprächs wiederum verwunderte. Weil S sich weiter umschaute, überlegte X, ob er darüber hinaus nicht vielleicht auch noch etwas anderes an S verkaufen könnte. X fragte deshalb S, ob S nicht noch das neue Computerspiel Sieger für 50 kaufen wolle. S stimmte auch hier erfreut zu. X übergab S sogleich Modem und Spiel, bezahlen sollte S am nächsten Tag. Abends beichtete S seinen Eltern, er habe Modem und Spiel bei X gekauft. Allerdings sagte S, das Modem koste 180, das Spiel 20. Nach anfänglicher Wut meldeten sich seine Eltern am bei X und führten in einer einzigen Erklärung aus, alle Käufe ihres Sohnes S vom Vortag gingen in Ordnung. X war nach dem Anruf erfreut und erleichtert, weil er sich jetzt wegen beider Käufe des S jedenfalls auf der sicheren Seite wähnte. Doch bereits am erzählte S seinen Eltern dann doch die Wahrheit über die tatsächlichen Kaufpreise von Modem und Spiel. Seine Eltern meldeten sich daraufhin am selben Tag bei X und klärten ihn über die Lügen des S auf, denen sie aufgesessen seien. A und B sagten weiterhin zu X, aus dem Grund solle ihre Erklärung, alle Käufe ihres Sohnes S gingen in Ordnung, nicht mehr gelten, soweit davon der Kauf des Spiels erfasst sei. X will nichtsdestotrotz von S Zahlung von 200 für das Modem sowie Zahlung von 50 für das Spiel. Zu Recht?

2 Nicht nur mit S gibt es Ärger. A und B haben seit einiger Zeit Besuch vom Bruder der A, dem L. L fragte ständig, ob er nicht Besorgungen für B übernehmen könne. Am sagte B zu seiner Frau A, L gehe ihm auf die Nerven. Damit er (B) endlich Ruhe habe, würde er L jetzt bevollmächtigen, gewisse Geschäfte für ihn (B) zu erledigen. Tatsächlich wolle er (B) dem L gar keine Vollmacht erteilen, L solle aber das Gefühl haben, wichtig zu sein. L werde schon nichts merken. A und B bemerkten nicht, dass L ihr Gespräch belauscht hatte. Im Anschluss an das Gespräch mit A ging B zu L und sagte zu diesem, er (B) erteile ihm Vollmacht, für ihn (B) bei Z Büromaterialien bis 500 zu kaufen. Um es realistisch erscheinen zu lassen, gab B dem L auch seine vertrauliche Kundennummer bei Z. Nach wie vor wollte B dem L aber keine Vollmacht erteilen und glaubte im Übrigen auch, dass L von der Vollmacht niemals Gebrauch machen werde, weil er (B) L für träge hielt. Um sich zu rächen, ging L aber am nächsten Tag zu Z. Davon bekam B nichts mit. Bei Z ließ L sich über verschiedene Tonersorten beraten. Schließlich sagte L unter Nennung der Kundennummer des B zu Z, er (L) wolle für B Druckertoner der Sorte Magic für 300 kaufen. Z war einverstanden. Z kannte die Vorgeschichte zwischen B und L nicht und hatte L auch noch nie gesehen, war allerdings aufgrund der Nennung der Kundennummer beruhigt. Als B der Druckertoner geliefert wird, ist B verwundert und ruft Z an. Jetzt klärt sich der Sachverhalt auf. Besteht zwischen B und Z ein wirksamer Kaufvertrag über den Druckertoner für 300? Bearbeitungshinweise: Auf alle im Sachverhalt aufgeworfenen Rechtsfragen ist einzugehen, nötigenfalls im Wege eines Hilfsgutachtens. Bitte beachten Sie auch die (weiteren) Bearbeitungshinweise auf den nachfolgenden Seiten!

3 (Weitere) Bearbeitungshinweise: 1. Die Aufgabenstellung ist auf eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen angelegt. 2. Folgende Formalia sind einzuhalten: - Die Hausarbeit (Rechtsgutachten) ist auf maximal 20 DIN A4 Seiten begrenzt (Deckblatt, Sachverhalt, Gliederung und Literaturverzeichnis bleiben bei der Zählung unberücksichtigt). - Innerhalb des Rechtsgutachtens ist auf der linken Seite ein mindestens 7 cm großer Rand einzuhalten; auf der rechten Seite mindestens 1 cm Rand, oben und unten ist je ein mindestens 1,5 cm großer Rand einzuhalten. - Schriftart: Times New Roman; Zeilenabstand 1,5; Schriftgröße 12 (in den Fußnoten 10); Format: Blocksatz. Die automatische Silbentrennung wird empfohlen. - Auf dem Deckblatt der Papierfassung kann, aber muss nicht, der Name und die Adresse angegeben werden. Wichtig ist, dass in jedem Fall die korrekte Matrikelnummer angegeben wird. - Die Hausarbeit ist mit einer unterzeichneten Erklärung zu versehen, dass die Arbeit selbständig und nur mit den angegebenen Hilfsmitteln angefertigt wurde. 3. Der Hausarbeit muss zudem ein zugehöriger AG-Schein in Kopie (BGB AT oder Schuldrecht I) beigefügt werden. Eine Korrektur bzw. Notenverbuchung ohne AG- Schein kann nicht erfolgen. 4. Abzugeben ist die Hausarbeit bis Mittwoch, den 27. März 2019, 12:00 Uhr. Hierfür stehen folgende Wege offen: - persönliche Abgabe am Lehrstuhl [Buchstabengruppe A-M: Lehrstuhl Prof. Dr. Jens Koch, Westturm, 1. OG; Buchstabengruppe N-Z (Frau PD Dr. Brei): Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht, Adenauerallee 8a, 3. Stock (Sekretariat Frau Prof. Dr. Dethloff)].

4 - Einwurf in den Briefkasten im Juridicum, ebenfalls bis Uhr (Buchstabengruppe A-M: Institut für Handels- und Wirtschaftsrecht, Briefkastennummer 7; Buchstabengruppe N-Z: Institut für Deutsches, Europäisches und Internationales Familienrecht, Briefkastennummer 2). - postalische Übersendung, hierbei reicht der Poststempel vom 27. März Postanschriften: Gruppe A-M: Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht (Lehrstuhl Prof. Dr. Koch), Adenauerallee 24 42, Bonn; Gruppe N-Z: Universität Bonn, Fachbereich Rechtswissenschaft, Institut für Deutsches Europäisches und Internationales Familienrecht, Adenauerallee 24 42, Bonn. 5. Zusätzlich muss die Hausarbeit zur Plagiatskontrolle in elektronischer Form eingereicht werden. Die Einreichung in elektronischer Form ersetzt nicht die Abgabe in Papierform. Für die Fristwahrung ist die Einreichung der schriftlichen Fassung (Papierform) maßgeblich. Wie die Arbeit in elektronischer Form eingereicht wird, entnehmen Sie dem folgenden Blatt.

5 Elektronische Einreichung der Hausarbeit 1. Um eine automatisierte Plagiatskontrolle durchzuführen, werden die Hausarbeiten über eine Webseite der Firma Ephorus hochgeladen: 2. Die elektronische Fassung der Arbeit darf anders als die Papierfassung KEINEN SACHVERHALT enthalten. 3. Die Arbeit muss in einer der folgenden Formate abgefasst sein: - Microsoft Office Word (.doc,.docx) - Word Perfect (.wpd) - Adobe Acrobat (.pdf) - Textdokumente (.txt.rtf) - OpenOffice-Textdokumente (.odt,.sxw) - Internet-Dokumente (.html,.htm) - ZIP-Dateien (.zip) 4. Sie darf eine Dateigröße von 25 MB (ZIP 8 MB) nicht überschreiten. 5. Folgende Angaben sind erforderlich: - Einreichungscode (s.u.) - Matrikelnummer - Vorname - Nachname - Adresse 6. Einreichungscode für diese Arbeit lautet: BGB-AT-WS Sie erhalten automatisch eine Bestätigung per

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