Konzeption für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen durch die freien Träger im Landkreis Konstanz
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- Artur Lorenz
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1 Landkreis Konstanz Amt für Kinder, Jugend und Familie Konzeption für den Einsatz von Familienhebammen und Familien-Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen durch die freien Träger im Landkreis Konstanz Diakonisches Werk des Evangelischen Kirchenbezirk Konstanz pro familia Singen Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Singen Sozialdienst katholischer Frauen e.v. Konstanz 1. Ausgangslage: In unserer täglichen Arbeit erleben wir Schwangere und Mütter in schwierigen Belastungssituationen. Die Geburt eines Kindes verändert das bisherige Leben einer Familie sehr stark. Nicht immer gelingt der Übergang in die veränderte Situation. Oft werden Säuglinge in angespannte Familienverhältnisse hinein geboren. Besondere soziale Schwierigkeiten, emotionale Unsicherheit im Umgang mit dem Säugling, psychische und körperliche Überlastung der Mutter, besondere Schwierigkeiten in der Organisation des Haushaltes oder bei den Finanzen erschweren die Schaffung eines babygerechten Umfeldes. Insbesondere Erstgebärende können durch außergewöhnliche Umstände in eine starke Überforderungssituation gelangen. Die aufsuchende Arbeit der Familienhebammen oder der Familien-Gesundheits- und KinderkrankenpflegerInnen (nachfolgend FGKiKP genannt) entlastet und stabilisiert. Vorhandene Kompetenzen der Mütter können wieder aktiviert und gestärkt werden. Ein ergänzender Hilfebedarf kann erkannt werden. Durch die Vermittlung von Kompetenzen sollen die Mütter und Väter in der Pflege und Versorgung ihres Kindes Sicherheit erlangen und die elterlichen Kompetenzen gestärkt werden. Die oben genannten Träger haben sich zusammen getan, um zu ermöglichen, dass flächendeckend für den Landkreis Konstanz Familienhebammen und FGKiKP niederschwellig und aufsuchend in beschriebenen Familien eingesetzt werden können. Die Familienhebammen/FGKiKP sind dabei als Honorarkräfte beim freien Träger angestellt,
2 die Finanzierung der Fachleistungsstunden erfolgt über die Träger durch das Landratsamt Konstanz. 2. Zielgruppe: Durch das Angebot der Familienhebammen/FGKiKP werden Mütter und Väter, sowie schwangere Frauen im Landkreis Konstanz (außer Stadt Konstanz) erreicht, die aufgrund ihrer eigenen schwierigen Familiensituation im Zusammenhang mit der (anstehenden) Geburt eines (weiteren) Kindes in Überforderungssituationen kommen und beim Aufbau der Eltern-Kind-Bindung Unterstützung benötigen. Dies können z.b. sein: Erstgebärende unter 18 Jahren Behinderte Schwangere und Mütter Chronisch kranke Schwangere und Mütter/Väter Psychisch belastete Schwangere und Mütter/Väter Suchtkranke Schwangere und Mütter/Väter Mütter mit früh geborenen Kindern oder Kindern mit besonderen gesundheitlichen Risiken Ausländische schwangere Frauen und junge Mütter ohne soziale Einbindung oder mit Hemmschwellen zum deutschen Bildungs- und Gesundheitswesen Schwangere und Mütter, die im gewalttätigen Milieu leben Schwangere und Mütter mit besonderen sozialen Schwierigkeiten oder mit Überforderung und ausgeprägter Unsicherheit gegenüber dem Kind. 3. Ziele: Ziel ist, Schwangeren und Familien mit Kindern im 1. Lebensjahr frühzeitig Unterstützung und Beratung anzubieten. Durch einen frühen Kontakt der Familienhebamme/FGKiKP zur Familie besteht die Möglichkeit, möglichst pass- und zielgenaue Angebote zu unterbreiten. Die Familienhebamme/FGKiKP leistet Hilfe zur Selbsthilfe und stellt, wo notwendig, sinnvoll und umsetzbar einen Zugang zu den bestehenden Beratungsdiensten her. Die zu leistende Beratung und Unterstützung hat eine präventive und ressourcenorientierte Zielrichtung und fördert Sozialkontakte nach außen. Das Angebot trägt dazu bei, dass die Familie in ihrem häuslichen Umfeld die Unterstützung erfährt, die sie dazu befähigt, den Familienalltag zu meistern und ihre Kinder frühzeitig angemessen zu unterstützen und zu fördern, um so eine möglichst positive kindliche Entwicklung zu erreichen. Wesentlich ist dabei zum Einen, frühe Unsicherheiten und Problemsituationen sowie Überlastungs- und Überforderungsphänomene der Eltern, die durch die Geburt eines (weiteren) Kindes entstehen oder verschärft werden, zu erkennen zum Anderen die lebenspraktischen oder psychosozialen Probleme der durch die Geburt veränderten Lebenssituation einzuschätzen. Die Familie erhält Hilfe zur Bewältigung von Problemen, wenn eine Selbsthilfe derzeit nicht möglich ist. Es sollen die eigenen Ressourcen entdeckt und gestärkt werden, damit die Familie die Situation wieder selbst bewältigen kann. Die Aufgabe der Beratung und Unterstützung ist es, durch geeignete Angebote der Überforderung entgegenzuwirken, Ressourcen zu entwickeln und diese sinnvoll einzusetzen. Hierdurch ist es möglich, eine effektive und effiziente Hilfe so früh wie möglich anzubieten. Möglichen Überlastungen der Mütter/Väter, Fehlentwicklungen und Vernachlässigungen des Säuglings und Kleinkindes kann entgegengewirkt werden. 2
3 Im Bedarfsfall vermitteln die Familienhebammen/FGKiKP die Familie in Beratungsdienste oder andere angemessene Hilfsformen, indem sie helfen Schwellenängste abzubauen und zu überwinden. Kernziele der frühen Unterstützung für Familien sind: Gefährdende Situationen für Kinder zu erkennen, Vernachlässigungen und Misshandlungen zu benennen und Familien zu befähigen, kindgerechte Handlungsweisen zu finden Motivieren, die bestehenden medizinischen Vorsorgeangebote in Anspruch zu nehmen Kontaktaufbau und Vernetzung mit Kooperationspartnern Umsetzung frühzeitiger ambulanter Hilfen, um später weiterreichende (z.b. stationäre) Maßnahmen zu verhindern Stärkung der Verantwortung und Erziehungskompetenz der Eltern Lebenspraktische, situationsadäquate Hilfen Frühzeitiges Einleiten weiterer, ggf. weiterführender Hilfen 4. Aufgaben der Familienhebamme/FGKiKP Die originäre Arbeit von Hebammen und GKikp beinhaltet eine sehr frühe Begleitung und Betreuung der Familie. Durch ihren natürlichen positiven Einfluss gewinnt sie schnell das Vertrauen der Mütter/Väter. Genau das stellt die Basis für konkrete Hilfen dar. Auf diesem Vertrauensverhältnis baut die weitergehende Hilfe einer Familienhebamme/FGKiKP auf. Der Schwerpunkt der Arbeit von Familienhebammen/FGKiKP liegt auf der psychosozialen und medizinischen Beratung und Betreuung von Müttern, Vätern und Kindern. Die Familienhebamme/FGKiKP hat in der Regel die zu betreuende Familie im gewohnten Umfeld der Familie aufzusuchen. Konkrete Tätigkeiten sind im Schlüssel zur Tätigkeitsdokumentation des Hebammenverbandes Baden-Württemberg beschrieben. 5. Grundlagen der Arbeit: Gemäß 3 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) Art. 1 soll im Rahmen der Bundesinitiative Netzwerk Frühe Hilfen und Familienhebammen mit dafür bereit gestellten Mitteln die bereits bestehenden Aktivitäten von Ländern und Kommunen zur Etablierung verbindlicher Netzwerke mit Zuständigkeiten für Frühe Hilfe unterstützt werden und ein flächendeckender Ausbau ermöglicht werden. Familienhebammen/FGKiKP sollen in diese Netzwerke eingebunden werden. 6. Aufgaben des Trägers: 3 Der Träger stellt Familienhebammen/FGKiKP bereit. Der Träger koordiniert die Einsätze der Familienhebammen/FGKiKP. Hierzu gehören die Koordination von Einsatz- und Auswertungsgesprächen und die fachliche Beratung der Familienhebammen und FGKiKP. Der Träger legt dem Amt für Kinder, Jugend und Familie Fachdienst Frühe Hilfen das Qualifikationszertifikat der tätigen Familienhebammen/FGKiKP zur Prüfung vor. Der Träger organisiert den bedarfsgerechten und zielgerichteten Einsatz von Familienhebammen/FGKiKP im Landkreis. Der Träger kümmert sich um die Einbindung der Familienhebammen/FGKiKP in das Netzwerk Frühe Hilfen im Landkreis. Hierzu ist er im engen Austausch mit der Netzwerkkoordination der Frühen Hilfen.
4 4 Der Träger rechnet die Kosten für den Einsatz der Familienhebamme/FGKiKP bei der Fachstelle Frühe Hilfen des Amts für Kinder, Jugend und Familie des Landkreises Konstanz ab. Medizinische Leistungsanteile eines Einsatzes einer Familienhebamme/FGKiKP sind nicht kostenerstattungsfähig. 7. Ablauf der Hilfegewährung (Anlage 6): In der Beratung wird ein Bedarf für eine Familienhebamme/FGKiKP wahrgenommen. Der Bedarf wird mittels des Fragebogens, Anlage 2, dokumentiert. Bestätigt sich der Bedarf eines Einsatzes einer Familienhabamme/FGKiKP anhand des Fragebogens, kommt es zur Genehmigung durch die Frühen Hilfen. Der Fachdienst Frühe Hilfen steht bei Bedarf zu einem kollegialen Austausch zur Verfügung. Klärung von freien Kapazitäten. Bei freien Kapazitäten folgt ein Einsatzgespräch in der Beratungsstelle zwischen Familie, Beratungsstelle und Familienhebamme/FGKiKP. Die Tätigkeit der Familienhebamme/FGKiKP soll dokumentiert werden. Es ist auf die Zielerreichung und gegebenenfalls auf den Übergang zu weiteren Hilfeangeboten hinzuarbeiten. Es erfolgt ein fachlicher Austausch zwischen Beratungsstelle, Frühe Hilfen und Familienhebamme/FGKiKP 6 Wochen vor Ablauf der Hilfe. Eine mögliche Verlängerung des Einsatzes ist mit dem Fachdienst der Frühen Hilfen in diesem Gespräch zu beschließen. Nach Ablauf der Maßnahme erstellt die Familienhebamme/FGKiKP einen Bericht über Verlauf und Erfolge (Zielerreichung) des Einsatzes. 7.1 Leistungen des Amts für Kinder, Jugend und Familie im Rahmen des Einsatzes einer Familienhebamme/FGKiKP Videogestützte Beratung nach Marte Meo durch die Psychologische Beratungsstelle des Amts für Kinder, Jugend und Familie Landkreis Konstanz. Zugang ist über den Fachdienst Frühe Hilfen zu klären. Der Fachdienst Frühe Hilfen organisiert und führt regelmäßige Fortbildungsveranstaltungen für alle Familienhebammen und FGKiKP durch. Der Fachdienst Frühe Hilfen plant, koordiniert und unterstützt bei einer gemeinsamen Akquise neuer Familienhebammen/FGKiKP. Der Fachdienst Frühe Hilfen kann bei Bedarf zentral eine Supervision für Familienhebammen und FGKiKP organisieren. 8. Dauer des Einsatzes: Der Einsatz einer Familienhebamme/FGKiKP kann bereits während der Schwangerschaft beginnen und endet, beim Einsatz einer Familienhebamme, in der Regel spätestens mit dem ersten Geburtstag. Die Dauer eines Einsatzes wird auf 6 Monate festgelegt. Bei Bedarf kann die Einsatzdauer verlängert werden. Beim Einsatz einer Familienhebamme kann bei Verlängerung der Einsatz bis zur Beendigung des 15. Lebensmonats ausgeweitet werden. Der Bedarf einer Verlängerung ist mit dem Fachdienst der Frühen Hilfen zu vereinbaren.
5 5 9. Beendigung des Einsatzes: Ablauf des Bewilligungszeitraumes Zielerreichung innerhalb des Bewilligungszeitraums Beendigung des Einsatzes auf Wunsch der Familie oder Familienhebamme/FGKiKP Nach Installierung einer Jugendhilfemaßnahme in der Familie 10. Finanzierung: Die Einsatzzeiten der Familienhebammen/FGKiKP werden vom Jugendamt über Fachleistungsstunden vergütet. Die Träger erhalten vom Jugendamt einen Pauschalbetrag als Overheadkosten. Einzelheiten sind in der jeweilig gültigen Fassung der Leistungsvereinbarung geregelt. Singen/ Radolfzell/ Konstanz im September 2017
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