Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen in geförderten Pflegeeinrichtungen. Zustimmungsverfahren 2016 gem. 82 Absatz 3 SGB XI
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1 Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen in geförderten Pflegeeinrichtungen Zustimmungsverfahren 2016 gem. 82 Absatz 3 SGB XI Kerstin Teuscher Gießen, den
2 Ablauf Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung 82 SGB XI und die Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen ( ) / VO Kalkulationsvorgaben gem. VO Prüf- und Zustimmungsverfahren beim RP Gießen Kalkulationsschema 2016 mit Beispielrechnung 2
3 Rechtsgrundlagen Zivilrecht / Privatrecht - Einrichtung und Bewohner Öffentliches Recht - Einrichtung und Kostenträger - 82 Abs. 3 SGB XI Finanzierung der geförderten Pflegeeinrichtungen 3
4 Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes zu Investitionskosten gem. 82 (3) SGB XI Urteil vom (Az.: B 3 P 3/07 R) Orientierung der Betriebsnotwendigkeit am Bundesgesetz Urteil vom (Az.: B 3 P 9/08 R) Ermittlung der angemessenen Kosten 4 grundlegende Urteile vom
5 Urteile vom Umlagefähig sind nur bereits tatsächlich angefallene Aufwendungen Ausschluss aller Rechnungspositionen, zum Zwecke der Erzielung von Betriebsüberschüssen Grundstücksbezogene Kosten sind generell von einer Refinanzierung ausgeschlossen (Ausnahme: Erbbaupacht) Begrenzung der Laufzeit von Zustimmungsbescheiden Änderung des 82 SGB XI 5
6 82 SGB XI - Finanzierung der Pflegeeinrichtungen Absatz 1 Pflegevergütung / Entgelte für Unterkunft und Verpflegung Absatz 2 Ausschluss bestimmter Aufwendungen 6
7 82 SGB XI - Finanzierung der Pflegeeinrichtungen Absatz 3 Inrechnungstellung, von nicht durch öffentliche Förderung gedeckten Investitionsaufwendungen Zustimmung der Landesbehörde (seit 2003 RP Gießen) Bestimmung der Details durch Landesrecht Absatz 4 Ungeförderte Pflegeeinrichtungen 7
8 Verordnung über die Planung und Förderung von Pflegeeinrichtungen, Seniorenbegegnungsstätten, Altenpflegeschulen und Modellprojekten (VO) 1 Vorrangigkeitsprinzip 2 Wirtschaftlichkeitsgebot 3 Umfang der Förderung 4 Voraussetzung und Höhe der Förderung 5 Kalkulationsvorgaben 8
9 Kalkulationsvorgaben gem. 5 Abs. 1 Satz 1 VO tatsächlich angefallene marktübliche Zinsen nachgewiesene Kosten für die Tilgung von anfänglich 2% bei Kapitalmarktdarlehen nachgewiesene Kosten für die Tilgung von bis zu 5 % bei Darlehen aus dem hess. Investitionsfonds angefallene Kosten, die betriebsnotwendig und angemessen sind Zinsen in Höhe von bis zu 5% für eingesetztes Eigenkapital 9
10 Kalkulationsvorgaben gem. 5 Abs. 1 Satz 2 VO Insbesondere können für Instandhaltung und Instandsetzung berücksichtigt werden: für Gebäude 0,6% des Herstellungswertes für Inventar (BGA) 2,5% des Wiederbeschaffungswertes 10
11 Kalkulationsvorgaben gem. 5 Abs. 2, 3, 4 VO (2) Vorgabe der Vergleichsrechnung bei Mietobjekten (3) Festlegungsdauer und Belegungsquote (4) Abrechnungsregelungen 11
12 Kalkulationsvorgaben gem. 6 und 7 VO 6 Übertragung der Aufgabe auf das RP Gießen 7 Gültigkeitsdauer:
13 Das Prüf- und Zustimmungsverfahren Funktion des RP Gießen Überprüfung der sachlich rechnerisch richtigen Berechnung gem. den gesetzlichen Vorgaben vor allem in Bezug auf die Berücksichtigung der Zuwendungen durch öffentliche Förderung und Zuwendungen Dritter K E I N V E R H A N D L U N G S P A R T N E R! Anhörungsrecht des Kostenträgers Gestattender Verwaltungsakt 13
14 Das Prüf- und Zustimmungsverfahren beim RP Gießen Antrag der ER im IV. Quartal des laufenden Jahres Abrechnung eines Kalenderjahres Widerspruchsbescheid Keine Widerspruchsbefugnis von Heimbewohner und SHKT Rechtsweg: Sozialgericht 14
15 Das Prüfverfahren 2015 Probleme in 2015: Umstellung des Verfahrens Langer Abstimmungsprozess Hoher Zeitaufwand für Beratungen Rückverrechnungen ER sind sehr kooperativ! 15
16 Das Prüfverfahren 2016 Lösungen für 2016: - Bemessungsgrundlagen und Kalkulationsschemata frühzeitig an die ER geben - Angebot von Schulungen - Aufstockung der Personalressourcen beim RP Ziele: - Einführung und Nutzung hessenweit abgestimmter Kalkulationsunterlagen - Standardisierung und Beschleunigung des Prüfverfahrens 16
17 Kalkulation der gesondert berechenbaren Investitionsaufwendungen für Einrichtungen mit Förderungen ab Basis: Gesamtkosten der durchgeführten Maßnahme Anlagespiegel der Einrichtung Darlehensverträge mit Zins- und Tilgungsplänen Mietverträge 17
18 Günstigerkeitsprüfung Abgleich zwischen AfA und Tilgung Vorgaben der VO: 5 (2) Nr.2 (Tilgung) 5 (2) Nr.4 (Kostenbegriff umfasst auch Abschreibungen) AfA minus Ertrag aus Auflösung SOPO > Tilgung Dann AfA und keine Berücksichtigung von Tilgungsleistungen Tilgungsansatz: Gegenrechnung der Landeszuwendung als Erlös nicht notwendig 18
19 Sonderposten (SOPO) Berücksichtigung gem. Pflegebuchführungs-VO Zuwendungen sind eigenständige Finanzierungselemente Bildung eines Sonderpostens für: - Fördermittel von Bund und Land - Zuschüsse und Zuwendungen Dritter 2 Möglichkeiten der Berücksichtigung 19
20 Gemietete Objekte Durchführung einer Vergleichsberechnung Mietspiegel Pflegeheime haben höhere Herstellungskosten und Instandhaltungsaufwendungen BKI Institut für Baukosten (Kosten pro qm) 20
21 Themenpool: Zuordnung von Anlagegütern im Einzelfall Erstausstattung vs. Ersatzbeschaffung Kosten der Tagespflege Ältere Maßnahmen vor Kalkulationsbasis = Jahr vor Antragsstellung Start und Ende der Abrechnung IK- Satz (25 Jahre) 21
22 Gesondert berechenbare Investitionsaufwendungen in Pflegeeinrichtungen Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Gießen, den
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