Das Bildungs- und Teilhabepaket

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1 Das Bildungs- und Teilhabepaket seit 1. Januar 2011

2 zeitliche Entwicklung: 9. Februar 2010: Das Bundesverfassungsgerichtes forderte mit seiner Entscheidung den Gesetzgeber auf, die Regelleistungen für Kinder höher zu bemessen. 22. November 2010: im Arbeits- und Sozialausschuss des Bundesrates gab es noch 80 Änderungsanträge. Am 17. Dezember 2010: sollte das Gesetz ursprünglich verabschiedet werden. Ende März 2011: wurde das Gesetz veröffentlicht, sodass es zum rückwirkend für die Zeit ab Jahresbeginn umzusetzen war : Ausführungsgesetz des Landes Schleswig-Holstein zur Umsetzung des Bildungsund Teilhabepaketes nach 6b BKGG.

3 Wer ist anspruchsberechtigt? Kinder, die eine Kindertagesstätte besuchen (Mittagessen und ein- oder mehrtägige Ausflüge). Aber auch Babys und Kleinkinder, die mit ihren Eltern an Kursen der Familienbildungsstätte und sonstigen Anbietern von Früherziehung teilnehmen. Alle Schüler und Schülerinnen bis einschließlich 25. Lebensjahr. Der Anspruch ist inhaltsgleich im SGB II, SGB XII, 6b BKGG sowie für berechtigte Kinder im Sinne des AsylbLG ausgestaltet.

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6 Was ist wie und wo organisiert? Für alle Grundsatzfragen in Zusammenhang mit dem Bildungspaket ist die Zentrale des Fachdienstes Regionale Integration, Sachgebiet Verwaltung, zuständig. Ansprechpartnerin: Frau Wiedenhaupt Die Gewährung der Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets erfolgt über die Leistungsgewährung in den 7 Sozialzentren des Kreises. Dazu gehören folgende Aufgaben: Information der Leistungsberechtigten Entgegennahme der Anträge Entscheidung und Bewilligung Die Abrechnung der Leistungen erfolgt überwiegend zentral in der Buchhaltung des Fachdienstes Regionale Integration.

7 Wer ist in den Sozialzentren zuständig? Leistungsgewährung SGB II für die Empfänger von Arbeitslosengeld II (Hartz IV) Sachbearbeitung SGB XII für Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt bzw. Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit Wohngeldsachbearbeiter für Empfänger von Wohngeld bzw. Kindergeldzuschlag i. S. v. 6b BKGG zuständige Sachbearbeiter für Anspruchsberechtigte nach dem AsylbLG

8 Wie setzt sich das Paket zusammen? Schulbasispaket Schulmaterial Ausflüge Klassenfahrten Monatsfahrkarte ab 11. Klasse Mittagessen Teilnahme am Mittagsangebot sicherstellen Eigenanteil 1 Euro pro Mahlzeit Lernförderung Lernförderung muss notwendig sein Stellungnahme der Schule erforderlich Sport und Freizeit 10 Euro mtl. für Mitgliedsbeiträge in Sportvereinen Musik und Kultur Freizeitangebote

9 Formen der Leistungsgewährung: Gutscheine: werden ausgeben in Höhe von 10,00 mtl. für Sport und Teilhabe sowie sonstige Freizeitaktivitäten Kostenübernahmeerklärungen: für das Mittagessen in Schulen und Kindertagesstätten, Klassen-fahrten, Ausflüge, Schülerbeförderung ab 11. Klasse, Nachhilfe Bescheide: ausgezahlt wird die jährliche pauschale Schulbeihilfe (August und Februar) zusammen mit den regulären Leistungen

10 Schulbasispaket, persönlicher Schulbedarf: Schulbedarf = 100,- jährlich - in 2 Raten zum (70,00 ) bzw (30,00 ) eines Schuljahres - mit der Leistung zum Lebensunterhalt auszuzahlen - seit dem Schuljahr 2011/2012 Für Schüler/innen, die am Stichtag eine Schule besuchen. Für die jährlich Schulbeihilfe ist für Bezieher von SGB II- oder SGB XII-Leistungen kein gesonderter Antrag zu stellen. Lediglich die Leistungsberechtigten nach 6b BKGG müssen Anträge stellen, sofern Sie bislang noch keine Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes beantragt haben.

11 Schulbasispaket, eintägige Ausflüge Auf Antrag für: 1-tägige Schulausflüge und 1-täggige Kindertagesstättenausflüge Als Nachweis ist die Einladung bzw. das Schreiben des/der Klassenlehrers/in, aus dem sich die Kosten des Ausfluges ergeben, vorzulegen.

12 Schulbasispaket, Klassenfahrten Auf Antrag für: mehrtägige Klassenfahrten Für Schüler allgemein- und berufsbildender Schulen, die keine Ausbildungsvergütung erhalten (aber auch für Kindergartenkinder) Bestätigung der Schule, dass es sich bei der Fahrt um eine Veranstaltung i. S. der schulrechtlichen Bestimmungen handelt Anmerkung: Ein Schüleraustausch gilt dann als mehrtägige Klassenfahrt, wenn er als schulische Veranstaltung dem Unterricht dient. Übernommen werden können somit die Kosten für einen Schüleraustausch, an dem die gesamte Klasse während der regulären Unterrichtszeit am Unterricht einer an einem anderen Ort, ggf. auch in einem anderen Land gelegenen Schule teilnimmt.

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15 Zuschuss zur Monatsfahrkarte Bis zum Ende der Schulpflicht (bzw. Klassenstufe 10) kommt der Schulträger für die Kosten der Monatsfahrkarte auf. Eigenanteile: - 40,00 jährlich bzw. 3,33 mtl. in Klassenstufe 1 4 und - 70,00 jährlich bzw. 5,83 mtl. in Klassenstufe 5 10 werden im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes nicht übernommen! Die Regelleistungen beinhalten bereits entsprechende Anteile für die Teilnahme am Verkehr.

16 Zuschuss zur Monatsfahrkarte Übernahmefähig sind dagegen Kosten einer Monatsfahrkarte für Schüler/innen von Jahrgangsstufe 11 bis 13. Die zumutbare Eigenbeteiligung beträgt grundsätzlich 70,00 jährlich. Ausnahme: Streckenfahrkarte = 5,00 mtl. Diese Regelung erfolgt in Anlehnung an die Fahrtkostenregelung des Schulträgers für die 5. bis 10. Klasse. Es können lediglich die Kosten bis zur nächst gelegenen Schule der gleichen Schulart (Kilometerentfernung Wohnort - Schule) übernommen werden. Ausnahme: der/die Schüler/in wird dort nicht angenommen.

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18 Lernförderung Übernahme der Kosten für Nachhilfe erfolgt nur bei nachweislich notwendiger Förderung. Vorrangig ist das schulische Angebot. Der Fachlehrer muss die Notwendigkeit bescheinigen. Die Befähigung des Anbieters (Schule, älterer Schüler oder ein Institut) wird überprüft; erst dann eine Kostenzusage erteilt. Wird nur vorübergehend für max. 6 Monate bewilligt. Nicht für Lerntherapien (bei Legasthenie und Dyskalkulie).

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21 Mittagessen in der Schule und in der Kita Kinder, die eine Kindertagestätte besuchen, und Schüler und Schülerinnen bis max. zum 25. Lebensjahr haben die Möglichkeit, an der gemeinsamen Mittagsverpflegung in der Kita, im Hort bzw. in der Schule teilzunehmen. Es wird ein Zuschuss zum Mittagessen unter Anrechnung eines Eigenanteils von 1 uro je eingenommener Mittagsmahlzeit geleistet.

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23 Sport, Kultur, Mitmachen Förderung der Teilnahme aller berechtigten Kindergartenkinder, Kinder und Schüler und Schülerinnen bis zum 18. Lebensjahr an den Angeboten der Sportvereine, sowie der Nutzung der Musik-, Kultur- und Ferienangebote. Voraussetzung ist, dass die Vereine über den Kreissportverband oder Kreisjugendring organisiert sind, oder aber es sich um eine sonstige anerkannte Einrichtung handelt (Kreismusikschule o. ä.). Im Einzelfall behält sich der Kreis die Überprüfung des Angebotes vor (z. B. private Sport- oder Musikschule).

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25 Anerkannt werden: Vereinsbeiträge Musikunterricht o. ä. Museumsbesuch (auch privat) Freizeiten / Ferienlager Ferienpassaktivitäten Kurse in Ganztagsschule Sparkassenclubaktivitäten o. ä. teilweise (z.b. Besuch einer Winnetouvorstellung, Bad Segeberg) Konfirmandenfreizeit Eintritt Schwimmbad

26 Anerkannt werden ferner: Fitnessstudio Reitschule Kampfsportschule Bogenschule Schwimmkurs Angebote der Familienbildungsstätten (Babyschwimmen, Krabbelgruppe, Delfi-Kurs u. a.) mtl. Büchereigebühren Kursangebot des Jugendzentrums Schleswig 2012 Kurse der VHS Fremdsprachliche Früherziehung

27 Nicht anzuerkennen sind dagegen: Fahrtkosten in Zusammenhang mit Sport und Teilhabe Material- oder Instrumentenmiete Besuch eines Freizeitparks Kinobesuch Grundgebühr für Ferienpass Startgelder für Turniere teilweise Sparkassenclubaktivitäten (z.b. Besuch eines Freizeitparks) Erwerb eines Jugendleiterscheins Sporttrainer-Schulungen Restaurantbesuch Abiturfeier

28 Hilfestellungen für die Anbieter: Gutscheine dürfen in einer Rechnung zusammen-gefasst übermittelt werden. Aus der Rechnung sollten sich die einzelnen Berechtigten, die mtl. Beiträge / Kosten sowie die Anzahl der eingelösten Gutscheine ergeben. Tabellen zur Abrechnung von Mittagessen stehen im Downloadbereich auf der Homepage des Kreises zur Verfügung.

29 Weitere Informationen unter: Dort finden Sie u. a. auch: Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe Zusatzblatt zum auf Antrag Bildung und Teilhabe für die Teilnahme an Klassenfahrten und Ausflügen Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe nach dem Bundeskindergeldgesetz, ggfs. mit Wohngeldbezug als PDF-Dokumente zum Ausdrucken. Auf Anfrage mailen wir die Vordrucke auch zu.

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31 Hilfestellungen für die Leistungsberechtigten: In den Sozialzentren ausgelegte Informationsbroschüren Beratungen im Rahmen der Vorsprachen bei den Sachbearbeitern/innen sowie

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34 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.