nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
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- Renate Rothbauer
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1 Ergebnisbericht nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO Haus Lebenshilfe
2 Beratung und Prüfung nach dem Wohn- und Teilhabegesetz (WTG) Anlage 2 zu 4 und 5 Wohn- und Teilhabegesetz-Durchführungsverordnung (WTG DVO) Ergebnisbericht: Einrichtung mit umfassendem Leistungsangebot Nach 23 und 41 WTG werden Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot und Gasteinrichtungen regelmäßig überprüft. Werden in der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen - als Mangel gilt jede erfüllung der gesetzlichen Anforderungen - festgestellt, werden die Einrichtungen zur Abstellung dieser beraten. Ihnen kann insoweit auch eine Frist zur Mangelbeseitigung gesetzt werden. Sofern es die Art des Mangels erfordert, wird die Einrichtung aufgefordert, den Mangel sofort zu beseitigen. Bei der Feststellung von n wird zwischen geringfügigen und wesentlichen n differenziert. Geringfügig sind, wenn im Rahmen der Ermessensausübung von einer Anordnung abgesehen wird. Wesentliche liegen vor, wenn zu ihrer Beseitigung eine Anordnung (z. B. Anordnung einer bestimmten Personalbesetzung, Aufnahmestopp, Betriebsuntersagung etc.) erlassen wird. Manche Anforderungen werden auch nicht geprüft, z: B. weil sie zu einem früheren Zeitpunkt geprüft wurden und keine Anhaltspunkte für eine Veränderung bestehen. Das wesentliche Ergebnis der Prüfung wird nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4und 5 WTG DVO nachfolgend veröffentlicht:
3 Allgemeine Angaben Einrichtung: Haus Lebenshilfe Steile Straße Dortmund 0231/ mannek.magdalene@lebenshilfe-nrw.de Leistungsangebot: Eingliederungshilfeeinrichtung Es liegt kein fachlicher Schwerpunkt vor. In der Einrichtung werden 33 Plätze vorgehalten. Die Prüfung der zuständigen Behörde zur Bewertung der Qualität erfolgte am
4 Geringfü- angebots- Keine gige Wesentliche Anforderung geprüft relevant Mangel behoben am Wohnqualität 1. Privatbereich Badezimmer / Zimmergrößen 2. Ausreichendes Angebot von Einzelzimmern 3. Gemeinschaftsräume Raumgrößen / Unterteilung in Wohngruppen 4. Technische Installationen Radio, TV, Telefon, Internet 5. Notrufanlagen Hauswirtschaftliche Versorgung 6. Speisen- und Getränkeversorgung 7. Wäsche- und Hausreinigung
5 Geringfü- angebots- Keine gige Wesentliche Anforderung geprüft relevant Mangel behoben am Gemeinschaftsleben und Alltagsgestaltung 8. Anbindung an das Leben in der Stadt / in dem Stadtteil 9. Erhalt und Förderung der Selbstständigkeit und Mobilität 10. Achtung und Gestaltung der Privatsphäre Information und Beratung 11. Information über das Leistungsangebot 12. Beschwerdemanagement Mitwirkung und Mitbestimmung 13. Beachtung der Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
6 Geringfü- angebots- Keine gige Wesentliche Anforderung geprüft relevant Mangel behoben am Personelle Ausstattung 14 Persönliche und fachliche Eignung der Beschäftigten 15. Ausreichende personelle Personalausstattung 16. Fachkraftquote 17. Fort- und Weiterbildung Pflege und Betreuung 18. Pflege- und Betreuungsqualität 19. Pflegeplanung / Förderplanung 20. Umgang mit Arzneimitteln 21. Dokumentation 22. Hygieneanforderungen 23. Organisation der ärztlichen Betreuung
7 Geringfü- angebots- Keine gige Wesentliche Anforderung geprüft relevant Mangel behoben am Freiheitsentziehende Maßnahmen Fixierungen / Sedierungen 24. Rechtmäßigkeit 25. Konzept zur Vermeidung 26. Dokumentation Gewaltschutz 27. Konzept zum Gewaltschutz 28. Dokumentation
8 Einwendungen und Stellungnahmen der Leistungsanbieterin bzw. des Leistungsanbieters Einwendungen gegen die Bewertung: keine Bewertung der Prüfbehörde zu den Einwendungen: keine Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse in einfacher Sprache Darstellung des Angebotes durch die Leistungsanbieterin / den Leistungsanbieter Um Ihnen eine genauere Vorstellung von dem geprüften Angebot zu geben, hat die Leistungsanbieterin / der Leistungsanbieter die besonderen Merkmale des Angebotes wie folgt beschrieben. Bei der Prüfung wurde festgestellt, dass die nachfolgenden Aussagen / Beschreibungen zutreffend sind. Welche besonderen Leistungen beinhaltet das Angebot? Die Wohnstätte entstand 1994 im Zuge der Enthospitalisierung. Sie ist eine Einrichtung der stationären Eingliederungshilfe
9 Erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung, einem teilweise hohen sozialen Integrationsbedarf bzw. einer komplexen Mehrfachbehinderung haben hier ihr Zuhause. Zwischen sieben und elf Menschen leben in vier, nach Alter, Geschlecht und Art der Behinderung gemischten Gruppen zusammen. In der Tagesstruktur treffen sich diejenigen, die nicht (mehr) arbeiten gehen. Sie werden bei der Gestaltung des Tages begleitet. Das Angebot steht auch Externen offen. Es besteht die Möglichkeit des Kurzzeitwohnens. Menschen, wenn möglich, bis zum Lebensende zu begleiten, ist unser Ziel. Was zeichnet die Einrichtung / das Angebot besonders aus? a) hinsichtlich der Konzeption Wichtigstes Ziel und Kernprozess der Arbeit im Haus Lebenshilfe Dortmund ist die Verwirklichung von Teilhabe. Wir fördern und unterstützen die Bewohner dabei, ihre persönlichen Ziele zu verfolgen, ihre Fähigkeiten auszubauen und bereits erworbene zu erhalten. Die Mahlzeiten werden täglich frisch zubereitet. An allen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten werden die Bewohner, ihren individuellen Fähigkeiten entsprechend, beteiligt. Für uns ist Respekt sehr wichtig. Dieser zeigt sich im gemeinsamen Umgang, in unserer Kommunikation und in der Gestaltung des Alltags. Interdisziplinäre Teams begleiten die Bewohner unserer Einrichtung. Dazu gilt das Bestreben, rund um die Uhr eine Pflegefachkraft als Ansprechpartner für pflegerelevante Themen und Fragen vorzuhalten. Der Bewohnerbeirat (bestehend aus drei Personen) ist Interessenvertretungsgremium der Bewohnerschaft. Zudem versteht sich die Einrichtung als Ausbildungsstätte für Auszubildende der Heilerziehungs- sowie Altenpflege. b) hinsichtlich der Gestaltung der Räumlichkeiten Jedem Bewohner steht ein Einzelzimmer zur Verfügung, das individuell eingerichtetwerden kann. Sowohl im Hauptgebäude, als auch in der ausgelagerten Wohngruppe.Die Gemeinschaftsräume der Gruppen sind verschieden gestaltet. Diese sind, ebensowie die Sanitärbereiche, barrierefrei. Diverse Hilfsmittel (z.b. Lifter, Duschliege)gehören zur Ausstattung. Beide Häuser haben einen Aufzug und einen kleinen Garten.Ein Sensorikraum mit Snoezelen
10 Elementen und Wasserbett dient Angeboten derwahrnehmung, Entspannung und des Sich-Wohlfühlens.Das Kurzzeit- Zimmer ist einer Wohngruppe angegliedert und verfügt über ein eigenesbad.die Wohnstätte ist mit dem ÖPNV gut zu erreichen
nach 14 Abs. 9 WTG in Verbindung mit 4 und 5 WTG-DVO
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