BERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA)
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1 INFORMATIONEN zur BERUFSPRAKTISCHENSCHEN AUSBILDUNG (BPA) Studiengang Wirtschaftsinformatik (WI) Bachelor-Studiengang Prüfungs- und Studienordnung vom Ordnung für die Berufspraktische Ausbildung vom (Stand: 1. Januar 2012) Allgemeines Die Berufpraktische Ausbildung (BPA) besteht aus dem Berufpraktischen Projekt (BPP) (Betriebspraktikum) Berufspraktischen Seminar (BPS) (Teilnahme und Vortrag im Praktikantenseminar) Ansprechpartner Praktikantenamt Fachbereich Wirtschaft (formal): Manuela Stresau, C 123, stresau@fh-flensburg.de, Tel Praktikantenbeauftragter (Programmverantwortlicher) im Studiengang Wirtschaftsinformatik (inhaltlich): Prof. Thomas Müller, C222, thomas.mueller@fh-flensburg.de Tel Organisation Praktikantenseminar: Burghardt Meyer, C210, meyer@fh-flensburg.de Tel Wo steht etwas über die Berufspraktische Ausbildung? D:\FH FL\bps\INFO_BAC2008_12_01_2011_mueller.doc Seite 1 von 5
2 Prüfungs- und Studienordnung vom 16. Juli 2008 (Beschluss Konvent, Genehmigung Ministerium) Ordnung für die Berufspraktische Ausbildung vom 13. Januar 2010 (Beschluss Konvent) -> Hinweise zur Gestaltung des Berufspraktischen Projektes (inhaltlich) -> Praktikum -> Informationen zur BPA (dieses Informationsblatt) -> Ordnung für die BPA -> Muster-Praktikantenvertrag (deutsch und englisch) -> Praktikantenbörse/aktuelle Praktikantenstellen BRD -> Informationen zum BPS BPA-Ordnung für WI, Praktikantenvertrag für WI (Mustervertrag deutsch und englisch) und weitere Informationen sind auch im Praktikantenamt erhältlich Berufspraktisches Projekt (formal) Voraussetzung für Antritt des BPPs: 90 Kreditpunkte Abgeleistetes BPP ist Voraussetzung für: Vortrag im BPS Alle Veranstaltungen im 6. und 7. Semester (Ausnahme: Veranstaltungen Digitale Transformation und Volkswirtschaftslehre ) Anmeldung zur Bachelorthesis Durchführung: in der Regel im 5. Studiensemester Dauer: 24 Wochen Das BPP ist in der Regel im Wintersemester bis zum 15. Februar und im Sommersemester bis zum 15. August abzuschließen. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Praktikantenamtes. Anmeldung des Berufspraktischen Projektes (siehe auch 6, Ordnung BPA) D:\FH FL\bps\INFO_BAC2008_12_01_2011_mueller.doc Seite 2 von 5
3 Der/die Studierende bewirbt sich selbständig als Praktikant/in bei einer geeigneten Ausbildungsstätte. Zwischen der Ausbildungsstätte und dem/der Praktikanten/in wird ein Praktikantenvertrag geschlossen. Vordrucke (Mustervertrag deutsch und englisch) sind im Praktikantenamt erhältlich. Die Vergütung und Urlaubsregelung ist zwischen beiden Vertragspartnern zu vereinbaren. Zur Anmeldung legt der/die Studierende dem Praktikantenamt vor: vollständig ausgefüllter, unterschriebener Praktikantenvertrag. Nachweis über bereits 90 erworbene Kreditpunkte durch Vorlage des Notenkontos. Falls zum Zeitpunkt der Anmeldung noch keine 90 Kreditpunkte erreicht werden konnten, so ist ein Nachweis spätestens bei Antritt des BPPs zu erbringen. Dies muss vor Antritt des BPPs geschehen, nur dann ist eine Anerkennung des abgeleisteten BPPs möglich. Status während des Berufspraktischen Projektes Während des BPPs bleibt der/die Studierende an der Hochschule immatrikuliert (mit Zahlung der entsprechenden Beiträge). Dadurch ist es auch zulässig, während des BPPs Prüfungsleistungen zu erbringen. Zurzeit besteht grundsätzlich Versicherungsfreiheit in der Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung während des BPPs, wenn keine weiteren Einkommen hinzukommen. In besonderen Fällen Kontakt mit der entsprechenden Versicherung aufnehmen. Voraussetzungen für die Anerkennung der Berufspraktischen Ausbildung D:\FH FL\bps\INFO_BAC2008_12_01_2011_mueller.doc Seite 3 von 5
4 1) Ableistung BPP 2) Vorlage des Berichtes über das BPP (Praktikantenbericht), unterzeichnet vom Praktikanten und vom Praktikantenbetreuer der Ausbildungsstätte Umfang: Seiten; keine Lose-Blatt-Sammlung; keine Rechtschreib- und Satzzeichenfehler Inhalt: Deckblatt: Unternehmen, Zeitraum, Titel (bearbeitete Themen im BPP), eigener Name, Matrikelnummer Unternehmen: Geschichte, Mitarbeiter, Produkte, Umsatz, Arbeitsplatz: Tätigkeiten, Projekte, Projektergebnisse Fazit: was war gut/schlecht? Praktikantenplatz für zukünftige Praktikanten zu empfehlen? Abgabe: im Praktikantenamt spätestens 1 Woche vor dem Vortrag im BPS (Praktikantenseminar) 3) Vorlage eines einfachen oder qualifizierten Zeugnisses (-> Praktikantenamt) 4) Vortrag über BPP im BPS: Dauer: 30 Minuten inkl. Diskussion; zurzeit während des Semesters jeweils mittwochs, Uhr; Inhalt: siehe Praktikantenbericht Anmeldung mit Angabe des Themas vor Semesterbeginn (zwecks Planung) bei Burghardt Meyer, C210, meyer@fh-flensburg.de, Tel ) a) Anmeldung beim Prüfungsamt (wie zu anderen Prüfungen) b) anschließende Bestätigung (Erfüllung der Punkte 1) 4)) Praktikantenamt -> Prüfungsamt Hinweise zur inhaltlichen Gestaltung des Berufspraktischen Projektes (siehe auch 5, Ordnung BPA) Das BPP soll dem/der Studierenden die Gelegenheit bieten, die Probleme der Gestaltung, des Managements und des Einsatzes betrieblicher Anwendungssysteme kennenzulernen und die mittlerweile umfangreichen Studienkenntnisse in der praktischen Arbeit anzuwenden. Ziel des BPPs ist der Erwerb bestimmter fachspezifischer D:\FH FL\bps\INFO_BAC2008_12_01_2011_mueller.doc Seite 4 von 5
5 Fertigkeiten, Fähigkeiten und Kenntnisse sowie das Heranführen an Arbeiten und Aufgaben aus dem künftigen Berufsfeld. Die dem/der Praktikanten/in zu übertragenen Aufgaben sollen umfassend und komplex sein. Denkbar sind u.a. folgende Schwerpunkte: - Erarbeiten von IT-Grobkonzepten kleineren und mittleren Umfangs/Schwierigkeitsgrades - Erarbeiten von IT-Feinkonzepten kleineren und mittleren Umfangs/Schwierigkeitsgrades - Mitwirken bei der Systemanalyse und Systementwicklung neuer Anwendungen in Zusammenarbeit mit den Fachabteilungen - Mitwirken bei der Entwicklung von komplexen Anwendungssystemen (insbesondere Projekte mit Datenbanksystemen, Telekommunikation, Netzwerken) - Mitwirken bei der Einführung von komplexen Anwendungssystemen - Softwareentwicklung gehobenen Schwierigkeitsgrades mit Anforderungen an die Selbständigkeit der Arbeitsweise D:\FH FL\bps\INFO_BAC2008_12_01_2011_mueller.doc Seite 5 von 5
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