Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis

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1 16.Pflege-Recht-Tag Hygiene, Organisation und Recht Rechtliche Grundlagen in der Hygiene und deren Umsetzung in der Praxis Referentin: Katrin Sprachta Rechtsanwältin

2 Begriffsbestimmung Standard: Normalmaß, Durchschnittsbeschaffenheit, Richtschnur; allgemeines Leistungs- und Qualitätsniveau Hygiene: Medizinische Wissenschaft zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten. Hygienestandard: Übliches Vorgehen zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten.

3 Nosokomiale Infektion - Definition Infektion, die in einem zeitlichen Zusammenhang mit einem Aufenthalt in einer medizinischen Einrichtung oder einer ambulanten medizinischen Maßnahme stehen, soweit die Infektion nicht bereits vorher bestanden hat. 71% durch Bakterien 21% durch Viren 5% durch Pilze 3% durch Parasiten (Gesundheitsberichterstattung des Bundes)

4 Nosokomiale Infektionen - Statistik ca. 10% aller Patienten innerhalb der EU erleiden im Zusammenhang mit einem Krankenhausaufenthalt eine nosokomiale Infektion pro Jahr allein in Deutschland Auftreten nosokomialer Infektionen: - 40% Harnwegsinfektionen - 20% Atemwegsinfektionen - 15% postoperative Wundinfektionen - 8% primäre Sepsis (Gesundheitsberichterstattung des Bundes)

5 Rechtlicher Rahmen Zwischen dem Bewohner / Patienten und der Einrichtung (ambulant oder stationär) kommt ein Vertrag zustande. Dieser beinhaltet eine Vielzahl von Leistungen, (Stationär: Unterbringung, Pflege, Verpflegung, hauswirtschaftliche Versorgung) die in der gebotenen Sorgfalt zu erbringen sind. Der Maßstab für diese Sorgfalt ergibt sich aus u.a. aus den Sozialgesetzbüchern.

6 Gesetzliche Grundlagen in der Hygiene: Es gibt kein einheitliches Bundesgesetz zur Hygiene in medizinischen Einrichtungen. Krankenhaus- und Heimhygiene ist Sache der Bundesländer! Es gibt verschiedene einzelne Gesetzlichkeiten und Regelungen, die anzuwenden sind.

7 Gesetzliche Grundlagen in der Hygiene: Biostoffverordnung i.v.m. TRBA / BGR Konkretisierende Verordnung zum Arbeitsschutzgesetz - Einteilung von Arbeitsstoffen in verschiedene Risikogruppen (Pflege idr. Risikogruppe 2) - Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber daraus abgeleitet: Schutzmaßnahmen (Bsp. Händewaschplatz, sichere Abfallbehältnisse für Spritzen etc., Schutzkleidung Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung Impfangebot

8 Gesetzliche Grundlagen in der Hygiene: Infektionsschutzgesetz (IfSG) seit Meldepflichtige Krankheiten - Verpflichtung zur Erstellung eines Hygieneplans in Gemeinschaftseinrichtungen - Enthält das IfSG konkrete Anweisungen zu bestimmten Hygienemaßnahmen? (Bsp. Durchführung einer korrekten Händedesinfektion) NEIN!

9 Allgemeine Gesetzliche Grundlagen in der Pflege: Heimgesetze der Bundesländer Krankenhausgesetze der Bundesländer Sozialgesetzbücher V, XI & XII Pflegequalitätssicherungsgesetz Alten- & Krankenpflegegesetz Enthalten diese Gesetzlichkeiten konkrete Anforderungen an die Hygiene? NEIN!

10 Generalklauseln 2 Abs. 1 SGB V Leistungen Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen 11 SGB XI Rechte und Pflichten der Pflegeeinr. Pflegeeinrichtungen pflegen, versorgen und betreuen die Pflegebedürftigen entsprechend dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch- pflegerischen Erkenntnisse.

11 Fazit: Es gibt kein Gesetz, das konkrete Maßnahmen zur Hygienesicherung beschreibt. Der Gesetzgeber arbeitet mit sog. Generalklauseln und gibt so einen Rahmen vor, der ausgefüllt werden muss. Nur so kann gewährleistet werden, dass eine gesetzliche Regelung stets aktuell ist.

12 Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention Gem. 23 IfSG wird beim RKI eine Kommission gebildet, die Empfehlungen zur Prävention nosokomialer Infektionen sowie zu betrieblich-organisatorischen und baulich-funktionellen Maßnahmen der Hygiene in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen erstellt. Herausgabe der Richtlinie zur Infektionsprävention in Heimen seit September 2005! Diese RKI-Richtlinie befindet sich in ständiger Überarbeitung.

13 Ist die RKI-Richtlinie verbindlich? Nein, sie ist eine Empfehlung namhafter Experten ohne Bindungswirkung Aber: Sie spiegelt den derzeit geltenden Stand der medizinischen Wissenschaft im Bereich der Hygiene wieder Die Heimrichtlinie nimmt ein weiten Teilen Bezug auf die Krankenhaus-Richtlinie, soweit Heim und Krankenhaus miteinander vergleichbar sind.

14 Was passiert im Schadensfall? Die Einrichtung ist verpflichtet, sämtliche Leistungen mit der gebotenen Sorgfalt zu erbringen und den Patienten / Bewohner vor Schaden zu bewahren (d.h. entsprechend dem derzeit geltenden Stand der Wissenschaft und Technik). Haftungsproblem: Was passiert, wenn was passiert (z.b. ein Patient / Bewohner wegen Verschleppung nosokomialer Erreger)?

15 Haftung ist??? Wir stehen doch bei unserer Arbeit jeden Tag mit einem Bein im Gefängnis

16 Welche Haftungsrisiken bestehen für das Heim? Untersuchung durch Prüfinstitutionen - MDK - Heimaufsicht - Gesundheitsamt Geltendmachung von Schadensersatz- oder Schmerzensgeldansprüchen durch - Kassen - Angehörige / Betreuer - Patienten / Bewohner Strafanzeige wegen Körperverletzung

17 Wer trägt die Beweislast? Grundsätzlich trägt der Patient / Bewohner die Beweislast für die Sorgfaltspflichtverletzung und die Kausalität des entstandenen Schadens! Ausnahmsweise kann es zu einer Umkehr der Beweislast kommen z.b. - Bei Dokumentationsmängeln - Wenn eine Verletzung der Hygiene nachgewiesen werden konnte.

18 Häufige Haftungsfallen Unterlassene oder unzureichende Desinfektionsmaßnahmen Unsachgemäßer Umgang mit Schutzkleidung / Einmalhandschuhen Mängel im Schnittstellenmanagement (z.b. zur Hauswirtschaft) Mangelnde Kontrolle und Überwachung der Umsetzung geltender Hygienestandards.

19 Welche Sorgfaltspflichten hat das Heim? Erstellen eines schriftlichen Hygieneplans, - Festlegung innerbetrieblicher Verfahrensanweisungen für sämtliche in der Einrichtung auftretenden hygienischen Probleme - Ständige Überprüfung und Überarbeitung des Hygieneplans - Einweisung der Mitarbeiter / Verwendung anschaulicher Darstellung zum leichteren Verständnis Benennung einer Fachkraft zum Hygienebeauftragten Konsequente Umsetzung des Hygieneplans und regelmäßige Schulung der Mitarbeiter

20 Welche Maßnahmen sind zu dokumentieren? Hygieneplan / Qualitätsmanagementhandbuch Belehrungen und Schulungen der Mitarbeiter in hygienerelevanten Themen - Belehrungen nach IfSG, BiostoffVO usw. - Änderungen im Hygieneplan - Schulungen des Personals über aktuelle Hygieneprobleme (Bsp. MRSA oder Norwalk like)

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!

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