Allgemeine Regularien zu Modulprüfungen und der Masterarbeit
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- Annika Thomas
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1 Allgemeine Regularien zu Modulprüfungen und der Masterarbeit Master of Laws Staat und Verwaltung in Europa Inhalt Fristen... 2 Modulprüfungen... 5 Master-Thesis... 5 Wiederholungsprüfungen... 6 (Stand: August 2014) 1
2 Fristen Modulprüfungen Wintersemester 15. November Anmeldung zur Modulprüfung in der Abteilung 1 (Formular) November Konkretisierung der Modulprüfung im Rahmen der Lehrveranstaltungen (Termin, Formalia, etc.) 31. Januar späteste Abgabe für schriftliche Arbeiten letzter Termin für Klausuren und mündliche Prüfungen 31. März Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen Wiederholungsprüfungen Wintersemester 1. Wiederholungsprüfung: 31. März Festlegung eines neuen Themas für die schriftliche Arbeit zwischen Masterhörer/in und Prüfer/in (Bearbeitungs- und Korrekturzeit orientiert sich an der Frist für die Notenbekanntgabe) 26. KW Juni späteste Abgabe für schriftliche Arbeiten 30. September Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen 2. Wiederholungsprüfung: 15. November Festlegung eines neuen Themas für die schriftliche Arbeit zwischen Masterhörer/in und Prüfer/in (Bearbeitungs- und Korrekturzeit orientieren sich an der Frist für die Notenbekanntgabe) 31. März Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen 2
3 Modulprüfungen Sommersemester 15. Mai Anmeldung zur Modulprüfung in der Abteilung 1 (Formular) Mai Konkretisierung der Modulprüfung im Rahmen der Lehrveranstaltungen (Termin, Formalia, etc.) 31. Juli späteste Abgabe für schriftliche Arbeiten letzter Termin für Klausuren und mündliche Prüfungen 30. September Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen Wiederholungsprüfungen Sommersemester 1. Wiederholungsprüfung: 30. September Festlegung eines neuen Themas für die schriftliche Arbeit zwischen Masterhörer/in und Prüfer/in (Bearbeitungs- und Korrekturzeit orientiert sich an der Frist für die Notenbekanntgabe) 51. KW Dezember Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen 2. Wiederholungsprüfung: 15. Mai Festlegung eines neuen Themas für die schriftliche Arbeit zwischen Masterhörer/in und Prüfer/in (Bearbeitungs- und Korrekturzeit orientiert sich an der Frist für die Notenbekanntgabe) 30. September Note für die Modulprüfung muss dem Hörersekretariat mitgeteilt, Scheine müssen 3
4 Master-Thesis Wintersemester November Absprache der von den Hörer/inne/n vorgeschlagenen vorläufigen Arbeitsthemen mit der/dem Prüfer/in 15. November Hörer/innen melden sich im Prüfungsamt zur Master-Thesis an 30. November Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium vergibt die Themen zur Master-Thesis und bestimmt die Zweitgutachter/in Die Themenvergabe erfolgt durch das Prüfungsamt 8. KW Februar Abgabe der Master-Thesis im Prüfungsamt Master-Thesis Sommersemester Mai Absprache der von den Hörer/inne/n vorgeschlagenen vorläufigen Arbeitsthemen mit der/dem Prüfer/in 15. Mai Hörer/innen melden sich im Prüfungsamt zur Master-Thesis an 31. Mai Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium vergibt die Themen zur Master-Thesis und bestimmt die Zweitgutachter/in Die Themenvergabe erfolgt durch das Prüfungsamt 34. KW August Abgabe der Master-Thesis im Prüfungsamt 4
5 Modulprüfungen In der Regel gibt es pro Modul nur eine Modulprüfung, die die Inhalte des gesamten Moduls bzw. die bis dahin absolvierten Inhalte beinhaltet. Die Vergabe von Leistungspunkten kann darüber hinaus von weiteren Studienleistungen abhängen. Die Anlagen zu den Masterprüfungsordnungen regeln, welche Prüfungsarten im jeweiligen Modul angeboten werden kann. Folgende Prüfungsarten gibt es: Klausur Mündliche Prüfung Schriftliche Arbeit (Hausarbeit, Seminararbeit, schriftlich ausgearbeitete Fallpräsentation, Projektarbeit) Der Termin und die Art der Modulprüfung werden durch die/den Modulverantwortliche/n (ggf. in Absprache mit den Lehrenden) festgelegt. Die Modulprüfung muss für das Wintersemester bis zum 15. November und für das Sommersemester bis zum 15. Mai in der Abteilung 1 angemeldet werden. Die Fristen zur Masterarbeit werden gemäß Masterordnung hochschulöffentlich bekannt gegeben. Die genauen Termine und Formalia (z.b. Umfang der schriftlichen Arbeit, Klausurtermin, oder Gruppengröße bei mündlichen Prüfungen) müssen zu Beginn des laufenden Semesters von den Lehrenden konkretisiert werden. Da die Modulprüfungen Teil der Masterprüfung sind, müssen sie im Prüfungsamt archiviert werden. Alle Modulprüfungen (Klausuren, Protokolle mündlicher Prüfungen, schriftliche Arbeiten) werden in einem beschrifteten Ordner (Modulname, Studiengang und Semester) im Prüfungsamt abgegeben. Die Modulscheine stellt die/der Modulverantwortliche oder die/der Prüfer/in aus. Master-Thesis Die Masterhörer/innen wenden sich mit einem eigenen Themenvorschlag an ihre/n Wunsch-Betreuer/in. Generell sind alle Hochschullehrer/innen, Professor/innen im Ruhestand, Honorarprofessor/innen und Habilitierte sowie alle mit selbständiger Lehre in den Masterstudiengängen betreuungs- und prüfungsberechtigt ( 8 Abs. 2 MasterO LL.M.). Das Thema kann dann mit der/dem Masterhörer/in konkretisiert werden. Die/der Zweitgutachter/in wird im üblichen Verfahren durch den Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium bestimmt. Für die Master-Thesis gelten folgende Richtlinien, die durch die/den Erstbetreuer/in je nach Themenstellung angepasst und verändert werden können: Der Textumfang der Master-Thesis einschließlich Fußnoten darf Wörter nicht überschreiten (80 Seiten 120 Seiten); bei einer begründeten Überschreitung muss dies schriftlich dem Prüfungsamt mitgeteilt werden. Mindestens 3 cm Rand links 12er Schriftgröße 1,5-facher Zeilenabstand Die Leitlinien für die Anfertigung der Master-Thesis finden sich unter folgendem Link: 5
6 Das Thema der Master-Thesis wird für den Beginn im Wintersemester endgültig vom Senatsausschuss für die Masterstudiengänge und das verwaltungswissenschaftliche Aufbaustudium in seiner November-Sitzung und für den Beginn im Sommersemester in seiner Mai-Sitzung ausgegeben. Die Bearbeitungszeit endet für die Anmeldung im Wintersemester spätestens in der 8. KW im Februar des folgenden Jahres und für die Anmeldung im Sommersemester spätestens in der 34. KW im August des gleichen Jahres. Sie kann nur in Ausnahmefällen verlängert werden ( 14 Abs. 7 MasterO LL.M.). Wiederholungsprüfungen Sollten Studierende an der Modulprüfung begründet nicht teilnehmen können oder durch die Modulprüfung durchgefallen sein, muss eine Nachholprüfung von den Modulverantwortlichen (und ggf. weiteren Lehrenden) fristgerecht organisiert und angeboten werden ( 18 MasterO LL.M.). Generell gilt: Eine Modulprüfung kann 2-mal wiederholt werden. Die Master-Thesis kann mit einem neuen Thema 1-mal wiederholt werden. Eine bestandene Leistung kann nicht wiederholt werden. Ggf. kann eine Nachholprüfung auch in einer anderen Prüfungsart abgehalten werden. 6
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