Bachelorstudiengänge Biochemie und Chemie an der Ruhr-Universität Bochum Ein Leitfaden für Studentinnen und Studenten

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1 Bachelorstudiengänge Biochemie und Chemie an der Ruhr-Universität Bochum Ein Leitfaden für Studentinnen und Studenten 1. KREDITPUNKTE (CPs) Für bestandene Praktika (=Studienleistungen) und benotete Semesterabschlussprüfungen (=Prüfungsleistungen) erhalten Sie die im Studienplan vorgesehene Zahl von Kreditpunkten. Der Bachelorstudiengang ist durch den Nachweis von mindestens 180 Kreditpunkten bestanden. Davon entfallen 120 auf Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums ( Semester). 2. SEMESTERABSCHLUSSPRÜFUNGEN 2.1. Vorläufige Anmeldung Wenn sie voraussichtlich an einer Semesterabschlussprüfung teilnehmen wollen, müssen Sie sich innerhalb der ersten sechs Wochen des Semesters in die Anmeldungsliste der/des Leiterin/Leiters der Lehrveranstaltung eintragen. Die gesammelten Anmeldungen werden an das Prüfungsamt weitergegeben und berechtigen zur erstmaligen Teilnahme an Klausuren des laufenden Semesters. Wenn Sie nicht an Klausuren dieses Semesters teilnehmen, dann müssen Sie sich zu Beginn des übernächsten Semesters erneut vorläufig anmelden Verbindliche Anmeldung Ihre Anmeldung wird erst durch Ihr tatsächliches Erscheinen zu einer Klausurarbeit verbindlich Prüfungstermine Drei Termine werden pro Jahr für Semesterabschlussprüfungen angeboten: 1. die drei Wochen nach Ende der Vorlesungszeit des Semesters, in dem die Lehrveranstaltung stattfindet, z. B. Ende Februar/Anfang März sowie 2. die drei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des nächsten Semesters, z.b. Ende März/Anfang April sowie 3. die drei Wochen vor Beginn der Vorlesungszeit des übernächsten Semesters, z.b. Ende September/ Anfang Oktober. Die Bewertung einer Klausur wird nach spätestens drei Wochen durch Aushang am schwarzen Brett des Prüfungsamtes mitgeteilt Freiversuch Erstmalig geschriebene Semesterabschlussklausuren die zum ersten Prüfungstermin des im Studienplan vorgesehenen Fachsemesters oder früher geschrieben werden, gelten als Freiversuche und werden bei der Wiederholungsregelung (2.5.) nicht mitgezählt. Wer eine als Freiversuch geltende Semesterabschlussprüfung bestanden hat, kann zur Verbesserung der Fachnote innerhalb der Wiederholungsfrist (2.5.) die Prüfung einmal wiederholen. Es zählt dann das jeweils bessere Ergebnis. Beispiel: Die erstmalig geschriebene Semesterabschlussklausur zur Vorlesung "Allgemeine Chemie" (1. Sem.) gilt als Freiversuch zum ersten Prüfungstermin

2 (Februar/März) des ersten Fachsemesters. Die Wiederholungsfrist läuft in diesen Fällen zum letzten Prüfungstermin (März/ April) des 3. Fachsemesters aus Wiederholungsregelung Bis zu zwei Wiederholungsprüfungen (ohne Berücksichtigung eines Freiversuchs) sind zulässig, die bis zu den beiden Prüfungsterminen des übernächsten Semesters, nach dem ersten erfolglosen Versuch, abgelegt werden können. Danach erlischt der Prüfungsanspruch der Kandidatin bzw. des Kandidaten für die betreffende Lehrveranstaltung (siehe 2.6. Ersatzveranstaltungen). Beispiel: Wiederholungsvarianten für eine Semesterabschlussklausur in "Allgemeine Chemie" Prüfungs- 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. termine 1 (Feb) 2 (April) Sept. Feb April Sept. Student 1 2,7* 1,3 bestanden (1,3) Student 2 n.b.* n.b. n.b. n.b. Student 3 3,7* 2,0 bestanden (2,0) Student 4 n.b. n.b. Student 5 n.b. n.b. n.b. Student 6 Neuanmeldung Student 7 n.b.* 2,3 bestanden (2,3) *Freiversuch; n.b. = nicht bestanden; Notenverbesserung nach einem Freiversuch die Lehrveranstaltung ist gesperrt Ersatzveranstaltungen Fehlende Kreditpunkte für gesperrte Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums (siehe 2.5.) können im beschränkten Umfang (bis maximal 15 Kreditpunkte) durch Kreditpunkte für biochemische (B.Sc Biochemie) bzw. chemische (B.Sc. Chemie) Lehrveranstaltungen des 5. und 6. Semesters ersetzt werden. Maximal 11 Kreditpunkte für solche gesperrten Pflichtveranstaltungen dürfen aus einem einzigen Modul (2.7.) stammen. Wenn Lehrveranstaltungen des Grundstudiums mit mehr als 15 Kreditpunkten gesperrt sind, ist das Bachelor-Studium endgültig nicht bestanden. Gleiches gilt für gesperrte Lehrveranstaltungen mit mehr als 11 Kreditpunkten aus einem einzigen Modul des Grundstudiums. Vorsicht!: es wird ausdrücklich davor gewarnt, diese Regelung z. B. zum Abwählen von Mathematik zu missbrauchen; es fehlen dann wesentliche Voraussetzung zum Bestehen anderer Semesterabschlussprüfungen und man muss eine entsprechende Eintragung im Bachelor-Zeugnis in Kauf nehmen. Außerdem muss man endgültig durchgefallen sein, bevor man die betreffende Veranstaltung ersetzen kann. Ebenso 2

3 ist zu beachten, dass die Zulassung zum Master-Studiengang einen qualifizierten Bachelorgrad gemäß 4 (3) der Prüfungsordnungen Chemie bzw. Biochemie erfordern Module Folgende Pflichtmodule müssen im Grundstudium absolviert werden: B.Sc. Chemie CPs B.Sc. Biochemie CPs Allgemeine Chemie 14 Allgemeine Chemie 14 Analytische Chemie 15 Analytische Chemie 14 Anorganische Chemie 17 Biochemie 18 Organische Chemie 24 Organische Chemie 21 Physikalische Chemie 14 Physikalische Chemie 12 Spezielle Chemie* 13 Biologie/Medizin 13 Physik 12 Physik 12 Mathematik 11 Mathematik 7 Molekulargenetik/Bioorg. Chemie 7 Versuchstierkunde/ /Gentechnikrecht *Biochemie + Theoretische Chemie + Technische Chemie Im 5. und 6. Semester sind folgende Module vorgesehen: B.Sc. Chemie CPs B.Sc. Biochemie CPs Synthesechemie 18 Org. Chemie & Synthese 11 Physikalische Chemie 13 Physikalische Chemie 9 Strukturanalytik 8 Strukturanalytik 8 Wahlfach 9 Biochemie, Molekularbiologie, Chemikalienrecht/Toxikologie 4 Bioethik 13 + Bachelor-Arbeit 8 Spezialfach 7 +Bachelor-Arbeit Bis zu maximal 30 Kreditpunkten können durch Zusatzfächer (2.8.) im 5. und 6. Semester belegt und angerechnet werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass Kreditpunkte für Ersatzveranstaltungen (2.6.) beim 5. und 6. Semester nicht nochmals mitgezählt werden dürfen. Für Studenten die ein Master-Studium und anschließend ein Promotions-Studium absolvieren wollen, wird empfohlen die oben angegebenen Module vollständig zu absolvieren Zusatzfächer Besonders für Studenten die lediglich einen B.Sc.-Abschluss in Chemie oder Biochemie anstreben sind die bis zu 30 zulässigen Kreditpunkte für Lehrveranstaltungen aus den folgenden Bereichen interessant: Betriebswirtschaft Fremdsprachen, z.b. Wirtschaftsenglisch Angewandte Informatik Philosophie der Naturwissenschaften Jura 3

4 Zugelassene Zusatzfächer hängen in einer Liste beim Prüfungsamt aus. Noch nicht zugelassene Zusatzfächer müssen beim Prüfungsamt innerhalb der ersten sechs Wochen des Semesters schriftlich beantragt werden, damit ihnen Kreditpunkte zugeordnet werden! 3. PRAKTIKA 3.1. Studienleistungen Studienleistungen bzw. Teilleistungen zu einer Studienleistung können 1. ein Protokoll / schriftlicher Bericht 2. ein Seminarbeitrag zu einem Praktikumsversuch bzw. zu mehreren Praktikumsversuchen sein. Zu einzelnen Versuchen finden in der Regel Sicherheitskolloquia statt. Studienleistungen werden im Bachelor-Studium nicht benotet Bekanntmachung der Art und Zahl der zu erbringenden Teilleistungen Zu Beginn des Praktikums werden Sie durch Aushang und/oder durch Informationsblätter (Lehrbögen) sowohl über Art und Zahl der zu erbringenden Leistungen als auch über die Termine, zu denen sie zu erbringen sind informiert Anmeldung Eine schriftliche vorläufige Anmeldung innerhalb der bekannt gegebenen Frist ist erforderlich. Die Anmeldung zu einer Studienleistung oder Teilleistung einer Studienleistung (z.b. ein Praktikumsversuch) wird verbindlich, wenn die Kandidatin bzw. der Kandidat nicht spätestens sieben Tage vor dem festgelegten Termin schriftlich widerrufen hat Termine Termine für Seminarbeiträge können frei vereinbart werden. Die Festlegung des Termins muss schriftlich spätestens 3 Wochen vor dem Seminarbeitrag erfolgen, es sei denn der Prüfling vereinbart eine kürzere Frist. Schriftliche Berichte (Protokolle) müssen spätestens innerhalb von 4 Wochen nach dem Ende des Praktikums abgegeben werden. Sonst ist das Praktikum bzw. eine Teilleistung davon nicht bestanden! Die Zulassung zu einer experimentellen Teilleistung kann ausgesetzt werden, wenn die zu ordnungsgemäßen und sicheren Durchführung nötigen Kenntnisse nicht vorliegen. In solchen Fällen sind Ersatztermine von der Leiterin bzw. dem Leiter des Praktikums zu benennen Wiederholung und Sperrung Eine einmalige Wiederholung des Praktikums ist zum nächsten Termin (d.h. im übernächsten Semester) zulässig. Bereits erfolgreich abgelegte Teilleistungen sind dabei anzuerkennen. Wird die Wiederholung nicht bestanden, ist das Praktikum für die Kandidatin bzw. den Kandidaten gesperrt. Für Pflichtveranstaltungen des Grundstudiums gelten in diesem Fall die Regelungen des 2.6. (Ersatzveranstaltungen). 4. GESAMTNOTE Zur Ermittlung der Gesamtnote des Bachelor-Studiums werden die Noten für die einzelnen Semesterabschlussprüfungen einschließlich der Bachelor-Arbeit zunächst mit den jeweiligen Kreditpunkten multipliziert. Die Summe der gewichteten Noten wird an- 4

5 schließende durch die Gesamtzahl der einbezogenen Kreditpunkte dividiert. Zusätzliche absolvierte Veranstaltungen können in der Regel nur im "Teil III" des Transkripts aufgelistet werden, gehen aber nicht in die Berechnung der Note ein. Ausnahmen sind solche Veranstaltungen, die auf Antrag im Rahmen der von der Prüfungsordnung erlaubten Ersatzveranstaltungen in die Wertung aufgenommen werden. 5. TRANSKRIPTE Auf Antrag können Sie bei Vorliegen besonderer Gründe (z. B. Studienortwechsel) ein Transkript der bisher erzielten Kreditpunkte und Noten vom zuständigen Prüfungsamt erhalten. 5

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