im Sinne von Artikel 10 der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV; SR )

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1 Landwirtschaft und Wald (lawa) Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon Telefax GESUCH Anerkennung einer Betriebsgemeinschaft im Sinne von Artikel 10 der Verordnung über landwirtschaftliche Begriffe und die Anerkennung von Betriebsformen (LBV; SR ) Name, Adresse und Wohnort der Gesuchsteller(innen): 1. Mitglied (vertritt die Gemeinschaft):... BNr.: Mitglied:... BNr.: Mitglied:... BNr.:... Anschrift der Betriebsgemeinschaft: Tel.-Nr.:... -Adresse:... TVD-Nr. der Betriebsgemeinschaft: Angaben zu den Betrieben 1.1 Vermarktete Milch, Fläche, Anzahl Tiere Verhältnisse vor dem Zusammenschluss 1. Betrieb 2. Betrieb 3. Betrieb vermarktete Milch... kg kg kg massgebliche Nutzfläche... ha ha ha davon ackerbaulich genutzt ha ha ha Anzahl Tiere - Kühe St. St. St. - Jungvieh (Aufzucht) St. St. St. - Mastschweine St. St. St. - Zuchtsauen St. St. St. andere Nutztiere:... St. St. St.

2 Verhältnisse vor dem Zusammenschluss 1. Betrieb 2. Betrieb 3. Betrieb Haben Sie bisher Direktzahlungen bezogen? ja nein ja nein ja nein 1.2 Lage der Betriebe Die Betriebszentren aller beteiligten Betriebe liegen km voneinander entfernt (Fahrdistanz). 1.3 Bisherige Betriebsführung Die beteiligten Betriebe wurden vor der Gründung der Betriebsgemeinschaft während mindestens drei Jahren als selbstständige Betriebe geführt: ja nein Der Betrieb ja war parzellenweise verpachtet: nein - Der Betrieb nein hat bisher überbetrieblich zusammengearbeitet: ja, in einer anderen BG Betriebszweiggemeinschaft ÖLN-Gemeinschaft Zahlungsverbindung: Sie können einen Einzahlungsschein (auf dem sich Ihre IBAN befindet) beilegen, aber Ihre Kontonummer muss zwingend mit der Prüfziffer CH beginnen und 19 Zahlen aufweisen. Die IBAN Ihres Kontos finden Sie in der Regel auch auf einem Kontoauszug Ihrer Bank oder eventuell auch auf Ihrer Bankkarte. Bei Fragen zu Ihrer IBAN wenden Sie sich bitte an Ihre Bank. Bank:...Ort der Bank:... IBAN: CH (Das Konto muss zwingend auf die Namen der Mitglieder der BG lauten). 2. Angaben zur Zusammenarbeit während der Dauer der BG 2.1. Haben die Gesellschafter alles Inventar (Tiere, Maschinen) zu Eigentum und alle Flächen (inkl. Spezialkulturen) und Gebäude zur Nutzung an die Betriebsgemeinschaft übertragen? ja nein 2.2. Das Betriebszentrum der Betriebsgemeinschaft befindet sich auf der Liegenschaft von Bestehen Tierhaltungen auf Mitgliedsbetrieben die mehr als 3 km Luftdistanz zum Betriebszentrum entfernt liegen ja wenn ja Distanz zum Betriebszentrum km nein 2.4. Vertragsdauer bis: Ohne Kündigung automatische Vertragsverlängerung jeweils um Jahre

3 2.5. Tätigkeit der Mitglieder: Sind Sie ausserbetrieblich tätig (bitte ankreuzen)? Wenn ja, wie viel (bitte eintragen)? Mitglied Prozent AZ Tage / Jahr 1 nein ja 2 nein ja 3 nein ja Wenn ja: Bestätigung des Arbeitgebers 1. Mitglied 2. Mitglied 3. Mitglied Bemerkungen: Die Unterzeichnenden bestätigen, die Angaben wahrheitsgetreu gemacht zu haben. Ort und Datum: Die Gesuchsteller(innen):

4 3. Hinweise zum Gesuchsverfahren Auszug aus der massgeblichen Verordnung (Artikel 10 LBV): Als Betriebsgemeinschaft gilt der Zusammenschluss von zwei oder mehreren Betrieben, wenn: a. die Betriebe oder Betriebszentren innerhalb einer Fahrdistanz von höchstens 15 km liegen; b. die Betriebe unmittelbar vor dem Zusammenschluss während mindestens drei Jahren als selbstständige Betriebe geführt wurden; c. die Betriebe beim Zusammenschluss je einen Arbeitsbedarf von mindestens 0.25 SAK aufweisen; d. der Betriebsgemeinschaft das Land und die betriebsnotwendigen Ökonomiegebäude der Betriebe zur Nutzung überlassen werden; e. der Betriebsgemeinschaft alle Nutztiere und die übrige Fahrhabe der Betriebe zu Eigentum übertragen werden; f. ein schriftlicher Vertrag über die Betriebsgemeinschaft vorliegt aus dem ersichtlich ist, dass die Mitglieder die Betriebsgemeinschaft auf eigene Rechnung und Gefahr führen und damit das Geschäftsrisiko tragen. g. die Mitglieder der Gemeinschaft in der Betriebsgemeinschaft tätig sind und kein Mitglied zu mehr als 75 Prozent ausserhalb der Betriebsgemeinschaft arbeitet; und h. die Betriebsgemeinschaft eine Buchhaltung führt, aus der das Betriebsergebnis sowie dessen Aufteilung auf die Mitglieder der Gemeinschaft ersichtlich sind. Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen: Vertrag über die Errichtung einer Betriebsgemeinschaft mit Eröffnungsbilanz und Verzeichnis der Grundstücke und Gebäude, die der Betriebsgemeinschaft zur Nutzung überlassen werden. Planungs-Nährstoffbilanz für das erste Vertragsjahr, Falls NPr Futter eingesetzt wird, Vereinbarung über den Einsatz von nährstoffreduziertem Futter Anmeldung Beitragsprogramme. Gesuchsfrist Gemäss Art. 99 Abs. 1 der DZV erfolgt die Gesuchstellung für Direktzahlungen bis Ende Februar (Stichtag 31. Januar). Gesuche für Direktzahlungen können nur von Bewirtschaftern anerkannter Betriebe eingereicht werden (Art. 98 Abs. 2 DZV). Deshalb muss das Gesuch für die Anerkennung als Betrieb der Dienststelle lawa bis zum 31. Dezember des dem Beitragsjahr vorangehenden Jahres eingereicht werden. In begründeten Fällen kann die Frist bis zum 31. Januar des Beitragsjahrs verlängert werden. Die Fristerstreckung ist schriftlich zu beantragen. Nach Ablauf der Frist eingereichte Gesuche können erst für die Direktzahlungen des folgenden Beitragsjahrs berücksichtigt werden. Gesuch einsenden an: Dienststelle Landwirtschaft und Wald (lawa), Abt. Landwirtschaft, Centralstrasse 33, Postfach, 6210 Sursee

5 Hinweis für die Datenerhebung via agate.ch: Mit der Anerkennung als Betriebsgemeinschaft müssen bestehende Programmanmeldungen und eingegangene Verpflichtungen nicht übernommen werden. Bei der 1. Betriebsdatenerhebung nach der Anerkennung als Betriebsgemeinschaft können auch Biodiversitätsförderflächen (BFF) und Massnahmen der Landschaftsqualität (LQB) innerhalb der Verpflichtungsdauer abgemeldet werden. BFF können bei der Datenerfassung in direkt gelöscht werden. LQB-Massnahmen müssen schriftlich abgemeldet werden (FO Abmeldung Beitragsprogramme). Beitrag Bauernverband Aufgrund eines Beschlusses des Regierungsrates kann der Beitrag an den Luzerner Bauernverband freiwillig mit den Direktzahlungen verrechnet werden. Falls der Bauernverbandsbeitrag nicht mit den Direktzahlungen verrechnet, sondern per Einzahlungsschein beglichen werden soll, oder falls Sie keinen Beitrag zu bezahlen gedenken, können Sie dies im Rahmen der Betriebsdatenerhebung auf agate entsprechend vermerken. Abzug Beitrag in den landwirtschaftlichen Bildungsfonds Die Bildungsaufgaben des nationalen und kantonalen Bauernverbandes (SVB, LBV) werden mit dem landwirtschaftlichen Bildungsfonds abgedeckt. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund Fr. 220'000.. Auf Antrag der Fachkommission Berufsbildung hat der LBV-Vorstand den Betriebsbeitrag auf Fr. 16. pro Betrieb und Fr..80 pro ha LN festgelegt. Für die allgemeinverbindliche Mitfinanzierung dieses Bildungsfonds durch die landwirtschaftliche Branche liegt ein Bundesratsbeschluss vor. Im Normalfalls wird er mit den Direktzahlungen verrechnet. Falls der Beitrag in den Bildungsfonds nicht mit den Direktzahlungen verrechnet, sondern per Einzahlungsschein beglichen werden soll, können Sie dies im Rahmen der Betriebsdatenerhebung auf agate entsprechend vermerken. Auskünfte zum Mitgliederbeitrag LBV und zum Abzug Bildungsfonds erteilt der Luzerner Bäuerinnen- und Bauernverband LBV, 6210 Sursee ( , Geschäftsführer Stefan Heller) oder ein Vorstandsmitglied. Kontakt Heinrich Wachter

Die Personengesellschaft gilt ab: Datum:...

Die Personengesellschaft gilt ab: Datum:... Landwirtschaft und Wald (lawa) Abteilung Landwirtschaft Centralstrasse 33 Postfach 6210 Sursee Telefon 041 925 10 00 Telefax 041 925 10 09 lawa@lu.ch www.lawa.lu.ch ÜBERPRÜFUNG Direktzahlungsberechtigung

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