Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung. Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang. Energie- und Ressourcenmanagement
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- Karin Sauer
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1 Teil B Anlage V zur Studien- und Prüfungsordnung Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement ZPA/Ba-ERM 1
2 1. Einzelregelungen 1.1 Studienaufbau Besonderer Teil für den Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement Der Bachelorstudiengang Energie- und Ressourcenmanagement umfasst das Grundlagenstudium mit vier Studiensemestern, das Vertiefungsstudium mit zwei Studiensemestern und ein praktisches Studiensemester. Das Grundlagenstudium schließt mit der Bachelorvorprüfung, das Vertiefungsstudium mit der Bachelorprüfung ab. Studierende können, auch wenn noch Prüfungsleistungen aus dem Grundlagenstudium offen sind, an Prüfungen des Vertiefungsstudiums teilnehmen. 1.2 Praktische Studiensemester Das praktische Studiensemester ist im 5. Semester zu absolvieren. Die Dauer beläuft sich auf 5 Monate. Im praktischen Studiensemester sollen grundsätzlich Erfahrungen und Kenntnisse im Bereich der Energie- oder Ressourcenwirtschaft oder in den Managementsystemen zu Qualität, Umwelt, Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Risiko bei Ver- und Entsorgern, Industrie- oder Gewerbeunternehmen, Dienstleistern oder öffentlichen Verwaltungen zur Ergänzung und Vertiefung der Lehrinhalte der theoretischen Studiensemester erworben werden. Die Studierenden sollen einen Einblick in Aufgaben und Arbeitsweisen verschiedener betrieblicher Funktionsbereiche erhalten und das Zusammenwirken wirtschaftlicher, rechtlicher und technischer Problemstellungen kennen lernen. Sie sollen dabei in ausgewählten Betriebsbereichen mitarbeiten und ihr Wissen aus den vorangegangenen theoretischen Studiensemestern auf die betriebliche Praxis anwenden. Die Mitarbeit in Projektteams ist ebenso wünschenswert wie die selbständige Arbeit. Näheres ist in den Ausführungsbestimmungen erläutert. Das praktische Studiensemester kann auf Antrag durch eine einschlägige Berufsausbildung ersetzt werden, wenn diese Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde und nach abgeschlossener Berufsausbildung eine hauptberufliche qualifizierte Berufstätigkeit im Ausbildungsberuf nachgewiesen wird und in der Berufsausbildung sowie in der nachfolgenden Berufstätigkeit die Ausbildungsinhalte des praktischen Studiensemesters hinreichend vermittelt wurden. Die hinreichende Vermittlung der Ausbildungsinhalte wird in einem Kolloquium von mindestens 30 Minuten Dauer von zwei professoralen Mitgliedern des Studiengangs überprüft. Auf der Grundlage der vorgelegten Nachweise zur Berufsausbildung und zur Berufstätigkeit sowie auf Empfehlung der Prüfer im Kolloquium entscheidet der Leiter des Praktikantenamts über den Erlass des praktischen Studiensemesters. Ein Erlass des praktischen Studiensemesters befreit nicht von den zum praktischen Studiensemester gehörenden Modulen. Diese Prüfungsleistungen sind zu erbringen. 1.3 Auslandsstudium Die Studienleistungen des 3. oder 4. Semesters können an einer ausländischen Hochschule erbracht werden. Sollen die Studienleistungen an der Partnerhochschule als gleichwertige Studienleistungen an der HfWU anerkannt werden, so a) muss der Umfang der Leistungen einem Gegenwert von 30 ECTS Credits entsprechen, b) müssen die belegten Lehrveranstaltungen den Modulen zuordenbar sein und c) muss pro Modul die dort angegebene Mindestanzahl an ECTS Credits erbracht werden. Welche Fächer an der Partnerhochschule zu belegen sind, richtet sich nach den Lehrveranstaltungen, die mit der jeweiligen Partnerhochschule für das Learning Agreement ausgehandelt wurden. Werden die Vorgaben des Learning Agreements nicht erfüllt, ist nur eine Einzelanrechung der Prüfungsleistungen nach der SPO-AT (BA) möglich. Sollten sich die Bewertungskriterien für die Studienleistungen (Credits, Units u.a.), die aus dem Ausland mitgebracht werden, von dem in Deutschland gebräuchlicheren europäischen System zur Anerkennung, ZPA/Ba-ERM 2
3 Übertragung und Akkumulierung von Studienleistungen (ECTS) unterscheiden, findet eine Umrechnung statt. 1.4 Vertiefungsstudium Im Vertiefungsstudium sind die Module zu Programmen zusammengefasst, wobei ein Programm einem thematischen Schwerpunkt entspricht. Die Studierenden müssen 6 Module wählen, wobei 4 Module zu je acht ECTS aus einem Programm zu wählen und 2 Module zu je acht ECTS aus betriebswirtschaftlichen Studiengängen oder aus dem volkswirtschaftlichen Studiengang frei wählbar sind. Die frei wählbaren Module können auch aus demselben oder aus anderen Programmen stammen. Die Anmeldung erfolgt direkt zu Beginn des Vertiefungsstudiums im 6. Semester. Von diesen insgesamt sechs gewählten Modulen muss ein Modul eine Projektarbeit inklusive eines Seminars aus den Programmen sein Energiemanagement, Ressourcenmanagement oder Nachhaltige Unternehmensführung 1.5 Prüfungsleistungen a) Alle Prüfungsleistungen bis Semester 4 müssen für die Anmeldung der Bachelorarbeit mit mindestens ausreichend bestanden sein. b) Sofern die Studierenden die abschließende Benotung ihrer Bachelorarbeit zum Ende des auf den Vereinbarungstermin folgenden Semesters wünschen, müssen sie jeweils bis zu den nachfolgenden Terminen die Themenvereinbarung vorgenommen haben. Wintersemester Sommersemester Die Bearbeitungszeit beträgt 3 Monate. Die Arbeit kann aus triftigem Grund unterbrochen oder verlängert werden. Die Verlängerungszeit beträgt maximal vier Wochen. Hierüber entscheidet der Prüfungsausschuss. c) Die Anmeldung zu den Modulprüfungen erfolgt automatisch jeweils in dem Semester, in dem die Modulprüfung laut Studien- und Prüfungsordnung vorgesehen ist. Im Falle des Nichtbestehens von Prüfungsleistungen ist eine explizite Meldung zu Wiederholungsprüfungen nicht erforderlich. Sie gilt automatisch als für das nächstfolgende Studiensemester vorgenommen, sofern dies kein praktisches Studiensemester ist. In den praktischen Studiensemestern kann auf Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses eine Anmeldung zu maximal zwei Wiederholungsprüfungen erfolgen. d) Besondere Prüfungstermine für Wiederholende oder Nachholende können während der Vorlesungszeit festgelegt werden. Die Nachholtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben. 1.6 Notengewichtung Die Modulnote errechnet sich aus den mit den Credits gewichteten Faktoren der einzelnen Teilprüfungsleistungen. Die Gewichtung der Prüfungsteilleistungen und der Inhalte der sonstigen Prüfungsleistungen werden jeweils zu Semesterbeginn per Aushang bekannt gegeben. Die Endnote ergibt sich aus den gewichteten Modulnoten mit Ausnahme der Note der Prüfungsleistung für das Modul Praxis. Das Modul Theoretische Arbeit im praktischen Studiensemester geht mit dem Faktor 0,4 in die Endnote ein. 1.7 Unterrichtssprache Unterrichts- und Prüfungssprache ist in der Regel Deutsch. Falls Vorlesungen abweichend davon auf Englisch abgehalten werden, so wird dies den Studierenden spätestens zu Anfang des Vorlesungsbetriebs mitgeteilt und im Modulhandbuch aufgeführt. Vorlesungen, die immer auf Englisch abgehalten werden, sind mit E gekennzeichnet. Die Entscheidung darüber, ob eine Vorlesung auf Deutsch oder auf Englisch abgehalten wird, trifft die Studiengangleitung im Einvernehmen mit den entsprechenden Lehrpersonen. Die Prüfung erfolgt in der Regel in der jeweiligen Unterrichtssprache. 1.8 Sprachenausbildung Als Fremdsprache ist Wirtschaftsenglisch in den Semestern 1, 3 und 4 verpflichtend. Zusätzlich zu einer Klausur muss für die Prüfungsleistung ein Kurzreferat gehalten werden. ZPA/Ba-ERM 3 Stand:
4 In die Benotung gehen die Klausuren jeweils mit 2/3 und das Kurzreferat mit 1/3 ein. Legende A = Anwesenheit Bt = Bachelorarbeit ECTS = European Credit Transfer System K = Klausur m = mündlich NG = Notengewichtung R = Referat = schriftliche Ausarbeitung + Vortrag S = sonstige schriftliche Ausarbeitung Sem. = Semester SWS = Semesterwochenstunden Ü = Übung V = Vortrag VT = Vertiefungsrichtung ZPA/Ba-ERM 4 Stand:
5 2. Module und Prüfungsleistungen Tabelle 1.1 Grundlagenstudium Vertiefungsstudium Gesamt 1. Sem. 2. Sem. 3. Sem. 4. Sem. 5.Sem. 6.Sem. 7.Sem Prüfungsleistungen Übersicht / Module CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS CR SWS Art und Dauer Grundlagenstudium Praxis I.1 Allgemeine BWL 8 7 K 90 I.2 Quantitative Methoden 4 4 K 90 I.3 Externes Rechnungswesen 6 4 K 90 I.4 Grundlagen der Energiewirtschaft 5 4 K 90 I.5 Grundlagen der Ressourcenwirtschaft 5 4 K 45 + R I.6 General Studies K 45 + V II.1 Anwendung der quantitativen Methoden 6 4 K 90 II.2 Internes Rechnungswesen 6 4 K 90 II.3 Wirtschaftsprivatrecht 4 4 K 90 II.4 Mikroökonomie 6 4 K 90 II.5 Ressourcenwirtschaft 4 4 K 90 II.6 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement 4 4 K 90 III.1 Controlling 5 4 K 90 III.2 Quantitative Methoden der BWL 4 4 K 90 III.3 Öffentliches Recht und Vergaberecht 3 3 K 60 III.4 Energiewirtschaft 4 4 K 90 III.5 Qualitätsmanagement 5 3 K 45 + S III.6 Umweltmanagement 5 3 K 90 III.7 General Studies K 45 + S + V IV.1 Konzernrechnungslegung 4 3 K 45 IV.2 Makroökonomie 6 4 K 90 IV.3 Steuerlehre 4 4 K 90 IV.4 ERP-Systeme 4 4 K 90 IV.5 Energiemanagement 4 3 K 90 IV.6 Projektmanagement 4 2 S + V IV.7 General Studies K 45 + R + S Grundlagenstudium gesamt Vertiefungsstudium V.1 Praxis 20 S V.2 Theoretische Arbeit aus der Praxis 10 2 S + R VI Module aus einem Programm* A oder B VII Module frei wählbar A oder B VII.3 Bachelorarbeit 12 3 Monate Vertiefungsstudium gesamt insgesamt * Ein Modul im VI. und VII. Semester umfasst 8 ECTS und 6 SWS. Den Modulen sind jeweils die Prüfungstypen A oder B zugeordnet. ZPA/Ba-ERM 5
6 Tabelle 1.2 Detailübersicht Prüfungsarten innerhalb der Programme und Module im Vertiefungsstudium Semester VI und VII Programme Energiemanagement Ressourcenmanagement Nachhaltige Unternehmensführung Modul 1 Energiemärkte A Stoffstrommanagement A Umwelt- und Arbeitsschutzrecht A Modul 2 Energieeffizienz A Abfallmanagement A Managementsysteme A Modul 3 Energiemarketing u. -controlling A Rohstoffmanagement A Kommunikation und Gesellschaft A A Umgang mit den Ressourcen Wasser und Modul 4 Erneuerbare Energien Boden A Unternehmen und UmweltA Modul 5 Energiepolitik A Projekt und Seminar B Projekt und Seminar B Modul 6 Projekt und Seminar B A B Prüfungstyp Klausur 90 Minuten A, S, V ZPA/Ba-ERM 6
7 3. Notengewichtung in Bachelorvorprüfung und Bachelorprüfung 3.1 Bachelorvorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorvorprüfung entspricht den Credits der Module. Übersicht Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium I.1 Allgemeine BWL 8 8 I.2 Quantitative Methoden 4 4 I.3 Externes Rechnungswesen 6 6 I.4 Grundlagen der Energiewirtschaft 5 5 I.5 Grundlagen der Ressourcenwirtschaft 5 5 I.6 General Studies II.1 Anwendung der quantitativen Methoden 6 6 II.2 Internes Rechnungswesen 6 6 II.3 Wirtschaftsprivatrecht 4 4 II.4 Mikroökonomie 6 6 II.5 Ressourcenwirtschaft 4 4 II.6 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement 4 4 III.1 Controlling 5 5 III.2 Quantitative Methoden der BWL 4 4 III.3 Öffentliches Recht und Vergaberecht 3 3 III.4 Energiewirtschaft 4 4 III.5 Qualitätsmanagement 5 5 III.6 Umweltmanagement 5 5 III.7 General Studies IV.1 Konzernrechnungslegung 4 4 IV.2 Makroökonomie 6 6 IV.3 Steuerlehre 4 4 IV.4 ERP-Systeme 4 4 IV.5 Energiemanagement 4 4 IV.6 Projektmanagement 4 4 IV.7 General Studies Grundlagenstudium Gesamt ZPA/Ba-ERM 7
8 3.2 Bachelorprüfung Die Gewichtung der einzelnen Module für die Note der Bachelorprüfung entspricht den Credits der Module mit Ausnahme des praktischen Studiensemesters. Hier geht nur die Theoretische Arbeit mit dem Faktor 0,4 in die Endnote ein. Übersicht Module CR Notengewichtung Grundlagenstudium I.1 Allgemeine BWL 8 8 I.2 Quantitative Methoden 4 4 I.3 Externes Rechnungswesen 6 6 I.4 Grundlagen der Energiewirtschaft 5 5 I.5 Grundlagen der Ressourcenwirtschaft 5 5 I.6 General Studies II.1 Anwendung der quantitativen Methoden 6 6 II.2 Internes Rechnungswesen 6 6 II.3 Wirtschaftsprivatrecht 4 4 II.4 Mikroökonomie 6 6 II.5 Ressourcenwirtschaft 4 4 II.6 Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagement 4 4 III.1 Controlling 5 5 III.2 Quantitative Methoden der BWL 4 4 III.3 Öffentliches Recht und Vergaberecht 3 3 III.4 Energiewirtschaft 4 4 III.5 Qualitätsmanagement 5 5 III.6 Umweltmanagement 5 5 III.7 General Studies IV.1 Konzernrechnungslegung 4 4 IV.2 Makroökonomie 6 6 IV.3 Steuerlehre 4 4 IV.4 ERP-Systeme 4 4 IV.5 Energiemanagement 4 4 IV.6 Projektmanagement 4 4 IV.7 General Studies Grundlagenstudium Gesamt Vertiefungsstudium V.1 Praxis 20 V.2 Theoretische Arbeit aus der Praxis Module aus einem Programm Module frei wählbar Bachelorarbeit Vertiefungsstudium gesamt Insgesamt ZPA/Ba-ERM 8 Stand:
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