Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) Ralph Buus 28.
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- Björn Althaus
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Transkript
1 Berufe der Bekleidungsindustrie Textil- und Modenäher sowie Textil- und Modeschneider (Modenäher und Modeschneider) Ralph Buus
2 Zwischenprüfung Textil- und Modenäher Die Zwischenprüfung erstreckt sich auf die in der Anlage für das erste Ausbildungsjahr aufgeführten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie auf den im Berufsschulunterricht zu vermittelnden Lehrstoff, soweit er für die Berufsausbildung wesentlich ist. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen statt.
3 Zwischenprüfung Textil- und Modenäher Der Prüfling soll ein Prüfungsstück anfertigen und darauf bezogene Aufgaben schriftlich bearbeiten; Die Prüfungszeit beträgt insgesamt sechs Stunden; dabei entfallen auf die schriftlich zu bearbeitenden Aufgaben 60 Minuten.
4 Abschlussprüfung Textil- und Modenäher Die Abschlussprüfung besteht aus den Prüfungsbereichen: 1. Fertigungstechniken, 2. Planung und Fertigung, 3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
5 Abschlussprüfung Textil- und Modenäher Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Zuschneiden und Kennzeichnen von Teilen, b) Fügen von Teilen, Bügeln und Kontrollieren eines Bekleidungsartikels oder sonstigen textilen Artikels; Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
6 Zwischenprüfung Textil- und Modenäher Zwischenprüfung 0% Abschlussprüfung 100% Prüfungsbereich Zuschneiden und Nähen Prüfungsstück (5 h) sowie darauf bezogene Aufgaben (60 Minuten) Prüfungsbereich Fertigungstechniken Zwei Arbeitsaufgaben (8 h) mit situativem Fachgespräch (max. 15 min) 60% Prüfungsbereich Planung und Fertigung Schriftliche Aufgabenstellungen (120 min) 30% Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Schriftliche Aufgabenstellungen (60 min) 10% Bestehens- Regelung ohne Sperrfach Gesamtergebnis mit mindestens ausreichend, mindestens zwei Prüfungsbereiche mit mindestens ausreichend und kein Prüfungsbereich mit ungenügend
7 Teil 1 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Fertigungstechniken sowie 2. Planung und Fertigung.
8 Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Zuschneiden und Kennzeichnen von Teilen, b) Fügen von Teilen, Bügeln und Kontrollieren eines Bekleidungsartikels oder sonstigen textilen Artikels; Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
9 Teil 2 der Abschlussprüfung findet in folgenden Prüfungsbereichen statt: 1. Produktionsauftrag, 2. Planung, Fertigung und Konstruktion sowie 3. Wirtschafts- und Sozialkunde.
10 Für den Nachweis sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: 1. im Schwerpunkt Prototypen und Serienfertigung: a) Fertigen und Analysieren eines Prototyps oder Einzelteils und b) Dokumentieren von Optimierungsvorschlägen,
11 2. im Schwerpunkt Arbeitsvorbereitung und Qualitätsprüfung: a) Erstellen einer Modellbeschreibung und von Fertigungsunterlagen für ein vorgegebenes Modell und b) Durchführen von Prüfverfahren, 3. im Schwerpunkt Schnitttechnik: a) Ändern eines Modells, b) Anwenden von Gradierregeln, c) Analysieren von Schnittteilen und d) Erstellen von Schnittbildern
12 Die Ausbildenden wählen eine der Prüfungsvarianten aus. Mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung teilen sie die gewählte Variante dem Prüfling und der zuständigen Stelle mit.
13 Der Prüfling soll einen betrieblichen Auftrag durchführen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm auf Grundlage der Dokumentation ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Dem Prüfungsausschuss ist von den Ausbildenden vor der Durchführung des betrieblichen Auftrages die Aufgabenstellung einschließlich eines geplanten Bearbeitungszeitraums zur Genehmigung vorzulegen. oder
14 Der Prüfling soll ein Prüfungsprodukt, das einem betrieblichen Auftrag entspricht, planen, fertigen, kontrollieren und die Durchführung mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren. Nach der Durchführung wird mit ihm ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt. Die Prüfungszeit für die Herstellung des Prüfungsproduktes einschließlich der Dokumentation beträgt 15 Stunden und 40 Minuten; das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
15 Dem Prüfungsbereich sind folgende Tätigkeiten zugrunde zu legen: a) Zuschneiden und Kennzeichnen von Teilen, b) Fügen von Teilen, Bügeln und Kontrollieren eines Bekleidungsartikels oder sonstigen textilen Artikels; Der Prüfling soll zwei Arbeitsaufgaben durchführen, mit betriebsüblichen Unterlagen dokumentieren und hierüber ein situatives Fachgespräch führen; Die Prüfungszeit beträgt acht Stunden; innerhalb dieser Zeit soll das situative Fachgespräch in höchstens 15 Minuten durchgeführt werden.
16 Teil 1 der Abschlussprüfung 35% Prüfungsbereich Fertigungstechniken Zwei Arbeitsaufgaben (8 h) mit situativem Fachgespräch (max. 15 min) 25% Prüfungsbereich Planung und Fertigung Schriftliche Aufgabenstellungen (120 min) 10% Teil 2 der Abschlussprüfung 65% Prüfungsbereich Produktionsauftrag Variantenmodell Betrieblicher Auftrag (16 h) mit auftragsbezogenem Fachgespräch (max. 30 min) oder Prüfungsprodukt (16 h) mit auftragsbezogenem Fachgespräch (max. 20 min) 40% Prüfungsbereich Planung, Fertigung und Konstruktion Schriftliche Aufgabenstellungen (150 min) 15% Prüfungsbereich Wirtschafts- und Sozialkunde Schriftliche Aufgabenstellungen (60 min) 10% Bestehens- Regelung ohne Sperrfach Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens ausreichend, im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens ausreichend, mindestens zwei Prüfungsbereiche von Teil 2 mit mindestens ausreichend und kein Prüfungsbereich von Teil 2 mit ungenügend
17 Abschlussprüfung Textil- und Modenäher 3. Lj 2. Lj Abschlussprüfung Teil 2 Abschlussprüfung Abschlussprüfung Teil 1 1. Lj Zwischenprüfung
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