Mittlerweile gibt es ca Zeitarbeitsfirmen und mehr als Leiharbeiter in Deutschland.
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- Ingelore Silvia Baum
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1 Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca Zeitarbeitsfirmen und mehr als Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht in einer Krise, wäre die Tendenz noch weiter steigend. Angesichts der gewachsenen Bedeutung stellt sich nun die Frage, welche Chancen und welche Probleme ergeben sich durch Zeitarbeit? Arbeitnehmer können durch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ihre Arbeitslosigkeit beenden und Berufserfahrung gewinnen. Im Bereich der höher qualifizierten Zeitarbeit ist ein Motiv für die Zeitarbeit, mehrere verschiedene Unternehmen kennen zu lernen, ohne dazwischen kündigen zu müssen, um sich eine umfassende Berufserfahrung anzueignen. Wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann man durch Zeitarbeit das weitere Abrutschen in das Arbeitslosengeld II verhindern und gleichzeitig einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben. 1 / 6
2 Für Arbeitgeber bietet die Zeitarbeit viele Vorteile: 1. Überbrückung von Produktionsspitzen 2. Keine Zahlung des Ausfalls durch Krankheit und Urlaub des Arbeitnehmers 3. Wegfall von Personalsuche und Einstellungstest 4. Umgehung des Kündigungsschutzes, den man bei eigenen Arbeitern hätte 5. Senkung des allgemeinen Lohnniveau 6. Einfacherer Personalabbau in Krisenzeiten 7. Keine Abfindungen und Sozialpläne bei Personalabbau 8. Druck auf die Stammbelegschaft durch die Konkurrenz durch Leiharbeiter Für den Arbeitnehmer hat die Zeitarbeit hauptsächlich Nachteile: 1. Überwiegend geringere Löhne für die AN 2. Wegen der befristeten Einsätze kaum Identifikation mit dem Kundenbetrieb 2 / 6
3 3. Die Übernahme in den Kundenbetrieb ist oft nicht möglich. 4. Senkung des allgemeinen Lohnniveau 5. Druck auf die Stammbelegschaft durch die Konkurrenz durch Leiharbeiter 6. Wechselnde Einsatzorte schränken die Möglichkeit sozialer Beziehungen ein. 7. Leiharbeiter besitzen nicht die gleiche Routine wie reguläre Arbeitskräfte. 8. In Krisenzeiten werden Leiharbeiter als erstes in den Betrieben abgebaut. 9. In der Pause zwischen zwei Einsätzen werden Leiharbeiter oft arbeitslos. Obwohl der Zeitarbeitsunternehmer nach 9 Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verpflichtet ist, den Zeitarbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses einem vergleichbaren Nicht-Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb gleichstellen, ist das trotzdem nicht der Fall. Von diesem Gleichstellungsgrundsatz kann gemäß der Vorgaben des AÜG durch einen Tarifvertrag abgewichen werden, wovon in Deutschland in der gesamten Zeitarbeitsbranche Gebrauch gemacht worden ist. Es wurden dazu sowohl einige Flächentarifverträge als auch Haustarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossen. 3 / 6
4 Die schlechtere Behandlung und Vergütung der Leiharbeitnehmer ist dadurch zum Regelfall geworden. Sowohl die Tariffähigkeit als auch die Tarifzuständigkeit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist jedoch in Frage gestellt. Der CGZP fehlt es an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit, sie hat darüber hinaus auch keine auf die Mitgliederzahl gestützte Legitimationsbasis. Die Tariffähigkeit ist auch wegen der Tarifpraxis der CGZP anzuzweifeln, da sie viele Haustarifverträge abschloss, die zur Verschlechterung der Arbeitnehmerposition gegenüber der ursprünglich im AÜG angedachten Gleichstellung von Leiharbeitern und Stammpersonal führten. Auch die DGB-Gewerkschaften verhinderten nicht den durch die Zeitarbeit entstehenden Niedriglohnsektor. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Zeitarbeitsunternehmer die Tarifgeltung sogar dadurch erreichen kann, dass die tarifvertraglichen Regelungen in den Arbeitsvertrag übernommen werden. Eine Mitgliedschaft bei einem der Verbände, welche die Tarifverträge aushandelten und vereinbarten, ist noch nicht einmal erforderlich. Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots ist die Einstellung eines Leiharbeiters für nur eine einzelne Überlassung in einen Kundenbetrieb erlaubt. Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden. 4 / 6
5 Durch Aufhebung der Wiedereinstellungssperre kann derselbe Arbeitnehmer später wieder eingestellt werden. Dadurch entfällt für den Leiharbeiter die Fortzahlung seines Lohns/Gehalts in der Pause zwischen zwei Einsätzen. Der Leiharbeiter wird so zwischen zwei Einsätzen regelmäßig wieder arbeitslos. Da die Leiharbeit zu einigen Nachteilen für die Arbeitnehmer führt, wogegen die Arbeitgeber praktisch nur Vorteile davon haben, sollte das dadurch entstehende Ungleichgewicht beseitigt werden. Der Gleichstellungsgrundsatz gemäß AÜG sollte grundsätzlich immer gelten. Die Klausel, nach der durch Tarifverträge davon abgewichen werden darf, sollte ersatzlos gestrichen werden. Damit würden für Leiharbeiter immer die gleichen Tarifverträge und Bedingungen wie für die Stammbelegschaft des Kundenbetriebes gelten. Bei der Leiharbeit sollte der Kündigungsschutz wieder gestärkt werden, dass Leiharbeiter in der Pause zwischen zwei Einsätzen für bis zu 3 Monate weiter bezahlt werden müssen und nicht gekündigt werden dürfen. Eine Überbrückung der Pause kann schließlich auch über Zeitkonten und gute Arbeitsplanung so geregelt werden, dass eine Entlassung und spätere Wiedereinstellung nicht unbedingt nötig sind. 5 / 6
6 Eine Teilzeitvereinbarung sollte bei der Zeitarbeit nur mit ausreichender Begründung zulässig sein. Ansonsten besteht die Möglichkeit für den Zeitarbeitsunternehmer, einen Teil seines Risikos auf den Leiharbeiter abzuwälzen. Dies könnte z.b. dadurch geschehen, dass 10 Stunden die Woche vereinbart, jedoch 40 Stunden die Woche gearbeitet werden und in der Pause zwischen zwei Einsätzen damit nur 10 Stunden die Woche bezahlt werden müssten. Die Absetzbarkeit der Kosten für Leiharbeiter sollte sich nach dem Anteil der Leiharbeiter an der Zahl der Mitarbeiter des Betriebes richten. Höherer Anteil der Leiharbeiter würde damit zu einem niedrigeren Satz bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für Leiharbeiter führen. Damit die Leiharbeit ein Instrument für die Überbrückung von Produktionsspitzen und zur Vermittlung von Arbeitnehmern in ein festes Arbeitsverhältnis bleibt, sollte sie erhalten bleiben, die Überlassungsdauer jedoch wie früher wieder auf höchstens 6 Monate eingeschränkt werden. Nur mit gezielten Einschränkungen bietet die Zeitarbeit auch eine Chance für Arbeitnehmer und nicht nur für die Arbeitgeber. 6 / 6
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