Mittlerweile gibt es ca Zeitarbeitsfirmen und mehr als Leiharbeiter in Deutschland.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Mittlerweile gibt es ca. 20.800 Zeitarbeitsfirmen und mehr als 730 000 Leiharbeiter in Deutschland."

Transkript

1 Die Zeitarbeit hat in den letzten Jahren stark zugenommen. Mittlerweile gibt es ca Zeitarbeitsfirmen und mehr als Leiharbeiter in Deutschland. Steckte die deutsche Wirtschaft derzeit nicht in einer Krise, wäre die Tendenz noch weiter steigend. Angesichts der gewachsenen Bedeutung stellt sich nun die Frage, welche Chancen und welche Probleme ergeben sich durch Zeitarbeit? Arbeitnehmer können durch eine Tätigkeit in der Zeitarbeit ihre Arbeitslosigkeit beenden und Berufserfahrung gewinnen. Im Bereich der höher qualifizierten Zeitarbeit ist ein Motiv für die Zeitarbeit, mehrere verschiedene Unternehmen kennen zu lernen, ohne dazwischen kündigen zu müssen, um sich eine umfassende Berufserfahrung anzueignen. Wenn man keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I hat, kann man durch Zeitarbeit das weitere Abrutschen in das Arbeitslosengeld II verhindern und gleichzeitig einen neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erwerben. 1 / 6

2 Für Arbeitgeber bietet die Zeitarbeit viele Vorteile: 1. Überbrückung von Produktionsspitzen 2. Keine Zahlung des Ausfalls durch Krankheit und Urlaub des Arbeitnehmers 3. Wegfall von Personalsuche und Einstellungstest 4. Umgehung des Kündigungsschutzes, den man bei eigenen Arbeitern hätte 5. Senkung des allgemeinen Lohnniveau 6. Einfacherer Personalabbau in Krisenzeiten 7. Keine Abfindungen und Sozialpläne bei Personalabbau 8. Druck auf die Stammbelegschaft durch die Konkurrenz durch Leiharbeiter Für den Arbeitnehmer hat die Zeitarbeit hauptsächlich Nachteile: 1. Überwiegend geringere Löhne für die AN 2. Wegen der befristeten Einsätze kaum Identifikation mit dem Kundenbetrieb 2 / 6

3 3. Die Übernahme in den Kundenbetrieb ist oft nicht möglich. 4. Senkung des allgemeinen Lohnniveau 5. Druck auf die Stammbelegschaft durch die Konkurrenz durch Leiharbeiter 6. Wechselnde Einsatzorte schränken die Möglichkeit sozialer Beziehungen ein. 7. Leiharbeiter besitzen nicht die gleiche Routine wie reguläre Arbeitskräfte. 8. In Krisenzeiten werden Leiharbeiter als erstes in den Betrieben abgebaut. 9. In der Pause zwischen zwei Einsätzen werden Leiharbeiter oft arbeitslos. Obwohl der Zeitarbeitsunternehmer nach 9 Nr. 2 AÜG (Arbeitnehmerüberlassungsgesetz) verpflichtet ist, den Zeitarbeitnehmer in allen Bereichen des Arbeitsverhältnisses einem vergleichbaren Nicht-Zeitarbeitnehmer im Kundenbetrieb gleichstellen, ist das trotzdem nicht der Fall. Von diesem Gleichstellungsgrundsatz kann gemäß der Vorgaben des AÜG durch einen Tarifvertrag abgewichen werden, wovon in Deutschland in der gesamten Zeitarbeitsbranche Gebrauch gemacht worden ist. Es wurden dazu sowohl einige Flächentarifverträge als auch Haustarifverträge mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) geschlossen. 3 / 6

4 Die schlechtere Behandlung und Vergütung der Leiharbeitnehmer ist dadurch zum Regelfall geworden. Sowohl die Tariffähigkeit als auch die Tarifzuständigkeit der Christlichen Gewerkschaft Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) ist jedoch in Frage gestellt. Der CGZP fehlt es an der erforderlichen Gegnerunabhängigkeit, sie hat darüber hinaus auch keine auf die Mitgliederzahl gestützte Legitimationsbasis. Die Tariffähigkeit ist auch wegen der Tarifpraxis der CGZP anzuzweifeln, da sie viele Haustarifverträge abschloss, die zur Verschlechterung der Arbeitnehmerposition gegenüber der ursprünglich im AÜG angedachten Gleichstellung von Leiharbeitern und Stammpersonal führten. Auch die DGB-Gewerkschaften verhinderten nicht den durch die Zeitarbeit entstehenden Niedriglohnsektor. Erschwerend kommt noch hinzu, dass der Zeitarbeitsunternehmer die Tarifgeltung sogar dadurch erreichen kann, dass die tarifvertraglichen Regelungen in den Arbeitsvertrag übernommen werden. Eine Mitgliedschaft bei einem der Verbände, welche die Tarifverträge aushandelten und vereinbarten, ist noch nicht einmal erforderlich. Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots ist die Einstellung eines Leiharbeiters für nur eine einzelne Überlassung in einen Kundenbetrieb erlaubt. Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden. 4 / 6

5 Durch Aufhebung der Wiedereinstellungssperre kann derselbe Arbeitnehmer später wieder eingestellt werden. Dadurch entfällt für den Leiharbeiter die Fortzahlung seines Lohns/Gehalts in der Pause zwischen zwei Einsätzen. Der Leiharbeiter wird so zwischen zwei Einsätzen regelmäßig wieder arbeitslos. Da die Leiharbeit zu einigen Nachteilen für die Arbeitnehmer führt, wogegen die Arbeitgeber praktisch nur Vorteile davon haben, sollte das dadurch entstehende Ungleichgewicht beseitigt werden. Der Gleichstellungsgrundsatz gemäß AÜG sollte grundsätzlich immer gelten. Die Klausel, nach der durch Tarifverträge davon abgewichen werden darf, sollte ersatzlos gestrichen werden. Damit würden für Leiharbeiter immer die gleichen Tarifverträge und Bedingungen wie für die Stammbelegschaft des Kundenbetriebes gelten. Bei der Leiharbeit sollte der Kündigungsschutz wieder gestärkt werden, dass Leiharbeiter in der Pause zwischen zwei Einsätzen für bis zu 3 Monate weiter bezahlt werden müssen und nicht gekündigt werden dürfen. Eine Überbrückung der Pause kann schließlich auch über Zeitkonten und gute Arbeitsplanung so geregelt werden, dass eine Entlassung und spätere Wiedereinstellung nicht unbedingt nötig sind. 5 / 6

6 Eine Teilzeitvereinbarung sollte bei der Zeitarbeit nur mit ausreichender Begründung zulässig sein. Ansonsten besteht die Möglichkeit für den Zeitarbeitsunternehmer, einen Teil seines Risikos auf den Leiharbeiter abzuwälzen. Dies könnte z.b. dadurch geschehen, dass 10 Stunden die Woche vereinbart, jedoch 40 Stunden die Woche gearbeitet werden und in der Pause zwischen zwei Einsätzen damit nur 10 Stunden die Woche bezahlt werden müssten. Die Absetzbarkeit der Kosten für Leiharbeiter sollte sich nach dem Anteil der Leiharbeiter an der Zahl der Mitarbeiter des Betriebes richten. Höherer Anteil der Leiharbeiter würde damit zu einem niedrigeren Satz bei der steuerlichen Absetzbarkeit der Kosten für Leiharbeiter führen. Damit die Leiharbeit ein Instrument für die Überbrückung von Produktionsspitzen und zur Vermittlung von Arbeitnehmern in ein festes Arbeitsverhältnis bleibt, sollte sie erhalten bleiben, die Überlassungsdauer jedoch wie früher wieder auf höchstens 6 Monate eingeschränkt werden. Nur mit gezielten Einschränkungen bietet die Zeitarbeit auch eine Chance für Arbeitnehmer und nicht nur für die Arbeitgeber. 6 / 6

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassung Sinn der Arbeitnehmerüberlassung: Überbrückung von Personalengpässen Flexibilisierung der Belegschaft Wegfall des Kündigungsschutzes bzgl. der Leiharbeitnehmer Wegfall des Entgeltfortzahlungsrisikos

Mehr

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit

Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Newsletter Arbeitsrecht 06/2008- Schwerpunkt Zeitarbeit Liebe Leserin, lieber Leser, viele von Ihnen haben schon von Zeitarbeit gehört, einige von Ihnen haben damit zu tun. Die Beschäftigungszahlen der

Mehr

Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen

Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen AUF DEN PUNKT Juni 2016 Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) zu Zeitarbeit und Werkverträgen Sehr verehrte Kunden, am 1. Juni 2016 hat das Bundeskabinett den Entwurf eines

Mehr

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick

Beschäftigungsperspektive. Auf einen Blick Beschäftigungsperspektive Zeitarbeit Auf einen Blick Die Merkmale von Zeitarbeit Zeitarbeit heißt offiziell Arbeitnehmerüberlassung und ist in Deutschland durch das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG)

Mehr

Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt?

Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt? Frage: Worum geht es bei den Tarifverhandlungen in der Leiharbeit? Welche Tarifverträge werden neu verhandelt? Antwort: Die Mitgliedsgewerkschaften des DGB verhandeln derzeit als DGB-Tarifgemeinschaft

Mehr

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit

Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (19.02.2014) Neue Herausforderungen erfolgreich meistern: Chancen und Risiken für die Zeitarbeit (igz-hauptgeschäftsführer) maximale Überlassungsdauer 18 Monate (Tariföffnung/Betriebsvereinbarungen) Equal

Mehr

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall

Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall Entgeltfortzahlung an Feiertagen und im Krankheitsfall - Arbeits- und Sozialrechtsinfo, Stand 4/2015 - Grundsätzliches Die Fortzahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen, im Krankheitsfall und bei Maßnahmen

Mehr

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte

Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit. Leasingkräfte Zeitarbeit Arbeitnehmerüberlassung Leasingkräfte Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit Werkvertrag Leih- Karl Michael Scheriau rbeit rbeitnehmerüberlassung Leiharbeit Werkvertrag Leiharbeit Leasingkräfte Zeitarbeit easingkräfte und Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Betriebsvereinbarung

Betriebsvereinbarung Betriebsvereinbarung Über den Einsatz von Leiharbeitnehmern und sonstigen betriebsfremden Beschäftigten zwischen Firma (Name, Anschrift) und dem Betriebsrat (Firma, Anschrift) Präambel Gegenstand der BV

Mehr

Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn

Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn Mandanteninformationsveranstaltung Mindestlohn Inhaltsübersicht 1. Mindestlohn nach MiLoG ab 2015 2. Weitere Regelungen zum Mindestlohn 3. Zeitplan 4. Der gesetzliche Mindestlohn im Überblick 5. Besonderheiten

Mehr

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer

Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Schriftform Zwar ist der Abschluss eines Arbeitsvertrages für gewerbliche Arbeitnehmer nicht zwingend schriftlich vorgeschrieben. Nach den Bestimmungen

Mehr

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage).

Zur Geschäftserleichterung habe ich die o. g. RL-Rente in der geänderten Fassung vom 30. Mai 2013 beigefügt (Anlage). Schnellbrief Personalreferate der obersten Landesbehörden Richtlinie über die Zahlung von Beiträgen zum Ausgleich der Rentenminderung bei vorzeitiger Inanspruchnahme einer Altersrente (RL- Rente 2011)

Mehr

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden

Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Kurzarbeit hilft, Entlassungen zu vermeiden Thomas Wünsche, Vorsitzender der GF der Agentur für Arbeit Dresden, 03. März 2009 Kurz Kurz zur zur Kurzarbeit Inhalt 1. Überblick Inanspruchnahme Kurzarbeit

Mehr

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L

Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L Übersicht über die Mitbestimmung bei Stufenzuordnung nach dem TVöD-Bund, TVöD-VKA und TV-L zusammengestellt von Rechtsanwalt Michael Kröll Die folgenden Übersichten zeigen, ob die sich aus den jeweiligen

Mehr

ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN

ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN ZWEITE VERORDNUNG ÜBER EINE LOHNUNTERGRENZE in der Arbeitnehmerüberlassung TARIFVERTRAG ZUR REGELUNG VON MINDESTSTUNDENENTGELTEN in der Zeitarbeit Zweite Verordnung über eine Lohnuntergrenze in der Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Info-Aktuell 4/2014 vom 11. Juli 2014

Info-Aktuell 4/2014 vom 11. Juli 2014 RECHTSPRECHUNG Sachgrundlos befristeter Arbeitsvertrag mit Betriebsratsmitglied Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 25. Juni 2014, Az. 7 AZR 847/12 Gemäß 14 Abs. 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz ist die

Mehr

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX.

Der Arbeitnehmer hat Kenntnis auch von dem Sozialplan vom XXX. Dreiseitiger Vertrag zwischen geb. am: wohnhaft: - nachfolgend Arbeitnehmer genannt - und XXX - nachfolgend Arbeitgeber genannt - und der KARENT Beratungs- und Vermittlungs- GmbH, Präambel - im folgenden

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 3. November 2015 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2016

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 3. November 2015 gültig mit Wirkung ab 1. Januar 2016 Laufzeit: gültig ab 01.01.2016 erstmals kündbar zum 31.12.2016 AVE v o m... a b... BAZ Nr...v o m... LOHNTARIFVERTRAG für Sicherheitsdienstleistungen im Land Niedersachsen vom 3. November 2015 gültig mit

Mehr

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs

2.7.2 Auswirkungen des Betriebs - übergangs Seite 1 2.7.2 2.7.2 Betriebs - übergangs Kollektivvertrag Wenn der neue Inhaber dem gleichen Kollektivvertrag wie der alte Inhaber unterliegt, ändert sich für die Dienstnehmer nichts. Anders ist es, wenn

Mehr

Ordentliche und außerordentliche Kündigung.

Ordentliche und außerordentliche Kündigung. 1 Kündigung 1. Trotz sorgfältiger Personenauswahl ist es manchmal unvermeidlich einem Mitarbeiter zu kündigen. Die möglichen Gründe für Kündigungen sind sehr vielfältig. Man unterscheidet grundsätzlich

Mehr

Musterprüfungsaufgabe

Musterprüfungsaufgabe Musterprüfungsaufgabe Kaufmann / Kauffrau für Büromanagement Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung Prüfungsbereich Fachaufgabe in der Wahlqualifikation Wahlqualifikation 6 - Personalwirtschaft Sachverhalt:

Mehr

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk)

Tarifvertrag über Branchenzuschläge für Arbeitnehmerüberlassungen in der Kautschukindustrie (TV BZ Kautschuk) Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister e. V. (BAP), Universitätsstraße 2-3a, 10117 Berlin und IGZ - Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e. V. (igz), Portal 10, Albersloher Weg

Mehr

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer

Praktikumsvertrag. wohnhaft - nachfolgend Praktikant/-in genannt - 1 Vertragsdauer Praktikumsvertrag Diese Vorlage ist sowohl für ein Pflichtpraktikum ("echtes Praktikum") als auch für freiwilliges Praktikum ("unechtes Praktikum") geeignet. Beim freiwilligen Praktikum gelten Arbeitnehmergesetze

Mehr

extra Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)*

extra Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)* 18. August 2004 Schä/Co Ausgabe 10 Thema : Betriebsübergang 613a BGB Ansprechpartner: Volker Cosfeld 069 957 37 360 volker.cosfeld@igbau.de Betriebsübergang 613a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)* Betriebsübergänge

Mehr

Arbeitsrechtliche Anpassung der Altersgrenzen

Arbeitsrechtliche Anpassung der Altersgrenzen % Abschlag. Vielmehr wird so getan, als wäre Frau Schneider bereits 60 Jahre alt. Die Rente wird demzufolge nur drei Jahre (= 36 Monate) zu früh in Anspruch genommen. Die Rente wird um 36 0,3 % = 10,8

Mehr

Befristung von Arbeitsverhältnissen

Befristung von Arbeitsverhältnissen Befristung von Arbeitsverhältnissen 1. Allgemeines Arbeitsverträge können sowohl unbefristet als auch befristet abgeschlossen werden. Während für die Beendigung eines unbefristeten Arbeitsvertrages eine

Mehr

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich

Rahmentarifvertrag. Geltungsbereich Rahmentarifvertrag Zwischen dem Bundesverband Modell- und Formenbau - Tarifgruppe Nord - - Tarifverbund Süd - und der IG Metall wird folgender vereinbart: R a h m e n t a r i f v e r t r a g 1 Geltungsbereich

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 Zwischen der Tarifgemeinschaft deutscher Länder, vertreten durch den Vorsitzenden

Mehr

Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis

Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis Die Arbeitnehmerentsendung und die Arbeitnehmerüberlassung in Deutschland - aktuelle Gesetzgebung und Herausforderungen in der Praxis Die Beschäftigung fremder Arbeitskräfte aus Sicht des Auftraggebers

Mehr

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten)

Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Medizinischen Fachangestellten/des Medizinischen Fachangestellten) (Anschrift) wird

Mehr

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011

Vereinbarung. (Metallformer und Metallgießer, Zinngießer, Glockengießer) im Lande Nordrhein-Westfalen. Gültig ab 01. Dezember 2011 Seite 1 von 5, Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen Vereinbarung über Ausbildungsvergütungen für gewerbliche, kaufmännische und technische Auszubildende (Lehrlinge) für das Metallbauerhandwerk, Feinwerkmechanikerhandwerk

Mehr

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L)

Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) Tarifvertrag über die Eingruppierung und die Entgeltordnung für die Lehrkräfte der Länder (TV EntgO-L) vom 28. März 2015 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 2. Februar 2016 Zwischen der

Mehr

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer

Löffler Steigelmann Krieger & Partner Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Für Betriebsräte Löffler Steigelmann Krieger & Partner BAG entscheidet erstmals über aus der CGZP-Entscheidung folgenden Equal-Pay-Anspruch Im Dezember 2010 hatte das Bundesarbeitsgericht entschieden,

Mehr

klar! Zeitarbeit ohne Mythen

klar! Zeitarbeit ohne Mythen klar! Zeitarbeit ohne Mythen Vortrag beim IGZ- Bundeskongress Gute Zeitarbeit spricht für sich Münster, 20.06.2013 Prof. Dr. Lutz Bellmann Leiharbeit hat einen schlechten Ruf Leiharbeit gehört verboten,

Mehr

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen

Tarifvertrag. über. arbeitgeberfinanzierte Leistungen. zur betrieblichen Altersvorsorge. für die Arbeitnehmer. verschiedener Unternehmen Tarifpolitik Tarifvertrag über arbeitgeberfinanzierte Leistungen zur betrieblichen Altersvorsorge für die Arbeitnehmer verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (bav-tv) Stand nach ÄTV 2/2013 EVG Vorstandsbereich

Mehr

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Deutscher Bundestag Drucksache 18/421 18. Wahlperiode 04.02.2014 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke, Markus Kurth, Brigitte Pothmer, weiterer Abgeordneter

Mehr

Mindestlohn für Praktikanten

Mindestlohn für Praktikanten Mindestlohn für Praktikanten Ab 1. Januar 2015 wird es für fast alle Arbeitnehmer einen Mindestlohn in Höhe von 8,50 pro Arbeitsstunde geben. Das haben der Bundestag und Bundesrat mit dem "Gesetz zur Stärkung

Mehr

Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB

Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB Stand: Februar 2009 Informationspflicht und Widerspruchsrecht bei Betriebsübergang 613 a BGB Die Informationspflichten des Arbeitgebers bei einem Betriebsübergang im Sinne des 613 a BGB wurden erheblich

Mehr

Freelancer oder Arbeitnehmer?

Freelancer oder Arbeitnehmer? Freelancer oder Arbeitnehmer? Scheinselbstständigkeit, ihre Risiken und Wege zur Vermeidung Dr. Sebastian Stütze Get Started-Gründerfrühstück Berlin 27. März 2014 1 Vortragsgliederung 1. Ausgangssituation

Mehr

Die Änderungen sehen einen vorübergehenden Einsatz, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten vor.

Die Änderungen sehen einen vorübergehenden Einsatz, bis zu einer Höchstdauer von 18 Monaten vor. Neuerungen in der Zeitarbeit ab 1. Januar 2017 Änderungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes Mit Datum vom 17.02.2016 ist der weithin gescholtene Gesetzesentwurf zur Regulierung des Fremdpersonaleinsatzes,

Mehr

Prof. Dr. H.-J. Bauschke, M.A./CNAA Prof. Dr. G. Racké Arbeitsrecht III (BAnw)

Prof. Dr. H.-J. Bauschke, M.A./CNAA Prof. Dr. G. Racké Arbeitsrecht III (BAnw) Die Veranstaltung soll die im Grundstudium und Arbeitsrecht II erworbenen Kenntnisse vertiefen. Zugleich sollen Schwerpunktthemen (vorwiegend mit BA-Bezug) behandelt werden. Es besteht die Möglichkeit

Mehr

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG

Leiharbeit. Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Workshop Leiharbeit Vorstand Leiharbeit Der rechtliche Handlungsrahmen und die Aufgaben des Betriebsrates nach dem BetrVG Rechtsbeziehungen bei Arbeitnehmerüberlassung Arbeitnehmerüberlassungsvertrag Verleiher

Mehr

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit

Zwischen... (ggf.: vertreten durch. ) Herrn/Frau... wohnhaft... Das Arbeitsverhältnis wird für die Dauer der diesjährigen Sommersaison, beginnend mit Befristeter Arbeitsvertrag (Bitte prüfen Sie, welche individuellen Vertragsbestimmungen für Sie passen und übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen und Ergänzungen zu empfehlen.) Zwischen...

Mehr

1 Änderung des Anwendungs-TV Land Berlin

1 Änderung des Anwendungs-TV Land Berlin , C1JI. A Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 25. August 2004 zum Tarifvertrag zur Anwendung von Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (Anwendungs-TV Land Berlin) vom 31. Juli 2003. Zwischen dem Land Berlin

Mehr

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung

Marianne Loibl 02.05.2012. Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Marianne Loibl 02.05.2012 Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Finanzielle Leistungen der aktiven Arbeitsförderung Inhalt: 1.Leistungen der aktiven Arbeitsförderung an Arbeitgeber 1.1 Eingliederungszuschuss

Mehr

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend.

- Der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung besteht nur vorübergehend. Zweckbefristeter Arbeitsvertrag für gewerbliche Arbeitnehmer Vorbemerkung Zwingende Schriftform Der Abschluss eines solchen befristeten Arbeitsvertrages bedarf zu seiner Wirksamkeit der Schriftform. Gesetzliche

Mehr

Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L

Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L Erfahrungs- und Leistungskomponenten im TV-L - Leistungsentgelt, TV-L 18 ---------------------------------------------------------------------- - bei Neueinstellungen (mit und ohne Berufserfahrung), TV-L

Mehr

Zusammenfassung. Prof. Dr. Jacob Joussen Fusion Nordkirche Anlage 1

Zusammenfassung. Prof. Dr. Jacob Joussen Fusion Nordkirche Anlage 1 Zusammenfassung 1. Die Arbeitsrechtssetzung in den drei fusionierenden Nordkirchen divergiert bislang. Während die Landeskirchen in Mecklenburg und Pommern den Dritten Weg beschreiten, findet die Arbeitsrechtssetzung

Mehr

Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag

Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag Vertragliche Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit in tarifgebundenen Untenehmen mit nicht tarifgebundenen Arbeitnehmern abweichend vom Tarifvertrag Das Bundesarbeitsgericht hat am 15. Mai 2007 (1 ABR

Mehr

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN

Textilreinigungsgewerbe TARIFVERTRAG ÜBER VERMÖGENSWIRKSAME LEISTUNGEN IG Metall Vorstand Frankfurt am Main 110 00 702 077 603 00 Bundesrepublik Deutschland - West Branche: Arbeiter, Angestellte und Auszubildende Textilreinigungsgewerbe Abschluss: 06.10.2003 gültig ab: 01.06.2003

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung

Arbeitnehmerüberlassung Industrie- und Handelskammer zu Düsseldorf Postfachadresse: Postfach 10 10 17. 40001 Düsseldorf Hausadresse: Ernst-Schneider-Platz 1. 40212 Düsseldorf Telefon (02 11) 35 57-0 Arbeitnehmerüberlassung Die

Mehr

Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz

Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Zeitarbeit - Neue Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz Zeitarbeit im Wandel Unfallgeschehen und kein Ende Leitfäden für die Zeitarbeit Qualifizierungen in der Zeitarbeit GDA-Arbeitsprogramm

Mehr

Krankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert.

Krankengeld 2015. Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Krankengeld 2015 Auch bei Arbeitsunfähigkeit ist Ihr Lebensunterhalt gesichert. Guten Tag, damit Sie sich weiterhin voll und ganz auf Ihre Genesung konzentrieren können, kommt nach dem Ablauf der Entgeltfortzahlung

Mehr

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz

Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken - Arbeitnehmerüberlassungsgesetz Vorübergehenden Personalbedarf decken durch: Arbeitnehmerüberlassung Werkverträge Dienstverträge Arbeitnehmerüberlassung geschuldet:

Mehr

Steuerungsmöglichkeiten der Krankengeldausgaben

Steuerungsmöglichkeiten der Krankengeldausgaben SACHVERSTÄNDIGENRAT zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen Steuerungsmöglichkeiten der Krankengeldausgaben Prof. Dr. Wolfgang Greiner, Universität Bielefeld Symposium 30 Jahre Sachverständigenrat

Mehr

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL

LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL Geschäftsnummer: 10 Sa 171/01 4 Ca 3861/99 ArbG Wesel Verkündet am: 20.04.2001 gez. Willms Regierungsangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle LANDESARBEITSGERICHT DÜSSELDORF IM NAMEN DES VOLKES

Mehr

Was ändert sich im Tarifvertrag?

Was ändert sich im Tarifvertrag? Was ändert sich im Tarifvertrag? 31.10.2013 Synopse Die Tarifvertragsparteien igz e.v. und die Mitgliedsgewerkschaften des DGB haben sich am 17.September 2013 auf einen Tarifabschluss geeinigt, der Änderungen

Mehr

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen in Bremen vom 25. Januar 2016 gültig ab 1. Januar 2016

LOHNTARIFVERTRAG. für Sicherheitsdienstleistungen in Bremen vom 25. Januar 2016 gültig ab 1. Januar 2016 Laufzeit: gültig ab 01.01.2016 erstmals kündbar zum 31.12.2016 AVE vom... a b... BAZ Nr...vom... LOHNTARIFVERTRAG für Sicherheitsdienstleistungen in Bremen vom 25. Januar 2016 gültig ab 1. Januar 2016

Mehr

Kollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen

Kollektives Arbeitsrecht. Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Kollektives Arbeitsrecht Tarifvertragsarten - Tarifverhandlungen Tarifautonomie 9 Abs. 3 GG Recht zur Gewerkschaftsbildung Tarifvertragssystem als System kollektiver Selbsthilfe Tarifverträge mit Normativcharakter

Mehr

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. (Finanzielle) Abgeltung von Ferien

Der Arbeitsrechtler. GHR Arbeitsrechtsteam. (Finanzielle) Abgeltung von Ferien Der Arbeitsrechtler GHR Arbeitsrechtsteam (Finanzielle) Abgeltung von Ferien Jeder Arbeitnehmer / Jede Arbeitnehmerin hat Anspruch auf bezahlte Ferien. Dieser Anspruch ist von Gesetzes wegen zwingend,

Mehr

Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang

Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang ARBEITSRECHT A17 Stand: September 2015 Ihr Ansprechpartner Heike Cloß E-Mail heike.closs@saarland.ihk.de Tel. (0681) 9520-600 Fax (0681) 9520-690 Rechte und Pflichten beim Betriebsübergang Die Übertragung

Mehr

UNTERRICHTSPROJEKT ZEITARBEIT. eine Zusammenarbeit

UNTERRICHTSPROJEKT ZEITARBEIT. eine Zusammenarbeit UNTERRICHTSPROJEKT ZEITARBEIT von:axiom Nord GmbH eine Zusammenarbeit & Stralsund IGS Grünthal Stralsund Wirtschaftskurs 11 WORAN DENKT MAN, WENN MAN DAS WORT ZEITARBEIT HÖRT? Schlechte Bezahlung Überbrückung

Mehr

Zum eingeschränkten Schutz von Arbeitnehmerurhebern multimedialer Werke in Deutschland

Zum eingeschränkten Schutz von Arbeitnehmerurhebern multimedialer Werke in Deutschland Zum eingeschränkten Schutz von Arbeitnehmerurhebern multimedialer Werke in Deutschland von Rechtsanwalt Dr. Christian Seyfert, LL.M. (USA) 1 Work made for hire nicht in Deutschland Für US-Arbeitgeber ist

Mehr

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte

Christina Klein. Alles zur Altersteilzeit. interna. Ihr persönlicher Experte Christina Klein Alles zur Altersteilzeit interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung... 5 2. Rechtliche Grundlagen... 6 2.1 1 AltTZG... 6 2.2 2 AltTZG... 6 2.3 3 AltTZG... 7 2.4 4 AltTZG... 7

Mehr

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008

Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz. Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 Arbeitsrecht in Sanierung und Insolvenz Priv.-Doz. Dr. Georg Annuß Universität Regensburg 2. Vorlesung, 07.05.2008 2 Grundlagen der betriebsbedingten Kündigung (8) Das Sozialauswahlerfordernis im Einzelnen

Mehr

Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit

Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit Georg Große Verspohl Personalrechtliche Fragen Organisation IT-Sicherheit 45. Seminar für Führungskräfte der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft Bad Wiessee 06.05.2015 Agenda Arbeitnehmerüberlassung

Mehr

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses

Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Rechte und Pflichten während des Arbeitsverhältnisses Arbeitszeit und Arbeitsruhe (Mittagspause) Es gelten die Bestimmungen nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Die tägliche Höchstarbeitszeit beträgt 8

Mehr

EINSTIEG. AUFSTIEG. WACHSTUM.

EINSTIEG. AUFSTIEG. WACHSTUM. EINSTIEG. AUFSTIEG. WACHSTUM. WAS IST ZEITARBEIT? Zeitarbeit ist eine Beschäftigungsform, die Unternehmen hilft, flexibel zu bleiben und schnell auf wechselnde wirtschaftliche Situationen zu reagieren.

Mehr

Zeitarbeit.Ausbeute oder Chance für den Zeitarbeitnehmer

Zeitarbeit.Ausbeute oder Chance für den Zeitarbeitnehmer Wirtschaft Britta Prinz Zeitarbeit.Ausbeute oder Chance für den Zeitarbeitnehmer Bachelorarbeit Bachelorarbeit über das Thema: Zeitarbeit Ausbeutung oder Chance für Zeitarbeitnehmer? Vorgelegt von Britta

Mehr

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30.

Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Tarifvertrag über die Vereinbarung von Teilzeitbeschäftigung im Bereich der Landesverwaltung Sachsen-Anhalts (Teilzeit-TV LSA) vom 30. Januar 2009 in der Fassung des Änderungstarifvertrages Nr. 1 vom 24.

Mehr

Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen

Arbeitnehmerüberlassung. Rechtsgrundlagen und Informationen Arbeitnehmerüberlassung Rechtsgrundlagen und Informationen Geschichtliche Entwicklung der Zeitarbeit 1948 Gründung der Firma Manpower in den USA, 1956 Eröffnung von Büros in London und Paris 1962 Eröffnung

Mehr

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften

Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge. (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1. Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge (Teilzeit- und Befristungsgesetz - TzBfG) 1 Erster Abschnitt. Allgemeine Vorschriften 1 Zielsetzung Ziel des Gesetzes ist, Teilzeitarbeit zu fördern,

Mehr

ratgeber Weihnachtsgeld

ratgeber Weihnachtsgeld Auch wer nicht mehr an den Weihnachtsmann glaubt, kann trotzdem Anspruch auf haben. Aber wem steht diese Sonderzahlung des Arbeitgebers zu? Und in welcher Höhe? Hier gibt es die wichtigsten Informationen

Mehr

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1

Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Entgelt im Krankheitsfall 22 TV-L Seite 5 B1 Rn. 11 Anspruch auf Krankengeldzuschuss ( 22 Abs. 2 TV-L)... 151 161.3 11.1 Allgemeines... 151 157 11.2 Steuerrechtliche, sozialversicherungsrechtliche und

Mehr

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld. 2016 Deutscher Bundestag WD 6-3000 - 073/16

Wissenschaftliche Dienste. Sachstand. Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld. 2016 Deutscher Bundestag WD 6-3000 - 073/16 Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld 2016 Deutscher Bundestag Seite 2 Einzelfragen zum Mutterschaftsgeld Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit: 20. Mai 2016 Fachbereich: WD 6: Arbeit und Soziales Die Wissenschaftlichen

Mehr

Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten

Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten Prämienregelung der Humboldt - Universität zu Berlin (Hochschulbereich) zur Reduzierung von Personalkosten 1 Prämien an Beschäftigte (Arbeitnehmer/innen und Beamte/innen) 1.1 Um die Kürzungen bei den Personalmitteln

Mehr

Schritt 1: Bitte füllen Sie die Schadensanzeige vollständig aus und unterschreiben Sie diese auf Seite 4.

Schritt 1: Bitte füllen Sie die Schadensanzeige vollständig aus und unterschreiben Sie diese auf Seite 4. AXA Bändliweg 20 8064 Zürich Schweiz http://clp.partners.axa/ch/schaden clp.ch.service@partners.axa Fax: 0848 000 425 Schadenmeldung bei Arbeitslosigkeit Ratenversicherung/Plus Bitte beachten Sie vor dem

Mehr

Personalakte. Frau Donna Weta. 29 Jahre ledig. seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit. erbringt sehr gute Leistungen

Personalakte. Frau Donna Weta. 29 Jahre ledig. seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit. erbringt sehr gute Leistungen Personalakte Frau Donna Weta 29 Jahre ledig seit 5 Monaten im Betrieb 4 Monate Probezeit erbringt sehr gute Leistungen Kaufte sich vor kurzem eine kleine Eigentumswohnung für 120.000 und hat deshalb hohe

Mehr

Prekäre Beschäftigung in NRW 11.02.2012 Tarifpolitik 2012 Höhere Löhne und Begrenzung prekärer Beschäftigung

Prekäre Beschäftigung in NRW 11.02.2012 Tarifpolitik 2012 Höhere Löhne und Begrenzung prekärer Beschäftigung Prekäre Beschäftigung in NRW Tarifpolitik 2012 Höhere Löhne und Begrenzung prekärer Beschäftigung Reinhard Bispinck Inhalt Blick zurück: ein verlorenes Jahrzehnt Lohnrunde 2011/12 Begrenzung prekärer Beschäftigung

Mehr

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD), eingegangen am

Kleine Anfrage mit Antwort. Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD), eingegangen am Niedersächsischer Landtag 16. Wahlperiode Drucksache 16/1154 Kleine Anfrage mit Antwort Wortlaut der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Ronald Schminke (SPD), eingegangen am 02.03.2009 Zur Situation von

Mehr

ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER

ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER ANGESTELLTE VERDIENEN AB SECHS JAHRE BERUFSERFAHRUNG BESSER Auswertung der Gehaltsumfrage 2010 unter den angestellten Mitgliedern der Architektenkammer Niedersachsen Ziel der Architektenkammer Niedersachsen

Mehr

Raufeld Medien. Kapitel 10 Die Arbeitsvertrag

Raufeld Medien. Kapitel 10 Die Arbeitsvertrag Raufeld Medien Kapitel 10 Die Arbeitsvertrag Die Arbeitsvertrag Neben dem Gehalt, und dem Zeitpunkt, wann es gezahlt werden muss, gibt es noch weitere Regelungen, die im Arbeitsvertrag auftauchen sollten.

Mehr

Nummer 8/2012 04.12.2012. Inhalt: Informationen zum Tarifrecht ab 1.Januar 2013. TV-L FU Stufenaufstieg Zahlung eines Strukturausgleichs

Nummer 8/2012 04.12.2012. Inhalt: Informationen zum Tarifrecht ab 1.Januar 2013. TV-L FU Stufenaufstieg Zahlung eines Strukturausgleichs Personalblatt Nummer 8/2012 04.12.2012 Inhalt: Informationen zum Tarifrecht ab 1.Januar 2013 TV-L FU Stufenaufstieg Zahlung eines Strukturausgleichs Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,

Mehr

Abstandszahlungen und Ablösevereinbarungen

Abstandszahlungen und Ablösevereinbarungen men miteinander verheiratet sind, aber zum Beispiel getrennte WISO Tipp Geschäftsräume haben. Der Rechtsanspruch auf Außerdem muss für das Zustandekommen der Berechtigung Rückzahlung einer zu Unrecht einer

Mehr

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses),

berechtigter vorzeitiger Austritt des/der ArbeitnehmersIn, Zeitablauf (Ablauf eines befristeten Arbeitsverhältnisses), Abfertigung alt 1 Wann gebührt eine Abfertigung? Die Abfertigung ist ein außerordentliches Entgelt, das bei Auflösung des Arbeitsverhältnisses zusteht, sobald dieses mindestens 3 Jahre gedauert hat. Die

Mehr

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit

Entgelttarifvertrag Zeitarbeit Zwischen dem Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (igz e.v.) PortAL 10, Albersloher Weg 10, 48155 Münster und den unterzeichnenden Mitgliedsgewerkschaften des DGB Industriegewerkschaft Bergbau,

Mehr

Randstad Positionspapier

Randstad Positionspapier Randstad Positionspapier Randstad Positionen Der Arbeitsmarkt in Deutschland unterliegt einem stetigen Wandel: Zum einen sind derzeit sinkende Arbeitslosenzahlen zu verzeichnen, zum anderen gibt es immer

Mehr

FRAGEBOGEN Beschäftigter -

FRAGEBOGEN Beschäftigter - FRAGEBOGEN Beschäftigter - zum Antrag des Arbeitgebers auf Zustimmung zur Kündigung Az. des Integrationsamtes: Name und Anschrift des Arbeitgebers: I. Angaben zur Person Name, Vorname Anschrift Geburtsdatum:

Mehr

Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort. 28. Jan. 2015. Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015

Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort. 28. Jan. 2015. Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015 Firma Muster GmbH Musterstraße 12 67890 Musterort Einführung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) ab 01.01.2015 28. Jan. 2015 A. Rechtliche und steuerliche Hinweise B. Ausnahmeregelungen C. Fälligkeit der Lohnzahlung

Mehr

Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht

Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht Roman Frik Die missbräuchliche Nutzung von befristeten Arbeitsverträgen und Zeitarbeitsverträgen im französischen Recht Nomos Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 13 Einleitung 19 1. Kapitel: Grundlegendes

Mehr

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen 2016

Inhaltsübersicht. Kündigungsfristen 2016 Kündigungsfristen 2016 Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Grundkündigungsfristen 3. Verlängerte Kündigungsfristen - Beschäftigungsdauer unter 10 Jahren 4. Verlängerte Kündigungsfristen - Beschäftigungsdauer

Mehr

MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI

MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI DO FR SA SO Summe der Woche MO DI MI Zeitzuschlagsbogen Dienst- Plus- davon davon Nacht- Beim Zusammentreffen folgender Monat: planung oder Mehr- Über- arbeit- Zeitzuschläge gilt der höchste: Tag Datum Minus- arbeits- stun- std. Samstag Sonntag

Mehr

werden?... 66 II. Formulararbeitsverträge und Vertragsklauseln... 31 3. Was kann in Formulararbeitsverträgen wirksam vereinbart

werden?... 66 II. Formulararbeitsverträge und Vertragsklauseln... 31 3. Was kann in Formulararbeitsverträgen wirksam vereinbart Inhaltsverzeichnis Vorwort................................ 5 Abkürzungsverzeichnis........................ 15 Literaturverzeichnis......................... 19 A. Fragen zur Begründung des Arbeitsverhältnisses......

Mehr

Leiharbeit in den Niederlanden

Leiharbeit in den Niederlanden Leiharbeit in den Niederlanden Eine Übersicht Zeitarbeitsmarkt in den Niederlanden Zeitarbeitnehmer pro Tag: ± 240.000 Zeitarbeitnehmer pro Jahr: ± 750.000 Zeitarbeitnehmer: 56% männlich, 44% weiblich

Mehr

Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung

Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung II. Entwicklung der Arbeitnehmerüberlassung Die Arbeitnehmerüberlassung hat bislang eine wechselvolle Entwicklung erfahren. Bis zur sog. Adia Interim-Entscheidung des BVerfG vom 4. 4. 1967 1 war dieses

Mehr

equal pay/ equal treatment Entwicklung in Deutschland

equal pay/ equal treatment Entwicklung in Deutschland equal pay/ equal treatment Entwicklung in Deutschland Referent: RA/ FAArbR Stefan Leubecher www.henkel-leubecher.de info@henkel-leubecher.de 1 I. equal pay/ equal treatment Wie es begann! 2 1. Gesetz zur

Mehr

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *)

Teilzeitarbeitsvertrag. für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) Teilzeitarbeitsvertrag für Arbeiter und Angestellte ohne Tarifbindung *) (Bei Anwendung des Musters ist zu prüfen, welche Vertragsbestimmungen übernommen werden wollen. Gegebenenfalls sind Anpassungen

Mehr

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit?

ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG. Zeitarbeit? Leiharbeit? ARBEITNEHMERÜBERLASSUNG Zeitarbeit? Leiharbeit? Warum Zeitarbeit? Machen Sie sich zunächst frei von Vorurteilen! So mancher nimmt das Wort Zeitarbeit allzu wörtlich Kleine Jobs für kurze Zeit Schlechter

Mehr

Inhaltsverzeichnis VII

Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis 1 Arbeitssuche und Vermittlung........................ 1 1.1 Personalsuche und neues Arbeitsvermittlungssystem...........1 1.2 Gebot der Nichtdiskriminierung und Vorrangsrechte...........

Mehr