Augsburg Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer und Richterin Silke Knigge

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Augsburg Staatsanwältin Sabine Abt-Schmerer und Richterin Silke Knigge"

Transkript

1 An das Amtsgericht Augsburg sowie an die Staatsanwältin Abt-Schmerer via Fax: in der Strafsache Falsche Verdächtigung u.a. AZ: 610 Js / Bitte um gerichtliche Hinweise: 1. Die in Ziffer 2 der Anklageschrift genannte (Schreiben) vom wurde nicht als Beweismittel aufgeführt. Dieses Schreiben befindet sich auch nicht in der Strafakte, die die VRi'in Knigge der Unterzeichnerin in JVA-Aichach vor der Hauptverhandlung zugeschickt hat. Die Hauptverhandlung fand am während der Inhaftierung der Angeklagten statt, weswegen ihr unmöglich war zu verifizieren, was sie genau und wann per E Mail geschickt hat. Auch heute kann dieses Schreiben nicht mit Sicherheit einer E Mail zugeordnet werden. Bitte schicken Sie eine Kopie dieses Schreiben an die og. Adresse der Unterzeichnerin. 2. Weil die Unterzeichnerin in der Ziffer 3 der Anklageschrift wegen Falscher Verdächtigung im ersten Rechtszug verurteilt worden ist, wird ihre zuvor geäußerte Verdächtigung ein Ermittlungsverfahren gegen den Geschädigten W. Hell wegen Verfolgung Unschuldige gem StGB ausgelöst haben, was zumindest aktenkundig, gem Akt0 registriert wurde. Für die Berufungsverhandlung wird dringend die Einstellungsverfügung, in dem gegen Richter a.d. Hell geführtem Ermittlungsverfahren wegen Verfolgung Unschuldige, benötigt. Es sei denn, die Äußerung der Angeklagten war nicht geeignet, um gegen den Geschädigten Hell ein behördliches Verfahren einzuleiten. 3. Zwischen der Anklage und dem Urteil des AG AUG liegen mehrere Abweichungen vor, infolge anderer rechtlicher Beurteilung bei gleichbleibendem Sachverhalt oder wegen neuer Erkenntnisse in tatsächlicher Hinsicht eine Verurteilung wegen eines anderen als dem in der Anklage bezeichneten Strafgesetzes in Betracht kommen kann.. Laut der Anklageschrift wurden der Unterzeichnerin die Verletzungen folgenden Vorschriften zu Last 164 Absatz 2, 185, 187, 194, 52, 53 StGB Bei den Strafzumessungen (Urteil AG) wurde vom Gericht zu Ziffer 1 allerdings Beleidigung gem StGB ohne Tateinheit mit Verleumdung, gem StGB festgestellt; und zu Ziffer 2 die Falsche Verdächtigung mit dem Absatz 1 angegeben. "-_ -. \. _._.. is-ä:t=ä? vxa: - \.

2 . Laut Sachverhalt des Urteils sind Strafanträge von Jung und Metzger weiterhin relevant, obwohl das Verfahren bezüglich dieses Teils in der Hauptverhandlung, also die Ziffer 1 der Anklageschrift gemäß 154 Abs. 2 StPO eingestellt wurde. Vielen Dank im Voraus, für eine baldmögliche Hinweiserteilung, sgatestens iedoch bis , damit eine angemessene Verteidigungsvorbereitung stattfinden kann. TAT ANA STREKALINA "- =,\.. \ _._.. E>-ä:==?-.e. \\.*: -