Stefan Lenzenhuber ist der Präsident am Amtsgericht Augsburg

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1 Präsident am Amtsgericht Augsburg Stefan Lenzenhuber, Vizepräsident Matthias Nickolai, Richterin am Amtsgericht Augsburg - Silke Knigge Videotext vom I. Auf meiner Webseite warf ich dem Richter und Direktor am Amtsgericht Aichach, Walter Hell (heute a.d.) Verfolgung Unschuldiger gemäß Paragraf 344 StGB vor, weil er am ein Strafbefehl gegen mich gefälscht hat. = (Diese meine Webseite löschte ich selber, um eine bessere Seite zu entwerfen, und nicht, weil ich Angst habe, die Wahrheit auszusprechen, auch wenn ich danach, wie in der Zeit des Nationalsozialismus, verfolgt werde. Richter Walter Hell hat gegen mich in der Rolle eines Staatsanwaltes die Anklageschrift verfasst. Was er mir in diesem auf eigene Faust erlassenen Strafbefehl genau vorgeworfen hat, wird in diesem Video nicht zur Sprache gebracht. Andernfalls wird dadurch die Videozeit gesprengt. Tatsache ist, dass gegen mich diesbezüglich gar nicht ermittelt wurde und gar keine Voraussetzungen gegeben waren, ein Strafverfahren gegen mich zu eröffnen. Auf meine Veröffentlichung bezüglich Richter Walter Hell warf mir die Staatsanwaltschaft Augsburg, seit kurzen unter der Leitung des Oberstaatsanwalts Thomas Weith falsche Verdächtigung vor, wie folgt: Tatjana Strekalina wird beschuldigt,

2 Walter Hell öffentlich (wider besseres Wissen) einer Verfolgung Unschuldiger (also einer rechtswidrigen Tat) in der Absicht verdächtigt zu haben, ein behördliches Verfahren gegen Walter Hell herbeizuführen. Dies ist strafbar als eine falsche Verdächtigung gemäß Paragraf 164 Absatz 1 StGB. Die falsche Verdächtigung hat wie alle anderen Delikte eigene Tatbestandsmerkmale, die alle erfüllt sein müssen; Erst dann ist die Voraussetzung gegeben, die Person wegen dieses Rechtsbruchs strafrechtlich zu verfolgen und zu bestrafen. In der falschen Verdächtigung ist das unter anderem die Eignung. War meine Behauptung geeignet, die Ermittlungen gegen Walter Hell wegen Verfolgung Unschuldiger einzuleiten - nein, war nicht; Sonst wäre in dem Eröffnungsbeschluss das Aktenzeichen des gegen Hell zuvor eingeleiteten und gegebenenfalls eingestellten Ermittlungsverfahren gestanden. Die Eignung ist das objektive Tatbestandsmerkmal, das gegeben sein muss - fehlt es an der Eignung - ist diese meine Behauptung - "Richter Walter Hell hat gegen die Vorschrift 344 StGB verstoßen" - straffrei! Andernfalls landen wir alle in der Diktatur! Diktatur ist dann gegeben, wenn jeder Verurteilte, der z.b. öffentlich behauptet: "Ich bin unschuldig, der Richter Mayer hat mich zu Unrecht verurteilt"; wäre dann wegen falscher Verdächtigung angeklagt und wie in meinem Fall verurteilt. Dazu aber gleicht. Denn der Beispielsatz: "Der Richter Mayer hat mich verurteilt; ich bin aber unschuldig", bedeutet das gleiche wie: "Der Richter Mayer hat das Recht gebeugt". So oder so sollte es sich um eine rechtswidrige Tat handeln, die der Betroffene dem Richter vorwirft. Genau das ist legitim und völlig in Ordnung. Das Verfassungsgericht stellt klar, es gehöre zum Kernbereich der Meinungsfreiheit, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Furcht vor staatlichen Sanktionen scharf kritisieren zu können. In meinem Fall geht es aber nicht um das Kritisieren, sondern um das Widersprechen. Jeder, der widerspricht eine Straftat begangen zu haben, obwohl er rechtskräftig verurteilt ist, das zugleich bedeutet, der Richter hat ein Amtsverbrechen begangen, wird vor dem Amtsgericht in Augsburg, von

3 der Richterin Silke Knigge, wie in der Zeit des Nationalsozialismus, verurteilt. Für die Richterin Knigge soll meine öffentliche Verdächtigung gegenüber Walter Hell den Tatbestand der falschen Verdächtigung erfüllen. Nach dem Motto - zurück in die Diktatur, nach dem Motto: bist du unzufrieden mit unserer Vorgehensweise, halt trotzdem deine Klappe, sonst wirst erneut angeklagt. Knigge hat mich deswegen zur Haftstrafe ohne Bewährung verurteilt. Sie hat mir das Gefühl gegeben, dass ich, als Nicht-Deutsche, für sie ein Untermensch bin, der in Deutschland keine Rechte hat. Gegen die Richterin Knigge habe ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen Diskriminierung eingereicht. Stefan Lenzenhuber, der Präsident des Amtsgerichts Augsburg, sagt, Knigge diskriminiert Strekalina nicht. Knigge verhält sich einmal frei. Schauen wir uns doch bitte zusammen die Arbeit der Richterin Knigge genauer an. Eröffnungsbeschluss von Knigge: Tatjana Strekalina wird beschuldigt, Walter Hell öffentlich (wider besseres Wissen) einer Verfolgung Unschuldiger in der Absicht verdächtigt zu haben, ein behördliches Verfahren gegen ihn herbeizuführen... Das Gesetz besagt: "Die Verdächtigung muss objektiv falsch sein und durch die Anzeigende in Kenntnis der Unwahrheit "wider besseres Wissen" vorgetragen werden. Die Richterin Knigge und der Staatsanwalt Kramer behaupten lapidar, dass ich wusste, dass ich lüge, weil ich doch von Walter Hell verurteilt bin. Man könnte sich so ewig im Kreis drehen. Strekalina sagt, sie wurde zu Unrecht von Walter Hell verurteilt, diese Behauptung stellt falsche Verdächtigung dar, weil Strekalina von Walter

4 Hell doch verurteilt wurde; und somit weiß Strekalina, dass sie von Hell nicht unberechtigt verurteilt wurde. Richterin Knigge will nicht verhandeln; sie will sanktionieren und entsorgen. Sie weiß, dass die Ausländerin nicht auf die Anklagebank gehört, deswegen will sie auch nicht verhandeln. Das sieht man bereits daran, dass in dem Eröffnungsbeschluss kein Aktenzeichen des früheren streitigen Verfahrens, in dem ich aufgrund des gefälschten Strafbefehls verurteilt worden bin, angegeben ist. Knigge weiß, dass sie, als unabhängige Tatrichterin, die Rechtskraft einer früheren Verurteilung nicht ungeprüft übernehmen darf. Sie muss sich mit dem Sachverhalt auseinandersetzen. Dafür braucht Knigge aber die Akte dieses Verfahrens. Meine wiederholten Anträge auf die Beiziehung dieser Strafakte hat Knigge ohne Angabe von Gründen ignoriert. Also ist die Akte des streitigen Verfahrens in dem aktuellen Verfahren nicht vorhanden. Und am besten sollte gar kein Aktenzeichen dieses Verfahrens dokumentiert werden. Nach dem Motto - aus den Augen, aus dem Sinn. Richterin Knigge, wie auch der Präsident Lenzenhuber und der Vizepräsident Nickolai wissen, dass ich wegen gefälschten Strafbefehls unschuldig im Gefängnis eingesperrt bin (zu dem Zeitpunkt); dass ich unmittelbar vor der Inhaftierung wegen schwerer Depressionen und PTBS monatelang in stationärer Behandlung war. Knigge bestellte mich, aus meiner Zelle, angekettet an den Füßen, wie ihren Sklaven, wie ihr Leibeigen, um mich psychisch zu misshandeln. II. Neben dem "Geschädigten", ehemaligen Richter am AG AIC, gibt es noch eine "Geschädigte", Familienrichterin ebenfalls am AG AIC Jovana Prügel, die ich Verleumden und Beleidigen haben soll. Ich sehe eine Verbindung zwischen dem ehemaligen Direktor des AG AIC Walter Hell und der Familienrichterin Prügel.

5 Vor dem Erlass des gefälschten Strafbefehls hat Prügel fünf Wochen zuvor die Rechtsbeugung begonnen. Sie hat, mit einem rechtswidrigen Beschluss, meine zwei Enkelinnen ihrer Mutter, also meiner Tochter, entzogen. Noch vor der Verurteilung las ich in dem Eröffnungsbeschluss: Am um 10:23 Uhr versandte Tatjana Strekalina eine , in welcher sie die Familienrichterin am Amtsgericht Aichach, Jovana Prügel als Kinderrechte-Schänderin bezeichnete, um ihre Missachtung auszudrücken. Zudem bezichtigte Tatjana Strekalina Jovana Prügel wahrheitswidrig, deren Tochter Anastasia Strekalina aus rassistischen Gründen diskriminiert zu haben. Zudem unterstellte Tatjana Strekalina der Richterin Prügel wahrheitswidrig institutionellen Rassismus. Bei den Beweismitteln wurde diese streitige vom gar nicht angegeben! Ob eine Anklage oder ein Strafbefehl; es muss in den Beweismitteln stehen, wo genau in der Akte, also unter welcher Blattnummer, dieses inkriminierte Schreiben zu finden ist. Es steht hier gar nichts. Ich dachte zuerst, dass es sich um einen Flüchtigkeitsfehler handelt. Es kann passieren. Sie haben vergessen, es anzugeben. Liebe Zuschauer, können Sie sich das ausmalen: Man ist im Gefängnis eingesperrt. Somit hat man keine Möglichkeit, eine alte , die als Grundlage einer Straftat dienen sollte, zu finden und den Inhalt dieser durchzulesen. Auf meine sehr alte Bitte schickte mir Knigge ins Gefängnis endlich die Strafakte zu. Aber auch dort ist diese vom nicht zu finden. Wie gesagt, Knigge wollte nicht verhandeln! Ihr Ziel war, jemanden, der nicht auf die Anklagebank gehört, psychisch zu misshandeln, erniedrigen. Sie wollte denjenigen, der bildhaft am Boden liegt, zu treten und anzuspucken! III.

6 Als ich das Urteil erhielt, dachte ich nur, dass ich schon Pferde kotzen sah! Richterin Knigge hat gelogen, sie schrieb in dem Urteil, dass ich geständig war! Ich bin fassungslos! Sie hat gelogen, dass ich zugegeben habe, dass Richter Walter Hell mich zu Recht verurteilt hat. Ich soll angeblich gestanden haben, dass Familienrichterin Jovana Prügel die Rechte meiner Enkelinnen nicht geschändet hat; und dass sie meine Tochter nicht diskriminiert hat, und so weiter. Das ist nur irre. Laut Richterin Knigge soll die Strafe desjenigen, der seine Schuld eingesteht, nicht zur Bewährung ausgesetzt werden, weil er die Straftat wiederholen wird. IV. Nach dem festen zeitlichen Ablauf jeder Strafverhandlung kann ich nicht zuerst geständig sein und erst danach beantragen, die Verhandlung bis Ablauf meiner Inhaftierung zu verschieben, da ich in der Inhaftierung über keine Beweise verfüge, die mich entlasten. Diese kann nur ich, bei mir zu Hause heraussuchen und dem Gericht vorlegen. Deswegen existiert dieser Antrag gar nicht. Es ist halt so; ich habe vor der Hauptverhandlung Beweisanträge gestellt. Schlussendlich habe ich auch das Ablehnungsgesuch eingereicht, das vom Richter Daniel Grimm, als unbegründet zurückgewiesen wurde; darüber hinaus teilt Daniel Grimm mit: Knigge hat angekündigt, über alle meine Anträge im Rahmen der Hauptverhandlung zu entscheiden. Knigge hat das zwar angekündigt, hat sich aber offensichtlich anders überlegt. Mein Antrag auf Verschiebung dieser Verhandlung, zwecks Einreichung der entlastenden Beweise, wurde ohne Begründung ignoriert. Dieser Antrag existiert gar nicht. Jetzt teilt mir Lenzenhuber schriftlich mit, dass mein Verteidiger dem Gericht mein Einvernehmen mitgeteilt haben soll, nicht alle meine Anträge zu berücksichtigen oder ohne Begründung zu ignorieren.

7 Selbstverständlich ist das eine abartige, perverse Lüge. Ich habe meinen Verteidiger heute kontaktiert, er hat mir versichert, dass das nicht der Fall sei. Warum hat Knigge gelogen? Weil es eben um das Puzzleteil geht, das nicht zu meinem angeblichen Geständnis passt. Und plötzlich wird getrickst, gelogen und geschoben, dass sich die Balken biegen. Ich kann nicht zuerst geständig sein und anschließend entlastende Beweise beantragen. Dann frage ich mich, inwiefern soll das für Lenzenhuber keine Diskriminierung sein; wenn ich, (ich bin Verfahrensfähig); ich kann alle meine Anträge selbst stellen, über diese Kniegge entscheiden wird.... Lenzehuber, Nickolai und Knigge,... sie alle wissen sehr gut, dass es mit der Wahrheit gar nicht so schwer ist. Sie wissen, dass Walter Hell sich der Verfolgung Unschuldiger strafbar gemacht hat. Das ist die einzige objektive Wahrheit, die dem Beweis zugänglich ist. Alles andere ist illegal. Bereits die unveränderte Übernahme dieser kriminellen Anklageschrift in den Eröffnungsbeschluss stellt eine illegale Handlung der Richterin Knigge dar. Mit der richterlichen Unabhängigkeit hat das gar nichts zu tun. Das Gericht hat gemäß 244 (2) StPO die Beweisaufnahme von Amts wegen auf alle Tatsachen und Beweismittel zu erstrecken, die für die Entscheidung von Bedeutung sind. Das ist die Prozessmaxime und der Untersuchungsgrundsatz. Der Inhalt des Eröffnungsbeschlusses zeigt, dass Knigge die Verurteilung ohne Sachverhaltsaufklärung geplant hat. In den Eröffnungsbeschluss gehören, ohne Wenn und Aber, zwei Aktenzeichen, wenn man mich wegen falscher Verdächtigung verurteilen will, zwei Aktenzeichen den früheren Ermittlungs- bzw. Strafverfahren; und der komplette Inhalt des Schreibens vom , der Inhalt der , die Familienrichterin Prügel beleidigt haben soll. Der Grund, warum sich Knigge nicht mit dem Sachverhalt auseinandersetzen wollte, ist der,

8 dass Knigge weiß, dass sowohl der ehem. Richter Hell als auch die Familienrichterin Prügel Amtsverbrechen begangen haben. Damit wollte Knigge "ihre" Justizangehörige schützen, also ihre Kollegen decken. Stefan Lenzenhuber - Präsident des Amtsgerichts belehrt mich, dass Knigge sich im Rahmen der verfassungsgeschützten richterlichen Unabhängigkeit bewegt. Da kann er nichts machen. Mit anderen Worten sagt Lenzenhuber, dass diese Richterin die Verfassung missbrauchen kann, um die Straftaten zu begehen, um die schweren Amtsverbrechen zu vertuschen und um unschuldige Bürger psychisch zu misshandeln. Abschließend nur Nebenbei: Die Staatsanwaltschaft Augsburg hat ein Jahr und sieben Monaten gegen mich ermittelt, um mir ursprünglich eine Beleidigung Walter Hell vorzuwerfen. Denn ich sage in der Öffentlichkeit, dass Walter Hell (in meinem Fall) ein Verbrechen sei, weil er Russen, Juden oder Frauen hast. Walter Hell wurde von der Ermittlungsbehörde gebeten, einen Strafantrag gegen mich einzureichen. Hell hat darauf verzichtet, weil er glaubte, dass demnächst ein Gutachten gefertigt wird, das meine Schuldunfähigkeit bescheinigen wird. Ich zitiere: Durch Herrn Richter a.d. Hell wurde angegeben, angesichts einer seines Wissens angestrebten zeitnahen psychologischen Begutachtung Frau Strekalina und seiner daraus resultierenden Erwartungshaltung, der

9 Einordnung nach 20, 21 StGB, auf jegliche Strafantragsstellung verzichten zu wollen. Bei dieser psychologischen Begutachtung ging es damals um meine Verhandlungsunfähigkeit, die ich selbst angemeldet habe; mit dem Ergebnis - ich sei verhandlungsfähig. Richter, der zu dem Zeitpunkt, seit 8 Monaten a.d. ist, weißt, dass jemand, der er verurteilt hat, demnächst begutachtet wird. Woher wusste er das? Hell hat erwartet, dass ich damals psychiatrisiert werde. Seine Erwartungen wurden nicht erfüllt. Also steht ihm frei, seinen Strafantrag gegen mich noch nachzuholen. Bei dieser einen Aussage, also im August 21, wurde ich noch gar begutachtet; das bedeutet, dass Hell eigene persönliche Meinung über mit hat? Er glaubt, egal, was ich mache oder sage, handle ich ohne Schuld. Wenn das stimmt - dann hätte ich gern gewusst, hatte Hell diese Gedanken mir gegenüber, auch als er mich in seinem manipulierten Strafverfahren verurteilt hat? Hat er den Strafbefehl gefälscht, weil ich Russin bin, oder weil ich eine Frau bin, oder weil seiner Meinung nach, verrückt bin? Walter Hell weiß sehr gut, was er mir und meiner Familie angetan hat. Vielleicht deswegen will er keine Strafanzeige gegen mich erstatten? Zeigt er seine Reue damit? Ich denke, er hat nur Schiss, auf der Anklagebank zu landen, wo er schon längst hingehört.