Aichach-Friedberg Institutioneller Rassismus im Fall der Kindesmutter-Anastasija

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1 Aichach-Friedberg Institutioneller Rassismus im Fall der Kindesmutter-Anastasija Institutioneller Rassismus (auch als struktureller oder systemischer Rassismus genannt) tritt auf, wenn nicht einzelne Personen für Rassismus verantwortlich sind, sondern Rassismus die Folge von Gesetzen und Vorschriften ist, die dazu führen, dass Menschen aufgrund ihrer Herkunft systematisch benachteiligt werden. Im Gegensatz zu institutionellem Rassismus ist der personelle Rassismus dann geben, wenn z.b. eine russische Frau einen deutschen Mann wegen //////////////// anzeigt, die Ermittlungen gegen den Mann wegen mangelndem Tatverdacht, nach 170 (2) StPO eingestellt werden (K o r r e k t u r : E r m i t t l u n g e n w u r d e n g a r n i c h t e i n g e l e i t e t ), aber für den ehemaligen Richter Hell sowie Richterin Hillmann ist diese Einstellung Hose wie Jacke, oder wie man in Bayern sagt - Wurscht. Neben der Rechtsbeugung und der Verfolgung von Unschuldigen, da hier ein Strafbefehl gegen die Anzeigeerstatterin vom Richter auf eigene Faust erlassen wird; agieren hier sowohl Hell als auch Hillmann gegenüber der Russin mir jüdischen Wurzeln rassistisch, und zwar persönlich. Institutioneller Rassismus geht dagegen von Institution der Gesellschaft, von ihren Gesetzen, Normen und ihrer internen Logik aus, unabhängig davon, inwiefern Akteure innerhalb der Institution absichtsvoll handeln oder nicht. Institutionellen Rassismus erfahren Menschen, nicht deutscher Herkunft durch Ausgrenzung, Benachteiligung oder Herabsetzung in gesellschaftlich relevanten Einrichtungen wie beispielsweise: Jugendamt, deutsches Familienbericht usw., abgekürzt das staatliche Wächteramt, deren Aufgabe das Wohlergehen der Kinder in Deutschland zu schützen, zu überwachen, sind. Kindeswohlgefährdung ist ein unbestimmter Rechtsbegriff. Und wenn ein Rechtsbegriff unbestimmt ist, d.h. mangels Definition ist, dann wird dieser Begriff von den Behörden zum Nachteil eines nicht 1

2 deutschen Elternteils ausgelegt. Das deutsche Jugendamt hat eine eigene Fachsprache, deren Terminologie nur schwer zu erklären ist; geschweige zu verstehen, wie diese Methodik in Deutschland in Erziehungswissenschaftlichen oder Sozialwissenschaftlichen -Kontext umgesetzt wird. Wie wird eine Kindeswohlgefährdung definiert? Eine Gefährdung des Kindeswohls liegt dann vor, wenn die begründete Besorgnis besteht, dass bei Nichteingreifen das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird oder eine gegenwärtige, in einem solchen Maße vorhandene Gefahr besteht, dass sich bei der weiteren Entwicklung des Kindes eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt. Dabei entsteht die begründete Besorgnis in aller Regel aus Vorfällen in der Vergangenheit. Es müssen also diese 3 Faktoren erfüllt sein: begründete Besorgnis vorhandene Gefahr, die in der Vergangenheit eindeutige Hinweise darauf gegeben hat. Gehen wir kurz in die Vergangenheit. Die Eltern sind schon geschieden. Der Kindesvater ist bereits neu verheiratet Januar 2017 Ein familienpsychologisches Gutachten wurde fertiggestellt. Daraus geht hervor, dass die Bindung zwischen der Mutter und den Kindern das Fundament für ihre weitere gesunde psychische Entwicklung darstellt. Die Zerstörung dieser nicht austauschbaren Mutter-Kind-Beziehung kann bei den Kindern später psychisches Leiden, wie etwa Depressionen verursachen. Der Vater ignoriert allerdings die Sorgen der Sachverständigen und ersetzt regelrecht die Kindesmutter durch seine neue Ehefrau. Er ist überzeugt, dass er den von den Kindern erlebten Defizit (also den Mutterverlust) damit kompensieren kann. 2

3 Die begründete Besorgnis ist hier gegeben, die vorhandene Gefahr liegt in der Uneinsichtigkeit des Kindesvaters. Die spätere erhebliche Schädigung durch den Mutterverlust wird zwar ermittelt, aber nicht mit einer ziemlichen Sicherheit vorausgesagt. Die russische Gebärmutter wird entsorgt (Zitat des deutschen Vaters), darf aber Umgang mit ihren Töchtern haben. Parallel werden die Kinder (damals 5 und 7) gezwungen, und zwar durch die Anwendung einer List die deutsche neue Ehefrau des Vaters Mama zu nennen. Aus den Ermittlungen geht hervor, dass die Kinder in Angst und Schrecken versetzt werden. Dein Lieblings-Opa muss jetzt ins Gefängnis, dein Bruder ist beinahe gestorben erzählt z.b. die Frau des Vaters dem 5- jährigen Mädchen. Das, von der Sachverständigen im Gutachten sehr gut beschriebene, auffällige Verhalten der neuen Frau des Vaters gehört in die Kategorie der seelischen Misshandlung in Verbindung mit Häuslicher Gewalt auf psychischer Ebene. In Form von Einschüchterungen, Erniedrigungen, konstanter Kontrolle, Verbote (Kontaktverbot), Einsperren. Hier erleben die Kinder eine emotionale Vernachlässigung: Mangel an Wärme, Geborgenheit, z.b. den Kindern wird verboten zu weinen. Sie werden bestraft, wenn sie ihre Mutter vermissen. Das Miterleben der permanenten Abwertung ihrer Mutter, die die Kinder sehr lieben und vermissen gehört zur Kategorie entweder häusliche oder psychische Gewalt. Bezüglich der Bekleidung der Kinder berichtet der Umgangsbegleiter, dass die Kinder nicht Wetterentsprechend angezogen werden. Allerdings gehört dieser Punkt eher zur seelischen Misshandlung als zur Vernachlässigung. Denn die Kinder werden wiederholt vom Vater und seiner Frau gezwungen kaputte Kleidung anziehen, nur wenn sie Umgang mit Mama haben. Zu den Indikatoren einer seelischen Misshandlung gehört auch, wenn die Kinder Angst haben Geschenke von Mama nach Hause zu bringen, weil diese weggeworfen werden, so der 3

4 Umgangsbegleiter. Durch den Verlust der Mutter und der radikalen Veränderung ihres familiären Umfeldes werden die Kinder so auffällig, dass sie eine psychotherapeutische Hilfe benötigen, die sie dann jahrelang in Anspruch nehmen werden. Aus den Schriftsätzen der jeweiligen Therapeutinnen ist zu entnehmen, dass die Mädchen unter massiven Ängsten, an Depressionen und an einer Anpassungsstörung leiden. Juli 2017 Hier zitiere ich auszugsweise die Einschätzung des zuständigen Jugendamtes (sinngemäß): Es fand ein Hausbesuch des Sozialdienstes beim KV statt. Mit beiden Kindern konnten jeweils alleine gesprochen werden. Beide Kinder sprachen von ihrer Mutter als Anastasia, Mama wurde für die Ehefrau des Vaters verwendet. Aus Seiten des Jugendamtes ist der Eindruck entstanden, dass der KV mit seiner Ehefrau einen festen Familienverbund bilden. Für die leibliche Mutter der Mädchen scheint dabei kein Platz zu sein. Oktober , Freitag ist der letzte gemeinsame Tag. Laut Umgangsbegleiter verlief dieser Tag problemlos. Laut privater Videoaufzeichnung war dieser Tag fröhlich, ausgelassen - einfach wunderschön. Danach sahen die Kinder ihre Mutter nicht mehr; und zwar bis Januar 2018 Einige Auszüge aus dem Bericht des zuständigen Jugendamtes an das Gericht (sinngemäß): Der Vater wirft der Mutter kontinuierlich gezeigte Unzuverlässigkeit vor. Die Umgänge mit der Mutter sollen kindeswohlgefährdend sein. Außerdem sollen die Kinder ihre Mutter nicht sehen wollen. Diese Einschätzung des Vaters können weder die Ergänzungspflegerin noch der Umgangsbegleiter noch der zuständige Sozialdienst teilen. (das JA stellt fest, dass alle Vorwürfe des Vaters haltlos 4

5 sind). Es wurde dem Vater deutlich erklärt, dass er verpflichtet ist alles im Rahmen des erzieherisch Möglichen zu tun, um auf den Umgang hinzuwirken. Es wurde mit dem Vater detailliert besprochen, wie dies pädagogisch umgesetzt werden könnte. Damit ist der Vater nicht einverstanden. Er will, dass die Kinder selber entscheiden, ob sie zum Umgang mit der Mutter gehen oder nicht. Der Vater versteht nicht, dass diese Entscheidung die Kinder überfordert und den Loyalitätskonflikt und die psychische Belastung drastisch verstärkt. (hier wird von der Seite des JA zugegeben, dass ausschließlich von dem Vater das Risiko einer Kindeswohlgefährdung ausgeht) Zusammengefasst kommt das Jugendamt zur Einschätzung, dass die derzeitige Umgangssituation für die Kinder hoch belastend ist und bei Fortführung das Risiko einer Kindeswohlgefährdung birgt. Eine Aussetzung des Umgangs sollte geprüft werden. Hier wird die russische staatenlose Mutter mit jüdischen Wurzeln und ihre Töchter Opfer von institutionellem Rassismus. Die Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Andrea Jung und Elisabeth Kosak verlagern wider besseres Wissen das Risiko eine Kindeswohlgefährdung auf die erziehungsfähige, wunderbare Mutter. Die Aussage die derzeitige Umgangssituation ist für die Kinder hoch belastend ist falsch und diskriminierend. Nur der Vater setzt die Kinder einer Gefahr aus, und zwar in seinem Haus. Nur dort sind die Kinder einer psychischen Gewalt ausgesetzt. Nur im väterlichen zuhause finden wiederkehrende Angriffe auf die Selbstsicherheit und das Selbstbewusstsein der Kinder statt. Um seine Ziele zu erreichen, werden die Kinder von dem Vater (auch nonverbal) bedroht, genötigt und eingeschüchtert. Mit der Mutter und den damit verbunden Umgängen hat es überhaupt nichts zu tun, denn laut Akte ist die Zeit mit der Mutter 5

6 und den Großeltern für die gesunde Entwicklung der Kinder äußerst fördernd ist. Institutioneller Rassismus liegt vor, wenn die Sachverständige Karin Wagner aus Greifenberg dem Gericht empfiehlt die Umgänge mit der russischen Mutter für eineinhalb Jahren auszusetzen, weil die Kinder im väterlichen Haus miterleben, wie ihre Mutter abgewertet und diskriminiert wird, wodurch die Kinder leiden. Die Kinder sollen zur Ruhe kommen. Oktober 2018 Richterin Jovana Prügel sieht diese perverse Empfehlung als kindeswohldienlich an. Die Mutter muss weg, und es wird alles besser. Die Tatsache, dass die Mutter seit Oktober 2017 keinen persönlichen Kontakt zu den Kindern mehr hatte, weil sie aus dem Leben der Kinder verdrängt wurde, die Kinder aber während dieser Zeit 2-mal die Woche psychologische Hilfe benötigen, da sie an Depressionen und einer Anpassungsstörung leiden; Zitat von der Kindertherapeutin Anita Fichtel-Schot: nach wie vor massive Ängste, vertuscht / unter den Teppich kehrt / unter den Tisch fallen lässt / irrelevant findet / und ignoriert die Kinderechteschänderin Richterin Jovana Prügel. Januar 2020 Ein Sprung in das laufende Umgangsverfahren, das im Januar 2020 beginnt und bis heute verschleppt wird, wahrscheinlich um die Entfremdung der Kinder in den Stein zu meißeln. Die Mutter macht sich große Sorgen um die psychische Verfassung der Kinder. Der Vater macht sich große Sorgen, dass die Mutter in der bevorstehenden Begutachtung Audioaufzeichnungen von den Kindern macht, weswegen er die Teilnahme an dem Gutachten verweigert. Daraufhin beginnt Richterin Jovana Prügel den Vater in seinen Forderungen überschwänglich zu befriedigen. Im Schreiben vom 6

7 teilt sie dem Rechtsanwalt des Vaters persönlich mit, dass sie gerade eben durch ein Beschluss Vorkehrungen getroffen hat, dass es im Rahmen der Begutachtung zu keinen Aufzeichnungen kommt. Beschluss: Der Sachverständigen wird aufgegeben, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen, um die Anfertigung von Bild-/Tonaufzeichnungen der betroffenen Kinder durch die Mutter während der Begutachtung zu unterbinden. Mögliche Maßnahmen sind insbesondere das Abnehmen von elektronischen Geräten für die Zeit der Begutachtung, das Abnehmen von Taschen/Jacken etc. für die Zeit der Begutachtung, das Wegschicken von Begleitpersonen vom Ort der Begutachtung, die körperliche Durchsuchung der Mutter nach elektronischen Geräten, das Unterzeichnen lassen einer entsprechenden Unterlassungserklärung. Institutionellen Rassismus liegt vor, wenn eine Familienrichterin die Gutachterin auffordert die Mutter körperlich zu durchsuchen, nachdem die Mutter sich ausgezogen hat. Die Kindesmutter kennt sich nicht aus, sie ist bereit diesen Eingriff in ihre Intimsphäre über sich ergehen zu lassen, denn sie will sich um die Kinder sorgen. Richterin Prügel begründet diese extreme und menschenverachtende Maßnahme damit, dass die Mutter der Kindesmutter, also die Großmutter der Kinder diverse Dokumente aus gerichtlichen Verfahren usw. im Internet veröffentlicht hat. Durch diese gerichtliche Entscheidung wird die russische Mutter nicht nur diskriminiert, sondern in Sippenhaft genommen. In dem o.g. Schreiben an den Rechtsanwalt des Vaters teilt Richterin Prügel mit, Auszug: Das Gericht verkennt nicht die Anhaltspunkte, die vorliegend gegen Umgänge angeführt werden können (Verhalten der Antragstellerin in Bezug auf die Veröffentlichungen der Großmutter ms, weitere und womöglich wieder stärkere Involvierung der Kinder in den Elternkonflikt) 7

8 Institutionellen Rassismus liegt vor, wenn einer russischen wunderbaren Mutter, die ihre Mutterrolle voll und ganz erfüllt, den Umgang mit ihren Töchtern weiterhin verwehrt bleibt, weil sie sich nicht deutlich genug von ihrer Mutter bzgl. Veröffentlichung distanziert hat; oder dass es ihr nicht gelingt ihre Mutter zur Löschung der Videos zu bewegen. Die Mutter und die Kinder werden für das Fehlverhalten der Großmutter in Sippenhaft genommen. Richterin Jovana Prügel ist Kinderrechteschänderin, weil sie die Nachweise/Beweise einer Gefährdung der kindlichen Psyche seitens der Frau des Vaters, die in dem u.g. Video jetzt veröffentlicht werden musste, ignorierte und sich damit an kinderschädigendem Verhalten beteiligt hat. In YouTube mit den Titeln: Entführung der Kinder einer osteuropäischen Mutter wie im Dritten Reich Der Schutz der kindlichen Psyche im Strafrecht, psychische Gewalt. Heimliche Gewalt von unheimlichem Ausmaß Die Ernte einer inkompetenten Richterin ist ein geschlossener Kreis: Der Vater und seine Frau regen sich massiv wegen der Veröffentlichung der Großmutter m.s. auf, wobei sie unfähig sind die Kinder vor ihren Gefühlswallungen zu schützen. Mein Name ist Tatjana Strekalina. Ich bin die Verfasserin dieses Schreibens und die Großmutter der betreffenden Kinder. Solange meine Enkelinnen weiterhin fern von der Mutter bleiben, werde ich meine Videos nicht löschen und noch mehr veröffentlichen. Dabei werde ich auf jede erdenkliche Weise bestrebt sein, meinen Enkelinnen Botschaften zu schicken, damit sie sich an ihre wunderbare Mama erinnern. Institutionellen Rassismus findet im Fall der Kindesmutter-Anastasija und ihre Töchter durch Auslegung unbestimmten Rechtsbegriffe wie 8

9 Kindeswohlgefährdung und Elternkonflikt diametral dem gesunden Menschen verstand und zur Schädigung der Kinder, statt. Anastasija wird nicht nur von ihrem Exehemann diskriminiert, ausgegrenzt und erniedrigt, sondern von den örtlichen Behörden. 9