Verwaltungsvorlage Nr. Sitzung Seite 0132/ Sch/04 1
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- Greta Gertrud Dunkle
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1 0132/ Sch/04 1 zuständig AB 41 - Schulen Datum Bearbeiter/in Frau Stadtverwaltungsrätin Kordula Mertens Status öffentlich Sichtvermerk Fachbereich/ Abteilung Dezernent Kämmerer Beratungsfolge Termin TOP Schul- und Sportausschuss Stadtrat Tagesordnungspunkt: Ganztagsoffensive NRW für die Sekundarstufe I - Programm "Geld oder Stelle", "1000-Schulen-Programm" und "Umwandlung Ganztagsschulen" - Beschlussvorschlag: Der Schulträger Stadt Werne stellt fristgerecht die erforderlichen Anträge für das Anne- Frank-Gymnasium, die Konrad-Adenauer-Realschule und die Schule am Windmühlenberg im Rahmen der Förderprogramme Geld oder Stelle bzw Schulen-Programm.
2 0132/ Sch/04 2 Sachverhalt: Gesetzliche Grundlagen Das Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen hat zwischenzeitlich Erlasse und Förderrichtlinien zur Ganztagsoffensive für die Sekundarstufe I in NRW (Ganztagsschulen, Pädagogische Übermittagbetreuung und Ganztagsangebote) vorgestellt: 1. Programm Geld oder Stelle 2. Programm 1000-Schulen-Programm 3. Programm Umwandlung in Ganztagsschulen Programm Geld oder Stelle Die Schulen können ab dem 01. Februar 2009 zur pädagogischen Betreuung und Aufsicht in der Mittagspause für alle Schüler/innen der Sekundarstufe I Lehrerstellenanteile oder Geld erhalten. An Tagen mit verpflichtendem Nachmittagsunterricht hat jede Schule der Sekundarstufe I eine Übermittagsbetreuung für Schüler/innen anzubieten. Darüber hinaus sind, wenn Bedarf besteht/entsteht, weitergehende ergänzende Ganztags-/Betreuungsangebote anzubieten. Bemessungsgrundlagen für dieses Programm: Ein von den Schulen nicht in Anspruch genommener Lehrerstellenanteil im Umfang von 0,1 Stellen entspricht einem Förderbetrag von Euro. Pro Schule werden pro Schuljahr aufgrund der Oktoberstatistik des Vorjahres zu Verfügung gestellt: - unter 300 Schüler/innen der Sekundarstufe I: bis zu Euro, bis 500 Schüler/innen der Sekundarstufe I: bis zu Euro, bis 700 Schüler/innen der Sekundarstufe I: bis zu Euro, und mehr Schüler/innen der Sekundarstufe I: bis zu Euro. Eigenanteile des jeweiligen Schulträgers (Stadt Werne) sind nicht erforderlich. Über die inhaltliche Einrichtung und Durchführung der Maßnahmen ist ein Beschluss der Schulkonferenz gem. 65 Abs. 2 Nr. 6 SchulG zu treffen. Klassenpflegschaften, Schulpflegschaft und Lehrerkonferenz werden im Vorfeld beteiligt. Anträge zu diesem Programm sind für das zweite Halbjahr des Schuljahres 2008/2009 (ab ) spätestens bis zum 31. Oktober 2008 zu stellen.
3 0132/ Sch/ Schulen-Programm Innerhalb dieses Programms können Räumlichkeiten und Ersteinrichtungen für Aufenthalts- und Verpflegungszwecke in Schulen der Sekundarstufe I, die im Juni 2008 noch keine Ganztagsschule sind gefördert werden. Es kann für jede Schule ein Landeszuschuss bis zu Euro gewährt werden (Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten). Der Eigenanteil des Schulträgers (Stadt Werne) ist mindestens in Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Der Eigenanteil kann nicht durch Elternbeiträge erbracht, aber aus Mitteln der Bildungs- /Schulpauschale gezahlt werden. Anträge zu diesem Programm sind bis zum einmaligen Antragstermin 30. November 2008 zu stellen. Anträge können bereits ab sofort gestellt werden. Ein gleichzeitiger Antrag auf vorzeitigem Maßnahmenbeginn ist sinnvoll. Räumlichkeiten, die mit diesen Zuwendungen geschaffen wurden, sind für die Dauer von 20 Jahren, die mit der Zuwendung angeschafften Gegenstände zur Ersteinrichtung für die Dauer von 10 Jahren nach Bewilligung für die Nutzung zu Schul- und Betreuungszwecken gebunden. Programm Umwandlung in Ganztagsschulen Es werden für die Jahre 2009 und 2010 zusätzliche Mittel zur Umwandlung von jeweils einer Realschule und eines Gymnasiums in jedem Kreis bzw. in jeder kreisfreien Stadt, beginnend mit den Klassen 5 zur Gebundenen Ganztagsschule (verpflichtender Nachmittagsunterricht) zur Verfügung gestellt. Der Ausbau wird nach 2010 bedarfsgerecht fortgesetzt. Die Erlasse/Förderrichtlinien und weitere Änderungen/Neufassungen/Ausführungen zu diesen Themen sind im Internet unter zu finden. Situation in Werne Barbaraschule An der Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Lernen, Barbaraschule, wurde seinerzeit zunächst die Offene Ganztagsschule (freiwilliges Angebot) eingerichtet. Aufgrund der möglichen frühzeitigen Antragstellung und der dann erfolgten Bewilligung ist die Barbaraschule zwischenzeitlich bereits in eine Gebundene Ganztagsschule (für alle Jahrgänge verpflichtendes pädagogisches Angebot bis in den Nachmittag) mit finanzieller Förderung umgewandelt worden.
4 0132/ Sch/04 4 Hauptschule am Windmühlenberg Eine Umwandlung der damaligen Marienschule am Windmühlenberg und der Fürstenhofschule an der Bahnhofstraße in einen Gebundenen Ganztagsbetrieb wurde für die Marienschule zum Schuljahr 2006/2007 durch die Schulkonferenz abgelehnt, für die Fürstenhofschule befürwortet und durch den Schulträger Stadt Werne entsprechend beantragt. Mit Schreiben vom lehnte die Bezirksregierung die Umwandlung der Fürstenhofschule aufgrund der Vielzahl der vorliegenden Anträge ab (230 Bewerbungen/80 Bewilligungen). Zeitgleich startete an der Marienschule eine Übermittagbetreuung mit einer Gruppe, ohne Mittagessen, in eigener Ausführung/Betreuung (ohne Drittträger). Die Nachfrage stieg, aber ein weiterer Antrag für die Finanzierung einer zweiten Gruppe konnte zunächst seitens der Bezirksregierung nicht bewilligt werden. Nach dem Zusammenschluss beider Schulen zur Hauptschule am Windmühlenberg konnten wieder zwei Gruppen gebildet werden. Aufgrund der erneuten Antragstellung wurden Mittel aus dem bisherigen Programm Dreizehn Plus in der Sekundarstufe I für beide Gruppen bewilligt. Derzeitiger Standort der Betreuung: Gebäude am Windmühlenberg. Die weitergehende Beantragung und die darauf erfolgte Bewilligung bezieht sich lt. Schreiben vom der Bezirksregierung Arnsberg für Schulen der Sekundarstufe I nur auf das erste Schulhalbjahr des Schuljahres 2008/2009. Für die Förderung der Schulen der Sekundarstufe I aus dem Programm Geld oder Stelle im 2. Schulhalbjahr des Schuljahres 2008/2009 ist bis zum 31. Oktober 2008 ein erneuter Antrag vorzulegen. Ein nahtloser Übergang vom Programm Dreizehn Plus zum Programm Geld oder Stelle wird sichergestellt. Oktoberstatistik 2007/2008 = 540 Schüler/innen Konrad-Adenauer-Realschule Seitens der Schulleitung der Realschule besteht die Absicht, ab dem Schuljahr 2009/2010 erstmalig eine freiwillige Übermittagbetreuung anzubieten. Es ist davon auszugehen, dass die Grundschüler/innen, die bereits in den Werner Grundschulen vom Angebot der dortigen Offenen Ganztagsschule bzw. der Übermittagbetreuung Gebrauch gemacht haben, auch nach dem Übergang zur weiterführenden Schule entsprechende Angebote nutzen möchten. Oktoberstatistik 2007/2008 = 635 Schüler/innen Anne-Frank-Gymnasium Auch für das Werner Gymnasium hat die Verkürzung der Abiturschuljahre Auswirkungen. Es müssen mehr Stunden in den Nachmittagsbereich gelegt werden. Dies führt dazu, dass entsprechende Pflichtstunden (7. Stunde usw.) über die Mittagszeit im neuen Stundenplan
5 0132/ Sch/04 5 angeboten werden müssen. Damit ist die Pflicht zum Angebot einer Übermittagbetreuung an Tagen mit Nachmittagsunterricht gegeben. Oktoberstatistik 2007/2008 = 607 Schüler/innen (Sek. I) Bereits kurz vor den Sommerferien 2008 fanden erste Gespräche mit den Schulleitungen des Anne-Frank-Gymnasiums, der Konrad-Adenauer-Realschule und der Schule am Windmühlenberg zu diesen Förderprogrammthemen statt. Auch in der ersten Woche nach den Ferien sind weitergehende Abstimmungen mit der Bezirksregierung und den Schulleitern/der Schulleiterin terminiert. Entsprechende konkretere Vorhaben/Gesprächsergebnisse für Werne werden kurzfristig zusammen gefasst, notwendige Finanzierungen werden dargestellt und den Ausschussmitgliedern rechtzeitig vor der Sitzung am zur Verfügung gestellt. Aufgrund der Kurzfristigkeit der Antragstermine ( und ) wird es notwendig werden, zunächst entsprechende Anträge zu stellen und erforderliche Beschlüsse der jeweiligen Schulkonferenzen (voraussichtliche Gründung und erster Sitzungstermin Mitte/Ende September 2008) und umfangreichere Unterlagen (Planskizzen usw.) nachzureichen. Weitere Erläuterungen werden in der Sitzung gegeben. Finanzielle Auswirkungen: Leistungen der Kommunen zur Einrichtung bzw. zum Betrieb von Ganztagsschulen, Übermittagsbetreuung und anderen schulischen Ganztags- und Betreuungsangeboten Zählen zu den pflichtigen Leistungen. Der Ausbau des Ganztages ist somit Gegenstand der gem. 80 SchulG und 7KJFöG miteinander abzustimmenden kommunalen Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung. Damit wird auch Kommunen mit Haushaltssicherungskonzept bzw. mit einer vorläufigen Haushaltsführung ( Nothaushalt ) die Möglichkeit eröffnet, sich an der Ganztagsoffensive zu beteiligen. Anne-Frank-Gymnasium: Konrad-Adenauer-Realschule: Hauptschule am Windmühlenberg:
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