Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung Nr. 1)

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1 Markierung beidseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung r. 1) Schmalstrichmarkierung (0,12 m breit, 1,00 m Länge, 1,00 m Lücke, Lage mittig zwischen den Verkehrsflächen) Parkstreifen Sicherheitstrennstreifen Schutzstreifen 2,00 m 0,75 m (0,50 m) 1,50 m (1,25 m) Fahrbahn >4,50 m Schutzstreifen 1,50 m (1,25 m) innerorts ( 30 km/h) bei ca Kfz/h im Fahrbahnquerschnitt in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei Fahrbahnbreiten von ca. 7,00-9,50 m (ohne Parkstreifen) zur Verdeutlichung sind an unübersichtlichen Stellen (Einmündungen, Grundstückszufahrten, Querungsstellen für Fußgänger, etc.) Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen vorzusehen, Furten an Einmündungen und Querungen sind zusätzlich rot einzufärben, im Zuge von Steigungs- und Gefällestrecken sowie in Kurvenbereichen ist eine Aufweitung der Schutzstreifen erforderlich (auf ca. 1,60-2,00 m) FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 18 ff., S. 22 f. Plan 8.1

2 Markierung einseitiger Schutzstreifen (innerorts) (Musterlösung r. 2) Parkstreifen 2,00 m Fahrbahn >4,50 m Schutzstreifen 1,50 m (1,25 m) Schmalstrichmarkierung (0,12 m breit, 1,00 m Länge, 1,00 m Lücke, Lage mittig zwischen den Verkehrsflächen) innerorts ( 30 km/h) bei Kfz-Verkehrsstärken von ca Kfz/h im Fahrbahnquerschnitt in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei Fahrbahnbreiten von ca. 5,75-7,50 m (ohne Parkstreifen) in Abhängigkeit von den Randbedingungen bei der Wahl der Straßenseite sind Topografie, Parken im Seitenraum und Anzahl der Einmündungen/Zufahrten entscheidend (Schutzstreifen eher in aufwärtiger Richtung und/oder bei großer Anzahl Zufahrten), einseitige Schutzstreifen können unter bestimmten Voraussetzungen auch alternierend angelegt werden, im Zuge von Steigungs- und Gefällestrecken sowie in Kurvenbereichen ist eine Aufweitung des Schutzstreifens erforderlich (auf ca. 1,60-2,00 m) Plan 8.2 FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 18 ff., S. 22 f.

3 Markierung beidseitiger Radfahrstreifen (innerorts) (Musterlösung r. 3) Parkstreifen Sicherheitstrennstreifen Radfahrstreifen Breitstrichmarkierung (0,25 m, Lage innerhalb des Radfahrstreifens) 2,00 m 0,75 m (0,50 m) >1,85 m Fahrbahn >5,50 m Radfahrstreifen >1,85 m innerorts ( 30 km/h) bei Kfz-Verkehrsstärken von ca Kfz/h im Fahrbahnquerschnitt in Abhängigkeit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit und bei Fahrbahnbreiten von ca. 9,20-11,00 m (ohne Parkstreifen) zur Verdeutlichung sind an unübersichtlichen Stellen (Einmündungen, Grundstückszufahrten, Querungsstellen für Fußgänger, etc.) Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen vorzusehen, Furten an Einmündungen und Querungen sind zusätzlich rot einzufärben FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 18 ff., S 23 f. Plan 8.3

4 Anlage beidseitiger Radwege (innerorts) (Musterlösung r. 4) Radweg Sicherheitstrennstreifen Parkstreifen >2,50 m 2,00 m (1,60 m) >0,75 m 2,00 m Fahrbahn Sicherheitstrennstreifen Radweg >0,50 m 2,00 m (1,60 m) Aufpflasterung >2,50 m Breitstrichmarkierung (0,25 m breit, 0,50 m Länge, 0,25 m Lücke) innerorts ( 30 km/h) bei Kfz-Verkehrsstärken von ca. > Kfz/h im Fahrbahnquerschnitt in Abhängigkeit von der zulässigen Höchstgeschwindigkeit zur Verdeutlichung sind an unübersichtlichen Stellen (Einmündungen, Grundstückszufahrten, Querungsstellen für Fußgänger, etc.) Fahrradpiktogramme mit Richtungspfeilen vorzusehen, Furten an Einmündungen und Querungen sind zusätzlich rot einzufärben FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 18 ff., S 24 f. Plan 8.4

5 Anlage einer Mittelinsel am Ortseingang Radverkehr ortsauswärts quert die Fahrbahn über eine Mittelinsel (Musterlösung r. 5a) ca. 10 m > 3,50 m im Ortseingangsbereich beim Übergang von der Fahrbahn (innerorts) auf einen linksseitig geführten Zweirichtungsradweg (außerorts) bei hohen Kfz-Verkehrsstärken, ungünstigen Sichtverhältnissen und/oder ausreichendem Platzangebot die Mittelinsel ermöglicht ein Queren in zwei Etappen, durch die Mittelinsel wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsdämpfung erzielt, die zum Schutz des innerörtlichen Radverkehrs dient FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 74 Plan 8.5a

6 Anlage einer Mittelinsel am Ortseingang Radverkehr ortseinswärts quert die Fahrbahn über eine Mittelinsel (Musterlösung r. 5b) > 3,50 m ca. 10 m im Ortseingangsbereich beim Übergang von einem linkseitig geführten Zweirichtungsradweg (außerorts) auf die Fahrbahn (innerorts) bei hohen Kfz-Verkehrsstärken, ungünstigen Sichtverhältnissen und/oder ausreichendem Platzangebot die Mittelinsel ermöglicht ein Queren in zwei Etappen, durch die Mittelinsel wird zusätzlich eine Geschwindigkeitsdämpfung erzielt, die zum Schutz des innerörtlichen Radverkehrs dient FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 74 Plan 8.5b

7 Anlage einer Mittelinsel am Ortseingang, Radverkehr ortsauswärts quert im Schatten einer Mittelinsel (Musterlösung r. 6) ca. 3,25 m Schutzstreifen 1,75 m 2,50 m > 5,00 m > 1,60 m ca. 3,25 m Schutzstreifen im Ortseingangsbereich beim Übergang zwischen der Fahrbahn (innerorts) und einseitigem Zweirichtungsradweg (außerorts) bei hohen Kfz-Verkehrsstärken und/oder mangelndem Platzangebot Quelle: die Aufstellfläche ermöglicht ein Queren in zwei Etappen, die Breite der Fahrspur im Querungsbereich ist möglichst gering zu wählen, um dort ein kritischen Überholen des Radverkehrs zu verhindern Querungsstellen für den Radverkehr, Fachbroschüre der AGFS, S.45 Plan 8.6

8 Anlage einer Einengung/Markierung am Ortseingang Radverkehr ortsauswärts quert die Fahrbahn (Musterlösung r. 7a) 2,50 m ca. 5,50 m > 1,75 m > 2,50 m 2,50 m im Ortseingangsbereich beim Übergang zwischen der Fahrbahn (innerorts) auf einen linksseitig geführten Zweirichtungsradweg bei geringen Kfz-Verkehrsstärken, günstigen Sichtverhältnissen und/oder nicht ausreichendem Platzangebot FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 74 Plan 8.7a

9 Anlage einer Einengung/Markierung am Ortseingang Radverkehr ortseinwärts quert die Fahrbahn (Musterlösung r. 7b) > 2,50 m > 1,75 m 2,50 m > 5,50 m im Ortseingangsbereich beim Übergang von einem linksseitig geführten Zweirichtungsradweg (außerorts) auf die Fahrbahn (innerorts) bei geringen Kfz-Verkehrsstärken, günstigen Sichtverhältnissen und/oder nicht ausreichendem Platzangebot FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 74 Plan 8.7b

10 Anlage eines einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges mit bevorrechtigt geführtem Zweirichtungsradverkehr (außerorts) (Musterlösung r. 8) 4,00 m (Maximalwert) Gemeinsamer Geh- und Radweg 2,50 m * * bei Radfernwegen 3,50 m außerorts im Zuge bevorrechtigter Straßen bei Kfz-Verkehrsstärken von < Kfz/24 h im Fahrbahnquerschnitt der zu querenden Einmündung ist der Radverkehr bevorrechtigt über eine Furt zu führen zur Verdeutlichung ist die Furt rot zu färben und mit Fahrradpiktogrammen und Richtungspfeilen zu versehen, die Furten sollten möglichst nur 2,00 m, nicht weiter als 4,00 m, vom Rand der übergeordneten Straße abgesetzt werden FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 66 ff. FGSV Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), Ausgabe 2012, S. 20, S. 79 f. Plan 8.8

11 Anlage eines einseitigen gemeinsamen Geh- und Radweges mit wartepflichtig geführtem Zweirichtungsradverkehr (außerorts) (Musterlösung r. 9) >1,75 m Gemeinsamer Gehund Radweg 2,50 m * * bei Radfernwegen 3,50 m außerorts bei Kfz-Verkehrsstärken von Kfz/24 h im Fahrbahnquerschnitt der zu querenden Einmündung ist in der Regel keine Bevorrechtigung des Radverkehrs erforderlich der Radverkehr wird abgesetzt von der Fahrbahn (in der Regel mind. 6,00 m entfernt) über die Einmündung geführt, zur Verdeutlichung der Wartepflicht sind in beiden Fahrtrichtungen Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren (StVO Zeichen 205) vorzusehen FGSV Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA), Ausgabe 2010, S. 66 ff. FGSV Richtlinien für die Anlage von Landstraßen (RAL), Ausgabe 2012, S. 20, S. 79 f. Plan 8.9

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