Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude
|
|
- Kai Kruse
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Aktuelle EU-Gebäude-Richtlinie 2010 Auf dem Weg zum energieneutralen Gebäude Dr.-Ing. Dagmar Bayer Regierung von Oberbayern, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau
2 Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel Wirtschaft / Arbeitsplätze Bezahlbarkeit Energie Sicherung der Energieversorgung
3 : EU Energie- und Umweltziele bis % Treibhausgase -20% Energieverbrauch +20% Erneuerbare Energien
4 Energieverbrauch in Deutschland Anteil der Gebäudehülle und der Technik (private Haushalte) Industrie Handel Private Haushalte Verkehr Beleuchtung 2% Wärmeerzeugung 80% Warmwasser 10% elektrische Geräte 8%
5 Möglichkeiten Energieverbrauch der Gebäude zu reduzieren Finanzielle Anreize Steuerliche Anreize Neue Technologien Neue Produkte Rechtliche Rahmenbedingungen
6 Möglichkeiten Energieverbrauch der Gebäude zu reduzieren Finanzielle Anreize Steuerliche Anreize Neue Technologien Neue Produkte Rechtliche Rahmenbedingungen EU-Gebäude-Richtlinie
7 EU-Gebäuderichtlinie Dezember 2002 Ziel: Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden - Festlegung von Energiebedarfsgrenzwerten für Neubauten und für umfassend renovierte Gebäude (ab 1000 m² Gesamtnutzfläche) - Energieausweise - regelmäßige Überprüfung der Effizienz von Wärme- und Kälteerzeugern Auswirkungen: EnEV 2009
8 Neufassung der EU-Gebäuderichtlinie Am 8. Juli 2010 in Kraft getreten Ziel: weitere Verbesserung der Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Auswirkungen: z.b. Änderung der EnEV
9 Grundprinzipien der Novellierung Kontinuität Beibehaltung wesentlicher Elemente Rahmencharakter Form der Umsetzung ist weiterhin Mitgliedstaaten überlassen Wirtschaftlichkeitsgebot Erstmals auf EU-Ebene in Richtlinie eingeführt
10 Wesentliche Neuerungen Begriffsbestimmungen Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz Gebäudetechnische Systeme Neubau Bestand Energieausweise Inspektionspflichten für Heizungs- und Klimaanlagen
11 Begriffsbestimmungen Neue Begriffsbestimmungen Primärenergie, Gebäudehülle, Größere Renovierungen, Deutlichere Begriffsbestimmungen Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes 2002: Die Energiemenge, die tatsächlich verbraucht oder veranschlagt wird, um den unterschiedlichen Erfordernissen im Rahmen der Standardnutzung des Gebäudes (u. a. etwa Heizung, Warmwasserbereitung, Kühlung, Lüftung und Beleuchtung) gerecht zu werden. Diese Energiemenge ist durch einen oder mehrere numerische Indikatoren darzustellen, die unter Berücksichtigung von Wärmedämmung, technischen Merkmalen und Installationskennwerten, Bauart und Lage in Bezug auf klimatische Aspekte, Sonnenexposition und Einwirkung der benachbarten Strukturen, Eigenenergieerzeugung und anderer Faktoren, einschließlich Innenraumklima, die den Energiebedarf beeinflussen, berechnet wurden 2010: Die berechnete oder gemessene Energiemenge, die benötigt wird, um den Energiebedarf im Rahmen der üblichen Nutzung des Gebäudes (u. a. Heizung, Kühlung, Lüftung, Warmwasser und Beleuchtung) zu decken
12 Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz Mitgliedstaaten legen Mindestanforderungen fest, die auf nationaler Ebene verabschiedet werden und regelmäßig (min. alle 5 Jahre) überprüft werden Einführung einer Vergleichsmethode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus für Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (bis 30. Juni 2011 sollte die Kommission einen Rahmen für die Vergleichsmethode erstellen) Definition Kostenoptimales Niveau : Das Gesamtenergieeffizienzniveau, das während der geschätzten wirtschaftlichen Lebensdauer mit den niedrigsten Kosten verbunden ist.
13 Kostenoptimales Niveau für Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz Gesamtenergieeffizienz Wirtschaftliche Aspekte Methode zur Festlegung der Mindestanforderungen Vergleichsmethode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus Keine Mindestanforderungen an die Gesamtenergieeffizienz, die über die geschätzte wirtschaftliche Lebensdauer nicht kosteneffizient sind!
14 Methode zur Festlegung der Mindestanforderungen Unterscheidung Neubau und Bestand, Unterscheidung Gebäudekategorien, Keine Anwendung z.b. bei Denkmälern, Berücksichtigung von Aspekten, wie thermischen Eigenschaften, Sonnenexposition, usw. Darstellung durch Energiebedarf für Heizung und Kühlung und durch Wärmebedarf für Warmwasser, Bestimmung anhand berechneter oder verbrauchter Energiemenge
15 Vergleichsmethode zur Berechnung des kostenoptimalen Niveaus Delegierte Verordnung vom 16. Januar 2012 nationale Mindestanforderungen nicht mehr als 15 % unter den kostenoptimalen Ergebnissen kann bestimmte architektonische und technische Lösungen behindern Verfahren: 1. Erstellung von Referenzgebäuden für Gebäudekategorien (Neubau + Bestand) 2. Ermittlung verschiedener Varianten von Energieeffizienzmaßnahmen 3. Berechnung des resultierenden Primärenergiebedarfs 4. Berechnung der Gesamtkosten (gesamter Lebenszyklus) 5. Sensitivitätsanalyse der wichtigsten Parameter der Berechnung 6. Ermittlung des kostenoptimalen Energieeffizienzniveaus für jedes Referenzgebäude/ Ermittlung von Durchschnittswerten 7. Vergleich mit den geltenden Anforderungen
16 Mindestanforderungen für gebäudetechnische Systeme Mitgliedsstaaten legen Mindestanforderungen für gebäudetechnische Systeme fest, die in bestehenden Gebäuden eingebaut werden Für Neubauten optional Gilt für folgende gebäudetechnischen Systeme: Heizungsanlagen, Warmwasseranlagen, Klimaanlagen, Große Lüftungsanlagen, Kombinationen dieser Anlagen
17 Neubau Einhaltung der Mindestanforderungen Verpflichtung zur Prüfung alternativer Energiesysteme auch für Gebäude unter 1000 m² Gesamtnutzfläche vor Baubeginn Dokumentation der Überprüfung Niedrigstenergiegebäude: ab von Behörden als Eigentümer genutzte Neubauten ab alle Neubauten Definition Niedrigstenergiegebäude : Gebäude mit sehr hoher Gesamtenergieeffizienz der fast bei Null liegende Energiebedarf soll zum größten Teil durch Energie aus erneuerbaren Quellen gedeckt werden
18 Bestand Einhaltung der Mindestanforderungen bei einer größeren Renovierung auch unter 1000 m² Gesamtnutzfläche allerdings unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit Verpflichtung zur Prüfung alternativer Energiesysteme bei einer größeren Renovierung allerdings auch hier unter dem Vorbehalt der Wirtschaftlichkeit Festlegung von Zielen und Anreizen für den Umbau von Bestandsgebäuden zu Niedrigstenergiegebäuden Definition größere Renovierung : Gesamtkosten der Renovierung übersteigen 25% des Gebäudewerts mehr als 25 % der Oberfläche der Gebäudehülle werden renoviert
19 Strengere Anforderungen an Energieausweise Inhalt: Gesamtenergieeffizienz und Referenzwerte (Mindestanforderungen) technisch realisierbare Empfehlungen für kostenoptimale und kosteneffiziente Verbesserungen der Gesamteffizienz Vorreiterrolle von Behörden die Empfehlungen umzusetzen Ausstellungspflicht für Gebäude und Gebäudeteile, die gebaut, verkauft oder an neuen Mieter vermietet werden (Vorlage bzw. Aushändigung) von Behörden genutzten Gebäuden mit starkem Publikumsverkehr mit mehr als 500 m² Gesamtnutzfläche (ab Juli 2015 ab 250 m² Nutzfläche) Aushang in öffentlichen Gebäude mit starkem Publikumsverkehr mit mehr als 500 m² Gesamtnutzfläche (ab Juli 2015 ab 250 m² Nutzfläche) Gültigkeitsdauer 10 Jahre Indikator der Gesamtenergieeffizienz beim Verkaufs- / Vermietungsanzeigen
20 Inspektionspflichten für Heizungs- und Klimaanlagen Pflicht zur regelmäßigen Überprüfung von Heizungsund Klimaanlagen Heizungsanlagen: Nennleistung > 20kW: Mitgliedstaat bestimmt Intervalle Nennleistung > 100 kw: min. alle 2 Jahre Klimaanlagen: Nennleistung > 12 kw: Mitgliedstaat bestimmt Intervalle Nach jeder Inspektion ist ein Prüfbericht (Ergebnisse + Empfehlungen für kosteneffiziente Verbesserungen der Energieeffizienz) zu erstellen. Bericht muss Eigentümer und Mieter ausgehändigt werden
21 Übergangsregelungen Nationale Anpassung (EnEV) bis 9. Juli 2012 Anwendung der Vorschriften ab dem 9. Januar bzw. 9. Juli 2013
22
Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Neufassung der EU-Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Dr.-Ing. Dagmar Bayer, Projektgruppe Sonderaufgaben Städtebau Vielfache Gründe der EU zum Handeln Klimawandel Wirtschaft / Arbeitsplätze
MehrDie neue Energieeffizienzrichtlinie
Die neue Energieeffizienzrichtlinie und ihre Auswirkungen auf die österreichischen Bauvorschriften Dr. Rainer Mikulits Österreichisches Institut für Bautechnik Fachveranstaltung Schritte in die Zukunft,
MehrBuilding Directive. Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Building Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden DI Wolfgang Jilek Energiebeauftragter des Landes Steiermark Motivation Steuerung
MehrAktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis. Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer
Aktuelle Neuerungen im österreichischen Energieausweis Dipl. Ing. Dr. Peter Holzer Neue Richtlinien EPBD Richtlinie 2010/31/EU des europ. Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
MehrNeufassung der EU-Richtlinie. auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen
Neufassung der EU-Richtlinie auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen Oktober 2010 Folie 1 Neufassung EU RL Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Inkrafttreten mit Juli 2010 Umsetzung
MehrDer Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung Artikel I
Der Landtag von Niederösterreich hat am beschlossen: Änderung der NÖ Bauordnung 1996 Artikel I Die NÖ Bauordnung 1996, LGBl. 8200, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Bezeichnung
MehrNovellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV)
Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) Dr.-Ing. Dirk Gust Referat Energietechnik, Energieeffizienz, Erneuerbare Energien Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung Rheinland-Pfalz
MehrFKT Fachtagung Lünen EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden. Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW
FKT Fachtagung Lünen - 28.2.2008 EnEV 2007 und Energieausweise in Nichtwohngebäuden Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Weiterbildungen - Gebäudeenergieberatung
Mehrvom 23. Mai 2007 Dem nachstehenden vom Landtag gefassten Beschluss erteile Ich Meine Zustimmung: Art. 1 Gegenstand und Zweck
701.1 Liechtensteinisches Landesgesetzblatt Jahrgang 2007 Nr. 190 ausgegeben am 27. Juli 2007 Gesetz vom 23. Mai 2007 betreffend den Ausweis über die Gesamtenergie- effizienz von Gebäuden (Energieausweisgesetz,
MehrEnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz
Fortbildung im MBV Energieeffizienz von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetz 05. Oktober 2010 Dipl.-Ing. Architekt Michael Scharf, Öko-Zentrum NRW Einführung Leistungsprofil Ingenieurleistungen
MehrDie EU-Gebäuderichtlinie
Die EU-Gebäuderichtlinie Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Gerhard Lang, E.V.A. lang@eva.ac.at Energiegespräche, 10. Juni 2003 Eine neue EU-Richtlinie: Warum?! EU-Staaten müssen Energieeinsparung
MehrGebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien
Gebäudestandards und zukünftige Mindestanforderungen vor dem Hintergrund Europäischer Richtlinien DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie
Mehrauf dem Weg zu energieeffizientem Bauen
Neufassung der EU-Richtlinie auf dem Weg zu energieeffizientem Bauen Oktober 2010 Folie 1 Neufassung EU RL Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Inkrafttreten mit Juli 2010 Umsetzung
MehrEnergieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven. DI Dr. Bettina Bergauer-Culver
Energieeffizienz und Qualitätsnormen im Wohnbau Status Quo und Perspektiven DI Dr. Bettina Bergauer-Culver Inhalt 1. Energieverbrauch in Gebäuden in Österreich 2. Umsetzung der EU-Gebäuderichtlinie a.
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2017 1 Hauptnutzung / Adresse teil Baujahr 2007 Baujahr Wärmeerzeuger 2007 Baujahr Klimaanlage 2007 Nettogrundfläche 9.051,6 Anlass der Ausstellung des Energiasuweises Bürogebäude Bockenheimer
Mehr- Dokument. Nationalen Plan
- Dokument zur Definition des Niedrigstenergiegebäudes und zur Festlegung von Zwischenzielen in einem Nationalen Plan gemäß Artikel 9 (3) zu 2010/31/EU 28. März 2014 Inhaltsverzeichnis 1 VORBEMERKUNGEN...
MehrEnergieeinsparverordnung aktueller Planungsstand
Energieeinsparverordnung 2012 - aktueller Planungsstand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung Erneuerbarer Energien im
MehrEnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem
EnEV 2016 Verschärfung der Anforderungen ab dem 01.01.2016 Dipl.-Ing. (FH) Thomas Dörflinger 2016 Übersicht der Themen Politische Rahmenbedingungen Die Energieeinsparverordnung 2016 Berechnungsbeispiele
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 12.08.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude mit Vollklimaanlage Lange Laube 7, 30159 Hannover Gebäudeteil Baujahr Gebäude Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage
MehrTitel Niedrigstenergiegebäude Entwicklung eines Standards und einer Berechnungsmethode für die Gebäudeenergieeffizienz
Kurzbericht Titel Niedrigstenergiegebäude Entwicklung eines Standards und einer Berechnungsmethode für die Gebäudeenergieeffizienz Anlass / Ausgangslage Die Europäische Union hat 2010 die Richtlinie 2010/31/EU
MehrDie Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) im Alt- und Neubau architektur & energie d60 münchen / ebersberg Manfred Giglinger Fachplaner TGA u. Energieberater Natalie Neuhausen Dipl.-Ing. Univ. Architektin, Energieberaterin
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: Aushang Sonderzone(n) teil Baujahr foto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Primärenergiebedarf Gesamtenergieeffizienz Aufteilung Energiebedarf Kühlung einschl.
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) vom 1 Gültig bis: Registriernummer 2 (oder: Registriernummer wurde beantragt am... ) 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 11.03.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Institut für Lehre und Forschung J.-Burckhardt-Str. 35, 78464 Konstanz Gebäude
MehrDie geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis
Die geplante EnEV 2012 Wesentliche Änderungen und Konsequenzen für die Baupraxis von RA Johannes Bohl Fachanwalt für Verwaltungsrecht 05.10.2012 BDB Bamberg Gliederung Rechtsgrundlage für den Erlass der
MehrNeuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014
46. Jahrestagung der Arbeitsgemeinschaft der Technischen Abteilungen (ATA) an wissenschaftlichen Hochschulen Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014 ATA-Tagung 2014 in Saarbrücken Ralf-Dieter
MehrVorgaben der Energieeinsparverordnung ab Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH
Vorgaben der Energieeinsparverordnung ab 2016 Jan Karwatzki Öko-Zentrum NRW GmbH Entwicklung von Vorgaben Quelle: Vortrag Erhorn, 20.01.2015 EU-Richtlinie (EPBD) EU-Richtlinie (EPBD) Was ist ein Niedrigstenergiegebäude?
Mehr27. Juni EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien. Hettich Forum, Kirchlengern
EnEV 2013 Heutige und zukünftige Anforderungen an Betreiber und Industrieimmobilien 27. Juni 2012 Hettich Forum, Kirchlengern Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld EnEV 2013 Heutige
MehrDie Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten
Die Zukunft beginnt bereits morgen Ausblick auf den Niedrigstenergiegebäudestandard für Neubauten Hamburger Fachforum 2016 Dipl.-Ing. Isabel Ahlke Referentin II 2 im BBR +49 (0) 228-99-401-2726 Isabel.ahlke@bbr.bund.de
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
L 81/18 Amtsblatt der Europäischen Union 21.3.2012 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN LEGIERTE VERORDNUNG (EU) Nr. 244/2012 R KOMMISSION vom 16. Januar 2012 zur Ergänzung der Richtlinie
MehrAspekte aus Sicht der Verwendung von Holz
Energieeinsparverordnung (EnEV) und Energieausweis Aspekte aus Sicht der Verwendung von Holz Die Energieeinsparverordnung (EnEV) - was ist das eigentlich? Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und
MehrKleine Einführung in die ENEV Dipl.Ing. Architektin Claudia Gehse- Dezernat VI.3- Bauen und Liegenschaften
Kleine Einführung in die ENEV 2014 Das größte Einsparpotential privater Haushalte in Deutschland liegt beim Heizenergieverbrauch. Energieverbrauch im Haushalt 80 % für das Heizen 10 % für die Versorgung
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 27.09.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gewerbeobjekt - Laden - Büros u.a. Am Wehrhahn 50, 40211 Düsseldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1992 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger
MehrGebäuderichtlinie Neufassung
Gebäuderichtlinie Neufassung Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Regierungsrat Ing. Ernst Krause RL 2002/91/EG Richtlinie
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 26.06.2019 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Itterpark 5/7, 0721 Hilden Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1991 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1991 Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche.76
MehrCEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand
CEB Die Sanierungsfahrpläne für die energetische Gebäudesanierung Der Sanierungsfahrplan des Bundes Aufgabenstellung und aktueller Stand Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten
MehrMR Peter Rathert. Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten im Bereich Energie und Bauen im BMUB
Gebäude im Zentrum der Energieeffizienz Wie es mit der Gebäudeenergieeffizienz in der Bundespolitik konkret weitergeht EnEV 2016, Effizienzstrategie, Sanierungsfahrplan und Co Leiter des Referates Gebäude-
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 7.1.217 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Speisegaststätte/Restaurant Musterweg 15, 12345 Musterstadt Gaststätte im Wohn-
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 9.3.22 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Mensa Theodor-Körner-Str. Recklinghausen Recklinghausen Mensa, Theodor-Heuss-Gymnasium
MehrGesetze und Verordnungen
Gesetze und Verordnungen Die Regierung der Bundesrepublik Deutschland legt großen Wert auf Klimaschutz und Energieeinsparung. Deshalb ist der Einsatz von Erneuerbaren Energien im Bestand und im Neubau
Mehr. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet.
Mitte Oktober hat der Bundesrat. der EnEV 2014 zugestimmt. Das Bundeskabinett hat die Verordnung verabschiedet. Mit der Verkündung der Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung im Bundesgesetzblatt
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig : 14.09.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude Arnulfstraße 59, 80335 München Gebäudeteil Baujahr Gebäude 2010 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 2010 Baujahr Klimaanlage 2010
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.09.2018 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Kindertagesstätten, 85276 Pfaffenhofen-Radlhöfe Gesamtgebäude
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 0.09.209 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Büros, Läden / DIN 899-0 Knesebeckstraße 9-6, 079 Berlin Gebäudeteil Baujahr Gebäude 94 Gebäudefoto (freiwillig)
MehrSpielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität
Spielraum für die Novellierung von EnEG & EnEV vor dem Hintergrund von Wirtschaftlichkeit und Kostenoptimalität Die Vorgaben der Bundesregierung Integriertes Energie- und Klimaschutzprogramm (IEKP) vom
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 2.04.202 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche - Sachsenstrasse 6-8,
MehrENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV Hinweise für die Praxis
ENERGIEEINSPAR- VERORDNUNG EnEV 2014 Hinweise für die Praxis Mai 2014 Herausgeber: Zentralverband des Deutschen Baugewerbes e. V. Kronenstraße 55 58 10117 Berlin Telefon 030 20314-0 Telefax 030 20314-419
MehrNearly Zero Energy Buildings bis 2020
Nearly Zero Energy Buildings bis 2020 Dipl.-Ing. Dr. techn. Donau-Universität Krems Department für Bauen und Umwelt Foto:Irishbuilding magazine Inhalte Hintergrund / Problemstellung Warum brauchen wir
MehrUnd sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen
Und sind sie nicht willig wie EnEV und KfW den Markt bewegen 22. September 2011 Kreishaus Herford Ernst Merkschien Ingenieurbüro für Energieberatung Bielefeld Das Integrierte Energie- und Klimaprogramm
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 13.03.2018 1 Gebäude Hauptnutzung/ Gebäudekategorie Adresse Am Blankenwasser, 41460 Neuss Gebäudeteil Baujahr
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig bis: 0.09.00 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gewerbeimmobilie Waldecker Str. 6-656 Mörfelden - Walldorf Gebäudeteil Baujahr Gebäude 997 Gebäudefoto
MehrDeutscher Energieausweis für Hauptquartier der Europäischen Kommission feierlich übergeben
EnEV-online Medien-Service für Redaktionen Institut für Energie-Effiziente Architektur mit Internet-Medien Melita Tuschinski, Dipl.-Ing.UT, Freie Architektin, Stuttgart Internet: http://medien.enev-online.de
MehrBürogebäude, nur beheizt (Hauptnutzung) Rablstraße u. Franziskanerstr München. Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 1 17.07.2019 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Bürogebäude, nur beheizt (Hauptnutzung) Rablstraße 24-26 u.
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 0.06.09 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger Baujahr Klimaanlage Nettogrundfläche Bürogebäude, temperiert, mech. belüftet Eschborner Landstraße 4-50
MehrAm Wissenschaftspark 25 / 27 Am Wissenschaftspark 25 / Trier. Modernisierung (Änderung/Erweiterung)
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 1 15.09.2018 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 54290 Trier 25 / 27 Gebäudefoto (freiwillig) 1933 2003 Baujahr
MehrBuilding Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
Building Directive Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden DI Wolfgang Jilek Energiebeauftragter des Landes Steiermark Motivation Steuerung
MehrInhalte. Aktuelles aus Technik und Normung & Inspektion von Wärmepumpen. Normen - Einführung. Normenarbeit der Wärmepumpe Austria
Inhalte Aktuelles aus Technik und Normung & Inspektion von Wärmepumpen Normen - Einführung Normenarbeit der Wärmepumpe Austria Aktuelles Normenvorhaben H-7510-7 Kurzumriss Energy Label 2 von 25 Normen
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 5.09.08 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse - Gartenstraße, 0 Kiel Gebäudeteil Baujahr Gebäude 970 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 98 Baujahr Klimaanlage 98 Nettogrundfläche 5 m² Anlass
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
ENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude Gültig bis: 16.04.2024 1 Hauptnutzung / Straße Mattentwiete 6 PLZ Ort 20457 Hamburg teil Baujahr ganzes 1955 (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 2003 Baujahr Klimaanlage
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.4.224 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1967 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 24 Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche 2) 7.933 m² Erneuerbare
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig :.7.9 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Schulgebäude - Bauteil A (Neubau) und Bauteil B (Bestand) Gebeschusstraße 5 6599 Frankfurt am Main/Höchst
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
gemäß den 6 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV) Gültig : 9.09.09 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Einkaufszentrum, Kino / DIN 8599-0 Theresienhöhe, 5054 Hürth Gebäudeteil Baujahr Gebäude 977 Gebäudefoto (freiwillig)
MehrEnEV 2009 im Gebäudebestand
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com EnEV 2009 im Gebäudebestand Liebe Besucherinnen und Besucher unserer
MehrBeuth Verlag GmbH Energieversorgung online Paket Bilanzierung und Effizienz Stand:
DIN 4108-2 2013-02 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz DIN 4108-3 2014-11 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden - Teil 3: Klimabedingter
MehrVon der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung. Ein informativer Überblick
Von der EU Gebäuderichtlinie zur NÖ Gebäudeenergieeffizienzverordnung Ein informativer Überblick Reinhold KUNZE Allgemeines EG Richtlinie über die GesamtEnergieEffizienz von Gebäuden EPBD Energy Performance
MehrHINDELANGERBAUFACHKONGRESS
HINDELANGERBAUFACHKONGRESS Energiepass Chance für Veränderung oder Bürokratie? Univ.-Prof. Dr.-Ing. Gerd Hauser Aufgabe des Energiepasses Die allgemeinverständliche energetische Kennzeichnung von Gebäuden
MehrOrdnungsrechtlicher Rahmen Perspektiven der Bundesregierung
Bundesländerworkshop Ordnungsrechtlicher Rahmen Perspektiven der Bundesregierung Leiter des Referates Gebäude- und Anlagentechnik, technische Angelegenheiten des energiesparenden Bauens und der Nutzung
Mehr1.1 Gesamtinhaltsverzeichnis
Seite 1 1.1 1.1 1 Service und Verzeichnisse Expertenservice Energieportal 1.1 1.2 Herausgeber und Autoren 1.3 Stichwortverzeichnis 1.4 Literaturverzeichnis 1.5 Lizenzvereinbarung 2 Die aktuelle EnEV 2.1
MehrENERGIEAUSWEIS für Wohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 19.06.2018 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Mehrfamilienhaus Kasseler Str. 28, 04155 Leipzig Gebäudeteil - Baujahr Gebäude 1891 Baujahr Heizung 2002 Anzahl Wohnungen 7 Gebäudenutzfläche (AN) 518,51
MehrPASS. Energiepass. Wohngebäude GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS. Energie am grénge Beräich
PASS Energiepass Wohngebäude Energie am grénge Beräich GESTION DE L ENERGIE CONSEIL EN ENERGIE FORMATIONS PASS Energiepass 3 Was ist der Energiepass? Der Energiepass ist ein Gütesiegel für die Energieeffizienz
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 2.03.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Bürogebäude 81669 München 1970 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche
MehrAndreas Jung Sachstand Gebäudeenergiegesetz bzw. Begleitforschung. 20. Juni 2018 NABU Naturschutzbund Deutschland e.v. Gebäude-Allianz Berlin
Andreas Jung Sachstand Gebäudeenergiegesetz bzw. Begleitforschung 20. Juni 2018 NABU Naturschutzbund Deutschland e.v. Gebäude-Allianz Berlin Koalitionsvertrag Entbürokratisierung und Vereinfachung des
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 27.01.2025 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Wohnen mit Gewerbe im Erdgeschoss 2014 2014 Gebäudefoto (freiwillig) Nettogrundfläche
Mehr2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude.
Stephan Kohler 2. dena-bundesländer-workshop Energieeffiziente Gebäude. Berlin, 30.Mai 2012 1 Die Gesellschafter der Deutschen Energie-Agentur. dena Bundesrepublik Deutschland 50 % KfW Bankengruppe 26
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 27.06.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude, temperiert und belüftet Hohe Bleichen 10, 2035 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Baujahr Klimaanlage 1) Nettogrundfläche
MehrEnEV 2014 und Gebäudeautomation
und Gebäudeautomation Martin Hardenfels WAGO Kontakttechnik GmbH & Co. KG 1 Was ist der Unterschied zu den Energie Einspar Verordnungen davor? In der wird erstmals der Automationsgrad des Gebäudes berücksichtigt.
Mehre&u energiebüro gmbh Markgrafenstr Bielefeld Telefon: 0521/ Fax: 0521/
Klimaschutzkonzept Remscheid e&u energiebüro gmbh Markgrafenstr. 3 33602 Bielefeld Telefon: 0521/17 31 44 Fax: 0521/17 32 94 Arbeitsgruppe Einsparungen bei Wohngebäuden 13.03.2013 Inhalt 1 Einleitung...3
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.4.224 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäude für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude Imstedt 34-38, 2283 Hamburg Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1954 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger
MehrÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis
ÖGNB - Themenfrühstück Energieausweis Christian Pöhn Bauphysiklabor - MA 39 PÜZ 2. Oktober 2012 1 Woher kommen wir? Die Fragen Energiespar- Niedrigenergiegebäude Niedrigenergie- Niedrigstenergiegebäude
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Berechneter Energiebedarf des Gebäudes 2 "Gesamtenergieeffizienz" Dieses Gebäudes 125,6 kwh/(m² a) CO 2 -Emissionen 1) 30,6 kg/(m²a) EnEV-Anforderungswert Neubau (Vergleichswert) EnEV-Anforderungswert
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrEnergieausweis für Wohngebäude
Gültig bis: 1 Gebäude Gebäudetyp Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Anlagentechnik Gebäudefoto (freiwillig) Anzahl Wohnungen Gebäudenutzfläche (A N ) Anlass der Ausstellung des Energieausweises
MehrGesetze und Verordnungen. Teil II
Teil II Zum Thema Energiekonzepte Gesetze und Verordnungen Anforderungen an den Energiebedarf Förderwege Energiebedarf-Ermittlung Energiequellen Heizungstechniken Wirtschaftlichkeit Beispiele für Energiekonzepte
MehrDie EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich
Die EU-Gebäuderichtlinie und ihre Umsetzung in Österreich Christian Pöhn MA 39 Bauphysiklabor 22.11.2010 1 EPBD:2002 GEEG I Rahmen für nationale/regionale Methoden zur Ermittlung der Gesamtenergieeffizienz
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 7.06.2020 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger ) Baujahr Klimaanlage ) Nettogrundfläche 2) Erneuerbare Energien Tiergehege im Zoo Sentruper Straße
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude gemäß den 16 ff. Energieeinsparverordnung (EnEV)
Gültig bis: 29.04.2024 1 Gebäude Hauptnutzung / Gebäudekategorie Adresse Gebäudeteil Baujahr Gebäude Baujahr Wärmeerzeuger 1) Gebäude für Produktion, Werkstätten, Lagergebäude bis einschl. 3.500 m² (ohne
MehrENERGIEAUSWEIS für Nichtwohngebäude
Gültig bis: 29.11.2020 1 Gebäude Hauptnutzung/ Adresse Bürogebäude, temperiert und belüftet Gebäudeteil Baujahr Gebäude 1971 Gebäudefoto (freiwillig) Baujahr Wärmeerzeuger 1) 1971 Baujahr Klimaanlage 1)
MehrWege zu kostenoptimierten NZEB und Plusenergie- Gebäuden
Wege zu kostenoptimierten NZEB und Plusenergie- Gebäuden 19. März 2012, Burgdorf DI Ulrich Nyffenegger Amt für Umweltkoordination und Energie, Kanton Bern Die Vorgabe der EPBD Ein kostenoptimales NZEB
MehrBMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016
BMWi / IIC2 Berlin, 15. Januar 2016 Bund-/Ländergespräch am 20. Januar 2016 zur Weiterentwicklung des Energieeinsparrechts bei Gebäuden (EEWärmeG; EnEG/EnEV) Diskussionspapier I. Hintergrund Bis Ende 2016
Mehr