KOOPERATION JUGENDHILFE & KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE. Kooperation Jugendhilfe & Kinder und Jugendpsychiatrie
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- Bernt Wagner
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1 KOOPERATION JUGENDHILFE & KINDER- UND JUGENDPSYCHIATRIE Cornelia Raible-Mayer September 2011 Kooperation Jugendhilfe & Kinder und Jugendpsychiatrie
2 Sind Sie bereit? Kooperation wozu?
3 Übersicht Die Entwicklung der Jugendhilfestruktur Perspektivenwechsel/ Bestandsaufnahme Praxis Krisenintervention Kooperation und Vernetzung - ein Ausblick-
4 Die Entwicklung der Jugendhilfestruktur Erziehung / Beratung Ambulant
5 Gelingender Perspektivenwechsel?
6 Perspektivenwechsel/Bestandsaufnahme Kinder- und Jugendhilfe Kinder und Jugendpsychiatrie vgl. Prof. Schepker 01/ 2011 Berlin Das Durchschnittsalter von Kindern und Jugendlichen mit einem Jugendhilfebedarf sinkt kontinuierlich Gleichzeitig sinkt die Behandlungsdauer ( ,2 Jahre z.b. stationäre Hilfe)) gravierende Mehrfachstörungen nehmen zu ( ICD 10) Das durchschnittliche Kind hat keinen besseren Schutz vor psychischer Erkrankung als früher Erkenntnisse über Schutzfaktoren in der frühen Kindheit wurden bisher offensichtlich nicht umgesetzt oder von der soziodemographischen / sozialen Entwicklung überholt. Zunahme an Patienten in der KJP Eine stationäre Diagnostik in der Kinder und Jugendpsychiatrie wird vom öffentlichen Jugendhilfeträger zum Standard Trotz Zunahme von Kinder-und Jugendpsychiatern insgesamt Vollversorgung noch nicht möglich
7 Konsequenzen Kinder und Jugendhilfe Kinder und Jugendpsychiatrie Zielgruppe der Jugendhilfe ist bereits gesellschaftlich isoliert Ruf nach Ausgrenzung steigt Drehtüreffekt entsteht Zuhause Inanspruchnahmebarriere nur 17-50% der behandlungsbedürftigen Kinder und Jugendlichen erhalten Therapie (Wittchen 2000, KIGGS 2006) davon nur jeder zweite (9%) in einer adäquaten Form (Wittchen 2000) Störungen des Sozialverhaltens gehören nicht in die KJP sondern in die Jugendhilfe
8 Unsere Zielgruppe Kinder & Jugendliche mit
9 Störungen des Sozialverhaltens sind ein sich wiederholendes und anhaltendes Muster dissozialen, aggressiven und aufsässigen Verhaltens das mindestens sechs Monate oder länger besteht Beispiele für Verhaltensweisen, extremes Maß an Streiten oder Tyrannisieren, Grausamkeit gegenüber anderen Personen oder Tieren, erhebliche Destruktivität gegenüber Eigentum, Feuerlegen, Stehlen, häufiges Lügen, Schulschwänzen oder Weglaufen von zu Hause, ungewöhnlich häufige und schwere Wutausbrüche und Ungehorsam.
10 Multiple Störungen Störungen des Sozialverhaltens nach ICD 10 K. Emotionalen Störungen K Aggressiven Störungen K.Depressiven Erkrankungen und Angstzuständen K. Hyperkinetischen Störungen
11 Die richtige Hilfeform? Sozialpädagogische Diagnostik Jugendamt/ fachstellen der Jugendhilfe Psychologisch/ heilpädagogische Diagnostik Medizinische Diagnostik Kinder- und Jugendpsychiatrische Diagnostik Ambulante Beratung TG SPFH KJP Stationär
12 Gelingende Kooperation gibt eine Antwort.
13 Warum Kooperationsvereinbarungen? Sicherung eines Fachliche Transfers Verbindlichkeit Interdisziplinärer Zusammenarbeit Transparenz für die Klienten Ressourcenorientierte Hilfe in Krisen aber am wichtigsten ist
14 Kooperationsvereinbarung und Honorarvertrag über die Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachberatung zwischen der Kinder- und Jugendpsychiatrischen Abteilung Institutsambulanz des ZfP Weissenau, Ravensburg Jugendhilfeeinrichtung und der wird folgende Vereinbarung über Fachberatung geschlossen: Die kinder-/jugendpsychiatrische Fachberatung trägt dazu bei, die Versorgung von Jugendlichen mit einer psychischen Störung in der Einrichtung zu verbessern. Sie richtet sich an das pädagogische Personal und die Institution selbst. Psychiatrische Behandlung ist nicht ihr Gegenstand.
15 Kooperationsvereinbarung und Honorarvertrag über die Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachberatung Die Fachberatung erfolgt durch einen in der Kinder- und Jugendpsychiatrie erfahrenen Arzt. Sie findet zum vereinbarten Zeitpunkt statt, in der Regel an einem periodisch wiederkehrenden Termin. Sie umfasst Team- und Einzelfallberatung und Fortbildung zur Erweiterung der Kompetenzen der Beschäftigten im störungs-spezifischen Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Wechselseitige Hospitationsmöglichkeiten, z.b. im Rahmen der Fachweiterbildung, ergänzen die praktische Schulung und stellen eine vertrauensbildende Maßnahme dar, die keiner gesonderten Vergütung bedarf.
16 Kooperationsvereinbarung und Honorarvertrag über die Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachberatung Grundsätzlich wird die ärztliche Beratertätigkeit als Leistung der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie und psychotherapie des ZfP Weissenau, Ravensburg, erbracht. Übersteigt der Bedarf den in diesem Zusammenhang möglichen Rahmen, ist auch eine Genehmigung einer Nebentätigkeit bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen möglich.
17 Kooperationsvereinbarung und Honorarvertrag über die Kinder- und Jugendpsychiatrische Fachberatung Die Vereinbarung tritt am in Kraft. Sie kann von beiden Seiten mit 4-wöchiger Frist auf das Quartalsende gekündigt werden. Ravensburg, den Abtlg. KJPP Weissenau, Institutsambulanz Jugendhilfeeinrichtung Leitung
18 Klinische Jugendhilfe
19 Grundlage Hilfeplanung nach 36 SGB VIII Individuelle Erziehungsund Bildungsplanung
20 Voraussetzungen Für Kinder / JA zum Hilfekonzept Jugendliche und ihre Sorgeberechtigten
21 Voraussetzungen Für JA zum Kind / Jugendlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Kinder/- Jugendhilfe & Kinder/ Jugendpsychiatrie
22 Voraussetzungen Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter JA zum Konzept JA zum individuellen Hilfeverlauf JA zur Finanzierung in den Politischen Gremien & Jugendämtern
23 Praxis einer Kooperation 1.Aufnahmeprozess 2. Ersteinschätzung 3. Erziehungs- Bildungsplanung 4. Verlaufsdiagnose 5. Entlassmanagement
24 Praxis Klinischer Jugendhilfe Aufnahmeprozess Jugendamt Mit allen Beteiligten KJPP Konsiliararzt Fachdienst Schule Gruppe Kind/ Familie
25 Praxis Ersteinschätzung Medizinische Einschätzung Ärzte: ZfP / Konsildienst Therapeutische Einschätzung Psychologen : KJP / KJ Sozialpädagogische Einschätzung päd. Fachkräfte der Wohngruppe Bildungspädagogische Einschätzung Lehrkräfte / Sozialpädagogen
26 Individueller Erziehungs- und Bildungsplan
27 Krisenintervention vorbereitet sein
28 Unsere spezielle Zielgruppe Kinder und Jugendliche mit selbstverletzenden und fremdverletzenden Tendenzen und Impulskontrollverlusten. Kinder und Jugendliche in regelmäßiger Kinder- und Jugendpsychiatrischer Behandlung
29 Grundsatz Die Achtung der Würde und Selbstbestimmung des Kindes und Jugendlichen ist Voraussetzung jeder Intervention! Dies gilt besonders für den Umgang mit Krisensituationen, in denen Maßnahmen zur Anwendung kommen, die die Freiheit eines Kindes/Jugendlichen beschränken.
30 Phasenmodell Phase 1 - Kriseninterventionsplan Phase 2 - Deeskalationsmaßnahmen Phase 3 - Krisenunterbringung
31 Ausgangsvoraussetzungen Deeskalationsverpflichtung für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Fort- und Weiterbildung in Kriseninterventionsmaßnahmen für Mitarbeiter/innen Kooperationsvertrag mit einer Kinder und Jugendpsychiatrie Kooperationsabsprachen mit Ärzten / Kliniken/ Jugendämtern etc.
32 Kriseninterventionsplan Deeskalationsmaß -nahmen innerhalb der Gruppe Deeskalationsmaß -nahmen durch den Fachdienst Auszeitregelung intern Krisenunterbringung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie für C. R- M. Kooperation September Stunden
33 Kooperation und Vernetzung Worauf müssen wir achten wir Kinder/ Jugendhilfe achten müssen? Jugendamt Kinder und Jugendpsychiatrie
34 Kinder- und Jugendpsychiatrien Zugang für Kinder / Jugendliche auch mit schweren Störungen, kurze Wartezeiten Therapieplätze poststationär und kurzfristig für Krisen verfügbar Krisenmanagement: Wo s gelingt weniger Aufnahmen Notdienste durch KJPPs / PIAs / flächendeckend auch aufsuchend Flexible Therapiedauern und Frequenz trotz Richtlinientherapie KJPP-Behandlung gleichzeitig möglich Allgemeine und individuelle Krisenvereinbarungen mit Kooperationspartnern, z.b. Jugendhilfe reduzieren stationäre Krisenaufnahmen bzw.
35 Jugendhilfe Jugendpsychiatrische Diagnostik erfolgt bei allen Klienten bei entsprechender Symptomatik Intervallprogramme für Störungen des Sozialverhaltens/- Bindungsstörungen/- Angststörungen/-u.a.m. verbindliche Ablaufpläne für Krisenmanagement sind gegeben, verbindliche Rücknahme und Zuständigkeit Kein Kind / Jugendlicher mit Wanderpreis Gemeinsame Fallsicht wird stets hergestellt stützende Krisenkonzepte in allen Diensten Verlässlicher Partner für die KJPP mit gutem Schnittstellenmanagement und verlässlicher pädagogischer und therapeutischer Versorgung
36 Jugendamt Individuelle Hilfeplanung nach 36 SGB VIII Maßgerechte Hilfen Interdisziplinäre Fallberatung Beziehungsstabilität // Kontinuitätsprinzip ( vgl. Fachkraft für 35a SGB VIII) Keine stationäre Diagnostik in der KJPP ohne Indikation Hilfen nach 27 SGV III einrichten Leistungsgerechte Finanzierung Einhaltung der Qualitätsstandards
37 Das Geheimnis des Vorwärtskommens liegt darin den ersten Schritt zu tun Mark Twain
38 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! Noch Fragen?
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