|
|
- Jörn Schräder
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 TRGS 500 Umgang mit Gefahrstoffen Schutzmaßnahmen - Für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen müssen Schutzmaßnahmen ergriffen werden, um die Gefährdungen für die Beschäftigten zu minimieren. Der Umfang der Schutzmaßnahmen und die Einordnung der Tätigkeit in eine der Schutzstufen 1 bis 4 hängt vom Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung ab. Das verlangt die Gefahrstoffverordnung. Aber: Wie geht man bei der Auswahl der Schutzmaßnahmen am besten vor? Welche allgemeinen, technischen, organisatorischen und persönlichen Maßnahmen stehen zur Auswahl? Antworten auf diese Fragen gibt die neue TRGS 500 Schutzmaßnahmen. Die TRGS 500 Schutzmaßnahmen musste neu gefasst werden, weil in den 8 bis 11 der neuen Gefahrstoffverordnung Schutzmaßnahmen für das sichere Arbeiten mit Gefahrstofen beschrieben werden ( Schutzstufen ). Wie die Zuordnung von Tätigkeiten zu diesen Maßnahmepaketen erfolgen kann, beschreibt nun die neue TRGS 500 zusammen mit der TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstofen. Details Die neue TRGS 500 konkretisiert die 8 bis 11 der Gefahrstoffverordnung im Hinblick auf die allgemeinen, technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen, insbesondere bei inhalativen Gefährdungen. Zusätzlich enthalten die drei Anhänge eine Reihe von Anwendungsbeispielen und eine Checkliste. Gliederung 1. Anwendungsbereich 2. Begriffsbestimmungen 3. Gefährdungsbeurteilung zur Festlegung der Schutzmaßnahmen 4. Grundsätze für die Verhütung von Gefährdungen nach 8 5. Grundmaßnahmen zum Schutz der Beschäftigten nach 9 6. Ergänzende Maßnahmen bei hoher Gefährdung nach 10 und 11 Anhang I Muster einer Checkliste zu den Grundsätzen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Anhang II Beispiele für technisch dichte Anlagenteile Anhang III Beispiele lüftungstechnischer Schutzmaßnahmen _TRGS 500 Seite 1 von
2 Was ist neu? Die Gefahrstoffverordnung verlangt, dass durch eine sachkundige Person (z. B. Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt) eine Gefährdungsbeurteilung erstellt wird. Auf den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung baut die Anwendung von Schutzmaßnahmenpaketen gemäß 8 bis 11 GefStoffV auf. Die Vorgehensweise bei der Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung nach 7 Gefahrstoffverordnung ist in der neuen TRGS 400 beschrieben. Die Beschreibung und Anwendung der Schutzmaßnahmenpakete erfolgt in der TRGS 500. Dabei enthält die TRGS 500 auch erstmals konkrete Hinweise darauf, welche Tätigkeiten der Anwender der Kategorie Tätigkeiten mit geringer Gefährdung zuordnen kann. Dies sind z. B. Tätigkeiten, bei denen Gefahrstoffe, die für den privaten Endverbraucher im Einzelhandel in Selbstbedienung erhältlich sind unter für Haushalte üblichen Bedingungen (Menge und Exposition) verwendet werden. Hier reichen die in der TRGS 500 beschriebenen Grundsätze aus, und es sind keine weiteren Schutzmaßnahmen erforderlich. Eine zusätzliche Erleichterung ist, dass z. B. kein Gefahrstoffverzeichnis geführt oder keine Betriebsanweisung erstellt werden muss. Weitere Hilfestellungen zur Einordnung gibt die TRGS 400. Die TRGS 500 im Kurzüberblick Die Bandbreite der Gefährdungen und Schutzmaßnahmen reicht von Schutzstufe 1 bei Tätigkeiten mit geringem Gefährdungspotenzial, geringer Stoffmenge und niedriger Exposition bis zur Schutzstufe 4 bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden, erbgutverändernden und reproduktionstoxischen Stoffen. In dieser Reihenfolge wird in den Abschnitten 4 bis 6 auf die verschiedenen Maßnahmen eingegangen. Abschnitt 4 beschreibt das einfachste Maßnahmenpaket für Tätigkeiten mit geringer Gefährdung (s.o.). Die Abschnitte 5 und 6 erläutern die darauf aufbauenden Maßnahmenpakete für Tätigkeiten mit erweitertem Gefährdungspotenzial. Die Gliederung der Abschnitte 4 bis 6 ist identisch: zunächst wird auf die allgemeinen, dann die technischen, die organisatorischen und die persönlichen Grundsätze eingegangen und abschließend auf die Wirksamkeitsüberprüfung. Abweichend davon erfolgt in Abschnitt 4 zusätzlich die Erläuterung der Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit geringer Gefährdung _TRGS 500 Seite 2 von
3 Die allgemeinen Grundsätze beziehen sich auf die Einhaltung und den Verweis auf weitere Technische Regeln, um die Gesundheit der Beschäftigen sicherzustellen. So findet man für die Schutzstufe 1 (Gefahrstoffe mit geringem Gefährdungspotenzial und geringer Exposition) z. B. den Hinweis auf die TRGS 400, die Beispiele zur Beurteilung von Tätigkeiten mit geringem Gefährdungspotenzial liefert. Analog steht bei Betrachtung der Schutzstufe 2 die Substitution der Gefahrstoffe im Vordergrund (Substitutionsgebot). Können die Gefährdungen mit den allgemeinen Grundmaßnahmen zur Vermeidung von Gefährdungen nicht beseitigt werden, müssen sie zumindest auf ein Minimum reduziert werden (Minimierungsgebot). Möglichkeiten dazu sind die Verwendung geeigneter Arbeitsmittel und Materialien, eine angemessene Be- und Entlüftung, aber auch organisatorische Maßnahmen. Die technischen Grundsätze nehmen Bezug auf Arbeitsmittel, Arbeitsmethoden und Verfahren. Die TRGS 500 enthält Beispiele für das Zusammenwirken mehrer Verfahren oder Arbeitsmethoden, die zu einer Gefährdung der Beschäftigten führen können (z. B. Zusammenführen von cyanidischen und sauren Abwässern unter Bildung von sehr giftigem Cyanwasserstoff). Diese Verfahren gilt es zu vermeiden. Zusätzlich werden technische Grundsätze bei Tätigkeiten mit Feststoffen, Stäuben und Rauchen, bei Tätigkeiten mit Flüssigkeiten und bei Tätigkeiten mit Dämpfen, Nebeln und Gasen beschrieben. Diese Untergliederung zeigt, dass diese TRGS auf den Schwerpunkt der inhalativen Gefährdungen abhebt. Je nach Schutzstufe reichen hier die Maßnahmen von einer ausreichenden Be- und Entlüftung bis hin zur Herstellung und Verwendung im geschlossenen System bei giftigen und sehr giftigen Stoffen. Die zusätzlichen Maßnahmen, die für die Schutzstufen 3 und 4 zu treffen sind, werden ausführlich anhand verschiedener Ausführungsbeispiele beschrieben. Dabei geht man auch auf die Anwendung von Verfahrensindices ein. Der Verfahrensindex charakterisiert das durch die technische Lösung verbleibende verfahrensbedingte Expositionspotenzial. Der Verfahrensindex ist sozusagen ein Maß für die Gefährdung und muss in den Betrieben für die jeweiligen Prozesse individuell ermittelt werden. Die organisatorischen Grundsätze beziehen sich auf die Gestaltung des Arbeitsplatzes, die Arbeitsorganisation, die Aufbewahrung, Lagerung und Entsorgung ebenso wie auf die Kennzeichnung. Zusätzlich erfolgen Hinweise auf die organisatorischen Tätigkeiten mit Feststoffen und Stäuben, mit Flüssigkeiten, Dämpfen, Rauchen, Nebeln und Gasen (inhalativ). Die organisatorischen Maßnahmen reichen von allgemeinen Hygienevorschriften für _TRGS 500 Seite 3 von
4 die Schutzstufe 1 bis hin zu Zutrittsverboten für nicht autorisiertes Personal im Falle der Handhabung von T und T+-Stoffen. Die persönlichen Grundsätze zielen auf die allgemeinen Hygienevorschriften ab, wie z. B. Ordnung und Sauberkeit am Arbeitsplatz oder das Tragen der persönlichen Schutzausrüstung. Die Wirksamkeitsüberprüfungen beziehen sich im ersten Schritt auf die allgemeinen Schutzmaßnahmen, die festgelegt wurden. Vorgesetzte und Beschäftigte müssen darauf achten, dass die Schutzmaßnahmen umgesetzt werden. Die Maßnahmen sollten nach Möglichkeit mit den Beschäftigten abgestimmt werden, um die Akzeptanz zu erhöhen. Die Wirksamkeitsüberprüfungen können im Rahmen der bereits bestehenden regelmäßig durchgeführten Betriebsrundgänge durchgeführt werden. Um einen einheitlichen Standard in allen Betrieben oder Anlagen zu gewährleisten bietet es sich an, die Überprüfung anhand von Checklisten durchzuführen. Ein Beispiel für eine solche Checkliste enthält Anhang I TRGS 500. Zusätzlich müssen die getroffenen technischen Maßnahmen (Schutzstufe 3 und 4) auf Wirksamkeit überprüft werden. Dazu sind Arbeitsplatzmessungen erforderlich, die der Arbeitgeber veranlassen und durchführen muss. Die Anhänge im Überblick Insgesamt liegen der TRGS 500 drei Anhänge bei. Der Anhang I ist das Muster einer Checkliste, die im Wesentlichen die Grundsätze des 8 Gefahrstoffverordnung umfasst. Diese Checkliste kann im betrieblichen Alltag mit einigen Anpassungen eingesetzt werden, um den Status festzustellen. Der Anhang II enthält eine Reihe von Beispielen für technisch dichte Anlagenteile. Diese sind in einem Katalog zusammengestellt, der z. B. statische Dichtungen, Armaturen, dynamische Dichtungen, Säcke, Container und weitere so genannte Funktionselemente beinhaltet. Funktionselemente, die in der Liste nicht aufgeführt sind, können durch Analogieschlüsse eingestuft werden. Sinn und Zweck dieses Vorgehens ist, die Gefährdung eines Systems (Anlage, Teilanlage) zu betrachten und bewerten zu können. Im Anhang III werden Beispiele für lüftungstechnische Anlagenteile aufgeführt. Dargestellt werden z. B. eine integrierte Absaugung, eine hochwirksame Randabsaugung oder ein innen abgesaugter Behälter. Durch die Darstellung der verschiedenen Möglichkeiten (textlich und bildlich) werden die Vor- und Nachteile der Anwendungssysteme deutlich _TRGS 500 Seite 4 von
5 Sofortmaßnahmen Die TRGS 500 bietet eine Reihe praktischer Anwendungsbeispiele und Hilfestellungen für die Umsetzung in die betriebliche Praxis. Gerade kleine und mittlere Unternehmen finden ausführliche Beschreibungen, wie die in der Gefahrstoffverordnung formulierten Anforderungen erfüllt werden können. Die Umsetzung muss in jedem Betrieb individuell erfolgen. In der Praxis bietet es sich an, bei der Überprüfung und/oder Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, ob die beschriebenen Maßnahmenpakete in der betrieblichen Praxis bereits angewendet werden oder ergänzt bzw. erweitert werden müssen _TRGS 500 Seite 5 von
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien
Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe Neue Technische Regeln für Gefahrstoffe TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung TRGS 500 Schutzmaßnahmen TRGS 526 Laboratorien Referent: Rainer Hofmann Umweltministerium
Mehr2
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 Temperatur, Dampfdruck und Sicherheitsdaten Flammpunkt: Temperatur eines festen oder flüssigen Stoffes, bei der in einer genormten Apparatur (s.o.) die Dämpfe im Gemisch mit Luft gerade
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
Technischer Arbeitsschutz, Gewerbeaufsicht : Anpassung an EU-Recht (RL 98/24/EG, RL 99/38/EG) Anpassung an Arbeitsschutzgesetz (ArbSchutzG) (Gefährdungsbeurteilung) Paradigmenwechsel in der Grenzwertproblematik
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
Inhaltsverzeichnis 1 Der Erste Gefahrstoffcheck... 1 1.1 Einführung... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften... 4 1.2.1 Gefahrstoffe... 6 1.2.2 Gefahrgut... 12 1.3 Aufgaben für die Praxis... 14 Literatur...
MehrInhaltsverzeichnis Der Erste Gefahrstoffcheck Toxische Wirkungen Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe (REACH)
1 Der Erste Gefahrstoffcheck............................... 1 1.1 Einführung...................................... 1 1.2 Übersicht zu Rechtsvorschriften......................... 4 1.2.1 Gefahrstoffe.................................
MehrDie Zuordnung der erforderlichen Schutzmaßnahmen zu den R-Sätzen / H-Sätzen erfolgt nach den folgenden Kriterien:
Schutzmaßnahmen Gemäß 6 GefStoffV ist der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Diese Gefährdungsbeurteilung muss vor Aufnahme der Tätigkeiten durchgeführt werden. Dabei
MehrDurchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung
Durchführung der Gefährdungsbeurteilung nach 6 Gefahrstoffverordnung Nutzen von REACH-Informationen aus der Registrierung und dem Sicherheitsdatenblatt Inhalt Gefährdungsbeurteilungen nach dem Arbeitsschutzgesetz
MehrDie Gefahrstoffverordnung 2005
Die Gefahrstoffverordnung 2005 Gefährdungsbeurteilung Schutzstufenkonzept Branchenlösungen Auswirkungen auf die betriebliche Praxis Dr. Thorsten Reinecke Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft 1 2 Aufbau
MehrGefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung 9.4
Seite 1 zur Gefährdungsbeurteilung GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG Gemäß 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis CHECKLISTE zur Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen für den ARBEITGEBER Praxisadresse:
MehrNeuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe
Neuerungen im Regelwerk für Gefahrstoffe 6. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung 17. 18. September 2013 Dr. Lothar Neumeister, Fachgebiet Gefahrstoffe 20.09.2013 Struktur
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung 2004
Die neue Gefahrstoffverordnung 2004 Gefährdungsbeurteilung, Schutzstufen- und Grenzwertsystem schnell und rechtssicher umsetzen von Klaus Fröhlich Stand: Januar 2010 Die neue Gefahrstoffverordnung 2004
MehrVerordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV) Weihnachten 2004 Rechtzeitig vor dem Fest, am 23.12.2004, wurde die neue Gefahrstoffverordnung unterzeichnet. Sie trat am 01.01.2005
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um?
Die neue Gefahrstoffverordnung Wie setze ich die neuen Vorgaben um? PTS-Seminar Umweltrecht in der Papierindustrie am 22. und 23.05.2006 in München Dipl.-Ing. Dieter Pfaff dp consulting Jahnstr. 4D 83646
MehrGefährdungsermittlung - Gefahrstoffe Seite 1 9.4
Seite 1 9.4 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und 6 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) in der Zahnarztpraxis Praxisadresse:.... Ort, Datum
MehrAntragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1
Antragsformular 7.3: Gefahrstoffverordnung, Produktsicherheitsgesetz Blatt 1 Schutz der Arbeitnehmer beim Umgang mit Gefahrstoffen 1 Es werden Gefahrstoffe mit den nachgenannten Gefährlichkeitsmerkmalen
MehrRichtiger Umgang mit Asbestzement
Richtiger Umgang mit Asbestzement Überblick über wesentliche Inhalte der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. (FH) Birgit Zeishold 1 Verhalte ich mich als Arbeitgeber / Auftragnehmer regelkonform?! 2 Verhalte
MehrNeue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x )
1 Neue Gefahrstoffverordnung Schutzstufenkonzept, Auswirkungen auf den Tunnelbau (Stäube, DME-NO x ) Dipl.-Ing. A. Wibbeke Die neue Gefahrstoffverordnung wurde am 29 Dezember 2004 verkündet und trat am
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrGefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH. Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn
Gefahrstoffverordnung Neufassung im Lichte von GHS und REACH Dr. Heiner Wahl, BMAS Bonn Inhalte der Neufassung Anpassung an das neue EU-Chemikalienrecht REACH-Verordnung CLP-Verordnung Berücksichtigung
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung
FORUM VERLAG HERKERT GMBH Mandichostraße 18 86504 Merching Telefon: 08233/381-123 E-Mail: service@forum-verlag.com www.forum-verlag.com Die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Verband Deutscher Sicherheitsingenieure
MehrGefahrstoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert
Gefahrstoffe ohne Arbeitsplatzgrenzwert Beurteilung und Maßnahmen 1 Vorgehen nach dem Arbeitsschutzgesetz Tätigkeit Arbeitsstoff -mittel, -stätte Informationsermittlung u. Gefährdungsbeurteilung Schutzmaßnahmen
MehrDas Konzept der neuen Gefahrstoffverordnung
Annette Krüger Folie 1 Themenübersicht Grundkonzept Begriffsbestimmungen Schutzmaßnahmen: Gefährdungsbeurteilung Schutzstufen Annette Krüger Folie 2 Grundkonzept Neufassung in Kraft seit 01.01.2005 weitgehende
MehrGefährdungsbeurteilung Haut. Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016
Gefährdungsbeurteilung Haut Mit heiler Haut Hautschutz am Arbeitsplatz 2016 Gefahrstoffverordnung 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung Informationen ermitteln und beurteilen Gefährdungsbeurteilung
MehrÜber die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung. Dellemann, Staub
Über die Gefährdungsbeurteilung zur Staubvermeidung Dellemann, Staub 25.01.2011 Staubarten Staub Definitionen, Eigenschaften, Grenzwerte Staub ist eine disperse Verteilung fester Stoffe in der Luft, entstanden
MehrDGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze
DGUV Fachgespräch Reduzierung der Formaldehydbelastung im anatomischen Praktikum Lösungsansätze - Rechtlicher Rahmen - Gefahrstoffverordnung - Rangfolge der Schutzmaßnahmen Unfallkasse Nordrhein-Westfalen
MehrVerfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK)
Regierungspräsidium Kassel Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) DFG Workshop Die Gefahrstoffverordnung: Probenahme Messtechnik Bewertung am 26.09.2006 in Dortmund 26.09.2006 Gliederung Gefahrstoffverordnung
MehrExplosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten
Explosionsschutz im Inneren von verfahrenstechnischen Apparaten Verfahrenstechnische Einrichtungen unter nichtatmosphärischem Druck Betriebssicherheitsverordnung Explosionsfähige Atmosphäre (i.s.d.v) ist
MehrVorstellung des neuen Gefahrstoffrechts. Ministerialrat Dipl.-Ing. Pemp; Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit
Vorstellung des neuen Gefahrstoffrechts Ministerialrat Dipl.-Ing. Pemp; Nieders. Ministerium für Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit Gliederung Gründe der Änderung Wesentliche Neuerungen der Gefahrstoffverordnung
MehrSchwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015
8. Rheinsberger Fachtagung Arbeitssicherheit in der Energieversorgung Schwerpunkte aus der Gefahrstoffverordnung 2015 Fachgebiet Gefahrstoffe, Michael Piskorz 30.09.2015 Gefahrstoffverordnung - aktuell
MehrKapitel 1 Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung
1 Kapitel 1 1.1 Grundsätzliches Das Erstellen einer Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erfordert ein systematisches Vorgehen mit klaren Festlegungen, eine Informationsermittlung zu
MehrGesünder arbeiten in Niedersachsen
Gesünder arbeiten in Niedersachsen Umsetzung der neuen Gefahrstoffverordnung im betrieblichen Alltag Göttingen, 1. September 2005 1 GF 1.7 Gliederung 1. Einführung 2. Definition / Anwendungsbereich 3.
MehrBundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln
Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin Bekanntmachung von Arbeitsmedizinischen Regeln hier: AMR 11.1 Abweichungen nach Anhang Teil 1 Absatz 4 ArbMedVV bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden oder
Mehr22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung
22. Thüringer Arbeitsschutztag Die neue Biostoffverordnung Dr. Astrid Smola, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bonn Verordnung zur Neufassung der Biostoffverordnung und zur Änderung der Gefahrstoffverordnung
MehrAnforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes
Anforderung an eine betriebliche Gefährdungsbeurteilung aus Sicht des staatlichen Arbeitsschutzes Regionalforum - Workshop 1 - Gefährdungsbeurteilung - ein Instrument für guten Arbeitsschutz Andrea Krönung
MehrLagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062. Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt
Überblick Merkblatt M 062 Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Überblick Merkblatt M 062 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrAktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht
Aktuelle Änderungen im Arbeitsschutzrecht Eine Übersicht TRGS/TRBS, BetrSichV, GefStoffV, GGVSEB 1 TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern Ausgabe Januar 2013 zuletzt geändert
MehrTRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit
TRBS 1001 Struktur und Anwendung der Technischen Regeln für Betriebssicherheit (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz. 232a vom 9.Dez.2006) Die TRBS
MehrStaatliche. Arbeitsschutzvorschriften
Arbeitsschutzgesetz Staatliche Arbeitssicherheitsgesetz Arbeitszeitgesetz Arbeitsschutzvorschriften Fahrpersonalrecht Jugendarbeitsschutzgesetz Mutterschutzgesetz Mutterschutzrichtlinienverordnung Arbeitsstättenverordnung
MehrDr. Christine Guhe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe
Dr. Christine Guhe Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Eine Handlungshilfe für die Anwendung der Gefahrstoffverordnung bei Gefahrstoffen ohne Arbeitsplatzgrenzwert 1 Die neue Gefahrstoffverordnung
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrGrenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis
Grenzwerte Grenzwerte für Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Fragen und Antworten für die betriebliche Praxis G 71/1 Inhalt Seite n Was Sie über Arbeitsplatzgrenzwerte für Gefahrstoffe wissen sollten...2 AGW
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 40 Krebserzeugende und erbgutverändernde Stoffe allgemein, hier: 1-Chlor-2,3-epoxypropan
MehrLagerung von Gefahrstoffen Überblick Merkblatt M 062
Andreas Koslowski, Merck KGaA Darmstadt 05.12.2013 Das Merkblatt M 062 soll Lagerbetreibern dabei helfen, Chemikalien sicher zu lagern. Grundlage ist die Technische Regel für Gefahrstoffe TRGS 510 in ortsbeweglichen
MehrPrüfen von Anlagen in. explosionsgefährdeten Bereichen
Prüfen von Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen Dipl.-Ing. Gerd Siering TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG Saalfelder Str. 33 06110 Halle (Saale) Tel: 0345-5686-764 Fax: 0345-5686-725 GSM: 0160-8884957
MehrVortrag über die neue Gefahrstoffverordnung. Herausgeber: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Verfasser: Peter Bischof Stand: September 2005
Vortrag über die neue Gefahrstoffverordnung Herausgeber: Staatliches Amt für Arbeitsschutz Coesfeld Verfasser: Peter Bischof Stand: September 2005 Schwerpunkte Informationsbeschaffung und Gefährdungsbeurteilung
MehrVerordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (Gefahrstoffverordnung GefStoffV)... wurden am 23.12.2004 keine neuen Gefahrstoffe verordnet! Was wurde uns verordnet? Umsetzung von EG-Richtlinien EG-Richtlinien
MehrUmsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung. Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik Mobil:
Umsetzung der neuen Betriebssicherheitsverordnung Jonas Rauch, M.A. HRM Personalpolitik post@jonasrauch.de Mobil: 0170 20 91 723 1 Von der Arbeitssicherheit zum Arbeitsund Gesundheitsschutz Arbeits- und
MehrEinfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Feststoffe Gefährdung durch Einatmen Gefährdungsbeurteilung Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine Handlungsanleitung
MehrGefahrstoffe im Betrieb
Gefahrstoffe im Betrieb Kraftstoffe Pflanzenschutzmittel Reiniger, etc. Aerosolpackungen Druckgasbehälter (Sprühfarbe) Beschaffen Anwenden Lagern Transportieren Bereitstellen 1 Rechtsgrundlagen Nationales
MehrQualifikationsanforderungen bei Gasmessungen abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz
Qualifikationsanforderungen bei Gasmessungen in abwassertechnischen Anlagen Arbeitsbericht des DWA Fachausschusses BIZ-4 Arbeits- und Gesundheitsschutz zur Umsetzung des DGUV Grundsatz 313-002 (bisher:
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grund satz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Labortierstaub in Tierhaltungsräumen und
MehrNovellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018
Novellierung der TRGS 528 Werfttagung 2018 Rolf Woyzella 13.09.2018 Initiative des Ausschusses für Gefahrstoffe (AGS) Gründe für die Neufassung Implementierung des risikobasierten Maßnahmenkonzeptes Anregungen
MehrAsbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung. Dipl.-Ing. Andrea Bonner
Asbest Anforderungen der Gefahrstoffverordnung Dipl.-Ing. Andrea Bonner Gefahrstoffverordnung 2010 Ziel keine lebensverlängernden Maßnahmen an asbesthaltigen Materialien Seite 2 Asbestbedingte Erkrankungen
MehrEinsatz von Flügelglättern
Expositionsbeschreibung Einsatz von Flügelglättern Stand September 2016 1 Allgemeines Die Gefahrstoffverordnung [1] fordert den Arbeitgeber in den 7, 9 und 10 auf, zu ermitteln, ob die Arbeitsplatzgrenzwerte
MehrPrävention - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (HTW) Norbert Kluger Hennef, den 16. April 2008
Prävention - Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Hochtemperaturwollen (HTW) Norbert Kluger Hennef, den 16. April 2008 Zum Schutz der Gesundheit...... sind bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen vielfältige
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte
Die neue Gefahrstoffverordnung Handlungsauftrag für die Betriebsräte Arbeitsgestaltung und Gesundheitsschhutz Fachtagung Neue Mindeststandards im Arbeitsschutz BZ Baden-Württemberg, Leinfelden-Echterdingen,
MehrStand: November Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung
Stand: November 2016 Übersicht über die Bekanntmachungen zu Technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Allgemeines, Aufbau und Anwendung TRGS 001 (Dezember 2006) Das Technische Regelwerk zur Gefahrstoffverordnung
MehrDieselmotoremissionen bei Feuerwehren
Dieselmotoremissionen bei Feuerwehren Torsten Wolf, Bochum Anwendung Gefahrstoffverordnung Ehrenamtliche, wie Freiwillige Feuerwehrleute fallen in den Geltungsbereich der Gefahrstoffverordnung. LASI-Leitlinien
MehrGefStoffV Änderung Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1
GefStoffV Änderung 15.07.13 Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt 1 1 Abs. 3 Abschnitte 3 bis 6 Grundpflichten, Gefährdungsbeurteilung, Schutzmaßnahmen, Verwendungsverbote und Vollzugsregelungen
MehrDr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler
Dr. Heiner Klein Arzt für Allgemeinmedizin Dudweiler Gesetzliche Grundlagen Gesetzliche Vorschriften und Regeln -Arbeitsschutzgesetz -Arbeitsstättenverordnung -Biostoffverordnung -Gefahrstoffverordnung
MehrBetriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Neufassung zum 01.06.2015 Beschaffung, Einsatz und Prüfung von Arbeitsmitteln Rechtsvorschriften in Deutschland Arbeitsmittel im Unternehmen Grundgesetz ArbSchG
MehrSicherheitsunterweisung März 2015
Sicherheitsunterweisung März 2015 Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach Gefahrstoffverordnung und GHS Einheitliche Kennzeichnung ab 01.06.2015 Was ist mit den vorhandenen Kennzeichnungen der Chemikalien
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Unausgehärtete Epoxidharze BGI/GUV-I 504-23f
MehrGefahrstofflagerung nach TRGS 510
Gefahrstofflagerung nach TRGS 510 A) Grundsatz Eine Gefährdung der Gesundheit und der Sicherheit der Beschäftigten sowie anderer Personen und eine Umweltgefährdung bei der Lagerung ist durch folgende Maßnahmen
MehrVerbrauch/Einsatzfall (z.b. kg/l) Verbrauch/Jahr (z.b. kg/l) Lagerung:
Gebäude Gefährdungsb. Nr. hr Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung/Stand 1.0 vom 26.10.07 Datenerfassung und Beurteilung durch die Bitte alle Felder ausfüllen verantwortliche Person Abteilung/Bereich:
MehrTRGS 529 Tä5gkeiten bei der Herstellung von Biogas Kurze Einführung mit Schwerpunkt auf das Thema Spurenelemente
TRGS 529 Tä5gkeiten bei der Herstellung von Biogas Kurze Einführung mit Schwerpunkt auf das Thema Spurenelemente N- E- ST Neue Energie Steinfurt GmbH www.n- E- ST.de Inhalt TRGS? Kurze Vorstellung und
MehrTRGS 529 Tä5gkeiten bei der Herstellung von Biogas Kurze Einführung mit Schwerpunkt auf das Thema Spurenelemente
TRGS 529 Tä5gkeiten bei der Herstellung von Biogas Kurze Einführung mit Schwerpunkt auf das Thema Spurenelemente N- E- ST Anlagebau GmbH www.n- E- ST.de Inhalt TRGS? Kurze Vorstellung und Einordnung in
MehrEinfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe. Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Reinigung von Druckerwalzen: Gefährdung durch Einatmen
Einfaches Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe Tätigkeitsbeispiel aus der Praxis Reinigung von Druckerwalzen: Gefährdung durch Gefährdungsbeurteilung Das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) ist eine
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Dieser Bogen gilt ausschließlich in Verbindung mit der Gefährdungsbeurteilung
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrSehr geehrte Damen und Herren,
Universität Hohenheim Arbeitssicherheit (028) 70593 Stuttgart Arbeitssicherheit -028- Javanshir Hosseinzadeh Bearbeitet von J. Hosseinzadeh T +49 711 459 22975 F +49 711 459 24401 E j.hosseinzadeh@uni-hohenheim.de
MehrStand der Laborrichtlinien Neues aus dem Arbeitskreis Laboratorien
Stand der Laborrichtlinien Neues aus dem Arbeitskreis Laboratorien Sachstandsbericht 11.September 2007 Dr. Erich Leidl Stand der Laborrichtlinien 2005: Entwurf im Arbeitskreis fertig November 2005: Einbringen
MehrGefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin-Betriebes Harnstoffmethylierung
Gefährdungsbeurteilung Arbeitsbereich 1 des Purin-Betriebes Harnstoffmethylierung MEO/MS Post 04.10.2005 1 1. Tätigkeitsbeschreibung 2. Gefahrstoffe am Arbeitsplatz 3. Welche gefährlichen Stoffe/Zubereitungen
MehrVSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung
VSK Ein Hilfsmittel zur Gefährdungsbeurteilung Dr. BAuA, Gruppe Gefahrstoffmessungen 1 Gliederung 1. Grundlage TRGS 420 Anwendungsbereich Erläuterungen Anwendung VSK Aufstellung VSK Aufnahme VSK 2. Beispiele
MehrIII. A1 Gefährdungsbeurteilung
III. A1 Gefährdungsbeurteilung III. A1-Anlage-01 Checkliste für die Erstellung einer SHK-branchenspezifischen GeBu Zusammenfassung Verpflichtung des Arbeitgebers, alle potenziellen Gefährdungen im Betrieb
MehrLeseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
MehrInformationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zur Rezepturherstellung und zur Prüfung der
MehrVerantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz Der kompetente Meister hat immer ein Ass im Ärmel!
Gefahrstoffe. Schritte zur sicheren Handhabung Quelle: Bildmontage und BG RCI Einführung in die Thematik - Was sind "Gefahrstoffe"? Beschaffung von Informationen Liste der eingesetzten Stoffe Gefahrstoffverzeichnis
MehrBetrSichV 2015 Fassung (Auszug Ex-Anlagen) Übergangsvorschriften
24 Übergangsvorschriften (4) Die Prüfung nach Anhang 2 Abschnitt 3 Nummer 5.1 Satz 1 ist erstmals 6 Jahre nach der Prüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme durchzuführen. Bei Anlagen, die vor dem 1.
MehrSicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht. Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im NWA-Unterricht.
Sicherheit im naturwissenschaftlichen Unterricht Die Umsetzung der Gefahrstoffverordnung im NWA-Unterricht. Unfälle im naturwissenschaftlichen Unterricht Biologie 4% Physik 28% Chemie 68% Mögliche Vorgehensweise
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 1.2 Mineralischer Staub, Teil 2: Asbestfaserhaltiger Staub BGI/GUV-I 504-1.2 Juni 2009
MehrFachveranstaltung. Gesetzliche Anforderungen an den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen im Betrieb
Deckblatt Fachveranstaltung Sicherer Umgang mit Gefahrstoffen IHK-Karlsruhe und LUBW Donnerstag, 12. Juli 2007 in Karlsruhe, Lammstr. 13-17 Gesetzliche Anforderungen an den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen
MehrGefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung
Gefährdungsbeurteilung nach der neuen Gefahrstoffverordnung Arbeitgeber sind nach der neuen Gefahrstoffverordnung zur Anfertigung einer Gefährdungsbeurteilung für alle Tätigkeiten mit Gefahrstoffen verpflichtet
MehrInformationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH
Informationsveranstaltung der TÜV SÜD Chemie Service GmbH Die neue BetrSichV 2015 Änderung der GefStoffV - wesentliche Änderungen für Anlagen mit Explosionsgefahren BetrSichV 2015 Explosionsgefährdungen
MehrGefährdungsbeurteilung Dokumentation
Gefährdungsbeurteilung ARBEITNEHMERKAMMER BREMEN WIE ERSTELLE ICH EINE ANGEMESSENE GEFÄHRDUNGSBEURTEILUNG DIENSTAG, 23. AUGUST 2016 sauber gemacht! Gefährdungsbeurteilung Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge. nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 44 Hartholzstäube BGI/GUV-I 504-44 Juni 2009 Herausgeber Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
MehrTRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern. Gabriele Hähnel - Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern 1 2 Abs. 5 GefstoffV Lagern ist das Aufbewahren zur späteren Verwendung sowie zur Abgabe an andere. Es schließt die Bereitstellung zur Beförderung
MehrArbeitsschutz. Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH
Arbeitsschutz Welche Potentiale bieten sich durch die Umsetzung von REACH? Dr. Heiner Wahl Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bonn REACH REACH-Verordnung EG-Binnenmarktrecht gestützt auf Artikel
MehrInformation Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge
Information Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 23 Obstruktive Atemwegserkrankungen, hier: Platinverbindungen BGI/GUV-I 504-23b Mai 2009
MehrNeue arbeitsmedizinische Regeln
Neue arbeitsmedizinische Regeln Dr. Michael Heger Gewerbearzt Übersicht Neue Broschüre zur ArbMedVV Neue Konzeption Fristen Arbeitsmedizinische Vorsorge (AMR 2.1) Ausnahmen nach Anhang Teil 1 Abs. 4 für
MehrDie neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005
Die neue Gefahrstoffverordnung Vollständiger Text zur gekürzten Fassung aus rekonform Ausgabe 3 / 2005 Die Neufassung der Gefahrstoffverordnung wurde am 29. Dezember 2004 im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben
MehrNeuerungen in der TRGS 900
Neuerungen in der TRGS 900 Durchgeführt am 20.05.2014 Im Rahmen des VDSI-Afterwork Referent: Eckart Hillenkamp, AREGUS Services Wie ist die Gesetzgebung aufgebaut? 2 Was ist eine TRGS? TRGS steht für Technischen
MehrStaub bei Elektroinstallationsarbeiten
Branchen- und tätigkeitsbezogene Hilfestellung Staub bei Elektroinstallationsarbeiten gemäß Kapitel 5 und Anhang 1 der TRGS 504 [1] zur Festlegung der Schutzmaßnahmen bei Inanspruchnahme der Übergangsregelung
MehrGefahrstoffe. Gefahrstoff = gefährlicher Stoff. Was sind Gefahrstoffe?
Gefahrstoff = gefährlicher Stoff 3 Was sind Gefahrstoffe Ist ein Gefahrstoff auch ein Gefahrgut Welche Gefahrstoffgesetze und -vorschriften gibt es Gesund bleiben trotz Gefahrstoff Wie sind Gefahrstoffe
MehrSICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN
SICHERHEITSDATENBLÄTTER VERSTEHEN 15. Mai 2018 oder 14. November 2018 Mitarbeiter aus den Bereichen Umweltschutz und Arbeitssicherheit, Einkauf, Vertrieb und Logistik, Fachkräfte für Arbeitssicherheit.
MehrSchwerpunktvortrag: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) Global Harmonisiertes System (GHS)
Schwerpunktvortrag: Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht (RISU) Global Harmonisiertes System (GHS) www.fachreferent-chemie.de Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht Mit dem Beginn des Schuljahr 2013/14
Mehr