Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz

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1 Die Regelungen zur Neuropsychologie in der Weiterbildungsordnung in Rheinland- Pfalz Mainz, Referentin: Dr. Doris Naumann Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Trier Psychologischer Fachdienst Weiterbildungsermächtigte Neuropsychologie LPK RLP Seite 1

2 Weiterbildungsordnung RLP vom besteht seit 2004, Änderung 2007 Inhalt und Dauer, sowie Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten, der Supervisoren, Gutachter sowie der Weiterbildungsstätten der WB in Anlage festgelegt (geändert 2010 u. 2011) Seite 2

3 Ziel und Struktur der WB ( 1) Qualifizierung in Bereichen ( 2); Zusatzbezeichnungen Art, Inhalt und zeitlicher Ablauf der WB ( 3) o Zusatzbezeichnung kann erst nach Erteilung der Approbation erlangt werden (aber: Inhalte, die während einer Berufsausbildung erlangt werden, sind anzurechnen) o Weiterbildung soll in hauptberuflicher Stellung durchgeführt werden (nur in Ausnahmen halbtags, vorab Genehmigung LPK) o (Theorie-) Kurse müssen durch Kammer anerkannt sein Seite 3

4 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Weiterbildungszeiten Weiterbildungsinhalte Supervision Falldokumentationen Seite 4

5 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Behandlung hirngeschädigter Patienten unter Berücksichtigung ihrer sozialen und beruflichen Situation Diagnostische Beurteilung kognitiver Funktionen unter Berücksichtigung neurologischer, neuroradiologischer und neurophysiologischer Befunde Planung, Durchführung und Evaluation geeigneter Behandlungen Unterstützung von Maßnahmen zur schulischen und beruflichen Reintegration Erstellung neuropsychologischer Gutachten Seite 5

6 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Weiterbildungszeiten Weiterbildungsinhalte Supervision Falldokumentationen Seite 6

7 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Weiterbildungszeiten 2- jährige klinische Berufstätigkeit auf klinischen Stellen unter der Aufsicht und Anleitung eines zur Weiterbildung Ermächtigten in einer anerkannten Institution (Weiterbildungsstätte) im Umfang einer Ganztagsstelle Vermittlung spezifischer neuropsychologischer Inhalte (insges. 400 Std.) Seite 7

8 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Weiterbildungszeiten Weiterbildungsinhalte Supervision Falldokumentationen Seite 8

9 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Weiterbildungsinhalte Vermittlung spezifischer neuropsychologischer Inhalte (insges. 400 Std.) Externe Fortbildungsveranstaltungen (200 Std. ) davon : Allgemeine Neuropsychologische Psychotherapie (80 Std.) Spezielle Neuropsychologische Psychotherapie (120 Std.) Interne Fortbildung (200 Std.) Seite 9

10 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Weiterbildungszeiten Weiterbildungsinhalte Supervision Falldokumentationen Seite 10

11 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Supervision 100 Std. fallbezogene Supervision durch anerkannte Supervisoren zur Reflexion des diagnostischen und therapeutischen Handelns im Hinblick auf die kurz- und langfristigen Behandlungs- und Rehabilitationsziele und Reflexion der eigenen therapeutischen Rolle, der Rolle des Neuropsychologischen Psychotherapeuten im interdisziplinären Team und der verwendeten Methoden. Seite 11

12 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Definition Neuropsychologische Psychotherapie Weiterbildungszeiten Weiterbildungsinhalte Supervision Falldokumentationen Seite 12

13 Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie Falldokumentationen 5 unterschiedlichen differenzierte und supervidierte Kasuistiken (< 2. J., nach spezifischen Kriterien) davon 2 Begutachtungen (bzw. Darstellungen in Gutachten- (Form) Die Kasuistiken und Gutachten werden durch von der Kammer ernannte Gutachter beurteilt. Seite 13

14 Zusammenfassung Anlage 1: Inhalte WB Neuropsychologischer Psychotherapie 2- jährige klinische Berufstätigkeit auf klinischen Stellen unter der Aufsicht und Anleitung eines zur Weiterbildung Ermächtigten in einer anerkannten Institution (Weiterbildungsstätte) im Umfang einer Ganztagsstelle Nachweis Vermittlung spezifischer neuropsychologischer Inhalte (400 Std.) davon o in externen Fortbildungsveranstaltungen mindestens 200 Stunden o sowie im Rahmen der klinischen Tätigkeit (Weiterbildung ist persönlich zu erbringen) 5 supervidierte Kasuistiken, davon 2 Begutachtungen davon: Seite 14

15 Anlage 2: Qualifikationen Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten Qualifikation der SupervisorInnen Qualifikation der GutachterInnen Anforderungen an Weiterbildungsstätten Seite 15

16 Anlage 2: Qualifikationen Weiterbildungsermächtigter Approbation als PP oder KJP und Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung Neuropsychologie oder Neuropsychologische Psychotherapie und 5- jährige Tätigkeit im klinisch-neuropsychologischen Bereich und kontinuierliche Fortbildung im Fach Neuropsychologische Psychotherapie sowie Tätigkeit an einer zugelassenen Weiterbildungsstätte Seite 16

17 Anlage 2: Qualifikationen Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten Qualifikation der SupervisorInnen Qualifikation der GutachterInnen Anforderungen an Weiterbildungsstätten Seite 17

18 Anlage 2: Qualifikation von SupervisorInnen die Berechtigung zur Führung der Zusatzbezeichnung Neuropsychologie oder Neuropsychologische Psychotherapie der Nachweis mind. 5-jähriger neuropsychologischer Tätigkeit in der Krankenversorgung Qualifikationsnachweis über Supervisionskenntnisse kontinuierliche Fortbildung in Supervision die persönliche Eignung Seite 18

19 Anlage 2: Qualifikationen Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten Qualifikation der SupervisorInnen Qualifikation der GutachterInnen Anforderungen an Weiterbildungsstätten Seite 19

20 Anlage 2: Qualifikationen der GutachterInnen Weiterbildungsermächtigung für Neuropsychologische Psychotherapie gemäß 6 Abs. 1 der WBO und Zusatzbezeichnung Neuropsychologie oder Neuropsychologische Psychotherapie und 5-jährige Tätigkeit im klinisch neuropsychologischen Bereich und kontinuierliche Fortbildung im Fach Neuropsychologische Psychotherapie. Seite 20

21 Anlage 2: Qualifikationen Qualifikation der Weiterbildungsermächtigten Qualifikation der SupervisorInnen Qualifikation der GutachterInnen Anforderungen an Weiterbildungsstätten Seite 21

22 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 1. Allgemeine Voraussetzungen an eine Weiterbildungsstätte: regelmäßige Versorgung von Patienten mit neurologischen Erkrankungen unterschiedlichster Ätiologie im interdisziplinären Setting über einen längeren Zeitraum (Tätigkeiten, gemäß 6 Abs. 6 dieser WBO) Einrichtung muss über folgende Abteilungen verfügen: o o o o o Krankengymnastik / Physiotherapie Ergotherapie Neurolinguistik / Sprachtherapie Sozialdienst Medizin Interdisziplinäre Zusammenarbeit Zugang zu allen Unterlagen und Patientendaten Seite 22

23 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 2. Eingeschränkte Weiterbildungsermächtigung Kliniken mit Schwerpunkt und Beschränkung auf eine bestimmte neurologische Erkrankung (z.b. MS Kliniken) und niedergelassene Neuropsychologen können bei Nachweis der übrigen Kriterien eine eingeschränkte Weiterbildungsermächtigung erhalten. Seite 24

24 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 3. Weiterbildungsverbünde (Zusammenschluss zum Zwecke der Weiterbildung in Neuropsychologischer Psychotherapie) Voraussetzung: Weiterbildungskandidaten muss es ermöglicht werden, alle durch die Weiterbildungsordnung festgeschriebenen Inhalte nachzuweisen. Er muss dabei mindestens an zwei der beteiligten Institutionen jeweils ein Jahr beschäftigt gewesen sein. Seite 25

25 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 4. Personelle Ausstattung des Bereiches Neuropsychologische Psychotherapie: eigene Neuropsychologische Abteilung Leitung PP/KJP mit Zusatzbezeichnung NPT Zusätzlich mindestens 1 weiterer (ganztags tätiger) Neuropsychologe mit mindestens 3-jährigr Berufserfahrung Institution u. Weiterbildungsermächtigter sichern ständige berufsbegleitende Weiter- und Fortbildung Seite 26

26 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 5. Ausgestaltung der Weiterbildungsstellen Einrichtung von Weiterbildungsstellen (Vollzeit oder halbtags) Befristet zum Zwecke der Ausbildung Möglichkeit der Teilnahme an externen Fortbildungen Weiterbildungsermächtigter sichert: Fachliche Betreuung Fallsupervision Hausinterne Weiterbildung (gemäß Anlage 1) Seite 27

27 Anlage 2: Anforderungen an Weiterbildungsstätten 6. Diagnostische und therapeutische sowie räumliche Ausstattung des Bereichs Neuropsychologische Psychotherapie: neuropsychotherapeutische Tätigkeit in Diagnostik, Therapie und Betreuung nach dem neuesten Kenntnisstand Die diagnostische, therapeutische und räumliche Ausstattung muss so beschaffen sein, dass eine inhaltlich und organisatorisch den Vorgaben gemäße Weiterbildung sichergestellt ist. Seite 28

28 Regelungen: Approbation + GNP Zertifikat : Antrag an LPK RLP + Zusatzbezeichnung NP beantragen (GNP-Zertifikat wird als Äquivalent anerkannt) Approbation ohne Zertifikat GNP: 2 Jahre Tätigkeit an einer Weiterbildungsklinik + Fortbildungen (oder: GNP-Zertifikat nachholen) Seite 29

29 Regelungen: Ohne Approbation, mit GNP Zertifikat: Ausbildung in Richtlinienverfahren absolvieren Ohne Approbation, ohne GNP Zertifikat Ausbildung in Richtlinienverfahren (Empfehlung: mit Verklammerung Neuropsychologie) Seite 30

30 Résumée: Was brauchen wir Vereinfachte Ausbildungsmöglichkeiten ohne Qualitätsverlust für die Fachkunde mehr kammerzertifizierte Weiterbildungsinstitutionen Psychotherapieausbildung mit verklammerten Ausbildung in Neuropsychologischer Psychotherapie Mehr berufspolitisch Engagierte Seite 31

31 HERZLICHEN DANK für Ihr Interesse! Dr. rer. nat. Doris Naumann Krankenhaus der Barmherzigen Brüder Psychologischer Fachdienst Nordallee Trier Tel.: 0651/ Fax: 0651/ d.naumann@bk-trier.de Seite 32

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