Überschussverteilungssätze

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2 Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während (Perspektive) an Kostenüberschüssen Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau Zusätzlicher Zusatzrente 2,35 0,80 2,70 (Bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreie Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) (beitragsfreie Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr sofortige Überschussrente* ** abhängig von Alter bei Rentenbeginn * Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,95% und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 2,35 2,70 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,70 1

3 Tarife der Tarifreform 2012 (Rechnungszins 1,75 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 1,85 Zusätzlicher Während (Perspektive) Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau Zusätzlicher Zusatzrente 1,85 0,80 2,20 (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreie Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) (beitragsfreie Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr sofortige Überschussrente Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013* abhängig von Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 23,00 1,85 2,20 bei Männern bei Frauen bei Verwendung von Unisex-Rechnungsgrundlagen als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,20 2

4 Tarife der Tarifreform 2009 (Rechnungszins 2,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während Zusätzlicher Zusatzrente 5,00 1,35 1,70 für Männer und für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) sofortige Überschussrente Rentenbeginn in 2009 bis 2010 Rentenbeginn in 2011 Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013 * 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 1,35 1,70 bei Männern bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 1,70 3

5 Tarife der Tarifreform 2007 und 2008 (Rechnungszins 2,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während Zusätzlicher 12,00 1 1,35 * für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) ; TR 2007: ab einem Garantiekapital von (nicht für Baustein Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente 1,70 sofortige Überschussrente Rentenbeginn ab 2007 bis 2010 Rentenbeginn in 2011 Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013 * 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 1,35 4,00 1,70 bei Männern bei Frauen für TR 2007 für TR 2008 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,00 4

6 Tarife der Tarifreform 2004 und Tarifreform 2005 (Rechnungszins 2,75 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während 12,00 1 0,85 für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) l Zusätzlicher ab einem Garantiekapital von (für Baustein Hinterbliebenenrente ab jährlich Garantierente) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente* 1,20 sofortige Überschussrente Rentenbeginn ab 2004 bis 2010 ** Rentenbeginn in 2011 ** Rentenbeginn in 2012 ** Rentenbeginn ab 2013 ** 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 0,85 4,00 bei Männern bei Frauen 1,20 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 1,20 5

7 Tarife ab Tarifreform (Rechnungszins 3,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während 12,00 1 0,35 * für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) Zusätzlicher ab einem Garantiekapital von (für Baustein Hinterblie benenrente ab jährlich Garantierente) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitrags freien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente* 0,70 als jährliche Rentenerhöhung sofortige einmalige Rentenerhöhung abhängig vom Alter bei Rentenbeginn Rentenbeginn ab 2004 bis 2010 ** Rentenbeginn ab 2011 ** 0,05 Rentenbeginn ab 2012 ** Rentenbeginn ab 2013 ** * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Rentenbeginnen ab 2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche 6

8 Risikolebensversicherungen Bonus 47,00 45,00 der maßgebenden Versicherungssumme bei Männern der maßgebenden Versicherungssumme bei Frauen Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen bei Rentenzahlung 23,00 18,00 0,35 4,00 0,70 bei Männern bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung in Ergänzung einer Risikolebensversicherung bei versicherter Beitragsübernahme bei versicherter Berufsunfähigkeitsrente 3 22,00 0,70 Erhöhung des Garantiekapitals bei Tod der maßgebenden Versicherungssumme bei Männern der maßgebenden Versicherungssumme bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung 7

9 Tarife vor Tarifreform Kapitalversicherungen ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 4,0 %) Bonus 25,00 des maßgebenden jährlichen Risikobeitrags Bonus der maßgebenden Versicherungssumme für Männer der maßgebenden Versicherungssumme für Frauen der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) vor eingeführte Tarife (Rechnungszins 3,5 %) Bonus 33,00 1,20 4,00 1,30 des maßgebenden jährlichen Risikobeitrags Bonus der maßgebenden Versicherungssumme der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) Rentenversicherungen Versicherungsabschluss ab und vor (Rechnungszins 4,0 %) Während (beitragspflichtige Versicherungen) (beitragsfreie Versicherungen) Zusatzrente* Erhöhung Rentenbeginn vor 2003 bis 2012** jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn ab 2013** jährliche Rentenerhöhung 0,50 * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche 8

10 Versicherungsabschluss ab und vor (Rechnungszins 3,5 %) Während Zusatzrente Rentenbeginn vor 2006 Rentenbeginn ab * der laufenden Rente der laufenden Rente Rentenbeginn bis 2012** jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn ab 2013** jährliche Rentenerhöhung 0,50 * ** Für Versicherungen die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Leibrenten- und Pensionsversicherungen vor dem Während der Beitragszahlung Zusatzrente Rentenbeginn bis 2006 Rentenbeginn ab * * Für Versicherungen, die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. Risikolebensversicherungen (Sofort-Gewinnbeteiligung) ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 4,0 %) bei Bonus bei Verrechnung bei verzinslicher Ansammlung 5 35,00 4,20 der Versicherungssumme des Guthabens ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 3,50 %) bei Bonus bei Verrechnung bei verzinslicher Ansammlung 67,00 4 4,20 der Versicherungssumme des Guthabens 9

11 Tarife vor Tarifreform Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Während der Beitragszahlung Kapitalversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem und Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem Jährlicher Gewinn Schlussgewinn Kapitalversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem Schlussgewinn 1 12,00 24,40 Beitragsfreie Versicherungen Kapitalversicherungen nach zum eingeführten Tarifen und Rentenversicherungen nach zum eingeführten Tarifen Jährlicher Gewinn Kapitalversicherungen nach vom bis geltenden Tarif und Rentenver sicherungen mit Vertragsabschluss ab dem bis Jährlicher Gewinn Kapitalversicherungen nach vor dem geltenden Tarif Jährlicher Gewinn 0,45 0,45 der bisherigen Anwartschaft Kapitalversicherungen nach zum eingeführten Tarifen und Rentenversicherungen nach zum eingeführten Tarifen Jährlicher Gewinn Andere Tarife Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeits rente 0,45 der bisherigen Rente der bisherigen Rente 10

12 Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird zweimal pro Monat ermittelt jeweils zum letzten Bankarbeitstag am Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2015 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven: Bei regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen beziehungsweise Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen beziehungsweise Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt: Es wird der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2015, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2015 vereinbart, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend.) Bei Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen beziehungsweise Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt: Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die zuletzt aktuell zum Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 3. September 2015 bei uns ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2015 maßgebend.) Bei Kündigung wird der zehntletzte Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung herangezogen. Geht das Kündigungsschreiben nach dem zehntletzten Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung bei uns ein, erfolgt die Ermittlung zum Termin der Vertragsbeendigung. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2015 am 4. August 2015 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend. Geht das Kündigungsschreiben am 20. August 2015 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2015 maßgebend.) Für das Vorziehen der Leistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung. Der wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die sätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden. Der gesamte der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen s, des s bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen s abzüglich bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung 1. Der gesamte beträgt dabei mindestens null. 1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen. Normaler Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsjahre gilt: Die erreichte Summe aus normalem und für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird für die vor 2015 liegenden Versicherungsjahre unverändert festgesetzt. Der Anteil des normalen s an dieser Summe wird neu festgelegt und beträgt 80. bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage gilt: Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten sätze erneut unverändert festgelegt. Die e werden zum Versicherungsstichtag 2015 mit dem Zinssatz 4,2 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Zusätzlicher Bausteine mit einem erhalten einen zusätzlichen in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr. bei Kündigung Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 gilt: Wenn der aktuelle Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte bei Kündigung wie folgt reduziert: Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital des Vertrags zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten s multipliziert mit einem Faktor. Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer, jedoch maximal 120 Monate. Es wird mindestens ein in Höhe des zusätzlichen s gegeben. für die Beteiligung an Bewertungsreserven Der für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden. Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsjahre gilt: Die erreichte Summe aus normalem und für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird für die vor 2015 liegenden Versicherungsjahre unverändert festgesetzt. Der Anteil des s an dieser Summe wird neu festgelegt und beträgt 20. Der für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2015 mit dem Zinssatz 4,2 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. 11

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