Überschussverteilungssätze
|
|
- Melanie Gerhardt
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1
2 Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während (Perspektive) an Kostenüberschüssen Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau Zusätzlicher Zusatzrente 2,35 0,80 2,70 (Bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreie Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) (beitragsfreie Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr sofortige Überschussrente* ** abhängig von Alter bei Rentenbeginn * Grundlagen für die Berechnung der zusätzlichen beitragsfreien Rente sind die Sterbetafel AZ 2012 RÜ U, eine Verzinsung von 3,95% und der in der Tabelle angegebene Satz für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Erhöhung der Gesamtrente keine zusätzliche beitragsfreie Rente finanzierbar ist, Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 2,35 2,70 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,70 1
3 Tarife der Tarifreform 2012 (Rechnungszins 1,75 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während (außer Perspektive) 5,00 1,85 Zusätzlicher Während (Perspektive) Zusatzüberschussanteil aus verändertem Garantieniveau Zusätzlicher Zusatzrente 1,85 0,80 2,20 (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreie Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtige Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) (beitragsfreie Versicherungen) (darin enthalten sind % Schlussüberschussbeteiligung aus verändertem Garantiniveau) in Höhe des jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr sofortige Überschussrente Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013* abhängig von Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 23,00 1,85 2,20 bei Männern bei Frauen bei Verwendung von Unisex-Rechnungsgrundlagen als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,20 2
4 Tarife der Tarifreform 2009 (Rechnungszins 2,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während Zusätzlicher Zusatzrente 5,00 1,35 1,70 für Männer und für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) (nicht für Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) sofortige Überschussrente Rentenbeginn in 2009 bis 2010 Rentenbeginn in 2011 Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013 * 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 1,35 1,70 bei Männern bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 1,70 3
5 Tarife der Tarifreform 2007 und 2008 (Rechnungszins 2,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während Zusätzlicher 12,00 1 1,35 * für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) ; TR 2007: ab einem Garantiekapital von (nicht für Baustein Hinterbliebenenvorsorge) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente 1,70 sofortige Überschussrente Rentenbeginn ab 2007 bis 2010 Rentenbeginn in 2011 Rentenbeginn in 2012 Rentenbeginn ab 2013 * 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 1,35 4,00 1,70 bei Männern bei Frauen für TR 2007 für TR 2008 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 2,00 4
6 Tarife der Tarifreform 2004 und Tarifreform 2005 (Rechnungszins 2,75 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während 12,00 1 0,85 für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) l Zusätzlicher ab einem Garantiekapital von (für Baustein Hinterbliebenenrente ab jährlich Garantierente) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitragsfreien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente* 1,20 sofortige Überschussrente Rentenbeginn ab 2004 bis 2010 ** Rentenbeginn in 2011 ** Rentenbeginn in 2012 ** Rentenbeginn ab 2013 ** 0,05 abhängig vom Alter bei Rentenbeginn * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen 23,00 18,00 0,85 4,00 bei Männern bei Frauen 1,20 als jährliche Rentenerhöhung Unfallzusatzversicherung zu beitragsfreien Versicherungen jährlicher 1,20 5
7 Tarife ab Tarifreform (Rechnungszins 3,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während 12,00 1 0,35 * für Männer für Frauen (bei vereinbarter Kapitalzahlung (statt Rente) Erhöhung um %) Zusätzlicher ab einem Garantiekapital von (für Baustein Hinterblie benenrente ab jährlich Garantierente) (beitragspflichtigen Versicherungen) (Hinterbliebenenvorsorge 0,70 %) (beitrags freien Versicherungen) in Höhe des jährlichen Überschussanteils des letzten Jahres (nicht für beitragspflichtige Bausteine zur Hinterbliebenenvorsorge) Zusatzrente* 0,70 als jährliche Rentenerhöhung sofortige einmalige Rentenerhöhung abhängig vom Alter bei Rentenbeginn Rentenbeginn ab 2004 bis 2010 ** Rentenbeginn ab 2011 ** 0,05 Rentenbeginn ab 2012 ** Rentenbeginn ab 2013 ** * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Rentenbeginnen ab 2006, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche 6
8 Risikolebensversicherungen Bonus 47,00 45,00 der maßgebenden Versicherungssumme bei Männern der maßgebenden Versicherungssumme bei Frauen Bausteine zur Berufsunfähigkeitsvorsorge in Ergänzung des Bausteins zur Altersvorsorge beitragspflichtige Versicherungen beitragsfreie Versicherungen bei Rentenzahlung 23,00 18,00 0,35 4,00 0,70 bei Männern bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung in Ergänzung einer Risikolebensversicherung bei versicherter Beitragsübernahme bei versicherter Berufsunfähigkeitsrente 3 22,00 0,70 Erhöhung des Garantiekapitals bei Tod der maßgebenden Versicherungssumme bei Männern der maßgebenden Versicherungssumme bei Frauen als jährliche Rentenerhöhung 7
9 Tarife vor Tarifreform Kapitalversicherungen ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 4,0 %) Bonus 25,00 des maßgebenden jährlichen Risikobeitrags Bonus der maßgebenden Versicherungssumme für Männer der maßgebenden Versicherungssumme für Frauen der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) vor eingeführte Tarife (Rechnungszins 3,5 %) Bonus 33,00 1,20 4,00 1,30 des maßgebenden jährlichen Risikobeitrags Bonus der maßgebenden Versicherungssumme der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) der maßgebenden Versicherungssumme (beitragspflichtige Versicherungen der maßgebenden Versicherungssumme (beitragsfreie Versicherungen) Rentenversicherungen Versicherungsabschluss ab und vor (Rechnungszins 4,0 %) Während (beitragspflichtige Versicherungen) (beitragsfreie Versicherungen) Zusatzrente* Erhöhung Rentenbeginn vor 2003 bis 2012** jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn ab 2013** jährliche Rentenerhöhung 0,50 * Für Versicherungen mit Rentenbeginn ab , die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. ** Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche 8
10 Versicherungsabschluss ab und vor (Rechnungszins 3,5 %) Während Zusatzrente Rentenbeginn vor 2006 Rentenbeginn ab * der laufenden Rente der laufenden Rente Rentenbeginn bis 2012** jährliche Rentenerhöhung Rentenbeginn ab 2013** jährliche Rentenerhöhung 0,50 * ** Für Versicherungen die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. Bei Versicherungen, bei denen auf Basis des angegebenen Satzes für die jährliche Leibrenten- und Pensionsversicherungen vor dem Während der Beitragszahlung Zusatzrente Rentenbeginn bis 2006 Rentenbeginn ab * * Für Versicherungen, die sich noch im Angleichszeitraum (der Zeitraum, in dem aufgrund der höheren Lebenserwartung eine verlängerte Rentenzahlung finanziert wird) befinden, wird der Satz auf 0 % gesetzt. Risikolebensversicherungen (Sofort-Gewinnbeteiligung) ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 4,0 %) bei Bonus bei Verrechnung bei verzinslicher Ansammlung 5 35,00 4,20 der Versicherungssumme des Guthabens ab eingeführte Tarife (Rechnungszins 3,50 %) bei Bonus bei Verrechnung bei verzinslicher Ansammlung 67,00 4 4,20 der Versicherungssumme des Guthabens 9
11 Tarife vor Tarifreform Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung Während der Beitragszahlung Kapitalversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem und Rentenversicherungen mit Vertragsabschluss ab dem Jährlicher Gewinn Schlussgewinn Kapitalversicherungen mit Vertragsabschluss vor dem Schlussgewinn 1 12,00 24,40 Beitragsfreie Versicherungen Kapitalversicherungen nach zum eingeführten Tarifen und Rentenversicherungen nach zum eingeführten Tarifen Jährlicher Gewinn Kapitalversicherungen nach vom bis geltenden Tarif und Rentenver sicherungen mit Vertragsabschluss ab dem bis Jährlicher Gewinn Kapitalversicherungen nach vor dem geltenden Tarif Jährlicher Gewinn 0,45 0,45 der bisherigen Anwartschaft Kapitalversicherungen nach zum eingeführten Tarifen und Rentenversicherungen nach zum eingeführten Tarifen Jährlicher Gewinn Andere Tarife Erhöhung der laufenden Berufsunfähigkeits rente 0,45 der bisherigen Rente der bisherigen Rente 10
12 Maßgebende Stichtage für die Beteiligung an Bewertungsreserven Die Höhe der Bewertungsreserven, die nach den aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu berücksichtigen sind, wird zweimal pro Monat ermittelt jeweils zum letzten Bankarbeitstag am Monatsende und zum zehntletzten Bankarbeitstag vor Monatsende. Welcher der zwei Stichtage herangezogen wird, hängt vom Geschäftsvorfall ab, zu dem die Beteiligung an Bewertungsreserven erfolgt. Für Versicherungsverträge, bei denen im Jahr 2015 eine Beteiligung an den Bewertungsreserven erfolgt, gelten folgende Stichtage für die Ermittlung der Höhe der Bewertungsreserven: Bei regulärem Rentenübergang und Ausübung des Kapitalwahlrechts bei Rentenversicherungen beziehungsweise Ablauf von Kapital-Lebensversicherungen beziehungsweise Ausübung des Kapitalwahlrechts während der Abrufphase bei Ausscheiden aus dem Unternehmen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung gilt: Es wird der zehntletzte Bankarbeitstag des Vormonats vor Ende der Aufschubdauer beziehungsweise der Versicherungsdauer herangezogen. (Beispiel: Endet die Aufschubdauer am 30. September 2015, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend.) Ist als Ablauftermin der Erste eines Monats vereinbart, wird die Höhe der Bewertungsreserven des Stichtags herangezogen, welcher für Abläufe zum Ende des Vormonats maßgebend ist. (Beispiel: Ist als Ablauftermin der 1. Oktober 2015 vereinbart, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend.) Bei Tod vor Rentenbeginn bei Rentenversicherungen beziehungsweise Tod vor dem Ablauftermin bei Kapital-Lebensversicherungen gilt: Bei den Anlässen Tod/Unfalltod wird die Höhe der Bewertungsreserven für die Berechnung herangezogen, die zuletzt aktuell zum Meldetermin ermittelt wurde. (Beispiel: Geht die Todesfallmeldung am 3. September 2015 bei uns ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2015 maßgebend.) Bei Kündigung wird der zehntletzte Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung herangezogen. Geht das Kündigungsschreiben nach dem zehntletzten Bankarbeitstag vor Vertragsbeendigung bei uns ein, erfolgt die Ermittlung zum Termin der Vertragsbeendigung. (Beispiel: Geht eine Kündigung zum 31. August 2015 am 4. August 2015 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 18. August 2015 maßgebend. Geht das Kündigungsschreiben am 20. August 2015 ein, ist die Höhe der Bewertungsreserven am 31. August 2015 maßgebend.) Für das Vorziehen der Leistung gelten die Stichtagsregelungen wie bei einer Kündigung. Der wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre können die sätze auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden. Der gesamte der Versicherung ergibt sich bei Fälligkeit als Summe des normalen s, des s bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge und des zusätzlichen s abzüglich bei Rentenversicherungen mit Versicherungsbeginn vor dem Jahr 2005 der benötigten Mittel zur Gegenfinanzierung des Auffüllungsbetrags für die Neubewertung der Deckungsrückstellung 1. Der gesamte beträgt dabei mindestens null. 1 Die Gegenfinanzierung wird entsprechend den von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht bekannt gegebenen Grundsätzen zur Neubewertung der Deckungsrückstellung für Rentenversicherungsverträge vorgenommen. Normaler Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsjahre gilt: Die erreichte Summe aus normalem und für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird für die vor 2015 liegenden Versicherungsjahre unverändert festgesetzt. Der Anteil des normalen s an dieser Summe wird neu festgelegt und beträgt 80. bei Bausteinen zur Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage gilt: Es werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten sätze erneut unverändert festgelegt. Die e werden zum Versicherungsstichtag 2015 mit dem Zinssatz 4,2 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahres deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. Zusätzlicher Bausteine mit einem erhalten einen zusätzlichen in Höhe eines jährlichen Überschussanteils für das letzte Jahr. bei Kündigung Für Versicherungen mit Versicherungsbeginn ab Januar 2008 gilt: Wenn der aktuelle Monatswert der Umlaufrendite 10-jähriger Bundeswertpapiere über dem Durchschnittswert für die abgelaufene Vertragsdauer, maximal der letzten 10 Jahre, liegt, wird der gesamte bei Kündigung wie folgt reduziert: Der Kürzungsbetrag ergibt sich aus dem Deckungskapital des Vertrags zum Kündigungstermin einschließlich des gesamten s multipliziert mit einem Faktor. Der Faktor beträgt das 0,05-Fache der Differenz aus aktueller Umlaufrendite und dem oben beschriebenen Durchschnittswert multipliziert mit der Anzahl der Monate der restlichen Aufschubdauer, jedoch maximal 120 Monate. Es wird mindestens ein in Höhe des zusätzlichen s gegeben. für die Beteiligung an Bewertungsreserven Der für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird jeweils für die Leistungsfälle eines Geschäftsjahrs deklariert. Im Rahmen der Deklarationen für die Folgejahre kann der auch für die vergangenen Versicherungsjahre jeweils neu festgelegt werden. Für das im Jahr 2015 endende Versicherungsjahr gelten die vorne genannten Sätze. Für die davor liegenden Versicherungsjahre gilt: Die erreichte Summe aus normalem und für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird für die vor 2015 liegenden Versicherungsjahre unverändert festgesetzt. Der Anteil des s an dieser Summe wird neu festgelegt und beträgt 20. Der für die Beteiligung an Bewertungsreserven wird zum Versicherungsstichtag 2015 mit dem Zinssatz 4,2 % aufgezinst. Für die davor liegenden Versicherungsstichtage werden die für die Leistungsfälle des Vorjahrs deklarierten Zinssätze erneut unverändert festgelegt. 11
Überschussverteilungssätze
Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) 5,00 2,35 Zusätzlicher Während der Aufschubdauer (Perspektive)
MehrÜberschussverteilungssätze 2016
2016 Tarife der Tarifreform 2015 (Rechnungszins 1,25 %) Bausteine zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge Während der Aufschubdauer (außer Perspektive) Grundüberschussanteil 5,00 2,05 Zusatzüberschussanteil
MehrÜberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Die Sicherung der dauernden Erfüllbarkeit der Verträge mit garantierten Leistungen machen vorsichtige Annahmen bezüglich der versicherten Risiken und der Zinserwartung
MehrDeklaration MetallRente.Pensionskasse Jährlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil)
Deklaration MetallRente.Pensionskasse 2014 Überschussanteilsätze in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine 1.1 Überschussgruppe
MehrDeklaration MetallRente.Riester Jährlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1,86
Deklaration MetallRente.Riester 2014 Überschussanteilsätze Jährlicher Überschussanteil in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine
MehrGewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
ERGO Direkt Lebensversicherung AG 79 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und
MehrDeklararation MetallRente.Direktversicherung 2014
Überschussanteilsätze Deklararation MetallRente.Direktversicherung 2014 in % der maßgebenden Größe für den Zinsüberschuss (Zinsüberschussanteil) 1 Überschussbeteiligung der Grundbausteine 1.1 Überschussgruppen
MehrAllianz Pensionskasse AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrBesondere Versicherungsbedingungen. Teilungsordnung
Besondere Versicherungsbedingungen Teilungsordnung Besondere Versicherungsbedingungen für die interne Teilung aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) 1. Anwendungsbereich
MehrWichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor
Wichtiges Thema: Ihre private Rente und der viel zu wenig beachtete - Rentenfaktor Ihre private Gesamtrente setzt sich zusammen aus der garantierten Rente und der Rente, die sich aus den über die Garantieverzinsung
MehrGewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer
80 Gewinnbeteiligung der Versicherungsnehmer In den folgenden Abschnitten wird für die einzelnen Tarifgruppen beschrieben, wie sie an den laufenden Gewinnanteilen und den Schluss-Gewinnanteilen beteiligt
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrOrdnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.09.2009 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrKurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann
Kurzübersicht zum Vorschlag für Herrn Max Mustermann Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie sämtliche Daten und Informationen zu der von Ihnen gewünschten Versorgung. Alle dabei verwendeten Begriffe,
MehrÜberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/innen in 2007
Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/innen in 2007 Für die Zuteilungen zum Jahrestag der Versicherungen in 2007 werden die im folgenden bestimmten laufenden Überschussanteile und Schlussüberschussanteile
MehrVersicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG
Versicherungskonsortium Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrSofern der Ausgleichswert weniger als 1.000 EUR beträgt, findet eine externe Teilung gem. 14 VersAusglG statt (vgl. Ziffer 6).
Ordnung für die Teilung von fondsgebundenen Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.12.2012 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrAnlage zur Satzung. der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München. Regelung der Beitrags- und Leistungstarife
Anlage zur Satzung der Sterbe-Unterstützungs-Vereinigung der Beschäftigten der Stadt München Regelung der Beitrags- und Leistungstarife (in der ab 2015 geltenden Fassung) Anlage zur Satzung STUV Seite
MehrSofort-Rente. Mit Sicherheit ein Leben lang
Sofort-Rente Mit Sicherheit ein Leben lang Warum ist die lebenslange Absicherung so wichtig? Wir werden immer älter. Das heißt aber auch, der Ruhestand wird immer teuerer. Wer das Ziel kennt kann entscheiden,
MehrGewinnanteile in der Lebensversicherung 2012
Gewinnanteile in der Lebensversicherung 2012 Mit Gewinnbeteiligung abgeschlossene Versicherungsverträge erhalten gemäß den Bestimmungen der jeweils zutreffenden Versicherungsbedingungen nachstehende Gewinnanteile:
MehrVersicherungskonsortium Presse-Versorgung Federführender Versicherer Allianz Lebensversicherungs-AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrGeschäftsplan für die Teilung von Lebensversicherungen auf Grundlage des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Teilungsordnung)
Geschäftsplan für die Teilung von Lebensversicherungen DLL 1 Gliederung Geschäftsplan für die Teilung von Lebensversicherungen auf Grundlage des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Teilungsordnung)
MehrTarifbestimmungen zu den Tarifen RV15, RV25 und RV30
Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV15, RV25 und RV30 Aufgeschobene Rentenversicherungen Druck-Nr. pm 2110 01.2015 Inhaltsverzeichnis I) Vereinbarung zu 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung
MehrNachtrag zum Arbeitsvertrag
Nachtrag zum Arbeitsvertrag zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Original für die Personalakte zahlt für die o. a. betriebliche Altersversorgung einen Beitrag Kopie für den Versicherer
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Ordnung für die Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung vom 01.02.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung gilt für
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG Geschäftsführender Versicherer des Konsortiums
Ordnung für die Teilung von Direktversicherungen im Rahmen des Gruppenversicherungsvertrags mit dem Versorgungsverband bundes- und landesgeförderter Unternehmen e.v. aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich
MehrHDI Pensionskasse AG PBPK-Bestandssegment
HDI Pensionskasse AG PBPK-Bestandssegment Ordnung für die interne und externe Teilung von Pensionskassentarifen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.04.2015 1. Anwendungsbereich
MehrTarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30
Tarifbestimmungen zu den Tarifen RV10, RV25 und RV30 Aufgeschobene Rentenversicherungen Druck-Nr. pm 2110 01.2014 Inhaltsverzeichnis I) Vereinbarung zu 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Rentenversicherung
MehrInhalt. Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung
Allianz Lebensversicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2013 Inhalt 2 4 8 33 40 49 54 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussanteilsätze
MehrAnlage zum Geschäftsbericht 2012
Provinzial NordWest Lebensversicherung Anlage zum Geschäftsbericht 2012 S Finanzgruppe Anlage zum Geschäftsbericht 2012 Begründet durch die Fusion der ehemaligen Provinzial Nord Lebensversicherung AG
MehrErgänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben eine Anfrage
MehrSenkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes
Senkung des technischen Zinssatzes und des Umwandlungssatzes Was ist ein Umwandlungssatz? Die PKE führt für jede versicherte Person ein individuelles Konto. Diesem werden die Beiträge, allfällige Einlagen
MehrÜberschussanteilsätze
Anlage zum Geschäftsbericht 2008 Überschussanteilsätze Inhalt 3 Erläuterungen zur Anlage 4 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Abschnitt 1 9 Überschussanteilsätze für die derzeit für den Neuzugang
MehrPBV Lebensversicherung AG
PBV Lebensversicherung AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.03.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrAlter Monatliche Altersrente Alter Monatliche Altersrente * in Euro für 10, Euro Monatsbeitrag. Monatsbeitrag
Anlage 1-5 zur Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Nordrhein Vom 9.7.2003 Leistungstabelle Nummer 1 (gültig für Beiträge ab 01. 01. 2009) für die Pflichtmitgliedschaft und die freiwillige
MehrErgänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( Fondsgebundene Basisrente )
Ergänzende Vertragsbedingungen für die Basisrentenversicherung gemäß 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchstabe b) EStG ( ) nach Anpassung in Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sehr geehrter Vorsorge-Kunde, Sie haben eine Anfrage
MehrIhre Joker für eine entspannte Vorsorge
Ihre oker für eine entspannte Vorsorge GarantiePlus Pflegeption GarantiePlus Ihr Vorsorge-oker in oker ist immer etwas Besonderes, denn damit haben Sie einen Trumpf in der Hand. So wie unsere neue Leistung
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altersvorsorge: Zukunftsrente Klassik E 70 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen
Mehr3 1 0 2 E C N A IN F & S L O O P
Absicherung von Lebensrisiken Erfolgsprodukt Rente PLUS erhöhte Rente zum Rentenbeginn bei Pflege Kunden- und Vertriebsvorteile Erhöhte Rente ab 3 ADL unabhängig vom Gesetzgeber Untersuchung durch den
MehrProvinzial NordWest. Lebensversicherung. Provinzial NordWest Lebensversicherung AG
Provinzial NordWest Lebensversicherung Anlage zum Geschäftsbericht 2013 Anlage zum Geschäftsbericht 2013 Begründet durch die Fusion der ehemaligen Provinzial Nord Lebensversicherung AG und der ehemaligen
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 06. Mai 2014 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit
MehrTarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care
Tarif 943 Swiss Life BU / Swiss Life BU care Kurzbeschreibung Produktleistung Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung Swiss Life BU care: Selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung mit lebenslanger
MehrDie Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice
Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Employer of Choice Die Philips Pensionskasse (VVaG)* Die Philips Pensionskasse (bis zum 31.12.2005 Versorgungswerk der deutschen Philips Unternehmen) bietet Ihnen die
MehrInhalt. Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer. Überschussanteilsätze für die Überschussbeteiligung
Allianz Lebensversicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2012 Inhalt 2 4 8 26 33 41 46 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer Überschussanteilsätze
MehrStand: November 2013. Swiss Life AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich. Inhaltsverzeichnis: Präambel. 1. Anwendungsbereich
Stand: November 2013 Swiss Life AG Teilungsordnung zum Versorgungsausgleich Inhaltsverzeichnis: Präambel 1. Anwendungsbereich 2. Grundsatz der internen Teilung 3. Ermittlung des Ehezeitanteils und des
MehrAnhang Überschussverteilung 2011
Anhang Überschussverteilung 2011 Überschussbeteiligung der Versicherungsnehmer/-innen in 2011 Für die Zuteilungen in 2011 werden die im Folgenden bestimmten laufenden Überschussanteile, für Fälligkeiten
MehrPrivate Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Bleiben Sie flexibel. Die Rentenversicherung mit Guthabenschutz passt sich Ihren Bedürfnissen optimal an. Altersvorsorge und Vermögensaufbau in einem! Wieso zwischen
MehrVersicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie
Mehrds:rente ds:rente und ds:rente Plus. Damit können Sie Ihren Ruhestand genießen. Die flexible Rentenversicherung mit vielen Kombinationsmöglichkeiten
ds:rente Die flexible Rentenversicherung mit vielen Kombinationsmöglichkeiten ds:rente und ds:rente Plus. Damit können Sie Ihren Ruhestand genießen. Hohe lebenslange Garantierente ds:rente mit vielen Kombinationsmöglichkeiten
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk 2012) 26. Januar
MehrDie kommende Kollektion jetzt schon kaufen! Allianz Lebensversicherungs-AG
Die kommende Kollektion jetzt schon kaufen! Allianz Lebensversicherungs-AG Inhalt 1 Ausgangslage und Auswirkung des Unisex-Urteils 2 Ergebnisse für den Kunden bereits jetzt profitieren 3 Wichtige Zusatzinformationen
MehrInformation betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe
Information betriebliche Altersvorsorge TÜV SÜD Gruppe Gemeinsame Information der Vorsorgepartner der TÜV SÜD Gruppe Hannoversche Lebensversicherung AG Übersicht 1. Die Probleme der Deutschen Rentenversicherung
MehrIm Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und Vertreter.
Allianz Lebensversicherungs-AG Anhangangabe der Überschussanteilsätze Geschäftsbericht 2010 Im Sinne einer besseren Lesbarkeit verwenden wir im Geschäftsbericht durchgängig die Begriffe Mitarbeiter und
MehrProduktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz)
Produktinformationsblatt zur Risiko-Lebensversicherung (Basis-Schutz bzw. Comfort-Schutz) Mit den nachfolgenden Informationen möchten wir Ihnen einen ersten Überblick über die von Ihnen berechnete Risiko-Lebensversicherung
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Altersvorsorge: Zukunftsrente Klassik E 70 (FID) Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, die nachfolgenden Bedingungen
MehrVersicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Diese Versicherungsbedingungen wenden sich an Sie als unseren Versicherungsnehmer und Vertragspartner. Teil A - Leistungsbausteine Hier finden Sie
MehrRürup-Rente Informationen
Rürup-Rente Informationen Die zunehmende Altersarmut hat die Regierung dazu veranlasst neben der Riester-Rente, die in erster Linie für Arbeitnehmer interessant ist, auch den Selbstständigen die Möglichkeit
Mehrbelrenta Rentenversicherungen
belrenta Rentenversicherungen Flexible Zukunftssicherung à la Basler: goldene Aussichten für schnelle Jäger. Wissen, wie man Werte schafft Stabile Werte für andere aufbauen kann nur, wer selbst stabil
MehrAnlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung
2014 Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung
MehrRegelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65
Regelaltersgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt vertragliche Altersgrenze 65 Ernst Ludwig, Dipl. Math., BAV-Ludwig Wie bereits in unserem Newsletter IV/2012 berichtet, hat das BAG mit seinem
MehrAltersvorsorge. Auch im Alter gut Leben!
Altersvorsorge Auch im Alter gut Leben! Durch ein sinkendes Rentenniveau und eine zukünftig stärkere Rentenbesteuerung wachsen die Versorgungslücken und somit der Bedarf an zusätzlicher Altervorsorge.
MehrAnlage zum Geschäftsbericht 2009
Provinzial NordWest Lebensversicherung Anlage zum Geschäftsbericht 2009 S Finanzgruppe Anlage zum Geschäftsbericht 2009 Begründet durch die Fusion der ehemaligen Provinzial Nord Lebensversicherung AG
MehrAllianz Lebensversicherungs-AG
Allianz Lebensversicherungs-AG Allgemeine Versicherungsbedingungen für den Baustein zur Alters- und Hinterbliebenenvorsorge: Zukunftsrente Invest alpha-balance E 194 Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter
MehrHeute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte. BVK Bayerische. Versorgungskammer
Heute handeln. Später genießen. Altersvorsorge für AuSSertariflich Beschäftigte BVK Bayerische Versorgungskammer Optimierte Versorgung Finanzielle Sicherheit im Alter das wünscht sich jeder. Mit Ihrer
Mehrseit 1974 eine gute Sache
Beitragspflicht Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für seine rentenversicherungspflichtig beschäftigten Arbeitnehmer und Auszubildenden (Ausnahme Elternlehre) einen monatlichen Beitrag von 5,20 zu entrichten.
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 12. Januar 2015 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit
MehrInformationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung
Informationen zur Betriebsrente, Entgeltumwandlung und Riesterförderung für die Beschäftigten des Landschaftsverbandes Rheinland Köln, den 09.06.2011 Hans-Günter Terres Die Rheinischen Versorgungskassen
MehrAnlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung
2011 Anlage zum Geschäftsbericht ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung ERGO Lebensversicherung AG Anhang Überschussbeteiligung Inhaltsverzeichnis 2 Erläuterungen zur Überschussbeteiligung
MehrRente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen
HBE PRAXISWISSEN Rente mit 67 Anhebung der Altersgrenzen Handelsverband Bayern e.v. Brienner Straße 45, 80333 München Rechtsanwältin Claudia Lindemann Telefon 089 55118-122 Telefax 089 55118-118 E-Mail
MehrSenkung technischer Zinssatz und
Senkung technischer Zinssatz und Reduktion der Umwandlungssätze Auf den folgenden Seiten werden die Auswirkungen der Senkung des technischen Zinssatzes und der Reduktion der Umwandlungssätze veranschaulicht.
MehrDIE INDIVIDUELLE ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE WWK PremiumRisk
DIE INDIVIDUELLE ABSICHERUNG FÜR IHRE FAMILIE WWK PremiumRisk 2 WWK PremiumRisk Auf diese Lösung haben Sie gewartet. Die Ablebensversicherung WWK PremiumRisk vereint viele Highlights unter einem Dach.
MehrOrdnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungsverträgen
Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungsverträgen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) in der Fassung 01.03.2010 Ihr Versicherer: Zurich Deutscher
MehrTRUST-WirtschaftsInnovationen GmbH
Rürup - Basisrente Rürup- oder Basisrente wird umgangssprachlich die Form der seit 2005 staatlich subventionierten Altersvorsorge bezeichnet. Die Rürup-Rente geht auf den Ökonomen Hans-Adalbert "Bert"
MehrVersorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung
Versorgungsvorschlag für eine Kapitalversicherung der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 17. Dezember 2012 Darstellung für eine Kapitalversicherung auf festen Termin nach Tarif 3
MehrTätigkeitsplan für die Teilung von Lebensversicherungen auf Grundlage des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs (Teilungsordnung)
Tätigkeitsplan für die Teilung von Lebensversicherungen (DLL, HL, PK) 1 Gliederung Tätigkeitsplan für die Teilung von Lebensversicherungen auf Grundlage des Gesetzes zur Strukturreform des Versorgungsausgleichs
MehrPB Lebensversicherung AG
PB Lebensversicherung AG Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungen aufgrund des Versorgungsausgleichsgesetzes (Teilungsordnung) Stand 01.01.2010 1. Anwendungsbereich Diese Teilungsordnung
MehrDie Überschussbeteiligung in der Wettbewerbspensionskasse 2010
Anhang: Deklarationssätze der Pensionskassen und Kommentare zur Studie: Die Überschussbeteiligung in der Wettbewerbspensionskasse 2010 Die Gewinnbeteiligung der Wettbewerbspensionskassen Eine Untersuchung
MehrWir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit.
Mein Chef denkt auch an meine Vorsorge! Die betriebliche Altersversorgung für Arbeitnehmer: Ihre FirmenRente durch Entgeltumwandlung Wir kümmern uns um das nötige Stück Sicherheit. Ihre Versorgung ist
MehrBVV-Mitgliederversammlungen. 22. Juni 2012 in Berlin. Herzlich willkommen!
BVV-Mitgliederversammlungen 22. Juni 2012 in Berlin Herzlich willkommen! TOP 4: Änderungen der Satzungen und Leistungspläne/Versicherungsbedingungen Inhalt des Vortrages TOP 4 Aktuelles Umfeld der betrieblichen
MehrSterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation
Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht
MehrGEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT
GEGENÜBERSTELLUNG PRODUKTINFORMATIONSBLATT Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) / Prof. Hans-Peter SCHWINTOWSKI, Humboldt-Universität (beide Berlin) Produktinformationsblatt GDV Formulierungsvorschlag
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft 12. Dezember 2012 Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung nach Tarif SRK (Tarifwerk
MehrVersorgungsvorschlag für eine SofortRente
Versorgungsvorschlag für eine SofortRente der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft Darstellung für eine sofort beginnende Rentenversicherung wegen Pflegebedürftigkeit nach Tarif SRKP
MehrSterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Sterbegeldversicherung Kundeninformation
Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Sterbegeldversicherung Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht
MehrTarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung
Tarifarten im Rahmen der Tarifoptimierung BA510_201601 txt 2 3 Wir unterscheiden im Rahmen der Tarifoptimierung folgende Tarifarten Konventionell Konzeptversicherungen Dax-Rente Fondsgebunden OptimumGarant
MehrKostenlos und einmalig am Markt mehr Rente ab Pflegestufe I
Immer da, immer nah. Kostenlos und einmalig am Markt mehr Rente ab Pflegestufe I PrivatRente PflegeRentenoption Im Alter unabhängig bleiben in jeder Situation! Altersvorsorge und Absicherung des Pflegefallrisikos
MehrDie Zukunft im Griff. RentAL, die flexible Rente der ALTE LEIPZIGER. Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE. Viel Spielraum für mehr Rente.
Private Altersvorsorge FLEXIBLE RENTE Optionale Sicherheitsbausteine: n Berufsunfähigkeitsschutz n Hinterbliebenenschutz Die Zukunft im Griff. RentAL, die flexible Rente der ALTE LEIPZIGER. Viel Spielraum
MehrSatzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014
Satzung zur Änderung der Satzung der Bayerischen Architektenversorgung vom... 2014 Auf Grund des Art. 10 Abs. 1 des Gesetzes über das öffentliche Versorgungswesen in der Fassung der Bekanntmachung vom
MehrGründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit
Gründe für fehlende Vorsorgemaßnahmen gegen Krankheit politische Lage verlassen sich auf Familie persönliche, finanzielle Lage meinen, sich Vorsorge leisten zu können meinen, sie seien zu alt nicht mit
MehrOrdnung für die. interne und externe Teilung. von Lebensversicherungsverträgen. aufgrund des. Gesetzes über den Versorgungsausgleich
Ordnung für die interne und externe Teilung von Lebensversicherungsverträgen aufgrund des Gesetzes über den Versorgungsausgleich (Teilungsordnung) Fassung vom 01.01.2015 Teilungsordnung ZDHL vom 01.01.2015
MehrDeckungskapital. Proseminar Versicherungsmathematik. TU Graz. 11. Dezember 2007
Deckungskapital Gülnur Adanç Proseminar Versicherungsmathematik TU Graz 11. Dezember 2007 1 Inhaltsverzeichnis 1 Deckungskapital 2 1.1 Prospektive und Retrospektive Methode.................... 3 1.1.1
MehrSo können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Betriebliche Altersversorgung DIREKTVERSICHERUNG
Betriebliche Altersversorgung Informationen für Arbeitnehmer DIREKTVERSICHERUNG So können Sie Ihre Vorsorge verdoppeln mit der Direktversicherung. Ganz einfach Steuern und Sozialversicherungsbeiträge sparen
MehrVersicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedingungen wenden
MehrVersicherungsbedingungen. Teil A - Leistungsbausteine. Erläuterung von Fachausdrücken. Teil B - Pflichten für alle Bausteine
Allianz Lebensversicherungs-AG Versicherungsbedingungen Zu dieser Rentenversicherung sind Sie als Versicherungsnehmer und versicherte Person unser Vertragspartner. Diese Versicherungsbedingungen wenden
MehrSterbegeld. Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen. Kundeninformation
Sterbegeld Aktive Vorsorge zu günstigen Konditionen Kundeninformation Weil man seine Lieben gut absichern möchte Manche Menschen liegen einem besonders am Herzen. Doch: Wie geht es für sie weiter, wenn
MehrVersorgungswerk MetallRente. MetallRente.Riester Bedingungen und Antrag
Versorgungswerk MetallRente MetallRente.Riester Bedingungen und Antrag Stand 01.2014 2 Inhalt Allgemeine Versicherungsbedingungen Zukunftsrente Klassik E 80 3 Zukunftsrente Invest alpha-balance E 202 20
Mehr+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil. Berufsunfähigkeitsversicherung. neue leben. start plan GO
+ Sicherheit + Flexibilität + Preisvorteil Berufsunfähigkeitsversicherung neue leben start plan GO Jetzt durchstarten und dreimal Pluspunkte sammeln Sichern Sie Ihr Einkommen ab. Vom ersten Arbeitstag
Mehr