Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 2014 (Übersicht)

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1 HOT 1/ Aktuelle unterrichtsrelevante Änderungen 2014 (Üersicht) Akürzungen: RV = Rentenversicherung; KV = Krankenversicherung; AV = Areitslosenversicherung; PV = Pflegeversicherung; BBG = Beitragsemessungsgrenze; AN = Areitnehmer; AG = Areitgeer KV + PV KV + PV RV + AV RV + AV Versicherungspflichtgrenze (W + O) 4.462,50 mtl. (53.550,00 jährl.). BBG (W + O) 4.050,00 mtl. (48.600,00 jährlich). BBG (West) 5.950,00 mtl. (71.400,00 jährlich). BBG (Ost) 5.000,00 mtl. (60.000,00 jährlich). KV PV RV SEPA Der allgemeine eträgt künftig 14,6 %. Der AG-Anteil wird auf 7,3 % festgeschrieen. Die Krankenkassen erheen einen kassenindividuellen Zusatzeitrag, den der AN alleine trägt. Der Sozialausgleich soll entfallen. steigt spätestens zum um 0,3 % auf 2,35 % O der e von 18,9 % gesenkt wird, war is Redaktionsschluss noch nicht entschieden. A : SEPA-Üerweisungen sind auch im Inlandsverkehr für Unternehmen Pflicht. Kleinstkapitalgesellschaften: Erleichterungen gelten für Aschlussstichtage nach Briefporto 0,60. Areitnehmerpauschetrag: 2014: 1.130,00 Einkommensteuer Grundfreietrag 8.354,00 (Ledige).

2 HOT 1/ Sozialversicherung (Üerlick) 2014 Akürzungen: KV, RV, AV, UV, PV = Kranken-, Renten-, Areitslosen-, Unfall-, Pflegeversicherung; AN = Areitnehmer; AG = Areitgeer; W = West; O = Ost; BBG = Beitragsemessungsgrenze KV RV AV PV UV AOK, Innungs-, Betries-, Deutsche Renten- Bundesagentur für Areit Pflegekassen ei den Berufsgenos- Ersatzkrankenkassen versicherung Krankenkassen senschaften Vers. pfl. alle AN is Versiche- alle AN, Azuis wie RV Mitglieder der ge- alle rungspflichtgrenze setzl./privaten Kran- Beschäftigten 4.462,50 (W + O) kenkassen BBG Höhe: 4.050,00 mtl mtl. (W) wie RV wie KV entfällt (W + O) mtl. (O) Träger Beiträga BBG konstant is BBG steigend wie KV wie KV/RV wie KV nach Unfall- gefahren Beitr. satz AN: 7,3 % + Zusatzeitrag AG und AN je 1/2 AG und AN je 1/2 AG und AN je 1/2; AG allein AG: 7,3 % gesetzl. fixiert Kinderlosenzuschlag Spezialfall: 450-Euro-Jos 0,25 % zahlt AN allein 14,6 % 18,9 % (wird evtl. 3,0 % 2,05 % (Kinderlosenzuschlag nach noch verringert) 0,25 %, nur AN a 23. Le.jahr) Unfallgefahren L E I S T U N G E N Krankenhilfe: Rentenzahlung: Areitslosengeld I und II häusliche Pflege: Areitsunfall- Arzt-, Krankenhaus-, Rente w. Alters Kurzareitergeld Sachleistung (Pflege folgen (auch Arzneikosten; Rente wegen Winterausfallgeld durch Profis) zw. Wegeunfälle): Krankengeld a Berufs- oder Insolvenzausfallgeld Pflegegeld (ei Ver- 7. Woche (70 % vom Erwersunfähig- KV-Beiträge Areitsloser sorgung durch Ange- Krankenhilfe Bruttolohn); max. keit Berufseratung hörige) Berufshilfe 90 % des Nettolohns Witwen- und Areitsvermittlung stationäre Pflege Renten an Ver- Vorsorgeuntersuchungen Waisenrente Umschulungen sonstige Leistungen: letzte + Hinter- Mutterschaftshilfe Förderung Einstieg in Pflegehilfsmittel, lieene Familienhilfe Rehailitations- Selstständigkeit (Grün- technische Hilfen (z. B. Zuzahlung zu Arznei- maßnahmen derzuschuss) Rollstühle), Zuschüsse Unfallverhütung: mitteln durch Versicher- Ein-Euro-Jos (= Zusatz- zu notwendigen Um- Aufklärung ten jos) vermitteln auten, soziale Belehrung Vermittlung von schwer Sicherung der Üerwachung vermittelaren Areitslo- Pflegepersonen sen an Personal-Service- Agenturen (PSA) Bewerungstraining Berufliche Rehailitation Hinweise zum Areitslosengeld I und II: Dauer der Zahlung Areitslosengeld I Dauer maximal: 12 Monate (a 50 Jahre max. 15 Monate; a 55 Jahre max. 18 Monate; a 58 Jahre max. 24 Monate) Areitslosengeld II Areitslosengeld II wird gezahlt, solange Hilfeedürftigkeit vorliegt und weitere Voraussetzungen, wie z. B. Erwersfähigkeit zw. Altersgrenze erfüllt sind. Laufende Üerprüfung durch die Agenturen ALG II wird jeweils nur für maximal sechs Monate ewilligt.

3 28 HOT 1/2014 Neue Gehaltsarechnungen a 2014 Solidaritätszuschlag Kirchensteuer 5,5 % der Lohn- zw. Einkommensteuer s. u. Annahmen Bad.-Württ. und Bayern jeweils 8 % der Lohn- zw. Einkommensteuer restliche Länder jeweils 9 % s. u. Annahmen Rentenversicherung : 18,9 % (Areitnehmeranteil 9,45 %) - evtl. erfolgt noch eine Kürzung Beitragsemessungsgrenze: 5.950,00 /71.400,00 (W) 5.000,00 /60.000,00 (O) Areitslosenversicherung : 3,0 % (AN-Anteil 1,5 %) Beitragsemessungsgrenze wie ei Rentenversicherung Krankenversicherung ANanteil AGanteil Allgemeiner Pflegeversicherung 7,3 % 14,6 % 7,3 % + Zusatzeitrag Allgemeiner : 14,6 % des sozialversicherungspflichtigen Gehalts; kassenindividueller Zusatzeitrag der Areitnehmer > AN-Anteil = 7,3 % + Zusatzeitrag; AG-Anteil = 7,3 % (fixiert) Beitragsemessungsgrenze: 4.050,00 /48.600,00 (W + O) Versicherungspflichtgrenze: 4.462,50 /53.550,00 (W + O) : 2,05 % des sozialvers.pflichtigen Gehalts (Kinderlose a 23 Jahre zahlen Zuschlag von 0,25 Prozentpunkten ohne Areitgeeranteil.) Bemessungsgrenzen wie ei der Krankenversicherung Üungen zur Gehaltsarechnung für Ost- und Westdeutschland in : Annahmen: Krankenversicherungssatz: 15,5 %; Areitgeeranteil: 7,3 %, Areitnehmeranteil: 8,2 %; alle Areitnehmer haen Kinder (also kein Kinderlosenzuschlag ei der Pflegeversicherung). Die Lohnsteuereträge wurden unterstellt; sie sind letztlich von der Lohnsteuerklasse ahängig. Vermögenswirksames Sparen jeweils 40,00 Vermögenswirksame Leistung des Areitgeers jeweils 20,00 Aus Vereinfachungsgründen wurde vernachlässigt, dass der Solidaritätszuschlag erst a einer estimmten Einkunftshöhe erechnet wird und der 5,5 %-Zuschlag erst a höheren Einkünften voll zum Tragen kommt. Ähnliches gilt ei der Kirchensteuer. Anhand der Kopiervorlagen kann unter Anwendung der Lohnsteuertaellen und der Angae von Steuerklassen auch mit exakten Zahlen gerechnet werden. Pflegeversicherungssatz (Areitnehmeranteil): 1,025 % Fall 1 Fall 2 Fall 3 Fall 4 Bruttogehalt: 2.500, , , ,00 Lohnsteuer (unterstellt): 250,00 400,00 600, ,00 Kirchensteuersatz: 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) 8 % (Ost 9 %) Vorschussverrechnung: 500,00 Aufgae: Erstellen Sie die Gehaltsarechnungen jeweils für die alten und neuen Bundesländer. Hinweis: Nur in Baden-Württemerg und Bayern eträgt der Kirchensteuersatz 8 %, ansonsten undesweit 9 %. Wichtiger Hinweis: Bei Redaktionsschluss ( ) war leider noch nicht entschieden, o zw. wann der RV- verändert wird. Eenso war noch nicht geklärt, a wann der neue PV- erhoen wird. Soald die Änderungen ekannt sind, werden wir die Lösungen usw. in entsprechend korrigieren.

4 HOT 1/ Akürzungen: vl-ag = vermögenswirksame Leistung des Areitgeers RV, KV, PV, AV = Renten-, Kranken-, Pflege-, Areitslosenversicherung Soli = Solidaritätszuschlag vs = vermögenswirksames Sparen KiSt. = Kirchensteuer st + sv Gehalt = steuer- und sozialversicherungspflichtiges Gehalt Lösung Fall 1 Bruttogehalt 2.500, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 2.520, ,00 Lohnsteuer 250,00 250,00 Soli (5,5 % v. 250,00) 13,75 13,75 KiSt. (8,0 % v. 250,00) 20,00 (9 % v. 250,00) 22,50 KV (8,2 % v ,00) 206,64 206,64 RV (9,45 % v ,00) 238,14 238,14 AV (1,5 % v ,00) 37,80 37,80 PV (1,025 % v ,00) 25,83 25,83 = Nettogehalt 1.727, ,34 = Üerweisungsetrag 1.687, ,34 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gelten in den Fällen 1 und 2 die Arechnungen Ost. Lösung Fall 2 Bruttogehalt 3.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 3.020, ,00 Lohnsteuer 400,00 400,00 Soli (5,5 % v. 400,00) 22,00 22,00 KiSt. (8,0 % v. 400,00) 32,00 (9 % v. 400,00) 36,00 KV (8,2 % v ,00) 247,64 247,64 RV (9,45 % v ,00) 285,39 285,39 AV (1,5 % v ,00) 45,30 45,30 PV (1,025 % v ,00) 30,96 30,96 = Nettogehalt 1.956, ,71 = Üerweisungsetrag 1.916, ,71

5 HOT 1/ Lösung Fall 3 Bruttogehalt 4.275, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 4.295, ,00 Lohnsteuer 600,00 600,00 Soli (5,5 % v. 600,00) 33,00 33,00 KiSt. (8,0 % v. 600,00) 48,00 (9 % v. 600,00) 54,00 KV (8,2 % v ,00) 332,10 332,10 RV (9,45 % v ,00) 405,88 405,88 AV (1,5 % v ,00) 64,43 64,43 PV (1,025 % v ,00) 41,51 41,51 = Nettogehalt 2.770, ,08 Vorschuss 500,00 500,00 = Üerweisungsetrag 2.230, ,08 Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) gilt im Fall 3 die Arechnung Ost. Beim KiSt.-Satz von 9 % (West) ergäen sich im Fall 4 folgende Werte: Kirchensteuer: 9 % von 1.000,00 = 90,00 Nettogehalt somit: 3.849,86 Üerweisungsetrag somit: 3.809,86 Lösung Fall 4 Bruttogehalt 6.000, ,00 + vl-ag 20,00 20,00 = st + sv Gehalt 6.020, ,00 Lohnsteuer 1.000, ,00 Soli (5,5 % v ,00) 55,00 55,00 KiSt. (8,0 % v ,00) 80,00 (9 % v ,00) 90,00 KV (8,2 % v ,00) 332,10 332,10 RV (9,45 % v ,00) 562,28 (9,45 % v ,00) 472,50 AV (1,5 % v ,00) 89,25 (1,5 % v ,00) 75,00 PV (1,025 % v ,00) 41,51 41,51 = Nettogehalt 3.859, ,89 = Üerweisungsetrag 3.819, ,89

6 34 HOT 1/2014 Die e Stunde quereet 2014 Allgemeiner Krankenversicherung 14,6 % Rentenversicherung 18,9 % Lösungen Pflegeversicherung 2,05 % Areitslosenversicherung 3,0 % Beitragsemessungsgrenze Krankenversicherung 4.050,00 Beitragsemessungsgrenze Pflegeversicherung 4.050,00 Beitragsemessungsgrenze Rentenversicherung W: 5.950,00 Beitragsemessungsgrenze W: 5.950,00 O: 5.000,00 Areitslosenversicherung O: 5.000,00 Versicherungspflichtgrenze Krankenversicherung 4.462,50 Versicherungspflichtgrenze Pflegeversicherung 4.462,50 allgemeiner Umsatzsteuersatz 19 % allgemeiner Versicherungssteuersatz 19 % Höchststeuersatz Einkommensteuer (ohne Reichensteuer ) 42 % Eingangssteuersatz Einkommensteuer 14 % Reichensteuerzuschlag in Prozentpunkten 3 % Grundfreietrag Ledige Einkommensteuer 8.354,00 Areitslosenquote Deutschland (ca.) ca. 6,5 % Areitslosenzahl Deutschland (ca.) ca. 2,8 Mio. Preissteigerungsrate Deutschland (ca.) ca. 1,5 % Hauptrefinanzierungssatz der EZB 0,25 % Euro-Inflationsrate (ca.) ca. 1,5 % EZB-Ziel: Preissteigerungsrate unter, aer nahe... 2 % Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Belgien Bulgarien Dänemark Deutschland Estland Finnland Frankreich Griechenland Großritannien Irland Italien Kroatien Lettland Litauen Luxemurg Malta Eurozone EWS II EU-Land Kreuzen Sie die Länderzugehörigkeit an. Niederlande Norwegen Österreich Polen Portugal Rumänien Schweden Schweiz Slowakei Slowenien Spanien Tschechien Türkei Ungarn Zypern Eurozone EWS II EU-Land

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