Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe
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- Kai Holtzer
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1 Das Persönliche Budget in der Jugendhilfe Veränderte Leistungserwartungen an den ASD?
2 Gesetzliche Grundlagen : Einführung des SGB IX Nach 6 SGB IX gelten die Träger der öffentlichen Jugendhilfe im Rahmen der Gewährung der Eingliederungshilfe nach 35a SGB VIII als Rehabilitationsträger 10 SGB VII regelt das Verhältnis Vorrang / Nachrang des SGB VIII zu anderen Leistungen und Verpflichtungen Zuständigkeitsklärung innerhalb vorgegebener Fristen von 2 Wochen (bzw. Vorleistungsvorschrift 14 Abs. 2 SGB IX)
3 Personenkreis der Eingliederungshilfe nach SGB VIII ( 35a) - Anspruchsvoraussetzungen seelisch behinderte Kinder oder Jugendliche, deren - seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als 6 Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und - daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist
4 Leistungsumfang der Eingliederungshilfe nach SGB VIII ( 35a) - Leistungsgruppen Das P.B. betrifft nur Fragen des Eingliederungshilfebedarfs, nicht des erzieherischen Bedarfs (Abgrenzung zur HzE) z.b. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (nur in Fällen des 40 SGB VIII Krankenhilfe!) zur Teilhabe am Arbeitsleben (nach 42 Abs. 2Nr. 3 SGB IX im Arbeitsbereich der WfbM) zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ( 55 SGB IX) Heilpädagogische Leistungen ( 56 SGB IX)
5 Persönliches Budget gem. 17 SGB IX Seit können nach 17 Abs. 2 SGB IX Teilhabeleistungen auf Wunsch und Antrag auch als persönliches Budget ausgeführt werden Der Gesetzgeber hat alle alltäglichen und wiederkehrenden Leistungen als budgetfähig eingestuft In der Regel als Geldleistung, bei begründeten Ausnahmefällen als Gutschein Leistungsdauer von mind. 6 Monaten
6 Ziel und Zweckbestimmung des PB Mehr Selbstbestimmung - möglichst selbstbestimmte Lebensführung - Finanzielle Mittel, um selbst die nötigen Leistungen einzukaufen Mehr Eigenverantwortung / eigenverantwortliche Verwaltung z.b.: - Verantwortung für die Auswahl geeigneter Träger - fachliche und fiskalische Voraussetzungen für die Einhaltung der Zielvereinbarung - treuhänderische, zweckgebundene Verwaltung des PB
7 Inklusion und Teilhabe Beseitigung von Ausgrenzungsrisiken Auflösung des Sozialleistungsrechtlichen Dreiecksverhältnisses: Verwaltung : Leistungserbringer : Leistungsberechtigter zu Privatrechtsverkehr (Kunde : Dienstleister)
8 Budgetfähige Leistungen Im Rahmen des 35a SGB VIII grundsätzlich möglich für ambulante oder stationäre Eingliederungsleistungen, heilpädagogische Leistungen Das PB kann auch Leistungen anderer Träger umfassen, aber nicht andere SGB VIII Leistungen (z.b. Erziehungshilfe)
9 Budgetfähige Leistungen Geldleistung statt Sachleistung Geldleistung und Sachleistungen Kostenneutralität, bzw. Kostensenkung??
10 Budgetbeauftragter Der zuständige Leistungsträger gem. 14 SGB IX ist für das gesamte Verfahren zuständig, d.h: Bedarfsfeststellung = feststellung des individuellen Bedarfs ( 4 Abs.1Nr.2 BudgetV) Koordinierung der Leistungserbringung Nachweiserbringung der Deckung des individuellen Bedarfs Benennung individueller Förder- und Leistungsziele (vgl. Hilfeplanung)
11 Zielvereinbarung für die Dauer des Bewilligungszeitraums des PB ist Voraussetzung für den Gesamtverwaltungsakt Bestandteil sind auch Regelungen zur Qualitätssicherung Kann aus wichtigem Grund, z.b. bei Unzumutbarkeit schriftlich gekündigt werden (analog Hilfeplanverfahren)
12 Verwaltungsverfahren persönliche Beratung Bedarfsfeststellungsverfahren/Hilfeplan Zielvereinbarung Erlass eines Verwaltungsakts Bereitstellung des PB / Teil PB
13 Persönliches Budget für Minderjährige Beschränkte Geschäftsfähigkeit Möglichkeiten zum eigenverantwortlichen Handeln sind eingeschränkt Ab 7. Lebensjahr nur beschränkt geschäftsfähig, der gesetzliche Vertreter muss zustimmen oder genehmigen Die Vorgaben / Zielsetzung des PB ist bereits im SGB VIII verankert: s. Hilfeplanung, Beteiligung, Wunsch- und Wahlrecht, Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte und anderer Beteiligter Personen, Dienste oder Einrichtung, Verpflichtung der Leistungserbringer i. S. 78 a-g / Qualitätssicherung
14 Persönliches Budget für Minderjährige Das PB ist schwer kompatibel mit der Systematik des SGB VIII Lt. SGB IX ist die Selbstbeschaffung grundlegende Möglichkeit des PB ( 15 SGB IX) = Leistungen sind genehmigt, aber in der Dispositionsfreiheit des Leistungsempfängers In der Jugendhilfe ist Selbstbeschaffung ( = Leistungen ordern ohne vorheriges Einbeziehen des Sozialleistungsträgers) weitgehend ausgeschlossen und nur unter bestimmten Voraussetzungen ( 36a) möglich
15 wichtige Eckpunkte des Persönlichen Budgets PB auf Wunsch und Antrag Kann Leistung Leistungen müssen individuell festgestellt werden Festlegung der individuellen Förder- und Leistungsziele in einer Zielvereinbarung / Hilfeplanung zwischen Antrag stellender Person und Beauftragtem Antragsteller 6 Monate an die Entscheidung gebunden Die Höhe des PB soll die Kosten aller individuell festgestellten zu erbringenden Leistungen nicht überschreiten PB in der Regel als Geldleistung, in begründeten Fällen auch in Form von Gutscheinen Die Verwendung des PB ist nachzuweisen
16 Pro (aus Sicht des Budetnehmers) selbstbestimmtes Leben in eigener Verantwortung führen können individuell festzustellender Bedarf / Zielvereinbarung Bindung der Entscheidung für 6 Monate Steuerung bei mehreren Leistungsträgern PB kann bei jungen Volljährigen ( 35a i.v. mit 41 SGB VIII) geeignet sein, dem jungen Erwachsenen die Führung eines selbstbestimmten Lebens zu erleichtern
17 contra (aus Sicht JH/Leistungsträger) Selbstbestimmung für Personenkreis 35a eingeschränkt wg. eingeschränkter Geschäftsfähigkeit eigenverantwortliche Verwaltung durch Minderjährigen scheidet dadurch aus und setzt im Regelfall eine Budgetverwaltung voraus bis zur Volljährigkeit dem Sorgerecht der Eltern oder anderer Personen unterstellt Über Verwendung des PB entscheiden letztlich diese Budgetassistenten mit ihnen PB hat nicht das Ziel, den Entscheidungsspielraum der Personensorgeberechtigten zu erweitern Veränderung der Selbstbestimmtheit ist fraglich
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