I. Allgemeine Bestimmungen

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1 Studienordnung (Satzung) der hilosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel für Studierende des Faches Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien sowie Realschullehrerinnen und Realschullehrer Aufgrund des 84 Abs. 1 des Hochschulgesetzes (HSG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 4. Mai 000 (GVOBl. Schl.-H. S. 416), zuletzt geändert durch Gesetz vom 1. Dezember 003 (GVOBl. Schl.-H. S. 668), wird nach Beschlussfassung durch den Fakultätskonvent der hilosophischen Fakultät vom... die folgende Satzung erlassen: I. Allgemeine Bestimmungen 1 Anwendungsbereich Diese Satzung gilt für alle Studierenden, für die die Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte vom 11. September 003 (GVOBl. Schl.-H. S. 440) in der geltenden Fassung gilt. Studienberatung Für die fachliche Beratung der Studierenden stehen die durch Anschlag im Germanistischen Seminar und im Institut für Neuere Deutsche Literatur und Medien bekannt gegebenen Studienberaterinnen und Studienberater zur Verfügung. Die Inanspruchnahme der Studienberatung wird den Studierenden dringend empfohlen. Dies gilt insbesondere für Studienanfängerinnen und -anfänger sowie bei Wechsel des Studienorts des Studienfachs. Den Studierenden wird ferner die Inanspruchnahme der Berufsberatung der Agentur für Arbeit Kiel für Studierende an der Christian-Albrechts-Universität sowie der Beratungsstellen an der Universität und im Studentenwerk empfohlen. Dies gilt insbesondere bei Studienfachwechsel und Studienabbruch. 3 Umfang und Gliederung des Studiums (1) Ein ordnungsgemäßes Studium des Faches Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Studienrätinnen und Studienräte an Gymnasien setzt die Teilnahme an 68 SWS, davon 8 SWS in Fachdidaktik, voraus. Davon sollen 34 SWS im Grundstudium und 34 SWS im Hauptstudium absolviert werden. () Ein ordnungsgemäßes Studium des Faches Deutsch mit dem Abschluss Erste Staatsprüfung für die Laufbahn der Realschullehrerinnen und Realschullehrer setzt die Teilnahme an 47 SWS, davon 8 SWS in Fachdidaktik voraus. Davon sollen 3 SWS im Grundstudium und 15 SWS im Hauptstudium 1 absolviert werden. (3) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium. Der Abschluss des Grundstudiums erfolgt durch die Zwischenprüfung. 4 Studiengespräch Studierende im Studiengang Lehramt an Gymnasien, die sich bis Ende des fünften Fachsemesters nicht zur Zwischenprüfung bzw. bis Ende des fünften Fachsemesters nach Ablegung der Zwischenprüfung nicht zur Ersten Staatsprüfung gemeldet haben, können von der dem Vorsitzenden des Fach- Studienausschusses einem von dieser diesem Beauftragten zu einem Studiengespräch eingeladen werden. 1 Die ungleiche Verteilung der SWS zwischen Grund- und Hauptstudium ergibt sich aus dem Umstand, dass das Grundstudium im Fach Deutsch in beiden Lehrämtern 4 Semester und das Hauptstudium Semester umfasst.

2 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc Studierende im Studiengang Lehramt an Realschulen, die sich bis Ende des fünften Fachsemesters nicht zur Zwischenprüfung gemeldet haben, können von der dem Vorsitzenden des Fach- Studienausschusses einem von dieser diesem Beauftragten zu einem Studiengespräch eingeladen werden. Das gleiche gilt für Studierende im Studiengang Lehramt an Realschulen, die sich bis Ende des dritten Fachsemesters nach Ablegung der Zwischenprüfung nicht zur Ersten Staatsprüfung gemeldet haben. In dem Gespräch sollen die Gründe der Studienverzögerung erörtert und Ratschläge für den weiteren Studienverlauf gegeben werden. 5 Auslandsstudium Den Studierenden wird empfohlen, ein zwei Fachsemester des Hauptstudiums im Ausland zu studieren. Hierfür kommen insbesondere die wissenschaftlichen Einrichtungen in Betracht, mit denen Kooperationsvereinbarungen bestehen. Informationen und Beratung hierzu erhalten die Studierenden insbesondere durch das International Center sowie durch die Studienfachberatung. 6 Teilnahme- und Leistungsnachweise (1) Teilnahmenachweise Durch einen Teilnahmenachweis wird die regelmäßige und aktive Teilnahme an einer Lehrveranstaltung bescheinigt. Die Teilnahme ist regelmäßig, wenn die der Studierende der Lehrveranstaltung in der Regel nicht häufiger als zweimal fernbleibt; in begründeten Ausnahmefällen entscheidet der Fachstudienausschuss. Die aktive Teilnahme wird insbesondere durch folgende Leistungen nachgewiesen: Test, Erstellung von rotokollen, Literaturberichten, Handouts, bungsaufgaben und Aufgaben zur Unterrichtsvorbereitung und Unterrichtsnachbereitung. () Leistungsnachweise Leistungsnachweise im Fach Deutsch werden bewertet, in der Regel durch Benotung. Sie werden erbracht durch schriftliche Hausarbeiten, Klausuren, mündliche rüfungen (rüfungsgespräche), im Hauptstudium in der Regel durch schriftliche Hausarbeiten. 7 Beschränkung der Zulassung zu flicht- Wahlpflichtlehrveranstaltungen (1) Die Zahl der für die einzelnen flicht- Wahlpflichtlehrveranstaltungen zur Verfügung stehenden lätze wird auf Antrag der jeweiligen Institute durch den Fakultätskonvent festgestellt. Die Teilnehmerzahl für Seminare darf nicht unter 15 festgesetzt werden. Melden sich zu einer Lehrveranstaltung mehr Studierende als lätze vorhanden sind, so prüft der Studienausschuss, ob der berhang durch andere zusätzliche Lehrveranstaltungen abgebaut werden kann. () Ist ein Abbau des berhangs nicht möglich, so trifft die für die Lehrveranstaltung verantwortliche erson die Auswahl unter den Studierenden, die sich rechtzeitig bis zum festgesetzten Termin gemeldet haben und die Voraussetzungen für die Teilnahme erfüllen. (3) Zu Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums kann nur zugelassen werden, wer das Bestehen der Zwischenprüfung und die Sprachkenntnisse nach den Voraussetzungen und Anforderungen in den rüfungsfächern der Ersten Staatsprüfung gemäß der Landesverordnung über die Ersten Staatsprüfungen der Lehrkräfte (OL I) in der jeweils geltenden Fassung nachweisen kann. ber Ausnahmen entscheidet die Leiterin der Leiter der Lehrveranstaltung. 8 Wiederholung von flicht- Wahlpflichtlehrveranstaltungen Gemäß ol I, III. Laufbahn der Gymnasiallehrerinnen und Gymnasiallehrer, Nr.6: Leistungsnachweise

3 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc 3 3 flicht- Wahlpflichtlehrveranstaltungen, für die ein Leistungsnachweis ein Teilnahmenachweis nicht erlangt wurde, können wiederholt werden. Eine zwei- mehrmalige Wiederholung kann von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden. In Zweifelsfällen entscheidet der Fach-Studienausschuss. 9 Selbststudium (1) Es wird verlangt, dass über den Besuch der vorgeschriebenen und empfohlenen Lehrveranstaltungen hinaus diese vor- und nachbereitet werden, und es wird erwartet, dass im eigenverantwortlichen Studium weitere Themenbereiche des Faches erarbeitet werden. () Soweit begleitende Tutorien stattfinden, wird empfohlen, an diesen teilzunehmen. II. Lehramt an Gymnasien 10 Gegenstand, Art und zeitlicher Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen des Grundstudiums 3 Nr. Bezeichnung Art SWS / /W /W Voraussetzung Mo- dul- (mit L) () : 6 L: 1 (10) Ältere Deutsche /: 1 Synchrone Beschreibung des A 1 Gegenwartsdeutschen I Synchrone Beschreibung des A 1 A Gegenwartsdeutschen II 3 Einführung in eine ältere Sprachstufe des Eingangstest B 1 Deutschen am Beispiel des Mittelhochdeutschen Mittelniederdeutschen zu B 4 Einführung in die diachrone Beschreibung des B 1 B Deutschen 5 liches Arbeiten an ausgewählten mittelalterlichen frühneuzeitlichen Texten. D: Neuere Deutsche Literatur- und Medienwissenschaft: 6 Einführung in die Neuere Deutsche 7 Thematisches roseminar (Neuere Deutsche ) B 1; C1 empfohlen (8) + Test (HA) C D 1 D 1 D 8 Thematisches roseminar L 4 D D 3 (Neuere Deutsche ) (KL) E Fachdidaktik: (4) 9 Einführung in die Didaktik der deutschen Sprache V A 1 E 1 10 Didaktik der Neueren Deutschen Literatur D 1 E 11 Begleitveranstaltung zum Semesterpraktikum Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen (ohne Leistungsnachweise und Teilnahmenachweise) S (1) E 1, E 3 Erläuterungen zu den Abkürzungen: = Lehrveranstaltung, S = Seminar, = roseminar, = bung, V = Vorlesung, r = raktikum, = Leistungsnachweis, = Teilnahmenachweis, L = rüfungsleistung, = flicht, W = Wahlpflicht, W = Wahl, HA = Hausarbeit, KL = Klausur 4 Es handelt sich bei dieser rüfungsleistung um den schriftlichen Teil der Zwischenprüfung; die mündliche Zwischenprüfung erfolgt zu den Modulen A,B,C und E 1.

4 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc Ältere Deutsche Vorlesungen, roseminare, bungen D: Neuere deutsche Literatur- und Medienwissenschaft Vorlesungen, thematische roseminare, bungen, Medienwissenschaftlicher Einführungskurs A / B / C 4-6 W A,B,C D 6-8 W D Summe Studienvolumen Grundstudium (SWS) Gegenstand, Art und zeitlicher Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen des Hauptstudiums Nr. Bezeichnung Art (mit L) Ältere Deutsche : 19 Beschreibung des Gegenwartsdeutschen / Neuhochdeutschen 0 Deutsche Sprachgeschichte Beschreibung des Gegenwartsdeutschen liche Mediävistik Nr. SWS / (1) : 4 : 1 / W/ W Voraussetzung HS A D: Neuere Deutsche Literatur- und Medienwissenschaft: 1 Neuere Deutsche HS D Neuere deutsche und Medienwissenschaft HS () () W D Nr. 0 E: Fachdidaktik: 3 Sprachdidaktik HS HS HS HS () () () () () () 5 W W W Modul B A C D W E 1 B C 4 Didaktik der Neueren Deutschen Literatur HS W E 5 Begleitveranstaltung zum Hauptpraktikum 6 Niederdeutsch Friesisch Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen (ohne ) Vorlesungen, Hauptseminare, Oberseminare, Kolloquien, bungen: jeweils -stündig davon mindestens je fünf aus der Gruppe [A, B, C, E 1] und aus der Gruppe [D, E ] Summe Studienvolumen Hauptstudium (SWS) 34 Summe Studienvolumen insgesamt (SWS) 68 W A - E 5 Nach Wahl der Studierenden: Wenn in Didaktik der Neueren dt. Literatur (E ), dann in Didaktik der dt. Sprache (E 1) umgekehrt.

5 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc 5 5 III. Lehramt an Realschulen 1 Gegenstand, Art und zeitlicher Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen des Grundstudiums Nr. Bezeichnung Art SWS / /W/ Voraussetzung Modul W (mit L) (0) : 4 : 3 (8) Ältere Deutsche 1 Synchrone Beschreibung des A 1 Gegenwartsdeutschen I Synchrone Beschreibung des A 1 A Gegenwartsdeutschen II 3 Einführung in das Mittelhochdeutsche das B 1 Mittelniederdeutsche Eingangstest zu C 4 liches Arbeiten an B 1, C 1 C ausgewählten mittelalterlichen frühneuzeitlichen Texten. empfohlen D: Neuere deutsche Literatur- und Medienwissenschaft (8) 5 Einführung in die Neuere deutsche 6 Thematisches roseminar zur Neueren Deutschen 7 Thematisches roseminar zur Neueren Deutschen Fachdidaktik (4) 8 Einführung in die Didaktik der deutschen Sprache V/ 9 Einführung in die Didaktik der Neueren Deutschen Literatur 10 Begleitveranstaltung zum Semesterpraktikum Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen (ohne ) Ältere Deutsche Vorlesungen, roseminare, bungen D: Neuere deutsche Literatur- und Medienwissenschaft 3 Vorlesungen, Thematische roseminare, bungen, medienwissenschaftlicher Einführungskurs + Test D 1 (HA) D 1 D L 6 (KL) D, E D 3 S Summe Studienvolumen Grundstudium (SWS) 3 (1) 7 7 W E 1 W E E 1, E 6 W A, B, C 6 W D 6 Wie Fußnote zu 10, Nr.8. 7 Nach Wahl der Studierenden: Wenn in E, dann in E 1 umgekehrt.

6 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc Gegenstand, Art und zeitlicher Umfang der erforderlichen Lehrveranstaltungen und Studienleistungen des Hauptstudiums Nr. Bezeichnung Art SWS /L /W Voraussetzung Modul N W (mit L) (10) : 3 : Ältere deutsche 17 Synchrone Beschreibung des HS A Gegenwartsdeutschen D: Neuere Deutsche Literatur- und Medienwissenschaft 18 Neuere Deutsche HS D E: Fachdidaktik: 19 Sprachdidaktik HS 48 W E 1 0 Didaktik der Neueren Deutschen Literatur HS 8 W E 1 Begleitveranstaltung zum Hauptpraktikum S Niederdeutsch Friesisch Wahlpflicht-Lehrveranstaltungen (5) 3 5 Vorlesungen, Hauptseminare, Kolloquien, bungen zu den Modulen A - E 5 W A - E Summe Studienvolumen Hauptstudium (SWS) 15 Summe Studienvolumen insgesamt (SWS) 47 1 Wenn im Grundstudium der in E erbracht wurde, ist der des Hauptstudiums in E 1 zu erbringen. Der für die zweite fachdidaktische Veranstaltung des Hauptstudiums geforderte ist in dem Teilfach zu erbringen, in dem der nicht erbracht wurde. 14 Studienplan (1) Der dieser Studienordnung als Anhang beigefügte Studienplan gibt zusätzlich Auskunft über die zweckmäßige zeitliche Abfolge der pro Studienabschnitt zu besuchenden Lehrveranstaltungen. () Der Studienplan wird vom Studienausschuss auf der Grundlage dieser Studienordnung erstellt. In Fällen, in denen es wegen der Gesamtkonzeption des Studienganges notwendig zweckmäßig erscheint, kann er durch den Studienausschuss geändert werden. Er ist eine Empfehlung und kann entsprechend den besonderen Interessen und Bedürfnissen der Studierenden ergänzt abgeändert werden. (3) Der Studienplan ist nicht Bestandteil dieser Satzung. Er wird durch Aushang in den Instituten bekannt gegeben. IV. Schlussvorschriften 15 In-Kraft-Treten Diese Studienordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. 8 Wenn im Grundstudium der in E erbracht wurde, ist der des Hauptstudiums in E 1 zu erbringen. Der für die zweite fachdidaktische Veranstaltung des Hauptstudiums geforderte ist in dem Teilfach zu erbringen, in dem der nicht erbracht wurde.

7 F:\ \olaf\attach\StO-Gym-RL-endg doc 7 7 Die bergangsregelung ist in der OL I verankert. Kiel, den Der Dekan der hilosophischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel

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