Gewährleistungsfallen beim Kauf von Baumaterial
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- Paula Böhm
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1 Gewährleistungsfallen beim Kauf von Baumaterial Dr. Tobias Hänsel Fachanwalt für Vergaberecht Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht Dresden, Glacisstr. 6 Tel.0351/ , Fax 0351/ haensel@khg-dresden.com 1
2 Der typische Mangelfall Im Regelfall besteht eine vierstufige Vertragskette: Hersteller > Händler > Handwerker > Endkunde Händler kauft Waschbecken bei Hersteller, liefert an Handwerker Handwerker baut Waschbecken beim Endkunden ein Endkunde stellt Mangel fest und reklamiert gegenüber Handwerker, dieser gegenüber dem Händler Händler zeigt Mangel an den Hersteller an Hersteller entscheidet über Nachbesserung oder Ersatzlieferung 2
3 Ausgangssituation Das Gesetz sagt also: Die Vertragsbeziehungen Hersteller > Händler > Handwerker > Endkunde sind jeweils für sich separat zu betrachten Gewährleistungsfälle sind dabei stets in der jeweiligen Vertragsbeziehung zu klären Aus Sicht des Gesetzes hat es keinen Kontakt zwischen Handwerker und Hersteller zu geben! Insbesondere muss sich der Handwerker nicht vom Händler an den Hersteller verweisen lassen 3
4 Fall 1 Handwerker bestellt Saunaanlage beim Händler Händler liefert am an Lager Handwerker Handwerker stellt auf der Baustelle am fest, dass die Technik der Sauna einen Produktionsfehler hat und unbrauchbar ist Handwerker reklamiert bei Händler, dieser bei Hersteller, beide verweigern Ersatzlieferung Handwerker kauft neue Sauna für Wer trägt die Kosten?
5 Fall 1 Antwort: Der Handwerker! Vertrag zwischen Baustoffhändler und Handwerker ist zumeist ein Handelsgeschäft (wenn Handwerker eine GmbH, KG o.ä. ist bzw. zwar Einzelperson, aber ein in kaufmännischer Weise eingerichteter Geschäftsbetrieb besteht) Dann muss der Handwerker die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen und erkennbare Mängel sofort rügen ( 377 HGB)! Geschieht das nicht keine Gewährleistungsansprüche! 5
6 Exkurs: Umfang der Untersuchungspflicht Unverzüglich, d.h. unmittelbar nach Anlieferung Umfang der Rügepflicht richtet sich danach, was unter Berücksichtigung aller Umstände nach ordnungsgemäßem Geschäftsgang tunlich ist Überprüfung der Lieferscheine Überprüfung der Ware in jedem Fall vor Einbau Kann auch labortechnische Untersuchungen beinhalten (Fall Frauenkirche Spezialmörtel) wenn hohe Schäden drohen, gesteigerte Untersuchungspflichten Wenn Mangel, dann unverzügliche Rüge an Verkäufer 6
7 Exkurs: Umfang der Untersuchungspflicht Konsequenz: Wareneingangskontrolle durchführen! Prüfung dokumentieren! 7
8 Fall 2 Wie Fall 1 Handwerker bemerkt, dass die Sauna mangelhaft ist Die Sauna wurde direkt vom Hersteller an Lager Handwerker oder auf die Baustelle geliefert Handwerker bringt eine unverzügliche Rüge gegenüber dem Hersteller aus, weil der ist ja für den Mangel verantwortlich Hersteller erklärt nach einer reichlichen Woche, dass sich Handwerker an den Händler wenden möge Also rügt Handwerker gegenüber Baustoffhändler Gewährleistungsansprüche des Handwerkers? 8
9 Fall 2 Gewährleistungsansprüche bestehen nicht mehr denn der Handwerker hat nicht gegenüber seinem Vertragspartner (Händler) gerügt die Rüge gegenüber dem Hersteller wirkt nicht gegenüber dem Händler! Händler ist deswegen von der Gewährleistung frei Gegenüber dem richtigen Vertragspartner rügen! Schriftlich! 9
10 Fall 3 Handwerker verlegt bei Endkunde neue Heizung Heizung funktioniert einwandfrei nach ca. einem Jahr läuft der Heizkessel nicht mehr Endkunde informiert Handwerker Handwerker ruft bei Kundendienst des Herstellers an dieser ist sofort vor Ort und bringt den Kessel wieder zum laufen nach 2 Wochen zeigt sich aber, dass der Heizkessel irreparabel mangelhaft ist und ausgetauscht werden muss Handwerker wendet sich an Händler und will neuen Kessel Rechtslage? 10
11 Fall 3 Wie Fall 1 Handwerker hat sämtliche Gewährleistungsansprüche gegen Baustoffhändler verloren Rügepflichten gelten auch dann, wenn ein Mangel später auftritt kein Regress beim Hersteller möglich Handwerker bleibt auf dem Schaden sitzen hier helfen nur noch Garantien, die neben die gesetzliche Gewährleistung treten Konsequenz: Auch bei nachträglich erkannten Mängeln immer gegenüber dem Händler rügen! 11
12 Fall 4 Handwerker bestellt bei Baustoffhändler Pressfittings für Heizungsrohre, dieser liefert aus Lager Fittings haben einen nicht erkennbaren Materialfehler, sind undicht, müssen getauscht werden Es entsteht ein großer Wasserschaden, der erhebliche Gebäudeschäden verursacht Fragen: Muss Baustoffhändler neue Fittings liefern? Wer zahlt die Austauschkosten? Muss Baustoffhändler den Wasserschaden bezahlen?
13 Antwort: Fall 4 Baustoffhändler muß neue Fittings liefern, da die ursprünglich gelieferten mangelhaft waren Baustoffhändler haftet allerdings nicht für den Wasserschaden, da Mangel von Baustoffhändler nicht verschuldet! Keine Haftung auch für Ein- und Ausbaukosten Konsequenz: Erhebliches Haftungsrisiko des Handwerkers ohne Regressmöglichkeiten unbedingt mit der Versicherung klären, ob diese Fälle von der Haftpflichtversicherung o.ä. umfasst sind
14 zusätzlich: Fall 4 bestimmte Hersteller (zumeist namhafte) geben Garantien gegenüber Verbänden zugunsten der Handwerker ab bei schadensgeneigten Bauteilen nach solchen Garantien fragen und bei Herstellern bzw. Händlern kaufen, die solche Garantien abgeben! Besserung ist durch Baurechtsreform in Sicht!
15 Fall 4 - Variante 1 Handwerker fragt Außendienstmitarbeiter von Baustoffhändler, welches Fitting für das Bauvorhaben am geeignetsten ist Mitarbeiter empfielt bestimmtes Fitting Fitting ist ungeeignet, da das am Ort des Bauvorhabens vorhandene Leitungswasser die Legierung anfrisst, was Mitarbeiter nicht wusste Auch hier großer Wasserschaden Wie ist die Haftung? 15
16 Fall 4 Variante 1 Antwort: Hier bestehen nicht nur die normalen kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüche Vielmehr haftet Händler aus Beratungsvertrag! Konsequenz: Beratung einholen! Beim Vertragspartner (d.h. Händler), nicht unmittelbar beim Hersteller! Fragen und Antworten dokumentieren! Schriftform!
17 Noch Fragen? 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! 18
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