Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse.
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- Arthur Buchholz
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1 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr KinderFamilienzulagen, Kindergeld in der Schweiz (FZ) Kantonale Ansätze in CHF Der Bezug dieser Zulagen erfolgt via Arbeitgeber oder direkt von der Ausgleichskasse. Der Anspruch auf die Kinderzulagen entsteht am ersten Tag des Geburtsmonats und endet am letzten Tag des Monats, in dem das Kind das 16. Altersjahr vollendet. Für Kinder, die wegen Krankheit oder Gebrechen mindestens zur Hälfte erwerbsunfähig sind, beträgt die Altersgrenze 18 Jahre. Für Kinder, die in Ausbildung stehen, wird eine Ausbildungszulage (17. bis max. 25. Altersjahr) ausgerichtet. Kein Anspruch auf Ausbildungszulagen besteht jedoch, wenn das jährliche Einkommen des Kindes in Ausbildung höher ist als die maximale volle jährliche Altersrente der AHV. Höhe und Anspruch auf Kinderzulagen/Kindergeld, Ausbildungszulagen und Geburtszulagen ist kantonal geregelt! Der Bund schreibt lediglich vor, dass die Kinderzulagen mindestens CHF. und die Ausbildungszulagen mindestens CHF. betragen müssen. Das Mindesteinkommen für den Anspruch auf Familienzulagen beträgt CHF pro Jahr. Arbeitnehmer mit tieferem Einkommen als das Mindesteinkommen können in diversen Kantonen unter bestimmten Voraussetzungen Familienzulagen beziehen. Nichterwerbstätige und Selbständigerwerbende können diese Zulagen auch bei der zuständigen AHVAusgleichskasse beantragen. Das Kind darf höchstens CHF im Monat verdienen ansonsten keine Kinderzulagen ausbezahlt werden. Kleinkinderbetreuungsbeiträge: Im Kanton Zürich können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kleinkinderbetreuungsbeiträge bei der Wohngemeinde beantragen. Diese werden bis zur Vollendung des zweiten Altersjahrs ausgerichtet. Der maximale monatliche Betrag beträgt CHF / 12
2 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr Kanton Kinderzulage Ausbildungszulage Geburtszulage für das erste Kind für das erste Kind AG 2 / 12
3 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr AI AR BE / 12
4 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr 290 BL BS FR 4 / 12
5 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr GE 1000 GL 5 / 12
6 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr GR JU LU 6 / 12
7 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr 1000 NE NW OW 7 / 12
8 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr SG SH SO 8 / 12
9 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr SZ 1000 TG 9 / 12
10 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr TI UR 1000 VD 10 / 12
11 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr 1500 VS ZG ZH 11 / 12
12 Freitag, den 30. Oktober 9 um 16:13 Uhr Aktualisiert Montag, den 07. März 2016 um 11:08 Uhr Kanton Zürich: Ab 12. Alterjahr beträgt die Kinderzulage CHF.00 pro Monat. Die Finanzierung dieser Zulagen erfolgt durch die Arbeitgeber (Abgabe Lohnprozente der Lohnsumme) / 12
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