ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom

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1 ÄNDERUNG des B E T R E U U N G S - V E R T R A G S vom zwischen und Förderverein der Joseph - von - Eichendorff - Schule e.v., im folgenden Verein genannt Herr/Frau... Vor- und Zuname(n) des/der gesetzl. Vertreter Straße PLZ Wohnort -Adresse... gesetzlicher Vertreter von.... Vor- und Zuname des Kindes (z.zt. Klasse) im folgenden Auftraggeber genannt wird folgender Betreuungsvertrag mit Wirkung vom... geschlossen. Der Auftraggeber beauftragt den Verein das oben genannte Kind von (bitte ankreuzen) 1 Montag - Freitag von Uhr bis Uhr ohne mit Mittagessen oder Montag - Freitag von Uhr bis Uhr mit Mittagessen durch Beschäftigte des Fördervereins zu betreuen. Dieser Vertrag beinhaltet nicht die Betreuung, die wochenweise in den gesetzlichen Ferienzeiten des Landes Hessen angeboten werden. Die Betreuung findet grundsätzlich in den Räumen der Joseph-von-Eichendorff-Schule statt. Den Beschäftigten ist es gestattet, mit den zu betreuenden Kindern einen Spielplatz aufzusuchen oder Spaziergänge zu unternehmen. Im Rahmen der pädagogischen Arbeit erfolgt zur optimalen Förderung und Betreuung sowie zum Wohle Ihres Kindes ein kollegialer Austausch im Team sowie mit den jeweils zuständigen Lehrkräften und der Schulleitung. 2 Die Betreuungsgebühr ist eine Jahresgebühr, die auf 12 Monate aufgeteilt ist. Der Auftraggeber verpflichtet sich, per Dauerauftrag eine monatliche Betreuungsgebühr von derzeit 80,00 für die Betreuung bis Uhr ohne Mittagessen oder 140,00 für die Betreuung bis Uhr mit Mittagessen oder 180,00 für die Betreuung bis Uhr (inklusive Mittagessen) bis zum jeweils 6. eines Monats zu entrichten. Ein entsprechender Nachweis über die Einrichtung eines Dauerauftrages ist diesem Vertrag beizufügen und ist Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertrages. Grundlage dieser Berechnung sind die momentanen Kosten, die durch die Betreuung entstehen. Sollte sich die Berechnungsgrundlage ändern (z.b. durch eine geringere Anzahl Kinder), kann eine Erhöhung des Monatsbeitrags zur Aufrechterhaltung des Betreuungsangebotes notwendig werden.

2 3 Der Auftraggeber verpflichtet sich für notwendige Arbeiten in der Betreuung vier Arbeitsstunden pro Schuljahr zu leisten. Bei nicht geleisteten Arbeitsstunden wird der Verein ermächtigt 50,00 pro Schuljahr als Entschädigung zu berechnen. 4 Der Vertrag endet jeweils zum 31.Juli des Jahres, in dem das oben genannte Kind die Joseph-von- Eichendorff-Schule verlässt. Eine vorherige ordentliche Kündigung des Vertrages ist nur zum Ende des Schuljahres (31.Juli) zulässig. Sie bedarf der Schriftform und muss dem Vertragspartner spätestens zum 15. Mai zugehen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Kündigung, so verlängert sich der Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr. Eine außerordentliche Kündigung des Vertrages ist nur mit Zustimmung des Vorstandes möglich. Der Verein ist zur außerordentlichen Kündigung des Betreuungsvertrages berechtigt, wenn 5 a) das betreuende Kind den Anweisungen der Beschäftigten wiederholt zuwiderhandelt, und ein Gespräch zwischen dem Auftraggeber und einem Vertreter der Betreuung stattgefunden hat oder deshalb nicht stattgefunden hat, weil der Auftraggeber der Aufforderung zu einem Gespräch nicht nachgekommen ist; b) die in diesem Vertrag oder seinen Anlagen vereinbarten Regularien durch den Auftraggeber nicht eingehalten wurden und ein Gespräch zwischen dem Auftraggeber und einem Vertreter der Betreuung stattgefunden hat oder deshalb nicht stattgefunden hat, weil der Auftraggeber der Aufforderung zu einem Gespräch nicht nachgekommen ist; c) sich der Auftraggeber mit mehr als einer Gebühr nach 2 in Verzug befindet; d) die in 3 genannten vier Arbeitsstunden nicht geleistet wurden und die in Rechnung gestellte Ausgleichszahlung nicht innerhalb von vier Wochen nach Rechnungsstellung beglichen wurde. Mit Zugang der Kündigung beim Auftraggeber entfällt die Verpflichtung des Vereins auf Gewährung der Betreuung und die Zahlungsverpflichtung des Auftraggebers. Die Kündigung des Betreuungsvertrages bedeutet nicht unmittelbar auch die Kündigung der Mitgliedschaft im Förderverein. 6 Der Auftraggeber bestätigt für das zu betreuende Kind eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen zu haben. Der Auftraggeber bestätigt, als Mitglied im Förderverein eingetragen zu sein oder den Antrag hier beizufügen (Antragsformular anbei). Wiesbaden, den Auftraggeber im Auftrag des Fördervereins

3 Anlagen: Persönliche Angaben und Hinweise Abholberechtigung Abholzeiten Betreuungsregeln

4 Persönliche Angaben und Hinweise: Vor- und Zuname des Kindes: Geb.-Dat.: Anschrift: Tel.: Folgende Erkrankungen / Allergien des Kindes sind zu beachten: Besonderheiten Essen: kein Schweinefleisch Vegetarier Sonstiges Bei Unfällen zu benachrichtigen (täglich von bis 14.00/16.30 Uhr. Bitte mind. 2 Personen angeben!): 1._ (Name) 2. (Name) 3._ (Name) Hausarzt oder Kinderarzt, der gegebenenfalls angerufen werden kann: (Name, Anschrift) Krankenkasse, bei der das Kind versichert ist: Mir/uns ist bekannt, dass das betreute Kind die Betreuungsgruppe gemäß der festgelegten Abholzeiten (s. Seite Abholzeiten dieses Vertrages) nur nach vorheriger Absprache mit der Betreuungsperson verlassen darf. Verlässt ein Kind ohne Erlaubnis die Betreuungsgruppe, ist die Betreuungsperson nicht verpflichtet das betreffende Kind zu suchen. An den Tagen, an welchen eine Betreuung nicht in Anspruch genommen wird, ist die Betreuung davon vorab in Kenntnis zu setzen. Bitte melden Sie kranke Kinder ebenfalls ab (Tel.: 0611/ ), auch ansteckende Infektionskrankheiten/Läuse müssen gemeldet werden. Ich/wir verpflichten uns nach Bekanntgabe des Stundenplanes die entsprechenden Abholzeiten auf der beigefügten Seite Abholzeiten ausgefüllt abzugeben. Solange diese der Betreuung nicht vorliegt, bin ich verpflichtet mein Kind persönlich aus der Betreuung abzuholen. Jede Änderung zu o.g. Angaben muss schriftlich mitgeteilt werden, ebenso Ausnahmefälle zu o.g. Angaben, die nur einen Tag betreffen (z.b. Kind geht mit Freund oder wird von anderer Person abgeholt etc.). (Ort) (Datum) (Unterschrift Erziehungsberechtigter)

5

6 ABHOLBERECHTIGUNG Mein Kind Name des Kindes: Geburtsdatum: Anschrift: : darf von folgenden Personen aus der Betreuung abgeholt werden: (Ort) (Datum) (Unterschrift Erziehungsberechtigter) Jede Änderung muss schriftlich erfolgen und mit der jeweiligen Betreuungsperson persönlich abgesprochen werden. Auch wenn die Änderungen nur einen Tag betreffen (z.b. ihr Kind soll von einer anderen, nicht aufgelisteten, Person abgeholt werden).

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