DPA 2099 RINDER IDENTIFIZIERUNG UND REGISTRIERUNG [2099] v1
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1 Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 299 RINDER IDENTIFIZIERUNG UND REGISTRIERUNG [299] v C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig, regelwidrig NA : nicht anwendbar H : Kapitel B : Anlage A : Artikel : Paragraph L : Absatz P : Punkt C NC Gewichtung NA. VERWALTUNG DER VORRÄTE AN OHRMARKEN UND DER DOKUMENTE ZUR GEBURTSANMELDUNG (GA). Gebrauch des VRS (ja/nein) 2. Gebrauch von Saninet (ja/nein). Ohrmarken (OM) paarweise anwesend Königlicher Erlass : 8/8/997 A5 (*) 4. Die Übereinstimmung zwischen den vorrätigen Ohrmarken und den unbeschriebenen Dokumenten zur Geburtsanmeldung (GA) ist korrekt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 2. IDENTIFIZIERUNG DER RINDER. Anzahl Rinder, die zum Betrieb gehören, laut dem Verantwortlichen. 2. Anzahl der am Tag der Kontrolle im Betrieb gezählten Rinder.. Anzahl der physisch kontrollierten Rinder.
2 4. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern mit veränderten, ausgetauschten, gefälschten OM festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A (*) * 5. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 6. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Nummer auf beiden OM verschieden ist. Königlicher Erlass : 8/8/997 A5;A7 (*) 7. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 8. Wir haben nicht die Anwesenheit von mehreren Rindern mit derselben Ohrmarkennummer festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A5; A7 (*) 9. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere.. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, die mit OM aus dem Vorrat, der für die Erstkennzeichnung bestimmt ist, erneut gekennzeichnet worden sind. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) *. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 2. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern mit einer einzigen OM, und ohne Spuren einer Kennzeichnung am anderen Ohr, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A5 (*). Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 4. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, die eine Ohrmarke verloren haben, welche der Verantwortliche nicht unverzüglich bestellt hat. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 5. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 6. Wir haben nicht die Anwesenheit von nicht angebrachten Wiederkennzeichnungsohrmarken festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 7. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl von OM (Paaren). 8. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern, die älter als 7 Tage sind, keine OM tragen und keine Spuren einer vorherigen Kennzeichnung aufweisen, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 9. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 2. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Verlust beider OM nicht unverzüglich der PKE mitgeteilt worden ist. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 2. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 22. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern, die älter als 7 Tage sind, und für die das Fehlen des Identifizierungsdokuments nicht begründet ist, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A5 (*) 2. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 24. Wir haben nicht die Anwesenheit von Identifizierungsdokumenten von Rindern, die seit mehr als 7 Tagen tot sind, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A8 (*) 25. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl Identifizierungsdokumente. 26. Wir haben nicht die Anwesenheit von Abschnitten «2» von Rindern, die seit mehr als 7 Tagen abgegangen sind, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 27. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl Abschnitte von abgegangenen Rindern. 28. Wir haben nicht die Anwesenheit von Pässen von verkauften oder zum Schlachthof abgegangenen Rindern festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ;A8 2 (*)
3 29. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl Pässe.. Wir haben nicht die Anwesenheit von seit mehr als 7 Tagen eingeführten Rindern, deren Pass nicht - zwecks Neudruck - zur ARSIA geschickt wurde, festgestellt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A8 (*). Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :. ÜBEREINSTIMMUNG ANWESENDE RINDER - SANITEL. Anzahl anwesende Rinder, laut Sanitel-Angaben. 2. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern in Sanitel festgestellt, deren Abgang nicht innerhalb der Frist (7 Tage) mitgeteilt wurde. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ; A8 (*). Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 4. Wir haben nicht die Anwesenheit von Kälbern festgestellt, deren Geburt nicht innerhalb der Frist (7 Tage) mitgeteilt wurde. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 (*) 5. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 6. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Einführung nicht innerhalb der Frist (7 Tage) mitgeteilt wurde. Königlicher Erlass : 8/8/997 A8 (*) 7. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 8. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren geschätztes Alter dem in Sanitel vermerkten Geburtsdatum nicht entspricht. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ;A8 (*) 9. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere.. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Fellfarbe dem in Sanitel registrierten Haarkleid nicht entspricht. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ;A8 (*). Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 2. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Geschlecht nicht dem in Sanitel registrierten entspricht. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ;A8 (*). Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. 4. Wir haben nicht die Anwesenheit von Rindern festgestellt, deren Rassetyp nicht dem in Sanitel registrierten
4 entspricht. Königlicher Erlass : 8/8/997 A7 ;A8 (*) 5. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl regelwidriger Tiere. Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 4. ÜBEREINSTIMMUNG ANWESENDE RINDER - REGISTER. Das Register ist anwesend und im Betrieb verfügbar. Königlicher Erlass : 8/8/997 A2 (*) 2. Das Register wird geführt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A2 (*) *. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl Rinder mit fehlenden Angaben. 4. Das Register ist korrekt ausgefüllt. Königlicher Erlass : 8/8/997 A22 (*) 5. Vermerken Sie hier die sich auf die vorhergehende Frage beziehende Anzahl Rinder mit unrichtigen Angaben. 6. Das Register muss mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden. Königlicher Erlass : 4//2 A (2*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 5. ÜBERMITTLUNG DER INFORMATIONEN AN DIE EUROPÄISCHE GEMEINSCHAFT. Anzahl Rinder, die von einer einzigen Regelwidrigkeit innerhalb
5 der folgenden Fragen betroffen sind : Kapitel II, Frage 9 und 2 (Abwesenheit von OM), alle Fragen von Kapitel III (unrichtige Angaben in Sanitel), Kapitel IV, Frage und 5 (Ungereimtheiten im Haltungsregister). Europäische Verordnung : 499/24 B (*) 2. Anzahl Rinder, die von mehreren Regelwidrigkeiten innerhalb der folgenden Fragen betroffen sind : Kapitel II, Frage 9 und 2 (Abwesenheit von OM), alle Fragen von Kapitel III (unrichtige Angaben in Sanitel), Kapitel IV, Frage und 5 (Ungereimtheiten im Haltungsregister). Europäische Verordnung : 499/24 B (*) Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : * mit 6. MITTEILUNG AN DEN BETREIBER : Cross-Compliance. Gemäß dem Protokoll zwischen der FASNK und den Zahlungseinrichtungen der wallonischen und flämischen Region bezüglich der Cross-Compliance, wird eine Kopie dieser Checkliste an die Regionen weitergeleitet. Die möglichen, infolge von Feststellungen im Rahmen der Kontrollen, von den Regionen verhängten Strafen, in Verbindung mit Prämien, fallen nicht unter die Verantwortung der FASNK. Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : Anmerkungen über die Artikel der Gesetze :. Königlicher Erlass vom 8/8/997 über die Identifizierung, die Registrierung und die Modalitäten für die Anwendung der epidemiologischen Überwachung von Rindern. 2. Königlicher Erlass vom 4//2 über die Eigenkontrolle, die Meldepflicht und die Rückverfolgbarkeit in der Nahrungsmittelkette.. Verordnung (EG) Nr. 499/24 der Kommission vom 7. März 24 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 82/2 hinsichtlich der Frist und des Musters für die Berichterstattung im Rindersektor.
6 Kommentar Kontrolleur : Kommentar Betreiber : Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig Ausgestellt zu... Unterschrift und Stempel des Beamten :
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