DPA 2252 Kommerzieller Transport von Nutztieren Identifizierung und Registrierung [2252] v1
|
|
- Elmar Wolf
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Provinziale Kontrolleinheit von : Datum : Verantwortlicher Kontrolleur: Nr. : Betreiber : Einmalige Nr. : Adresse : DPA 2252 Kommerzieller Transport von Nutztieren Identifizierung und Registrierung [2252] v1 C : vorschriftsmäßig NC : nicht vorschriftsmäßig, regelwidrig NA : nicht anwendbar H : Kapitel B : Anlage A : Artikel : Paragraph L : Absatz P : Punkt 1. Während des Transports vorliegende Dokumente 1. Die Genehmigung des Transporteurs liegt im Transportmittel vor. Europäische Verordnung : 1/25 A6 (1*) 2. Der Zulassungsnachweis liegt im Transportmittel vor. Europäische Verordnung : 1/25 A6 (1*). Die Angaben bezüglich der zuletzt durchgeführten Reinigungs- /Desinfektionstätigkeiten liegen vor und sind dem betreffenden Transport entsprechend ausgefüllt. Königlicher Erlass : 9/7/1999 A16 (2*) 4. Für Rinder: die Pässe der transportierten Rinder liegen vor. Königlicher Erlass : 8/8/1997 H1A1 (*) 5. Für Schweine: die Ver- und Entladescheine oder die Angaben des Psion sind dem Ministerieller Erlass : 27/6/25 A6 1 (4*) 6. Für Schafe, Ziegen und Hirsche: das Begleitdokument liegt vor und ist dem Europäische Verordnung : 21/24 A6 (5*) 7. Für Kälber: das Transportdokument der Kälber von der Sammelstelle zum Mastbetrieb liegt vor und ist dem Ministerieller Erlass : 29/1/1998 A6 (6*) 8. Für Pferde: des Pass liegt vor und ist vorschriftsmäßig. Europäische Verordnung : 21/24 A4 (5*) 9. Für alle Tierarten liegen die Angaben über den laufenden Transport vor. Europäische Verordnung : 1/25 A4 (1*) 1. Bei langen Transporten : das Fahrtenbuch liegt vor und ist dem betreffenden Transport entsprechend ausgefüllt. Europäische Verordnung : 1/25 B2-e (1*) 11. Für Rinder und Schweine: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem C NC Gewichtung NA Königlicher Erlass : /4/1999 A6 (7*)
2 12. Für Schafe und Ziegen: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem Königlicher Erlass : 1/8/25 A5 (8*) 1. Für Pferde: die Gesundheitsbescheinigungen und die Dokumente für grenzüberschreitende Übergänge liegen gegebenenfalls vor und sind dem Ministerieller Erlass : 29/9/1992 A5 2 (9*) 1 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 2. Identifizierung der Rinder 1. Anzahl der physisch kontrollierten Rinder. 2. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern mit verschiedenen Ohrmarkennummern gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*). Es hat keine Feststellung der Verwendung einer selben Ohrmarkennummer bei mehreren Rindern gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 4. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern (einschließlich Kälbern) MIT 1 einzigen Ohrmarke und MIT Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 5. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern MIT 1 einzigen Ohrmarke und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 6. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern OHNE Ohrmarken und MIT Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 7. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern MIT 2 Ohrmarken und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*) 8. Es hat keine Feststellung der Anwesenheit von Rindern OHNE Ohrmarken und OHNE Pass gegeben. Königlicher Erlass : 8/8/1997 HA5-H5A15 (*)
3 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :. Identifizierung der Schweine 1. Es hat keine Feststellung von nicht identifizierten Schweinen gegeben. Königlicher Erlass : 15/2/1995 A18 1 (1*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 4. Identifizierung der Schafe und Ziegen Königlicher Erlass : 1/8/25 A2 1 (8*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend :
4 5. Identifizierung Hirsche Königlicher Erlass : 1/8/25 A2 1 (8*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : 6. Identifizierung Pferde Königlicher Erlass : 16/6/25 A8&12 (11*) 1 der Regelwidrigkeiten : Grenzen : Zu verbessern : Unbefriedigend : Anmerkungen über die Artikel der Gesetze : 1. Verordnung (EG) Nr. 1/25 des Rates vom 22. Dezember 24 über den Schutz von Tieren beim Transport und damit zusammenhängenden Vorgängen sowie zur Änderung der Richtlinien 64/42/EWG und 9/119/EG und der Verordnung (EG) Nr. 1255/ Königlicher Erlass vom 9/7/1999 über den Schutz der Tiere beim Transport und die Bedingungen für die Registrierung von Transporteuren und die Zulassung von Händlern, Aufenthaltsorten und Sammelstellen.. Königlicher Erlass vom 8/8/1997 über die Identifizierung, die Registrierung und die Modalitäten für die Anwendung der epidemiologischen Überwachung von Rindern. 4. Ministerieller Erlass vom 27/6/25 zur Festlegung der Modalitäten für die Registrierung von Tierbewegungen bei Händlern, an Sammelstellen, an Aufenthaltsorten und bei Transporteuren. 5. Verordnung (EG) Nr. 21/24 des Rates vom 17. Dezember 2 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1782/2 sowie der Richtlinien 92/12/EWG
5 und 64/42/EWG. 6. Arrêté ministériel du 29/1/1998 portant application de l'art de l'ar 8/8/97 relatif à l'identification, à l'enregistrement et aux modalités de l'épidémiosurveillance des bovins. 7. Arrêté royal du /4/1999 relatif aux conditions de police sanitaire régissant les échanges intracommunautaires de bovins et de porcins 8. Königlicher Erlass vom 1/8/25 zur Festlegung der tierseuchenrechtlichen Vorschriften für die Einfuhr von und den Handelsverkehr mit Schafen und Ziegen. 9. Arrêté ministériel du 29/9/1992 relatif aux conditions de police sanitaire régissant les mouvements, l'importation et les échanges d'équidés 1. Arrêté royal du 15/2/1995 relatif à l'identification des porcs 11. Königlicher Erlass vom 16/6/25 über die Identifizierung und die Speicherung von Pferden in einer zentralen Datenbank. Kommentar Kontrolleur : Kommentar Betreiber : Günstig Günstig mit Bemerkungen Nicht günstig Ausgestellt zu... Unterschrift und Stempel des Beamten :
DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION
L 247/22 Amtsblatt der Europäischen Union 24.9.2011 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS DER KOMMISSION vom 20. September 2011 zur Änderung von Anhang D der Richtlinie 88/407/EWG des Rates hinsichtlich des Handels innerhalb
MehrAmtsblatt der Europäischen Union
L 5/8 9.1.2004 VERORDNUNG (EG) Nr. 21/2004 S RATES vom 17. Dezember 2003 zur Einführung eines Systems zur Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr.
MehrEntsorgung von Küchen-, Speise- sowie Lebensmittelabfällen aus Speisegaststätten / Imbissbetrieben / Gemeinschaftsverpflegung / Einzelhandel
Bereich Umwelt-, Natur- und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung Kronsforder Alle 2-6, 23560 Lübeck Tel.: 0451/122-3969, Fax: 0451/122-3990 E-Mail: unv@luebeck.de MERKBLATT Entsorgung von Küchen-,
MehrFöderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben in Bezug auf die zusätzlichen Anforderungen für den Handelsverkehr von Rindern aus und zu Mitgliedstaaten oder Regionen mit Artikel
Mehrdes 24 des Fleischhygienegesetzes (FlHG)in der Fassung der Bekanntmachung vom 30.06.2003 (BGBl. I S. 1242),
Satzung der Stadt Wuppertal über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleisch- und Geflügelfleischhygienegesetz (Fleisch- und Geflügelfleischhygiene- Gebührensatzung) vom 24.02.2004 Aufgrund
MehrInformationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015
Informationen für Rinderhalter - Abschluss BHV1 Sanierung in 2015 BHV1-Schutzverordnung Baden-Württemberg - ergänzende Regelungen: Impfverbot ab 28. Februar 2015: Die Impfung von Rindern gegen die BHV1-Infektion
MehrEingangsformel. TierSchTrV. Ausfertigungsdatum: 11.02.2009. Vollzitat:
Verordnung zum Schutz von Tieren beim Transport und zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 des Rates (Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV) TierSchTrV Ausfertigungsdatum: 11.02.2009 Vollzitat:
MehrEquiden: Arzneimittelrecht
Equiden: Arzneimittelrecht Neuerungen in 16. AMG Novelle bei Therapie von Equiden? Dr. Iris Fuchs 16. AMG Novelle: Kurzfassung Zielsetzung: Reduktion des Antibiotikaeinsatz Vermeidung von Resistenzen Wen
MehrMONITEUR BELGE 05.03.2009 BELGISCH STAATSBLAD
19745 Art. 8 - Das Gesetz vom 2. August 1971 zur Einführung einer Regelung, mit der Gehälter, Löhne, Pensionen, Beihilfen und Zuschüsse zu Lasten der Staatskasse, bestimmte Sozialleistungen, für die Berechnung
MehrInhaltsverzeichnis. I Fleischhygiene und -untersuchung. Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis
Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Autorenverzeichnis I Fleischhygiene und -untersuchung 1 EU-Vorschriften Einleitung zur neuen Lebensmittelhygienekonzeption K.-W. PASCHERTZ 1.1 Verordnung (EG) Nr. 852/2004
MehrCross Compliance GAP nach 2014
GAP nach 2014 Inhaltsverzeichnis Rechtsgrundlagen Wichtigste Inhalte der Horizontalen Verordnung Weitere Änderungen Anhang II der VO (EU) Nr. 1306/2013 - Umweltschutz, Klimawandel, guter landwirtschaftlicher
MehrTierseuchenverordnung
Tierseuchenverordnung (TSV) Änderung vom 9. April 2003 Der Schweizerische Bundesrat verordnet: I Die Tierseuchenverordnung vom 27. Juni 1995 1 wird wie folgt geändert: Art. 43 Abs. 3 3 Die Verfütterung
MehrVorschriften für Transportunternehmen (sofern nicht anders angegeben für den Transport nüchterner Kälber zu IKB-Kälberbetrieben) noch unbekannt.
Anhang II zu Anhang 1 Vorschriften für Transportunternehmen (sofern nicht anders angegeben für den Transport nüchterner Kälber zu IKB-Kälberbetrieben) Norm Vorschrift Interpretation Datum des Inkrafttretens
MehrJa, ich möchte ab (Datum) Förderspender im Deutschen Roten Kreuz, Kreisverband Dresden e.v. werden. Ich zahle einen Beitrag von: Verwendungszweck:
Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum: Unterschrift: Newsletter: ja nein e-mail:* Datum: _ Unterschrift: Datum:
MehrAntrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes
I. Den Antrag stellt 1. Firmenname (Name, Vorname) Anschrift Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach 11 Abs. 1 des Tierschutzgesetzes Amt für Gesundheit, Veterinärund Lebensmittelangelegenheiten 48127
MehrLeitfaden Tiertransport
Leitfaden Tiertransport Inhaltsverzeichnis 1 Grundsätzliches... 4 1.1 Geltungsbereich... 4 1.2 Teilnahme der Betriebe... 5 2 Allgemeine Anforderungen... 5 2.1 Allgemeine Systemanforderungen... 5 2.1.1
MehrProduktbeschreibung elektronischer Lieferschein-Assistent (elisa)
Produktbeschreibung elektronischer Lieferschein-Assistent (elisa) über eama RinderNET Inhalt 1. Einleitung... 1 2. Funktionsweise des elektronischen Lieferschein-Assistenten... 2 2.1 Menüpunkt Lieferschein-Assistent...
MehrInformationsblatt Luftfrachtsicherheit
Seite 1 von 5 Informationsblatt Luftfrachtsicherheit Zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des zivilen Luftverkehrs sind in den vergangenen Jahren nationale und europäische Sicherheitskonzeptionen
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
L 324/38 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/2301 R KOMMISSION vom 8. Dezember 2015 zur Änderung der Entscheidung 93/195/EWG hinsichtlich der tierseuchenrechtlichen Bedingungen und der Beurkundung für die
MehrAnleitung SheepOnline für IP-SUISSE Labelproduzenten
Anleitung SheepOnline für IP-SUISSE Labelproduzenten Mit Hilfe dieser Anleitung sind die IP-SUISSE Lämmerproduzenten in der Lage, die für die Einzeltierrückverfolgbarkeit notwendigen Meldungen effizient
MehrInformationen zu humanitären Hilfsgütertransporten hier: Ukraine
Stand: April 2014 - ohne Gewähr - Informationen zu humanitären Hilfsgütertransporten hier: Ukraine Dieses Merkblatt basiert auf Informationen, die aus dem Zielland stammen. Weder für die darin enthaltenen
MehrAgrarmarkt Austria Marketing GesmbH
Ausgezeichnete QUALITÄT Nachvollziehbare HERKUNFT Unabhängige KONTROLLE Anforderungskatalog für ein Warenwirtschaftssystem mit Echtzeiterfassung im Rahmen der AMA-Gütesiegel Richtlinie Frischfleisch i.d.g.f.
Mehr089413/EU XXIV. GP. Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION. Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993
089413/EU XXIV. GP Eingelangt am 31/07/12 RAT DER EUROPÄISCHEN UNION Brüssel, den 27. Juli 2012 (31.07) (OR. en) 12985/12 AGRILEG 120 CODEC 1993 ÜBERMITTLUNGSVERMERK Absender: Europäische Kommission 26.
MehrDieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen
1969R0549 DE 03.10.2002 001.001 1 Dieses Dokument ist lediglich eine Dokumentationsquelle, für deren Richtigkeit die Organe der Gemeinschaften keine Gewähr übernehmen B VERORDNUNG (EURATOM, EGKS, EWG)
MehrAmtsblatt der Europäischen Gemeinschaften. (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 DES RATES vom 21.
30.1.2003 L 25/1 I (Veröffentlichungsbedürftige Rechtsakte) VERORDNUNG (EG) Nr. 150/2003 S RATES vom 21. Januar 2003 zur Aussetzung der Einfuhrabgaben für bestimmte Waffen und militärische Ausrüstungsgüter
Mehr(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 13. Dezember 2006)
24. OKTOBER 2005 - Ministerieller Erlass über die Lockerungen der Modalitäten der Anwendung der Eigenkontrolle und der Rückverfolgbarkeit in bestimmten Betrieben des Lebensmittelsektors (offizielle deutsche
MehrGKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung bei einem im Ausland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr geehrte
MehrL 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005
L 183/104 Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2005 ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION vom 12. Juli 2005 mit Sonderbedingungen für die Einfuhr von Fischereierzeugnissen aus Grenada (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen
MehrVorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 11.11.2011 KOM(2011) 710 endgültig 2011/0327 (COD) C7-0400/11 Vorschlag für RICHTLINIE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG
MehrWir haben es satt! Tierschutzjugend NRW. Großdemonstration gegen die industrielle Landwirtschaft. am 16. Januar 2016. in Berlin
Tierschutzjugend NRW im Landestierschutzverband Nordrhein-Westfalen e.v. Wir haben es satt! Großdemonstration gegen die industrielle Landwirtschaft am 16. Januar 2016 in Berlin (Rückreise am 17. Januar
MehrNachweis der grenzüberschreitenden Weiterbildung. von Berufskraftfahrern in der Großregion. mit Schwerpunkt Deutschland/Frankreich
DIE EUROPÄISCHE UNION INVESTIERT IN IHRE ZUKUNFT Nachweis der grenzüberschreitenden Weiterbildung von Berufskraftfahrern in der Großregion mit Schwerpunkt Deutschland/Frankreich Verfasser: Task Force Grenzgänger
Mehr(offizielle deutsche Übersetzung: Belgisches Staatsblatt vom 12. Februar 2007)
27. MÄRZ 2006 - Königlicher Erlass zur Abänderung der Königlichen Erlasse vom 24. März 1997, 19. Juli 2000 und 22. Dezember 2003 über die Zahlung und die Hinterlegung eines Geldbetrags bei der Feststellung
MehrGebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene
Gebührenverzeichnis des Kreises Nordfriesland für die Untersuchungen und Kontrollen auf dem Gebiet der Fleischhygiene Auf Grundlage der VO (EG) Nr. 882/2004 des europäischen Parlaments und des Rates vom
MehrAmtsblatt Nr. L 288 vom 18/10/1991 S. 0032-0035 Finnische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S. 0097 Schwedische Sonderausgabe: Kapitel 5 Band 5 S.
Richtlinie 91/533/EWG des Rates vom 14. Oktober 1991 über die Pflicht des Arbeitgebers zur Unterrichtung des Arbeitnehmers über die für seinen Arbeitsvertrag oder sein Arbeitsverhältnis geltenden Bedingungen
MehrOffene Hilfen: Ferien-Freizeiten Programm 2015
Offene Hilfen: Ferien-Freizeiten Programm 2015 (verfasst in Leichter Sprache) Liebe Kinder, liebe Jugendliche, Im Jahr 2015 fahren wir wieder auf verschiedene Ferien-Freizeiten. Hast Du Lust mitzufahren?
MehrErläuterungen zur Gewährung der Ausgleichszulage
Erläuterungen zur Gewährung der Ausgleichszulage In Anwendung der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates vom 20. September 2005 über die Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums durch den Europäischen
MehrGrößer - schneller - billiger. www.provieh.de. »respektiere leben.«
www.provieh.de verbraucht nach nur einem Jahr Größer - schneller - billiger 02 Unter diesem Motto der Agrarindustrie leiden heute rund 150 Millionen Nutztiere in deutschen Ställen. Ob Schwein, Rind oder
MehrRichtlinie hinsichtlich Details zur Durchführung der Prüfung
Richtlinie hinsichtlich Details zur Durchführung der Prüfung Datum der Genehmigung: 18.03.2014 Inhalt 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. Zweck der Prüfung 3 Durchführung der Prüfung 3 Prüfstellen 5 Zusammenarbeit
MehrStellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG
Stellungnahme zur Umsetzung des Art. 6 Richtlinie 2001/29/EG im Verhältnis zu den 69 a ff. UrhG I. Einführung Artikel 1 Abs. 2, lit. a RL 2001/29/EG sieht ausdrücklich vor, dass die bestehenden gemeinschaftsrechtlichen
MehrSpezifische Hinweise zu den Anforderungen und Standards der Cross Compliance
CROSS COMPLIANCE Boden Wasser Landschaft Biodiversität Kennzeichnung und Registrierung von Tieren Lebensmittelsicherheit Tierschutz Pflanzenschutzmittel AUTONOME PROVINZ BOZEN - SÜDTIROL PROVINCIA AUTONOMA
MehrZusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr
Zusammentreffen von Tierschutzrecht und Straßenverkehrsrecht bei Tiertransportkontrollen im fließenden Verkehr Effektive Durchführung der Kontrollen in der Praxis 4. Juni 2013 Pamela Simon(* 1 ) / Erik
MehrSELBSKONTROLLE SCHLACHTBETRIEB mit GERINGER KAPAZITÄT SELBSTKONTROLLE IM SCHLACHTBETRIEB MIT GERINGER KAPAZITÄT ...
SELBSTKONTROLLE IM SCHLACHTBETRIEB MIT GERINGER KAPAZITÄT. Verantwortliche Person für die Durchführung:..,..,. Tel. G: 0..-.... Tel. P: -.... Die Selbstkontrolle in diesem Schlacht- und Metzgereibetrieb
MehrRICHTLINIE 2009/109/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
L 259/14 Amtsblatt der Europäischen Union 2.10.2009 RICHTLINIE 2009/109/EG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. September 2009 zur Änderung der Richtlinien 77/91/EWG, 78/855/EWG und 82/891/EWG
MehrBetriebsdatenerfassung garaland
Betriebsdatenerfassung garaland Name: Vorname: Strasse/ Hr. PLZ / Ort: Telefon: Telefax: email: / / @ Betriebsform: O extensiv O intensiv / konventionell garaland Philosophie Die Landwirtschaft hat sich
MehrÜbersicht Verbote/Gebote Schweinepest
Übersicht Verbote/Gebote Schweinepest Gemischte Bestände (Schweine und Pferde, Rinder, Ziegen Schafe, Geflügel etc.) Schweine in bzw. aus dem Bestand Sonstige Tiere (Rinder, Pferde, Ziegen etc.) in bzw.
MehrTIERGESUNDHEITSDIENSTE
TIERGESUNDHEITSDIENSTE Die neue BVD-Verordnung Was ist zu beachten? Rindergesundheitsdienst, Landesuntersuchungsamt Rheinland-Pfalz Am 1. Januar 2011 tritt die neue BVD-Verordnung in ganz Deutschland in
MehrVerordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung 1. FlGDV (1. Fleischgesetz- Durchführungsverordnung)
Verordnung über die Preismeldung bei Schlachtkörpern und deren Kennzeichnung 1. FlGDV (1. Fleischgesetz- Durchführungsverordnung) Vom 12. November 2008, Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 52, S.
MehrBörsenordnung. - I. Allgemeiner Teil. Die Börsenordnung wurde erlassen von:... 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher
Börsenordnung - I. Allgemeiner Teil Die Börsenordnung wurde erlassen von: (Name, Anschrift und Telefon-/Fax-Nr.). 1. Geltungsbereich, Veranstalter und Börsenverantwortlicher Diese Börsenordnung gilt für
Mehr1 Aufgaben des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit. EGGenTDurchfG. Ausfertigungsdatum: 22.06.2004.
Gesetz zur Durchführung der Verordnungen der Europäischen Gemeinschaft oder der Europäischen Union auf dem Gebiet der Gentechnik und über die Kennzeichnung ohne Anwendung gentechnischer Verfahren hergestellter
MehrAntragsformular für eine Phytolizenz
Antragsformular für eine Phytolizenz Bitte füllen Sie alle Angaben in DRUCKBUCHSTABEN aus und versenden Sie dieses Formular mit allen angeforderten Dokumenten. Elektronisch eingegangene Anträge werden
MehrE N T S C H E I D S A U S Z U G
ÜBERSETZUNG Geschäftsverzeichnisnr. 5563 Entscheid Nr. 10/2014 vom 23. Januar 2014 E N T S C H E I D S A U S Z U G In Sachen: Vorabentscheidungsfrage in Bezug auf Artikel 42 3 Absatz 2 des Mehrwertsteuergesetzbuches,
MehrGZ: BMG-11001/0127-I/A/15/2015 Wien, am 23. Juni 2015
4558/AB vom 24.06.2015 zu 4736/J (XXV.GP) 1 von 6 Frau Präsidentin des Nationalrates Doris Bures Parlament 1017 Wien Dr. in Sabine Oberhauser, MAS Bundesministerin GZ: BMG-11001/0127-I/A/15/2015 Wien,
Mehr2.2.1. Die Komponenten im Fahrzeug
Titel animiert EFAS Training für Kontrolleure Gesetze und Vorschriften Das Tachographensystem Bedienung und Nutzung Gerätetechnik Gerätesicherheit Interpretation der Ausdrucke Fahrzeugkontrollen Manipulationen
MehrInformationspapier Tiertransporte
PROVIEH Verein gegen tierquälerische Massentierhaltung e.v. Küterstraße 7 9 24103 Kiel Telefon 0431. 24828-0 Telefax: 0431. 24828-29 info@provieh.de www.provieh.de Inhalt: Informationspapier Tiertransporte
Mehrüber die Entschädigungen der Tierärzte für die Bekämpfung von Tierseuchen und die amtlichen Verrichtungen für die SANIMA
Verordnung vom 11. Februar 2008 Inkrafttreten: 01.03.2008 über die Entschädigungen der Tierärzte für die Bekämpfung von Tierseuchen und die amtlichen Verrichtungen für die SANIMA Der Staatsrat des Kantons
MehrSonderfahrberechtigung für
Sonderfahrberechtigung für Der Bundesrat hat am 09.07.2010 den Gesetzesantrag zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes beschlossen, mit dem die Einsatzfähigkeit von n erhöht werden soll (durch die Neuregelung
MehrHaben Sie während der letzten 5 Jahre vor der Antragstellung in Deutschland Kindergeld erhalten? Wenn ja: Von welcher Stelle?
Name und der antragstellenden Person Kindergeld-Nr. F K KG 51R Anlage Ausland zum Antrag auf deutsches Kindergeld vom.. für Personen, die eine Rente oder Versorgungsbezüge von einem deutschen Träger beziehen
MehrVorab per E-Mail (Länder: Verteiler ASt) Bundesamt für Finanzen. Oberste Finanzbehörden der Länder. nachrichtlich:
Postanschrift Berlin: Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin MR Ulrich Wolff Vertreter Unterabteilungsleiter IV B POSTANSCHRIFT Bundesministerium der Finanzen, 11016 Berlin Vorab per E-Mail (Länder:
MehrÖsterreichisches Lebensmittelbuch
Österreichisches Lebensmittelbuch IV. Auflage Richtlinie zur Definition der Gentechnikfreien Produktion von Lebensmitteln und deren Kennzeichnung Veröffentlicht mit Geschäftszahl: BMGF-75210/0014-IV/B/7/2007
Mehr9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71
9.6.2012 Amtsblatt der Europäischen Union L 150/71 DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) Nr. 489/2012 DER KOMMISSION vom 8. Juni 2012 zur Festlegung von Durchführungsbestimmungen für die Anwendung des Artikels
MehrTiertransportvorschriften in Österreich
Tiertransportvorschriften in Österreich www.lfi.at Impressum Herausgeber und Medieninhaber: LFI Österreich, Schauflergasse 6, 1014 Wien, Tel.: 01/53 44 41-8566, E-Mail: lfi@lk-oe.at, www.lfi.at Projektleitung:
MehrUnser Produktsortiment
Unser Produktsortiment Ein kleiner Ausschnitt davon. ANGEBOTE UNTER: http://daboshop.de Bei weiterem Bedarf einfach anfragen oder Kataloge anfordern. Per Email: info@daboshop.de Telefon: 08282 894694 bitte
MehrInhalt. - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben?
Inhalt - Beispiel: Wer transportiert die Pakete für das Land Berlin? - Kurzer Ausflug ins Vergaberecht: Wer muss wann europaweit ausschreiben? - Plattform ted.europa.eu - Beispiele: Kosten für eine neue
MehrExportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG, BGBl. I Nr. 13/2006 idgf.
GZ: BMG-74310/0003-II/B/12/2012 Datum: 23.02.2012 Gültigkeit ab: 01.03.2012 Durchführungserlass 10 / Version 2 für die Exportabfertigung von Lebensmitteln tierischer Herkunft in Drittländer gem. 52 LMSVG,
MehrVerordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007
26.02.2007 Verordnung zur Änderung medizinprodukterechtlicher Vorschriften vom 16. Februar 2007 Auf Grund des 37 Abs. 1, 9, 10 und 11 Satz 1 des Medizinproduktegesetzes in der Fassung der Bekanntmachung
Mehr(Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN
16.1.2015 L 10/1 II (Rechtsakte ohne Gesetzescharakter) VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) 2015/56 R KOMMISSION vom 15. Januar 2015 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 865/2006 mit Durchführungsbestimmungen
MehrLANDORF KÖNIZ SCHLÖSSLI KEHRSATZ Zentrum für Sozial- und Heilpädagogik
1. Personalien des Kindes Heimatort: Konfession: Gegenwärtige Muttersprache: Anmeldung zur Aufnahme Datum des Eintritts: --------------------------- Lebenslauf des Kindes, geschrieben von den Eltern /
MehrSicherheitsbewertungsbericht
Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für die Evaluierung und Bewertung von
MehrUngarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG)
Ungarn Mehrwertsteuererstattungen nach der 13. MwSt-Richtlinie (86/560/EWG) I. GEGENSEITIGKEITSABKOMMEN Artikel 2 Absatz 2 1. Hat Ihr Land Gegenseitigkeitsabkommen abgeschlossen? Ja. 2. Wenn ja, mit welchen
MehrAlpwirtschaft in der Schweiz Status quo
Verbundprojekt AlpFUTUR Zukunft der Sömmerungsweiden in der Schweiz Projet intégré AlpFUTUR Avenir des pâturages d estivage en Suisse Progetto collettivo AlpFUTUR Il futuro dei pascoli d estivazione della
MehrEUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER GD(SANCO)/2008/7885 AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES
EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALDIREKTION GESUNDHEIT UND VERBRAUCHER Direktion F Lebensmittel- und Veterinäramt GD(SANCO)/2008/7885 AUSZUG AUS DEM BERICHT DES LEBENSMITTEL- UND VETERINÄRAMTES ÜBER DEN INSPEKTIONSBESUCH
MehrNoch Fragen? Möchten Sie die über Sie für das Kindergeld gespeicherten Daten einsehen oder verbessern?
Antrag auf Adoptionsbeihilfe Kontakt Telefon Fax E-Mail Aktenzeichen Mit diesem Formular können Sie die Adoptionsbeihilfe beantragen als: - Arbeitnehmer (oder Beamter) - Selbständiger - Arbeitsloser -
MehrÜberblick: Direktzahlungen an Sömmerungs- und Gemeinschaftsweidebetriebe. Bern, Januar 2015
Eidgenössisches Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung WBF Bundesamt für Landwirtschaft BLW Direktionsbereich Direktzahlungen und ländliche Entwicklung Bern, Januar 2015 Überblick: Direktzahlungen
MehrPer S-Bahn (SBB) von Zürich-Hauptbahnhof S8 oder S14 ca. alle 15 Minuten
Kontakt/Anreise Swiss TS Technical Services AG Prüfsysteme Richtistrasse 15 CH-8304 Wallisellen Tel. +41 44 877 61 80 Fax +41 44 877 62 15 autosonic@swissts.ch Per Auto Siehe Plan Per S-Bahn (SBB) von
MehrWEBDOC. Wer muss das kindergeld beantragen?
WEBDOC ANTRAG AUF KINDERGELD FORMULAR A Gebrauchen Sie dieses Formular um als Arbeitnehmer(in) (oder Beamte(r)), Selbständige(r), Arbeitsloser, Invalide oder Rentner(in) Kindergeld zu beantragen. Wann
MehrLeitlinien. über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien EBA/GL/2014/06. 18. Juli 2014
EBA/GL/2014/06 18. Juli 2014 Leitlinien über die bei Sanierungsplänen zugrunde zu legende Bandbreite an Szenarien 1 Leitlinien der EBA u ber die bei Sanierungspla nen zugrunde zu legende Bandbreite an
MehrGesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.
Gesamte Rechtsvorschrift für Grenzüberschreitende Verbringung von Abfällen nach Artikel 30 der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006, Fassung vom 28.06.2015 Langtitel Abkommen zwischen der Regierung der Republik
MehrELFTE RICHTLINIE DES RATES vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von
Elfte Richtlinie 89/666/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 über die Offenlegung von Zweigniederlassungen, die in einem Mitgliedstaat von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen errichtet wurden, die dem
MehrMuster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht
Muster Nachweisdokumentation und Sicherheitsbewertungsbericht auf Basis der "Verordnung (EG) Nr. 352/2009 der Kommission vom 24. April 2009 über die Festlegung einer gemeinsamen Sicherheitsmethode für
MehrAmtsblatt Nr. L 082 vom 22/03/2001 S. 0016-0020
Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder
MehrAbkommen. zwischen. der Regierung der Republik Österreich. und. der Regierung der Bundesrepublik Deutschland. über
BGBl. III - Ausgegeben am 26. Juni 2009 - Nr. 72 1 von 13 Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Bundesrepublik Deutschland über die grenzüberschreitende Verbringung
MehrCIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen. Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen)
CIVA Sektion III Weitere Verpflichtungen des Steuerpflichtigen Artikel 28 CIVA (Allgemeine Verpflichtungen) 1- Neben der Verpflichtung zur Steuerzahlung sind die in Artikel 2, Absatz 1, Buchstabe a), genannten
MehrÜbersicht. Recht der Hausschlachtung & Aktuelle Rechtsentwicklungen. Definitionen HAUSSCHLACHTUNGEN. Rechtsgrundlagen Hausschlachtung EU-Recht
Recht der & Aktuelle Rechtsentwicklungen Nina Langkabel Fortbildung für amtliche Tierärzte und amtliche Fachassistenten 12. und 26.10.2013 Übersicht en Überblick über Neuerungen im Recht 2013 & Tierschutzschlacht-VO
MehrReal-Time PCR von Processed Animal Proteins (PAP) in Futtermittel
RealTime PCR von Processed Animal Proteins (PAP) in Futtermittel Dr. Sonja Haider ZAM/MIMO ALVA Futtermitteltagung Linz, 17.01.2011 www.ages.at Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit
MehrRundschreiben über die Überprüfung der radioaktiven Kontamination von Lebensmittelprodukten, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist
Föderalagentur für die Sicherheit der Nahrungsmittelkette Rundschreiben über die Überprüfung der radioaktiven Kontamination von Lebensmittelprodukten, deren Ursprung oder Herkunft Japan ist Referenz PCCB/S3/EM/678219
Mehr(Text von Bedeutung für den EWR)
9.9.2015 L 235/37 DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2015/1506 R KOMMISSION vom 8. September 2015 zur Festlegung von Spezifikationen für Formate fortgeschrittener elektronischer Signaturen und fortgeschrittener
MehrNoteneinlieferungsbestimmungen der Schweizerischen Nationalbank
Zur Orientierung Geht an Einlieferer von Banknoten bei der SNB Zürich/Bern, 3. Juli 2015 Bereich Bargeld Schweizerischen Nationalbank Die Schweizerische Nationalbank (SNB) erlässt folgende Bestimmungen
MehrPARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 24. OKTOBER 2011 - DEKRET ÜBER DIE SCHAFFUNG DES BACHELORS IN FINANZ- UND VERWALTUNGSWISSENSCHAFTEN IN DEN STUDIENBEREICHEN BUCHHALTUNG, BANK UND VERSICHERUNGEN
MehrSAIN bietet: Die Gründung einer praxisorientierten Schule für nachhaltige Landwirtschaft ausgestattet mit einem Team von leistungsfähigen Technikern
SAIN (Solidarité Agricole Integrée) Produktionszentrum Entwicklung von nachhaltiger und integrierter Landwirtschaft B.P. 21 Adjohoun République du Benin Tél. (229) 27 31 54 Adjohoun SAIN (Solidarité Agricole
MehrFORMULAR ZUR MITTEILUNG VON KONTEN IM AUSLAND AN DIE ZENTRALE KONTAKTSTELLE. Merkblatt
FORMULAR ZUR MITTEILUNG VON KONTEN IM AUSLAND AN DIE ZENTRALE KONTAKTSTELLE Merkblatt Die "zentrale Kontaktstelle" (ZKS) ist eine elektronische Datenbank, die die Belgische Nationalbank (BNB) nach Artikel
MehrEUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT
006621/EU XXV. GP Eingelangt am 12/12/13 EUROPÄISCHE UNION DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT R RAT Straßburg, den 11. Dezember 2013 (OR. en) 2013/0327 (COD) LEX 1410 PE-CONS 98/1/13 REV 1 EF 190 ECOFIN 871 SURE
MehrJa Nein Welche Medikamente? Welche Allergien?
Personalienblatt Gleis 1 Name Geburtsdatum Vorname Staatsangehörigkeit Eintritt Gleis 1 Heimatort Konfession Strafanzeigen Ja Nein Was? Personalien des Jugendlicher Ausweise und Versicherungen Angaben
MehrANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3
ANLAUFSTELLEN-LEITLINIEN Nr. 3 Betr.: Bescheinigung für die nachfolgende nicht vorläufige Verwertung oder Beseitigung nach Artikel 15 Buchstabe e der Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung
MehrEmissionskataster Steiermark Landwirtschaft
Anstoß für NH3-Modell-Neu: Unplausible Werte i. Vergl. mit d. BLI Problem: Doppelzählungen beim Viehbestand (2DB) Wunsch nach detaillierteren Daten im Bereich Düngermanagement bzw. der NH3-Quellen ermöglicht
MehrFahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation
Fahrerlaubnisrecht und Berufskraftfahrerqualifikation IHK Münster, 15.07.2014 Um was es geht Eintragung der Schlüsselzahl 95 Rechtliche Grundlagen der EU Rechtliche Grundlagen in Deutschland Verfahren
MehrDekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts)
DekaBank Deutsche Girozentrale (Rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts) - im Folgenden auch DekaBank, Bank oder Emittentin und zusammen mit ihren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften auch DekaBank-Gruppe
Mehr748.222.3 Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste
Verordnung des UVEK über die Ausweise für bestimmte Personalkategorien der Flugsicherungsdienste (VAPF) vom 13. Januar 2014 (Stand am 1. Februar 2014) Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr,
MehrGKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn
GKV-Spitzenverband Deutsche Verbindungsstelle Krankenversicherung - Ausland Postfach 20 04 64 53134 Bonn Beschäftigung für einen in Deutschland ansässigen Arbeitgeber in mehreren Mitgliedstaaten 1) Sehr
MehrReglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf
4.2.2.7. Reglement über die Anerkennung der Abschlüsse von Zusatzausbildungen für den Lehrberuf vom 17. Juni 2004 Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), gestützt auf die
Mehr