NBA - Neues Begutachtungsassessment

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1 NBA - Neues Begutachtungsassessment Im November 2006 beauftragte das Bundesministerium für Gesundheit einen Beirat, den Begriff der Pflegebedürftigkeit zu überprüfen und eine Empfehlung zu dessen Neufassung zu erarbeiten. Die Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt äußerte sich diesbezüglich wie folgt: Wir wollen eine Pflege, die den neuen Entwicklungen besser als bisher Rechnung trägt. Der heutige Begriff der Pflegebedürftigkeit muss daraufhin überprüft werden, wie er auch neuen Wohnformen und dem besonderen Bedarf demenzkranker Menschen gerechter werden kann... Laut Umsetzungsbericht des beauftragten Beirats wird ein Pflegebedürftigkeitsbegriff für notwendig erachtet, "der alle körperlichen, geistigen und psychischen Beeinträchtigungen 1 / 12

2 umfasst, sich differenziert an den Lebenslagen orientiert und auf den Grad der Selbständigkeit abstellt." Im Zuge der Überarbeitung des Pflegebedürftigkeitsbegriffes wurde auch die Entwicklung eines neuen bundesweit einheitlichen und reliablen Begutachtungsinstruments zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit nach dem SGB XI beschlossen. Mit der Entwicklung (Hauptphase 1) des neuen Begutachtungsassessments (NBA) wurden das Institut für Pflegewissenschaften an der Universität Bielefeld (IPW) und der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Westfalen-Lippe (MDK WL) betraut. Die anschließende praktische Erprobung (Hauptphase 2) erfolgte durch das Institut für Public Health und Pflegeforschung der Universität Bremen (IPP) und den Medizinischen Dienst der Spitzenverbände der Krankenkassen e.v. (MDS). 2 / 12

3 Laut IPW-Gutachten von Wingenfeld et al ist eine Person "als pflegebedürftig zu bezeichnen, wenn sie - infolge fehlender personaler Ressourcen, mit denen körperliche oder psychische Schädigungen, die Beeinträchtigung körperlicher oder kognitiver / psychischer Funktionen, gesundheitlich bedingte Belastungen oder Anforderungen kompensiert oder bewältigt werden könnten - dauerhaft oder vorübergehend - zu selbständigen Aktivitäten im Lebensalltag, selbständiger Krankheitsbewältigung oder selbständiger Gestaltung von Lebensbereichen und sozialer Teilhabe - nicht in der Lage und daher auf personelle Hilfe angewiesen ist". Das NBA hat angesichts der o.g. Definition als grundlegenden Maßstab zur Einschätzung der Pflegebedürftigkeit den Grad der Selbstständigkeit und nicht den für die Pflege benötigten Zeitaufwand. Neben der Pflegezeit als Ermittlungsmaßstab wird am bisherigen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch die stark somatische Ausrichtung durch die Fixierung auf die Verrichtungen des Alltags kritisiert. Zudem finden u.a. die gerontopsychiatrischen Hilfebedarfe (besonders bei Demenzkranken) keine Beachtung. 3 / 12

4 Das Begutachtungsinstrument ermittelt mit Hilfe von acht Modulen die Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit die Pflegestufe bzw. den Bedarfsgrad: 1. Mobilität 2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten 3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen 4. Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) 5. Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen 6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte 7. Außerhäusliche Aktivitäten 8. Haushaltsführung Die ersten sechs Module dienen der Ermittlung des Grades der Pflegebedürftigkeit, die Module sieben und acht des Grades der Hilfebedürftigkeit. Die Ermittlung der Pflegebedürftigkeit erfolgt mit Hilfe einer vierstufigen Skala. 4 / 12

5 Die Gewichtung der Module eins bis sechs sieht wie folgt aus: 10 Mobilität 15 Kognitiver Status und Verhaltensprobleme 40 Selbstversorgung (Alltagsverrichtungen) 20 Umgang mit krankheits- / therapiebedingten Anforderungen 15 Gestaltung des Alltagslebens Die Einteilung der Pflegebedürftigkeit in Bedarfsgrade erfolgt nach Zusammenfassen aller Teilergebnisse und unter Berücksichtigung der Gewichtung dann in fünf Stufen auf einer Punkteskala von 0-100: 5 / 12

6 BG 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit BG 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit BG 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit BG 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit BG 5: BG 4 + besondere Bedarfskonstellation Mit Hilfe des NBA lässt sich auch der Bedarf an Rehabilitation feststellen. Für die Kinderbegutachtung gibt es einen identischen Erfassungsbogen, der zum Teil andere Definitionen der Aktivitäten, aber eine identische Bewertungssystematik enthält. Die Punktwerte drücken hier die Differenz zum altersgemäßen Grad der Selbstständigkeit aus. Die bundesweite praktische Erprobung, die im November 2008 abgeschlossen wurde, erfolgte an circa 1500 Erwachsenen und 230 Kindern und weist das Instrument als praxistauglich aus. 6 / 12

7 Der vom Gesundheitsministerium für Gesundheit beauftrage Beirat hat im Januar 2009 seinen Bericht zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs an das Ministerium übergeben und sich in diesem Bericht zur Verwendung des NBA zur Weiterentwicklung und Modernisierung der Pflegeversicherung ausgesprochen. Eine Reform zur Pflegebedürftigkeit ist aber kurzfristig nicht zu erwarten. Ein neues Verfahren zur Einstufung ist nicht unabhängig von der Finanzierung der Pflege zu betrachten und setzt eine Reform zur Pflegeversicherung voraus. Mehrkosten für die Pflegeversicherung und ein neues Finanzierungssystem (Verteilung der Gelder in fünf Pflegestufen) erfordern viel Mut in der politischen Umsetzung. Welche Bedeutung und Chance bietet das NBA für die Praxis? 7 / 12

8 Das NBA wird als ein nützliches Instrument Unterstützung für die Steuerung des Pflegeprozesses eingeschätzt. Das Assessment ist nutzbar für die Identifizierung von Pflegeproblemen und Risiken bzw. für die Planung von notwendigen unterstützenden personellen Hilfen und für die Beratung von Hilfsmitteln. Zudem werden durch eine systematische Erfassung der Selbständigkeit bzw. Grad der Abhängigkeit von personeller Hilfe durch die Anwendung der Module kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Problemlagen, Außerhäusliche Aktivitäten und Haushaltsführung Bedarfe frühzeitig ermittelt bzw. sensibilisiert, die für die Gestaltung von Leistungsangeboten wertvolle Grundlagen schaffen. Unter können Sie sich die Abschlussberichte zur Hauptphase 1 (Entwicklung des NBA) und zur Hauptphase 2 (Erprobung des NBA) herunterladen. Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit haben Sie die Möglichkeit, sich den Umsetzungsbericht des Beirats zur Überprüfung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs herunterzuladen. Geben Sie dazu die Abkürzung NBA im Suchfeld ein. 8 / 12

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