Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet"

Transkript

1 Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Erhebung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Stadtkern Bad Dürrenberg - Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Informationsveranstaltung für die Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Bad Dürrenberg, 9. Februar 2016 Folie 1 9. Februar 2016

2 Ausgleichsbeträge Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Das Sanierungsgebiet Stadtkern gemäß Beschluss zur Sanierungssatzung Nr. 1 (Auszug). Folie 2 9. Februar 2016

3 Ausgleichsbeträge Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Stand der Sanierungsmaßnahme Der Umfang der durchzuführenden Sanierungsmaßnahmen wurde 1998 in vorbereitenden Untersuchungen ermittelt (VU). Die Gebietsabgrenzung, die Sanierungssatzung und das umfassende Verfahren wurden vom Stadtrat am beschlossen. Die im Januar 2013 geschlossene Verwaltungsvereinbarung (VV 2013) zwischen Bund und Ländern sieht seit 2013 keine Förderung im klassischen Programm Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen mehr vor. Für das PJ 2012 fand die Sanierungsmaßnahme Stadtkern Bad Dürrenberg keine Berücksichtigung durch das Ministerium für Landesentwicklung und Verkehr (MLV) und das Landesverwaltungsamt. Die Stadtsanierung in Bad Dürrenberg verfügt deshalb bereits in 2015 nicht mehr über Fördermittel und musste zum Abschluss laufender Sanierungsmaßnahmen (z.b. Salzamt) bereits Eigenmittel einsetzen. Die Sanierungsmaßnahme muss nun zielgerichtet beendet werden, auch wenn nicht alle Sanierungsziele vollständig erreicht werden. Der Stadtrat hat das Ende der Sanierung auf 2019 festgelegt. Zur weiteren und abschließenden Finanzierung stehen jedoch nur noch die Ausgleichsbeträge (Erhebung zunächst auf freiwilliger Basis durch Ablösevereinbarungen) zur Verfügung. Die Stadt hat rechtzeitig den Gutachterausschuss des Landes Sachsen-Anhalt mit der Erstellung der besonderen Bodenrichtwertkarte zur Ermittlung der Ausgleichsbeträge beauftragt. Die besondere Bodenrichtwertkarte (in 9 Zonen) liegt seit vor, die Ausgleichsbeträge wurden seit dem durch die Stadtverwaltung grundstücksbezogen ermittelt. Die Möglichkeit der vorzeitigen freiwilligen Ablösung der Ausgleichsbeträge soll allen Grundstückseigentümern angeboten werden. Dabei ist es möglich, einen Wertermittlungsabschlag zu gewähren. Folie 3 9. Februar 2016

4 Überblick über den Kostenrahmen der Sanierungsmaßnahme Darstellung der bewilligten Städtebauförderungsmittel der Stadt Bad Dürrenberg Fördermittel gesamt in bis 2015* Programmjahre (* - keine Bewilligung) Städtebaufördermittel Bund / Land Eigenmittel Mittel Dritter Der Stadt Bad Dürrenberg standen seit Beginn der Sanierung insgesamt 10,38 Mio. zur Finanzierung zur Verfügung Folie 4 9. Februar 2016

5 Überblick über den Kostenrahmen der Sanierungsmaßnahme Gegenüberstellung beantragter und bewilligter Städtebauförderungsmittel je Programmjahr bis 2015* bewilligt je PJ beantragt je PJ Programmjahre (* - keine Bewilligung) Die von der Stadt Bad Dürrenberg mit jedem Programmjahr beantragten Mittel standen nicht entsprechend zur Verfügung. Folie 5 9. Februar 2016

6 Überblick über Einnahmen und Ausgaben in der Sanierungsmaßnahme Einnahmen Ausgaben Darstellung der Einnahmearten, Stand 11/2015 Darstellung der Ausgabearten, Stand 11/ ,80 ; 52% ,26 ; 29% ,46 ; 68% ,50 ; 1% Städtebaufördermittel Bund / Land Eigenmittel Mittel Dritter ,08 ; 19% ,41 ; 5% Maßnahmen der Vorbereitung Baumaßnahmen kommunal Baumaßnahmen private Dritte Ordnungsmaßnahmen ,76 ; 26% Folie 6 9. Februar 2016

7 Überblick über ausgewählte realisierte Einzelmaßnahmen Ordnungsmaßnahmen (alphabetisch) Apothekerberg, Fußweg Apothekerberg, Parkplätze Borlachplatz, Treppe Borlachplatz, Aufwertung/Begrünung Kalteneiser Str., Mauer u. Zuwegung (im SG) Leipziger Straße Melanchthonstraße Parkstraße Sophiestraße Kurparkgärtnerei, Begrünung Kurpark, Südeingang Baumaßnahmen, kommunal (alphabetisch) Borlach- u. Witzlebenturm (z.t. URBAN 21) Gradierwerk, Am Haus 3 Heimatstube Inhalierhalle Hardenbergbrunnen Am Kurpark, KITA Kurparkgärtnerei (URBAN 21) Kurpark, Südeingang Musikpavillon Palmen- u. Vogelhaus (URBAN 21) Salzamt Vereins- u. Bürgerhaus (URBAN 21) Kurpark, Beleuchtung Weißenfelser Straße Folie 7 9. Februar 2016

8 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Apothekerberg (2000) Apothekerberg (2015) Folie 8 9. Februar 2016

9 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Apothekerberg, Fußwege (2008) Apothekerberg, Fußwege (2015) Folie 9 9. Februar 2016

10 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Leipziger Straße (2000) Leipziger Straße (2015) Folie Februar 2016

11 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Leipziger Straße, Ecke Parkstraße (2000) Leipziger Straße, Ecke Parkstraße (2015) Folie Februar 2016

12 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Parkstraße, Ecke Leipziger Straße (2000) Parkstraße, Ecke Leipziger Straße (2015) Folie Februar 2016

13 Umsetzung der Sanierungsziele im Bild Vorher-Nachher-Vergleich Parkstraße, Ecke Promenade (2000) Parkstraße, Ecke Promenade (2015) Folie Februar 2016

14 Ausgleichsbeträge Möglichkeit der freiwilligen und vorzeitigen Ablösung Ausgleichsbeträge Rechtliche Grundlagen Überblick: Die durchgeführten Maßnahmen der Städtebauförderung führen zu sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen. Der Gesetzgeber beabsichtigt, mit den durch die Aufwendungen der Allgemeinheit hervorgerufenen Bodenwertsteigerungen die weitere Sanierung zu finanzieren. Erhebung von Ausgleichsbeträgen nach 154 Absatz 1 Satz 1 BauGB (gesetzliche Grundlage): Der Eigentümer eines im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks hat zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht. Der Ausgleichsbetrag entspricht nicht der Umlegung der tatsächlichen Investitionen im Sanierungsgebiet, sondern nur der sanierungsbedingten Werterhöhung für das einzelne Grundstück, die sich nach Sanierungsabschluss ergibt. Diese Werterhöhung ist abhängig von Qualität und vom Umfang der durchgeführten Maßnahmen und wurde gutachterlich ermittelt. Ausgleichsbeträge sind als Ersatz für andere Belastungen (z.b. keine Beiträge gemäß 127 Abs. 2 BauGB) zu verstehen (Gleichbehandlungsgrundsatz). Ausgleichsbetragserhebung ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen! Folie Februar 2016

15 Ausgleichsbeträge weitere rechtliche Grundlagen Was ist ein Ausgleichsbetrag? Der Ausgleichsbetrag entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung am Ende der Sanierungsmaßnahme. Bodenwert Endwert Bodenwert nach Abschluss der Sanierung Die durch die Sanierung bedingte Erhöhung des Bodenwertes eines Grundstückes besteht aus der Differenz zwischen Endwert und Anfangswert. Änderung der Wertverhältnisse durch die Sanierung Ausgleichsbetrag sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung Der Anfangswert ist der Bodenwert, der sich auf die Grundstücksqualität zum Zeitpunkt vor der Einleitung der Sanierung bezieht bzw. auf einen fiktiven Zustand, wenn die Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre. Änderung in den allgemeinen Wertverhältnissen Anfangswert sanierungsunbeeinflusster Bodenwert Der Endwert ist der Bodenwert, der auf den Wertverhältnissen zu einem bestimmten Stichtag basiert, der im Gegensatz zum Anfangswert aber durch Sanierungsmaßnahmen beeinflusst wird. Der Endwert ist also der Bodenwert, der sich durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt. Bodenwert vor Beginn der Sanierung Beginn der Sanierung Zeit Ende der Sanierung Folie Februar 2016

16 Ausgleichsbeträge weitere rechtliche Grundlagen Vorzeitige Ablösung durch öffentl.-rechtl. Vertrag Vorteile für beide Seiten Der Ausgleichsbetrag entspricht der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung am Ende der Sanierungsmaßnahme. Der Ausgleichsbetrag kann vorzeitig und freiwillig abgelöst werden. Vorteile für die Stadt: Einigung zwischen Eigentümer und Gemeinde durch freiwillige Ablösevereinbarung Rechtssicherheit - keine Mehrbelastung durch Widersprüche etc. Reduzierung Verwaltungsaufwand, da es eine endgültige Festsetzung ist Einsatz der Einnahmen noch für weitere abschließende Maßnahmen im Sanierungsgebiet vor Ende der Sanierungsmaßnahme/Schlussabrechnung Eigentümervorteile: Ersparnis durch Berücksichtigung eines Wertermittlungsabschlages Rechtsicherheit, da die Ablösung des Ausgleichsbetrages endgültig und abschließend ist Sicherheit für persönliche Finanzplanung frühere Entlassung aus dem Sanierungsverfahren auf Antrag möglich, inkl. Löschung des Sanierungsvermerkes im Grundbuch dann Fortfall von Rechtspflichten (sanierungsrechtliche Genehmigung, Kaufpreisbindung, u.a.) bei Bedarf und Möglichkeit steuerliche Absetzbarkeit Alle Eigentümer mit Grundstücken im Sanierungsgebiet sind ausgleichsbetragspflichtig! Folie Februar 2016

17 Ausgleichsbeträge weitere rechtliche Grundlagen Vorzeitige Ablösung durch öffentl.-rechtl. Vertrag Vorteile für beide Seiten Gemäß Beschluss des Stadtrates der Stadt Bad Dürrenberg vom können schon ab dem Jahr 2016 Ausgleichsbeträge als freiwillige vorzeitige Ablösung mit einem Abschlag gezahlt werden. Eine Reduzierung des Ausgleichsbetrages kann durch Abschluss einer Ablösevereinbarung und durch Zahlung des Ausgleichsbetrages in einem angemessenen Zeitraum erfolgen. Bei Zahlung im Zeitraum mögliche Abschläge bis % % Ausschnitt aus der besonderen Bodenrichtwertkarte (unmaßstäblich) Quelle: LVermGeo Berechnungsbeispiel: Grundstücksgröße (G): 150 m² Anfangswert (AW): 35 /m² Endwert (EW): 40 /m² Bodenwertsteigerung (BW = EW AW): 5 /m² Ausgleichsbetrag (A = G x BW): 750,00 Abschlag bei Zahlung bis : 15 % (=112,5 ) Ablösebetrag: 637,50 Abschlag bei Zahlung bis : 10 % (=75,0 ) Ablösebetrag: 675,00 Folie Februar 2016

18 Ausgleichsbeträge Wie erfolgt die freiwillige vorzeitige Ablösung? Ablösung durch öffentlich-rechtlichen Vertrag Procedere und Ausblick Alle ausgleichsbetragspflichtige Eigentümer im Sanierungsgebiet werden persönlich angeschrieben mit: einer allgemeinen Information zum Ausgleichsbetrag und zur freiwilligen vorzeitigen Ablösung einem konkreten Angebot zu freiwilligen vorzeitigen Ablösung des Ausgleichsbetrages (dies ist noch keine Zahlungsaufforderung) einem Rückmeldeformular (zur evtl. Korrektur von Angaben, Interessenbekundung zur Ablösung, Nennung einer Zahlungsvariante, sonstige Hinweise) Bei Interessenbekundung wird die Stadt eine entsprechende Vereinbarung zur Unterzeichnung versenden (mit den gewünschten Abschlägen). Es erfolgt die Zahlung in den gesetzten Fristen (auch nach dem möglich, jedoch ohne Abschlag) Nach Eingang der Ablösebeträge und mit Feststellung des finanziellen Rahmens wird eine Prioritätenliste weiterer Maßnahmen im Sanierungsgebiet festgelegt. Diese wird mit den Bürgern gemeinsam öffentlich beraten. Über die Priorität der Maßnahmen und deren Realisierung entscheidet der Bauausschuss bzw. der Stadtrat im Rahmen der Haushaltsplanung Bescheiderhebung (Zahlpflicht ohne Abschläge) für alle nicht vorzeitig abgelösten Grundstücke am Ende der Sanierung Folie Februar 2016

19 Ansprechpartner in der Stadtverwaltung Ansprechpartner zur Beratung und zur Annahme von Anträgen zur freiwilligen vorzeitigen Ablösung ist: Stadt Bad Dürrenberg Fachbereich Bauen und Umwelt Frau Gierth Fichtestraße Bad Dürrenberg Tel.: (03462) Fax: (03462) k.gierth@badduerrenberg.de Alle Informationen können nachgelesen werden auf der Internetseite der Stadt Bad Dürrenberg: www:stadt-bad-duerrenberg.de/stadtbd/index.php/aktuelles Folie Februar 2016

20 Danke für die Aufmerksamkeit! Sanierungsbetreuung im Auftrag der Stadt Bad Dürrenberg: DSK Regionalbüro Halle Fred Stöhr Kleine Klausstraße Halle (Saale) Tel Folie Februar 2016

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler. Wertermittlung in Sanierungsgebieten Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet Winnweiler Ausgleichsbetrag Quelle: Rechnungshof RLP, 2009 Verfahren eingeleitet 1971 1980 1982 1990 1991 2007 Verfahren abzuschließen bis 12/2010

Mehr

Stadtsanierung Plauen

Stadtsanierung Plauen Stadtsanierung Plauen Sanierungsgebiet Östliche Bahnhofsvorstadt Information zum Verfahren der vorzeitigen Ablösung von Ausgleichsbeträgen Grundlagen und Herangehensweise zur Umsetzung ab Januar 2015 Seite

Mehr

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016

Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Stadt Ahrensburg Städtebauförderungsprogramm Städtebaulicher Denkmalschutz Bau- und Planungsausschuss 6. Juli 2016 Informationen zur Umsetzung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen und dem Sanierungsrecht

Mehr

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Sanierungsgebiet Bretnig-Hauswalde Ortskern Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10.11.2015 Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen 1. Sachstandsbericht

Mehr

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1

Soziale Stadt Dürrlewang. Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Herzlich willkommen zur Informationsveranstaltung für alle Eigentümer im Sanierungsgebiet Seite 1 Soziale Stadt Dürrlewang Ansprechpartnerin und Projektleiterin für die Durchführung

Mehr

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Innenstadt Friesoythe Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Holger Seifert Vorsitzender des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Oldenburg-Cloppenburg Landesamt für

Mehr

Ermittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer

Ermittlung sanierungsbebedingter. Wissen Kernbereich. Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer Ermittlung sanierungsbebedingter Bodenwerterhöhungen im Sanierungsgebiet Wissen Kernbereich Allgemeine Informationen für die Grundstückseigentümer am 03. Juli 2014 Gliederung Der Gutachterausschuss, wer

Mehr

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip

Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip Ermittlung von Ausgleichsbeträgen im Sanierungsgebiet von Altrip Gesetzliche Grundlagen Baugesetzbuch (BauGB) Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen 136 Abs. 2 BauGB: Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB)

Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Sanierungssatzung der Stadt Schleusingen über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Altstadt (gemäß 142 Absatz 1 und 3 BauGB) Aufgrund der 19 Abs. 1 und 20 Abs. 1 der Thüringer Gemeinde- und

Mehr

Stadtsanierung in Wetter...

Stadtsanierung in Wetter... Stadtsanierung in Wetter... Informationsveranstaltung Vorbereitung zum Abschluss Erhebung von Ausgleichsbeträgen Stadtsanierung in Wetter... Willkommen zur Informationsveranstaltung Einführung Herr Bürgermeister

Mehr

öffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses.

öffentlich 3. Die Ablösung erfolgt nach den Verfahrensgrundsätzen zur vorzeitigen freiwilligen Ablösung gemäß Anlage 1 dieses Beschlusses. Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: FB 3 Stadtentwicklung und Bauaufsicht zur Vorberatung an: öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: 94/15 Hauptausschuss Finanzausschuss Stadtentwicklungs-, Bau- und

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer

Städtebaulicher Denkmalschutz Altstadt Leer Bürgerinformation zum Start der Altstadtsanierung in Leer am 20.7.2015, 19.00 Uhr, Festsaal des Rathauses-Altbau BauBeCon Sanierungsträger GmbH Klaus von Ohlen, Vertriebsleiter Folie 1 23. Juli 2015 Folie

Mehr

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte in der Landeshauptstadt Schwerin 4. Bodenrichtwerte 4.1 Ermittlung und Darstellung Vom Gutachterausschuss werden jährlich Bodenrichtwerte ermittelt und öffentlich bekannt gegeben. Der Bodenrichtwert ist ein aus Kaufpreisen ermittelter

Mehr

Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung:

Beschlussvorlage. Gemeinderat. Aktenzeichen: Beratungsgegenstand. 2. Beschlussvorschlag: Kosten und Finanzierung: Beschlussvorlage Gemeinderat am 27.03.2012 TOP öffentlich Aktenzeichen: 623.22 1. Beratungsgegenstand Sanierung Kernstadt Süd - Abrechnung Ermittlung Sanierungsbedingter Wertsteigerungen 2. Beschlussvorschlag:

Mehr

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt"

Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln Innenstadt Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Döbeln "Innenstadt" Der Stadtrat der Stadt Döbeln beschloss in der Sitzung am 25.03.2004 die 1. Änderung der Sanierungssatzung

Mehr

Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt

Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt Satzung der Stadt Brandenburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Innenstadt vom 06.04.2010 (ABl. Nr. 09 vom 21.04.2010), geändert durch Erste Satzung zur Änderung der Satzung vom 06.04.2010

Mehr

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB

Kurzbeschreibung zum vereinfachten Sanierungsverfahren nach dem BauGB Das vereinfachte Sanierungsverfahren nach dem besonderen Städtebaurecht und die Vorteile, die sich der Gemeinde und den Bürgern im Sanierungsgebiet dadurch bieten Städtebauliche Sanierungsmaßnahmen sind

Mehr

Abrechnung von Bund-Land-Maßnahmen aus der Sicht der Bezirksregierung Köln

Abrechnung von Bund-Land-Maßnahmen aus der Sicht der Bezirksregierung Köln Abrechnung von Bund-Land-Maßnahmen aus der Sicht der Bezirksregierung Köln Beitrag im Rahmen eines Werkstattgespräches am 21.04.2016 von 10.00 16.00 im Bundesinstitut für Bau-, Stadt-, und Raumforschung

Mehr

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH

Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen. Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH Ermittlung und Erhebung von Ausgleichsbeträgen Johann Schiefele die STEG Stadtentwicklung GmbH 1 Ermittlung und Erhebung Ausgleichsbetrag 1. Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwerterhöhung 2. Ermittlung

Mehr

Gemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung

Gemeinde Lemwerder. Informationsveranstaltung Sanierung Eschhofsiedlung Informationsveranstaltung 23.11.2015 1. Begrüßung 2. Stand des Sanierungsverfahrens 3. Beteiligung der Eigentümer und Mieter 4. Ziele der Sanierung und Umsetzung von Maßnahmen

Mehr

Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen

Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen A N W A L T S K A N Z L E I Anwaltskanzlei Dr. Westerhausen, Bauer & Kollegen Heinrich-Beck-Str. 57 09112 Chemnitz Dr. Christian Westerhausen, LL.M. Jörg Bauer Oliver Fischer * (* Mag. Jur., angestellter

Mehr

Stadt Großröhrsdorf. Ausgleichsbeträge. Sanierungsgebiet Stadtkern

Stadt Großröhrsdorf. Ausgleichsbeträge. Sanierungsgebiet Stadtkern Stadt Ausgleichsbeträge Sanierungsgebiet Stadtkern Auswertung des Gutachtens zur Ermittlung der sanierungsbedingten Bodenwertsteigerungen Vorbereitung der Erhebung von Ausgleichsbeträgen Technischer/Verwaltungsausschuss

Mehr

Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt

Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt Besondere Bodenrichtwerte für das Sanierungsgebiet Senftenberg - Innenstadt Ermittelt und beschlossen durch: Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Landkreis Oberspreewald-Lausitz Referent: Siegfried

Mehr

Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB

Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Fördergebiet Soziale Stadt Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Wiesenau gem. 142 BauGB Grundsätze der Förderung durch das Land Niedersachsen RStBauF - Die Städtebauförderungsmittel des Programms

Mehr

Altstadtsanierung in Sontra...

Altstadtsanierung in Sontra... Altstadtsanierung in Sontra... Herzlich Willkommen zur Informationsveranstaltung! Vorbereitung zum Abschluss & Erhebung von Ausgleichsbeträgen Ablauf :: Einführung (Herr Bürgermeister Schäfer) :: Altstadtsanierung

Mehr

Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt

Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt Städtebaulicher Vertrag Mitte Altona - wirtschaftliche und rechtliche Rahmenbedingungen Infozentrum 21. Januar 2014 Vertragsabschluss Mitte Altona - erster Entwicklungsabschnitt

Mehr

Bürgerinformation zum sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag

Bürgerinformation zum sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag Stadt Braunschweig - Westliches Ringgebiet "Soziale Stadt" Protokoll Bürgerinformation zum sanierungsrechtlichen Ausgleichsbetrag Mittwoch, 18. April 2012 um 18 Uhr Montag, 25. Juni 2012 um 18 Uhr In der

Mehr

Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt

Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des Landesrechnungshofes Sachsen-Anhalt Anforderungen an die Abrechnung von städtebaulichen Gesamtmaßnahmen aus Sicht des es Werkstattgespräch, Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt, Freie Hansestadt Hamburg, 25.03.2014, Gliederung des Vortrages

Mehr

Bürgermeisteramt. Sitzungsvorlage. Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: Gremium: Gemeinderat Am:

Bürgermeisteramt. Sitzungsvorlage. Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: Gremium: Gemeinderat Am: Bürgermeisteramt Vorlage-Nr.: 198a/2016 Az.: FB 8 Fr. Herdan Datum: 22.08.2016 Sitzungsvorlage Gremium: Gemeinderat Am: 27.09.2016 Betreff: Sanierung "Lange Straße / Mühlhäuser Straße" a) Ermittlung und

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen

Städtebaulicher Denkmalschutz - Innenstadt Uelzen Bürgerinformation zum Projekt Start der Innenstadtsanierung in Uelzen am 15.10.2015, 19.00 Uhr, Rathaus Uelzen BauBeCon Sanierungsträger GmbH Matthias Gunnemann Folie 1 20. Oktober 2015 "Was lange währt

Mehr

Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB

Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Ortskern Berne Städtebauliche Sanierungsmaßnahme gemäß 136 bis 164 BauGB Niedersachsen Ermittlung von Sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen und von Ausgleichsbeträgen sanierungsunbeeinflussten Bodenwerte

Mehr

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze

S a t z u n g. 1 Regelung des ruhenden Verkehrs; erforderliche Garagen und Stellplätze Stadt Oberlungwitz Landkreis Chemnitzer Land AZ: 630.552 S a t z u n g über die Ablösung der Verpflichtung zur Herstellung von Stellplätzen und Garagen durch Zahlung eines Geldbetrages an die Stadt Oberlungwitz

Mehr

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder)

Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) Sanierungsgebiet Ehemalige Altstadt von Frankfurt (Oder) - Hintergrund Erreichtes Geplantes - Olaf Gersmeier Sanierungsbeauftragter Büro für Stadtplanung, -forschung und -erneuerung (PFE) Entwicklung der

Mehr

Vortrag am

Vortrag am Vortrag am 20.01.2010 Abgrenzung Sanierungsgebiet - im Süden: Grenze Bahnfläche - Im Osten bis Landauer Str. 11 und Obere Hauptstraße einschließlich Liegenschaften Ägyptenpfad - Im Norden zwischen Stangenbrunneng.

Mehr

Stadtsanierung in Friesoythe

Stadtsanierung in Friesoythe Stadtsanierung in Friesoythe Sanierungsgebiet Innenstadt Friesoythe Programm: Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Informationen über die rechtlichen Auswirkungen aus der förmlichen Festlegung des Sanierungsgebietes

Mehr

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am

Gemeinde Cleebronn. Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets. Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am Gemeinde Cleebronn Ortsmitte Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets Öffentliche Sitzung des Gemeinderats am 29.04.2016 Landessanierungsprogramm Baden-Württemberg Programmgrundlagen Verfahrensablauf

Mehr

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom

Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Niederfähre/Vorbrücke (Sanierungssatzung) vom Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke" (Sanierungssatzung) vom 11.06.1997 Inhalt I. o 1 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Niederfähre/Vorbrücke"

Mehr

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1.

Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1. Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 1 www.gutachterausschuesse-sh.de Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Kreis Schleswig-Flensburg Folie 2 Aufgaben der Gutachterausschüsse

Mehr

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum

Sanierung Reppenstedt Ortszentrum Bürgerinformation zur Sanierung Ortszentrum Städtebauförderungsprogramm: 2. Informationsveranstaltung zum Sanierungsverfahren am 16.02.2016, 19.00 Uhr, Sparkasse Reppenstedt BauBeCon Sanierungsträger GmbH

Mehr

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten

Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt. Grüne Höfe Neue Fassaden. Informationen und Fördermöglichkeiten Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Grüne Höfe Neue Fassaden Informationen und Fördermöglichkeiten Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches

Mehr

Stadt Achim E X P O S É

Stadt Achim E X P O S É E X P O S É Grundstück Leipziger Wiese Leipziger Straße / Annaberger Straße Inhaltsverzeichnis: 1. Einführung / Verfahren 2. Makrolage des Grundstücks 3. Mikrolage des Grundstücks 4. Grundstücksdaten 5.

Mehr

SATZUNG. der Stadt Boppard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Erweiterung Innenstadt Boppard im Ortsbezirk Boppard.

SATZUNG. der Stadt Boppard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Erweiterung Innenstadt Boppard im Ortsbezirk Boppard. SATZUNG der Stadt Boppard über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Erweiterung Innenstadt Boppard im Ortsbezirk Boppard. Auf Grund des 24 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO) vom

Mehr

NIEDERSCHRIFT. 33 geladene Grundstückseigentümer aus dem Untersuchungsgebiet

NIEDERSCHRIFT. 33 geladene Grundstückseigentümer aus dem Untersuchungsgebiet Stadt Schenefeld Die Bürgermeisterin NIEDERSCHRIFT Städtebauförderungsprogramm Aktive Stadt- und Ortsteilzentren Stadtkern Schenefeld Hier: Frühzeitige Beteiligung der Eigentümer gem. 137 BauGB am Mittwoch,

Mehr

Visselhövede. S t a d t. Informationen über die rechtlichen Wirkungen aus der. Herausgeber der Sanierungsinformation: Stadt Visselhövede

Visselhövede. S t a d t. Informationen über die rechtlichen Wirkungen aus der. Herausgeber der Sanierungsinformation: Stadt Visselhövede Nr. 1 Nr. 1 Herausgeber der Sanierungsinformation: Stadt Visselhövede B ü r g e r i n f o r m a t i o n B ü r g e r i n f o r m a t i o n S t a d t Visselhövede S a n i e r u n g S t a d t k e r n Informationen

Mehr

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer

Stadtplanungsamt. Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Sanierungsgebiet: Bedeutung und Vorteile für Immobilieneigentümer Stadt Augsburg 2012 Stadterneuerung in Lechhausen - Durchführung Vorbereitender Untersuchungen (VU) und Erarbeitung eines Integrierten

Mehr

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern

Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Berne - Historischer Ortskern Städtebauliche Sanierungsmaßnahme Bürgerinformationsveranstaltung Ratssaal l Berne 16.09.2014 Niedersächsische Landgesellschaft mbh Dr. Heike Dierkes Florian Gunkel Koordinatorin für Stadtentwicklung Projektleiter

Mehr

Gemeinde Reppenstedt Ortszentrum

Gemeinde Reppenstedt Ortszentrum Gemeinde Reppenstedt Ortszentrum Im Jahr 2009 wurden die politischen Beschlüsse gefasst, um Vorbereitende Untersuchungen für das Reppenstedter Ortszentrum vorzunehmen. Die Untersuchungen zeigen die baulichen

Mehr

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G

GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G GROßE KREISSTADT ROTTWEIL S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) eingearbeitet wurde die Änderung

Mehr

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße

Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße Sanierung der Sudetenstraße und Memeler Straße I N F O R M AT I O N S V E R A N S TA LT U N G Z U R S T R A ß E N - U N D K A N A L E R N E U E R U N G A M 1 3. 0 5. 2 0 1 5 I M P FA R R S A A L D E R

Mehr

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet

Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet-Süd Soziale Stadt Der Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Liebe Bürgerinnen und Bürger des Westlichen Ringgebietes! Das Sanierungsgebiet Westliches Ringgebiet -Soziale

Mehr

Am Anfang steht der Bebauungsplan

Am Anfang steht der Bebauungsplan Am Anfang steht der Bebauungsplan Wie wird Stadtplanung umgesetzt? (Beispiel) Umlegung ist ein Landtauschverfahren zur Umsetzung eines Bebauungsplans Grundsätze der Umlegung 1. Eigentumsgarantie Land Umlegungs-

Mehr

Seite 1 von 3. A) Sanierungsvermerk im Grundbuch und Genehmigungspflichten

Seite 1 von 3. A) Sanierungsvermerk im Grundbuch und Genehmigungspflichten Seite 1 von 3 Was kommt auf die privaten Eigentümer im Sanierungsgebiet zu A) Sanierungsvermerk im Grundbuch und Genehmigungspflichten Das Grundbuchamt hat für alle Grundstücke, die innerhalb des Sanierungsgebietes

Mehr

Pressemitteilung 040/ Über 3,1 Mrd. Euro an die Kommunen ausgereicht

Pressemitteilung 040/ Über 3,1 Mrd. Euro an die Kommunen ausgereicht Pressemitteilung 040/ 2017 10.05.2017 Ernst-Kamieth-Straße 2 06112 Halle (Saale) Telefon (0345) 514-0 Telefax (0345) 514 1444 www.landesverwaltungsamt.sachsen-anhalt.de 25 Jahre Städtebauförderung in Sachsen-Anhalt

Mehr

worms.de http://www.worms.de/cgi-bin/wprintpreview.cgi?source=http://www.worms.de/deutsc... Page 1 of 2 14.02.2013 [Drucken] [Fenster schliessen] Sanierungsgebiet Stadtkern Nord-Ost (San 1) Infos zur Eigentümerversammlung

Mehr

Abrechnung von Sanierungsgebieten im Städtebauförderprogramm Sanierung und Entwicklung

Abrechnung von Sanierungsgebieten im Städtebauförderprogramm Sanierung und Entwicklung Abrechnung von Sanierungsgebieten im Städtebauförderprogramm Sanierung und Entwicklung Städtebauliche Begleitforschung Wissenstransfer Städtebauförderung 2016 Dokumentation des Werkstattgesprächs am 21.

Mehr

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015

Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick. Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015 Förderung von Kleinkläranlagen im Freistaat Sachsen Überblick Falk Schneider Dresden, 27. Januar 2015 Zitat Das Wasser ist ein freundliches Element für den, der damit bekannt ist und es zu behandeln weiß.

Mehr

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad

Satzung. der vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Friedrichshafen-Immenstaad S A T Z U N G über die Erhebung von Gebühren durch den Gutachterausschuss Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in Verbindung mit den 2, 11, 12 des Kommunalabgabengesetzes für Baden-Württemberg

Mehr

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung) Stadt Bad Dürrheim Landkreis Schwarzwald-Baar S A T Z U N G über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

Umsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland

Umsetzung von Bebauungsplänen durch Umlegungsverfahren in Deutschland Drees & Schlüter Hohenzollernring 47, 4814 Münster, Germany Tel.: 021 / 1 33 33 0, Fax: 021 / 13 60 16 Internet: www.drees-schlueter.de, E-Mail: umlegung@drees-schlueter.de Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure

Mehr

Sozialgerechte Bodennutzung in der Landeshauptstadt München

Sozialgerechte Bodennutzung in der Landeshauptstadt München Sozialgerechte Bodennutzung in der Landeshauptstadt München Juli 1989 März 1994 Juli 1995 sog. 40 % -Beschluss des Stadtrats: Verwendung von 40% der ausgewiesenen Wohnbaulandflächen für sozialen Wohnungsbau

Mehr

Stadt Versmold. Betroffenenbeteiligung Sanierungsgebiet Versmold Innenstadt Veranstaltung am 05. April 2016

Stadt Versmold. Betroffenenbeteiligung Sanierungsgebiet Versmold Innenstadt Veranstaltung am 05. April 2016 Stadt Versmold Betroffenenbeteiligung Sanierungsgebiet Versmold Innenstadt Veranstaltung am 05. April 2016 Voraussetzungen Konzeptionellen Grundlagen für Innenstadtentwicklungsprozess wurden geschaffen:

Mehr

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987

über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle vom 29. Juni 1987 Geändert am 15. Oktober 1990 22. November 1993 18. Mai 1998 22. Oktober 2001

Mehr

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co.

Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. Städtebaulicher Denkmalschutz Leer Altstadt" Präsentation der DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbh & Co. KG Bürgerversammlung Auftakt der Altstadtsanierung 27. September 2016,

Mehr

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft

Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft 232 Entwurf Gesetz über Immobilien- und Standortgemeinschaften (ISGG NRW) 1 Satzung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft (1) Unbeschadet sonstiger Maßnahmen nach dem Baugesetzbuch kann die Gemeinde

Mehr

S a t z u n g über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Kaiser-Friedrich-Straße

S a t z u n g über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Kaiser-Friedrich-Straße S a t z u n g über die förmliche Festsetzung des Sanierungsgebietes Kaiser-Friedrich-Straße Aufgrund von 142 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. 4 (1) Gemeindeordnung (GemO) für Baden-Württemberg, jeweils in

Mehr

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen

Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Steuerliche Aspekte von Modernisierungsmaßnahmen Inhalt 1. Grundsätzliches zu Steuervergünstigungen 2. Überblick Steuervergünstigungen für Gebäude in Sanierungsgebieten 2.1 vermietete / für eigenen Betrieb

Mehr

Stadtrecht der Stadt Mannheim

Stadtrecht der Stadt Mannheim 6.6 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Mannheim () vom 27.05.2003 Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung

Mehr

W MR G U T A C H T E N

W MR G U T A C H T E N Gutachterausschuss für Immobilienwerte für den Bereich des Landkreises Marburg-Biedenkopf 1) Geschäftsstelle (Amt für Bodenmanagement Marburg) Robert-Koch-Straße 17 35037 Marburg W-0911-1311-MR G U T A

Mehr

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit

Niedersächsisches Ministerium für f r Soziales, Frauen, Familie und Gesundheit EFRE-Förderung Erneuerung und Entwicklung städtischer Gebiete in Niedersachsen ab 2007 im Zielgebiet Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung RWB Ein Überblick Katy Renner-Köhne Inhalt Einordnung

Mehr

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen

Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen Vereinbarung über die Durchführung von Modernisierung- und Instandsetzungsmaßnahmen zwischen der Stadt Saalfeld, vertreten durch und die Grundstückseigentümer wohnhaft i. S. d. 177 BauGB ( 7h Abs. 1 Satz

Mehr

Innenstadtkonzept Ahrensburg

Innenstadtkonzept Ahrensburg Innenstadtkonzept Ahrensburg Vorbereitende Untersuchung + integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept Eigentümerinformation 137 BauGB 11. April 2016 Anlass 2014 Aufnahme der Ahrensburger Innenstadt

Mehr

Frischer Wind in Neugereut!

Frischer Wind in Neugereut! Frischer Wind in Neugereut! Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf Die Soziale Stadt Soziale Stadt Neugereut Modernisierungsförderung in Neugereut Allgemeine Informationen Karin Lauser Koordination

Mehr

StBauFR Anlage 4.2 Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich:

StBauFR Anlage 4.2 Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich: Begleitinformationen zur Bund-Länder-Städtebauförderung Land: Programmjahr: Programmbereich: Städtebauliche Sanierung und Entwicklung 1 Soziale Stadt 1 Städtebaulicher Denkmalschutz 1 Stadtumbau Ost 1

Mehr

Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz

Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz Erfahrungsaustausch 28.04.2016 Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zum Schutz von Gewässern gegen Gefahren durch Altlasten Förderrichtlinie Altlasten-Gewässerschutz ( FAG ) Die gute Nachricht:

Mehr

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen

Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Aktueller Stand der Förderung von dezentralen Abwasseranlagen im Freistaat Sachsen Referentin: Susann Röher Glauchau, 17. Oktober 2012 Gliederung 1. Gesetzliche Grundlagen 2. Dezentrale Abwasserentsorgung

Mehr

Seite 1 GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE. in der Landeshauptstadt Schwerin

Seite 1 GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE. in der Landeshauptstadt Schwerin 2006-2-019 - Seite 1 GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE in der Landeshauptstadt Schwerin Aktenzeichen: 2006-2-019 Geschäftsstelle: 19288 Ludwigslust, Garnisonsstr. 1 G U T A C H T E N über die, durch

Mehr

Private Modernisierung

Private Modernisierung Private Modernisierung im Rahmen der Stadtsanierung Chancen einer Gemeinschaftsaufgabe zwischen Bürger und Stadt Problembeschreibung Marode Bausubstanz Nicht mehr zeitgemäße Grundrisse Überkommene Hygienestandards

Mehr

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe

Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Teil II rechtliche Informationen und Hintergründe Inhalt I. Grundsätzliches 1) Straßenausbaubeitrag - Was ist das? 2) Rechtsgrundlage? 3) Wer muss ihn zahlen? 4) Kann ich diese Kosten steuerlich geltend

Mehr

GEOforum Leipzig 2006

GEOforum Leipzig 2006 GEOforum Leipzig 2006 Behördliche Wertermittlung und Bodenordnung Datum: 13.06.2006 Vortrag von: Dipl.-Ing. Matthias Kredt, Stadt Leipzig Dezernat Stadtentwicklung und Bau Amt für Geoinformation und Bodenordnung

Mehr

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT

GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT GEMEINDE BAIERSBRONN LANDKREIS FREUDENSTADT Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 21. Februar 1995

Mehr

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g

Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung. S a t z u n g 6.4 Stadt Bietigheim-Bissingen - Stadtrechtssammlung S a t z u n g über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss (Gutachterausschussgebührensatzung) vom 27.02.1996

Mehr

Informationen für Eigentümer

Informationen für Eigentümer Informationen für Eigentümer Wirkungen des Sanierungsverfahrens Nach 136 des Baugesetzbuches liegt die einheitliche und zügige Durchführung des Sanierungsverfahrens im öffentlichen Interesse. Hierzu gehört

Mehr

Ablösung von PKW-Stellplätzen

Ablösung von PKW-Stellplätzen vom 27. Juni 2001 Inhaltsverzeichnis Seite Allgemeine Bestimmungen der Stadt Böblingen über die Stellplatzablösung... 2 1 Ablösung... 2 2 Ablösungsbeträge... 2 3 Zustimmung zur Ablösung... 2 4 In-Kraft-Treten...

Mehr

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016

Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 BEKANNTMACHUNG E-Mail: s_brendel@schifferstadt.de Telefonnummer: 06235 44-227 br-le Haushaltssatzung der Stadt Schifferstadt für das Haushaltsjahr 2016 Der Stadtrat hat am 3. Dezember 2015 auf Grund der

Mehr

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung -

Satzung. über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - 1 Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten durch den Gutacherausschuß - Gutachterausschuß-Gebührensatzung - Rechtsgrundlage: 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in

Mehr

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung)

Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten. (Kostenerstattungssatzung) Satzung über die Erstattung von Haus- und Grundstücksanschlusskosten für die leitungsgebundene Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kostenerstattungssatzung) Auf Grundlage der 151 Abs. 2, 154 und

Mehr

Das Sanierungsgebiet "Hamm-Innenstadt III. Abschnitt" umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr.

Das Sanierungsgebiet Hamm-Innenstadt III. Abschnitt umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr. Anlage zur Satzung Sanierungsgebiet "Hamm - Innenstadt III. Abschnitt" Das Sanierungsgebiet "Hamm-Innenstadt III. Abschnitt" umfaßt die Grundstücke Gemarkung Hamm, Flur 32, Flurstücke Nr. 45 (Stadthausstraße),

Mehr

vom 15. Dezember 2015

vom 15. Dezember 2015 Satzung der Stadt Freiburg i. Br. über die Erhebung von Verwaltungsgebühren für die Tätigkeit des Gutachterausschusses und seiner Geschäftsstelle in Freiburg i. Br. (Gutachterausschussgebührensatzung)

Mehr

a) b)

a) b) Richtlinie zur Förderung für die Schaffung von selbst genutzten Wohnraum sowie von privaten Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen innerhalb der bebauten Ortslage der Einheitsgemeinde Herbsleben

Mehr

GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE IN DER STADT COTTBUS

GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE IN DER STADT COTTBUS GUTACHTERAUSSCHUSS FÜR GRUNDSTÜCKSWERTE IN DER STADT COTTBUS Fortschreibung der besonderen Bodenrichtwerte gemäß 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB Anfangs- und Endwertqualität im Sanierungsgebiet Modellstadt Cottbus

Mehr

Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen

Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Antrag beim Ministerium für Verkehr und Infrastruktur Baden-Württemberg zur Förderung von Gestaltungsbeiräten in Kommunen Stadt / Gemeinde (Ober-)BürgermeisterIn AnsprechpartnerIn Straße, Hausnummer PLZ,

Mehr

Ausgleichsbeträge. Für Grundstückseigentümer. IN Riesa. Informationen zu Ausgleichsbeträgen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Stadtkern I

Ausgleichsbeträge. Für Grundstückseigentümer. IN Riesa. Informationen zu Ausgleichsbeträgen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Stadtkern I Ausgleichsbeträge? Für Grundstückseigentümer. Informationen zu Ausgleichsbeträgen für Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet Stadtkern I Ausgleichsbeträge. IN Riesa. Ganz schön schön geworden. Oder

Mehr

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über Zuwendungen zur Sanierung und den Bau von Tierheimen (VwV-Tierheime) Vom 01.03.2015 - Az.: 34-9185.24-1. Zuwendungsziel,

Mehr

Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Innenstadt der Stadt Feuchtwangen

Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Innenstadt der Stadt Feuchtwangen Richtlinie zur Förderung von Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Bereich der Innenstadt der Stadt Feuchtwangen vom 14.10.2015 geändert am13.07.2016 1 Präambel Der Bereich der Innenstadt ist

Mehr

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung

Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung Stadt Sandersdorf-Brehna Fachbereich Zentrale Dienste und Recht Satzung der Stadt Sandersdorf-Brehna zur Umlegung von Beiträgen für die Unterhaltung öffentlicher Gewässer 2. Ordnung in der Fassung vom

Mehr

Bürgerversammlung. Sanierungsgebiet Zentraler Geschäftsbereich Pasing

Bürgerversammlung. Sanierungsgebiet Zentraler Geschäftsbereich Pasing Sanierungsgebiet Zentraler Geschäftsbereich Pasing Förmliche Festlegung Sanierungsgebiet Zentraler Geschäftsbereich Pasing durch Stadtratsbeschluss vom 27.06.2012 Integriertes Stadtteil-Entwicklungs-Konzept

Mehr

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt" Güstrow

Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt Güstrow 61.12 Satzung der Stadt Güstrow über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes (Sanierungssatzung) Schweriner Vorstadt" Güstrow Aufgrund des 5 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern

Mehr

ÖPNV-Finanzierung Einschätzung des Landes

ÖPNV-Finanzierung Einschätzung des Landes ÖPNV-Finanzierung Einschätzung des Landes Ralf Herthum Magdeburg, 15. Oktober 2015 1. Workshop zur Neuaufstellung des ÖPNV-Plans Gliederung Ausgaben im ÖPNV in Sachsen-Anhalt Haushalt des Landes Landesmittel

Mehr

Gesetz- und Verordnungsblatt

Gesetz- und Verordnungsblatt Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I Gesetze 25. Jahrgang Potsdam, den 29. April 2014 Nummer 19 Kindertagesstättenanpassungsgesetz Vom 28. April 2014 Der Landtag hat das folgende

Mehr

KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur

KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur KfW - Geschäftsbereich Kommunalbank KfW Förderangebote für Investitionen in eine altersgerechte Infrastruktur Projektwerkstatt Altersgerecht umbauen Infrastruktur 8. - 9. Oktober 2010 in Bremen Herzlich

Mehr