Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )

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1 Anlage 2 zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen in Mallersdorf-Pfaffenberg (In der Fassung vom ) Tarif 1 a): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird. (Kabarett, Konzert etc.) Tarif 1 b): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 2 a): Veranstaltungen von auswärtigen Veranstaltern/Nutzern, bei denen Eintritt verlangt wird. (Tagungen, Vorführungen, Vorträge etc.) Tarif 2 b): Veranstaltungen von auswärtigen Veranstaltern/Nutzern, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 3 a): Veranstaltungen von örtlichen Betrieben und Einrichtungen. Tarif 3 b): Private Feiern ab 200 Personen. Tarif 4 a): Veranstaltungen von örtlichen Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten und Kirchen, bei denen Eintritt verlangt wird. Tarif 4 b): Veranstaltungen von örtlichen Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten und Kirchen, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 5: Größere Ausstellungen, insbesondere Gewerbeschauen örtlicher Vereine oder Organisationen. Tarif 6: Partys (inkl. Küche +Theke) : Bürgersaal 3 = 1000 Bürgersaal 2 = 800 Bürgersaal 1 = 500 Foyer = 400

2 1. Miete pro Tag, Bürgersaal 1 (W = werktags von Montag bis Donnerstag und Sonn- und Feiertags; Fr-Sa = Freitag und Samstag) Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa 2. Miete pro Tag, Bürgersaal 2 Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 3b) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa

3 3. Miete pro Tag, Bürgersaal 3 Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 3b) W Fr-Sa Tarif 4a) W Tarif 4b) Tarif 5 Fr-Sa W Fr-Sa W 150 /Tag exkl. Strom & Wasser pauschal Strom &Wasser 50 /Tag Fr-Sa pauschal Heizung 50 /Tag (nach Bedarf) 4. Miete pro Tag, kleinere Veranstaltungen a) Foyer Foyer bis Foyer ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa

4 b) Großer Vereinsraum im Untergeschoss (W = werktags von Montag bis Donnerstag und Sonn- und Feiertags; Fr-Sa = Freitag und Samstag) Gr. Vereinsr. bis Gr.Vereinsr. ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa 40 7o Fr-Sa c) Kleiner Vereinsraum im Untergeschoss bis ab Küche & c) W Fr-Sa *Bewirtung nur Getränke d) Thekenraum Den örtlichen Vereinen und Verbänden wird der Thekenraum zur alleinigen Nutzung mietfrei zur Verfügung gestellt, sofern kein Eintritt verlangt wird. Nebenkosten werden jedoch abgerechnet. Alle anderen Nutzer zahlen 50,00.

5 5. Nebenkosten Bestuhlung Reihenbestuhlung (inkl. Nummerierung): - Bürgersaal 1/Foyer: 100,00 - Bürgersaal 2: 140,00 - Bürgersaal 3: 180,00 Bankett-/Seminarbestuhlung (Tische und Stühle): - Bürgersaal 1/Foyer: 120,00 - Bürgersaal 2: 160,00 - Bürgersaal 3: 200,00 Sonstige Aufbauten: nach Zeitaufwand Personal Einstellung der Bühnenbeleuchtung - Standardeinstellung: kostenfrei - Sondereinstellung: nach Zeitaufwand Personal Betreuung Licht- und Tontechnik - Grundeinweisung im Mietpreis enthalten. - darüber hinausgehende Betreuung, z. B. während der Veranstaltung: nach Zeitaufwand Personal Sonderreinigung Sollte die Reinigung der Räume nicht ordnungsgemäß erfolgen, wird vom Vermieter eine Sonderreinigung vorgenommen, die nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt wird. Personalkosten Die Personalkosten betragen für jede angefangene Stunde 20,00. Sämtliche Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand werden dem Veranstalter nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Abhängig von der Art der Veranstaltung kann vorab eine Pauschale für Personalkosten festgelegt werden. 6. Theke Die Mietkosten für die Theke sind vom Veranstalter zu bezahlen. 7. Miete und Nebenkosten für die Benutzung der Außenanlagen Es werden Mietkosten nur dann erhoben, wenn auch Räumlichkeiten im Haus der Generationen (u. a. sanitäre Anlagen, Küche, Theke etc.) mitbenutzt werden. Bei alleiniger Nutzung des Außenbereichs fällt keine Miete an, Nebenkosten werden aber in jedem Fall nach der Nutzung abgerechnet.

6 Miete bei kommerziellen Veranstaltungen (ohne Nebenkosten) bis : 300 ab : 450 Die Nebenkosten werden jeweils nach der Veranstaltung berechnet und beinhalten Strom, Wasser und die Reinigung der genutzten Flächen. Miete für örtliche Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Kirchen (ohne Nebenkosten) bis : 80 ab : 120 Die Nebenkosten werden jeweils nach der Veranstaltung berechnet und beinhalten Strom, Wasser und die Reinigung der genutzten Flächen. 8. Kaution Jeder Veranstalter/Mieter muss eine Kaution hinterlegen. Hierbei fällt für den Bürgersaal 3 eine Kaution von 300 und für den Bürgersaal 1 bzw. 2 eine Kaution in Höhe von 200 an. Bei privaten Feiern entsprechend dem Tarif 3 b) wird eine Kaution in Höhe von Euro erhoben. Bei gesonderter Nutzung des in 3 Abs. 1 der Benutzungsordnung definierten Geltungsbereichs fällt eine Kaution in Höhe von 100 an. 9. Miet- und Nebenkosten für das Untergeschoss Für die dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten im Untergeschoss gilt ein monatlicher Mietzins in Höhe von 1 / m². Örtlichen Vereinen, Organisationen und karitativen Einrichtungen stehen die kleinen Vereinsräume zur Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen mietfrei zur Verfügung soweit sie nicht alleiniger Mieter sind.

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