Anlage 2. zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen. in Mallersdorf-Pfaffenberg. (In der Fassung vom )
|
|
- Adrian Kurzmann
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 2 zu den Benutzungsordnungen für das Haus der Generationen in Mallersdorf-Pfaffenberg (In der Fassung vom ) Tarif 1 a): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen Eintritt verlangt wird. (Kabarett, Konzert etc.) Tarif 1 b): Kommerzielle Veranstaltungen, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 2 a): Veranstaltungen von auswärtigen Veranstaltern/Nutzern, bei denen Eintritt verlangt wird. (Tagungen, Vorführungen, Vorträge etc.) Tarif 2 b): Veranstaltungen von auswärtigen Veranstaltern/Nutzern, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 3 a): Veranstaltungen von örtlichen Betrieben und Einrichtungen. Tarif 3 b): Private Feiern ab 200 Personen. Tarif 4 a): Veranstaltungen von örtlichen Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten und Kirchen, bei denen Eintritt verlangt wird. Tarif 4 b): Veranstaltungen von örtlichen Vereinen, Verbänden, Schulen, Kindergärten und Kirchen, bei denen kein Eintritt verlangt wird. Tarif 5: Größere Ausstellungen, insbesondere Gewerbeschauen örtlicher Vereine oder Organisationen. Tarif 6: Partys (inkl. Küche +Theke) : Bürgersaal 3 = 1000 Bürgersaal 2 = 800 Bürgersaal 1 = 500 Foyer = 400
2 1. Miete pro Tag, Bürgersaal 1 (W = werktags von Montag bis Donnerstag und Sonn- und Feiertags; Fr-Sa = Freitag und Samstag) Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa 2. Miete pro Tag, Bürgersaal 2 Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 3b) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa
3 3. Miete pro Tag, Bürgersaal 3 Bürgersaal bis Bürgersaal ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 3b) W Fr-Sa Tarif 4a) W Tarif 4b) Tarif 5 Fr-Sa W Fr-Sa W 150 /Tag exkl. Strom & Wasser pauschal Strom &Wasser 50 /Tag Fr-Sa pauschal Heizung 50 /Tag (nach Bedarf) 4. Miete pro Tag, kleinere Veranstaltungen a) Foyer Foyer bis Foyer ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa Fr-Sa
4 b) Großer Vereinsraum im Untergeschoss (W = werktags von Montag bis Donnerstag und Sonn- und Feiertags; Fr-Sa = Freitag und Samstag) Gr. Vereinsr. bis Gr.Vereinsr. ab Tarif 1a) W Fr-Sa Tarif 1b) W Fr-Sa Tarif 2a) W Fr-Sa Tarif 2b) W Fr-Sa Tarif 3a) W Fr-Sa Tarif 4a) W Fr-Sa 40 7o Fr-Sa c) Kleiner Vereinsraum im Untergeschoss bis ab Küche & c) W Fr-Sa *Bewirtung nur Getränke d) Thekenraum Den örtlichen Vereinen und Verbänden wird der Thekenraum zur alleinigen Nutzung mietfrei zur Verfügung gestellt, sofern kein Eintritt verlangt wird. Nebenkosten werden jedoch abgerechnet. Alle anderen Nutzer zahlen 50,00.
5 5. Nebenkosten Bestuhlung Reihenbestuhlung (inkl. Nummerierung): - Bürgersaal 1/Foyer: 100,00 - Bürgersaal 2: 140,00 - Bürgersaal 3: 180,00 Bankett-/Seminarbestuhlung (Tische und Stühle): - Bürgersaal 1/Foyer: 120,00 - Bürgersaal 2: 160,00 - Bürgersaal 3: 200,00 Sonstige Aufbauten: nach Zeitaufwand Personal Einstellung der Bühnenbeleuchtung - Standardeinstellung: kostenfrei - Sondereinstellung: nach Zeitaufwand Personal Betreuung Licht- und Tontechnik - Grundeinweisung im Mietpreis enthalten. - darüber hinausgehende Betreuung, z. B. während der Veranstaltung: nach Zeitaufwand Personal Sonderreinigung Sollte die Reinigung der Räume nicht ordnungsgemäß erfolgen, wird vom Vermieter eine Sonderreinigung vorgenommen, die nach zeitlichem Aufwand in Rechnung gestellt wird. Personalkosten Die Personalkosten betragen für jede angefangene Stunde 20,00. Sämtliche Kosten für den zusätzlichen Zeitaufwand werden dem Veranstalter nach der Veranstaltung in Rechnung gestellt. Abhängig von der Art der Veranstaltung kann vorab eine Pauschale für Personalkosten festgelegt werden. 6. Theke Die Mietkosten für die Theke sind vom Veranstalter zu bezahlen. 7. Miete und Nebenkosten für die Benutzung der Außenanlagen Es werden Mietkosten nur dann erhoben, wenn auch Räumlichkeiten im Haus der Generationen (u. a. sanitäre Anlagen, Küche, Theke etc.) mitbenutzt werden. Bei alleiniger Nutzung des Außenbereichs fällt keine Miete an, Nebenkosten werden aber in jedem Fall nach der Nutzung abgerechnet.
6 Miete bei kommerziellen Veranstaltungen (ohne Nebenkosten) bis : 300 ab : 450 Die Nebenkosten werden jeweils nach der Veranstaltung berechnet und beinhalten Strom, Wasser und die Reinigung der genutzten Flächen. Miete für örtliche Vereine, Verbände, Schulen, Kindergärten und Kirchen (ohne Nebenkosten) bis : 80 ab : 120 Die Nebenkosten werden jeweils nach der Veranstaltung berechnet und beinhalten Strom, Wasser und die Reinigung der genutzten Flächen. 8. Kaution Jeder Veranstalter/Mieter muss eine Kaution hinterlegen. Hierbei fällt für den Bürgersaal 3 eine Kaution von 300 und für den Bürgersaal 1 bzw. 2 eine Kaution in Höhe von 200 an. Bei privaten Feiern entsprechend dem Tarif 3 b) wird eine Kaution in Höhe von Euro erhoben. Bei gesonderter Nutzung des in 3 Abs. 1 der Benutzungsordnung definierten Geltungsbereichs fällt eine Kaution in Höhe von 100 an. 9. Miet- und Nebenkosten für das Untergeschoss Für die dauerhafte Nutzung der Räumlichkeiten im Untergeschoss gilt ein monatlicher Mietzins in Höhe von 1 / m². Örtlichen Vereinen, Organisationen und karitativen Einrichtungen stehen die kleinen Vereinsräume zur Durchführung von Gemeinschaftsveranstaltungen mietfrei zur Verfügung soweit sie nicht alleiniger Mieter sind.
2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2. 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3
Übersicht Seite 1 Mietzinshöhe 2 2 Fälligkeit und Zahlung des Mietzinses 2 3 Inkrafttreten 2 2 Ermäßigung für örtliche Organisationen und Vereinigungen mit Sitz in Karben 3 3 Ermäßigung in anderen Fällen
MehrEntgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee
GEMEINDE NECKARTAILFINGEN BÜRGERMEISTERAMT Az.: 761.12 - DK 1. Fertigung Entgeltordnung für die Benutzung der Festhalle Neckarallee vom 17.09.2013 Inhaltsübersicht 1 Nutzungsentgelt, Miete, Betriebskosten,
MehrVeranstaltungsräume in Wülfrath Stand: März 2011
Veranstaltungsräume in Wülfrath Stand: März 2011 Sportlerheim Rohdenhaus; Nutzung z.b. für Familienfeiern Am Sportplatz 26, Wülfrath, Ansprechpartner Herr Weber Tel.: 0171/6416385 1 Raum Stühle und Tische
Mehr1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden.
TOP 6 Schenk-Konrad-Halle Anpassung der Gebühren 1. Zu entscheiden ist: Ob bzw. in welcher Höhe die Gebühren für die Nutzung der Schenk-Konrad-Halle angepasst werden. 2. Sachverhalt: Anlässlich der Haushaltsberatungen
MehrAnlage 3 zur Hallenbenutzungsordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein Seite 1
Benutzungsentgeltordnung für die Tiefenbachhalle Auenstein 1. Gesamter Saal mit Bühne und Foyer - Reihenbestuhlung 1.000 Sitzplätze - Tischbestuhlung 750 Sitzplätze bei 125 Tischen ca. 968 m² 1.1 3.000
MehrGemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis. Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung)
Gemeinde Althütte Rems-Murr-Kreis Gebührenordnung für die Benutzung der Sporthalle und der Festhalle Althütte (Hallengebührenordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Althütte hat am 11.12.2001 (mit späteren
MehrJahnhalle Berechnung des Entgelts für die Hallenbenutzung
Kleines Haus - 1-3.8 A: Kaution: örtliche Mieter: 10 B: Nebenkosten: Winter: 01.10. - 31.03. 25,00 Sommer : 01.04. - 30.09. 15,00 C: Reinigung:* Putzfirma oder selbst Schwerpunkt: Kulturelle u. politische
MehrMIETSÄTZE FÜR DIE JOSEPH-VON-FRAUNHOFER-HALLE (Stand: ab )
(Podium 12 x 8 m; 1,40 m hoch) Saal EG (R 1-29) Saal EG abgeteilt (R 1-13) + Galerie (1549 + 274 = 1823) 1549 751 1823 3.200,00 2.000,00 3.800,00 Saalmiete incl. Leihgebühr für Stühle, Be- und Entstuhlung,
MehrOrdnungs-Nr.: 2/0. Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte
Ordnungs-Nr.: 2/0 Entgeltordnung für die Überlassung von schulischen und anderen Einrichtungen der Stadt Goslar zur Benutzung durch Dritte vom 27.02.2013 Aufgrund 10, 58 und 111 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz
MehrSoftwarepark Hagenberg. Das ideale Ambiente für Ihre Veranstaltung
Softwarepark Hagenberg Das ideale Ambiente für Ihre Veranstaltung Veranstaltungs- und Seminarräume amsec IMPULS Preise Räumlichkeiten m² Miete pro Stunde Miete halbtags (4h) Miete ganztags (8h) Maximus
MehrStadt Gerlingen -Ortsrecht-
Stadt Gerlingen -Ortsrecht- Hallenbenutzungsentgelte für Sporthalle Am Brückentor, Aula Pestalozzi-Schule, Breitwiesenschule, Gymnasium und Realschule und ähnliche städtische Räume Rechtsgrundlagen: Beschluss
MehrGebührenordnung. für das. Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen
Gebührenordnung für das Pfarrei- und Gemeindezentrum Arche Dagmersellen Der Kirchenrat Dagmersellen und der Gemeinderat Dagmersellen erlassen (gem. Organisationsreglement Ziffer 5.1 und Betriebsreglement
MehrAlle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag
A n h a n g 4 Gebühren Pentorama Alle Preise (Tarife 1 bis 3) in SFr. pro Tag Tarif 1 Anlässe von Amriswiler Institutionen ohne kommerziellen Charakter nur Foyer 100.00 150.00 nur Galerie 100.00 pro Galerie
MehrDie Stadt informiert. Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für...
Die Stadt informiert Flörsheimer Ortsrecht 39 Richtlinien für die Festsetzung von Mieten für......stadthalle...weilbachhalle...goldbornhalle...flörsheimer Keller...Güterschuppen...und für weitere städtische
MehrGemeinde Mutlangen Ostalbkreis
Gemeinde Mutlangen Ostalbkreis Ordnung über die e für die Benutzung der Hallen und sonstigen Räumlichkeiten der Gemeinde Mutlangen (Hallenentgeltordnung) Der Gemeinderat der Gemeinde Mutlangen hat am 20.07.2010
MehrLesefassung. Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum der Stadt Südliches Anhalt bei Fremdnutzung
Lesefassung Entgeltordnung für das Sport- und Kulturzentrum Stadt Südliches Anhalt bei Fremdnutzung Aufgrund 6, 8 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 10. August 2009 (GVBl. S. 383),
MehrGebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter
Gebührenordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter 1. Gebührenordnung 1.1 Die Gemeinde Winterbach erhebt für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Entgelte nach Maßgabe dieser Gebührenordnung. 1.2
MehrKOSTENBLATT. Miet- und Personalkosten für Veranstaltungen. gültig ab 07. März 2012
gültig ab 07. März 2012 I. ALLGEMEINES: a) Repräsentationsräume und Sitzungszimmer Die Stellarbeiten für die Repräsentationsräume und Sitzungszimmer werden individuell für jede Veranstaltung vorgenommen
MehrBenutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen
Benutzer- und Gebührenordnung der Kirchen und der Mieträume Kirchgemeinde Aeschi - Krattigen Aeschi Kirche Kirchgemeindehaus Krattigen Kirche und Räume Ausgabe Juli 2011 Wir heissen Sie in den Räumen unserer
MehrS A T Z U N G. der Ortsgemeinde Plein. über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte
S A T Z U N G der Ortsgemeinde Plein über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Unkensteinhalle, des Gemeinderaumes und der Schutzhütte vom 22.09.2015 Der Gemeinderat Plein hat auf Grund des
MehrGEMEINDE LAUFENBURG. Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen
GEMEINDE LAUFENBURG Gebührenreglement zum Benützungsreglement für die öffentlichen Räume, Bauten, Plätze, Schul- und Sportanlagen Ausgabe 10.06.2013 Version 8 Gebührenreglement Version 8, 10.06.2013 Seite
MehrGebührenordnung. für die. Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche Plätze,
1 Bürgermeisteramt Mauer Rhein-Neckar-Kreis Fundort des weltberühmten >Homo heidelbergensis< Gebührenordnung für die Benutzung der Sport- und Kulturhalle, Schulhof, Aula der Grund- und Hauptschule, öffentliche
MehrMIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS
MIET- UND BENUTZUNGSORDNUNG FÜR DAS URBARER BÜRGERHAUS 1 Geltungsbereich (1) Diese Benutzungsordnung gilt nur für die Benutzung der Räume des Bürgerhauses. Alle Räume werden nach 2 der Benutzungsordnung
MehrAnlage 1. Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1)
Gemeinde Gemmingen Anlage 1 An das Bürgermeisteramt Gemmingen Hauptamt Frau Karin Gross Hausener Str. 1 75050 Gemmingen I. Antrag Antrag auf Überlassung der Turn- und Festhalle Stebbach 1) Ich beantrage
MehrGebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung)
Gemeinde Waldburg Landkreis Ravensburg Gebührenordnung zur Satzung über die Benutzung des Bürgersaals, der Mehrzweckhalle und der Sporthalle Waldburg (Hallengebührenordnung) Auf Grund des 4 Abs. 1 Satz
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal )
Gemeinde Hildrizhausen Kreis Böblingen Benutzungs- und Gebührenordnung für den Mehrzweckraum an der Schönbuchschule ( Schönbuchsaal ) 1 Zweckbestimmung und Bezeichnung Der Mehrzweckraum an der Schönbuchschule
MehrMietvertrag für Sportpistolenstand
Mietvertrag für Sportpistolenstand Thomas-Schützen Haunstetten e.v. Sportplatzstraße 4 86179 Augsburg Fassung vom August 2004 Inhaltsverzeichnis 1 Vertragspartner 2 2 Vertragsgegenstand 2 2.1 Mietzeiten.............................
MehrTaxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015
Taxordnung Betreutes Wohnen des Alterswohnzentrum Gässliacker Gültig ab 1. Januar 2015 1. Allgemeine Bestimmungen 1.1 Geltungsbereich Die Taxordnung gilt für alle Bewohner des Betreuten Wohnens im Alterswohnzentrum
MehrBenutzungs- und Gebührenordnung. für die. Kelterscheune Urberach
1 Benutzungs- und Gebührenordnung für die Kelterscheune Urberach Aufgrund der 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt
MehrMiet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Reichenbach
Miet- und Benutzungsordnung für das Bürgerhaus Reichenbach $1 Zweekvereinbarung 1. Das Bürgerhaus Reichenbach ist eine öffentliche Einrichtung der Gemeinde Reichenbach und dient dem kulturellen, gesellschaftlichen
MehrMerkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume)
Einwohnergemeinde Beatenberg Merkblatt für die Vermietung von Räumlichkeiten im Mehrzweckgebäude Wydi (Hallenbad, Kongress-Saal, Turnhalle und Nebenräume) vom 8. August 2016 2 1. Allgemeines Zweck Art.
MehrSatzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom geändert durch die
Seite: 1 Satzung der Stadt Heiligenhaus über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung städtischer Sportstätten und Geräte vom 07.05.2013 geändert durch die 1. Änderungssatzung vom 31.10.2013 Aufgrund
Mehr1 Grundsatz. (2) Folgende Schulsporthallen und Freisportanlagen stehen im Eigentum und in der Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg:
G E B Ü H R E N O R D N U NG für die außerschulische Benutzung der Schulen, Sporthallen, Freisportanlagen und Lehrschwimmbäder in Trägerschaft des Landkreises Trier-Saarburg 1 Grundsatz (1) Diese Gebührenordnung
MehrEin zauberhaftes Ambiente für Ihre MESSE & AUSSTELLUNG. Congresszentrum ZEHNERHAUS Bad Radkersburg
Ein zauberhaftes Ambiente für Ihre MESSE & AUSSTELLUNG Congresszentrum ZEHNERHAUS Bad Radkersburg Sie suchen eine besondere Location für Ihre Messe oder Ausstellung? Das Congresszentrum ZEHNERHAUS Bad
MehrG E B Ü H R E N O R D N U N G
G E B Ü H R E N O R D N U N G DER STADT MÖRFELDEN-WALLDORF FÜR DIE VERMIETUNG STADTEIGENER RÄUME UND EINRICHTUNGEN 1 Die Stadtverordnetenversammlung Mörfelden-Walldorf hat in ihrer Sitzung am 11.09.2012
MehrGuten Tag! Herzliche Grüße Ihr Team vom Kulturund Klosterhof Knechtsteden. Ihre Ansprechpartner:
Guten Tag! Wir freuen uns sehr, dass Sie sich für den Kulturhof des Klosters Knechtsteden interessieren! Mit 3.500 qm Fläche inmitten schönster Natur eignet der Kulturhof sich schon wegen seines außergewöhnlichen
MehrGebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach
Gebühren- und Benutzungsordnung Bürgerhaus Mörlenbach Aufgrund der 5, 20 und 51 HGO in der Fassung vom 01. April 1993 ( GVBI. I. S. 534, zuletzt geändert duch Gesetz vom 20.06.2002 GVBL S. 342) und der
MehrBenützungsvertrag Kulturkantine 13
Benützungsvertrag Kulturkantine 13 Benützer Organisation: Name: Vorname: Adresse: PLZ/Ort: Telefon Privat: Telefon Mobile: E-Mail: Geb. Datum Veranstaltungsprotokoll Zeit/Dauer der Veranstaltung Schlüsselübergabe
MehrVielfältiges Angebot. ICT-Unterrichtszimmer. Auditorium. Sitzungsraum. Hauswart. Theater/Musiksaal. ICT-Support. Seminarzimmer klein/gross.
Raumangebot Vielfältiges Angebot An der Pädagogischen Hochschule Schwyz finden Sie die idealen Rahmenbedingungen für Ihre Seminare, Tagungen, Kongresse, Besprechungen und Workshops. Wir passen die Einrichtung
Mehr,ATaunusstrecke. 20 Limburg Niedernhausen Frankfurt. Am und Verkehr wie Samstag
20 Limburg Niedernhausen Frankfurt 20 Limburg Niedernhausen Frankfurt a 21 a 21 Wiesbaden Hbf an Farbwerke Montag - Freitag SE SE SE SE RE SE RB RE SE RB RE SE RE SE RB RE SE RB RE 4.18 4.22 4.26 4.29
MehrBenützungsordnung für den Saalbau des Gasthofs Wilden Mann
www. frenkendorf.ch GEMEINDEZENTRUM Gemeinderat Bächliackerstrasse 2 Telefon 061 906 10 40 Fax 061 906 10 19 Benützungsordnung für den Saalbau vom 04.03.1991 G:\VERWALTUNG\Reglemente\Benützung Saalbau
MehrHausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach
Hausordnung Miete Mehrzweckraum Schulhaus Chilewis Fisibach Inhalt 1 Allgemeine Bestimmungen 1.1 Grundsätzliches 2 Hausregeln 2.1 Zugewiesene Räume 2.2 Mehrzweckraum 2.3 Küche 2.4 Eingangsbereich 2.5 Tische
MehrZIEGELEI 101. münchen MADE BY
ZIEGELEI 101 münchen WWW.KOFLERKOMPANIE.COM MADE BY DIE LOCATION orte werden zum erlebnis Eingebettet in die Fernsehlandschaft namhafter Studios ist die Ziegelei 101 eine Location für Events in besonderem
MehrKongresse, Tagungen, gesellschaftliche Veranstaltungen gültig ab 1. Januar 2007 (Stand 01.01.2007) 02 11 / 45 60-84 07
gültig ab 1. Januar 2007 (Stand 01.01.2007) Infoline: CCD. Congress Center Düsseldorf CCD. Stadthalle Sitzkapazitäten Preis Preis Räume/Säle qm Reihe Konferenz Bankett Saalmiete bis 5 Std. jede weitere
MehrBenutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Ostfildern (BO Kultur)
Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Ostfildern (BO Kultur) Der Gemeinderat hat am 29.07.2015 folgende Benutzungsordnung für die Veranstaltungsstätten der Stadt Ostfildern beschlossen:
MehrFranz-Josefs-Bahnhof - Absdorf-Hippersdorf - Krems/Donau Franz-Josefs-Bahnhof - Tulln Stadt
- Absdorf-Hippersdorf - Krems/Donau - Franz-Josefs-Bahn 21092 6002 21094 6004 2800 21000 21002 21082 6204 6006 6008 2804 6208 21004 2102 21086 6210 6010 21006 5914 6012 2806 21008 b7 5.04 5.07 5.09 5.11
Mehrstadtbus Ravensburg Weingarten Baindt - Baienfurt - Weingarten - Ravensburg - Schmalegg
Bitte beachten 4.20 4.22 4.23 4.24 4.26 4.27 4.29 4.30 4.31 4.32 4.34 4.37 4.38 4.41 4.44 4.46 4.47 4.49 4.50 4.51 4.53 4.54 4.55 4.56 4.57 4.58 5.00 F9 4.35 4.36 4.37 4.39 4.41 4.43 4.45 4.47 4.48 4.50
MehrTagungs- und Eventräume bei der ABASYS GmbH
Tagungs- und Eventräume bei der ABASYS GmbH Unsere unterschiedlich großen Tagungsräume (bis 50 Teilnehmerplätze) verfügen über ein gehobenes Ambiente und sind technisch hervorragend ausgestattet. Technischer
MehrEinfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil
- 1 - Einfache Gesellschaft Gemeindezentrum Adligenswil Einwohnergemeinde Adligenswil Röm.-Kath. Kirchgemeinde Adligenswil Ev.-Ref. Teilkirchgemeinde Meggen, Adligenswil, Udligenswil Gebührenordnung für
MehrMietvertrag für den Bürgersaal / Foyer der Ortsgemeinde Horhausen im Kaplan-Dasbach-Haus Kaplan-Dasbach-Str. 5, Horhausen, Tel.
Mietvertrag für den Bürgersaal / Foyer der Ortsgemeinde Horhausen im Kaplan-Dasbach-Haus Kaplan-Dasbach-Str. 5, 56593 Horhausen, Tel. 02687/ 92 19 21 zwischen der Ortsgemeinde Horhausen, vertreten durch
MehrVeranstaltungssaal & Tagungsräume (EG): Größe & Preise (netto), Gaszählerwerkstatt (Gebäude F)
Veranstaltungssaal & Tagungsräume (EG): Größe & Preise (netto), Gaszählerwerkstatt (Gebäude F) Das Gebäude war Teil des Gaswerkes der Stadtwerke München an der Dachauer Straße. Erbaut im Jahr 1906 wurde
MehrTarifordnung. für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen
Tarifordnung für die Benutzung der Stadthalle, Gemeinschaftshäuser, Sporthallen und ähnlichen öffentlichen Einrichtungen der Stadt Volkmarsen (in der Fassung der 6. Änderung vom 11.09.2007) Die Stadtverordnetenversammlung
MehrVergabeordnung des Jugendzentrums
Vergabeordnung des Jugendzentrums 1 Für die Vergabe der Räume gelten folgende Grundsätze: (1) Ziel der Raumvergaben im Jugendzentrum sind die Förderung von Angeboten für Jugendliche und die Förderung der
MehrFranz-Josefs-Bahnhof - Absdorf-Hippersdorf - Krems/Donau Franz-Josefs-Bahnhof - Tulln Stadt
- Absdorf-Hippersdorf - Krems/Donau - Franz-Josefs-Bahn 21130 21092 21170 6002 21094 6004 4.35 4.40 5.01 4.42 5.27 4.45 4.50 5.24 5.38 5.29 5.34 4.50 5.16 5.37 5.45 6.02 6.05 6.10 21134 21008 5914 2160
MehrEntgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011
Entgelt- und Honorarordnung für den Museumsdienst Köln vom 14. Juli 2011 Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am14.07.2011 auf Grund der 41, Abs. 1, Buchst. f und 76, Abs. 2, Nr. 1 der Gemeindeordnung
Mehr1 Allgemeine Grundsätze, Geltungsbereich
Bedingungen für die Vermietung von Räumen der Universität Kassel 1 Allgemeine Grundsätze, Geltungsbereich 1) Räume können auf Antrag zu wissenschaftlichen, kulturellen oder anderen Veranstaltungen vermietet
MehrBelegungsvereinbarung Forum WBK
Belegungsvereinbarung Forum WBK Ernsting s Bau & Grund GmbH & Co. KG Hugo-Ernsting-Platz / Industriestraße 1 48653 Coesfeld-Lette Tel.: 0 25 41 / 84 44 60 Fax: 0 25 41 / 84 44 63 Herzlichen Dank für Ihre
MehrZur Vereinfachung wurden die Tarife für Einheimische und Auswärtige mit verschiedenen Farben versehen:
Liegenschaften Gemeinde Sargans Tarife 2016 Hinweise und Erklärungen für die Tarife aller Liegenschaften Der Gemeinderat Sargans behält sich jederzeit Änderungen der Tarife vor. Für die Tarifgestaltung,
MehrEintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013
Ordnungs-Nr. 03/08 Eintrittspreise und Nutzungsentgelte für die kulturellen Einrichtungen der Stadt Goslar Vom 26.03.2013-1 - EINTRITTSPREISE UND NUTZUNGSENTGELTE FÜR DIE KULTURELLEN EINRICHTUNGEN DER
MehrAntrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume
Antrag auf Nutzung der nachstehen Veranstaltungsräume Bezeichnung der Veranstaltung Datum / Dauer der Veranstaltung Benötigte Räume Erwartete maximale (!) Besucherzahl Name des Veranstalters / / des veranstaltenden
MehrKirchenraum* - Veranstaltungstag 450,00 EUR 50,00-130,00 EUR. zzgl. Gemeinderäume 75,00 / 125,00 / 250,00 EUR inkl.
Mietvertrag Zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Stuttgart-Gaisburg Faberstr. 16 70188 Stuttgart Tel. 0711-48 34 43 Pfarramt.Stuttgart.Gaisburg@elkw.de und Vorname, Nachname Firma Stadt Telefon und
MehrTagungspauschale Basic
... UNSERE TAGUNGSPAUSCHALEN... Tagungspauschale Basic Pro Person 35,00 Tagungspauschale Economy Kaffeepause nachmittags mit Kaffee, Tee und Kuchen oder Gebäck pro Person 47,00 Tagungspauschale Comfort
MehrDas Schloss Hallwyl wird primär museal genutzt. Das Museum Aargau entscheidet über die Art der Benutzung und den Betrieb.
495.239 Museum Aargau Schloss Hallwyl CH-5707 Seengen Tel. +41 (0)62 767 60 10 Fax +41 (0)62 767 60 18 Museum Aargau Benutzungs- und Gebührenreglement Schloss Hallwyl 1 gestützt auf 17 Abs. 3 des Kulturgesetzes
MehrRichtlinien für die Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Rodenbach
Richtlinien für die Vermietung der Gemeinschaftseinrichtungen der Gemeinde Rodenbach 751-30 Die Räume der Gemeinschaftseinrichtungen werden nach Maßgabe der nachstehenden Richtlinien vermietet. Allgemeines
MehrI NFOPROSPEKT M IETMÖGLICHKEITEN
Adventgemeinde Zürich-Affoltern I NFOPROSPEKT M IETMÖGLICHKEITEN Räumlichkeiten im Stadtbezirk Affoltern Kontakt 6min vom Bhf ZH-Affoltern befinden sich: Seminarraum Tagungsraum Konzertsaal Unterrichtsküche
Mehrfür die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen vom
Entgeltordnung für die Nutzung der Sportanlagen und Mehrzweckhallen vom 19.10.2011 Der Rat der Stadt Paderborn hat in seiner Sitzung am 06.10.2011 folgende Entgeltordnung beschlossen: 1 Anwendungsbereich
Mehrfür die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz
für die Nutzung von Räumlichkeiten, Sportstätten und Inventar der Stadt Kyritz Auf Grundlage des 28 Abs. 2 Ziff. 9 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) in Fassung der Bekanntmachung
MehrB E N U T Z U N G S O R D N U N G
B E N U T Z U N G S O R D N U N G für das Bürgerhaus der Ortsgemeinde BOTTENBACH 1 Allgemeines Das Bürgerhaus steht in der Trägerschaft der Ortsgemeinde Bottenbach. 2 Gestattungsart (1) Wird das Bürgerhaus
MehrPreise für Mieten und Dienstleistungen in der Laeiszhalle Hamburg ab Saison 2013/2014
Preise für Mieten und Dienstistungen in der Laeiszhe ab Saison 2013/2014 Stand 01.08.2013 I. Nutzungspreise der Sä und Nebenräume Mit der Miete für die Benutzung eines Raumes sind die Kosten für Heizung,
MehrGemeinde Seeheim-Jugenheim. GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim
Gemeinde Seeheim-Jugenheim GEBÜHRENORDNUNG der Gemeinde Seeheim-Jugenheim für nachfolgend aufgelistete Liegenschaften: Sport- und Kulturhalle, Schulstraße 18, Bürgerhalle Jugenheim, Bahnhofstraße 12, Bürgerhaus
MehrZwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter.
Wohnraummietvertrag Zwischen...Name...,...Ort,... Straße..., als Vermieter und...name...,... Ort...,...Straße..., sowie...name...,...ort...,...straße..., als Mieter. 1 Mieträume Der Vermieter vermietet
MehrEntgelt- und Benutzungsordnung
Entgelt- und Benutzungsordnung über die Benutzung der Dorfgemeinschaftshäuser, der Mehrzweckhalle, der Grillhütten und von anderen öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde Breuna Die Gemeindevertretung
Mehr#FLEETHÖFE. Oldenburg s neue Erste Adresse für Immobilien. Erste Besichtigung. eins. 26. April 14 JETZT MIETEN
#FLEETHÖFE Oldenburg s neue Erste Adresse für Immobilien. Erste Besichtigung HAUS eins 26. April 14 JETZT MIETEN Mietbeginn Juli 2014 Oldenburg s neue Erste Adresse für Immobilien. Im Herzen Oldenburgs
MehrAntrag auf Überlassung von Räumen
Antrag auf Überlassung von Räumen Bitte senden Sie den ausgefüllten Antrag per Fa an: 07022/24 34 20 per Mail an: info@k3n.de per Post an: K3N - Die neue Stadthalle Nürtingen, Heiligkreuzstr. 4, 72622
MehrWolfratshausen - Höllriegelskreuth - Donnersbergerbrücke - Marienplatz - Ostbahnhof - Aying - Kreuzstraße
Gültig 14. Dezember 2014 - Höllriegelskreuth - - - - Aying - Höllriegelskreuth Höllriegelskreuth Heimerplatz Höhenkirchen-Sieg. Höhenkirchen-Sieg. Aying Aying 4.38 4.40 4.42 4.46 4.48 4.51 4.53 4.56 4.58
MehrHaus- und Benutzungsordnung
Haus- und Benutzungsordnung Die katholische Kirchengemeinde gestattet für kulturelle und gesellige Veranstaltungen die Benutzung ihrer Räumlichkeiten im Pfarrheim / Haus nach folgender Ordnung. 1 Die Räumlichkeiten
MehrEntgeltordnung. für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Neckartailfingen
GEMEINDE NECKARTAILFINGEN LANDKREIS ESSLINGEN Entgeltordnung für die Benutzung des Bürgerhauses Kelter Neckartailfingen vom 15.03.2005 1. Änderung am 10.10.2006 Inhaltsübersicht 1 Nutzungsentgelt, Miete,
MehrEinwohnergemeinde Buchrain. Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen
Einwohnergemeinde Buchrain Gebührenverordnung für die Schul-, Sport- und Freizeitanlagen Vom 9. November 05 Einwohnergemeinde Buchrain Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Art. Zweck 3 Art. Klassierung
MehrRichtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen
Richtlinie über die Benützung der Kirche sowie der anderen kirchgemeindeeigenen Räume und deren Einrichtungen vom 06.04.2010 Seite 1 von 6 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich und Zuständigkeiten - Geltungsbereich...1.1
MehrStadt Wasserburg am Inn
Stadt Wasserburg am Inn Verordnung der Stadt Wasserburg a. Inn über die zeitliche Beschränkung der ruhestörenden Haus- und Gartenarbeiten sowie die Benutzung von Musikinstrumenten, Tonübertragungsgeräten
MehrTAGUNGEN Folder-Tagungen-2.indd :24
TAGUNGEN 16047-Folder-Tagungen-2.indd 1 07.07.16 13:24 Ihr Hotel in Alling Im wunderschönen Freistaat Bayern, umgeben von Seen und den Alpen, liegt das 2012 neu erbaute Hotel Lichtblick. Wir laden Sie
MehrB e n u t z u n g s o r d n u n g. für das Bürgerhaus am Anger der Gemeinde Dettingen an der Erms
B e n u t z u n g s o r d n u n g für das Bürgerhaus am Anger der Gemeinde Dettingen an der Erms Um eine ordnungsgemäße Benutzung des Bürgerhauses am Anger zu gewährleisten, sowie eine schonende Behandlung
MehrAngegeben sind jeweils die aktuellen Nettopreise und die dazugehörigen Bruttopreise (einschließlich derzeit gültigen Mehrwertsteuer)
Allgemeines Tarifblatt für die Stromversorgung gemäß der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung (Niederspannungsanschlussverordnung
Mehr(Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen und Tagespflege)
Satzung der Stadt Zwönitz über die Erhebung von Elternbeiträgen und weiteren Entgelten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen und in der Tagespflege (Elternbeitragssatzung für Kindertageseinrichtungen
MehrMietvertrag für den Lokschuppen Asslar
Mietvertrag für den Lokschuppen Asslar Veranstalter/Mieter: Sobel und Rinker GbR Klimperkasten (Vermieterin) vermietet den Lokschuppen Am, den (Tag) (Datum) von Uhr bis Uhr Name: Straße: PLZ/Wohnort: (bei
MehrStadt Laichingen BU-Nr. 034/2012 Hauptamt. 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Laichinger Sportund Mehrzweckhallen
Stadt Laichingen BU-Nr. 034/2012 Hauptamt -geänderte Fassung- 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für die Laichinger Sportund Mehrzweckhallen 1. Vorlage an den Gemeinderat zur Beschlussfassung
Mehr1 Aufwendungs- und Kostenersatz
Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der Feuerwehren der Stadt Marktredwitz Vom 12.05.1999 (Amtsblatt der Stadt Marktredwitz Nr. 5 vom 31.05.1999), zuletzt geändert
MehrTarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.):
Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz-Seewiesen
MehrPreisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH
Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen der Bonn-Netz GmbH - Preisblatt Ergänzende Bestimmungen NAV/NDAV - Das folgende Preisblatt umfasst die Entgelte für den Anschluss an das Strom- und Erdgasnetz
MehrTagesschulverordnung. Einwohnergemeinde Grindelwald
Tagesschulverordnung Einwohnergemeinde Grindelwald Gültig ab 0. August 0 - - Gestützt auf - Volksschulgesetz vom 9. März 00 inkl. Änderung vom. August 008 - Volksschulverordnung vom 8. Mai 008 - Tagesschulverordnung
MehrTarifordnung der Sportanlagen Weihermatt und deren Einrichtungen
Tarifordnung der Sportanlagen Weihermatt und deren Einrichtungen vom 17. August 2015 Gültig ab 1. Januar 2016 1/7 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines Seite 1.1 Zweck und Geltungsbereich 3 1.2 Eintritts-
MehrVerordnung über die Vermietung von Räumlichkeiten im Rathaus, im Am-Rhyn-Haus und in der Kornschütte
Luzern ABStadt Systematische Rechtssammlung Nr. 3.4.3.1.1 Ausgabe vom 1. April 2007 Verordnung über die Vermietung von Räumlichkeiten im Rathaus, im Am-Rhyn-Haus und in der Kornschütte vom 17. Januar 1996
MehrPerlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service
Perlavita Friedau: Preise und Leistungen Bereich Wohnen mit Service Mietpreise Wohnungen, Häuser A + B inkl. Nebenkosten Anzahl Grösse Fläche in m 2 Miete pro Monat Garagenplatz 18 2½-Zimmer 58.0 61.0
MehrS7/907 Floridsdorf / Hauptbahnhof - Flughafen Wien (VIE) - Wolfsthal
S7/907 / - Flughafen ien (VIE) - olfsthal Flughafen S-Bahn VERKEHRSHINEIS olkersdorf ien Mitte an ien Mitte ab Flughafen ien (VIE) an Flughafen ien (VIE) ab ildungsmauer olfsthal 27165 4.06 4.09 4.11 4.14
MehrTarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine
Tarife für das Hallen- und Freibad (inkl. 10 % USt.): Kurgäste aus Aflenz, Aflenz-Land und Kinder des Kinderheimes Seewiesen haben Anspruch auf eine 10 %-ige Ermäßigung. Gäste aus der Region Aflenz-Seewiesen
MehrB e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim
B e n u t z u n g s - u n d G e b ü h r e n o r d n u n g für die Überlassung des Parktheaters Bensheim Aufgrund der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt
MehrEntgeltordnung für die Festhalle der Gemeinde Kressbronn a.b.
Gemeinde Kressbronn a.b. -Bodenseekreis- Entgeltordnung für die Festhalle der Gemeinde Kressbronn a.b. Auf Grund von 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg (GemO) sowie 2, 8 Abs. 2 und 9 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes
MehrDTV-Reihe: Recht in der Praxis
DTV-Reihe: Recht in der Praxis 18. Abmahnungen an Nord- und Ostseeküste wegen Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung Nach Informationen des DTV werden seit Anfang Juni 2010 an Nord- und Ostseeküste
Mehr