Lagerung von Festmist (Dungstätte)
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- Heike Hummel
- vor 6 Jahren
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1 Lagerung von Festmist (Dungstätte) (nach Anlagenverordnung für wassergefährdende Stoffe - VAwS) Stallmistlager 3-seitig eingefasst Dungstätten sind in ausreichender Größe auf einer dichten und wasserundurchlässigen Bodenplatte zu errichten Sickersaft Wulst Jauchegrube Seitliches Einfassen der Bodenplatte mit Wänden schützt gegen Eindringen von Oberflächenwasser und der Wulst ermöglicht sicheres Auffangen des Mistsickersaftes Ableitung der Jauche und des Sickerwassers in ausreichend groß bemessene und wasserdichte Jauche- oder Güllegrube Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 1
2 Lagerung von Festmist in der Feldflur (ohne befestigte Bodenplatte und ohne Auffangbehälter für Jauche) Nur zulässig, wenn keine Beeinträchtigungen des Oberflächenwassers, des Grundwassers oder des Bodens zu befürchten sind. Dies ist i.d.r der Fall, wenn: der Lagerplatz außerhalb von Überschwemmungs- und Wasserschutzgebieten (Zone I und II)* errichtet wird eine Lagerdauer von 5 Monaten nicht überschritten wird die Zwischenlagerung auf bewirtschafteten Nutzflächen mit jährlichem Lagerplatzwechsel erfolgt der Austritt von Mistbrühe sowohl unter wie auch seitlich des Zwischenlagers auf geeignete Weise zuverlässig verhindert wird * in Zone III Wasserschutzgebietsverordnung beachten Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 2
3 Lagerung von Festmist in der Feldflur (ohne befestigte Bodenplatte und ohne Auffangbehälter für Jauche) Nur zulässig, wenn keine Beeinträchtigungen des Oberflächenwassers, des Grundwassers oder des Bodens zu befürchten sind. Dies ist i.d.r. der Fall, wenn: ein Abfließen von Jauche in ein oberirdisches Gewässer ausgeschlossen wird von oberirdischen Gewässern ein ausreichender Abstand von 50 m, von nicht ständig wasserführenden Straßengräben und Vorflutgräben von mindestens 20 m eingehalten wird nur kleinere Mengen und erst nach 4 wöchiger Heißrotte zwischengelagert werden die ordnungsmäßige Lagerung auf Dungstätten an der Hofstelle durch die Zwischenlagerung nicht ersetzt wird Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 3
4 Lagerplatzbedingungen bei: - ständig wasserführenden Gräben Abstand mind. 50 m (in Gefällerichtung!) Stauwasserbildung: Deshalb Dunghaufen nicht quer zum Hang anlegen! - nicht ständig wasserführenden Gräben oder Mulden Abstand mind. 20 m in Gefällerichtung! Vorteil bei Anlage auf einer Anhöhe: Keine Stauwasserbildung 20 m Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 4
5 Haufenform Richtig! Falsch! Falsch! Kaum Sickersaft Sickersaft Sickersaft Haufen möglichst gut verdichten weniger Rotte weniger Sickersaft! Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 5
6 Abdeckung Empfohlen um: Vorteile: - Austritt von Mistbrühe zuverlässig zu verhindern - Niederschlagswasser fließt ab (kaum Sickersaftbildung) - geringere NH 4 -Emission - Minderung von Fliegenproblemen Vlies oder Folie Grundwasserstand sollte mindestens 2 m unter Gelände liegen! Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 6
7 Umweltbelastung Eine Belastung der Umwelt durch Feldlagerung unter den genannten Voraussetzungen wird weitgehend ausgeschlossen, weil: Stallmist nach der Heißrotte (ca. 4 Wochen) nun mehr wenig Wasser abgibt (Verdunstung und Wasserbildung etwa gleich) und bei einer fachgerechten Lagerung (Haufenform, Abdeckung) kaum Sickersaft entsteht, die Schleimstoffe, die im Sickersaft enthalten sind, Bodenporen unter dem Haufen verschlämmen und so eine Versickerung in den Untergrund verhindert wird, bei jährlichem Lagerplatzwechsel die relativ geringen Nährstoffeinträge in den Boden durch die nachfolgenden Pflanzen aufgenommen werden. Wichtig: Durchwaschen des Stallmisthaufens verhindern! Arbeitsbereich Düngung, IAB 2a 7
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