Prüfungsreglement. Certified Tester
|
|
- Hertha Giese
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Prüfungsreglement Certified Tester Änderungskontrolle, Prüfung, Genehmigung Version Datum Beschreibung, Bemerkung Name oder Rolle Erstellung Prüfungsreglement aus Sarah Egger kompletter Version Anpassung Prüfungsdauer TTA und Kim Iris Strebel Referenzen Update mit ISTQB Certified Tester Massimo Pisano Agile Tester Foundation Extension, Kapitel 1.2 Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 1 von 8
2 Referenzen Foundation Level Version Ausgabedatum Lehrplan Foundation Level Englisch 2011 Lehrplan Foundation Level Deutsch 2011 Lehrplan Foundation Level Französisch 2011 Certified Tester Foundation Level Extension Syllabus Agile Tester - Deutsch & Englisch 2014 Advanced Level Version Ausgabedatum Lehrplan Advanced Level - Englisch 2012 Lehrplan Advanced Level - Deutsch 2012 Glossar Version Ausgabedatum ISTQB Glossary Deutsch + Englisch 2.3 Glossar - Französisch 2.1 Abbildungsverzeichnis Abbildungen Titel 1.0 Organigramm Glossar Begriff Ausbildungsstätte Akkreditierung Testzentrum DACH STB ISTQB SAQ SAQ PZ Erklärung Schulungsanbieter bzw. akkreditierte Ausbildungsstätte, welche Certified Tester Kurse anbieten Ermächtigung für die Erteilung von Certified Tester Kursen Akkreditierte Institutionen, welche online Prüfungen anbieten Deutschland, Österreich, Schweiz - Nationale Testing Boards Swiss Testing Board International Software Testing Qualification Board Swiss Association for Quality Swiss Association for Quality Personenzertifizierungsstelle Aus Gründen der sprachlichen Vereinfachung wird jeweils nur die männliche Form verwendet. Alle Aussagen gelten selbstverständlich für Frauen und Männer gleichermassen. Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 2 von 8
3 Inhaltsverzeichnis 1. Prüfung Certified Tester Foundation Level Voraussetzung und Prüfungszulassung Inhalt und Umfang der Prüfung Prüfungskosten inkl. Zertifikat Zertifikat Certified Tester Foundation Level Extension Agile Tester Voraussetzung und Prüfungszulassung Inhalt und Umfang der Prüfung Prüfungskosten inkl. Zertifikat Zertifikat Certified Tester Advanced Level Voraussetzung und Prüfungszulassung Inhalt und Umfang der Prüfung Prüfungskosten inkl. Zertifikat Zertifikat Online-Prüfungen 7 2. Einsprache und Rekurs Einsichtnahme Einsprache Rekurs Kosten Einsichtnahme, Einsprache und Rekurs 7 3. Beschwerde Kosten Beschwerde 8 4. Zertifikatsduplikat 8 5. Vertraulichkeitsregelung 8 6. Unterschriften 8 Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 3 von 8
4 1. Prüfung 1.1 Certified Tester Foundation Level Voraussetzung und Prüfungszulassung Der Besuch des Lehrganges wird empfohlen, ist jedoch nicht Bedingung. Der Inhalt des entsprechenden ISTQB Lehrplan CT Foundation Level ist die Grundlage für die Prüfung Inhalt und Umfang der Prüfung a) Der Erhalt des Zertifikates setzt das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus. b) Die Prüfung erfolgt in schriftlicher Form (40 Multiple Choice Fragen) und dauert 60 Minuten. Kann die Prüfung nicht in der Muttersprache absolviert werden, kann eine Verlängerung von 15 Minuten beantragt werden. c) Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. d) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 65% der Punktezahl (26 von 40) erreicht wurden. e) Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig Prüfungskosten inkl. Zertifikat Gemäss Preisliste Zertifikat Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Kandidat das Zertifikat ISTQB /SAQ Certified Tester Foundation Level. Das Zertifikat wird ausschliesslich in der jeweils absolvierten Prüfungssprache ausgestellt. Das Zertifikat wird dem Kandidaten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erfolgreich absolvierter Prüfung an seine Privatadresse zugestellt. Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 4 von 8
5 1.2 Certified Tester Foundation Level Extension Agile Tester Voraussetzung und Prüfungszulassung Der Besuch des Lehrganges wird empfohlen, ist jedoch nicht Bedingung. Der Inhalt des entsprechenden Lehrplans, ISTQB Certified Tester Foundation Level Extension Syllabus Agile Tester, ist die Grundlage für die Prüfung. Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist das Foundation Level Zertifikat Inhalt und Umfang der Prüfung a) Der Erhalt des Zertifikates setzt das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus. b) Die Prüfung erfolgt in schriftlicher Form (40 Multiple Choice Fragen) und dauert 60 Minuten. Kann die Prüfung nicht in der Muttersprache absolviert werden, kann eine Verlängerung von 15 Minuten beantragt werden. c) Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. d) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 65% der Punktezahl (26 von 40) erreicht wurden. e) Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig Prüfungskosten inkl. Zertifikat Gemäss Preisliste Zertifikat Nach erfolgreich bestandener Prüfung erhält der Kandidat das Zertifikat ISTQB /SAQ Certified Tester Foundation Level Extension Agile Tester. Das Zertifikat wird ausschliesslich in der jeweils absolvierten Prüfungssprache ausgestellt. Das Zertifikat wird dem Kandidaten innerhalb von 10 Arbeitstagen nach erfolgreich absolvierter Prüfung an seine Privatadresse zugestellt. Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 5 von 8
6 1.3 Certified Tester Advanced Level Voraussetzung und Prüfungszulassung Der Besuch des Lehrganges wird empfohlen, ist jedoch nicht Bedingung. Der Inhalt des entsprechenden Lehrplans ist die Grundlage für die Prüfung. a) gültiges ISTQB Certified Tester Foundation Level Zertifikat b) mindestens 18 Monate Berufserfahrung im System testing, developing, quality assuran ce, engineering oder ähnlichem Gebiet mit tertiärer Ausbildung oder höhere IT- Ausbildung (Bestätigungsformular muss zum Erteilen des Zertifikates bei der SAQ vorliegen) oder c) mindestens 5 Jahre Berufserfahrung im System testing, developing, quality assurance, engineering oder ähnlichem Gebiet weder mit tertiärer Ausbildung (Bachelor) noch höhere IT Ausbildung sind Voraussetzung Folgende Kopien sind vor der Prüfung vom Kandidaten an die Ausbildungsstätte oder an die SAQ einzureichen a) FL Zertifikat b) Kopien der Ausbildungsbestätigungen c) Praxisnachweis und / oder CV Inhalt und Umfang der Prüfung Die Prüfung wird in der Regel einzeln nach jedem Modul abgelegt. a) Der Erhalt des Zertifikates setzt das Erfüllen der Zulassungsbedingung und das Bestehen der schriftlichen Prüfung voraus. b) Der gesamte Advanced Level besteht aus drei Kursmodulen (Test Manager, Test Analyst und Technical Test Analyst) c) Die Prüfung erfolgt nach jedem Modul in schriftlicher Form (Multiple Choice Fragen) und dauert für den Test Manager und den Test Analyst je 180 Minuten und für den Technical Test Analyst 120 Minuten. Kann die Prüfung nicht in der Muttersprache absolviert werden, kann je eine Verlängerung von 45 Minuten beim Test Manager und Test Analyst und 30 Minuten beim Technical Test Analyst beantragt werden. d) Es sind keine Hilfsmittel zugelassen. e) Die Prüfung gilt als bestanden, wenn mindestens 65 % der Punktezahl erreicht wurden. f) Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig. g) Das Gesamt - Zertifikat Advanced Level wird nur erteilt, nachdem alle drei Modulprüfungen erfolgreich absolviert wurden. Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 6 von 8
7 1.3.3 Prüfungskosten inkl. Zertifikat Gemäss Preisliste Zertifikat Nach erfolgreich bestandenen Advanced Level Prüfungen erhält der Kandidat die Zertifikate ISTQB /SAQ Certified Tester Advanced Level Test Manager / Test Analyst / Technical Test Analyst und nach erfolgreichem Abschluss der 3 Module das Gesamt-Zertifikat. Das Zertifikat wird ausschliesslich in der jeweils absolvierten Prüfungssprache ausgestellt. 1.4 Online-Prüfungen Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung sind die Anforderungen der jeweiligen Ausbildungsstufen. Nach diesen richtet sich ebenfalls der Umfang und Inhalt der Prüfungen. Die Anmeldung erfolgt über das akkreditierte Testzentrum. Die Prüfungen können zum angegebenen Zeitpunkt in den jeweils ausgewählten Testzentren absolviert werden. Zur Identifikation ist ein amtlicher Ausweis mit Foto erforderlich. 2. Einsprache und Rekurs 2.1 Einsichtnahme Im Rahmen der persönlichen Verifizierung des Prüfungsresultates hat der Kandidat die Möglichkeit bei nicht Bestehen der Prüfung seine Arbeit innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Prüfungsresultates einzusehen. Die Einsicht erfolgt nach Vereinbarung eines Termins auf der SAQ-Personenzertifizierung, Stauffacherstrasse 65/42, 3014 Bern. Für die Bereitstellung der Unterlagen wird eine Gebühr verrechnet. 2.2 Einsprache Der Kandidat hat die Möglichkeit bei nicht erfolgreich absolvierter Prüfung innert 30 Tagen nach Erhalt des Resultates Einsprache zu erheben. Die Einsprache ist schriftlich an die SAQ-Personenzertifizierung, Stauffacherstrasse 65/42, 3014 Bern zuhanden des Swiss Testing Board zu richten und ist kostenpflichtig. Die Gebühr wird dem Kandidaten im Falle einer Gutheissung seiner Einsprache rückerstattet. 2.3 Rekurs Rekurs gegen einen Einspracheentscheid ist schriftlich an die SAQ, Fachgruppe Informatik, Stauffacherstrasse 65/42, 3014 Bern zu richten. 2.4 Kosten Einsichtnahme, Einsprache und Rekurs Gemäss separater Preisliste Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 7 von 8
8 3. Beschwerde Beschwerden gegen die Organisation (STB) und / oder die Durchführung (SAQ PZ) der Prüfung sind innert 30 Tagen nach der Prüfung schriftlich an die SAQ, Fachgruppe Informatik, Stauffacherstrasse 65/42, 3014 Bern zu richten und sind kostenpflichtig. Die Gebühr wird dem Kandidaten im Falle einer Gutheissung seiner Einsprache rückerstattet. 3.1 Kosten Beschwerde Gemäss separater Preisliste 4. Zertifikatsduplikat Ein Duplikat kann bei der SAQ angefordert werden. Kosten gemäss separater Preisliste. 5. Vertraulichkeitsregelung Die Vertraulichkeit der Prüfungsfragen und der Ergebnisse wird durch die SAQ sichergestellt. 6. Unterschriften Rainer Grau Thomas Müller Stefan Aegerter Vorsitzender Fachgruppe Informatik Vorsitzender STB Leiter Personenzertifizierung Ersetzt Fassung vom: File: Reglement_Prüfungsreglement_V1.3.doc Seite 8 von 8
Prüfungsreglement. Certified Tester
Prüfungsreglement Certified Tester Änderungskontrolle, Prüfung, Genehmigung Version Datum Beschreibung, Bemerkung Name oder Rolle 1.1 21.08.2012 Erstellung Prüfungsreglement aus kompletter Version 1.2
MehrAnmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007
Anmeldemodalitäten und Voraussetzungen zur Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level nach Syllabus 2007 Voraussetzungen Um die Prüfung zum ISTQB Certified Tester, Advanced Level, ablegen zu dürfen,
MehrSystemen - Einleitung
P r a k t I s c h e Testen von Software-Systemen Systemen - Einleitung 2007 Dr. Klaudia Dussa-Zieger Testen von Software-Systemen SS 2007 (1) Leitidee Certified Tester Nationale Boards und ISTQB Lehrplan
MehrKathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal
Kathodischer Korrosionsschutz Qualifikationsgrade und Zertifizierung von für den kathodischen Korrosionsschutz geschultem Personal Prüfungsreglement für Grad-1 und Grad-2 Kandidaten Freigegeben am 19.08.2014
MehrGW 103. Reglement zur Auftragsabwicklung bei der Zertifizierung der Fachkundigkeit von Personen. GW 103 d Ausgabe Januar 2007 REGELWERK
Schweizerischer Verein des Gas- und Wasserfaches Société Suisse de l Industrie du Gaz et des Eaux Società Svizzera dell Industria del Gas e delle Acque Swiss Gas and Water Industry Association SVGW SSIGE
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG SENIOR TEAM MANAGER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrPrüfungsreglement Banking & Finance Essentials
Prüfungsreglement Banking & Finance Essentials Version 1.7 27.08.2014 Der einfacheren Lesbarkeit halber wird die männliche Form verwendet, falls nicht in neutraler Form schreibbar. CYP Association Giessereistrasse
MehrReglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich
Aufnahmereglement Informatikmittelschulen (IMS) 1.50.51 Reglement für die Aufnahme in die Pilotklassen der Informatikmittelschulen (IMS) an Handelsmittelschulen des Kantons Zürich (vom 1. Januar 010) 1,
Mehrauf Frauen und Männer in gleicher Weise bezogen. 1 Alle maskulinen Bezeichnungen von Personen und Funktionsträgern in dieser Satzung sind
Fachprüfungsordnung für das Aufbaustudium Informatik an der Technischen Universität München 1 Vom 07.08.1996 Aufgrund des Art. 6 i.v.m. Art. 81 Absatz 1 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) erläßt
MehrAusbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.
Ausbildungsinformation zu den Anforderungen an Fahrer im Güterkraftverkehr gemäß Berufskraftfahrer- Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) ab dem 10.9.2009 1. Grundsätze Alle Fahrer im Güterkraftverkehr, sofern
Mehr1.1. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827.
www.dgwz.de/risikomanager Prüfungsordnung für die Prüfung zum Technischen Risikomanager nach DIN VDE V 0827 DGWZ 1013:2015-07 Stand: Juli 2015 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 1 1.1. Geltungsbereich...
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG TEAM MANAGER INBOUND
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrWegleitung. zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe
Wegleitung AGVS/UPSA - STARK IN AUTOS. 7001.D / 06/2010 zum Reglement über die Erteilung des eidg. Fachausweises als Kundendienstberater im Automobilgewerbe Wegleitung zum Reglement über die Erteilung
MehrWeiterbildung Banking & Finance. CYP Prüfungsreglement. CYP Prüfungsreglement Weiterbildung Banking & Finance
CYP Prüfungsreglement Die nachfolgend verwendete männliche Form bezieht selbstverständlich die weibliche Form mit ein. Auf die Verwendung beider Geschlechtsformen wird lediglich mit Blick auf die bessere
MehrStudienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen
Studienreglement über die juristische Grundausbildung für Nichtjuristinnen und Nichtjuristen Die Direktion der Hochschule für Wirtschaft der Fachhochschule Nordwestschweiz, beschliesst gestützt auf 5 des
MehrStudienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät der Universität Zürich Studienordnung Für den Bachelor of Arts (BA) in Wirtschaftswissenschaften an der Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich
MehrRichtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130)
Verwaltungshandbuch Richtlinie zur Vergabe von Zertifikaten durch das Sprachenzentrum der Technischen Universität Clausthal vom 3. Mai 2012 (Mitt. TUC 2012, Seite 130) 1. Vergabe von Zertifikaten im Rahmen
MehrPrüfungsregeln und Beispiele. Certified Professional for Software Architecture. Foundation Level
Prüfungsregeln und Beispiele Certified Professional for Software Architecture Foundation Level International Software Architecture Qualification Board e. V. Version: 1.2 Datum: 2011-01-14 Verteilung: öffentlich
MehrTheoretische Privatpilotenprüfung (A)
Theoretische Privatpilotenprüfung (A) Ausgabe 1 1. Juni 2006 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 3 2. Prüfungsorganisation 3 3. Anmeldung 3 4. Prüfungsdauer und Hilfsmittel 4 5. Prüfungsdurchführung 5 6.
MehrPrüfungsordnung Spezialistenstudiengang. Spezialist Personenversicherung (DVA) Prüfungsordnung Stand 04/10
Prüfungsordnung Spezialistenstudiengang Spezialist Personenversicherung (DVA) Deutsche Versicherungsakademie (DVA) GmbH Seite 1 von 7 INHALTSVERZEICHNIS I. SPEZIALISTENSTUDIENGANG... 3 II. PRÜFUNGSORDNUNG...
MehrHöhere Fachschule für Wirtschaft HFW BL. Dipl. Betriebswirtschafter/in HF. Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit
HFW BL Dipl. Betriebswirtschafter/in HF Reglement über die Zulassung und die Anforderung an die Berufstätigkeit Stand: 29. Oktober 2010 Inhaltsverzeichnis 1 Zulassungsbedingungen 4 2 Nachweis über die
MehrAnerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA
Anerkennung von Informatik-Zertifikaten im Lernbereich IKA 1. Zweck... 2 2. Grundlagen... 2 3. Anrechnung von Zertifikaten an die Lehrabschlussprüfung... 2 4. Anerkennung von Zertifikaten... 3 4.1 Kriterien
MehrRequirements Engineering
REQB Certified Professional for Requirements Engineering Requirements Engineering Zeigen Sie Ihre Kompetenz lassen Sie sich zertifizieren! www.reqb.org RE als Erfolgsfaktor Requirements Engineering ist
MehrAusbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse
Ausbildungs- und Zertifizierungssystem für Value Management/Wertanalyse VDI-Gesellschaft Produkt- und Prozessgestaltung Fachbereich Value Management/Wertanalyse Produkte und Prozesse optimieren: Qualifizierung
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrAllgemeine Bedingungen für das Programm Juniorexperten der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr
Allgemeine Bedingungen für das Programm Juniorexperten der zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr Bem.: Die in den folgenden Vorschriften verwendete männliche Form der
MehrCertified Project Management Associate IPMA Level D
Level D Certified Project Management Associate erstellt/revidiert geprüft Klassifikation Status Elektronische Ablage VZPM Geschäftsstelle, Martha Muntwiler VZPM Geschäftsleitung VZPM, public Version 6.3.0
MehrPrüfungsordnung. Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA)
Prüfungsordnung Gültig ab 01.07.2008 In der geänderten Fassung vom 01.03.2010 Zertifizierte Weiterbildung Experte Betriebliche Haftpflichtversicherung (DMA) 1 I. Abschnitt Prüfungsausschüsse 1 Prüfungsaußenstellen
MehrSichere E-Mail Anleitung Zertifikate / Schlüssel für Kunden der Sparkasse Germersheim-Kandel. Sichere E-Mail. der
Sichere E-Mail der Nutzung von Zertifikaten / Schlüsseln zur sicheren Kommunikation per E-Mail mit der Sparkasse Germersheim-Kandel Inhalt: 1. Voraussetzungen... 2 2. Registrierungsprozess... 2 3. Empfang
MehrLeitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus. mailto: ecampusadmin@init-software.de
Leitfaden für die ersten Schritte im INIT-eCampus Version 1.0 (15.05.2013) Autor: INIT ecampus-team mailto: ecampusadmin@init-software.de Inhaltsverzeichnis Inhalt Leitfaden für die ersten Schritte im
MehrInformation Security Management System. Klausur Wintersemester 2009/10 Hochschule Albstadt-Sigmaringen
Information Security Management System Klausur Wintersemester 2009/10 Hochschule Albstadt-Sigmaringen Angaben der/des Studierenden Nachname Vorname Matrikel-Nummer Fachbereich Datum FEB-05-2010 Bitte lesen
MehrAllgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil)
Allgemeine Ausführungsbestimmungen zur Lehrabschlussprüfung (betrieblicher und schulischer Teil) Grundlagen Bundesgesetz über die Berufsbildung (abbg) vom 9. April 978; Verordnung über die Berufsbildung
MehrWholesale und FTTH. Handbuch Abrechnung 1/5. Ausgabedatum 01.05.2015 Ersetzt Version 2-0. Swisscom (Schweiz) AG CH-3050 Bern
Ausgabedatum 005.2015 Ersetzt Version 2-0 Gültig ab 005.2015 Gültig ab 005.2015 1/5 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung... 3 2 Rechnungsstellung... 3 3 Rechnungen... 3 4 Zahlungen... 4 5 Widerspruch gegen
MehrLenkung der QM-Dokumentation
Datum des LAV-Beschlusses: 08.05.2007 Seite1 von 5 Inhalt 1 Zweck, Ziel... 1 2 Geltungsbereich... 1 3 Begriffe, Definitionen... 1 4 Beschreibung... 2 4.1 Struktur der QM-Dokumentation... 2 4.2 Aufbau der
MehrAntrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die Qualifikation zum zertifizierten Passivhaus-Planer / -Berater" über eine Prüfung
Passivhaus Institut Dr. Wolfgang Feist Rheinstraße 44/46 D-64283 Darmstadt Tel. (06151) 82699-0 Fax. (06151) 82699-11 e-mail: mail@passiv.de Antrag zur Akkreditierung als Kurs- / Prüfungsanbieter für die
MehrNotifizierung von Zertifizierungsstellen
Notifizierung von Zertifizierungsstellen PEFC Austria stellt auf Grundlage eines schriftlichen Notifizierungsvertrags mit der Zertifizierungsstelle die Einhaltung der folgenden Anforderungen sicher: Die
MehrBedienungsanleitung. Matthias Haasler. Version 0.4. für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof
Bedienungsanleitung für die Arbeit mit der Gemeinde-Homepage der Paulus-Kirchengemeinde Tempelhof Matthias Haasler Version 0.4 Webadministrator, email: webadmin@rundkirche.de Inhaltsverzeichnis 1 Einführung
MehrREKOLE. zertifiziert certifié certificato. Karin Alexandra Salzmann REKOLE. Reglement der Garantiemarke
REKOLE zertifiziert certifié certificato Karin Alexandra Salzmann REKOLE Reglement der Garantiemarke H+ Die Spitäler der Schweiz Geschäftsstelle Lorrainestrasse 4 A 3013 Bern Karin Alexandra Salzmann REKOLE
MehrZulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch
Deutsches Seminar Zulassung zum Lehrdiplom im Unterrichtsfach Deutsch Anforderungen und bei Lizenziatsabschluss 1 1 Vorbemerkung Dieses Hinweisblatt ersetzt die Ausführungen zur Gymnasiallehrerausbildung
MehrServiceanweisung Austausch Globalsign Ausstellerzertifikate
Serviceanweisung Austausch Globalsign Ausstellerzertifikate Version: Stand: 1.0 03.03.2014 Leipziger Straße 110, 04425 Taucha Tel.: +49 34298 4878-10 Fax.: +49 34298 4878-11 Internet: www.procilon.de E-Mail:
MehrPreisliste GRANID für External-Nutzer. (Preisliste gültig ab 01.01.2014)
Preisliste GRANID für External-Nutzer (Preisliste gültig ab 01.01.2014) Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil der Unterlagen darf in irgendeiner Form ohne ausdrückliche schriftliche Genehmigung der gibgreiner
MehrAM 53/2012. Amtliche Mitteilungen 53/2012
AM 53/2012 Amtliche Mitteilungen 53/2012 Dritte Ordnung zur Änderung der Prüfungsordnung für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsmathematik der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität
MehrBEWERBUNG FÜR DIE. Dossiernummer: Registrierungsdatum: / /
BEWERBUNG FÜR DIE LEAN MANUFACTURING/LEAN OFFICE LEAN SIX SIGMA INDUSTRIE/SERVICE YELLOW, GREEN ODER BLACK BELT ZERTIFIZIERUNG Vorname: Name: Qualifikationsstufe: Black Belt Green Belt Yellow Belt Fachbereich:
MehrReglement für die Ausbildung von Leitenden in der Wassergewöhnung und dem Kinderschwimmen WAKI
Reglement für die Ausbildung von Leitenden in der Wassergewöhnung und dem Kinderschwimmen WAKI Art 1. Allgemeines swimsports.ch ist zuständig für die Ausbildung von Leitenden in der Wassergewöhnung und
MehrZweck der Prüfung. 2 Meldung und Zulassung zur Prüfung
- 1- Verordnung des Ministeriums für Kultus und Sport über die Ergänzungsprüfungen zum Erwerb des Latinums, des Großen Latinums, des Graecums und des Hebraicums vom 15.Mai 1986 1 Auf Grund von 35 Abs.
MehrKanton Zug 413.17. Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW)
Kanton Zug 4.7 Reglement über die Höhere Fachschule Landwirtschaft (Reglement HFLW) Vom 9. Juli 0 (Stand. August 0) Die Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zug, gestützt auf Abs. Bst. f des Einführungsgesetzes
MehrClientkonfiguration für Hosted Exchange 2010
Clientkonfiguration für Hosted Exchange 2010 Vertraulichkeitsklausel Das vorliegende Dokument beinhaltet vertrauliche Informationen und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Kontakt: EveryWare AG
MehrNachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016
Nachholbildung für Detailhandelsfachleute Artikel 32 BBV 2015 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Zielgruppe... 4 2. Voraussetzungen... 4 3. Gesetzliche Grundlagen... 4 4. Kursort... 4 5. Kursdauer und Kurstag...
MehrReglement Berufsmaturitätsprüfung 2016
Kanton St.Gallen Bildungsdepartement Berufs- und Weiterbildungszentrum Wil-Uzwil Reglement Berufsmaturitätsprüfung 2016 (2014 2016) Technische Berufsmaturität 2 berufsbegleitend 1. Gesetzliche Grundlagen
MehrFachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse
Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Die Vorsitzenden der Prüfungsausschüsse Hinweise für Studierende in den Bachelorstudiengängen Business Administration (B.A.; Rheinbach) Betriebswirtschaft (B.Sc.;
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER CALL CENTER
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrReglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen
40.6 Reglement zur Verordnung über das Übersetzungswesen Vom 7. September 04 (Stand. Januar 05) Die Fachgruppe Übersetzungswesen (kurz: Fachgruppe), gestützt auf Absatz der Verordnung vom 7. Mai 0 ) über
MehrFL1 Hosting Technische Informationen
FL1 Hosting Verfasser Version: V1.0 (ersetzt alle früheren Versionen) Gültig ab: 18. Oktober 2015 Version 2.1 Seite 1/6 Inhaltsverzeichnis 1 DNS Eintrag bei Registrierungsstellen (NIC) FTP... 3 2 Allgemeine
MehrZertifikat CBPP der international anerkannte Kompetenznachweis. Prozessmanagement CBPP
Zertifikat CBPP der international anerkannte Kompetenznachweis Information über die Zertifizierung von Personen im Management Prozessmanagement CBPP Jean-Pierre Widmann Agenda Grundlagen der Zertifizierung
MehrGleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV
Gleichwertigkeitsanerkennung nach Art. 119b AVIV Anleitung 23. Dezember 2014 www.vsaa.ch www.aost.ch www.ausl.ch info@vsaa.ch info@aost.ch info@ausl.ch Genfergasse 10 3011 Bern 031 310 0890 Inhalt 1 Einleitung...
MehrStudienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM
Studienordnung für den Diplomlehrgang mit Kantonalem Fachausweis Öffentliche Finanzen und Steuern IVM Gültig ab 1.1.2012 Beschluss: 10.03.2011 Seite 1 von 5 Die Departementsleitung, gestützt auf die Rahmenstudienordnung
MehrZulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat;
Maturaverordnung 1 Zulassungsbedingungen Zulassung 1) Zu den Maturaprüfungen zugelassen wird, wer: a) die 6. und 7. Schulstufe vollständig besucht hat; b) am Ende der 7. Schulstufe einen Promotionsdurchschnitt
MehrSTOP! ACHTUNG! Bitte beachten Sie, dass die missbräuchliche Nutzung des Formulars straf- und zivilrechtlich verfolgt wird.
STOP! ACHTUNG! Die nachfolgenden Unterlagen dürfen Sie nur und ausschließlich nach Rücksprache mit unserem Kundenservice verwenden, falls unser Reseller (= Ihr Provider) die für Sie registrierten Domainnamen
MehrBeschreibung und Bedienungsanleitung. Inhaltsverzeichnis: Abbildungsverzeichnis: Werkzeug für verschlüsselte bpks. Dipl.-Ing.
www.egiz.gv.at E-Mail: post@egiz.gv.at Telefon: ++43 (316) 873 5514 Fax: ++43 (316) 873 5520 Inffeldgasse 16a / 8010 Graz / Austria Beschreibung und Bedienungsanleitung Werkzeug für verschlüsselte bpks
MehrA-CERT Certificate Policy
ARGE DATEN A-CERT Certificate Policy [gültig für A-CERT COMPANY Zertifikate für gewöhnliche und fortgeschrittene Signaturen] Version 1.2/Mai 2009 - a-cert-company-policy-20090529.doc OID-Nummer: 1.2.40.0.24.1.1.2.1
MehrZertifizierungsprogramm
Zertifizierungsprogramm Software-Qualität (Stand: Oktober 2004) DIN CERTCO Burggrafenstraße 6 10787 Berlin Tel: +49 30 2601-2108 Fax: +49 30 2601-1610 E-Mail: zentrale@dincertco.de www.dincertco.de Zertifizierungsprogramm
MehrInformation der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis. Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises
Information der Ärztekammer Hamburg zum earztausweis Beantragung und Herausgabe des elektronischen Arztausweises 1 Wozu dient der elektronische Arztausweis? Sichtausweis ersetzt den bisherigen Papierausweis
MehrPRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL FÜR DEN MASTER-
PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN MASTER- ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN BERUFSBILDENDEN SCHULEN ALLGEMEINER TEIL befürwortet in der 74. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre
MehrPrüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF)
28.02.2009 Amtliche Mitteilungen / 28. Jahrgang 1/2009 76 Prüfungsordnung für das Studium des "Erweiterungsfaches im Master of Education" an der Carl von Ossietzky Universität Oldenburg (PO ErwF) vom 27.01.2009
MehrMUSTER. Sicherungsschein für Kreditgeber Leasinggeber Versicherer (Name und Anschrift) Anzeige des Versicherungsnehmers zur
für Kreditgeber Leasinggeber Original für den Kredit-/Leasinggeber bitten den Versicherer, dem Geber einen zu diesen Versicherung den zu umseitigen Bedingungen. Die übereigneten/verleasten für Kreditgeber
MehrPrüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz
Prüfungsrichtlinie für die Anerkennung von Prüfingenieuren/Prüfsachverständigen für Brandschutz Vom 10. April 2008 Az.: C/5B III.3.2.1 163/08 El I. Verfahren Der Prüfungsausschuss (im Folgenden: Ausschuss)
Mehrgestützt auf 9, 10 Abs. 2 und 19 Abs. 2 des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 29. Mai 2002, 2
Anwaltsreglement 80. (Vom 4. Januar 00) Das Kantonsgericht Schwyz, gestützt auf 9, 0 Abs. und 9 Abs. des kantonalen Anwaltsgesetzes vom 9. Mai 00, beschliesst: I. Allgemeine Bestimmungen Gegenstand Dieses
MehrTeilliquidationsreglement
Teilliquidationsreglement gültig ab 1. Juli 2012 Inhalt Art. 1 Voraussetzungen für eine Teilliquidation 3 Art. 2 Anteil am freien Vorsorgevermögen bzw. am Fehlbetrag 4 Art. 3 Höhe des freien Vermögens
MehrEUROCERT. Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal, Trainer in der Aus- und Weiterbildung nach DVWO-Qualitätsmodell und nach PAS 1052 Personalzertifizierung vom Tag/Monat 2006 zwischen DVWO Dachverband
Mehr5. Regelungen zur Arbeitssicherheit. 5.2 Sicherheitseinweisung für den Industriepark Werk GENDORF
5.2 Sicherheitseinweisung für den Industriepark Werk GENDORF Erstellt Geprüft Freigegeben Name: Dr. S. Kirschner Name: A. Sandner Name: Dr. B. Langhammer Unterschrift: Unterschrift: Unterschrift: Org.-Einheit:
MehrHow-to: Webserver NAT. Securepoint Security System Version 2007nx
Securepoint Security System Inhaltsverzeichnis Webserver NAT... 3 1 Konfiguration einer Webserver NAT... 4 1.1 Einrichten von Netzwerkobjekten... 4 1.2 Erstellen von Firewall-Regeln... 6 Seite 2 Webserver
MehrDER BESSER INFORMIERTE GEWINNT!
Revision 2.27 SP1 Neuigkeiten MOS'aik-Module DER BESSER INFORMIERTE GEWINNT! Stand: 07.12.2007 Dimmel-Software GmbH Internet: www.dimmel.de Wilthener Str. 32 E-Mail: info@dimmel.de 02625 Bautzen Inhaltsverzeichnis
MehrDURCHFÜHRUNGSBESTIMMUNG GENERAL TRAINER PERSONALITY
Schellerdamm 18 D-21079 Hamburg-Harburg Inhalt 1 Geltungsbereich 2 Prüfungsgegenstand 3 Zulassung und Anmeldung zur Prüfung 4 Anforderungen an die Prüfungsräume 5 Inhalt und Durchführung der Prüfung 6
MehrInstallation & Konfiguration AddOn AD-Password Changer
Installation & Konfiguration AddOn AD-Password Changer Selbständiges Vergeben des CRM-Passworts durch den User Version 1.0 Datum 26. März 2015 Inhalt 1. Ausgangslage... 2 2. Zielsetzung... 2 3. Nutzen...
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Betreuungsdienst - Stand 26.05.2003 - Gliederung: Seite 1. Grundausbildung Betreuungsdienst 2 1.2. Lehrkraft für die Grundausbildung Betreuungsdienst 3-5
MehrBundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach. 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV)
GKV-SPITZENVERBAND, BERLIN 23.07.2015 Bundeseinheitliche Grundsätze für das Testverfahren nach 22a Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung (DEÜV) in der vom 01.01.2016 an geltenden Fassung Der GKV-Spitzenverband
MehrTÜV NORD Akademie Personenzertifizierung. Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal
TÜV NORD Akademie Personenzertifizierung Informationen zur Zertifizierung von Qualitätsfachpersonal Informationen zur Zertifizierung von QM-Fachpersonal Personenzertifizierung Große Bahnstraße 31 22525
MehrBachelor of Arts Kunstpädagogik Wahlbereich
Modulhandbuch (gültig: Studienbeginn ab Wintersemester 01/013) Stand: WS 014/15 Bitte unbedingt lesen Anmerkungen zur Modulstruktur Die Module im können einzeln gewählt werden. Es müssen nicht alle Module
MehrDiplomierter Interner Revisor
IIA 10 Diplomierter Interner Revisor Diplomierter Interner Revisor Informationen über Inhalte Prüfung Voraussetzungen Vorbereitung Anmeldung Stand 08.2014 Informationsbroschüre IIA 10 Diplomierter Interner
Mehrvom 9. Mai 2007 (Stand 1. Januar 2009)
Nr. 54g Reglement über den Master in Advanced Studies in Public History an der Fakultät II für Kultur- und Sozialwissenschaften der Universität Luzern vom 9. Mai 007 (Stand. Januar 009) Der Universitätsrat
MehrIPMA Level B / Certified Senior Project Manager
IPMA Level C / Certified Project Manager Zertifizierter Projektmanager GPM IPMA Level B / Certified Senior Project Manager Zertifizierter Senior Projektmanager GPM IPMA_Level_CB_Beschreibung_V080.docx
MehrEinzelplatz - USB-Lizenz
Voraussetzung: Einzelplatz - USB-Lizenz Dongle-Lizenz anfordern und einlesen Ihre Lizenz ist eine Einzelplatz-Lizenz auf einem Dongle ( Hardware Key-ID auf dem Lizenzblatt). Wann müssen Sie dieser Anleitung
MehrGebührenordnung. gültig ab 1. April 2015. VZPM VZPM_alle_Gebuehren_V7.0_DE Seite 1 von 12
Gebührenordnung VZPM VZPM_alle_Gebuehren_V7.0_DE Seite 1 von 12 WICHTIGSTE ABKÜRZUNGEN CBPA CBPP IPMA IPMA PMC IPMA PPMC VZPM Certified Business Process Associate Certified Business Process Professional
MehrDas Qualifikationsverfahren (QV) für die Ausbildungsmodelle EFZi und 3+1 an der bwd WMB
Seite 1 von 8 Das Qualifikationsverfahren (QV) für die Ausbildungsmodelle EFZi und 3+1 an der bwd WMB Die Abschlussprüfungen an der WMB beginnen mit dem ersten Schultag QV BM HMS-Ausweis Die Abkürzung
MehrRahmenvereinbarung über die Fachoberschule (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 16.12.2004 i.d.f. vom 06.05.2008)
SEKRETARIAT DER STÄNDIGEN KONFERENZ DER KULTUSMINISTER DER LÄNDER IN DER BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND BESCHLUSSSAMMLUNG DER KMK; BESCHLUSS NR. 418 R:\B\KMK-BESCHLUSS\RVFOS08-05-06.DOC Rahmenvereinbarung
MehrSchulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.
Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)
Mehrc:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
MehrDatenschutz- Reglement
www.pieterlen.ch EINWOHNERGEMEINDE PIETERLEN Datenschutz- Reglement der Einwohnergemeinde Pieterlen Genehmigt an der Gemeindeversammlung vom 27. Mai 2009 In Kraft ab 1. Juli 2009 Datenschutzreglement Die
MehrVerwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
MehrInformationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013
Informationen zu den Abschlüssen an der RSS Witten bis zur 11. Klasse (Alle Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr!) Stand Januar 2013 I. Mögliche Abschlüsse: 1. Hauptschulabschluss (HSA) - nach Abschluss
MehrPowermanager Server- Client- Installation
Client A Server Client B Die Server- Client- Funktion ermöglicht es ein zentrales Powermanager Projekt von verschiedenen Client Rechnern aus zu bedienen. 1.0 Benötigte Voraussetzungen 1.1 Sowohl am Server
MehrAnleitung öffentlicher Zugang einrichten
TRK-DashBoard Anleitung öffentlicher Zugang einrichten Manual für Kunden VERSION DATUM AUTOR DATEINAME 1.0 8. SEPTEMBER 2011 HRR ANLEITUNG_OEFFENTLICHER_ZUGANG_DASHBOARD_V10 INHALT 1 ALLGEMEINE INFORMATIONEN...
MehrMitteilungsblatt Nr. 02-2015
Mitteilungsblatt Nr. 02-2015 Inhalt: Richtlinie für den Berufsbegleitenden Bachelorstudiengang Soziale Gerontologie der Katholischen Hochschule für Sozialwesen Berlin (KHSB) (RL-BbSozGer-BA) Seite: 01-03
Mehrrobotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anmeldung Webkomponente Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014
robotron*e count robotron*e sales robotron*e collect Anwenderdokumentation Version: 2.0 Stand: 28.05.2014 Seite 2 von 5 Alle Rechte dieser Dokumentation unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung,
MehrErklärung zum Zertifizierungsbetrieb der UHH CA in der DFN-PKI. - Sicherheitsniveau: Global -
Erklärung zum Zertifizierungsbetrieb der UHH CA in der DFN-PKI - Sicherheitsniveau: Global - Universität Hamburg CPS der UHH CA V2.4 21.07.2011 1 Einleitung Die UHH CA ist eine Zertifizierungsstelle des
MehrWeiterbildung. Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung
Weiterbildung Richtlinien, Zertifizierung & Ausschreibung Weiterbildung & Kategoriesystem Die Weiterbildung stellt einen wichtigen Teil des Aufgabenbereiches der PGA of Austria dar und dient vor allem
MehrWeiterbildung Callcenter-Teamleiter (IHK-zertifiziert)
Anmeldung Weiterbildung Callcenter-Teamleiter (IHK-zertifiziert) 3C DIALOG GmbH Subbelrather Str. 15 50823 Köln Frau Susanne Beckers Tel.: +49 (221) 95171266 Fax: +49 (221) 951717070 E-Mail: susanne-beckers@3c-dialog.de
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD
1. Sinn Zweck Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrSchweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK. Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere"
Schweizerische Vereinigung für Kleintiermedizin SVK Ordnung für die Bezeichnung "Spezialtierarzt FVH für Kleintiere" 1 Spezialtierarztbezeichnung Für das Gebiet der Kleintiermedizin wird die Bezeichnung
MehrEducase. Release Notes 1.7: Neue Funktionen und Verbesserungen. Base-Net Informatik AG Wassergrabe 14 CH-6210 Sursee
Educase Release Notes 1.7: Neue Funktionen und Verbesserungen Version: 1.0 Datum: 01.12.2015 08:34 Ersteller: Andreas Renggli Status: Abgeschlossen Base-Net Informatik AG Wassergrabe 14 CH-6210 Sursee
Mehr