Merkblatt für Doktoranden

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1 Prof. Dr. P. Pohlmann Merkblatt für Doktoranden 1. Bitte prüfen Sie vor Beginn Ihrer Arbeit anhand der Promotionsordnung, ob Sie alle Voraussetzungen für die beabsichtigte Promotion in Münster erfüllen. 2. Die Dissertation muß den folgenden formellen Anforderungen genügen: a) Die Dissertation ist mit 1 ½-fachem Zeilenabstand auf A-4-Papier zu schreiben, wobei der Fußnotenbereich einen einfachen Zeilenabstand erhält. Die Blätter sind einseitig zu beschreiben. Rechts, oben und unten ist ein Rand von 2 cm und links ein Korrekturrand von 6 cm zu lassen. Für den Text der Arbeit ist eine 12 pt-schriftgröße zu wählen. b) Die Dissertation beginnt mit dem Titelblatt. Ein Muster hierfür sowie für die Angaben auf der Rückseite des Titelblattes befinden sich in der Anlage zu diesem Merkblatt. c) Auf das Titelblatt folgt das Inhaltsverzeichnis. In diesem sind der Reihe nach Abkürzungsverzeichnis, Literaturverzeichnis und alle Gliederungspunkte der Dissertation anzuführen, z.b. Abkürzungsverzeichnis X Literaturverzeichnis XI Einleitung 1 1. Teil 9 d) Bei der Paginierung ist wie folgt zu verfahren: Titelblatt, Inhaltsverzeichnis, Abkürzungsverzeichnis und Literaturverzeichnis sind in römischen Ziffern durchzupaginieren. Die Seitenzahl erscheint aber nicht auf dem Titelblatt, obwohl diese Seite mitgezählt wird. e) Im Abkürzungsverzeichnis sind nur solche Abkürzungen gesondert aufzuführen, die nicht im

2 2 sowie im Kirchner, Hildebert / Butz, Cornelie, Abkürzungsverzeichnis der Rechtssprache Duden, Die deutsche Rechtschreibung enthalten sind. Auf diese Werke, in der jeweils neuesten Auflage, ist im Abkürzungsverzeichnis ausdrücklich Bezug zu nehmen. f) Im Literaturverzeichnis sind sämtliche zitierten Werke, Aufsätze, Anmerkungen zu Entscheidungen und dergleichen, nach Autorennamen (Nachname und Vorname) alphabetisch geordnet aufzuführen. Die zitierten Gesetzesmaterialien sind im Anschluß daran gesondert aufzuführen. Bei jedem Werk, das abgekürzt zitiert werden soll, ist auch die Zitierweise anzugeben, z.b.: Grunsky, Wolfgang, Grundlagen des Verfahrensrechts, 2. Aufl., Bielefeld 1974 (zitiert: Grunsky, Grundlagen). Bei Beiträgen in Sammelwerken oder Zeitschriften sind die erste und die letzte Seite des Beitrags anzugeben, z.b.: Schneider, Egon, Beweiserleichterungen, NJW 1971, Das Sammelwerk selbst erscheint nicht im Literaturverzeichnis. g) Fußnoten dienen primär dem Verweis auf Fundstellen und enthalten grundsätzlich keine Textpassagen. Die Fußnotenzeichen stehen im Text nach dem schließenden Satzzeichen. h) Selbständige Werke (Kommentare, Lehrbücher, Monographien) werden möglichst nach Randziffern zitiert. Sofern sich eine Randziffer oder ein Gliederungspunkt über mehrere Seiten erstreckt, ist zusätzlich die Seite der Fundstelle anzugeben. Sind keine Randziffern vorhanden, ist die Seitenzahl zu nennen. Sind mehrere Autoren an einem Werk beteiligt, so ist auch der jeweilige Bearbeiter anzugeben, z.b.:

3 3 Wacke, in: Münchkomm BGB... Wenn in Ihrer Arbeit nur ein Buch eines Autors zitiert wird, so genügt die Angabe des Verfassernamens und der Fundstelle, z.b.: Baur, 15 A I 1 a. Wenn mehrere Bücher eines Verfassers zitiert werden, soll dem Verfassernamen ein Kurztitel, der dann auch im Schrifttumsverzeichnis angegeben werden muß, hinzugefügt werden, z.b. Weber, Lehrbuch, 12 II 1 a. Wenn mehrere Verfasser des gleichen Namens zitiert werden, muß der Vorname hinzugefügt werden. i) Bei Zitaten aus der Rechtsprechung oder aus Beiträgen in Sammelwerken oder Zeitschriften ist zunächst die Seite des Leitsatzes oder der Überschrift, sodann die Seite anzuführen, auf die Bezug genommen wird, z.b.: BGHZ 1, 107, 113. Löwe, NJW 1975, 306, 309. j) Die eigene Arbeit zitieren Sie bitte nach Seiten. 3. Inhaltlich wird die Dissertation vom Verfasser in eigener Verantwortung wissenschaftlich gestaltet. Nachdem der Verfasser sich einen Überblick über die einschlägige Literatur verschafft und einen Grobentwurf erstellt hat, muss der Verfasser prüfen und im Gespräch mit mir abklären, ob das Thema für eine vollwertige Dissertation hinreichend ergiebig ist. Das sollte im ersten Halbjahr nach Absprache des Themas geschehen. 4. Bitte geben Sie mir jährlich einen kurzen Bericht über den Sachstand Ihrer Arbeit. Anschriftenänderungen teilen Sie bitte jeweils mit. 5. Die Dissertation ist gebunden einzureichen. Das Inhaltsverzeichnis ist zusätzlich zu dem in der Arbeit enthaltenen Inhaltsverzeichnis als Kopie lose beizulegen. 6. Wird die Dissertation dem Verfasser mit Auflagen zurückgegeben, so ist bei der Vorlage der Zweitfassung der ursprüngliche Text mit den Originalkorrekturen einzureichen.

4 4 7. Die Dissertation ist in deutscher Sprache zu verfassen. Orthographie, Grammatik und Interpunktion müssen einwandfrei sein. In Zweifelsfällen ist der Duden maßgebend. Drücken Sie sich so einfach und klar wie möglich aus. Nur wenn Ihre Sprache klar ist, kann Ihr Leser sich auf den sachlichen Inhalt Ihrer Ausführungen konzentrieren. Überlegen Sie bei jedem Satz, ob er sich folgerichtig an den vorhergehenden Satz anschließt und Ihren Gedanken widerspruchsfrei weiterführt. Vermeiden Sie Schachtelsätze und Substantivierungen. Letztere führen meist zu einer hässlichen Anhäufung des Genitivs. (Beispiel aus einer Dissertation: Auch der Ausschluss des Beweises aktuellen Binnenwettbewerbs zur Widerlegung der Erwartung des Entstehens der Marktbeherrschung bildet keine Beschränkung.) 8. Auf die Gliederung der Arbeit sollten Sie besonderen Wert legen. Die Struktur der Arbeit sollte bereits durch die Überschriften deutlich werden. Bei der weiteren Untergliederung der Arbeit ist darauf zu achten, Sinneinheiten zu Absätzen zusammenzufassen. Absätze sind durch eine Leerzeile voneinander zu trennen. 9. Am Ende einzelner Abschnitte muß ein Zwischenergebnis stehen, am Ende der Arbeit eine Zusammenfassung der Ergebnisse.

5 5 DIE WILLENSERKLÄRUNG Inauguraldissertation zur Erlangung des akademischen Grades eines Doktors der Rechte durch die Rechtswissenschaftliche Fakultät der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster vorgelegt von Franz Meyer aus Münster 2010

6 6 Erster Berichterstatter: Zweiter Berichterstatter: Dekan: Tag der mündlichen Prüfung:

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