A. Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung

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1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - Folgende Änderungen werden zur erneuten Auslegung vorgenommen A. Änderung der textlichen Festsetzungen und der Begründung 1. Störfallproblematik Zum Thema Störfall wurde ein Abwägungstext erarbeitet, der auch in die Begründung zum Bebauungsplan und in den Umweltbericht mit einfließt. Inhaltlich ändert sich an der Zielsetzung des Bebauungsplans hierdurch nichts. 2. Sondergebiet Die textlichen Festsetzungen zum Sondergebiet und die Begründung wurden klarstellend angepasst. Es handelt sich um eine klarstellende Änderung aufgrund eingegangener Anregungen zur 1. Auslegung. Ziel ist die eindeutige Zuordnen der Verkaufsflächen zu den geplanten Betrieben. Damit kann auf die zusätzliche Nennung der Gesamtverkaufsfläche verzichtet werden. Der eindeutige Bezug zur Hagener Sortimentsliste als ortsspezifisches Steuerungsinstrument dient der Erhöhung der Rechtssicherheit. Inhaltlich ändert sich an der Zielsetzung des Bebauungsplans hierdurch nicht. 3. Mischgebiet Bisher wurden drei Mischgebiete festgesetzt. Das bisherige MI3 ist nicht Teil des Vorhabens und bleibt ohne Änderungen erhalten. Die weiteren textlichen und zeichnerischen Festsetzungen sowie die Begründung wurden angepasst (zeichnerisch durch eine andere Farbsignatur). Es handelt sich um eine klarstellende Änderung aufgrund der neuen Gebietsfestsetzungen für die bisherigen MI1 und MI2 (s.u.). Die MI1 und MI2 liegen innerhalb des Vorhabens. Da im MI1 keine Wohnnutzung vorgesehen ist und im MI2 die übrige Nutzung überwiegt, ist die Festsetzung von Mischgebieten nicht zulässig. Die Zielsetzung des Bebauungsplans hat sich aber nicht geändert. Zur Verbesserung der Rechtssicherheit werden neue Gebietskategorien verwendet und die textlichen Festsetzungen sowie die Begründung angepasst. Es wird ein Gebiet Eingeschränktes Gewerbegebiet festgesetzt. Es handelt sich um die zuvor als Mischgebiet MI1 festgesetzte Fläche. Wie bisher ist die Errichtung eines Gebäudes mit Büros und / oder Ladenlokale für Dienstleister (z.b. Versicherung) und die Nutzung der denkmalgeschützten Werkshalle (gastronomische Nutzung, Seminar- sowie Bebauungsplan Nr.3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - 1 von 5

2 Veranstaltungsräume, Fitnessstudio und / oder das Gesundheitszentrum ergänzende Nutzungen) vorgesehen. Aufgrund der Nähe zu einem potenziellen Störfallbetrieb wird zur generellen Entzerrung der Situation die Wohnnutzung ausgeschlossen. Diese war bisher auch nicht geplant. Ohne Wohnnutzung ist die Festsetzung eines Mischgebietes nicht zulässig. Es wird ein Gebiet Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe festgesetzt. Es handelt sich um die zuvor als Mischgebiet MI2 festgesetzte Fläche. Da auch hier das Verhältnis von Wohnen - es sind ca. 20 Wohnungen geplant - zu den sonstigen gewerblichen Nutzungen bzw. Dienstleistungen im Gesundheitszentrum (z.b. Apotheker, Optiker, Akustiker, Kosmetik, Sanitätsbedarf und / oder Arztpraxen) voraussichtlich nicht ausgeglichen ist, ist für dieses Gebiet die Festsetzung eines Mischgebietes nicht zulässig. Innerhalb eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist die Definition einer eigenen Gebietskategorie grundsätzlich möglich, da keine Bindung an die Kategorien der BauNVO besteht. Dies dient der Konkretisierung der Planung. Die Begrifflichkeit nicht wesentlich störend stellt eine Kategorie aus der Festsetzung von Mischgebieten dar. Die Emissionen der Betriebe werden hierdurch im Gewerbegebiet eingeschränkt. Die Betriebe dürfen nicht mehr Immissionen verursachen, als dies bei einer Ansiedlung in einem Mischgebiet der Fall wäre. Weitere Nutzungen sind ausnahmsweise zulässig, wenn auch sie nicht wesentlich störend sind. Die Festsetzung wird hier zur Sicherstellung der Verträglichkeit der gewerblichen Nutzungen mit der benachbarten Wohnbebauung angewendet. Der Ausschluss bestimmter Nutzungen wird aus der bisherigen Festsetzungen übernommen. Die angestrebten Nutzungen und damit die Grundzüge der Planung ändern sich nicht. Inhaltlich ändert sich an der Zielsetzung des Bebauungsplans hierdurch nicht. Bisher war im festgesetzten MI2 bzw. nun Gebiet Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe pauschal eine maximal 350 m² große Verkaufsfläche festgesetzt. Zur Konkretisierung wurden die textlichen Festsetzungen und die Begründung angepasst. Die maximale Verkaufsfläche wird nun auf eine Verhältniszahl bezogen (Verkaufsfläche je m² Grundstücksfläche im Gebiet). Damit ist sichergestellt, dass auch bei Ansiedlung mehrerer Betriebe die maximale Verkaufsfläche von 350m² insgesamt eingehalten werden. Hinweis: Die Größe des festgesetzten Gebietes beträgt 2.872m² (x 0,122 = 350,4m² Verkaufsfläche. Es handelt sich um eine klarstellende Änderung aufgrund eingegangener Anregungen zur 1. Auslegung. Es handelt sich um eine klarstellende Änderung. Inhaltlich ändert sich an der Zielsetzung des Bebauungsplans hierdurch nichts. 4. Geh- und Fahrrecht In der Plankarte wurden zeichnerisch Geh- und Fahrrechte ergänzt. Die textlichen Festsetzungen und die Begründung wurden ergänzt. Ziel ist es, eine Verbindung zwischen der Enneper Straße und der öffentlichen Grünfläche für Fußgänger, Radfahrer und Wirtschaftsfahrzeuge herzustellen. Dies betrifft den Gehweg vor der Werkshalle und die Zufahrt parallel zur Werkshalle. Richtung Süden zur Enneper Straße. Die Zielsetzung hat sich nicht geändert. Die nun festgesetzte Verbindung fehlte aber bisher, was durch die Festsetzung behoben wird. Inhaltlich ändert sich an der Zielsetzung des Bebauungsplans hierdurch nichts. Bebauungsplan Nr.3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - 2 von 5

3 5. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen In den textlichen Festsetzungen und der Begründung wurden Ergänzungen vorgenommen. In den privaten Grünflächen ist demnach die Errichtung und Gestaltung von Ruhe- und Aufenthaltsflächen und -anlagen, wie Liegewiesen, Terrassen, Bänke, nicht zulässig. Auf Grund der Störfallproblematik bzw. der Anregung der Bezirksregierung Arnsberg wurde die Ergänzung vorgenommen. Ziel ist die weitere Entflechtung des Plangebietes mit dem nördlich angrenzenden Störfallbetrieb. Es handelt sich um eine das Vorhaben einschränkende Festsetzung. Die Zielsetzung des Bebauungsplans ändert sich hierdurch nicht. Die Grundzüge der Planung bleiben erhalten. 6. Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen Aufgrund der Anregungen des Fachbereichs Stadtentwicklung,-planung und Bauordnung wurde das bisherige Pflanzkonzept in den privaten Grünflächen geändert. Die textlichen Festsetzungen wurden entsprechend geändert, die Begründung und der Umweltbericht angepasst. Die Grundzüge der Planung bleiben erhalten. Die Festsetzungen zur Bepflanzung der öffentlichen Grünfläche entfällt. Es wurde ein Antrag auf Umbau des Uferbereichs der Ennepe gemäß 68 WHG gestellt. Innerhalb der Genehmigung wird auch die Bepflanzung des Bereichs verbindlich geregelt. Eine Festsetzung im Bebauungsplan ist entbehrlich, ein Verweis auf ausstehende Planungen ist in den textlichen Festsetzungen nicht zulässig. 7. Bedingte Festsetzungen Es sind nur solche Vorhaben zulässig, zu deren Durchführung sich der Vorhabenträger in dem Durchführungsvertrag verpflichtet hat. Es handelt sich um eine klarstellende Änderung, da sich die Gebietskategorien der zuvor als Mischgebiete festgesetzten Flächen geändert haben. Das Sondergebiet ist hinreichend genau durch den Bebauungsplan festgesetzt. Diese Regelung ist daher auf das Sondergebiet nicht anzuwenden. 8. Sonstige Änderungen Im folgenden sind redaktionelle bzw. klarstellende Änderung der textlichen Festsetzungen benannt. Die Begründung wurde entsprechend angepasst. Nebenanlage: Eindeutige räumliche Zuordnung der Nebenanlagen zum Sondergebiet. Werbepylon: Eindeutige räumliche Zuordnung zum Standort des Werbepylons. Gemeinschaftsstellplatzanlagen: Durch die Änderung der textlichen Festsetzung erfolgt die eindeutige Zuordnung der GSt zu den Baugebieten. Vorkehrungen zum Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen: Die textliche Festsetzung war bisher etwas unverständlich ausgedrückt und werden daher umformuliert. Bebauungsplan Nr.3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - 3 von 5

4 Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen: Die Festsetzungen zur Stellplatzbegrünung und zu Zierbeeten und Dachbegrünung wurden klarstellend bzw. redaktionell geändert um eine eindeutige Zuordnung der Maßnahmen zu erreichen. Maßnahmen zum Ausgleich von Eingriffen in Natur und Landschaft: Eindeutige räumliche Zuordnung der Maßnahmen zum Sondergebiet. Hinweis Hagener Sortimentsliste (Fortschreibung des Einzelhandels- und Zentrenkonzept für die Stadt Hagen, 2015): Zur Klarstellung wurde die Überschrift eingefügt. Hinweis Baumscheiben: Aufgrund der Anregungen des Fachbereichs Stadtentwicklung,-planung und Bauordnung wurde der Hinweis in die textlichen Festsetzungen aufgenommen. Ziel ist die Sicherstellung des gewünschten Standards und damit der langfristige Erhalt der gepflanzten Bäume. B. Änderung der Plankarten zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan und zum Vorhaben- und Erschließungsplan Vorhabenbezogener Bebauungsplan Die Plankarte wurden vom Maßstab 1:1.000 auf 1:500 umgestellt. Hierdurch ist eine bessere Lesbarkeit gegeben. Der Bereich der Zufahrt von der Enneper Straße in das Vorhabengebiet hinein wurde an die aktuelle Straßenplanung angepasst (angepasster Zuschnitt der öffentlichen Verkehrsfläche und hierdurch der benachbarten Baugebiete inkl. Baugrenze und Grenze Stellplatzanlage). Das zuvor als MI1 festgesetzte Mischgebiet wird als Eingeschränktes Gewerbegebiet gemäß PlanZVO mit grauer Farbunterlegung festgesetzt. Das Gebiet Wohnen und nicht wesentlich störendes Gewerbe (eigene Kategorie, nicht gemäß BauNVO) wird weiterhin mit der Farbe für ein Mischgebiet festgesetzt. In der Plankarte des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans wurden zeichnerisch Geh- und Fahrrechte ergänzt. Im Nordosten wurde der Verlauf des öffentlichen Fuß- und Radweges abgerundet um die Befahrbarkeit mit Unterhaltungsfahrzeugen zu verbessern. Die festgesetzte Schallschutzwand im Bereich der Anlieferung der Märkte bleibt unverändert. In der bisherigen Fassung lagen die Planzeichen (Dreiecke) innerhalb der privaten Grünfläche. Klarstellend liegen die Planzeichen nun innerhalb des Sondergebietes. Vorhaben- und Erschließungsplan Ansichten der geplanten Gebäude waren vorher auf einzelnen Blättern dargestellt. Es wurden nun Gebäudeansichten in den Vorhaben- und Erschließungsplan integriert. Der Fußweg innerhalb der privaten Grünfläche wurde in seinem Verlauf angepasst, um die Befahrbarkeit mit Unterhaltungsfahrzeugen zu verbessern. Die Unterteilung der einzelnen Marktflächen wurde genauer gefasst und beschriftet. Bebauungsplan Nr.3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - 4 von 5

5 Datum und Text wurden ergänzt: Der Rat der Stadt Hagen hat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan 3/14 (657) mit dem vorliegenden Vorhaben- und Erschließungsplan in seiner Sitzung vom... als Satzung beschlossen. Ansichten: Zur Ermöglichung von geringen Abweichungen wurde auf den Pan folgender Text geschrieben: Die Änderung von Details der Ansichten ist nach Zustimmung der Stadt zulässig. Dies dient der Klarstellung. Mit Konkretisierung der Planung können geringe Änderungen auftreten, die durch die Zielsetzung der Planung getragen werden. Mit dem Text wird verdeutlicht, dass in solchen Fällen keine Änderung des Bebauungsplans notwendig wird. Bebauungsplan Nr.3/14 (657) Misch- und Sondergebiet nördlich der Enneper Straße - Zwieback Brandt - 5 von 5

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