Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr"

Transkript

1 EINLADUNG zur Gremium 3. Sitzung des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses 2017 Sitzungstermin STADT WETTER (RUHR) Tag der Absendunq Sitzungsort Besprechungsraum, Wilhelmstr Wetter (Ruhr) Sitzungsbeginn 17:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Auf die Ausschließungsgründe nach 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten. Öffentlicher Teil 1. Einwohneranfragen 2. Gewerbeflächenanalyse des Ennepe-Ruhr-Kreises Hier: mündliche Vorstellung durch die WMR, Herr Wiehert, Bereichsleiter Standortentwicklung 3. Geplantes Nahversorgungszentrum Hagen-Vorhalle - hier: Konsensantrag der Stadt Hagen im Rahmen des regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet Hier: Bericht der Verwaltung Drucksache Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr).. Knorr Bremse" Hier: Änderungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Drucksache Umbaugebiet.. Kaiserstraße/Königstraße und angrenzende Bereiche" Hier: Sachstandsbericht durch die Verwaltung 6. Setrauunq der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Drucksache Bauanträge 8. Mitteilungen 9. Anfragen von Ausschussmitgliedern

2 Nichtöffentlicher Teil 10. Mitteilungen 11. Anfragen von Ausschussmitgliedern 12. Veröffentlichungen Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertreterin/Ihren Vertreter und ggf. auch die Verwaltung, Tel. : zu benachrichtigen. Fiolka Vorsitzender des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses

3 STADT WETTER (RUHR) cgj ÖFFENTLICHE D NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : Verfasser/in: Datum: 4/1 Hesterberg Beratung und Beschluss D D RAT Hauptausschuss am : am: cgj Stadtentw.-, Wirtschaftsf.- und Bauausschuss (Fachausschuss) am : Betreff: Geplantes Nahversorgungszentrum Hagen-Vorhalle Konsensantrag der Stadt Hagen im Rahmen des regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet hier: Bericht der Verwaltung Beschlussvorschlag: Begründung: Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen im März 2016 wurde im Stadtteil Vorhalle der zentrale Versorgungsbereich um eine potenzielle Ansiedlungsfläche erweitert, mit der Zielsetzung, das Nahversorgungsdefizit in diesem Stadtteil zu beheben. Resultierend daraus plant die Stadt Hagen nun im Stadtteil Vorhalle ein Nahversorgungszentrum an der Ophauser Straße zu realisieren. Das Konzept umfasst folgende Vorhaben (siehe Anlagen: die Ansiedlung eines Vollsortimenters (EDEKA) mit einer Verkaufsfläche von qm die Standortverlagerung des bestehenden ALDis mit einer Verkaufsflächenerweiterung von 800 qm auf qm Verkaufsfläche die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes (Rossmann) in der Altimmobilie ALDI mit 720 qm Die Stadt Hagen ist, wie die Stadt Wetter (Ruhr), Mitgliedkommune im regionalen Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet (REHK). Ziel des REHK ist ein gemeindeübergreifendes Konzept zur gemeinsamen Regelung der großflächigen Einzelhandelsentwicklung mit dem Inhalt der frühzeitigen Unterrichtung und Abstimmung von regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben im begleitenden Arbeitskreis. Im Rahmen des regionalen Konsensantrages für das geplante Vorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung ist ein Nachweis zur Verträglichkeit auf die zentralen Versorgungsbereiche der Nachbarstädte zu erbringen.

4 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: Vor diesem Hintergrund wurde von der Stadt Hagen das Büro CIMA aus Köln zur Untersuchung der Verträglichkeit des Nahversorgungszentrums beauftragt. Ergebnis dieser ökonomischen und städtebaulichen Auswirkungsanalyse ist laut des Gutachtens der CIMA, dass durch das Planvorhaben negative Auswirkungen auf die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Städte Herdecke und Wetter (Ruhr) auszuschließen sind. Das Gutachten weist jedoch offensichtliche Mängel auf, z. B wurde die Entfernung zwischen dem Planstandort Vorhalle und der Innenstadt von Alt-Wetter mit rund 7,5 km angegeben. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass nach Sanierung der Obergrabenbrücke Anfang 2018 wieder die kurze Verbindung gut ausgebaut besteht und die tatsächliche Entfernung bis zur Stadtgrenze nur noch 2,6 km bzw. bis zur Innenstadt 4,2 km beträgt. Dies veranlasste die Stadt Wetter (Ruhr) dazu das Büro GMA, welches derzeit das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wetter (Ruhr) fortschreibt, damit zu beauftragen, die grundsätzliche Plausibiliät der Verträglichkeitsanalyse zu prüfen. Zusammenfassend kommt das Büro GMA zum Ergebnis, dass die Analyse des Büros CIMA folgende Mängel aufwirft: widersprüchliche Angaben zum Einzugsgebiet Einbeziehung des Stadtteils Boele mit über Einwohnern in das Einzugsgebiet. (Alle am Planstandort Vorhalle vorgesehenen Anbieter sind in Boele bereits vorhanden. Es gibt also keinen Grund in Vorhalle einzukaufen.) fehlerhafte Marktanteilsprognosen für Nahrungs- und Genussmittel und Drogeriewaren (durch dreifache Berücksichtigung des Kaufkraftpotenziales der Einwohner im 1000 m Radius und doppelte Berücksichtigung des Kaufkraftpotenziales der Einwohner Vorhalles) Es bestehen gravierende Zweifel, ob das projektierte Nahversorgungszentrum mit insgesamt qm Verkaufsfläche eine standortangemessene Verkaufsfläche aufweist. Nach gutachterlicher Untersuchung würde mit dem Vorhaben in Vorhalle eine Kaufkraftziffer von 134 entstehen (bei einem Nebenzentrum beträgt die Kaufkraftkennziffer max. 1 00), was eindeutig für Kaufkraftabschöpfungen aus den Nachbarstädten spricht. Zudem wird die angesetzte Umsatzumverteilung von ca. 8% (die aufgrundder unzureichenden Berechnungen problematisch erscheint) für die Innenstadt von Wetter als kritisch angesehen, da es auch unterhalb des Schwellenwertes von 10 % zu negativen städtebaulichen Auswirkungen für die Innenstadt kommen kann, insbesondere bei signifikanter Vorschädigung. Damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes gegeben ist, ist es auf gezielte Kaufkraftzuflüsse aus Wetter und Herdecke angewiesen. ln den Sitzungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche am und am stellte die Stadt Hagen den Antrag den regionalen Konsens für die Errichtung eines Nahversorgungzentrums in Hagen-Vorhalle herzustellen. Im Rahmen der Konsensanträge hat sich die Stadt Wetter (Ruhr) gemeinsam mit der Stadt Herdecke gegen die Ansiedlung des Nahversorgungszentrums in der projektierten Form und Größe in Hagen-Vorhalle ausgesprochen, da eine Verträglichkeit für die Nachbarstädte derzeit nicht gesehen wird. Der Konsensantrag wurde in der letzten Sitzung auch vom Plenum abgelehnt, da die Konsenskritierien nicht erfüllt sind. Im nächsten Schritt wird die Stadt Hagen das Bauleitplanverfahren fortsetzen und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarstädte nach 4 Abs. 2 BauGB durchführen. Die Stadt Wetter (Ruhr) hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, als von der Maßnahme betroffene Nachbargemeinde eine Stellungnahme abzugeben. ie-verwa~d im SWBA regelmäßig über das weitere Vorgehen berichten. )

5 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen : Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: rgj nein pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: Dia einmalig einmalig rgj nein

6 AnlQJe.A Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Hagen -Vorhalle Lage im Stadtgebiet ~!~.~ ;~.e:,.~~~~~~~ IF.TI und Bauordnung 1:9.1_.

7 Qn\u<3e ~ Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Hagen -Vorhalle Entwurf Neuplanung HAGEN~ Stadt der FernUniversität Fachbereich Stadtentw icklung, -planung und Bauordnung 0 n. ("'l]_ 0 '1. AS Hagen- West n 0..

8 STADT WETTER (RUHR) IZI ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD: Verfasser/in: Datum: 4/1 Herr Terbahl Beratung und Beschluss IZI 1Zl RAT Hauptausschuss am: am: Z1 Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungsund Bauausschuss am: Betreff: Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) "Knorr Bremse" Hier: Änderungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Behördenund Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) Für den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) "Knorr-Bremse" im Ortsteil Grundschöttel die 4. Änderung gemäß 2 (1) BauGB durchzuführen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Betriebserweiterung der gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH b) Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß 4 (1) BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunggemäß 3(1) BauGB durchzuführen. Begründung: Im Zuge der weiteren wirtschaftlichen Expansion der Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH plant das Unternehmen die Erweiterung des Betriebsstandortes in Wetter (Ruhr). Vorgesehen ist u.a. die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes östlich des vorhandenen Speditionsgebäudes. Weitere gewerblich genutzte Gebäude sollen zu diesem Zweck zurückgebaut, vorhandene denkmalgeschützte Gebäude in die Planung integriert werden. Ebenfalls sollen die Erschließung des Plangebietes optimiert und weitere LKW-Stellplätze angelegt werden. Die Einfahrt zum Betriebsstandort soll zukünftig direkt von der Vogelsanger Straße aus erfolgen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter "Knorr-Bremse", u.a. kleinteilige Baufenster, lassen die geplante Entwicklung nicht zu.

9 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR. : Hierzu ist die Anpassung des Planungsrechts durch ein Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich. Ein bisher als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und als Ausgleichfläche (Verbandsgrünfläche) festgesetzter Bereich soll hierfür im Bebauungsplan nunmehr als gewerbliche Baufläche festgesetzt werden. Die Fa. Zobel hat hierzu mit Schreiben vom einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse eingereicht. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Betriebserweiterungen geschaffen werden. Zwischen der Stadt Wetter und dem Eigentümer wird für die Erarbeitung der Bebauungsplanung ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der u.a. die Übernahme der erforderlichen Planungskosten und der Erstellung notwendiger Fachgutachten (insb. zum Schall- und Artenschutz) aber auch über die Durchführung und den Ausgleich des landschaftlichen Eingriffs regelt. Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Knorr-Bremse" wird im Normalverfahren einschließlich Erstellung eines Umweltberichts gemäß BauGB. gem. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren voraussichtlich erforderlich. Hierzu erfolgt ein gesonderter Beschluss. Der Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Wetter "Knorr-Bremse" ist seit dem rechtskräftig. Um das erforderliche Planungsrecht zu schaffen, ist das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung gemäß 2 (1) BauGB zu fassen und eine Änderung des Bebauungsplanes im Normalverfahren einzuleiten sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.

10 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Dia 1:8J nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: Dia einmalig einmalig l:8l nein

11 .. ~----- I I ~----- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse" Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse"

12 Anlo.9e2 ZOBEL Spedition & Logistik Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH An der Knorr-Bremse 61 DE Wetter (Ruhr) Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH 1 An der Knorr-Bremse 61 DE Wetter (Ruhr) Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Stadtentwicklung Wilhelmstr. 21 TELEFON +49 (0) 23 35/ TELEFAX +49 (0) / info@spedition-zobel.de INTERNET DATÜM ZEICHEN Wetter ABTEILUNG VERFASSER TELEFON Christian Zobel +49 (0) 23 35/ christian.zobel@speditionzobel.de Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 "Knorr-Bremse" der Stadt Wetter (Ruhr) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir gemäß 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Knorr~Bremse" mit dem Ziel der Erweiterung des Betriebsstandortes der Spedition Zobel in Wetter (Ruhr). Zur Erläuterung erhalten Sie folgende Anlagen: 1. Lageplan mit Abgrenzung des Plangebietes 2. Projektbeschreibung Mit frey,a.n Grüßen 1,21i I Anlagen Nationalbank Essen (BLZ ) Kto Stadtsparkasse Gevelsberg (BLZ ) Kto. 6205!BAN DE IBAN DE SWIFT NBAGDE3E SWIFT WELADED1GEV USt-ldNr.: OE S!Nr.: 348/5724/1360 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016). Gerichtsstand und Erfüllungsort: Wetter (Ruhr) I Registergericht: Hagen Nr. HRB Geschäftsführer: Chris!ian Zobel, Philip Zobel

13 STADT WETTER (RUHR) lz] ÖFFENTLICHE D NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD: BMB 2 Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Verfasser/in: Herr Zimmermann Datum: Beratung und Beschluss lzj lz] RAT Hauptausschuss am: am: lz] Stadtentw.-, Wirtschaftsf.- und Bauausschuss (Fachausschuss) am: Betreff: Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Anlage (Betrauungsakt) rückwirkend vom bis zum zu betrauen Begründung: Die EN-Agentur übernimmt für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die kreisangehörigen Städte Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung in einer Kommune ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Erhält ein hierfür gegründetes Unternehmen kommunale Gelder, können diese Zahlungen eine (unzulässige) staatliche Beihilfe im Sinne der Artikel 1 07ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen. Da aber sowohl die EU-Kommission als auch die Europäischen Gerichte erkannt haben, dass bestimmte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge immer defizitär sind, sind Regelungen entwickelt worden, die dazu führen, dass solche Kompensationszahlungen zulässig gewährt werden können. Hierzu gehören nach dem sogenannten,altmark-trans-urteil', dass das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut ist und diese eindeutig definiert sind, transparente Parameter für die Bemessung der erforderlichen Ausgleichsleistungen festgelegt sind, keine Überkompensation erfolgt. Die nach EU-Recht erforderliche Betrauung mit gemeinwirtschaftliehen Verpflichtungen kann maximal einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen und muss dann gegebenenfalls erneuert werden. Mit dem Endzeitpunkt (bis zum ) entsteht ein Betrauungszeitraum, für den auch der Ennepe-Ruhr-Kreis einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Um ein einheitliches Enddatum zu erhalten, ist die Befristung bis zu diesem Zeitpunkt sinnvoll.

14 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: Der nachfolgende Betrauungsakt konkretisiert den Gesellschaftszweck der EN-Agentur, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts angemessen Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund soll auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages der Betrauungsakt gemäß Anlage ergehen. Eine gleichlautende Vorlage ist bereits teilweise von anderen (zahlenden) Gesellschaftern der EN-Agentur beschlossen worden. Gleichartige Betrauungsakte für den Bereich Wirtschaftsförderung wurden beziehungsweise werden zukünftig noch von anderen Kommunen beschlossen. Finanzielle Auswirkungen Die Betrauung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.

15 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-recht! iche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag -Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: keine [gl nein pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: einmalig einmalig D nein

16 (Text) Betrauungsakt gegenüber der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Wahrnehmung von Aufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Stadtgebiet betraut die Stadt Wetter (Ruhr) die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe dieser Betrauungsakts unter Beachtung der EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben. I. Sachverhalt Gesellschafter der EN-Agentur sind: - der Ennepe-Ruhr-Kreis 36% - die kreisangehörigen Städte Breckerfeld Ennepetal Gevelsberg Hattingen Herdecke Schwelm Sprockhövel Wetter Witten - die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - die Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr, Witten - die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen - die AHE GmbH - die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbh - der Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverband e.v. 1% 2% 2% 4% 2% 2% 2% 2% 8% 8% 4% 10% 10% 5% 2% Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist es, gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages deren Agentur, die wirtschaftliche und soziale Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreises durch Förderung zu verbessern. Sie soll zum Abbau bestehender und zur Verhinderung weiterer Arbeitslosigkeit durch die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze beitragen. Die Gesellschaft wird ergänzend und unterstützend zu den wirtschaftsfördernden Aktivitäten der Städte des Kreises und anderer Institutionen im Kreisgebiet tätig. Sie soll die gemeinsame Vertretung der Interessen dieses Raumes fördern. Wirtschaftsförderung erfolgt im öffentlichen Interesse. Der nachfolgende Betrauungsakt konkretisiert den Zweck der EN-Agentur, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts (Art. 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) angemessen Rechnung zu tragen.

17 - 2 - II. Rechtliche Würdigung Vor diesem Hintergrund ergeht auf Grundlage des Rates Beschlusses des Rates der Stadt Wetter (Ruhr) vom dieser Betrauungsakt: a) Rechtsgrundlagen Der Betreuungsakt zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zwecks Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreis- u.a. in der Stadt Wetter (Ruhr) - erfolgt auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L 7/3), der MITTEI LUNG DER KOMMISSION über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie der MITTEILUNG DER KOMMISSION über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15). b) Betrauung mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung (1) Die Stadt Wetter (Ruhr) betraut die EN-Agentur mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftsstruktur im Stadtgebiet. (2) Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftsstruktur ist eine freiwillige Aufgabe des Kreises zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Ennepe-Ruhr Kreises und zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohls seiner Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 78 LV NRW, 2 Abs. 1 KrO NRW. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die mit einer besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbunden ist, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und an deren Erbringung ein allgemeines wirtschaftliches Interesse besteht. (3) Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Auftrags und zur Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse umfasst die Betreuung insbesondere nachfolgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben: Aufbau und Pflege eines Informationsverbundes mit dem Kreis, den kreisangehörigen Städten- u.a. der Stadt Wetter (Ruhr) - und anderen Institutionen sowie Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Kooperation und Arbeitsteilung in der Wirtschaftsförderung Werbung und Information über die Region und ihre Standortvorteile; Anwerbung auswärtiger Unternehmen Unterstützung bei der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung Organisation des Innovations- und Wissenstransfers in der Region Aktivitäten zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz Aktivitäten zur Verbesserung der Fachkräftesituation

18 - 3 - Bereitstellung von Informationen über öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen Förderung von Unternehmensgründungen (,Gründungsförderung') Akquisition von strukturbedeutsamen Projekten für das Kreisgebiet; Managementleistungen für die Realisierung solcher Projekte Identifikation von Unternehmensclustern und regionalen Entwicklungspotentialen sowie Aufbau und Pflege entsprechender Brancheninitiativen und Unternehmensnetzwerke (Kompetenzfeldwirtschaft) Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Kreisgebiet durch Unterstützung bei der Entwicklung und Vermarktung von Freizeit- und Tourismusangeboten, Schaffen einer zentralen Informations- und Koordinierungsstelle für den Ennepe-Ruhr-Kreis hinsichtlich der Aufbereitung, der Kooperation und der Vernetzung der touristischen Angebote, Erarbeiten touristischer Informationen, Werbung, Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen touristischen Organisationen Konkrete Leistungen sind von deren-agenturnicht zu erbringen. Absatz 3 soll die Aufgaben der EN-Agentur lediglich umschreiben. Die konkrete Art und Weise der Durchführung der Aufgaben bleibt der EN-Agentur überlassen, die diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks ausführt. (4) Die EN-Agentur ist berechtigt, für den Gesellschaftszweck Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. (5) Die EN-Agentur kann sonstige Aktivitäten, die dem Unternehmenszweck dienlich sind, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung betreiben. c) Räumlicher Geltungsbereich Die Betrauung ist auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur innerhalb des Kreisgebiets des Ennepe-Ruhr-Kreises beschränkt. Räumlich erstreckt sich das Gebiet der Aufgabenwahrnehmung auf den Ennepe-Ruhr-Kreis; im Rahmen von interkommunaler Kooperation kann sich der geographische Geltungsbereich in begründeten Fällen auch auf die angrenzenden Regionen erstrecken. Die Stadt Wetter (Ruhr) ist Bestandteil des räumlichen Betrauungsgebietes. d) Gewährung von Ausgleichsleistungen (1 )Der Ennepe-Ruhr-Kreis kann deren-agenturfür die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Ausgleichsleistungen gewähren. Ausgleichsleistungen im Sinne dieser Betrauung sind alle durch den Ennepe-Ruhr-Kreis unmittelbar oder mittelbar über Tochtergesellschaften gewährten Vorteile jedweder Art. Die Stadt Wetter (Ruhr) beteiligt sich nach einem für alle Städte des Kreises errechneten Umlageschlüssel prozentual anteilig an diesen Ausgleichsleistungen (s. Aufstellung unter 1.). (2) Die Ausgleichsleistungen dürfen nicht darüber hinaus gehen, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung einer Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und einer angemessenen Rendite aus dem für die Erfüllung dieser Verpflichtungen eingesetzten Eigenkapital abzudecken. (3) Ein Anspruch auf die Gewährung von Ausgleichsleistungen entsteht der EN-Agentur aus der Betrauung nicht. Bereits durch den Ennepe-Ruhr-Kreis gewährte Ausgleichsleistungen werden von dieser Betrauung umfasst. Vom Ennepe-Ruhr-Kreis gewährte Ausgleichsleistungen sind unabhän-

19 - 4 - gigvon der Ausführung bestimmter Aufgaben, sondern dienen dazu, die EN-Agentur allgemein in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. e) Berechnung von Ausgleichsleistungen (1) Die Höhe der im laufenden Geschäftsjahr gewährten Ausgleichsleistungen erfolgt auf der Basis des jeweiligen Jahres-Wirtschaftsplans der EN-Agentur. (2) Führen unterjährige Ereignisse zu einem höheren oder weiteren Ausgleichsbedarf, so kann auch dieser ausgeglichen werden, wenn ihre Erforderlichkeit durch die Gesellschaft nachgewiesen wird. (3) Die Art und Höhe der gewährten Ausgleichsleistungen sowie der Zweck sind durch die EN-Agentur zu dokumentieren. f) Nachweis durch Erstellung eines Beihilfenberichts (1) Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsleistungen keine Überkompensation für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entsteht, ist die EN Agentur verpflichtet, jährlich nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres den Nachweis für die Verwendung der gewährten Ausgleichsleistungen auf Basis des geprüften Jahresabschlusses zu führen. (2) Die EN-Agentur hat die ordnungsgemäße Verwendung der Ausgleichsleistungen durch geeignetes Datenmaterial nachzuweisen. (3) Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen prüfen zu lassen. g) Vermeidung von Überkompensation (1) Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer Überkompensation bzw. Verwendung der Mittel für nicht durch die Betrauung erfasste Bereiche, ist ein Vortrag in Höhe von maximal 10 % der erhaltenen Ausgleichsleistungen auf das Folgejahr möglich und die ordnungsgemäße Mittelverwendung innerhalb des Folgejahres wieder herzustellen. (2) Ist eine ordnungsgemäße Mittelverwendung ausgeschlossen oder wird dieses nicht innerhalb des Folgejahres sichergestellt, wird der Ennepe-Ruhr-Kreis im Falle einer Überkompensation die Rückzahlung überhöhter Ausgleichsleistungen verlangen. h) Dokumentation Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Ausgleichzahlungen mit den Bestimmungen des Freistellungsbeschlusses vereinbar sind, mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. i) Geltungsdauer, Widerrufsvorbehalt (1) DerBetrauungsakt hat eine Laufzeit von 10 Jahren und gilt vom bis zum (2) Die Stadt Wetter (Ruhr) kann diesen Betrauungsakt aufheben, wenn hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist, der eine Fortsetzung der Betrauung unzumutbar macht oder sich in Folge von Änderungen des EU-Rechts oder höchstrichterlicher Rechtsprechung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreis grundlegend ändern. Mit freundlichen Grüßen

20 Tagesordnungspunkte zur Sitzung des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs und Bauausschusses am Bauanträge R/9-111 Nutzungsänderung und Erweiterung des ehemaligen Trafogebäudes zu einer Lagerhalle auf dem Grundstück Im Hegte 3, Gemarkung Grundschöttel, Flur 3, Flurstücke 167 und 385 hier: Überschreitung der nördlichen Baugrenze auf einer Länge von16m Trotz Überschreitung der Baugrenze in der geplanten eingeschossigen Bauweise, ist die Verschattung des Nachbargrundstücks deutlich geringer, als bei einer baurechtlich zulässigen Ausnutzung des Grundstücks -Keine Bedenken- G/69-11 Errichtung eines Carports für 3 Pkw auf dem Grundstück Haus Hove 7, Gemarkung Volmarstein, Flur 3, Flurstück 1749 hier: Der Carport liegt ca. 1,5 m außerhalb der Fläche für Gemeinbedarf -Keine Bedenken- N41-ll Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes auf dem Grundstück in Wetter Ruhrstr. 1 b, Gemarkung Wetter, Flur 9, Flurstück 169 hier: Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche von zulässig 700 um 99m 2 -Keine Bedenken-

21 ~ ~~ Ennepe-Ruhr-Kreis Katasteramt Hauptstraße Schwelm Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 1000 Flurstück: 385 Flur: 3 Gemarkung: Grundschältel Im Hegte 3, Wetter (Ruhr) Erstellt: Zeichen: Ohne Maßstab 1 : 1000 Gefertigt im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises durch: Stadt Wetter, Wilhelmstr. 21, Wetter Ennepe-Ruhr-Kreis --~ -- R( ~-j{f

22 II g- SD,PD,WD 0 \drian \nnette 2547 Traufe X ~Iiese x K0=2ll.15 X

23 Flurstück: 1749 Flur: 3 Gemarkung: Volmarstein Haus Hove 7, Wetter (Ruhr). Ennepe-Ruhr-Kreis Katasteramt Hauptstraße Schwelm Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 500 Erstellt: Zeichen: 17-A : /{:!/-J/_ 1753 Ma~stab 1 : 500 c===i::s ==:::i:10==:=i15':==:520::::::::525 Meter Ennepe- Ruhr~ Kreis

24 I. ~R.RiCHT Cit\JGS CA-R-Po'rus Hi l~,3 PLCW A-UF. d)etn GRlltJl)- u rs1ucu BemA~U.LUJ6 VO L- /YIA;,R.STei ~ I r llle 3 1 t LU)~ - 8TL0Ck lf-l/3 8!69-Tr ' ;..! i

25

Gremium Sitzungstermin Wetter (Ruhr), 17:00 Uhr

Gremium Sitzungstermin Wetter (Ruhr), 17:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Wetter (Ruhr), 4. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, 13.09.2017 29.08.2017 Soziales, Demografie und öffentliche Ordnung 2017 Sitzungsort Bürgerhaus

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 18:00 Uhr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 18:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG Zur Gremium 3. Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses 2018 Sitzungsort Vereinsheim des SuS Volmarstein 12/26 e.v. Köhlerwaldstr. 8, 58300 Wetter (Ruhr) Sitzungstermin

Mehr

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des

Betrauungsakt. der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Anlage 2 Betrauungsakt der Stadt Kleve für die Kleve-Marketing GmbH & Co. KG auf der Grundlage des Beschlusses der Kommission vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung von Artikel 106 Abs. 2 des Vertrages

Mehr

Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt)

Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) Öffentliche Betrauung der Breitbandkabel Landkreis Karlsruhe GmbH (Betrauungsakt) der Musterkommune (nachfolgend Kommune ) auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die

Mehr

3. Änderung der Gremienbesetzungen für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied der SPD Drucksache

3. Änderung der Gremienbesetzungen für ein ausgeschiedenes Ratsmitglied der SPD Drucksache STADT WETTER {RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 6. Sitzung des Rates 2017 28.9.2017 15.9.2017 Sitzungsort Sitzungsbeginn Unterschriftsdatum Veranstaltungszentrum der Sparkasse,

Mehr

Entwurf Betrauungsakt

Entwurf Betrauungsakt Anlage 1 zur BV-StRQ/098/14 Entwurf Betrauungsakt der Stadt Quedlinburg als Beihilfengeber im Sinne des EU-Vertrags auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom 20. Dezember 2011 über die Anwendung

Mehr

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB)

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) Knorr-Bremse hier: Satzungsbeschluss gem. 10 Abs.1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Rat der Stadt Wetter (Ruhr) hat in der Sitzung am 13.12.2018

Mehr

Öffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid)

Öffentlicher Betrauungsakt. (Bescheid) JSK 12.11.2012 Anlage zu Drucksache Nr. 2012-303 JSK 12.11.2012 Anlage 1 zur Drucksache Nr. 2012-303 Öffentlicher Betrauungsakt (Bescheid) der Stadt Rastatt betreffend den Eigenbetrieb Kultur & Veranstaltungen

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 102/2017 Fachbereich : 3.1 Aktenzeichen : F3.1.9 Pu Datum : 16.06.2017 Vorlage der Verwaltung Beratung im StUWi Drucksache 102/2017 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Sitzungsort Sitzungsbeginn U ntersch riftsdatu m

Sitzungsort Sitzungsbeginn U ntersch riftsdatu m STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 7. Sitzung des Rates 2017 14.12.2017 1.12.2017 Sitzungsort Sitzungsbeginn U ntersch riftsdatu m Veranstaltungszentrum der Sparkasse,

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium 2. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2017 Sitzungstermin 27.04.2017 Tag der Absendung 12.04.2017 Sitzungsort Geschwister-Scholl-Gymnasium, Mensa, Hoffmann-von-Fallersleben-Str.

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 16:00 Uhr!

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 16:00 Uhr! STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium 4. Sitzung des Hauptausschusses 2016 Sitzungsort Sitzungssaal, Kaiserstr. 170, 58300 Wetter (Ruhr) Sitzungstermin 15.09.2016 Sitzungsbeginn 16:00 Uhr! Tag der

Mehr

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin

Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Stadt Pinneberg Die Bürgermeisterin Beschlussvorlage Federführend: FBL Stadtentwicklung und Bauen Drucksache-Nr.: Status: Datum: 14/295 öffentlich 01.12.2014 Beratungsfolge: Datum Gremium 17.02.2015 Ausschuss

Mehr

2. Änderung der Verkehrsführung im Bereich Hülsenweg; Antrag der CDU-Fraktion v Drucksache-Nr.:

2. Änderung der Verkehrsführung im Bereich Hülsenweg; Antrag der CDU-Fraktion v Drucksache-Nr.: STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin 2. Sitzung des Umwelt- und Verkehrsausschusses 2017 26.04.2017 Sitzungsort Sitzungsbeginn 58300 Wetter (Ruhr}, Verwaltungsgebäude 17:00 Uhr Wilhelmstr.

Mehr

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht

vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht Anlass, Plangeltungsbereich und Beschreibung der Inhalte des vorzeitigen vorhabenbezogenen Bebauungsplan Betriebshof Schladitzer Bucht (Vorhaben gemäß 12 BauGB) ----- frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamt Mitte von Berlin.12.2016 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 31 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 10.01.2017 1. Gegenstand

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG Zur Gremium 2. Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses 2016 Sitzungsort Vereinsheim des FC Wetter 10/30 e.v. Am Harkortberg 1, 58300 Wetter (Ruhr) Sitzungstermin 19.04.2016

Mehr

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister

Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Stadt Köthen (Anhalt) Der Oberbürgermeister Beschlussvorlage 2014153/1 Dezernat: Dezernat 6 aktuelles Gremium Bau-, Sanierungs- und Umweltausschuss Amt: Bereich 061 öffentlich ja Sitzung am: 24.09.2014

Mehr

4. Sitzung des Hauptausschusses

4. Sitzung des Hauptausschusses STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Tag der Absendung 4. Sitzung des Hauptausschusses 2017 31.8.2017 18.8.2017 Sitzungsort Sitzungsbeginn Unterschriftsdatum Veranstaltungszentrum der

Mehr

am: um: Uhr im: "Alten Schule", Hauptstraße 17 in Uckerfelde OT Bertikow TOP Betreff Vorlagen-Nr.

am: um: Uhr im: Alten Schule, Hauptstraße 17 in Uckerfelde OT Bertikow TOP Betreff Vorlagen-Nr. Amt Gramzow - Der Amtsdirektor - Amt Gramzow, Poststraße 25, 17291 Gramzow Gramzow, den 26.02.2013 Sehr geehrte Damen und Herren, Einladung hiermit laden wir Sie zur 2. Sitzung der Gemeindevertretung Uckerfelde

Mehr

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten

Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer Bebauungsplan Nr Freckenhorster Werkstätten Amtsblatt der STADT BECKUM Beckum, den 3. Juli 2014 Jahrgang 2014/Nummer 22 Inhaltsverzeichnis Laufende Nummer Bezeichnung 1 Bebauungsplan Nr. 60.2 Freckenhorster Werkstätten 2 3 14. Änderung des Flächennutzungsplans

Mehr

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1.

Stadt Rheinböllen 1. Änderung des Bebauungsplanes Industriegebiet In der Wester. Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Stadt Rheinböllen Bebauungsplan Industriegebiet In der Wester 1. Änderung Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach 2 Abs. 1 BauGB Der Stadtrat der Stadt Rheinböllen hat in seiner öffentlichen Sitzung

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 5. Jahrgang 28.10.2013 Nr. 16 / S. 1 Inhalt 1. Erlass einer Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen

Mehr

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur

K r e i s P i n n e be r g. (ohne Umweltbericht) zur Gemeinde Rellingen K r e i s P i n n e be r g Begründung (ohne Umweltbericht) zur Satzung der Gemeinde Rellingen über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 26 (vereinfachtes Änderungsverfahren) für das

Mehr

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin Vorlage zur Kenntnisnahme. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf von Berlin 23.05.2017 Vorlage zur Kenntnisnahme für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.06.2017 1. Gegenstand der Vorlage: Teilung des Bebauungsplanes 10-81

Mehr

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee

SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee Neukloster Auszug aus der topographischen Karte, GeoBasis DE/M-V 2015 SATZUNG DER STADT NEUKLOSTER über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Wohngebiet am Neuklostersee gelegen im Süden von Neukloster

Mehr

Gremium Sitzung am Beratung. Ggf. Frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, TOP, Drucksachen-Nr.)

Gremium Sitzung am Beratung. Ggf. Frühere Behandlung des Beratungsgegenstandes (Gremium, Datum, TOP, Drucksachen-Nr.) Amt, Datum, Telefon 600.32 Bauamt, 06.02.2012, 51-3209/ 3220 Drucksachen-Nr. 3656/2009-2014 Beschlussvorlage der Verwaltung Gremium Sitzung am Beratung Stadtentwicklungsausschuss 21.02.2012 öffentlich

Mehr

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 57, Ortsamt Neustadt, Teilbereich Alter Leipziger Bahnhof

Flächennutzungsplan-Änderung Nr. 57, Ortsamt Neustadt, Teilbereich Alter Leipziger Bahnhof Landeshauptstadt Dresden Die Oberbürgermeisterin Vorlage Nr.: V1889/12 Datum: 27.09.2012 Vorlage Beratungsfolge Dienstberatung der Oberbürgermeisterin nicht öffentlich zur Information Ortsbeirat Neustadt

Mehr

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung

Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin 2013 Abt. für Finanzen, Personal und Stadtentwicklung Bezirksverordnetenversammlung Friedrichshain-Kreuzberg von Berlin Drucksache Nr. Vorlage - zur Kenntnisnahme

Mehr

I n h a l t s v e r z e i c h n i s

I n h a l t s v e r z e i c h n i s Ausgabe Nr. 07/13 28.06.2013 Amtsblatt im Netz: www.sprockhoevel.de /Aktuelles/Amtsblatt I n h a l t s v e r z e i c h n i s Lfd. Nr. Datum Titel Seite 1 21.06.2013 Bebauungsplan Nr. 64 Mittelstraße-West

Mehr

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Issum Aufstellung des Bebauungsplanes Issum Nr. 5 Rosenstraße- 3. Änderung hier: Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß 2 (1) BauGB sowie der Beteiligung

Mehr

1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich.

1.) Die beantragte Gaststätte ist gemäß 30 BauGB nicht zulässig. Eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes ist nicht möglich. Stadt Lindau (Bodensee) Amt/Abt.: 60/6011 Vorlage für: am: Az.: Hauptausschuss Datum: 27.11.2014 Finanzausschuss Drucksache: 4-52/2014 X Bau- u. Umweitausschuss 09.12.2014 öffentliche Sitzung Kulturausschuss

Mehr

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping

STADT OTTWEILER. TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße PLANGEBIET. Kurzbegründung für das Scoping STADT OTTWEILER TEILÄNDERUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANS für den Bereich Südlich der Auguste-Renoir-Straße Kurzbegründung für das Scoping PLANGEBIET Quelle: www.openstreetmap.de, ohne Maßstab, genordet Stand:

Mehr

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs.

Stadt Datteln. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven. Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. Bebauungsplan Nr. 20, 5. Änderung Gewerbepark Meckinghoven Bürgerinformation zur frühzeitigen Beteiligung gemäß 3 Abs. 1 BauGB Dipl.-Ing. Oliver Knebel, FIRU mbh Datteln, 15.01.2016 Inhalt 1. Übersicht

Mehr

Aufstellung eines Bebauungsplans "Sondergebiet Handel Ziegelstraße"

Aufstellung eines Bebauungsplans Sondergebiet Handel Ziegelstraße Beschlussvorlage - öffentlich - Drucksache Nr. 034/FB4/2015/1 Beratungsfolge Termin Behandlung Stadtausschuss 16.03.2015 nicht öffentlich Bauausschuss 13.04.2015 nicht öffentlich Stadtrat der Großen Kreisstadt

Mehr

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost Gemeinde Uetze OT Uetze - Region Hannover 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 37 Gewerbegebiet Nord - Ost mit örtlicher Bauvorschrift im vereinfachten Verfahren gemäß 13 BauGB Begründung Satzung Verf.-Stand:

Mehr

Beschlussvorlage. Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung

Beschlussvorlage. Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und Planung Beschlussvorlage Amt: Amt für Stadtplanung und - entwicklung TOP: Vorl.Nr.: V/2013/3215 Anlage Nr.: Datum: 29.08.2013 Gremium Sitzung am Öffentlich / nicht öffentlich Ausschuss für Stadtgestaltung und

Mehr

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg

Aufhebung Bebauungsplan Am Stein Begründung. Stadt Olsberg Bebauungsplan Am Stein Begründung 1 Allgemeine Planungsvorgaben und Planungsziele 3 1.1 Aufstellungsbeschluss und räumlicher Geltungsbereich 3 1.2 Planungsanlass und Planungsziel 3 1.3 Planverfahren 3

Mehr

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB

Gemeinde Nienstädt. Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Bebauungsplan Nr. 15 Kleefeld 2. Änderung Vereinfachtes Verfahren im beschleunigten Verfahren gem. 13 a BauGB Begründung und Planzeichnung Juli 2017 - Entwurf Karte: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen

Mehr

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB)

STADT DELBRÜCK. BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) STADT DELBRÜCK Bebauungsplan Nr. 12 a "Himmelreich" in Delbrück-Mitte, 7. Änderung BEGRÜNDUNG gem. 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) Ziele und Zwecke sowie wesentliche Auswirkungen Verfahrensstand: Offenlage

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 8. Jahrgang 15.02.2016 Nr. 4 / S. 1 Inhalt 1. Aufstellung der 89. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Büren im Bereich Hoppenberg Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 10 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 09.02.17 Drucksachen-Nr.: VI/629 Beschluss-Nr.: 427/23/17 Beschlussdatum: 09.02.17 Gegenstand: Antrag auf Einleitung eines Verfahrens

Mehr

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02

Bezirksamt Neukölln von Berlin Stadtentwicklungsamt - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I / 8-84 / I-02 Bezirksamt Neukölln von Berlin - Fachbereich Stadtplanung - Stapl b 6144 / XIV-71b / I-02 6144 / 8-84 / I-02 BEZIRKSAMTSVORLAGE NR. 37 / 17 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 28.2.2017 1. GEGENSTAND

Mehr

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung

Stadt Sendenhorst. Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB. Begründung Stadt Sendenhorst Bebauungsplan Nr. 4 Alte Stadt 4. Änderung nach 13 BauGB Begründung 1 von 7 Inhalt: Übersichtsplan 3 Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebaungsplanes Nr. 4 Alte Stadt 4 1 Geltungsbereich

Mehr

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH

ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH ORTSGEMEINDE OTTERACH; OT SAMBACH Bebauungsplan Erweiterung in den Kiefern II; 1. Änderung (vereinfachtes Verfahren gemäß 13 BauGB) Begründung Offenlageexemplar gem. 13 BauGB i.v.m. 3 Abs. 2 und 4 Abs.

Mehr

Am Ochtmisser Kirchsteig

Am Ochtmisser Kirchsteig Hansestadt Lüneburg Bebauungsplan Nr. 176 Begründung Quelle Luftbild: bing maps Inhalt: 1 Lage und Abgrenzung des Plangebietes... 1 2 Anlass, allgemeine Ziele und Zwecke der Planung... 1 3 Räumliche und

Mehr

Verwaltungsführung und Sonstige Aufgaben der Verwaltungsführung

Verwaltungsführung und Sonstige Aufgaben der Verwaltungsführung 3 10102 Aufgaben der Verwaltungsführung 4 01.01.01 Politische Gremien Produktbeschreibung Sitzungsdienst des Ratsbüros (u.a. Rat und Haupt- und Finanzausschuss), materielle Unterstützung der Faktionen,

Mehr

Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet"

Begründung zum Bebauungsplan Schulbaugebiet Begründung zum Bebauungsplan "Schulbaugebiet" 5. Änderung Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung,

Mehr

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN

AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN AMTSBLATT 27. Jahrgang, Nr. 81 der GEMEINDE BORCHEN 12.03.2018 Herausgegeben am Inhalt 2. 2018 Bekanntmachung der Gemeinde Borchen vom 09.03.2018 über die Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2018 vom 05.02.2018

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium 3. Sitzung des Schul- und Kulturausschusses 2017 Sitzungstermin 01.06.2017 Tag der Absendung 17.05.2017 Sitzungsort Geschwister-Scholl-Gymnasium, Mensa, Hoffmann-von-Fallersleben-Str.

Mehr

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr

Bezirksamt Lichtenberg von Berlin Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel Umwelt und Verkehr Bezirksamt Lichtenberg von Berlin 02.08.2011 Bezirksstadtrat für Stadtentwicklung, Bauen, Tel. 4200 Umwelt und Verkehr Bezirksamtsvorlage 137/11 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am 09. August 2011

Mehr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr

Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium 4. Sitzung des Sport- und Freizeitausschusses 2017 Sitzungsort Vereinsheim des TuS Esborn, Am Sportplatz 6, 58300 Wetter (Ruhr) Sitzungstermin 12.09.2017 Sitzungsbeginn

Mehr

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße

Bebauungsplan Nr Änderung Bücheler Straße Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Begründung gemäß 2 a BauGB Gemeinde Burscheid Bebauungsplan Nr. 44 13. Änderung Bücheler Straße Gemarkung Burscheid Flur 73 Flurstück 17, 468, 470, 525,

Mehr

Verwaltungsführung und Sonstige Aufgaben der Verwaltungsführung

Verwaltungsführung und Sonstige Aufgaben der Verwaltungsführung 3 10102 Aufgaben der Verwaltungsführung 4 01.01.01 Politische Gremien Produktbeschreibung Sitzungsdienst des Ratsbüros (u.a. Rat und Haupt- und Finanzausschuss), materielle Unterstützung der Faktionen,

Mehr

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014

Beratung im StUWi Drucksache Nr. 10/2014 Fachbereich : F3.1 Vorlage der Verwaltung Aktenzeichen : F3.1.6 Stu Datum : 02.01.2014 Beratung im StUWi Drucksache 10/2014 Hauptausschuss Rat der Stadt öffentliche Sitzung nichtöffentl. Sitzung Betreff:

Mehr

Verantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler

Verantwortliches Dezernat III. Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Stadt Bergheim Die Bürgermeisterin Verantwortliches Dezernat III Vorlage Nr.: 189/2008 öffentlich FBL: Herr Mießeler Mitzeichnungen Beschl.-K. Nachhaltigkeit AbtL: Herr Heidemann Verfasser/in: Herr Dieckmann

Mehr

Amtsblatt der Stadt Greven

Amtsblatt der Stadt Greven Amtsblatt der Stadt Greven Nummer 19 Jahrgang 55 Erscheinungstag 18.10.2017 Lfd. Nr. Inhalt Seite 47 Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 35.3 "Eggenkamp Süd", Teil 1-2.

Mehr

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße -

75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan M 225, 5. Änderung Düsseldorfer Straße / Bodelschwingh- straße - AMTSBLATT DER STADT RATINGEN HERAUSGEBER: DER BÜRGERMEISTER JAHRGANG: 13 NUMMER : 31 DATUM : 05.10.2017 INHALTSVERZEICHNIS Lfd. Nr. Bezeichnung 75 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Ratingen - Bebauungsplan

Mehr

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt:

Jahrgang 5 Nr. 11. Inhalt: 30.05.2016. Jahrgang 5 Nr. 11 Inhalt: 1. Bebauungsplan Nr. 80 Stadteilzentrum Herbede, 1. Änderung - Aufstellungs- und Entwurfsbeschluss sowie Beschluss über die öffentliche Auslegung... 2 2. Achte Änderungssatzung

Mehr

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth

Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth Gemeinde Seybothenreuth, Lkr. Bayreuth 3. Änderung des Bebauungsplanes Lerchenbühl im Bereich der Fl. Nrn. 270, Gemarkung Seybothenreuth, im vereinfachten Verfahren gemäß 13 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

Mehr

Jugend macht Stadt! Impulse im Raum Knut s Kunstquartier Witten

Jugend macht Stadt! Impulse im Raum Knut s Kunstquartier Witten Regionalkonferenz zur Jugendbeteiligung, 15. November 2012, Erfurt Jugend macht Stadt! Impulse im Raum Knut s Kunstquartier Witten Anmerkungen zum Wittener ExWoSt-Modellvorhaben Philip Asshauer, STELLWERK

Mehr

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis

26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1. Inhaltsverzeichnis Amtsblatt für die Stadt Ludwigsfelde 26. Jahrgang 21. Februar 2017 Nr.:08 Seite 1 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Öffentliche Bekanntmachung - Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 41 Preußenpark Gasturbinen-Prüfstand

Mehr

Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015

Datum: Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer. Beschlussvorlage Nr. 59/2015 Gemeinde Scheeßel Datum: 21.08.2015 Die Bürgermeisterin Fachbereich: Bau und Planung Sachbearbeiter/in: S. Meyer Beschlussvorlage Nr. 59/2015 X öffentlich nichtöffentlich Beratungsfolge HoTiPlaUmA VA Sitzungstermin

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung

Vorlage zur Beschlussfassung Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 27.11.2012 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 20.12.2012 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Verlängerung

Mehr

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans der Stadt Bergisch Gladbach Bürgerversammlung am 10.09.2016 im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung ( 3 Abs. 1 BauGB) 1 Anlass Warum ein neuer

Mehr

Amtsblatt für die Stadt Büren

Amtsblatt für die Stadt Büren Amtsblatt für die Stadt Büren 10. Jahrgang 21.06.2018 Nr. 16/ S. 1 Inhalt 1. 7. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 "Marktplatz" in der Gemarkung Büren - Aufstellungsbeschluss gem. 2 Abs. 1 BauGB 2. Erlass

Mehr

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS

AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS AUFHEBUNGSSATZUNG ZUR AUSSENBEREICHSSATZUNG FÜR DEN TEILBEREICH VON OBERPÖRINGERMOOS INHALT: Satzung, Begründung und Umweltbericht DATUM: 30.08.2018 VORHABENSTRÄGER: Gemeinde Oberpöring Niederpöring 23

Mehr

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern -

63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Anlage 03 zur VO/0296/14 Ressort Bauen und Wohnen 63. Flächennutzungsplanänderung - Sportplatz Sondern - Begründung Feststellungsbeschluss Stand: Juli 2014, ergänzt gemäß Auflagen zur Genehmigung Stand:

Mehr

Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB

Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde. 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB. Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Bebauungsplan Nr. 121 Im heiligen Felde 1. Änderung Vereinfachtes Verfahren nach 13 BauGB Begründung gem. 9 Abs. 8 BauGB Gliederung 1. Räumlicher Geltungsbereich der Planänderung... 2 2. Lage, Erschließung

Mehr

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße

Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen. Bebauungsplan Nr. D Änderung. Begründung. für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße Stadt Euskirchen Ortsteil Euskirchen Bebauungsplan Nr. D 27 3. Änderung für einen Bereich der Thomas-Eßer-Straße im beschleunigten Verfahren gem. 13a BauGB Begründung Stadt Euskirchen, Bebauungsplan Nr.

Mehr

Produktbereich Produktgruppe

Produktbereich Produktgruppe Produktbereich Produktgruppe 431 Teilergebnisplan Ergebnis 2015 2016 2017 2018 2019 2020 2 + Zuwendungen und allgemeine Umlagen -125-30 -34 5 + Privatrechtliche Leistungsentgelte -90-300 -200-200 -200-200

Mehr

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes

gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Begründung gem. 5 Abs. 5 BauGB zur 89. Änderung des Flächennutzungsplanes Weierhofweg/Höhenweg/Dreibholzer Straße Teil A Begründung Stand: Entwurf 01.02.2018 Stadt Wiehl Der Bürgermeister Fachbereich 6

Mehr

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom )

Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf vom ) Fachbereich Stadt- und Grünplanung Kundenbereich Stadtplanung Rastatt-Rauental Bebauungsplan Stockfeld Satzung zur Änderung der zeichnerischen Festsetzung Zu- und Ausfahrtsverbot (1. Änderung) (Entwurf

Mehr

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG

BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG BEBAUUNGSPLAN UND BEGRÜNDUNG Stand der Planung gemäß 13a i.v.m. 3 (2), 4 (2) BauGB 13.10.2017 STADT SARSTEDT BEBAUUNGSPLAN NR. 57 BISMARCKSTRAẞE OST, 1. ÄNDERUNG MIT BERICHTIGUNG DES FLÄCHENNUTZUNGSPLANES

Mehr

Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am

Vorlage zur Beschlussfassung. für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am Bezirksamt Marzahn-Hellersdorf Berlin, den 17.01.2018 Vorlage zur Beschlussfassung für die Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung am 22.02.2018 1. Gegenstand der Vorlage: Verordnung über die Veränderungssperre

Mehr

9. Änderung des Flächennutzungsplans

9. Änderung des Flächennutzungsplans KREIS LUDWIGSBURG VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT FREIBERG/PLEIDELSHEIM STADT FREIBERG/GEMEINDE PLEIDELSHEIM 9. Änderung des Flächennutzungsplans Parallelverfahren gem. 8 Abs. 3 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplans

Mehr

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede,

12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, AMTSBLATT der Stadt Rhede Herausgeber: Der Bürgermeister der Stadt Rhede 12. Jahrgang Ausgabe 5/2015 Rhede, 15.04.2015 Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt Rhede, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung

Öffentliche Bekanntmachung Stadt Schmallenberg Öffentliche Bekanntmachung Bauleitplanung der Stadt Schmallenberg Bebauungsplan Nr. 150 In der Sellmecke II, Ortsteil Kirchrarbach Hier: Öffentliche Auslegung gem. 3 Abs. 2 Baugesetzbuch

Mehr

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver

STADT HALVER. Bekanntmachung der Stadt Halver STADT HALVER Bekanntmachung der Stadt Halver 1. 21. Änderung des Flächennutzungsplanes 2. Bebauungsplan Nr. 46 "Zum Hälversprung" - Erneute Öffentliche Auslegung - Der Rat der Stadt Halver hat in seiner

Mehr

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg

Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg Stadt Tagesordnungspunkt 11 Neubrandenburg x öffentlich Sitzungsdatum: 08.12.16 Drucksachen-Nr.: VI/574 Beschluss-Nr.: 394/22/16 Beschlussdatum: 08.12.16 Gegenstand: einfacher Bebauungsplan Nr. 85 Nutzungsabgrenzung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin

Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Amtsblatt der Stadt Sankt Augustin Nummer 25/2014 vom 15.10.2014 Inhaltsverzeichnis: Satzung der Stadt Sankt Augustin über eine Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes

Mehr

Es kommt folgende Tagesordnung zur Beratung und wird vorab zur Abstimmung gebracht:

Es kommt folgende Tagesordnung zur Beratung und wird vorab zur Abstimmung gebracht: Seite 1 26. Sitzung des Hauptausschusses am 19.04.2012 Zu TOP 01.3.: Abstimmung über die Tagesordnung des öffentlichen Teils der Sitzung Es kommt folgende Tagesordnung zur Beratung und wird vorab zur Abstimmung

Mehr

Amtsblatt der Stadt Beckum

Amtsblatt der Stadt Beckum Amtsblatt der Stadt Beckum Jahrgang 2012 Beckum, den 14. November 2012 Nr.: 26 Inhaltsverzeichnis Lfd. Nr. Bezeichnung 1 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 12 Teil C Gewerbegebiet Steinbrink hier: Erlangung

Mehr

Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss

Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadt Braunschweig TOP Der Oberbürgermeister Drucksache Datum FB Stadtplanung und Umweltschutz 8598/04 9. März 04 61.12-312/IN 220-B 3 Vorlage Beratungsfolge Sitzung Beschluss Stadtbezirksrat 221 Innenstadt

Mehr

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde

Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Sanierungssatzung der Stadt Angermünde Aufgrund des 5 der Gemeindeordnung für das Land Brandenburg vom 15.10.1993 (GVBl. Bbg. S. 398), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.1998 (GVBl. I S 62) und des

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom

Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Wülfrath vom 16.12.2013 Öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 1.27.1 -Umnutzung Krankenhaus- (1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1.27 -Umnutzung Krankenhaus-)

Mehr

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT

ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT ANGABEN ZU IHRER PERSON, ORGANISATION BZW. GEBIETSKÖRPERSCHAFT Die geltenden Vorschriften für den Schutz personenbezogener Daten finden Sie auf folgender EUROPA-Internetseite: http://ec.europa.eu/geninfo/legal_notices_de.htm

Mehr

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung

S T A D T GEVELSBERG. Hinweisbekanntmachung S T A D T GEVELSBERG Hinweisbekanntmachung Die Stadt Gevelsberg weist auf folgende öffentliche Bekanntmachung in der Westfälischen Rundschau und der Westfalenpost am 05.01.2018 hin (nachrichtliche Wiedergabe

Mehr

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018

Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat. Haushaltssatzung. des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Ennepe-Ruhr-Kreis Der Landrat Bekanntmachung Haushaltssatzung des Ennepe-Ruhr-Kreises für das Haushaltsjahr 2018 Aufgrund der 53, 54 und 55 der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KrO NRW) in

Mehr

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht

Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans Erläuterungsbericht Stadt Sachsenheim 3. Änderung des Flächennutzungsplans 2006-2021 Erläuterungsbericht Bearbeiter/in: S. Hofmann Proj. Nr. 1827 Verfahrensablauf und Verfahrensvermerke Datum Aufstellungsbeschluss: ( 2 (1)

Mehr

Haushaltsplan Stadt Monheim am Rhein 2017 Produktbereich 09 Räuml. Planung und Entwicklung, Geoinformationen

Haushaltsplan Stadt Monheim am Rhein 2017 Produktbereich 09 Räuml. Planung und Entwicklung, Geoinformationen Produktbereich 09 Räuml. Planung und Entwicklung, Geoinformationen Zuständige Bereiche Bereich 60; Bereich 61 Produktbereichserläuterungen In den Produktbereich 09 fällt die räumliche Planung und Entwicklung

Mehr

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite)

Nr.17/2015 vom 12. Juni Jahrgang. Inhaltsverzeichnis: (Seite) Nr.17/2015 vom 12. Juni 2015 23. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Auslegung des Bebauungsplanentwurfes Nr. 106 Auf dem Einert 1. Änderung vom 03.06.2015 5 Aufstellung des Bebauungsplanes

Mehr

Drucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung

Drucksachennummer VO/17/13436/61. Berichterstattung Beschlussvorlage öffentlich Zuständig Stadtplanungsamt Drucksachennummer VO/17/13436/61 Berichterstattung Planungs- und Baureferentin Schimpfermann Gegenstand: Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 164,

Mehr

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600

Bezirksamt Mitte von Berlin Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamt Mitte von Berlin 24.01.2018 Abteilung Stadtentwicklung, Soziales und Gesundheit 44600 Bezirksamtsvorlage Nr. 327 - zur Beschlussfassung - für die Sitzung am Dienstag, dem 30.01.2018 1. Gegenstand

Mehr

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung

Bebauungsplan. Hintere Ried II - 1. Änderung. Begründung Bebauungsplan Hintere Ried II - 1. Änderung Begründung 1. Allgemeines 1.1 Anlass der Aufstellung Der Gemeinderat der Gemeinde Gottmadingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 27. März 2012 beschlossen,

Mehr

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf

Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf Markt Bad Endorf Landkreis Rosenheim Klarstellungs- und Entwicklungssatzung Kurf gemäß 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 und 2 Baugesetzbuch (BauGB) Der Markt Bad Endorf erlässt aufgrund des 34 Abs. 4 Satz 1 Nr.

Mehr

Rechtliche Anforderungen? Abwägungsfehler

Rechtliche Anforderungen? Abwägungsfehler Grundkurs Teil I Abwägung: zentrales Element jeder Planung Rechtliche Anforderungen? Abwägungsfehler 1 Bebauungsplan Inhaltliche Anforderungen Bindung an den Flächennutzungsplan Abwägung Naturschutzrechtliche

Mehr

Geschäftsbericht zum Jahresabschluss

Geschäftsbericht zum Jahresabschluss Geschäftsbericht zum Jahresabschluss Geschäftsbericht zum Jahresabschluss 2017 des Kreises Olpe Inhaltsverzeichnis Seite Aufstellungs- und Bestätigungsvermerk 5 Ergebnisrechnung 2017 7 Finanzrechnung

Mehr

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S)

Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage Nr.: 18/184 (S) Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr Bauamt Bremen-Nord Bremen, 31. Oktober 2012 Tel.: 361-79477 (Frau Wiedau) 361-10859 Deputation für Umwelt, Bau, Verkehr, Stadtentwicklung und Energie (S) Vorlage

Mehr