Sitzungstermin Sitzungsbeginn. 17:00 Uhr
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- Erwin Krämer
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1 EINLADUNG zur Gremium 3. Sitzung des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses 2017 Sitzungstermin STADT WETTER (RUHR) Tag der Absendunq Sitzungsort Besprechungsraum, Wilhelmstr Wetter (Ruhr) Sitzungsbeginn 17:00 Uhr Wichtiger Hinweis: Auf die Ausschließungsgründe nach 31 GO wird hiermit ausdrücklich aufmerksam gemacht. Wer annehmen muss befangen zu sein, hat den Ausschließungsgrund unaufgefordert vor Eintritt in die Verhandlungen d. Vorsitzenden anzuzeigen und den Sitzungsraum zu verlassen; bei einer öffentlichen Sitzung kann sie/er sich im Zuhörerraum aufhalten. Öffentlicher Teil 1. Einwohneranfragen 2. Gewerbeflächenanalyse des Ennepe-Ruhr-Kreises Hier: mündliche Vorstellung durch die WMR, Herr Wiehert, Bereichsleiter Standortentwicklung 3. Geplantes Nahversorgungszentrum Hagen-Vorhalle - hier: Konsensantrag der Stadt Hagen im Rahmen des regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet Hier: Bericht der Verwaltung Drucksache Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr).. Knorr Bremse" Hier: Änderungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung Drucksache Umbaugebiet.. Kaiserstraße/Königstraße und angrenzende Bereiche" Hier: Sachstandsbericht durch die Verwaltung 6. Setrauunq der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Drucksache Bauanträge 8. Mitteilungen 9. Anfragen von Ausschussmitgliedern
2 Nichtöffentlicher Teil 10. Mitteilungen 11. Anfragen von Ausschussmitgliedern 12. Veröffentlichungen Sollten Sie an der Sitzung nicht teilnehmen können, bitte ich Sie, Ihre Vertreterin/Ihren Vertreter und ggf. auch die Verwaltung, Tel. : zu benachrichtigen. Fiolka Vorsitzender des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs- und Bauausschusses
3 STADT WETTER (RUHR) cgj ÖFFENTLICHE D NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD : Verfasser/in: Datum: 4/1 Hesterberg Beratung und Beschluss D D RAT Hauptausschuss am : am: cgj Stadtentw.-, Wirtschaftsf.- und Bauausschuss (Fachausschuss) am : Betreff: Geplantes Nahversorgungszentrum Hagen-Vorhalle Konsensantrag der Stadt Hagen im Rahmen des regionalen Einzelhandelskonzepts östliches Ruhrgebiet hier: Bericht der Verwaltung Beschlussvorschlag: Begründung: Im Rahmen der Fortschreibung des Einzelhandelskonzeptes der Stadt Hagen im März 2016 wurde im Stadtteil Vorhalle der zentrale Versorgungsbereich um eine potenzielle Ansiedlungsfläche erweitert, mit der Zielsetzung, das Nahversorgungsdefizit in diesem Stadtteil zu beheben. Resultierend daraus plant die Stadt Hagen nun im Stadtteil Vorhalle ein Nahversorgungszentrum an der Ophauser Straße zu realisieren. Das Konzept umfasst folgende Vorhaben (siehe Anlagen: die Ansiedlung eines Vollsortimenters (EDEKA) mit einer Verkaufsfläche von qm die Standortverlagerung des bestehenden ALDis mit einer Verkaufsflächenerweiterung von 800 qm auf qm Verkaufsfläche die Ansiedlung eines Drogeriefachmarktes (Rossmann) in der Altimmobilie ALDI mit 720 qm Die Stadt Hagen ist, wie die Stadt Wetter (Ruhr), Mitgliedkommune im regionalen Einzelhandelskonzept östliches Ruhrgebiet (REHK). Ziel des REHK ist ein gemeindeübergreifendes Konzept zur gemeinsamen Regelung der großflächigen Einzelhandelsentwicklung mit dem Inhalt der frühzeitigen Unterrichtung und Abstimmung von regional bedeutsamen Einzelhandelsvorhaben im begleitenden Arbeitskreis. Im Rahmen des regionalen Konsensantrages für das geplante Vorhaben und im Rahmen der Bauleitplanung ist ein Nachweis zur Verträglichkeit auf die zentralen Versorgungsbereiche der Nachbarstädte zu erbringen.
4 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: Vor diesem Hintergrund wurde von der Stadt Hagen das Büro CIMA aus Köln zur Untersuchung der Verträglichkeit des Nahversorgungszentrums beauftragt. Ergebnis dieser ökonomischen und städtebaulichen Auswirkungsanalyse ist laut des Gutachtens der CIMA, dass durch das Planvorhaben negative Auswirkungen auf die bestehenden zentralen Versorgungsbereiche der Stadt Hagen und der Städte Herdecke und Wetter (Ruhr) auszuschließen sind. Das Gutachten weist jedoch offensichtliche Mängel auf, z. B wurde die Entfernung zwischen dem Planstandort Vorhalle und der Innenstadt von Alt-Wetter mit rund 7,5 km angegeben. Dabei wurde nicht berücksichtigt, dass nach Sanierung der Obergrabenbrücke Anfang 2018 wieder die kurze Verbindung gut ausgebaut besteht und die tatsächliche Entfernung bis zur Stadtgrenze nur noch 2,6 km bzw. bis zur Innenstadt 4,2 km beträgt. Dies veranlasste die Stadt Wetter (Ruhr) dazu das Büro GMA, welches derzeit das Einzelhandelskonzept für die Stadt Wetter (Ruhr) fortschreibt, damit zu beauftragen, die grundsätzliche Plausibiliät der Verträglichkeitsanalyse zu prüfen. Zusammenfassend kommt das Büro GMA zum Ergebnis, dass die Analyse des Büros CIMA folgende Mängel aufwirft: widersprüchliche Angaben zum Einzugsgebiet Einbeziehung des Stadtteils Boele mit über Einwohnern in das Einzugsgebiet. (Alle am Planstandort Vorhalle vorgesehenen Anbieter sind in Boele bereits vorhanden. Es gibt also keinen Grund in Vorhalle einzukaufen.) fehlerhafte Marktanteilsprognosen für Nahrungs- und Genussmittel und Drogeriewaren (durch dreifache Berücksichtigung des Kaufkraftpotenziales der Einwohner im 1000 m Radius und doppelte Berücksichtigung des Kaufkraftpotenziales der Einwohner Vorhalles) Es bestehen gravierende Zweifel, ob das projektierte Nahversorgungszentrum mit insgesamt qm Verkaufsfläche eine standortangemessene Verkaufsfläche aufweist. Nach gutachterlicher Untersuchung würde mit dem Vorhaben in Vorhalle eine Kaufkraftziffer von 134 entstehen (bei einem Nebenzentrum beträgt die Kaufkraftkennziffer max. 1 00), was eindeutig für Kaufkraftabschöpfungen aus den Nachbarstädten spricht. Zudem wird die angesetzte Umsatzumverteilung von ca. 8% (die aufgrundder unzureichenden Berechnungen problematisch erscheint) für die Innenstadt von Wetter als kritisch angesehen, da es auch unterhalb des Schwellenwertes von 10 % zu negativen städtebaulichen Auswirkungen für die Innenstadt kommen kann, insbesondere bei signifikanter Vorschädigung. Damit die wirtschaftliche Tragfähigkeit des Projektes gegeben ist, ist es auf gezielte Kaufkraftzuflüsse aus Wetter und Herdecke angewiesen. ln den Sitzungen des Regionalen Einzelhandelskonzeptes östliches Ruhrgebiet und angrenzende Bereiche am und am stellte die Stadt Hagen den Antrag den regionalen Konsens für die Errichtung eines Nahversorgungzentrums in Hagen-Vorhalle herzustellen. Im Rahmen der Konsensanträge hat sich die Stadt Wetter (Ruhr) gemeinsam mit der Stadt Herdecke gegen die Ansiedlung des Nahversorgungszentrums in der projektierten Form und Größe in Hagen-Vorhalle ausgesprochen, da eine Verträglichkeit für die Nachbarstädte derzeit nicht gesehen wird. Der Konsensantrag wurde in der letzten Sitzung auch vom Plenum abgelehnt, da die Konsenskritierien nicht erfüllt sind. Im nächsten Schritt wird die Stadt Hagen das Bauleitplanverfahren fortsetzen und die Öffentlichkeitsbeteiligung nach 3 Abs. 2 BauGB mit Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und Nachbarstädte nach 4 Abs. 2 BauGB durchführen. Die Stadt Wetter (Ruhr) hat in diesem Rahmen die Möglichkeit, als von der Maßnahme betroffene Nachbargemeinde eine Stellungnahme abzugeben. ie-verwa~d im SWBA regelmäßig über das weitere Vorgehen berichten. )
5 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen : Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: rgj nein pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: Dia einmalig einmalig rgj nein
6 AnlQJe.A Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Hagen -Vorhalle Lage im Stadtgebiet ~!~.~ ;~.e:,.~~~~~~~ IF.TI und Bauordnung 1:9.1_.
7 Qn\u<3e ~ Ansiedlung eines Nahversorgungszentrums in Hagen -Vorhalle Entwurf Neuplanung HAGEN~ Stadt der FernUniversität Fachbereich Stadtentw icklung, -planung und Bauordnung 0 n. ("'l]_ 0 '1. AS Hagen- West n 0..
8 STADT WETTER (RUHR) IZI ÖFFENTLICHE 0 NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD: Verfasser/in: Datum: 4/1 Herr Terbahl Beratung und Beschluss IZI 1Zl RAT Hauptausschuss am: am: Z1 Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungsund Bauausschuss am: Betreff: Aufstellung der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) "Knorr Bremse" Hier: Änderungsbeschluss gemäß 2 Abs. 1 BauGB und Beschluss zur frühzeitigen Behördenund Öffentlichkeitsbeteiligung Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, a) Für den im anliegenden Lageplan gekennzeichneten Bereich des Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter (Ruhr) "Knorr-Bremse" im Ortsteil Grundschöttel die 4. Änderung gemäß 2 (1) BauGB durchzuführen. Ziel der Bebauungsplanänderung ist die Schaffung der planungsrechtlichen Grundlagen für die Betriebserweiterung der gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH b) Die frühzeitige Behördenbeteiligung gemäß 4 (1) BauGB und die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligunggemäß 3(1) BauGB durchzuführen. Begründung: Im Zuge der weiteren wirtschaftlichen Expansion der Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH plant das Unternehmen die Erweiterung des Betriebsstandortes in Wetter (Ruhr). Vorgesehen ist u.a. die Errichtung eines neuen Gebäudekomplexes östlich des vorhandenen Speditionsgebäudes. Weitere gewerblich genutzte Gebäude sollen zu diesem Zweck zurückgebaut, vorhandene denkmalgeschützte Gebäude in die Planung integriert werden. Ebenfalls sollen die Erschließung des Plangebietes optimiert und weitere LKW-Stellplätze angelegt werden. Die Einfahrt zum Betriebsstandort soll zukünftig direkt von der Vogelsanger Straße aus erfolgen. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 53 der Stadt Wetter "Knorr-Bremse", u.a. kleinteilige Baufenster, lassen die geplante Entwicklung nicht zu.
9 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR. : Hierzu ist die Anpassung des Planungsrechts durch ein Änderungsverfahren nach Baugesetzbuch erforderlich. Ein bisher als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft und als Ausgleichfläche (Verbandsgrünfläche) festgesetzter Bereich soll hierfür im Bebauungsplan nunmehr als gewerbliche Baufläche festgesetzt werden. Die Fa. Zobel hat hierzu mit Schreiben vom einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse eingereicht. Mit der Änderung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Betriebserweiterungen geschaffen werden. Zwischen der Stadt Wetter und dem Eigentümer wird für die Erarbeitung der Bebauungsplanung ein städtebaulicher Vertrag geschlossen werden, der u.a. die Übernahme der erforderlichen Planungskosten und der Erstellung notwendiger Fachgutachten (insb. zum Schall- und Artenschutz) aber auch über die Durchführung und den Ausgleich des landschaftlichen Eingriffs regelt. Die 4. Änderung des Bebauungsplans "Knorr-Bremse" wird im Normalverfahren einschließlich Erstellung eines Umweltberichts gemäß BauGB. gem. 2 BauGB durchgeführt. Des Weiteren ist die Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren voraussichtlich erforderlich. Hierzu erfolgt ein gesonderter Beschluss. Der Bebauungsplan Nr. 53 der Stadt Wetter "Knorr-Bremse" ist seit dem rechtskräftig. Um das erforderliche Planungsrecht zu schaffen, ist das Verfahren zur 4. Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Aufstellungsbeschluss zur 4. Änderung gemäß 2 (1) BauGB zu fassen und eine Änderung des Bebauungsplanes im Normalverfahren einzuleiten sowie die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit durchzuführen.
10 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Dia 1:8J nein Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung - Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: Dia einmalig einmalig l:8l nein
11 .. ~----- I I ~----- Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse" Geltungsbereich der 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 "Knorr-Bremse"
12 Anlo.9e2 ZOBEL Spedition & Logistik Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH An der Knorr-Bremse 61 DE Wetter (Ruhr) Gebr. Zobel & Co. Speditions GmbH 1 An der Knorr-Bremse 61 DE Wetter (Ruhr) Stadt Wetter (Ruhr) Fachdienst Stadtentwicklung Wilhelmstr. 21 TELEFON +49 (0) 23 35/ TELEFAX +49 (0) / info@spedition-zobel.de INTERNET DATÜM ZEICHEN Wetter ABTEILUNG VERFASSER TELEFON Christian Zobel +49 (0) 23 35/ christian.zobel@speditionzobel.de Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Nr. 53 "Knorr-Bremse" der Stadt Wetter (Ruhr) Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir gemäß 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Bebauungsplanes "Knorr~Bremse" mit dem Ziel der Erweiterung des Betriebsstandortes der Spedition Zobel in Wetter (Ruhr). Zur Erläuterung erhalten Sie folgende Anlagen: 1. Lageplan mit Abgrenzung des Plangebietes 2. Projektbeschreibung Mit frey,a.n Grüßen 1,21i I Anlagen Nationalbank Essen (BLZ ) Kto Stadtsparkasse Gevelsberg (BLZ ) Kto. 6205!BAN DE IBAN DE SWIFT NBAGDE3E SWIFT WELADED1GEV USt-ldNr.: OE S!Nr.: 348/5724/1360 Wir arbeiten ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2016 (ADSp 2016). Gerichtsstand und Erfüllungsort: Wetter (Ruhr) I Registergericht: Hagen Nr. HRB Geschäftsführer: Chris!ian Zobel, Philip Zobel
13 STADT WETTER (RUHR) lz] ÖFFENTLICHE D NICHTÖFFENTLICHE VORLAGE DER VERWALTUNG DRUCKSACHE-NR: FB/FD: BMB 2 Wirtschaftsförderung und Stadtmarketing Verfasser/in: Herr Zimmermann Datum: Beratung und Beschluss lzj lz] RAT Hauptausschuss am: am: lz] Stadtentw.-, Wirtschaftsf.- und Bauausschuss (Fachausschuss) am: Betreff: Betrauung der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Beschlussvorschlag: Es wird beschlossen, die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse unter Beachtung der EU-beihilferechtlichen Vorgaben gemäß Anlage (Betrauungsakt) rückwirkend vom bis zum zu betrauen Begründung: Die EN-Agentur übernimmt für den Ennepe-Ruhr-Kreis und die kreisangehörigen Städte Aufgaben der Wirtschaftsförderung. Die Übernahme von Aufgaben der Wirtschaftsförderung in einer Kommune ist eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI). Erhält ein hierfür gegründetes Unternehmen kommunale Gelder, können diese Zahlungen eine (unzulässige) staatliche Beihilfe im Sinne der Artikel 1 07ff. des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union darstellen. Da aber sowohl die EU-Kommission als auch die Europäischen Gerichte erkannt haben, dass bestimmte Leistungen im Rahmen der Daseinsvorsorge immer defizitär sind, sind Regelungen entwickelt worden, die dazu führen, dass solche Kompensationszahlungen zulässig gewährt werden können. Hierzu gehören nach dem sogenannten,altmark-trans-urteil', dass das begünstigte Unternehmen tatsächlich mit der Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen betraut ist und diese eindeutig definiert sind, transparente Parameter für die Bemessung der erforderlichen Ausgleichsleistungen festgelegt sind, keine Überkompensation erfolgt. Die nach EU-Recht erforderliche Betrauung mit gemeinwirtschaftliehen Verpflichtungen kann maximal einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen und muss dann gegebenenfalls erneuert werden. Mit dem Endzeitpunkt (bis zum ) entsteht ein Betrauungszeitraum, für den auch der Ennepe-Ruhr-Kreis einen entsprechenden Beschluss gefasst hat. Um ein einheitliches Enddatum zu erhalten, ist die Befristung bis zu diesem Zeitpunkt sinnvoll.
14 VORLAGE DER VERWALTUNG SEITE 2 DRUCKSACHE NR.: Der nachfolgende Betrauungsakt konkretisiert den Gesellschaftszweck der EN-Agentur, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts angemessen Rechnung zu tragen. Vor diesem Hintergrund soll auf Grundlage des Beschlusses des Kreistages der Betrauungsakt gemäß Anlage ergehen. Eine gleichlautende Vorlage ist bereits teilweise von anderen (zahlenden) Gesellschaftern der EN-Agentur beschlossen worden. Gleichartige Betrauungsakte für den Bereich Wirtschaftsförderung wurden beziehungsweise werden zukünftig noch von anderen Kommunen beschlossen. Finanzielle Auswirkungen Die Betrauung selbst hat keine finanziellen Auswirkungen.
15 VORLAGE DER VERWALTUNG Haushaltsauswirkungen Konsumtiv SEITE 3 DRUCKSACHE NR.: Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Steuern und ähnliche Abgaben Zuwendungen und allg. Umlagen Öffentlich-recht! iche Leistungsentgelte Privatrechtliche Leistungsentgelte Kostenerstattungen und Kostenumlagen Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistungen Abschreibungen Transferaufwendungen Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag -Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: keine [gl nein pro Jahr Ergebnisrechnung pro Jahr Finanzrechnung lnvestiv Finanzwirtschaftliche Auswirkungen: Einzahlung/Auszahlung Kostenbeiträge Dritter Zuwendungen Sonstige Einzahlungen Summe Einzahlungen Auszahlungen Saldo aus Investitionstätigkeit Einzahlung -Auszahlung Ertrag/Aufwand in den Folgejahren Auflösung der Zuwendung Sonstige Erträge Summe Ertrag Personalaufwand Aufwand für Sach- und Dienstleistung Abschreibung Sonstiger Aufwand Summe Aufwand Ergebnis aus lfd. Verwaltungstätigkeit Ertrag - Aufwand Betroffeneis Produkte: Bemerkung: einmalig einmalig D nein
16 (Text) Betrauungsakt gegenüber der Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Wahrnehmung von Aufgaben im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse Zur Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Stadtgebiet betraut die Stadt Wetter (Ruhr) die Wirtschaftsförderungsagentur Ennepe-Ruhr GmbH (EN-Agentur) mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse nach Maßgabe dieser Betrauungsakts unter Beachtung der EU-beihilfenrechtlichen Vorgaben. I. Sachverhalt Gesellschafter der EN-Agentur sind: - der Ennepe-Ruhr-Kreis 36% - die kreisangehörigen Städte Breckerfeld Ennepetal Gevelsberg Hattingen Herdecke Schwelm Sprockhövel Wetter Witten - die Südwestfälische Industrie- und Handelskammer zu Hagen - die Kreishandwerkerschaft Ennepe-Ruhr, Witten - die AVU Aktiengesellschaft für Versorgungs-Unternehmen - die AHE GmbH - die Verkehrsgesellschaft Ennepe-Ruhr mbh - der Ennepe-Ruhr Freizeit- und Tourismusverband e.v. 1% 2% 2% 4% 2% 2% 2% 2% 8% 8% 4% 10% 10% 5% 2% Gegenstand und Zweck der Gesellschaft ist es, gemäß 2 des Gesellschaftsvertrages deren Agentur, die wirtschaftliche und soziale Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreises durch Förderung zu verbessern. Sie soll zum Abbau bestehender und zur Verhinderung weiterer Arbeitslosigkeit durch die Sicherung vorhandener und die Schaffung neuer Arbeits- und Ausbildungsplätze beitragen. Die Gesellschaft wird ergänzend und unterstützend zu den wirtschaftsfördernden Aktivitäten der Städte des Kreises und anderer Institutionen im Kreisgebiet tätig. Sie soll die gemeinsame Vertretung der Interessen dieses Raumes fördern. Wirtschaftsförderung erfolgt im öffentlichen Interesse. Der nachfolgende Betrauungsakt konkretisiert den Zweck der EN-Agentur, Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zu erbringen, um damit den Anforderungen des Europäischen Beihilferechts (Art. 107 ff. des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union - AEUV) angemessen Rechnung zu tragen.
17 - 2 - II. Rechtliche Würdigung Vor diesem Hintergrund ergeht auf Grundlage des Rates Beschlusses des Rates der Stadt Wetter (Ruhr) vom dieser Betrauungsakt: a) Rechtsgrundlagen Der Betreuungsakt zur Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zwecks Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreis- u.a. in der Stadt Wetter (Ruhr) - erfolgt auf der Grundlage des BESCHLUSSES DER KOMMISSION vom über die Anwendung von Artikel 106 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen zugunsten bestimmter Unternehmen, die mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse betraut sind (2012/21/EU, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. L 7/3), der MITTEI LUNG DER KOMMISSION über die Anwendung der Beihilfevorschriften der Europäischen Union auf Ausgleichsleistungen für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse" (2012/C 8/02, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/4) sowie der MITTEILUNG DER KOMMISSION über den Rahmen der Europäischen Union für staatliche Beihilfen in Form von Ausgleichsleistungen für die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen" (2012/C 8/03, ABI. EU vom 11. Januar 2012 Nr. C 8/15). b) Betrauung mit Aufgaben der Wirtschaftsförderung (1) Die Stadt Wetter (Ruhr) betraut die EN-Agentur mit der Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse zur Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftsstruktur im Stadtgebiet. (2) Die Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und Wirtschaftsstruktur ist eine freiwillige Aufgabe des Kreises zur Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Struktur des Ennepe-Ruhr Kreises und zur Sicherung des wirtschaftlichen Wohls seiner Einwohnerinnen und Einwohner gemäß Art. 28 Abs. 2 GG; Art. 78 LV NRW, 2 Abs. 1 KrO NRW. Es handelt sich um eine Tätigkeit, die mit einer besonderen Gemeinwohlverpflichtung verbunden ist, die im Interesse der Allgemeinheit erbracht und an deren Erbringung ein allgemeines wirtschaftliches Interesse besteht. (3) Zur ordnungsgemäßen Durchführung dieses Auftrags und zur Erbringung von Dienstleistungen im allgemeinen wirtschaftlichen Interesse umfasst die Betreuung insbesondere nachfolgende gemeinwirtschaftliche Aufgaben: Aufbau und Pflege eines Informationsverbundes mit dem Kreis, den kreisangehörigen Städten- u.a. der Stadt Wetter (Ruhr) - und anderen Institutionen sowie Schaffung von Voraussetzungen für eine verbesserte Kooperation und Arbeitsteilung in der Wirtschaftsförderung Werbung und Information über die Region und ihre Standortvorteile; Anwerbung auswärtiger Unternehmen Unterstützung bei der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung Organisation des Innovations- und Wissenstransfers in der Region Aktivitäten zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz Aktivitäten zur Verbesserung der Fachkräftesituation
18 - 3 - Bereitstellung von Informationen über öffentliche Förderprogramme und Finanzierungshilfen Förderung von Unternehmensgründungen (,Gründungsförderung') Akquisition von strukturbedeutsamen Projekten für das Kreisgebiet; Managementleistungen für die Realisierung solcher Projekte Identifikation von Unternehmensclustern und regionalen Entwicklungspotentialen sowie Aufbau und Pflege entsprechender Brancheninitiativen und Unternehmensnetzwerke (Kompetenzfeldwirtschaft) Förderung der Tourismus- und Freizeitwirtschaft im Kreisgebiet durch Unterstützung bei der Entwicklung und Vermarktung von Freizeit- und Tourismusangeboten, Schaffen einer zentralen Informations- und Koordinierungsstelle für den Ennepe-Ruhr-Kreis hinsichtlich der Aufbereitung, der Kooperation und der Vernetzung der touristischen Angebote, Erarbeiten touristischer Informationen, Werbung, Zusammenarbeit mit regionalen und überregionalen touristischen Organisationen Konkrete Leistungen sind von deren-agenturnicht zu erbringen. Absatz 3 soll die Aufgaben der EN-Agentur lediglich umschreiben. Die konkrete Art und Weise der Durchführung der Aufgaben bleibt der EN-Agentur überlassen, die diese im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zur Verwirklichung ihres Gesellschaftszwecks ausführt. (4) Die EN-Agentur ist berechtigt, für den Gesellschaftszweck Öffentlichkeitsarbeit zu betreiben. (5) Die EN-Agentur kann sonstige Aktivitäten, die dem Unternehmenszweck dienlich sind, mit Zustimmung der Gesellschafterversammlung betreiben. c) Räumlicher Geltungsbereich Die Betrauung ist auf die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur innerhalb des Kreisgebiets des Ennepe-Ruhr-Kreises beschränkt. Räumlich erstreckt sich das Gebiet der Aufgabenwahrnehmung auf den Ennepe-Ruhr-Kreis; im Rahmen von interkommunaler Kooperation kann sich der geographische Geltungsbereich in begründeten Fällen auch auf die angrenzenden Regionen erstrecken. Die Stadt Wetter (Ruhr) ist Bestandteil des räumlichen Betrauungsgebietes. d) Gewährung von Ausgleichsleistungen (1 )Der Ennepe-Ruhr-Kreis kann deren-agenturfür die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse Ausgleichsleistungen gewähren. Ausgleichsleistungen im Sinne dieser Betrauung sind alle durch den Ennepe-Ruhr-Kreis unmittelbar oder mittelbar über Tochtergesellschaften gewährten Vorteile jedweder Art. Die Stadt Wetter (Ruhr) beteiligt sich nach einem für alle Städte des Kreises errechneten Umlageschlüssel prozentual anteilig an diesen Ausgleichsleistungen (s. Aufstellung unter 1.). (2) Die Ausgleichsleistungen dürfen nicht darüber hinaus gehen, was erforderlich ist, um die durch die Erfüllung einer Gemeinwohlverpflichtung verursachten Kosten unter Berücksichtigung der dabei erzielten Einnahmen und einer angemessenen Rendite aus dem für die Erfüllung dieser Verpflichtungen eingesetzten Eigenkapital abzudecken. (3) Ein Anspruch auf die Gewährung von Ausgleichsleistungen entsteht der EN-Agentur aus der Betrauung nicht. Bereits durch den Ennepe-Ruhr-Kreis gewährte Ausgleichsleistungen werden von dieser Betrauung umfasst. Vom Ennepe-Ruhr-Kreis gewährte Ausgleichsleistungen sind unabhän-
19 - 4 - gigvon der Ausführung bestimmter Aufgaben, sondern dienen dazu, die EN-Agentur allgemein in die Lage zu versetzen, ihre Aufgaben zu erfüllen. e) Berechnung von Ausgleichsleistungen (1) Die Höhe der im laufenden Geschäftsjahr gewährten Ausgleichsleistungen erfolgt auf der Basis des jeweiligen Jahres-Wirtschaftsplans der EN-Agentur. (2) Führen unterjährige Ereignisse zu einem höheren oder weiteren Ausgleichsbedarf, so kann auch dieser ausgeglichen werden, wenn ihre Erforderlichkeit durch die Gesellschaft nachgewiesen wird. (3) Die Art und Höhe der gewährten Ausgleichsleistungen sowie der Zweck sind durch die EN-Agentur zu dokumentieren. f) Nachweis durch Erstellung eines Beihilfenberichts (1) Um sicherzustellen, dass durch die Ausgleichsleistungen keine Überkompensation für die Erbringung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse entsteht, ist die EN Agentur verpflichtet, jährlich nach Ablauf des jeweiligen Geschäftsjahres den Nachweis für die Verwendung der gewährten Ausgleichsleistungen auf Basis des geprüften Jahresabschlusses zu führen. (2) Die EN-Agentur hat die ordnungsgemäße Verwendung der Ausgleichsleistungen durch geeignetes Datenmaterial nachzuweisen. (3) Der Ennepe-Ruhr-Kreis ist berechtigt, Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen prüfen zu lassen. g) Vermeidung von Überkompensation (1) Kommt es innerhalb eines Jahres zu einer Überkompensation bzw. Verwendung der Mittel für nicht durch die Betrauung erfasste Bereiche, ist ein Vortrag in Höhe von maximal 10 % der erhaltenen Ausgleichsleistungen auf das Folgejahr möglich und die ordnungsgemäße Mittelverwendung innerhalb des Folgejahres wieder herzustellen. (2) Ist eine ordnungsgemäße Mittelverwendung ausgeschlossen oder wird dieses nicht innerhalb des Folgejahres sichergestellt, wird der Ennepe-Ruhr-Kreis im Falle einer Überkompensation die Rückzahlung überhöhter Ausgleichsleistungen verlangen. h) Dokumentation Unbeschadet weitergehender Vorschriften sind sämtliche Unterlagen, anhand derer sich feststellen lässt, ob die Ausgleichzahlungen mit den Bestimmungen des Freistellungsbeschlusses vereinbar sind, mindestens für einen Zeitraum von 10 Jahren aufzubewahren. i) Geltungsdauer, Widerrufsvorbehalt (1) DerBetrauungsakt hat eine Laufzeit von 10 Jahren und gilt vom bis zum (2) Die Stadt Wetter (Ruhr) kann diesen Betrauungsakt aufheben, wenn hierfür ein wichtiger Grund gegeben ist, der eine Fortsetzung der Betrauung unzumutbar macht oder sich in Folge von Änderungen des EU-Rechts oder höchstrichterlicher Rechtsprechung die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Förderung der wirtschaftlichen und sozialen Struktur im Ennepe-Ruhr-Kreis grundlegend ändern. Mit freundlichen Grüßen
20 Tagesordnungspunkte zur Sitzung des Stadtentwicklungs-, Wirtschaftsförderungs und Bauausschusses am Bauanträge R/9-111 Nutzungsänderung und Erweiterung des ehemaligen Trafogebäudes zu einer Lagerhalle auf dem Grundstück Im Hegte 3, Gemarkung Grundschöttel, Flur 3, Flurstücke 167 und 385 hier: Überschreitung der nördlichen Baugrenze auf einer Länge von16m Trotz Überschreitung der Baugrenze in der geplanten eingeschossigen Bauweise, ist die Verschattung des Nachbargrundstücks deutlich geringer, als bei einer baurechtlich zulässigen Ausnutzung des Grundstücks -Keine Bedenken- G/69-11 Errichtung eines Carports für 3 Pkw auf dem Grundstück Haus Hove 7, Gemarkung Volmarstein, Flur 3, Flurstück 1749 hier: Der Carport liegt ca. 1,5 m außerhalb der Fläche für Gemeinbedarf -Keine Bedenken- N41-ll Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes auf dem Grundstück in Wetter Ruhrstr. 1 b, Gemarkung Wetter, Flur 9, Flurstück 169 hier: Überschreitung der zulässigen Verkaufsfläche von zulässig 700 um 99m 2 -Keine Bedenken-
21 ~ ~~ Ennepe-Ruhr-Kreis Katasteramt Hauptstraße Schwelm Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 1000 Flurstück: 385 Flur: 3 Gemarkung: Grundschältel Im Hegte 3, Wetter (Ruhr) Erstellt: Zeichen: Ohne Maßstab 1 : 1000 Gefertigt im Auftrag des Ennepe-Ruhr-Kreises durch: Stadt Wetter, Wilhelmstr. 21, Wetter Ennepe-Ruhr-Kreis --~ -- R( ~-j{f
22 II g- SD,PD,WD 0 \drian \nnette 2547 Traufe X ~Iiese x K0=2ll.15 X
23 Flurstück: 1749 Flur: 3 Gemarkung: Volmarstein Haus Hove 7, Wetter (Ruhr). Ennepe-Ruhr-Kreis Katasteramt Hauptstraße Schwelm Auszug aus dem Liegenschaftskataster Flurkarte NRW 1 : 500 Erstellt: Zeichen: 17-A : /{:!/-J/_ 1753 Ma~stab 1 : 500 c===i::s ==:::i:10==:=i15':==:520::::::::525 Meter Ennepe- Ruhr~ Kreis
24 I. ~R.RiCHT Cit\JGS CA-R-Po'rus Hi l~,3 PLCW A-UF. d)etn GRlltJl)- u rs1ucu BemA~U.LUJ6 VO L- /YIA;,R.STei ~ I r llle 3 1 t LU)~ - 8TL0Ck lf-l/3 8!69-Tr ' ;..! i
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Gremium Sitzungstermin Wetter (Ruhr), 17:00 Uhr
STADT WETTER (RUHR) EINLADUNG zur Gremium Sitzungstermin Wetter (Ruhr), 4. Sitzung des Ausschusses für Gesundheit, 13.09.2017 29.08.2017 Soziales, Demografie und öffentliche Ordnung 2017 Sitzungsort Bürgerhaus
MehrSitzungstermin Sitzungsbeginn. 18:00 Uhr
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