Wirtschaft & Asyl. Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt. Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015
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- Klemens Heintze
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1 Wirtschaft & Asyl Asylbewerber für den regionalen Arbeitsmarkt Informationsveranstaltung am Dienstag, 10. November 2015
2 1. Darstellung der Situation im Landkreis Sozialamt und Jugendamt 2. Flüchtlingsstatus und Beschäftigung mit Beschreibung des Verfahrens Ausländeramt 3. Erfahrungsbericht der Berufsschule Pfarrkirchen Berufsschule Pfarrkirchen 4. Asyl und Arbeit/Ausbildung/Praktikum Rechts- und Verfahrenshinweise Agentur für Arbeit 5. Sprachkurse und Weiterbildungsmaßnahmen für Flüchtlinge Agentur für Arbeit 6. Beschäftigung von Asylbewerbern - Beispiele aus der Wirtschaft Unternehmensvertreter 7. Information, Fragen und Antworten
3 1. Aktuelle Flüchtlingssituation im Landkreis Renate Riglsperger Landratsamt Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
4 Daten und Fakten- Stand Asylbewerber in dezentralen Unterkünften, Erstaufnahmeeinrichtung sowie in privaten Wohnungen 119 unbegleitete Minderjährige Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
5 aktuelle Situation im Landkreis Rottal- Inn (Stand: ) Unterkünfte nach Art und Größe Massing um: 2 Eggenfelden Karl-Rolle-Str.: 15 Notunterkunft Zainach: 250 um: 22 GU EG: 80 GU EG (künftig): 52 Forstdienst: 15 Falkenberg 30 Arnstorf I: 25 II: 25 III: 30 IV: 20 Schönau 35 Hebertsfelden um: 6 Roßbach 21 (Münchsdorf) um: 10 Reut um: 9 Landratsamt Wittibreut Ulbering: 70 Johanniskirchen um: 10 Triftern Godlsham: 25 GU (künftig): 100 Anzenkirchen: 50 Bad Birnbach um: 12 Pfarrkirchen Griesberg: 160 Gartlberg: 42 um: 24 Ering um: 36 Simbach JFD: 43 TH: 146 (inkl. Plätze weitere 24 Pflegestellenplätze für um sind im Landkreis verteilt Notaufnahme um) Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I Kirchdorf 3 Hitzenau: 61
6 2. Status und Beschäftigung von Flüchtlingen Dagmar Sigl Landratsamt Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
7 Gliederung 2.1) Ablauf eines Asylverfahrens 2.2) Ausweisarten 2.3) Zusammenfassung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
8 2.1) Ablauf eines Asylverfahrens Einreise Asylantrag Aufenthaltsgestattung Fiktionsbescheinigung Aufenthaltserlaubnis Duldung Niederlassungserlaubnis Freiwillige Ausreise/ Abschiebung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
9 2.2) Ausweisarten a) Vorbemerkung b) Übersicht c) Auflagen zum Umfang der Arbeitsaufnahme d) Aufenthaltsgestattung e) Fiktionsbescheinigung f) Aufenthaltserlaubnis g) Duldung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
10 a) Vorbemerkung Jeder Ausländer hat einen Ausweis in Händen, der seinen Status anzeigt Auf diesem Ausweis sind die Möglichkeiten oder Einschränkungen der erlaubten Arbeitsaufnahme konkret definiert Bei Anfragen immer nach diesem Ausweis fragen! Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
11 b) Übersicht Ausweis Status Hintergrund Aufenthaltsgestattung Asylsuchende Zur Durchführung eines Asylverfahrens bis zur Entscheidung des BAMF Duldung Geduldete Negative Asylentscheidung Aufenthaltserlaubnis Anerkannte Flüchtlinge Positive Asylentscheidung Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) stellen eine besonders schutzbedürftige Gruppe dar, unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wird. Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
12 c) Auflagen zum Umfang der Arbeitsaufnahme 1. Erwerbstätigkeit nicht gestattet keinerlei Beschäftigung erlaubt 2. Beschäftigung nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde Anträge auf Erlaubnis einer Beschäftigung sind an die Ausländerbehörde zu stellen Benötigte Unterlagen: Formular Stellenbeschreibung (vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer ausgefüllt) 3. Beschäftigung als bei Firma gestattet wichtig: falls Zustimmung durch die Ausländerbehörde erforderlich ist, darf die Beschäftigung erst nach Eintragung im Ausweis aufgenommen werden 4. Beschäftigung gestattet Jede unselbstständige Tätigkeit ist ohne Zustimmung der Ausländerbehörde erlaubt, aber keine Selbstständigkeit 5. Erwerbstätigkeit gestattet Jede selbstständige und unselbstständige darf ohne Zustimmung der Ausländerbehörde ausgeübt werden. Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
13 Formular Stellenbeschreibung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
14 d) Aufenthaltsgestattung Asylsuchender Wird nach Stellung des Asylantrags während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung erteilt Ausweis für Asylsuchende mit Auflagen zu Beschäftigung, Wohnsituation und anfänglicher räumlicher Beschränkung Arbeitsgenehmigung notwendig, Beantragung beim Ausländeramt durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Zuständig bei Vermittlung in Arbeit: Agentur für Arbeit Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
15 Aufenthaltsgestattung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
16 e) Fiktionsbescheinigung Vorläufige Bescheinigung vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis Gilt für den Zeitraum zwischen Anerkennung als Flüchtling bzw. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis und Erteilung dieser Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
17 Fiktionsbescheinigung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
18 f) Aufenthaltserlaubnis Anerkannter Flüchtling Zeitlich befristeter Aufenthaltstitel Wird zu den im Aufenthaltsgesetz genannten Zwecken erteilt (z.b. Aufenthalt aus humanitären Gründen) Grundlage für ständiges Aufenthaltsrecht Eröffnet die Möglichkeit eines späteren unbefristeten Aufenthaltsrechts (Niederlassungserlaubnis) Uneingeschränkter Zugang zum Arbeitsmarkt ohne Arbeitsgenehmigung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
19 Aufenthaltserlaubnis Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
20 g) Duldung Geduldeter Kein offizieller Aufenthaltstitel Aussetzung der Abschiebung, kein rechtmäßiger Aufenthalt Insbesondere wenn eine Abschiebung aus rechtlichen, tatsächlichen, humanitären, persönlichen Gründen unmöglich ist, aber keine Aufenthaltserlaubnis erteilt wird Generelle Duldungsregelung für bestimme Gruppen durch Anordnung der obersten Landesbehörde für die Dauer von längstens 3 Monaten möglich (Abschiebungsstop). Arbeitsgenehmigung grundsätzlich notwendig, Beantragung beim Ausländeramt durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Zuständig bei Vermittlung in Arbeit: Agentur für Arbeit Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
21 Duldung Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
22 2.3) Zusammenfassung Arbeitsverbot zu Beginn des Aufenthalts Asylsuchende und Geduldete dürfen in den ersten 3 Monaten in Deutschland keine Beschäftigung aufnehmen Nachrangiger Zugang zum Arbeitsmarkt Asylsuchenden und Geduldeten kann ab dem 4.Monat eine Beschäftigung erlaubt werden. Ausnahme: Personen aus sicheren Herkunftsstaaten kann grundsätzlich keine Beschäftigung erlaubt werden: derzeit Westbalkanstaaten (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Montenegro, Serbien), Ghana und Senegal Vorrang- und Tarifprüfung durch Agentur für Arbeit Vorlage Formular Stellenbeschreibung erforderlich Zugang Arbeitsmarkt ohne Vorrangprüfung Anerkannte Flüchtlinge mit Aufenthaltserlaubnis dürfen ohne Wartefrist jede Beschäftigung aufnehmen Berufsausbildung für Asylsuchende ab 4.Monat und für Geduldete ab Status Duldung Vorrangprüfung für andere Beschäftigungsarten entfällt für Asylsuchende und Geduldete ab 16. Monat, Tarifprüfung bleibt. Vorlage Formular Stellenbeschreibung erforderlich Landkreis I Ringstraße 4-7 I Pfarrkirchen I Tel I
23 4. Asyl und Ausbildung/ Praktikum/Erwerbstätigkeit Rechts und Verfahrenshinweise Regel: Asylbewerber und Flüchtlinge haben nur mit Genehmigung der Ausländerbehörde Zugang zum Arbeitsmarkt 1. Antrag mit konkretem Arbeitsplatzangebot des Arbeitgebers 2. Arbeitserlaubnis wird in der Regel nur nach Zustimmung der Agentur für Arbeit erstellt Daniela Heidmeier, Teamleiterin Arbeitgeberservice für den Landkreis und Dingolfing-Landau
24 Beschäftigungsform - AUSBILDUNG Asylbewerber ab 4. Monat des Aufenthaltes in Deutschland möglich auch ohne Zustimmung BA Geduldete dürfen sofort eine Ausbildung aufnehmen, sofern die Ausländerbehörde kein Beschäftigungsverbot ausspricht (Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern) Einstiegsqualifizierung nach einem Aufenthalt von 3 Monaten möglich
25 Beschäftigungsform - PRAKTIKUM Personen mit Aufenthaltsgestattung (Asylbewerber) / Duldung ab 4. Monat des Aufenthaltes in Deutschland mit Zustimmung der BA mit Vorrangprüfung mit Prüfung der Beschäftigungsbedingungen Personen mit Aufenthaltserlaubnis (Flüchtlinge) Praktikum möglich ohne Zustimmung der BA Alternative: MAG zur Erprobung oder Praktikum zur Orientierung Mindestlohn erforderlich bzw. ortsübliche Entlohnung
26 Beschäftigungsform PRAKTIKUM (ZUR ORIENTIERUNG) Eignungsfeststellung zur Aufnahme einer Erstausbildung oder eines Studiums Asylbewerber / Duldung ab 4. Monat des Aufenthaltes in Deutschland: ohne Zustimmung durch die BA betriebliche Tätigkeit muss im Zusammenhang mit einer beabsichtigten Ausbildung stehen Höchstdauer 3 Monate kein Mindestlohn erforderlich; Praktikum kann auch unentgeltlich sein
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29 Beschäftigungsform ERWERBSTÄTIGKEIT Asylbewerber und Geduldete Aufenthalt ab 4. Monat bis 15. Monat: Arbeitserlaubnis und Vorrangprüfung Aufenthalt ab 16. Monat bis 48. Monat: Arbeitserlaubnis, keine Vorrangprüfung Aufenthalt ab 49. Monat: Wegfall der Arbeitserlaubnispflicht Asylberechtigte Uneingeschränkter Arbeitsmarktzugang Mindestlohn erforderlich bzw. ortsübliche Entlohnung!
30 5. Sprachkurse und Weiterbildungsmaßnahmen für Flüchtlinge SPRACHE IST DER SCHLÜSSEL ZUR INTEGRATION!!! Daniela Heidmeier, Teamleiterin Arbeitgeberservice für den Landkreis und Dingolfing-Landau
31 SPRACHKURSE DER AA UND WEITER WICHTIGE GESETZESÄNDERUNGEN Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz (vom ): Förderung der Teilnahme an Sprachkursen durch BA für Asylbewerber Maßnahmeneintritt vom bis Dauer der Maßnahme 8 Wochen bzw. 320 Unterrichtsstunden Wegfall des Leiharbeitsverbotes für Asylbewerber und Geduldete nach 3 Monaten bzw. 15 Monaten
32 WEITERE FÖRDERUNGSMAßNAHMEN DER BA PERF Perspektiven für Flüchtlinge Potentiale identifizieren, Integration ermöglichen (Dauer: 12 Wochen) Inhalte: - Heranführung an den deutschen Arbeitsmarkt - Feststellung berufsfachlicher Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten - Kompetenzfeststellung im Echtbetrieb - Vermittlung/Erweiterung berufsfachlicher Sprachkenntnisse
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