Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
|
|
- Margarethe Bayer
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Statuten der Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM)
2 1. Name und Sitz Art 1 Unter dem Namen Gesellschaft Waffen und Militaria (GWM) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff ZGB. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art 2 Der Verein hat seinen Sitz am jeweiligen Wohnort des amtierenden Präsidenten. 2. Ziel und Zweck Art 3 Der Verein fördert im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften das Sammeln von Waffen und Militaria und erleichtert den Informationsaustausch unter den Mitgliedern sowie mit Organisationen ähnlicher Zielsetzung. Zu diesen pflegt er freundschaftliche Beziehungen. Der Verein wird getragen von engagierten Mitgliedern. Er setzt sich für ein liberales Waffengesetz ein. 3. Mitgliedschaft Art 4 Mitglieder des Vereins können natürliche Personen werden. Aufnahmegesuche sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Bewerber werden vorerst für mindestens 6 Monate durch Vorstandsbeschluss zu Kandidaten ernannt. Kandidaten nehmen an den Anlässen des Vereins teil, sind aber vom Stimmrecht ausgeschlossen Über ihre Aufnahme als Mitglied entscheidet die nächste Generalversammlung. Art 5 Der Jahresbeitrag beträgt maximal CHF Die Generalversammlung entscheidet über die Höhe des Beitrages. Kandidaten bezahlen keinen Mitgliederbeitrag
3 Art6 Die Mitgliedschaft endet durch: a) Austritt b) Ausschluss c) Tod Der Austritt muss schriftlich erklärt werden. Er kann nur auf Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Die Generalversammlung kann ein Mitglied ohne Begründung ausschliessen, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder zustimmen. 4. Organe Art 7 Die Organe des Vereins sind: d) Die Generalversammlung e) Der Vorstand f) Die Revisionsstelle 4.1. Die Generalversammlung Art 8 Die ordentliche Generalversammlung findet alljährlich innerhalb des ersten Quartals des Jahres statt. Die Einladung zur GV erfolgt unter Einhaltung einer Frist von mindestens 30 Tagen schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Traktanden. Anträge zuhanden der GV sind schriftlich an den Präsidenten zu richten. Sie müssen spätestens zwei Wochen vor der GV bei ihm vorliegen. Art 9 Eine ausserordentliche GV ist auf Beschluss des Vorstandes, auf Antrag von mindestens eines Viertels aller Gesellschafter oder auf Antrag der Revisionsstelle einzuberufen. Die Einladung hat mindestens 20 Tagen vor der Versammlung schriftlich durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Traktanden zu erfolgen.
4 Art 10 Die Aufgaben und Kompetenzen der GV sind: g) Abnahme des Jahresberichtes, der Jahresrechnung sowie des Berichts der Revisoren h) Entlastung des Vorstandes i) Festsetzung der Jahresbeiträge j) Wahl des Präsidenten, der übrigen Vorstandsmitglieder und der Revisoren k) Behandlung von Anträgen des Vorstandes und der Gesellschafter, l) Aufnahme neuer Mitglieder m) Ausschluss eines Mitglieds n) Änderung der Statuten o) Auflösung des Vereins Art 11 Beschlüsse der GV werden in offener Abstimmung mit einfachem Mehr gefasst. Bei Stimmengleichheit hat der Präsident keinen Stichentscheid. Alle anwesenden Gesellschafter haben das gleiche Stimmrecht. Stellvertretung ist nicht zulässig. Bei Beschlussfassungen über Décharge, über ein Rechtsgeschäft oder einen Rechtsstreit zwischen ihm und dem Verein ist das betroffene Mitglied vom Stimmrecht ausgeschlossen Der Vorstand Art 12 Der Vorstand besteht aus mindestens 3 Mitgliedern und wird von der GV auf eine Amtsdauer von zwei Jahren gewählt. Der Vorstand konstituiert sich selbst Vorstandssitzungen werden durch den Präsidenten oder den Vize-Präsidenten geleitet. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend ist. Vorstandssitzungen werden auf Antrag des Präsidenten oder auf Verlangen eines Vorstandsmitgliedes einberufen. Auch bei Stimmengleichheit zählt die Stimme des Präsidenten einfach. Scheiden Vorstandsmitglieder während der Amtsdauer aus, ergänzt sich der Vorstand von selbst. Solche Wahlen sind an der nächsten GV zur Bestätigung vorzulegen.
5 Art 13 Der Vorstand setzt sich zusammen aus: p) Präsident q) Vizepräsident r) Aktuar s) Kassier Ämterkumulation ist zulässig. Art 14 Dem Vorstand stehen grundsätzlich alle Befugnisse zu, die nicht ausdrücklich der GV vorbehalten sind. Es sind dies insbesondere: t) Vorbereitung und Durchführen der ordentlichen und ausserordentlichen GV u) Ausarbeiten von Statuten, Anträgen und Reglementen v) Aufnahme von Kandidaten w) Durchführen des Jahresprogramms Art 15 Der Vorstand vertritt den Verein gegen aussen. Die Mitglieder zeichnen kollektiv zu zweien mit dem Präsidenten oder Vizepräsidenten Die Revisionsstelle Art 16 Die Revisionsstelle besteht aus 2 Revisoren. Sie prüft die Jahresrechnung und erstattet der Generalversammlung schriftlichen Bericht. Sie stellt der Generalversammlung Antrag auf Erteilung oder Verweigerung der Décharge gegenüber dem Kassier und dem Vorstand. Art 17 Die Generalversammlung wählt die Revisoren. Mitglieder des Vorstandes können nicht gleichzeitig Revisoren sein.
6 5. Das Vereinsvermögen Art 18 Das Vereinsvermögen bildet sich aus den Jahresbeiträgen der Gesellschafter, aus Überschüssen der Betriebsrechnung, aus allfälligen Schenkungen und Vermächtnissen. Das Vereinsjahr endet am 31. Dezember, erstmals am 31. Dezember Art 19 Für die Verbindlichkeiten des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Die persönliche Haftbarkeit der Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Vereins ist ausgeschlossen. Gesellschafter, deren Mitgliedschaft vor einer allfälligen Auflösung des Vereins erlischt, haben keinen Anspruch auf das Vereinsvermögen. 6. Statutenänderungen und Auflösung Art 20 Für Statutenänderungen ist die Anwesenheit von mindestens zwei Dritteln aller Gesellschafter erforderlich. Für die Annahme eines solchen Antrages zählt das einfache Mehr. Art 21 Im Falle der Auflösung des Vereins bestimmt die Generalversammlung über die Aufteilung des Liquidationserlöses. Diese Statuten wurden in der vorliegenden Form an der Generalversammlung vom 04. Februar 2005 genehmigt. Brütten, 04. Februar 2005 Der Präsident Der Aktuar Guido Schuholz Markus Thommen
STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG)
STATUTEN DES VEREINS MUSTER FLYING GROUP (MFG) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Verein Muster Flying Group (MFG)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein
MehrSTATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS)
STATUTEN DES VEREINS PATIENTENKOALITION SCHWEIZ (PKS) Die Stimme der Betroffenen und ihren Angehörigen mit schweren und chronischen gesundheitlichen Beeinträchtigungen I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem
MehrSTATUTEN. des ROCINANTE POLO TEAM
STATUTEN des ROCINANTE POLO TEAM 1 I. VEREINSNAME UND SITZ Art.1 Unter dem Namen ROCINANTE POLO TEAM besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Art.2 Der Verein besteht auf
MehrStatuten des Vereins guild42.ch
Statuten des Vereins guild42.ch I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "guild42.ch" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein besteht auf unbestimmte Dauer. Art.
MehrSTATUTEN. des Vereins. ART-PUBLIC Chur
STATUTEN des Vereins ART-PUBLIC Chur I. Namen und Sitz Unter dem Namen ART-PUBLIC, Chur besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Zweck Der Verein bezweckt die Förderung und
MehrVereinsstatuten Trägerverein Tagesstätte Olten TTO
Vereinsstatuten Trägerverein Tagesstätte Olten TTO I. Name, Sitz und Zweck Art.1 Name und Sitz Unter dem Namen Trägerverein Tagesstätte Olten besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB als juristische
MehrSTATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD
1 STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Trägerschaft ZAD (Zürich Affinity Domain) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.
MehrStatuten Verein Naturschule St. Gallen
Statuten Verein Naturschule St. Gallen l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Verein Naturschule St. Gallen" besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff ZGB mit Sitz in St. Gallen. ll. Ziel, Zweck,
MehrKinderkrippe Coccolino. Verein Kinderkrippe Coccolino. Statuten. Reppischtalstr. 49, 8143 Stallikon
Kinderkrippe Coccolino Verein Kinderkrippe Coccolino Statuten Reppischtalstr. 49, 8143 Stallikon Verein Kinderkrippe Coccolino Reppischtalstrasse 49 8143 Stallikon 1 STATUTEN DES VEREINS KINDERKRIPPE COCCOLINO
MehrKTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau)
KTV Illgau (Katholischer Turnverein Illgau) I. Name, Sitz, Zugehörigkeit Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Katholischer Turnverein Illgau (KTV Illgau) besteht ein Verein gemäss Art. 60 ff des Schweizerischen
MehrStatuten. Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches)
Statuten Zur Gründung des Vereins Jublex Bösingen (Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches) Namen Ex-Jublaner Ex-Leiter Blauring und Jungwacht Ex-Mitglieder Ehemaligenverein der Jubla Bösingen
MehrStatuten. Für die Verbindlichkeiten des Clubs haftet nur das Clubvermögen. Die persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Der Sailing + Cruising Club Chevroux (SCCC), gegründet am 11. August 1973 unter dem Namen Sailing + Country Club Chevroux, nachfolgend kurz Club genannt, ist ein Verein
MehrTISCHTENNIS CLUB WOLLERAU STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU
TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU www.ttc-wollerau.ch Postfach 603 8832 Wollerau STATUTEN DES TISCHTENNIS CLUB WOLLERAU I. Name und Zweck 1. Unter dem Namen Tischtennis Club Wollerau' (TTC Wollerau) besteht ein
MehrStatuten BÜNDNER KUNSTVEREIN
Statuten BÜNDNER KUNSTVEREIN I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name, Sitz 1.1 Unter dem Namen «Bündner Kunstverein» besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. Der Verein wurde im Jahre
MehrV E R E I N S S T A T U T E N A L S S C H W E I Z
V E R E I N S S T A T U T E N A L S S C H W E I Z Name, Rechtsform, Sitz Art. 1 Unter dem Namen ALS Schweiz (vorm. ALS-Vereinigung.ch) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. des Schweizerischen
MehrFörderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft
Förderverein für Aus- und Weiterbildung in der Verpackungswirtschaft Statuten Adresse Schweizerisches Verpackungsinstitut SVI Brückfeldstrasse 28/Postfach 3000 Bern 26 e-mail: info@svi-verpackung.ch Homepage:
MehrStatuten Inhaltsverzeichnis
Statuten 21.11.2012 Inhaltsverzeichnis Art.1 Allgemeines, Name und Sitz Art. 2 Zweck Art. 3 Mitgliedschaft Art. 4 Verhältnis DLV Logopädie Luzern Art. 5 Organisation Art. 6 Finanzen Art. 7 Schlussbestimmungen
MehrVereinsstatuten 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
Vereinsstatuten 1. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Asperger-Hilfe Nordwestschweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz an der jeweiligen Adresse des Vereinspräsidenten
MehrKita Himugüegeli Muristrasse 39 3006 Bern. Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern
Kita Himugüegeli Muristrasse 39 3006 Bern Statuten für den Verein Kindertagesstätte Himugüegeli, Bern 1 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name, Sitz Unter dem Namen Kindertagesstätte Himugüegeli" besteht
MehrVerein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes
WWW.IZ-EICHHOLZ.CH INFO@IZ-EICHHOLZ.CH INFOZENTRUM EICHHOLZ, POSTFACH 145 STRANDWEG 60, 3084 WABERN 078 781 82 47 Statuten Verein Infozentrum Eichholz über die Ökologie des Aareraumes 1. Name und Sitz
MehrVEREINSSTATUTEN BIOMEDICAL ENGINEERING CLUB (BME CLUB)
VEREINSSTATUTEN BIOMEDICAL ENGINEERING CLUB (BME CLUB) I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen " Biomedical Engineering Club (BME Club)" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische
MehrStatuten der Volkshochschule Region Solothurn
Statuten der Volkshochschule Region Solothurn Inhaltsübersicht Artikel 1 Name, Sitz 2 Zweck 3 Erwerb der Mitgliedschaft 4 Austritt 5 Ausschliessung 6 Anspruch auf das Vereinsvermögen 7 Mitgliederbeitrag
MehrStatuten des. Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld
Statuten des Vereins Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld mit Sitz in Köniz I. Name, Grundlage Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Cevi Jungschar Köniz-Liebefeld besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von
MehrSTATUTEN MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ
STATUTEN der MUSIKGESELLSCHAFT BRIENZ Gegründet 1860 Statuten der Musikgesellschaft Brienz Vom 05. Januar 2002 I. Name und Sitz Artikel 1 Unter dem Namen "Musikgesellschaft Brienz besteht ein kultureller
MehrSatzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
MehrSTATUTEN DES VEREINS Rocket Girls Dance Formation
STATUTEN DES VEREINS Rocket Girls Dance Formation I. NAME UND SITZ Art. 1 Unter dem Namen "Rocket Girls Dance Formation" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person. Der Verein
MehrStatuten des Schweizerischen Arbeiterhilfswerkes SAH Schaffhausen
Statuten des Schweizerischen Arbeiterhilfswerkes SAH Schaffhausen I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Art. 2 Unter dem Namen Schweizerisches Arbeiterhilfswerk SAH Schaffhausen 1 besteht ein gemeinnütziger Verein
MehrVerein Mikro- und Nanotechnologie Euregio Bodensee. (vormals: Gesellschaft zur Förderung der Nano-Mikrotechnologie in der Regio Bodensee) STATUTEN
Verein Mikro- und Nanotechnologie Euregio Bodensee (vormals: Gesellschaft zur Förderung der Nano-Mikrotechnologie in der Regio Bodensee) STATUTEN I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Unter dem Namen "Verein
MehrSTATUTEN DES VEREINS. Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen
STATUTEN DES VEREINS Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Young Entrepreneurs Club at the University of St. Gallen" (kurz: "YEC") besteht ein
MehrTREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich. Statuten
TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich vom 5. Dezember 2014 I. Name, Sitz und Dauer 1. Unter dem Namen TREUHAND SUISSE Schweizerischer Treuhänderverband Sektion Zürich besteht
MehrStatuten des Tennisclub Schmitten
Statuten des Tennisclub Schmitten I. NAME UND SITZ Artikel 1 Unter dem Namen "Tennisclub Schmitten" (nachstehend TC Schmitten genannt) besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.
MehrVerein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule
Verein zur Förderung der Aus- und Weiterbildung in den Bereichen Technik, Informatik und Architektur der Berner Fachhochschule Statuten Genehmigt an der Vereinsversammlung vom 13. Mai 2009 in Bern 1 Statuten
MehrDatum: 12. Juli 2011. Statuten YAAAY. Betreff: YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich
Datum: 12. Juli 2011 Betreff: Statuten YAAAY YAAAY c/o Divio GmbH Riedtlistrasse 23 8006 Zürich 1 Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «YAAAY» («Yet another awesome association, YAAAY!» besteht ein Verein
MehrSTATUTEN. Schweizerischen KMU Verbandes
STATUTEN des Schweizerischen KMU Verbandes mit Sitz in Zug 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Schweizerischer KMU Verband besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zug. 2. Zweck Der Verein
MehrGönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN
Gönner-Vereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon STATUTEN Grundsätze Artikel 1 Unter dem Namen "Gönnervereinigung der Schwimmclubs Romanshorn, St. Gallen und Arbon, in der Folge "Vereinigung
MehrSTATUTEN HEUMILCH SCHWEIZ
STATUTEN HEUMILCH SCHWEIZ Version 8 vom 08.06.06 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. Name Unter dem Namen «Heumilch Schweiz» besteht auf unbestimmte Dauer ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen
MehrDer Berner-Verein Zürich (BVZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich.
Name und Sitz Art. 1 Statutenentwurf z.hd. 136. BVZ-Generalversammlung Der Berner-Verein Zürich (BVZ) ist ein Verein nach Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Zürich. Zweck Art. 2 Der BVZ bezweckt die Förderung
MehrSatzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein)
Satzung des Vereins LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania (gemeinnütziger Verein) 1 Name und Sitz 1. Der Verein führt den Namen LaKiTa - Lachende Kinder Tanzania. 2. Er soll in das Vereinsregister eingetragen
MehrStatuten des Gewerbevereins Bubikon-Wolfhausen. Gegründet 1945
Statuten des Gewerbevereins Gegründet 1945 1 Statuten des Gewerbevereins I. Name, Sitz und Zugehörigkeit Art. 1 Name und Sitz Art. 2 Zugehörigkeit Unter dem Namen Gewerbeverein besteht in Bubikon und Wolfhausen
MehrSTATUTEN. Gewerbe Walchwil
STATUTEN Gewerbe Walchwil 1. Name, Dauer und Sitz 2. Zweck 3. Mitgliedschaft 3.1. Arten der Mitgliedschaft 3.2. Aufnahme und Ernennung 3.3. Rechte und Pflichten der Mitglieder 3.4. Erlöschen der Mitglieder
MehrStatuten PTC Performance Tuning CluB
Statuten PTC Performance Tuning CluB Stüsslingen im Februar 2006 l. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen PTC Performance Tuning Club besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff ZGB mit Sitz in Stüsslingen.
MehrSTATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)"
STATUTEN Verein "Traubenblütenfest (TBF)" Inhaltsverzeichnis 1 Name und Sitz 3 2 Zweck 3 3 Mitgliedschaft 3 3.1 Aktivmitglied 3 3.2 Passivmitglieder 3 4 Ein-/Austritte und Ausschluss 3 4.1 Eintritte 3
MehrStatuten des Elternvereins IGEEL Lostorf
Statuten des Elternvereins IGEEL Lostorf 1. Name und Sitz Unter dem Namen Interessengemeinschaft Eltern und Erzieher, Lostorf (IGEEL) besteht ein Verein im Sinne von Art 60 ff. ZGB mit Sitz in Lostorf.
MehrZSV Bezirke Zürich und Dietikon SCHÜTZENVETERANEN- VEREINIGUNG BEZIRKE ZÜRICH UND DIETIKON STATUTEN
ZSV Bezirke Zürich und Dietikon SCHÜTZENVETERANEN- VEREINIGUNG BEZIRKE ZÜRICH UND DIETIKON STATUTEN I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen "Schützenveteranen-Vereinigung Bezirke Zürich und Dietikon" besteht
MehrPro duale Berufsbildung Schweiz
Pro duale Berufsbildung Schweiz Statuten I. Name, Sitz und Zweck 1. Name und Sitz Unter der Bezeichnung Pro duale Berufsbildung Schweiz besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Der Sitz wird durch
MehrStatuten der Alumni Nuolen
Statuten der Alumni Nuolen I. Namen, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Alumni Nuolen besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches mit Sitz in Wangen-Nuolen. Art.
MehrVereinsstatuten. Hauptstrasse 57 6034 Inwil
Vereinsstatuten Hauptstrasse 57 6034 Inwil Inhalt 1. Name und Sitz... 2 2. Zweck... 2 3. Mitgliedschaft... 2 3.1 Eintritt... 2 3.2 Austritt... 2 4. Statuten des Vereins KiTa Spielburg Inwil... 2 4.1 Rechte
MehrStatuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01
Statuten Verein CommunityRack.org - Stand 2014-12-01 1 Name und Sitz Unter dem Namen CommunityRack.org besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell
MehrFreundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung
Freundeskreis der Kammeroper Schloss Rheinsberg e. V. Satzung Artikel 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen Freundeskreis der Kammeroper Schloß Rheinsberg eingetragener Verein ( e.
MehrUnter dem Namen «Trägerverein Quartiertreff Hirslanden» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
STATUTEN TRÄGERVEREIN QUARTIERTREFF HIRSLANDEN 1. NAME UND SITZ Unter dem Namen «Trägerverein Quartiertreff Hirslanden» besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60ff. ZGB mit Sitz in Zürich.
MehrStatuten. Seite 1 von 5
Statuten 1. Name, Sitz Art. 1.1 und Zweck Unter dem Namen «Schweizerische Vereinigung der Katzenhaus-Freunde», gegründet am 29. April 2007, besteht ein Verein nach Art. 60ff ZGB, der einen gemeinnützigen
MehrStatuten. A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins
Statuten A Allgemeine Bestimmungen Name und Sitz Zweck des Vereins B Mitgliedschaft Mitglieder Erwerb und Verlust der Mitgliedschaft Mitgliederbeiträge C Vorstand Stellung Zusammensetzung Aufgaben D Generalversammlung
MehrStatuten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen
Statuten Schweizer Verein für verantwortungsbewusste Kapitalanlagen Inhalt. Name, Sitz, Zweck, Leitbild, Logo Art. Name und Sitz Art. Zweck Art. Leitbild und Logo Art. Mitgliedschaften und Zusammenarbeit.
MehrStatuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein
Statuten des MVCL Motor Veteranen Club Liechtenstein 1. Name, Sitz und Zweck Artikel 1: Unter der Bezeichnung MVCL Motor-Veteranen-Club Liechtenstein eingetragener Verein besteht nach Massgabe von Artikel
MehrVereinsstatuten Hexenmuseum Schweiz Verein
Vereinsstatuten Hexenmuseum Schweiz Verein Hexenmuseum Schweiz Verein mit Sitz in Auenstein 1. Name und Sitz Unter dem Namen Hexenmuseum Schweiz Verein besteht ein Verein im Sinne der Artikel 60 ff. des
MehrSTATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD
1 STATUTEN Verein Tra gerschaft ZAD I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Trägerschaft ZAD (Zürich Affinity Domain) besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB als juristische Person.
MehrStatuten. Verein Swiss NPO-Code. Artikel 1. Name und Sitz
Statuten Verein Swiss NPO-Code Artikel Name und Sitz Unter dem Namen Verein Swiss NPO-Code besteht auf unbestimmte Zeit ein Verein gemäss Artikel 60 ff. des schweizerischen Zivilgesetzbuches. Der Sitz
MehrSATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v.
SATZUNG des Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. 1 Name, Sitz, Eintragung, Geschäftsjahr (1) Der Verein trägt den Namen Rolli-Rockers-Sprösslinge e.v. (2) Er hat seinen Sitz in Mülheim an der Ruhr, Bachstraße
MehrStatuten. Förderverein Schloss Oberberg. I. Name und Sitz. 111. Mitgliedschaft (Art. 70 f1. ZGB) Art. 4 Der Verein besteht aus
Förderverein Schloss Oberberg Statuten I. Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen «Förderverein Schloss Oberberg» besteht ein im Handelsregister des Kantons St. Gallen eingetragener Verein gemäss Art. 60
MehrSTATUTEN. ASGM Association of Swiss Golf Managers ASGM Verein Schweizer Golf Manager
STATUTEN ASGM Association of Swiss Golf Managers ASGM Verein Schweizer Golf Manager 1. Name und Sitz des Vereins Unter dem Namen ASGM Association of Swiss Golf Managers (ASGM Verein Schweizer Golf Manager)
MehrVerein Barmelweid. Statuten
Verein Barmelweid Statuten 4. Juni 2008 I. NAME, SITZ UND ZWECK Art. 1 Name Unter dem Namen «Verein Barmelweid» (vormals «Aargauischer Heilstätteverein») besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB.
MehrSwiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph
Swiss Communication and Marketing Association of Public Health Scaph Statuten 1. Name und Zweck a) Im Sinne von Artikel 60 ff. ZGB besteht auf unbestimmte Dauer die «Swiss Communication and Marketing Association
MehrStatuten The Pirates Bikers & Friends
Statuten The Pirates Bikers & Friends 1 Name, Sitz und Zweck 2 2 Organisation 2 2.1 Mitgliedschaft 2 2.2 Neueintritte 2 2.3 Ehrenmitgliedschaft 2 2.4 Haftung 2 2.5 Austritte 2 2.5.1 Streichung 2 2.5.2
MehrIntegrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße Spenge
Seite 1 von 5 Integrative Kindertagesstätte Regenbogen Mühlenburger Straße 4 32139 Spenge www.kita-regenbogen-spenge.de Informationen Satzung der Kita Inhalt: 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr 2 Zwecke und
MehrSTATUTEN. Version vom 10. März /11
2013 STATUTEN Version vom 10. März 2013 1/11 I. Wesen und Zweck 3 Art. 1 Name... 3 Art. 2 Zweck... 3 II. Mitgliedschaft 4 Art. 3 Der BMW GS Club Zentralschweiz besteht aus:... 4 Art. 3 A Ordentliches Aktivmitglied
MehrVerein Jurtenhotel Balmeggberg
Verein Jurtenhotel Balmeggberg Balmeggberg CH-3556 Trub Telefon +41 34 495 50 88 palmeggberg@bluewin.ch Postkonto 85-541107-1, IBAN-Nr. CH09 0900 0000 8554 1107 1 Vereinsstatuten Jurtenhotel Balmeggberg
MehrArt. 4 Personen und Institutionen kann die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden.
Statuten Alumni Organisation Executive MBA Universität Zürich I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen "Alumni Organisation Executive MBA Universität Zürich" besteht ein Verein im Sinne von Art.
MehrChronicus - zur Zeit gehörig. Statuten des Vereins "Chronicus zur Zeit gehörig" Artikel 1 Name und Sitz. Artikel 2 Vereinszweck
Statuten des Vereins "Chronicus zur Zeit gehörig" Artikel 1 Name und Sitz Unter dem Namen "Chronicus" besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Hochdorf. Der Verein ist parteipolitisch
MehrEulachaffä Winterthur
Statuten Eulachaffä Winterthur Gegründet 2012 Neuauflage Mai 2014 1. Sitz, Name und Zweck a) Unter dem Namen Eulachaffä besteht in Winterthur ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB. Gründungsdatum ist
MehrSTATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008
STATUTEN Netzwerkarena Revidiert 2. Juli 2008 Netzwerkarena Statuten vom 25. Juni 2007 2 Inhaltsverzeichnis I. Name, Sitz und Zweck... 3 Art. 1 Name und Sitz... 3 Art. 2 Zweck... 3 II. Mitgliedschaft...
MehrStatuten des Badminton Club Arbon
Statuten des Badminton Club Arbon I. Name, Sitz und Zweck Name, Sitz Artikel 1 Unter dem Namen Badminton Club Arbon, auch BCA oder BC Arbon, besteht mit Sitz in Arbon ein Verein im Sinne von Art. 60 ff.
MehrS T A T U T E N. des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden
S T A T U T E N des Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden 1. Name und Sitz Unter dem Namen "Jazzclub Ja-ZZ Rheinfelden" besteht ein politisch und konfessionell neutraler Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz
MehrStatuten. des Modellflugvereins. Emmen - Seetal
www.mfves.ch modellflugverein emmen-seetal region 3 zentralschweiz schweizerischer modellflugverband aero-club der schweiz Statuten des Modellflugvereins Emmen - Seetal 1/7 I. Verein Art. 1 Der Modellflugverein
MehrALUMNI HOCHSCHULE LUZERN
Gemäss Beschluss vom 3. September 2012 ALUMNI HOCHSCHULE LUZERN STATUTEN I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Name und Sitz Die Alumni-Organisation der Hochschule Luzern (Fachhochschule Zentralschweiz) konstituiert
MehrSCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N. A. Name, Sitz und Zweck des Vereins
SCHWEIZERISCHE VEREINIGUNG ZUM SCHUTZ DES GEISTIGEN EIGENTUMS (AIPPI SCHWEIZ) S T A T U T E N A. Name, Sitz und Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen "Schweizerische Vereinigung zum Schutz des geistigen
Mehrenergo Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen 2) STATUTEN
Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen 2) STATUTEN I. Name, Sitz, Zweck und Ziel Art. 1 Name, Sitz 1. Verein für Energie-Grossverbraucher öffentlicher Institutionen ist ein politisch
MehrBei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt.
Statuten Bei Personenbezeichnungen gilt die weibliche Form auch für die männliche und umgekehrt. Art. 1 Name Unter dem Namen TEVS (Tageselternverein Sense) besteht mit Sitz in Tafers ein Verein im Sinne
MehrStatuten des Hundesport Gossau/SG
) ) Statuten des Hundesport Gossau/SG I. Name, Sitz und Zweck Aufnahme Art. 4 Wer in den Verein eintreten will, hat sich bei einem Vorstands- Mitglied schriftlich zu melden. Art. 1 Die Aufnahme eines Mitgliedes
MehrSPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN
SPITEX ZÜRICH SIHL STATUTEN Name/Sitz Zweck I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Unter dem Namen Spitex Zürich Sihl besteht ein Verein im Sinne der Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Zürich. Er ist politisch und konfessionell
MehrFörderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ. Art. 1
Förderverein des Schweizer Schützenmuseums STATUTEN I. NAME / SITZ Art. 1 Der «Förderverein des Schweizer Schützenmuseums» ist ein nicht gewinnstrebiger Verein nach Art. 60 ff ZGB. Der Verein ist politisch
MehrStatuten. Verein Altersheim Schenkenbergertal
Statuten Alters- und Pflegeheim Kellermattweg 7 5107 Schinznach-Dorf Tel. 056 463 67 67 Fax. 056 463 67 65 www.aph-schenkenbergertal.ch P-110-01 / VO-QL / 13.07.2009 Seite 1 von 5 I. Name und Sitz des
MehrFME Förderverein Museum ENTER
FME Förderverein Museum ENTER S T A T U T E N I. N A M E und Z W E C K des V E R E I N S Artikel 1 Name, Sitz Unter dem Namen FME Förderverein Museum ENTER besteht ein gemeinnütziger Verein im Sinne von
MehrSTATUTEN Verein KITA ZOTTELBÄR
STATUTEN Verein KITA ZOTTELBÄR STATUTEN Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen Art. 1 Name 3 Art. 2 Zweck 3 II. Mitgliedschaft Art. 3 Voraussetzungen 3 Art. 4 Beitritt 3 Art. 5 Ende der Mitgliedschaft
MehrStatuten des American Folk Club "Rocking Chair"
Statuten des American Folk Club "Rocking Chair" 1. Name, Sitz und Zweck 1.1. Unter dem Namen American Folk Club Rocking Chair besteht mit Sitz in Winkel ein Verein im Sinne von Art. 60ff des Schweizerischen
MehrStatuten Spitex-Verein Untersiggenthal 24.03.2011. Statuten. Spitex-Verein Untersiggenthal
Statuten Spitex-Verein Untersiggenthal I. Grundlagen 1. Name, Sitz Unter dem Namen Spitex-Verein Untersiggenthal besteht ein Verein im Sinne von Artikel 60 ff. des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB)
MehrAlumni. Alumni. Verband ehemaliger Studenten des Nachdiplomstudiums Corporate Finance CFO FH. Statuten
NDS NDS CFO CFO FH FH Finance Statuten vom 11. April 200827. Mai 2005 NDS NDS Finance 1. Name, Rechtsform, Sitz Unter dem Namen MAS Corporate Finance, Banking und Insurance NDS CFO FH (nachfolgend ACFBI)ANCF)
MehrDas Netzwerk Risikomanagement ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff. Das Netzwerk Risikomanagement hat seinen Sitz am Ort der Geschäftsstelle.
Statuten Netzwerk Risikomanagement Art. 1 Name und Sitz Das Netzwerk Risikomanagement ist ein Verein gemäss ZGB Art. 60ff. Das Netzwerk Risikomanagement hat seinen Sitz am Ort der Geschäftsstelle. Art.
MehrStatuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil
Statuten der Freisinnig-Demokratischen Partei Flawil Allgemeine Bestimmungen Art.1 Unter dem Namen Freisinnig-Demokratische Partei Flawil oder FDP Flawil besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff Zivilgesetzbuch
MehrVerein Statute der Kindertagesstätte Villa Regenbogen. Vereins-Statute Der Kindertagesstätte. Villa Regenbogen
Vereins-Statute Der Kindertagesstätte Villa Regenbogen 1 Statuten Verein, Kindertagesstätte Villa Regenbogen Günsberg 1 Name, Sitz..3 2 Zweck, Aufgaben und Grundsätze.3 3 Mitgliedschaft..3-4 4 Finanzen..4-5
MehrVolleyballclub Spada Academica Zürich
Volleyballclub Spada Academica Zürich Statuten des Volleyballclub Spada Academica Zürich vom 14. Juni 2014 1. Name und Sitz 1.1. Der Volleyballclub Spada Academica Zürich (im weiteren Text Verein genannt)
MehrStatuten STATUTEN DER FRAUENZENTRALE GRAUBÜNDEN
Statuten STATUTEN DER FRAUENZENTRALE GRAUBÜNDEN I. Name und Sitz Art. 1 Name und Sitz Unter dem Namen Frauenzentrale Graubünden besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Chur. II. Vereinszweck
MehrSTATUTEN KAVALLERIE REITVEREIN GÜRBETAL. Anmerkung. Die männliche Bezeichnung schliesst automatisch die weibliche Bezeichnung mit ein.
STATUTEN KAVALLERIE REITVEREIN GÜRBETAL Anmerkung Die männliche Bezeichnung schliesst automatisch die weibliche Bezeichnung mit ein. I. Zweck des Vereins 1 Unter dem Namen "Kavallerie-Reitverein Gürbetal"
MehrSatzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom
Satzung des Vereins Internationale Schule Dresden (Dresden International School) Fassung vom 28.04.2016 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (1) Der Verein führt den Namen Internationale Schule Dresden e.v. (Dresden
MehrF Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G
F Ö R D E R G E M E I N S C H A F T e. V. für die Schweißtechnische Lehr- und Versuchsanstalt Mannheim GmbH in Mannheim S A T Z U N G 1 Name und Sitz Der Verein führt den Namen Fördergemeinschaft e. V.
MehrVerein Arbeit für alle
Verein Arbeit für alle Gründungs-Datum 02. Dezember 2015 1. Name und Sitz Unter dem Namen Arbeit für alle besteht ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. ZGB mit Sitz in Warth-Weiningen. Er ist politisch und
MehrSchweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten. Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer
Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) Statuten Art. 1 Name, Sitz, Gerichtsstand und Dauer 1.1 Die Schweizerische Gesellschaft Technik und Armee (STA) ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff
MehrStatuten. Scharfschützen Bern
Statuten der Scharfschützen Bern I. Name, Sitz und Zweck Art. 1 Der Schützenverein Scharfschützen Bern, gegründet im Jahre 1870 mit Sitz in Bern, ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff des Schweizerischen
MehrStatuten des Vereins. Lehrpersonen Bündner. Kantonsschule (VLBKS)
Statuten des Vereins Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) I. ALLGEMEINES Name und Sitz Art. 1 Unter dem Namen Verein Lehrpersonen Bündner Kantonsschule (VLBKS) besteht ein Verein im Sinne von Art.
MehrKrankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau
Krankenpflegeverein Gossau Statuten Krankenpflegeverein Gossau Geschäftsstelle Spitex Gossau Rosenweg 6,9201 Gossau Tel. 071 383 23 63 / Fax 071 383 23 65 kpv.gossau@spitexgossau.ch Krankenpflegeverein
MehrInternationaler Lyceum Club Schweiz Zürich. Statuten
Internationaler Lyceum Club Schweiz Zürich Statuten Art. 1 Name, Sitz und Unterstellung Art. 2 Zweck Art. 3 Dauer I Struktur und Zweck Der Internationale Lyceum Club Schweiz Zürich (in der Folge Verein
Mehr