Prüfungsordnung Breitensport
|
|
- Daniel Kruse
- vor 6 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Inhaltsverzeichnis Bezugsmöglichkeiten... I Präambel... II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Prüfungsordnung...3 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Keine Bestimmungen Keine Bestimmungen Beurkundungen...3 III. Bestimmungen für die -Ausbildung Lizenzvorstufe der -Ausbildung Ausbildungshelfer Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik Wassergymnastik-Kursleiter Ausbilder/Prüfer im Animateur-Ausbilder Wassergymnastik-Ausbilder Übungsleiter C Multiplikatoren-Ausbildung Multiplikator...3 Anlage 1: Übersicht der Ausbildungswege im...6 Anlage : Der Weg zum Ausbilder...7 Stand: Seite 1 von 7
2 Bezugsmöglichkeiten Die Prüfungsordnung kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern Schwimmen / Rettungsschwimmen Ausbildung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung DLRG Wasserrettungsdienst Bootführer-Ausbildung Tauchausbildung Sprechfunk-Ausbildung Katastrophenschutz-Ausbildung Rettungssport I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt ( 13 der Satzung der DLRG). Die Prüfungsordnung wurde zuletzt geändert durch den Präsidialrat am Die Prüfungsordnung ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern umfasst auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen (z.b. die Registrierung der Prüfungen und Umschreibmodalitäten) geregelt. Stand: Seite von 7
3 II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der Prüfungsordnung Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbilder und Prüfer. Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Vor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen. Die Lehrgangsteilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) bestätigen vor Beginn der Ausbildung durch ihre Unterschrift, dass sie die Bestimmungen der Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkennen. Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten hinzuweisen. 3 Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. 4 Keine Bestimmungen 5 Keine Bestimmungen 6 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und soweit vorhanden die Prüfberechtigungsnummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung auf Präsidialebene erfolgt. Stand: Seite 3 von 7
4 Ersatzbescheinigungen, -urkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: Seite 4 von 7
5 III. Bestimmungen für die -Ausbildung Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bietet die DLRG Aus- und Fortbildungsgänge im an. Der dient in erster Linie der Gesundheitsförderung des einzelnen und dadurch der Erhaltung der Fähigkeit zur Selbst- und Fremdrettung. -Angebote erhöhen die Attraktivität der DLRG nach innen und außen. Die Gesamtübersicht der Ausbildungswege im zeigt die Eigenständigkeit der Ausbildungen sowie deren Komplexität (vgl. Anlage 1). 7 Lizenzvorstufe der -Ausbildung 71 Ausbildungshelfer Der Lehrgang Ausbildungshelfer vermittelt den Teilnehmern erste Kenntnisse zur Durchführung von -Veranstaltungen und ist eine Voraussetzung für die Ausbildung zum Animateur Eignungsvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die zuständige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Bronze der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre. 71. Umfang der Ausbildung Der Ausbildungshelferlehrgang umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die erfolgreiche Absolvierung des Seminars wird nach der vollständigen aktiven Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung muss nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung Das Seminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Animateur-Ausbilder (81) erforderlich. Stand: Seite 5 von 7
6 71.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn das Seminar vollständig besucht wurde. Die Ausstellung der Bescheinigung und Registrierung der Daten erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Teilnahmebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Stand: Seite 6 von 7
7 7 Animateur In diesem Seminar werden die Ausbildungsinhalte zur Planung und Durchführung von -Veranstaltungen vertieft und erweitert. 7.1 Eignungsvoraussetzungen Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre Hospitation bei einer Veranstaltung aus dem Bereich in der DLRG in einer Gliederung. Die Hospitation einer -Veranstaltung bei einer anderen Organisation kann nach Absprache mit der Prüfungskommission anerkannt werden. Die Hospitation ist durch eine Bescheinigung und einen schriftlichen Bericht nachzuweisen. Aus dem Bericht müssen sich der Ablauf der veranstaltung und die Nachbereitung ergeben. Die Einzelheiten sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen. Über die Anerkennung des Hospitationsberichtes entscheidet die Prüfungskommission. 7. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Das Seminar umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Prüfung besteht aus der Durchführung einer beispielhaften -Veranstaltung. 7.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Das Animateurseminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Animateur-Ausbilder (81) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten der ausbildenden Gliederung zwei Animateur-Ausbildern. Stand: Seite 7 von 7
8 7.4 Sonstige Regelungen 7.41 Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. 7.4 Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die Prüfung ist unter der Nummer.../7/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Animateure anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei - Veranstaltungen durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann nur innerhalb eines Jahres während eines Animateurseminars durchgeführt werden. Die Prüfungskriterien sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen Übergangsbestimmung Um die Beauftragung des Präsidiums für den Landesverband zu erhalten wird eine Modellphase durchgeführt. Diese ist bis zum zu beenden. In der Modellphase eines jeden Landesverbandes werden je ein Ausbildungshelferlehrgang und ein Animateurseminar von einem Landesverband durchgeführt und von einem Betreuer des Präsidiums begleitet. Es erfolgen Absprachen bzgl. Organisation, Durchführung und Inhalte in der Zeit vor, während und nach den Seminaren. Zwecks Qualitätskontrolle der Seminare ist ein Abschlußbericht von beiden Seiten anzufertigen und auszutauschen. Zur Optimierung der Lehrgangsverwaltung erhält der Landesverband zu Beginn der Modellphase die beim Präsidium gesammelten Informationen zur Durchführung von Seminaren, sowie die vorhanden Daten aller bisher Ausgebildeten im Bereich des betreffenden Landesverbandes. Stand: Seite 8 von 7
9 Um die Kontinuität und Präsenz der Lehrinhalte im Bundesgebiet zu gewährleisten, kann das Präsidium weiterhin Ausbildungshelfer und Animateur-Seminare durchführen, die auch als Hospitationsmöglichkeiten für Ausbildungsanwärter der Landesverbände dienen. Eine Kooperation von Landesverbänden ist in Absprache mit dem Präsidium möglich. Die Modellphase eines Landesverbandes endet mit der erfolgreichen Durchführung und Nachbereitung der beiden Seminare. Nach Abschluss der Modellphase kann das Präsidium die Prüfungsbeauftragung dem Landesverband übertragen (7.31). Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine Kontrolle durch das Präsidium jederzeit möglich. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung oder der Rahmen-Richtlinien der DLRG ist ein Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung des Landesverbandes möglich. Nach Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung ist eine erneute Modellphase notwendig. Stand: Seite 9 von 7
10 73 Ausbildungshelfer Wassergymnastik Der Lehrgang Ausbildungshelfer Wassergymnastik vermittelt den Teilnehmern erste Kenntnisse zur Durchführung eines Wassergymnastik- Kurses und ist eine Voraussetzung für die Ausbildung zum Wassergymnastik-Kursleiter Eignungsvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die zuständige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Bronze der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre. 73. Umfang der Ausbildung Der Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die erfolgreiche Absolvierung des Seminars wird nach der vollständigen aktiven Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung muss nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung Das Seminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Wassergymnastik-Ausbilder (8) erforderlich Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn das Seminar vollständig besucht wurde. Die Ausstellung der Bescheinigung und Registrierung der Daten erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen. Stand: Seite 10 von 7
11 73.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Teilnahmebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Stand: Seite 11 von 7
12 74 Wassergymnastik-Kursleiter In diesem Seminar werden die Ausbildungsinhalte zur Planung und Durchführung von Wassergymnastik-Kursen vertieft und erweitert Eignungsvoraussetzungen Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik innerhalb der letzten zwei Jahre. Hospitation bei einem mindestens 10 Stunden umfassenden Wassergymnastik-Kurs in einer Gliederung. Die Hospitation eines Wassergymnastik-Kurses bei einer anderen Organisation kann in Absprache mit der Prüfungskommission anerkannt werden. Die Hospitation ist durch eine Bescheinigung und einen schriftlichen Bericht nachzuweisen. Aus dem Bericht müssen sich die Stundenverlaufsplanung, eine exemplarische Stundenplanung und die Nachbereitung ergeben. Die Einzelheiten sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen. Über die Anerkennung des Hospitationsberichtes entscheidet die Prüfungskommission. 74. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Das Seminar umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Prüfung besteht aus der erfolgreichen Durchführung einer Lehrprobe in der Wassergymnastik Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Das Wassergymnastik-Kursleiterseminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Wassergymnastik-Ausbilder (8) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten der ausbildenden Gliederung zwei Wassergymnastik-Ausbildern. Stand: Seite 1 von 7
13 74.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die Prüfung ist unter der Nummer.../74/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Wassergymnastik-Kursleiter anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Wassergymnastik-Maßnahmen in einer Gliederung durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann nur innerhalb eines Jahres während eines Wassergymnastik-Kursleiterseminars durchgeführt werden. Die Prüfungskriterien sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen Übergangsbestimmung Um die Beauftragung des Präsidiums für den Landesverband zu erhalten wird eine Modellphase durchgeführt. Diese ist bis zum zu beenden. In der Modellphase eines jeden Landesverbandes werden je ein Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik und ein Wassergymnastik- Kursleiterseminar von einem Landesverband durchgeführt und von einem Betreuer des Präsidiums begleitet. Es erfolgen Absprachen bzgl. Organisation, Durchführung und Inhalte in der Zeit vor, während und nach den Seminaren. Zwecks Qualitätskontrolle der Seminare ist ein Abschlußbericht von beiden Seiten anzufertigen und auszutauschen. Zur Optimierung der Lehrgangsverwaltung erhält der Landesverband zu Beginn der Modellphase die beim Präsidium gesammelten Informationen zur Durchführung von Seminaren, sowie die vorhanden Daten aller bisher Ausgebildeten im Bereich des betreffenden Landesverbandes. Stand: Seite 13 von 7
14 Um die Kontinuität und Präsenz der Lehrinhalte im Bundesgebiet zu gewährleisten, kann das Präsidium weiterhin Ausbildungshelfer Wassergymnastik und Wassergymnastik-Kursleiterseminare durchführen, die auch als Hospitationsmöglichkeiten für Ausbildungsanwärter der Landesverbände dienen. Eine Kooperation von Landesverbänden ist in Absprache mit dem Präsidium möglich. Die Modellphase eines Landesverbandes endet mit der erfolgreichen Durchführung und Nachbereitung der beiden Seminare. Nach Abschluss der Modellphase kann das Präsidium die Prüfungsbeauftragung dem Landesverband übertragen (74.31). Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine Kontrolle durch das Präsidium jederzeit möglich. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung oder der Rahmen-Richtlinien der DLRG ist ein Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung des Landesverbandes möglich. Nach Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung ist eine erneute Modellphase notwendig. Stand: Seite 14 von 7
15 8 Ausbilder/Prüfer im 81 Animateur-Ausbilder Die Aus- und Fortbildung von Animateuren erfolgt durch Animateur-Ausbilder, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind Eignungsvoraussetzungen Besitz des Deutschen Rettungs-Schwimmabzeichens-Silber der DLRG Erfolgreiche Teilnahme an einem Animateurseminar Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Wassergymnastik Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Schwimmen Praktische Erfahrung in der Leitung von Kursen oder Veranstaltungen sowie entsprechende fachliche, soziale und persönliche Fähigkeiten Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Befürwortung und Anmeldung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. Die Anmeldung erfolgt über den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums und beinhaltet den Nachweis der Eignungsvoraussetzungen in Kopie. Bei Lehrgangsbeginn sind die Nachweise im Original vorzulegen. 81. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus zwei Teilen: - der allgemeinen Ausbilderschulung - der fachspezifischen Ausbilderschulung (Hospitation: Ausbildungshelfer und Animateurseminar) Praktische Prüfung Während der Ausbildung wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet sowie ein Kurzvortrag gehalten Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidiums in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt. Stand: Seite 15 von 7
16 81.31 Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem -Beauftragten des Präsidiums einem Multiplikator (Profil Animation) einem Animateur-Ausbilder Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben und verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../81/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Animateur-Ausbilder anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Aus- oder Fortbildungen für Animateure durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist erneut eine Prüfung während einer Ausbildung abzuleisten Wiederholungsprüfungen Bei nicht bestandener Lehrprobe ist eine Wiederholungsprüfung nur durch erneute Teilnahme an der Ausbildung möglich Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden bisher tätige Animateur- Ausbilder als Prüfer fungieren (81.31). Weiterhin werden Ausbilder anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mit gestalten. Stand: Seite 16 von 7
17 Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Ausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase aktiven Animateur-Ausbilder erhalten rückwirkend den Ausbilder-Status. Stand: Seite 17 von 7
18 8 Wassergymnastik-Ausbilder Die Aus- und Fortbildung von Wassergymnastik-Kursleitern erfolgt durch Wassergymnastik-Ausbilder, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind. 8.1 Eignungsvoraussetzungen Besitz des Deutschen Rettungs-Schwimmabzeichens-Silber der DLRG Erfolgreiche Teilnahme an einem Wassergymnastik-Kursleiterseminar Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Schwimmen Praktische Erfahrung in der Leitung von Kursen sowie entsprechende fachliche, soziale und persönliche Fähigkeiten Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Befürwortung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. Die Anmeldung erfolgt über den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums und beinhaltet den Nachweis der Eignungsvoraussetzungen in Kopie. Bei Lehrgangsbeginn sind die Nachweise im Original vorzulegen. 8. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus zwei Teilen: - der allgemeinen Ausbilderschulung - der fachspezifischen Ausbilderschulung (Hospitation: Ausbildungshelfer Wassergymnastik und Wassergymnastik-Kursleiterseminar). 8.1 Praktische Prüfung Während der Ausbildung wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet sowie ein Kurzvortrag gehalten. 8.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidiums in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: Stand: Seite 18 von 7
19 dem -Beauftragten des Präsidiums einem Multiplikator (Profil Wassergymnastik) einem Wassergymnastik-Ausbilder. 8.4 Sonstige Regelungen 8.41 Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. 8.4 Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben und verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../8/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Wassergymnastik-Ausbilder anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Aus- oder Fortbildungen im Bereich der Wassergymnastik durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist erneut eine Prüfung während einer Ausbildung abzuleisten Wiederholungsprüfungen Bei nicht bestandener Prüfung ist eine Wiederholungsprüfung nur durch erneute Teilnahme an der Ausbildung möglich Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden bisher tätige Wassergymnastik-Ausbilder als Prüfer fungieren (8.31). Weiterhin werden Ausbilder anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mit gestalten. Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Ausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase aktiven Wassergymnastik-Ausbilder erhalten rückwirkend den Ausbilder-Status. Stand: Seite 19 von 7
20 83 Übungsleiter C Der Übungsleiter C ist eine anerkannte Lizenz des Deutschen Sportbundes Eignungsvoraussetzungen Der Übungsleiter C kann nach Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben werden: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Silber der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Schwimmen, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf Gültige Animateur-Lizenz Gültige Wassergymnastik-Kursleiter-Lizenz 83. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung zum Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz besteht aus der Fachausbildung und der Prüfung Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation 83. Prüfung Die Fachausbildung beinhaltet eine fachliche, fachdidaktische und methodische Ausbildung (45 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten), die innerhalb von zwei Jahren abzuschließen ist. Innerhalb der Fachausbildung ist das sportartübergreifende Praktikum abzuleisten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben im. Stand: Seite 0 von 7
21 Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und einem Kurzvortrag. Die Prüfung umfasst: Kenntnis von Anatomie, Physiologie und Erste Hilfe bei Sportverletzungen Nachweis von Kenntnissen über: Methodik/Didaktik des Schwimmens Methodik/Didaktik im Organisation und Durchführung einer -Veranstaltung Zielgruppenspezifische Angebote und deren Besonderheiten -Angebote in Bezug auf Gesundheitsförderung Rechts- und Versicherungsgrundlagen Die DLRG: Aufgaben, Satzung, Ordnungen Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Fachausbildung wird von der Technischen Leitung des Landesverbandes/Präsidiums verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Multiplikator (91) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten des Präsidiums zwei Multiplikatoren (Profil Übungsleiter C) 83.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. Die Prüfungen sind innerhalb eines Jahres abzuleisten. Bewerber für den Übungsleiter C haben folgende Erklärung zu unterschreiben: Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Übungsleiter C bei Ausbildungsund Veranstaltungsmaßnahmen danach zu verfahren. Stand: Seite 1 von 7
22 83.4 Ausstellung und Registrierung Die Leistungen werden auf der Prüfungskarte eingetragen, die beim Landesverband/Präsidium verbleibt. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../83/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Übungsleiter C anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) -Ausbildungen oder -Veranstaltungen durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann innerhalb eines Jahres während einer Fachausbildung durchgeführt werden Übergangsbestimmung Während der Modellphase der Ausbildung werden Fachausbildungen von der Technischen Leitung des Präsidiums durchgeführt. Die Referenten sind erfahrene Ausbilder der DLRG sowie Ausbilder anderer Verbände. Nach der Beendigung der Modellphase (spätestens bis zum ) ist die Beauftragung der Fachausbildung an die Landesverbände geplant. Stand: Seite von 7
23 9 Multiplikatoren-Ausbildung Die Aus- und Fortbildung von Animateur- und Wassergymnastik-Ausbildern sowie Übungsleitern C erfolgt durch Multiplikatoren mit dem jeweiligen Profil, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind. Die Multiplikatoren werden eingesetzt für die Realisierung (Organisation, Koordination, Durchführung und Nachbereitung) der -Ausbildungen des Landesverbandes und des Präsidiums. Die Multiplikatoren-Ausbildung dient der Erweiterung der Lehrqualifikation. 91 Multiplikator 91.1 Eignungsvoraussetzungen Besitz einer gültigen Lizenz für Animateur-Ausbilder oder Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C. Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Silber der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Nachweis von praktischen Erfahrungen in der Leitung und Betreuung von Lehrgängen und Organisation von Veranstaltungen sowie entsprechende fachliche, persönliche und soziale Fähigkeiten Befürwortung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. 91. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus der gemeinsamen Multiplikatorenschulung und einem darauffolgenden fachspezifischen Block Gemeinsame Multiplikatorenschulung Nach Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Lehrgang absolviert. Hier werden Ausbildergrundlagen zu den Themen Methodik/Didaktik, Rhetorik, Lehrgangsplanung/Unterrichtsgestaltung sowie Zielgruppen erweitert und vertieft. 91. Fachspezifischer Block Der fachspezifische Block besteht aus der Hospitation der allgemeinen Ausbilderschulung und der Betreuung eines Ausbilder- Anwärters. Stand: Seite 3 von 7
24 91.3 Prüfung Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Theoretische Prüfung Der Teilnehmer hat im Anschluss an die gemeinsame Multiplikatorenschulung und als Voraussetzung für den fachspezifischen Block eine schriftliche Ausarbeitung über ein Thema aus der allgemeinen Ausbilderschulung abzugeben. Praktische Prüfung Während des fachspezifischen Blocks wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidium in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem -Beauftragten des Präsidiums zwei Multiplikatoren mit dem entsprechenden Profil Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben bzw. verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../91/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Auf der Urkunde ist das entsprechende Profil zu vermerken. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen. Stand: Seite 4 von 7
25 91.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Multiplikatoren anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Ausbildungsmaßnahmen im durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist eine Prüfung erneut während einer Multiplikatoren-Ausbildung abzuleisten keine Bestimmungen Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden erfahrene Animateur- Ausbilder, Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C als Multiplikatoren und als Prüfer fungieren (91.31). Weiterhin werden Ausbilder und Multiplikatoren anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mitgestalten. Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Fachausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase ausbildenden Animateur-Ausbilder, Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C erhalten rückwirkend den Multiplikatoren-Status. Stand: Seite 5 von 7
26 Anlage 1: Übersicht der Ausbildungswege im. Lizenzstufe Multiplikator Multiplikator Profil Wassergymnastik Profil Animateur Profil Übungsleiter C Fachspezifischer Block 30 UE Fachspezifischer Block 30 UE Fachspezifischer Block 30 UE Allgemeiner Block 1. Lizenzstufe Ausbilder/Prüfer Wassergymnastik- Ausbilder Animateur- Ausbilder Übungsleiter C Fachspezifische Ausbilderschulung Fachspezifische Ausbilderschulung Fachausbildung Allg. Ausbilderschulung Gem. Grundausbildungsblock Ausbildungshelfer Schwimmen Ausbildungshelfer Wassergymnastik- Kursleiter Ausbildungshelfer Wassergymnastik Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik- Kursleiter Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Übungsleiter C Stand: Seite 6 von 7
27 Anlage : Der Weg zum Ausbilder Multiplikatoren-Ausbildung Berufung durch LV oder das Präsidium Fachausbildung Leistungskontrolle Multiplikator Prüfung Fachspezifischer Block Gem. Multiplikatoren-Schulung Prüfung Übungsleiter C 30 UE 15 UE Vertiefung der theoretischen und praktischen Kenntnisse: Personen- und vereinsbezogener Bereich, Bewegungs- und sportartbezogener Bereich, Lebensalterbezogener Bereich Grundausbildung Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation bei der DLRG Vorbereitende Ausbildung Fachspezifische Grundausbildung Eingangsvoraussetzungen Fachspezifische Ausbildung Allgemeine Eingangsvoraussetzungen Realisierung von aktionen, Leitung von Gruppen, Methodik, Außersportliche Angebote, Gesundheitsförderung, Funktionsgymnastik, Ausdauerschulung, Trainings- und Bewegungslehre, Das Spiel (Theorie und Praxis), Musik und Tanz, Zielgruppen und deren Besonderheiten 45 UE Didaktik, Methodik, Lehrgangsplanung, Organisation, Aufbau der DLRG 15 UE Wassergymnastik Kursleiter Animateur Ausbildungshelfer Schwimmen Erste Hilfe-Lehrgang DRSA-Silber Lebensalter 18 Jahre 60 UE Stand: Seite 7 von 7
Träger der Lehrscheinausbildung R ist die zuständige Leitung der Wasserwacht in den DRK - Landes- bzw. BRK - Bezirksverbänden.
Lehrschein Rettungsschwimmen Ziel und Zweck Lehrscheininhaber Rettungsschwimmen erhalten durch eine zweckdienliche Ausbildung die Befähigung, Rettungsschwimmer auszubilden und Prüfungen zum Deutschen Rettungsschwimmabzeichen,
MehrPrüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung
Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung Deutsche Lebens-Rettungs- Gesellschaft e.v. Prüfungsordnung Katastrophenschutzausbildung 1. Auflage 1997 (mit Änderungszusatz 1999) 2. Auflage 2010 (veränderte
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz
DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Helfergrundausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften im DRK Nordrhein Gemäß
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Landesverband Saarland e.v. Bereitschaften Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil : Fachliche Helfergrundausbildung der Bereitschaften Stand: 29./30.03.2012 Gemäß Beschluss
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung
Erste Hilfe/Breitenausbildung Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Notfalldarstellung Gemäß der Empfehlung des Ausschusses Ehrenamtlicher Dienst vom 05.05.2011 des Beschlusses
MehrBegleitheft. zur Ausbildung. Lehrschein (Lizenz 181) Ausbilder Schwimmen (Lizenz 182) Ausbilder Rettungsschwimmen (Lizenz 183)
Begleitheft zur Ausbildung Lehrschein (Lizenz 181) Ausbilder Schwimmen (Lizenz 182) Ausbilder Rettungsschwimmen (Lizenz 183) Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Voraussetzungen... 4 2.1 Die Schwimm- und
MehrWasserretter in der DRK Wasserwacht
Wasserretter in der DRK Wasserwacht Ausbildungsmodul: Rettung aus fließendem Gewässer Ausbildungs- und Prüfungsvorschrift Rettung an fließenden Gewässern Geltungsbereich in DRK Wasserwacht Sachsen Alle
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Rotkreuz-Einführungsseminar - Stand 26.05.2003-1 Rotkreuz-Einführungsseminar 1.1 Ziel und Zweck Das Rotkreuz-Einführungsseminar ist ein grundlegendes und
MehrFachübungsleiterordnung
Fachübungsleiterordnung Stand: 01. Mai 2010 1 Ausbildungsordnung 1.1 Träger der Ausbildung zum/zur Fachübungsleiter/in Kendo Der DKenB ist Träger der Ausbildungsmaßnahmen, die das Referat Lehrwesen im
MehrSachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung
Sachkundeausbilder des Württ. Schützenverbandes Zertifizierung Im Verbandsgebiet des WSV wurden in den letzten Jahren qualitativ gute Ausbildungen durchgeführt, auch dank der Ausbilderschulungen die wir
MehrStand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG
Stand: Mai 2011 PRÜFUNGSORDNUNG Prüfungsordnung Seite 2 von 6 Inhaltsverzeichnis PRÜFUNGSORDNUNG... 1 A. Grundsatzordnung... 3 1. Präambel... 3 2. Richtlinien zum Erwerb von Kyu- und Dan-Graden im Judo...
MehrOrdnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
MehrAnmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v.
Anmeldung zum Ausbilder-/Prüfer Schwimmen-/Rettungsschwimmen (Lehrschein) der an der Landesschule des Landesverbandes Württemberg e.v. was wird benötigt wie melde ich mich an was muss ich beachten Plakativ-Checkliste
MehrRotkreuz Einführungsseminar Erwachsenengerechte Unterrichtsgestaltung (EgUg) des DRK
Lehrkräfte Für die Ausbildungen ist der zuständige Beauftragte für die Schwimmausbildung der WW im betreffenden DRK-Landesverband (BRK: WW - Bezirk) verantwortlich. Er bedient sich der Instruktoren und
MehrDeutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie Kriterien zur Ernennung als Dozent, Leiter eines Weiterbildungszentrums und Supervisor PRÄAMBEL Die Deutsche Gesellschaft für Hypnose und Hypnotherapie
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung Teil: Jugendrotkreuz - Stand 25.10.2002 - Präambel Um den Ausbildungsstandard der Mitglieder des Jugendrotkreuzes im DRK-Landesverband Hessen zu sichern, ist die
MehrOrdnung für die. Ausbildung, Prüfung und Fortbildung. der Sanitäter
Deutsches Rotes Kreuz Institut für Bildung und Kommunikation Ordnung für die Ausbildung, Prüfung und Fortbildung der Sanitäter des Landesverbandes Westfalen-Lippe e. V. Seite 1 von 6 Stand 28.04.2012 1
MehrLehrrettungsassistentinnen und -assistenten (APR LRA)
AGBF NRW ARBEITSGEMEINSCHAFT DER LEITER DER BERUFSFEUERWEHREN in Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Rettungsdienst LFV NRW LANDESFEUERWEHRVERBAND Nordrhein-Westfalen Arbeitskreis Feuerwehrärztlicher Dienst
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung
DRK-Landesverband Nordrhein e.v. Sanitätsdienst Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung im Deutschen Roten Kreuz Teil: Sanitätsdienstausbildung Durchführungsbestimmung im Landesverband Nordrhein Gemäß
MehrTH Basis Teil A. Organisationshinweise. A u s b i l d e r
TH Basis Teil A Organisationshinweise A u s b i l d e r L 140 A 05/2016 --- Vervielfältigungen nur zu Lehrzwecken und nur nach Rücksprache mit der LFS Sachsen --- Sie erhalten: - Organisationshinweise
MehrStaatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer
im Rahmen der Ausbildung zur Staatlich geprüften Altenpflegehelferin / zum Staatlich geprüften Altenpflegehelfer Zwischen (im folgenden Träger praktischen Ausbildung) und Frau/Herrn... geb. am... (im folgenden
MehrEmpfehlungen der Bundesapothekerkammer. für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats
Empfehlungen der Bundesapothekerkammer für Richtlinien zum Erwerb des Fortbildungszertifikats für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
MehrBasketball-Verband Saar e.v. - Lehr- und Trainerordnung (LTO) -
Basketball-Verband Saar e.v. - Lehr- und Trainerordnung (LTO) - I. Allgemeine Bestimmungen 1 1. Die Lehr- und Trainerordnung (LTO) des Basketball-Verbandes Saar e.v. (BVS) regelt alle Angelegenheiten des
MehrPraktikantenordnung für das Praktikum in Betrieben der Landwirtschaft
Abteilung Bildung, Betriebswirtschaft, Beratung Fachbereich Bildung Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg Tel.: 04331/9453-250 Fax.: 04331/9453-219 E-Mail: erimkus@lksh.de Praktikantenordnung für das Praktikum
MehrA U S B I L D U N G S V E R T R A G
A U S B I L D U N G S V E R T R A G im Rahmen der Ausbildung zur/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuerin/ zum Staatlich geprüften Alltagsbetreuer Zwischen Einrichtung Straße (im folgenden Träger praktischen
MehrAusbildungsordnung. des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v.
Ausbildungsordnung des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes e.v. Stand: 26. April 2015 1 Präambel Die Ausbildung im Bereich des Nordrhein-Westfälischen Judo-Verbandes wird entsprechend den Richtlinien
MehrMAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH INHALT: gültig ab Studienbeginn SS 2000
MAGISTER- PRÜFUNGSORDNUNG FACHSPEZIFISCHER ANHANG GESCHICHTE - HAUPTFACH gültig ab Studienbeginn SS 2000 INHALT: 1. Fachspezifischer Anhang zur Magisterprüfung 2. Checkliste Prüfungsvorleistungen Zwischenprüfung
MehrRettungsfähigkeit von Übungsleitern
Rettungsfähigkeit von Übungsleitern Der Rettungsfähigkeit von Übungsleitern wird in der letzten Zeit verstärkte Aufmerksamkeit gewidmet. Sie spielt bei der Übungsleiteraus- und fortbildung eine wichtige
MehrLizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport
Lizenzinformationen für Trainer C Breitensport Trainer C Leistungssport Trainer B und A Leistungssport Inhalt 1 UNTERSCHEIDUNG VON LIZENZEN 3 1.1 TRAINER C BREITENSPORT 3 1.2 TRAINER C LEISTUNGSSPORT 3
MehrAusbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
MehrXpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz
Xpert Culture Communication Skills Interkulturelle Kompetenz Prüfungsordnung 1 Prüfungseinrichtung (1) Die Masterprüfungszentrale Xpert Culture Communication Skills (MPZ) - angesiedelt im Bayerischen Volkshochschulverband
MehrAUSBILDUNGSVEREINBARUNG
AUSBILDUNGSVEREINBARUNG zur Durchführung des Praxisforschungsprojekts zwischen Firma/Institution vertreten durch Anschrift Telefon ( ) Mail - nachfolgend Praxisstelle genannt und Frau/Herrn geboren am.
MehrRahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V.
Rahmenrichtlinien für die Schiedsrichterausbildung im Deutschen Schachbund e. V. I. Schiedsrichterordnung Schiedsrichter und Turnierleiter sind Mitglieder der im Deutschen Schachbund und seinen Mitgliedsverbänden
MehrErwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer
LuftPersV 36 Erwerb und Verlängerung der Lizenz für Segelflugzeugführer Fachliche Voraussetzungen (1) Fachliche Voraussetzungen für den Erwerb der Lizenz für Segelflugzeugführer sind 1. die theoretische
MehrLeitfaden Statistik Online 2014
Leitfaden Statistik Online 2014 Inhalt Vorwort... 3 Kontakt und Abgabefristen... 4 Anleitung: Wie komme ich zur Statistik?... 4 Anleitung Mitgliederstatistik... 4 Anleitung Statistischer Jahresbericht...
MehrStaatliches Schulamt Nürtingen
Staatliches Schulamt Nürtingen Anlage a) Schulfremdenprüfung Realschule - Information Voraussetzungen zur Zulassung Die Realschulabschlussprüfung kann als Schulfremder ablegen, - wer die Prüfung nicht
MehrRAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV
RAHMEN-RICHTLINIEN FÜR DIE AUSBILDUNG ZUM D-Trainer / C-Trainer (ÜL) / B-Trainer im PTTV 1.1 ALLGEMEINES Die Rahmenrichtlinien des PTTV für die Ausbildung zum C-Trainer/Übungsleiter (ÜL) und B-Trainer
MehrJRK-Ausbildungsordnung
JRK-Ausbildungsordnung beschlossen durch den 31. JRK-Landesdelegiertentag am 20. Mai 2001 in Bönen 1. Erste-Hilfe-Ausbildung JRK-Mitglieder werden befähigt Erste-Hilfe zu leisten. In den Gruppenstunden
MehrRICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS
Landesapothekerkammer Thüringen Thälmannstraße 6 99085 Erfurt RICHTLINIE ZUM ERWERB DES FORTBILDUNGSZERTIFIKATS für pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazieingenieure, Apothekenassistenten
MehrMitteilungsblatt / Bulletin
05/2016 Mitteilungsblatt / Bulletin 14.04.2016 Richtlinie zur Regelung der Zugangsprüfung zum Nachweis der Studierfähigkeit gemäß 11 Absatz 3 Berliner Hochschulgesetz für die Bachelorstudiengänge des Fachbereichs
MehrAusbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport
Ausbildungsrichtlinie Medical Car Paramedic des DMSB im Automobilsport (Änderungen in nachfolgenden Versionen werden kursiv gedruckt und Gelb markiert.) Stand: 26.09.2015 Der Medical Car Paramedic des
MehrRichtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen
Richtlinie Aus-, Fort- und Weiterbildung im Jugendrotkreuz Hessen Stand 14. September 2012 1 Inhalt 1. Grundsätzliches... 3 2. Anmeldung... 3 3. Ausbildung in anderen Rotkreuz-Gemeinschaften bzw. Fachdiensten...
MehrSchulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v.
Schulungskonzept für den Digitalfunk im DLRG Landesverband Schleswig-Holstein e.v. Referat Information und Kommunikation Version 1 Ausführungsbestimmungen zur PO 7 Sprechfunkausbildung Version 1 (2015)
MehrAntrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars)
Antrag auf Befugnis zur Weiterbildung im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 1 des Antragsformulars) Antrag auf Zulassung einer Weiterbildungsstätte im Bereich Verhaltenstherapie (Teil 2 des Antragsformulars)
MehrDienstbetrieb Atemschutzzentrum im Landkreis Forchheim in Ebermannstadt
Inhaltsverzeichnis 1. ANWENDUNGSBEREICH UND ZWECK... 1 2. REFERENZDOKUMENTE... 1 3.1. Abkürzungen... 1 3.2. Definitionen... 2 4. BESCHREIBUNG... 2 4.1. Allgemeines... 2 4.2. Grundausbildung in der Atemschutzübungsstrecke...
MehrMerkblatt. über die Externenprüfung zum Erwerb des. Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10
Merkblatt über die Externenprüfung zum Erwerb des Hauptschulabschlusses nach Klasse 9 oder 10 entsprechend der Verordnung über die Externenprüfung zum Erwerb der Abschlüsse der Sekundarstufe I vom 22.10.2007
MehrLizenzverlängerung im Bereich des BLTV. Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A
Lizenzverlängerung im Bereich des BLTV Trainer C Breitensport Trainer B/TL* Trainer A Herausgegeben vom Bayerischen Landestauchsportverband e.v. Vizepräsident Ausbildung Bayerischer Landestauchsportverband
MehrVerordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO)
Verordnung über die Qualifikation des Personals der Integrierten Leitstelle des Saarlandes (ILSQualiVO) Vom 17. Oktober 2007 Auf Grund des 12 Nr. 1 des Gesetzes über die Errichtung und den Betrieb der
MehrFH D FB 5. Fachhochschule Düsseldorf Fachbereich Medien
Praxissemesterordnung für den Bachelor-Studiengang Medientechnik des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule Düsseldorf vom 29.01.2009 Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Medien an der Fachhochschule
MehrPARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT
PARLAMENT DER DEUTSCHSPRACHIGEN GEMEINSCHAFT 20. NOVEMBER 2006 - DEKRET ÜBER DAS STATUT DER SPORTSCHÜTZEN Sitzungsperiode 2006-2007 Dokumente des Parlamentes : 74 (2006-2007) Nr. 1 Dekretvorschlag 74 (2006-2007)
MehrRichtlinie für das Schulpraktikum Wirtschaftspädagogik
Richtlinie für das Schulpraktikum für den Diplomstudiengang Wirtschaftspädagogik an der Technischen Universität Dresden vom 16. 04. 2003 Aufgrund von 1 Abs. 1 der Praktikumsordnung für die Diplomstudiengänge
MehrSächsischer Tennis Verband e.v. Ausbildungsordnung für Schiedsrichter im STV
Sächsischer Tennis Verband e.v. Ausbildungsordnung für Schiedsrichter im STV Von der STV-Kommission für Meisterschaften und Turniere am 29.03.2014 beschlossen STV Ausbildungsordnung für Schiedsrichter
MehrA - TRAINER - AUSBILDUNG 2016 bis 2017
A - TRAINER - AUSBILDUNG 2016 bis 2017 Der Deutsche Handballbund schreibt die A-Trainer-Ausbildung 2016/2017 aus. Die Ausbildungsdauer ist auf 12 Monate festgelegt und findet zwischen dem 01.06.2016 und
MehrKampfrichterordnung Stand:
Kampfrichterordnung Stand: November 2005 Kampfrichterordnung Seite 2 von 5 1. Die Kampfrichterordnung regelt das gesamte Kampfrichterwesen im DJB für den Judobereich. Das Kampfrichterwesen umfasst die
MehrMerkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit
Merkblatt zur Anmeldung der Bachelorarbeit Beschluss des Prüfungsausschusses vom 07.02.2006: Wenn alle Voraussetzungen vorliegen, soll die Anmeldung zur Bachelorarbeit innerhalb von 6 Wochen erfolgen (siehe
MehrMerkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen
Gemeinsame Obere Luftfahrtbehörde Berlin-Brandenburg Dezernat 41 Fachplanung, Luftfahrtpersonal Merkblatt Gültigkeit von Lizenzen und Berechtigungen (gültig für Lizenzen, welche noch nicht in eine Lizenz
MehrStudiengang Master of Arts (M.A.)
Studiengang Master of Arts (M.A.) geko/22.10.2013 Prüfungsordnung der Universität Freiburg für den Studiengang Master of Arts (M.A.) der Philosophischen Fakultäten vom 09.09.2002 in der Fassung der Fachspezifischen
MehrAusbildungsrichtlinie. Rennleiter Motorradsport. Straßensport
Ausbildungsrichtlinie Rennleiter Motorradsport Straßensport (Änderungen und Streichungen gegenüber der letzten Fassung sind in kursiver Schrift gekennzeichnet) Stand: 01.04.2016 Der Rennleiter des DMSB
Mehr- Verbesserung des persönlichen Fahrkönnens (sportliche, dynamische und fließende parallele Fahrweise)
Handout Grundstufen-Ausbildung 2009/10 Liebe Grundstufenanwärter, mit den folgenden Informationen möchten wir Dir den Einstieg in das alpine Lehrwesen (Grundstufe) erläutern. Durch Deine Ausbildung im
MehrStudienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft
Studienplan für das Bachelor- und Masterstudium im Studiengang Erziehungswissenschaft Institut für Erziehungswissenschaft der Universität Bern Muesmattstrasse 7 301 Bern URL: www.edu.unibe.ch 1 Die Philosophisch-humanwissenschaftliche
MehrAusbildungsrichtlinie. für Sportwarte der DMSB- Staffel
Ausbildungsrichtlinie für Sportwarte der DMSB- Staffel Stand: 07.11.2012 Der Sportwart der DMSB-Staffel Die in dieser Ausbildungsrichtlinie verwendeten Sportwart-Begriffe gelten gleichermaßen für weibliche
MehrBericht Technische Leitung Ausbildung
Bericht Technische Leitung Ausbildung Jahreshauptversammlung der DLRG OV Bad Aibling e.v. PO 1 Schwimmen / Rettungsschwimmen Reg.-Nr. Ausbildung Erwerb Wiederholung 111 Frühschwimmer Seepferdchen 44 121
MehrWISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND
WISSENSTEST DER FEUERWEHRJUGEND Der Landesfeuerwehrrat hat am 15. Dezember 2006 die vorliegenden für den Wissenstest der Feuerwehrjugend genehmigt. Allgemeine Der Wissenstest der Feuerwehrjugend dient
MehrVerkündungsblatt der. an der Hochschule Ostwestfalen-Lippe
Verkündungsblatt der Hochschule Ostwestfalen-Lippe 42. Jahrgang 14. August 2014 Nr. 58 Bekanntmachung der Neufassung der Praxissemesterordnung für die praxisbegleiteten Bachelorstudiengänge Architektur
Mehrfür den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie Breitenbrunn
B E R U F S A K A D E M I E S A C H S E N S t a a t l i c h e S t u d i e n a k a d e m i e B r e i t e n b r u n n Studienordnung für den Studiengang Soziale Arbeit Berufsakademie Sachsen Staatliche Studienakademie
MehrA n t r a g. Anschrift: Tel.-Nr.: -Adresse: Matr.-Nr.:
A n t r a g auf Zustimmung zur Ableistung der studienbegleitenden Praxis oder eines 6-wöchigen Praktikums gem. der Studien- und Prüfungsordnung im Bachelor-Studiengang Erziehung und Bildung im Kindesalter
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen Jahrgang 2016 Nr. 6 Rostock, 15.03.2016 Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang Good Governance Wirtschaft, Gesellschaft, Recht der Universität Rostock vom 9. März 2016
MehrRichtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische
Richtlinie zum Erwerb des Fortbildungszertifikates der Bayerischen Landesapothekerkammer für Pharmazeutisch-technische Assistenten, Apothekerassistenten, Pharmazeutische Assistenten, Pharmazieingenieure
MehrAusbildung im Rettungsschwimmen und in Erster Hilfe
Ausbildung im Rettungsschwimmen und in Erster Hilfe Bei uns bist du richtig. Die DLRG ist weltweit die größte Organisation für die Wasserrettung. Wir bilden dich zum Rettungsschwimmer und zum Ersthelfer
MehrAusbildungsordnung für Yoga-Lehrer/innen im DRK
Ausbildungsordnung für Yoga-Lehrer/innen im DRK Voraussetzungen für die Teilnahme an der Kursleiterausbildung Interessierte sollen über eine mindestens zweijährige Erfahrung mit Hatha-Yoga verfügen diese
MehrFranzösisch, Italienisch, Spanisch. Zu 3 Fachwissenschaftliche Studien
Fachspezifische Bestimmungen zur Gemeinsamen Prüfungsordnung für den Studiengang Master of Education an der Ruhr-Universität Bochum vom 12. Oktober 2005 Französisch, Italienisch, Spanisch Stand: 02.05.2006
MehrPostgraduales Studienprogramm
Universität Kassel FB 01 Fachgebiet für Psychoanalyse Nora-Platiel-Str. 5 D-34109 Kassel Alexander-Mitscherlich-Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie Kassel e.v. Karthäuser Str. 5a D-34117 Kassel
MehrAntrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS im Elitenetzwerk Bayern (ENB)
An den Prüfungsausschuss MINT-Lehramt PLUS Antrag auf Zugang zum Studienprogramm MINT-Lehramt PLUS Geburtsdatum: Straße, Hausnummer: Postleitzahl, Wohnort: E-Mail-Adresse: Telefon: Hiermit beantrage ich
MehrAmtliche Mitteilungen
Amtliche Mitteilungen Datum 10. Juli 2014 Nr. 67/2014 I n h a l t : Praktikumsordnung für den Bachelorstudiengang für die Masterstudiengänge Human-Computer Interaction (HCI) der Universität Siegen Vom
MehrGrunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrages auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung im Rahmen der M.Ed.
Personaldaten Grunddatenblatt und Erklärung anlässlich des erstmaligen Antrages auf Zulassung zu einer Prüfungsleistung im Rahmen der M.Ed.-Prüfung Vorname: Geburtsname: Geschlecht: männlich/weiblich Geburtsort
MehrPraktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)
Praktikumsinformationen für B.A. Studierende 1 Institut für Sport und Sportwissenschaft Stand Januar 2017 Praktikumsinformation für B.Sc. Studierende (mit Studienbeginn ab WS 2015/16, Prüfungsordnung 2015)
MehrVereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und Schulen
Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten - Tauchen in Verbänden und Schulen Vereinbarung über die Gültigkeit der Deutschen Prüfungsordnung Schwimmen - Retten -
MehrPRAKTIKUMSORDNUNG. Wintersemester 2015/16
Gültigkeit ab WiSe 2014/15 Fachbereich Design Gebührenordnung PRAKTIKUMSORDNUNG für die Bachelor- und Masterstudiengänge des Fachbereichs Design der staatlich anerkannten, privaten Hochschule Fresenius,
MehrPrüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität für den Studiengang Bachelor of Arts (B.A.)
Vom 25. November 2011 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 42, Nr. 104, S. 723 968) in der Fassung vom 21. Dezember 2015 (Amtliche Bekanntmachungen Jg. 46, Nr. 79, S. 489 573) Prüfungsordnung der Albert-Ludwigs-Universität
MehrA U S S C H R E I B U N G
A U S S C H R E I B U N G Trainerausbildung der Deutschen Eislauf-Union e.v. 3. Lizenzstufe: Trainer/in A Leistungssport für Eiskunstlaufen Veranstalter und Ausbildungsträger: Deutschen Eislauf-Union e.v.
MehrAUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN)
AUSBILDUNGSORDNUNG SCHIEßSPORTLEITER (-BOGEN) Stand: 23. Februar 2012 Inhaltsverzeichnis 1 Vorwort... 3 2 Ausbildungsordnung... 4 2.1 Handlungsfelder... 4 2.2 Ziele der Ausbildung... 4 2.3 Inhalte der
MehrBundesschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO)
Besschiedsrichterlehrordnung der AFSVD (BSchLO) 1. Sinn Zweck 1.1. Die Besschiedsrichterlehrordnung regelt die Aus- Weiterbildung der Schiedsrichter im Bereich der AFSVD. Sie legt die Rahmenbestimmungen
MehrOrdnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes
Ordnung für Aus-, Fort- und Weiterbildung des Deutschen Roten Kreuzes Teil: Fachübergreifende Qualifizierung der Leitungs- und Führungskräfte der Bereitschaften, Bergwacht und Wasserwacht Beschlossen vom
MehrAdolf-Ernst-Meyer-Institut zur Weiterbildung in der Psychotherapie
1 Adolf-Ernst-Meyer-Institut zur Weiterbildung in der Psychotherapie Lehrplan 1. Ziel Die psychotherapeutische Weiterbildung am Adolf-Ernst-Meyer-Institut soll Ärzten und Diplompsychologen Kenntnisse und
MehrModularisiertes Studium der Geographiedidaktik
Modularisiertes Studium der Geographiedidaktik an der Universität Erlangen-Nürnberg Grundmodule für alle Lehramtsstudiengänge (GS, HS, RS, Gym) Modul 1a (DIDGEO) Grundlagen der Geographiedidaktik / Planung
MehrErlass vom II Gült. Verz. Nr. 7014
Richtlinien für die Ausbildung und Überprüfung von Lehrkräften für die Berechtigung zum Unterrichten in Schulski- und Schulsnowboardkursen und für die Leitung dieser Kurse Erlass vom 15.10.2006 II.6 170.000.076
MehrAntrag auf Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur spezialisierten geriatrischen Diagnostik (Geriatrie)
Antrag auf Ausführung Abrechnung von Kassenärztliche Vereinigung Berlin Abteilung Qualitätssicherung Masurenallee 6A 14057 Berlin Praxisstempel Telefon (030) 31003-242, Fax (030) 31003-305 Antrag auf Ausführung
MehrBegutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG
Begutachtung einer Umschulungsmaßnahme gemäß 60 BBIG Der Umschulende hat die Durchführung der beruflichen Umschulung schriftlich anzuzeigen. Bitte verwenden Sie hierfür diesen Vordruck. Der Antrag hat
MehrSchiedsrichterordnung
1 Allgemeines Schiedsrichterordnung 1. Dem Landesschiedsrichterwart untersteht das Schiedsrichterwesen des BVMV. 2. Er beruft eine Schiedsrichterkommission zu seiner Unterstützung. 3. Die Kommission besteht
MehrVerkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den Nr. 13/2015
Verkündungsblatt der Hochschule für Musik, Theater und Medien Hannover Hannover, den 01.10.2015 Nr. 13/2015 Gemeinsame Praktikumsordnung für den Fächerübergreifenden Bachelorstudiengang an der Hochschule
MehrSTUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG
STUDIENGANGSSPEZIFISCHE PRÜFUNGSORDNUNG FÜR DEN ERWEITERUNGSSTUDIENGANG ERWEITERUNGSFACH LEHRAMT AN GYMNASIEN befürwortet in der 83. Sitzung der zentralen Kommission für Studium und Lehre (ZSK) am 17.03.2010
MehrErweiterungscurriculum Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in der Lehre Vermittlungskompetenz (Lehrqualifikation)
BEILAGE 22 zum Mitteilungsblatt 19. Stück, Nr. 139.3-2014/2015, 30.06.2015 Erweiterungscurriculum Deutsch als Fremd- und Zweitsprache in der Lehre Vermittlungskompetenz (Lehrqualifikation) Datum des Inkrafttretens
MehrBERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005)
BERUFSAUSBILDUNGSVERTRAG ( 10, 11 Berufsbildungsgesetz - BBiG - vom 23. März 2005) Zwischen dem Land Baden-Württemberg vertreten durch und (Ausbildender) Frau/Herrn geboren am/in (Auszubildende/-r) wohnhaft
MehrZu einer schulpraktischen Ausbildung in einem Fach, in einer Fachrichtung oder in einem Förderschwerpunkt kann zugelassen werden, wer
Stand: Dezember 2016 Merkblatt zur schulpraktischen Ausbildung in einem Fach / in einer Fachrichtung / in einem Förderschwerpunkt gemäß QualiVO Lehrer 1, Ausbildungsbeginn: 01.08.2017, Bewerbungsschluss:
MehrAmtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 754 2013 Verkündet am 14. August 2013 Nr. 182 Änderung der Prüfungsordnung der Apothekerkammer Bremen für Pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte Vom 24. April 2013
MehrAllgemeine Informationen zum Thema sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V)
sozialrechtliche Fortbildungsverpflichtung ( 95d SGB V) Stand: 17. November 2014 Begriff und Anwendungsbereich Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten müssen alle fünf Jahre gegenüber ihrer KV nachweisen,
Mehr1 Zugangsvoraussetzungen und besondere notwendige Qualifikationen
Fachspezifische Bestimmungen für den Studiengang des Bachelor of Arts in Philosophie (B.A.) zur Prüfungsordnung für das Bachelor-Studium der Fachbereiche 1 und 3 an der Universität Siegen 1 Zugangsvoraussetzungen
MehrIm Auftrag Heel. Oberste Bundesbehörden. Abteilungen Z und B im Hause. nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände
POSTANSCHRIFT Bundesministerium des Innern, 11014 Berlin Oberste Bundesbehörden Abteilungen Z und B im Hause nachrichtlich: Vereinigungen und Verbände HAUSANSCHRIFT POSTANSCHRIFT BEARBEITET VON Alt-Moabit
MehrFortbildung und Fortbildungszertifikat
Stand: 20. Mai 2004 (Muster-)Satzungsregelung Fortbildung und Fortbildungszertifikat 1 Ziel der Fortbildung Fortbildung der Ärzte und der Ärztinnen dient dem Erhalt und der dauerhaften Aktualisierung der
MehrNÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG
NÖ TAGESMÜTTER/-VÄTER- VERORDNUNG 5065/1 0 Stammverordnung 3/97 1997-02-13 Blatt 1-3 Druckfehlerberichtigung 54/97 1997-05-13 Blatt 1, 2 0 Ausgegeben am 13. Mai 1997 Jahrgang 1997 54. Stück Die NÖ Landesregierung
Mehr