Prüfungsordnung Breitensport

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1 Inhaltsverzeichnis Bezugsmöglichkeiten... I Präambel... II Gemeinsame Bestimmungen Anwendung der Prüfungsordnung...3 Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Keine Bestimmungen Keine Bestimmungen Beurkundungen...3 III. Bestimmungen für die -Ausbildung Lizenzvorstufe der -Ausbildung Ausbildungshelfer Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik Wassergymnastik-Kursleiter Ausbilder/Prüfer im Animateur-Ausbilder Wassergymnastik-Ausbilder Übungsleiter C Multiplikatoren-Ausbildung Multiplikator...3 Anlage 1: Übersicht der Ausbildungswege im...6 Anlage : Der Weg zum Ausbilder...7 Stand: Seite 1 von 7

2 Bezugsmöglichkeiten Die Prüfungsordnung kann sowohl als Gesamtausgabe als auch in ihren Einzelabschnitten bezogen werden. Folgende Artikel sind lieferbar: Artikel Bestellnummer Gesamtausgabe Ringordner für Gesamtausgabe mit Registerblättern Schwimmen / Rettungsschwimmen Ausbildung Erste Hilfe- und Sanitätsausbildung DLRG Wasserrettungsdienst Bootführer-Ausbildung Tauchausbildung Sprechfunk-Ausbildung Katastrophenschutz-Ausbildung Rettungssport I Präambel Im Rahmen ihrer Ausbildungs- und Lehrtätigkeit nimmt die DLRG Prüfungen ab. Art, Inhalt und Durchführung der Prüfungen werden durch die Prüfungsordnung der DLRG und ihre Ausführungsbestimmungen geregelt ( 13 der Satzung der DLRG). Die Prüfungsordnung wurde zuletzt geändert durch den Präsidialrat am Die Prüfungsordnung ist nicht nur als Regelwerk für die Prüfungen im engeren Sinne zu verstehen, sondern umfasst auch das gesamte Vorfeld der Eingangsvoraussetzungen und der Ausbildung. Ferner werden Verwaltungsfragen (z.b. die Registrierung der Prüfungen und Umschreibmodalitäten) geregelt. Stand: Seite von 7

3 II Gemeinsame Bestimmungen 1 Anwendung der Prüfungsordnung Diese Bestimmungen sind sinngemäß für die gesamte Ausbildung und alle Prüfungen verbindlich. Die Prüfungsbestimmungen sind für männliche und weibliche Personen gleich. Die Verantwortung für die Einhaltung der Prüfungs- und Ausführungsbestimmungen sowie der Sicherheitsmaßnahmen tragen die Ausbilder und Prüfer. Allgemeine Voraussetzungen für die Lehrgangsteilnahme Vor der Zulassung zu einem Lehrgang kann eine ärztliche Untersuchung gefordert werden. Sie wird, auch wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschrieben ist, jedem Lehrgangsteilnehmer empfohlen. Die Lehrgangsteilnehmer (bei Minderjährigen der gesetzliche Vertreter) bestätigen vor Beginn der Ausbildung durch ihre Unterschrift, dass sie die Bestimmungen der Prüfungsordnung nebst Ausführungsbestimmungen anerkennen. Neben den allgemeinen und überall gültigen Baderegeln ist auf die besonderen örtlichen Gegebenheiten hinzuweisen. 3 Allgemeine Regeln für Prüfungsleistungen Prüfungsleistungen, für die keine bestimmte Zeit vorgeschrieben ist, müssen ohne Unterbrechung zügig erfüllt werden. 4 Keine Bestimmungen 5 Keine Bestimmungen 6 Beurkundungen Die Leistungen sind vom Prüfer einzeln in der vorgeschriebenen Prüfungskarte zu bestätigen. Prüfungskarten und Urkunden müssen neben der Anschrift und Unterschrift der ausstellenden Stelle die Namen und soweit vorhanden die Prüfberechtigungsnummern der Prüfenden tragen, die für die Durchführung verantwortlich sind. Nach erfolgreicher Prüfung werden bundeseinheitliche Urkunden und Abzeichen gegen Erstattung der Kosten ausgehändigt. Der Landesverband regelt verantwortlich die Ausstellung der Urkunden und den Verbleib der Prüfungsunterlagen, sofern nicht ausdrücklich eine Registrierung auf Präsidialebene erfolgt. Stand: Seite 3 von 7

4 Ersatzbescheinigungen, -urkunden und -abzeichen werden nur bei glaubwürdigem Nachweis des Erwerbs und des Verlustes gegen Erstattung der Kosten ausgegeben. Anträge sind formlos an die Stelle zu richten, welche die Urschrift ausgestellt hat. Stand: Seite 4 von 7

5 III. Bestimmungen für die -Ausbildung Im Rahmen ihrer satzungsgemäßen Aufgaben bietet die DLRG Aus- und Fortbildungsgänge im an. Der dient in erster Linie der Gesundheitsförderung des einzelnen und dadurch der Erhaltung der Fähigkeit zur Selbst- und Fremdrettung. -Angebote erhöhen die Attraktivität der DLRG nach innen und außen. Die Gesamtübersicht der Ausbildungswege im zeigt die Eigenständigkeit der Ausbildungen sowie deren Komplexität (vgl. Anlage 1). 7 Lizenzvorstufe der -Ausbildung 71 Ausbildungshelfer Der Lehrgang Ausbildungshelfer vermittelt den Teilnehmern erste Kenntnisse zur Durchführung von -Veranstaltungen und ist eine Voraussetzung für die Ausbildung zum Animateur Eignungsvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die zuständige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Bronze der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre. 71. Umfang der Ausbildung Der Ausbildungshelferlehrgang umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die erfolgreiche Absolvierung des Seminars wird nach der vollständigen aktiven Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung muss nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung Das Seminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Animateur-Ausbilder (81) erforderlich. Stand: Seite 5 von 7

6 71.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn das Seminar vollständig besucht wurde. Die Ausstellung der Bescheinigung und Registrierung der Daten erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Teilnahmebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Stand: Seite 6 von 7

7 7 Animateur In diesem Seminar werden die Ausbildungsinhalte zur Planung und Durchführung von -Veranstaltungen vertieft und erweitert. 7.1 Eignungsvoraussetzungen Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang innerhalb der letzten zwei Jahre Hospitation bei einer Veranstaltung aus dem Bereich in der DLRG in einer Gliederung. Die Hospitation einer -Veranstaltung bei einer anderen Organisation kann nach Absprache mit der Prüfungskommission anerkannt werden. Die Hospitation ist durch eine Bescheinigung und einen schriftlichen Bericht nachzuweisen. Aus dem Bericht müssen sich der Ablauf der veranstaltung und die Nachbereitung ergeben. Die Einzelheiten sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen. Über die Anerkennung des Hospitationsberichtes entscheidet die Prüfungskommission. 7. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Das Seminar umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Prüfung besteht aus der Durchführung einer beispielhaften -Veranstaltung. 7.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Das Animateurseminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Animateur-Ausbilder (81) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten der ausbildenden Gliederung zwei Animateur-Ausbildern. Stand: Seite 7 von 7

8 7.4 Sonstige Regelungen 7.41 Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. 7.4 Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die Prüfung ist unter der Nummer.../7/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Animateure anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei - Veranstaltungen durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann nur innerhalb eines Jahres während eines Animateurseminars durchgeführt werden. Die Prüfungskriterien sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen Übergangsbestimmung Um die Beauftragung des Präsidiums für den Landesverband zu erhalten wird eine Modellphase durchgeführt. Diese ist bis zum zu beenden. In der Modellphase eines jeden Landesverbandes werden je ein Ausbildungshelferlehrgang und ein Animateurseminar von einem Landesverband durchgeführt und von einem Betreuer des Präsidiums begleitet. Es erfolgen Absprachen bzgl. Organisation, Durchführung und Inhalte in der Zeit vor, während und nach den Seminaren. Zwecks Qualitätskontrolle der Seminare ist ein Abschlußbericht von beiden Seiten anzufertigen und auszutauschen. Zur Optimierung der Lehrgangsverwaltung erhält der Landesverband zu Beginn der Modellphase die beim Präsidium gesammelten Informationen zur Durchführung von Seminaren, sowie die vorhanden Daten aller bisher Ausgebildeten im Bereich des betreffenden Landesverbandes. Stand: Seite 8 von 7

9 Um die Kontinuität und Präsenz der Lehrinhalte im Bundesgebiet zu gewährleisten, kann das Präsidium weiterhin Ausbildungshelfer und Animateur-Seminare durchführen, die auch als Hospitationsmöglichkeiten für Ausbildungsanwärter der Landesverbände dienen. Eine Kooperation von Landesverbänden ist in Absprache mit dem Präsidium möglich. Die Modellphase eines Landesverbandes endet mit der erfolgreichen Durchführung und Nachbereitung der beiden Seminare. Nach Abschluss der Modellphase kann das Präsidium die Prüfungsbeauftragung dem Landesverband übertragen (7.31). Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine Kontrolle durch das Präsidium jederzeit möglich. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung oder der Rahmen-Richtlinien der DLRG ist ein Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung des Landesverbandes möglich. Nach Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung ist eine erneute Modellphase notwendig. Stand: Seite 9 von 7

10 73 Ausbildungshelfer Wassergymnastik Der Lehrgang Ausbildungshelfer Wassergymnastik vermittelt den Teilnehmern erste Kenntnisse zur Durchführung eines Wassergymnastik- Kurses und ist eine Voraussetzung für die Ausbildung zum Wassergymnastik-Kursleiter Eignungsvoraussetzungen Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die zuständige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Bronze der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre. 73. Umfang der Ausbildung Der Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die erfolgreiche Absolvierung des Seminars wird nach der vollständigen aktiven Teilnahme bescheinigt. Eine spezielle Prüfungsleistung muss nicht erbracht werden Berechtigung zur Ausbildung Das Seminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Wassergymnastik-Ausbilder (8) erforderlich Sonstige Regelungen Ausbildung Die Ausbildung erfolgt nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebescheinigung, wenn das Seminar vollständig besucht wurde. Die Ausstellung der Bescheinigung und Registrierung der Daten erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen. Stand: Seite 10 von 7

11 73.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Teilnahmebescheinigung ist für zwei Jahre gültig und kann nicht verlängert werden. Stand: Seite 11 von 7

12 74 Wassergymnastik-Kursleiter In diesem Seminar werden die Ausbildungsinhalte zur Planung und Durchführung von Wassergymnastik-Kursen vertieft und erweitert Eignungsvoraussetzungen Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik innerhalb der letzten zwei Jahre. Hospitation bei einem mindestens 10 Stunden umfassenden Wassergymnastik-Kurs in einer Gliederung. Die Hospitation eines Wassergymnastik-Kurses bei einer anderen Organisation kann in Absprache mit der Prüfungskommission anerkannt werden. Die Hospitation ist durch eine Bescheinigung und einen schriftlichen Bericht nachzuweisen. Aus dem Bericht müssen sich die Stundenverlaufsplanung, eine exemplarische Stundenplanung und die Nachbereitung ergeben. Die Einzelheiten sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen. Über die Anerkennung des Hospitationsberichtes entscheidet die Prüfungskommission. 74. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Das Seminar umfasst 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten. Die Prüfung besteht aus der erfolgreichen Durchführung einer Lehrprobe in der Wassergymnastik Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Das Wassergymnastik-Kursleiterseminar wird im Auftrag des Präsidiums von dem zuständigen Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung des Seminars ist eine besondere Lehrqualifikation als Wassergymnastik-Ausbilder (8) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten der ausbildenden Gliederung zwei Wassergymnastik-Ausbildern. Stand: Seite 1 von 7

13 74.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch die ausführende Gliederung. Die Prüfung ist unter der Nummer.../74/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Wassergymnastik-Kursleiter anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Wassergymnastik-Maßnahmen in einer Gliederung durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann nur innerhalb eines Jahres während eines Wassergymnastik-Kursleiterseminars durchgeführt werden. Die Prüfungskriterien sind den Rahmen-Richtlinien der DLRG zu entnehmen Übergangsbestimmung Um die Beauftragung des Präsidiums für den Landesverband zu erhalten wird eine Modellphase durchgeführt. Diese ist bis zum zu beenden. In der Modellphase eines jeden Landesverbandes werden je ein Ausbildungshelferlehrgang Wassergymnastik und ein Wassergymnastik- Kursleiterseminar von einem Landesverband durchgeführt und von einem Betreuer des Präsidiums begleitet. Es erfolgen Absprachen bzgl. Organisation, Durchführung und Inhalte in der Zeit vor, während und nach den Seminaren. Zwecks Qualitätskontrolle der Seminare ist ein Abschlußbericht von beiden Seiten anzufertigen und auszutauschen. Zur Optimierung der Lehrgangsverwaltung erhält der Landesverband zu Beginn der Modellphase die beim Präsidium gesammelten Informationen zur Durchführung von Seminaren, sowie die vorhanden Daten aller bisher Ausgebildeten im Bereich des betreffenden Landesverbandes. Stand: Seite 13 von 7

14 Um die Kontinuität und Präsenz der Lehrinhalte im Bundesgebiet zu gewährleisten, kann das Präsidium weiterhin Ausbildungshelfer Wassergymnastik und Wassergymnastik-Kursleiterseminare durchführen, die auch als Hospitationsmöglichkeiten für Ausbildungsanwärter der Landesverbände dienen. Eine Kooperation von Landesverbänden ist in Absprache mit dem Präsidium möglich. Die Modellphase eines Landesverbandes endet mit der erfolgreichen Durchführung und Nachbereitung der beiden Seminare. Nach Abschluss der Modellphase kann das Präsidium die Prüfungsbeauftragung dem Landesverband übertragen (74.31). Im Sinne der Qualitätssicherung ist eine Kontrolle durch das Präsidium jederzeit möglich. Bei Verstoß gegen die Prüfungsordnung oder der Rahmen-Richtlinien der DLRG ist ein Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung des Landesverbandes möglich. Nach Entzug der Ausbildungs- und Prüfungsberechtigung ist eine erneute Modellphase notwendig. Stand: Seite 14 von 7

15 8 Ausbilder/Prüfer im 81 Animateur-Ausbilder Die Aus- und Fortbildung von Animateuren erfolgt durch Animateur-Ausbilder, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind Eignungsvoraussetzungen Besitz des Deutschen Rettungs-Schwimmabzeichens-Silber der DLRG Erfolgreiche Teilnahme an einem Animateurseminar Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Wassergymnastik Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Schwimmen Praktische Erfahrung in der Leitung von Kursen oder Veranstaltungen sowie entsprechende fachliche, soziale und persönliche Fähigkeiten Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Befürwortung und Anmeldung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. Die Anmeldung erfolgt über den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums und beinhaltet den Nachweis der Eignungsvoraussetzungen in Kopie. Bei Lehrgangsbeginn sind die Nachweise im Original vorzulegen. 81. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus zwei Teilen: - der allgemeinen Ausbilderschulung - der fachspezifischen Ausbilderschulung (Hospitation: Ausbildungshelfer und Animateurseminar) Praktische Prüfung Während der Ausbildung wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet sowie ein Kurzvortrag gehalten Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidiums in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt. Stand: Seite 15 von 7

16 81.31 Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem -Beauftragten des Präsidiums einem Multiplikator (Profil Animation) einem Animateur-Ausbilder Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben und verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../81/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Animateur-Ausbilder anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Aus- oder Fortbildungen für Animateure durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist erneut eine Prüfung während einer Ausbildung abzuleisten Wiederholungsprüfungen Bei nicht bestandener Lehrprobe ist eine Wiederholungsprüfung nur durch erneute Teilnahme an der Ausbildung möglich Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden bisher tätige Animateur- Ausbilder als Prüfer fungieren (81.31). Weiterhin werden Ausbilder anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mit gestalten. Stand: Seite 16 von 7

17 Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Ausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase aktiven Animateur-Ausbilder erhalten rückwirkend den Ausbilder-Status. Stand: Seite 17 von 7

18 8 Wassergymnastik-Ausbilder Die Aus- und Fortbildung von Wassergymnastik-Kursleitern erfolgt durch Wassergymnastik-Ausbilder, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind. 8.1 Eignungsvoraussetzungen Besitz des Deutschen Rettungs-Schwimmabzeichens-Silber der DLRG Erfolgreiche Teilnahme an einem Wassergymnastik-Kursleiterseminar Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Teilnahme an einem Lehrgang Ausbildungshelfer Schwimmen Praktische Erfahrung in der Leitung von Kursen sowie entsprechende fachliche, soziale und persönliche Fähigkeiten Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Befürwortung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. Die Anmeldung erfolgt über den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums und beinhaltet den Nachweis der Eignungsvoraussetzungen in Kopie. Bei Lehrgangsbeginn sind die Nachweise im Original vorzulegen. 8. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus zwei Teilen: - der allgemeinen Ausbilderschulung - der fachspezifischen Ausbilderschulung (Hospitation: Ausbildungshelfer Wassergymnastik und Wassergymnastik-Kursleiterseminar). 8.1 Praktische Prüfung Während der Ausbildung wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet sowie ein Kurzvortrag gehalten. 8.3 Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidiums in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: Stand: Seite 18 von 7

19 dem -Beauftragten des Präsidiums einem Multiplikator (Profil Wassergymnastik) einem Wassergymnastik-Ausbilder. 8.4 Sonstige Regelungen 8.41 Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. 8.4 Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben und verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../8/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Wassergymnastik-Ausbilder anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Aus- oder Fortbildungen im Bereich der Wassergymnastik durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist erneut eine Prüfung während einer Ausbildung abzuleisten Wiederholungsprüfungen Bei nicht bestandener Prüfung ist eine Wiederholungsprüfung nur durch erneute Teilnahme an der Ausbildung möglich Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden bisher tätige Wassergymnastik-Ausbilder als Prüfer fungieren (8.31). Weiterhin werden Ausbilder anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mit gestalten. Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Ausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase aktiven Wassergymnastik-Ausbilder erhalten rückwirkend den Ausbilder-Status. Stand: Seite 19 von 7

20 83 Übungsleiter C Der Übungsleiter C ist eine anerkannte Lizenz des Deutschen Sportbundes Eignungsvoraussetzungen Der Übungsleiter C kann nach Vorliegen folgender Voraussetzungen erworben werden: Mindestalter 18 Jahre Mitgliedschaft in der DLRG Befürwortung durch die jeweilige Gliederung Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Silber der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Teilnahme am gemeinsamen Grundausbildungsblock Teilnahme an einem Ausbildungshelferlehrgang Schwimmen, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegen darf Gültige Animateur-Lizenz Gültige Wassergymnastik-Kursleiter-Lizenz 83. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung zum Erwerb der Übungsleiter C-Lizenz besteht aus der Fachausbildung und der Prüfung Erwerb der fachspezifischen Lehrqualifikation 83. Prüfung Die Fachausbildung beinhaltet eine fachliche, fachdidaktische und methodische Ausbildung (45 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten), die innerhalb von zwei Jahren abzuschließen ist. Innerhalb der Fachausbildung ist das sportartübergreifende Praktikum abzuleisten. Die Prüfung besteht aus einem praktischen und einem theoretischen Teil. Praktische Prüfung Die praktische Prüfung umfasst den Nachweis der organisatorischen Fähigkeiten und des Unterrichtsgeschicks durch Lehrproben im. Stand: Seite 0 von 7

21 Theoretische Prüfung Die theoretische Prüfung besteht aus einem Fragebogen und einem Kurzvortrag. Die Prüfung umfasst: Kenntnis von Anatomie, Physiologie und Erste Hilfe bei Sportverletzungen Nachweis von Kenntnissen über: Methodik/Didaktik des Schwimmens Methodik/Didaktik im Organisation und Durchführung einer -Veranstaltung Zielgruppenspezifische Angebote und deren Besonderheiten -Angebote in Bezug auf Gesundheitsförderung Rechts- und Versicherungsgrundlagen Die DLRG: Aufgaben, Satzung, Ordnungen Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Fachausbildung wird von der Technischen Leitung des Landesverbandes/Präsidiums verantwortlich durchgeführt. Für die Leitung und Durchführung der Fachausbildung ist eine besondere Lehrqualifikation als Multiplikator (91) erforderlich Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem Prüfungsbeauftragten des Präsidiums zwei Multiplikatoren (Profil Übungsleiter C) 83.4 Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG. Die Prüfungen sind innerhalb eines Jahres abzuleisten. Bewerber für den Übungsleiter C haben folgende Erklärung zu unterschreiben: Ich erkenne die Prüfungsordnung und die Ausführungsbestimmungen der DLRG an und verpflichte mich, als Übungsleiter C bei Ausbildungsund Veranstaltungsmaßnahmen danach zu verfahren. Stand: Seite 1 von 7

22 83.4 Ausstellung und Registrierung Die Leistungen werden auf der Prüfungskarte eingetragen, die beim Landesverband/Präsidium verbleibt. Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und mit Erfolg abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch den ausbildenden Landesverband/Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../83/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen Gültigkeitszeitraum/Verlängerungen Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Übungsleiter C anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Landesverbandes/Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums regelmäßig (mindestens 1 x pro Jahr) -Ausbildungen oder -Veranstaltungen durchgeführt hat Wiederholungsprüfungen Eine erneute Prüfung kann innerhalb eines Jahres während einer Fachausbildung durchgeführt werden Übergangsbestimmung Während der Modellphase der Ausbildung werden Fachausbildungen von der Technischen Leitung des Präsidiums durchgeführt. Die Referenten sind erfahrene Ausbilder der DLRG sowie Ausbilder anderer Verbände. Nach der Beendigung der Modellphase (spätestens bis zum ) ist die Beauftragung der Fachausbildung an die Landesverbände geplant. Stand: Seite von 7

23 9 Multiplikatoren-Ausbildung Die Aus- und Fortbildung von Animateur- und Wassergymnastik-Ausbildern sowie Übungsleitern C erfolgt durch Multiplikatoren mit dem jeweiligen Profil, die durch den Landesverband oder das Präsidium damit beauftragt und vom Präsidium geschult worden sind. Die Multiplikatoren werden eingesetzt für die Realisierung (Organisation, Koordination, Durchführung und Nachbereitung) der -Ausbildungen des Landesverbandes und des Präsidiums. Die Multiplikatoren-Ausbildung dient der Erweiterung der Lehrqualifikation. 91 Multiplikator 91.1 Eignungsvoraussetzungen Besitz einer gültigen Lizenz für Animateur-Ausbilder oder Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C. Besitz des Deutschen Rettungsschwimmabzeichens-Silber der DLRG Erste Hilfe-Kurs (mindestens 8 Doppelstunden), nicht älter als drei Jahre oder Erste Hilfe-Training (mindestens vier Doppelstunden), nicht älter als zwei Jahre Befürwortung durch den beauftragten Mentor Nachweis von praktischen Erfahrungen in der Leitung und Betreuung von Lehrgängen und Organisation von Veranstaltungen sowie entsprechende fachliche, persönliche und soziale Fähigkeiten Befürwortung durch den Technischen Leiter/-Beauftragten des Landesverbandes/Präsidiums. 91. Umfang der Ausbildung und Prüfungsleistung Die Ausbildung setzt sich zusammen aus der gemeinsamen Multiplikatorenschulung und einem darauffolgenden fachspezifischen Block Gemeinsame Multiplikatorenschulung Nach Vorliegen aller Voraussetzungen wird der Lehrgang absolviert. Hier werden Ausbildergrundlagen zu den Themen Methodik/Didaktik, Rhetorik, Lehrgangsplanung/Unterrichtsgestaltung sowie Zielgruppen erweitert und vertieft. 91. Fachspezifischer Block Der fachspezifische Block besteht aus der Hospitation der allgemeinen Ausbilderschulung und der Betreuung eines Ausbilder- Anwärters. Stand: Seite 3 von 7

24 91.3 Prüfung Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und praktischen Teil. Theoretische Prüfung Der Teilnehmer hat im Anschluss an die gemeinsame Multiplikatorenschulung und als Voraussetzung für den fachspezifischen Block eine schriftliche Ausarbeitung über ein Thema aus der allgemeinen Ausbilderschulung abzugeben. Praktische Prüfung Während des fachspezifischen Blocks wird eine Lehrprobe durchgeführt und nachbereitet Berechtigung zur Ausbildung und Prüfung Die Ausbildung wird vom Technischen Leiter des Präsidium in Zusammenarbeit mit dem -Beauftragten des Präsidiums durchgeführt Prüfungskommission Die Prüfungskommission setzt sich zusammen aus: dem -Beauftragten des Präsidiums zwei Multiplikatoren mit dem entsprechenden Profil Sonstige Regelungen Ausbildung Ausbildung und Prüfung erfolgen nach den Rahmen-Richtlinien der DLRG Ausstellung und Registrierung Die Teilnehmer erhalten eine Urkunde, wenn die Ausbildung vollständig und erfolgreich abgeschlossen wurde. Deren Erhalt bestätigen Sie durch Ihre Unterschrift. Die Ausstellung und Registrierung der Urkunde erfolgt durch das Präsidium. Die eingesandten persönlichen Unterlagen werden zurückgegeben bzw. verbleiben in Kopie beim Präsidium. Die Prüfung ist unter der Nummer.../91/... mit bundeseinheitlichem Nummernschlüssel zu registrieren. Auf der Urkunde ist das entsprechende Profil zu vermerken. Die ausbildende Gliederung hat für jeden Lehrgang eine Lehrgangsliste zu führen. Stand: Seite 4 von 7

25 91.43 Gültigkeitszeitraum/Verlängerung Die Urkunde ist für vier Jahre gültig und wird jeweils für weitere vier Jahre verlängert, wenn der Inhaber an einem für Multiplikatoren anerkannten Fortbildungslehrgang (mindestens 15 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten) des Präsidiums teilgenommen und während des laufenden Gültigkeitszeitraums mindestens zwei Ausbildungsmaßnahmen im durchgeführt hat. Wird die Gültigkeit innerhalb von vier Jahren nicht verlängert, ist eine Prüfung erneut während einer Multiplikatoren-Ausbildung abzuleisten keine Bestimmungen Übergangsbestimmung In der Modellphase des Präsidiums werden erfahrene Animateur- Ausbilder, Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C als Multiplikatoren und als Prüfer fungieren (91.31). Weiterhin werden Ausbilder und Multiplikatoren anderer DLRG-Sachgebiete und anderer Verbände die Ausbildung mitgestalten. Die Modellphase endet mit der. erfolgreichen Durchführung der Fachausbildung. Sie ist bis zum zu beenden. Die in der Modellphase ausbildenden Animateur-Ausbilder, Wassergymnastik-Ausbilder oder Übungsleiter C erhalten rückwirkend den Multiplikatoren-Status. Stand: Seite 5 von 7

26 Anlage 1: Übersicht der Ausbildungswege im. Lizenzstufe Multiplikator Multiplikator Profil Wassergymnastik Profil Animateur Profil Übungsleiter C Fachspezifischer Block 30 UE Fachspezifischer Block 30 UE Fachspezifischer Block 30 UE Allgemeiner Block 1. Lizenzstufe Ausbilder/Prüfer Wassergymnastik- Ausbilder Animateur- Ausbilder Übungsleiter C Fachspezifische Ausbilderschulung Fachspezifische Ausbilderschulung Fachausbildung Allg. Ausbilderschulung Gem. Grundausbildungsblock Ausbildungshelfer Schwimmen Ausbildungshelfer Wassergymnastik- Kursleiter Ausbildungshelfer Wassergymnastik Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik- Kursleiter Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Ausbildungshelfer Wassergymnastik Animateur Übungsleiter C Stand: Seite 6 von 7

27 Anlage : Der Weg zum Ausbilder Multiplikatoren-Ausbildung Berufung durch LV oder das Präsidium Fachausbildung Leistungskontrolle Multiplikator Prüfung Fachspezifischer Block Gem. Multiplikatoren-Schulung Prüfung Übungsleiter C 30 UE 15 UE Vertiefung der theoretischen und praktischen Kenntnisse: Personen- und vereinsbezogener Bereich, Bewegungs- und sportartbezogener Bereich, Lebensalterbezogener Bereich Grundausbildung Gemeinsamer Block zur Erlangung der Lehrqualifikation bei der DLRG Vorbereitende Ausbildung Fachspezifische Grundausbildung Eingangsvoraussetzungen Fachspezifische Ausbildung Allgemeine Eingangsvoraussetzungen Realisierung von aktionen, Leitung von Gruppen, Methodik, Außersportliche Angebote, Gesundheitsförderung, Funktionsgymnastik, Ausdauerschulung, Trainings- und Bewegungslehre, Das Spiel (Theorie und Praxis), Musik und Tanz, Zielgruppen und deren Besonderheiten 45 UE Didaktik, Methodik, Lehrgangsplanung, Organisation, Aufbau der DLRG 15 UE Wassergymnastik Kursleiter Animateur Ausbildungshelfer Schwimmen Erste Hilfe-Lehrgang DRSA-Silber Lebensalter 18 Jahre 60 UE Stand: Seite 7 von 7

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